Ostsee-Zeitung Verwaltungs GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Björn, geb. Böker Bothe seit 28.11.2022 | Geschäftsführer |
Thekla Graper seit 14.5.2021 | Prokura |
Adrian Schimpf seit 11.8.2015 | Geschäftsführer |
Rainer Heinz-Peter Strunk seit 16.5.2011 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LN Media Service GmbHLübeckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
ANHANG
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die LN Media Service GmbH hat ihren Sitz in Lübeck
und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Lübeck (HRB 11065).
Der Jahresabschluss ist nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften (sowie den ergänzenden
Vorschriften des GmbHG) aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert. Sofern es der
Übersichtlichkeit dient, sind bei Wahlrechten die
Angaben im Anhang gemacht.
B.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Anlagevermögen
Die entgeltlich erworbenen
Vermögensgegenstände (ohne Geschäfts-
oder Firmenwerte) und die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten einschließlich eventueller
Anschaffungsnebenkosten vermindert um die
planmäßigen und
außerplanmäßigen Abschreibungen bewertet.
Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear
über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung werden entsprechend
§ 253 Abs. 3 HGB außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen. Sofern die Gründe für
einen niedrigeren Wertansatz weggefallen sind, wurde
entsprechend § 253 Abs. 5 HGB Zuschreibungen
vorgenommen. Die Nutzungsdauern orientieren sich an den
amtlichen AfA-Tabellen, denen die steuerrechtlich
zulässigen Höchstsätze zugrunde liegen.
Für
geringwertige Anlagegüter , deren Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten EUR 800,00 (netto) nicht
überschreiten, wird das Sofortabschreibungswahlrecht
entsprechend § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen.
2.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
bilanziert.
Die Bewertung der
liquiden Mittel erfolgt mit dem Nominalbetrag.
3.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag
bilanziert.
4.
Rückstellungen
Erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verpflichtungen
wird durch die Bildung von Rückstellungen in Höhe
der voraussichtlichen Inanspruchnahme Rechnung getragen.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Effekte aus
Zinsänderungen werden in den sonstigen Zinsen und
ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr werden nicht abgezinst.
Steuerrückstelllungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
5.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
6.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Die Gesellschaft hat aufgrund der COVID-19-Pandemie im
Geschäftsjahr 2020 Kurzarbeitergeld als
öffentliche Unterstützungsmaßnahme der
Bundesregierung in Anspruch genommen. Hierbei hat der
betroffene Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld
gegenüber der Agentur für Arbeit. Der Arbeitgeber
ist als Treuhänder lediglich für die
Zahlungsabwicklung zuständig. Somit handelt es sich
bei dem Kurzarbeitergeld aus Sicht des Arbeitgebers
lediglich um einen sog. durchlaufenden Posten. Diese
durchlaufenden Posten haben den Personalaufwand um TEUR 87
im Geschäftsjahr reduziert.
Nach § 2 Abs. 1 KugV kann sich der Arbeitgeber
während des Bezugs von Kurzarbeitergeld auf Antrag die
von ihm allein zu tragenden Beiträge zur
Sozialversicherung teilweise oder vollständig
erstatten lassen. Der Arbeitgeber hat (im Unterschied zum
Kurzarbeitergeld) einen eigenen unmittelbaren Anspruch
gegenüber der Agentur für Arbeit.
Handelsrechtlich handelt es sich bei dem
Erstattungsanspruch um eine nicht rückzahlbare
Zuwendung, die erfolgswirksam in der Gewinn- und
Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen
Erträgen erfasst wird. Die Höhe der Erstattung
beläuft sich auf TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 54).
Zum Bilanzstichtag bestehen noch Forderungen gegen die
Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang mit der
Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung in
Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 32). Diese sind in
den Sonstigen Vermögensgegenständen enthalten.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen
mit EUR 106.763,61 (Vorjahr: TEUR 90) im Wesentlichen auf
die Tagesgeldanlage.
2.
Verbindlichkeiten
Für die in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten gelten die folgenden Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
sind in folgenden Bilanzpositionen erhalten:
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
in Höhe von EUR 8.244,38 (Vorjahr: TEUR 10) und
resultieren im Wesentlichen aus sonstigen
Verbindlichkeiten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR
10.127,54 (Vorjahr: TEUR 12) sowie im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von EUR 2.203,57 (Vorjahr: TEUR
10).
D.
Sonstige Angaben
1.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehend aus
Miet- und Pachtverträgen belaufen sich auf EUR
9.116,40 p.a. (davon gegen verbundene Unternehmen EUR
5.130,00) sowie aus Dienstleistungsverträgen in
Höhe von EUR 62.458,00 (davon gegen verbundene
Unternehmen EUR 62.458,00). Daneben bestehen am
Bilanzstichtag Verpflichtungen aus Bestellobligo in
Höhe von EUR 733,70.
2.
Zahl der durchschnittlich Beschäftigten
3.
Konzernzugehörigkeit
Die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG
erstellt einen Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
für den größten und den kleinsten Kreis von
Unternehmen, in den die LN Media Service GmbH einbezogen
wird. Der vorgenannte Konzernabschluss wird im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
4. Geschäftsführer
Die Geschäftsführung erfolgt durch:
Herrn Adrian Schimpf, Hannover,
Geschäftsführer,
Herrn Ingo Höhn, Berlin, Geschäftsführer.
Lübeck, den 31. Januar 2022 gez. Adrian Schimpf gez. Ingo Höhn Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. Mai 2022 |
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