A & S
Ingenieurgesellschaft m.b.H. Applikation und Service
für Computeranlagen
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.162,00 |
5.110,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.718,50 |
2.061,50 |
| II.
Sachanlagen |
4.443,50 |
3.048,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
115.029,02 |
93.471,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
83.229,17 |
63.873,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
158,87 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.799,85 |
29.598,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.514,67 |
2.746,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
126.705,69 |
101.327,67 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
40.555,56 |
42.417,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Gewinnvortrag |
16.341,67 |
2.324,45 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.862,00 |
-14.017,22 |
| B.
Rückstellungen |
6.234,82 |
50.706,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
79.915,31 |
8.203,64 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
79.915,31 |
8.203,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
126.705,69 |
101.327,67 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Mandantenname wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie nach ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 288 HGB wurde bei der
Darstellung des Anhangs teilweise Gebrauch gemacht.
Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts beachtet. Gemäß Art. 67 Abs.
68 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit
und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
wurde beachtet.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Erworbene immaterielle Anlagegegenstände und das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und den entsprechenden
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,- wurden im Jahr des Zugangs
in voller Höhe als Aufwand erfasst.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Wert über Euro 150,-
liegt, aber Euro 1.000,- nicht übersteigt, wurde
entsprechend der steuerlichen Regelung in den Jahren 2008
und 2009 bei Zugang ein Sammelposten gebildet, der um ein
Fünftel Gewinn mindernd aufgelöst wurde.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, ggf. vermindert um
Abschreibungen auf den beizulegenden Wert.
Die Forderungen sind grundsätzlich zum
Nennbetrag angesetzt, Wertberichtigungen waren nicht
vorzunehmen.
Aufzinsungen auf den Barwert wurden nicht
vorgenommen.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Abzinsungen auf den Barwert wurden nicht vorgenommen.
Die Rückstellungen sind in der nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Höhe
ausgewiesen.
Die Pensionsrückstellungen wurden per 31.12.2010
aufgelöst. Die bestehenden unverfallbaren
Versorgungsanwartschaften wurden mit Wirkung zum 31.12.2010
auf einen Pensionsfonds übertragen. Dafür wurde
mit gleichem Datum eine Verbindlichkeit gebildet.
Die Gesellschaft hat zum 1.1.2010 ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
nach der PUC-Methode erstellen lassen. Die Berechnung der
Pensionsrückstellungen erfolgten unter Verwendung der
©RICHTTAFELN 2005G von Klaus Heubeck nach dem
modifizierten Teilwertverfahren gemäß HGB unter
Berücksichtigung einer jährlichen Verzinsung von
5,15% zum 31.12.2010.
Zur Abdeckung des Risikos wurde eine
Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die dem
Geschäftsführer, Herr Dipl.-Ing. Helmar Lieber,
verpfändet wurde. Der Aktivwert der
Rückdeckungsversicherung zum 31.12.2010 beträgt
Euro 50.796,00.
Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung während des
abgelaufenen Geschäftsjahres erfolgte unverändert
durch Herrn Dipl.-Ing. Helmar Lieber.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Chemnitz, den 08.06.2011
Helmar Lieber
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2011 festgestellt.
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