EURAWASSER Schwerin GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Kläranlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Noster seit 12.12.2024 | Geschäftsführer |
Sascha Lauckner seit 11.3.2021 | Prokura |
Christian Nickchen seit 12.6.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Landeshauptstadt Schwerin | 60.00% |
| 40.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS)SchwerinJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen der Gesellschaft - Geschäftsmodell Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung, der Erwerb, die Veräußerung und der Betrieb von eigenen und fremden Energieversorgungsanlagen, namentlich durch Bereitstellung und Betrieb von Energieversorgungsnetzen, sowie von Daten- und Telekommunikationsnetzen, und die Erbringung aller hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen. Es gilt der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 15. Juni 2007. Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Betrieb des Strom- und des Gasnetzes in der Landeshauptstadt Schwerin auf Basis der Konzessionsverträge vom 20. August 2010. Beide Verträge traten am 25. September 2012 in Kraft und haben eine Laufzeit von 20 Jahren. Da Strom- und Gasnetze sogenannte natürliche Monopole sind und Wettbewerb nur auf den Netzen der vor- und nachgelagerten Märkte der Energieerzeugung, des Energiehandels und des Verkaufs an den Endverbraucher möglich ist, sind ein diskriminierungsfreier Netzzugang und die Netzentgelte staatlich reguliert. Die bundesweite Regulierungsaufsicht nimmt die Bundesnetzagentur (BNetzA) wahr. Die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) liegt aufgrund ihrer Größe im Verantwortungsbereich der Landesregulierungsbehörde Mecklenburg-Vorpommern (LRegB). Mit dieser Regulierung wird die Möglichkeit zu chancengleichem und funktionsfähigem Wettbewerb auf den Märkten außerhalb des Netzes eröffnet. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Geschäfte der NGS werden durch die maßgeblichen Umsetzungen des energiepolitischen Ordnungsrahmens auf nationaler Ebene bestimmt. Neben gesetzlichen Regelungen zählen hierzu auch Beschlüsse, Entscheidungen und Veröffentlichungen der BNetzA und der LRegB M-V. Im Tätigkeitsbereich des intelligenten Messstellenbetriebes hat die NGS bisher ihre Aktivitäten auf den Einbau moderner Messeinrichtungen konzentriert. Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende vom 22. Mai 2023 bereitet die NGS den Rollout der intelligenten Messsysteme vor. Am 24. Februar 2022 wurde die Ukraine von Russland angegriffen. Die Lage auf den Energiemärkten ist seit dem Krieg angespannt und hat in Deutschland und Europa zu einer Energiekrise geführt. Neben Unterbrechungen in der Stromversorgung drohte vor allem das Eintreten einer Gasmangellage. Die Geschäftsführung beobachtet die Lage seit Mitte 2022 verstärkt im Rahmen der Krisenvorsorge und steht seitdem im engeren Kontakt zum Krisenstab der Landeshauptstadt und im Austausch mit der Landesregulierungsbehörde sowie anderen Netzbetreibern. Bedingt durch die sehr milden Temperaturen im Herbst 2022 und Winter 2023 war die Gasversorgungslage in Deutschland stabil. Gaslieferungen Frankreichs an Deutschland ab Oktober 2022 sowie Partnerschaften für die Lieferung von flüssigem Erdgas (LNG) entspannten die Situation und führten zu auskömmlichen Füllständen bei den deutschen Gasspeichern. Auch im Herbst 2023 führten die milden Temperaturen zu einer stabilen Gasversorgungslage. An den Strom- und Gasbörsen führte die angespannte Lage aus 2022 zu deutlichen Preissteigerungen, die in 2023 wirksam wurden. Aufgrund des hohen Niveaus der Kundenendpreise sind im Vergleich zu 2022 zum Jahresende 2023 sowohl im Strom- aber insbesondere im Gasnetz spürbar geringere Netzentnahmen zu verzeichnen. Der technische Betrieb des Strom- und Gasnetzes konnte ohne Einschränkungen für die Netzkunden aufrechterhalten werden. 2. Geschäftsverlauf Die Geschäftsführung beurteilt den Geschäftsverlauf 2023 der NGS trotz der Herausforderungen rund um die Energiekrise als stabil. 2.1. Netzentgelte Strom Die Grundlage für die neuen Netzentgelte Strom ab dem 1. Januar 2023 ist der Beschluss der Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern vom 29.11.2021 für die dritte Regulierungsperiode Strom (2019-2023) mit der Erlösobergrenze (EOG) für 2023 in Höhe von 25.490 Tausend Euro und der beschiedene Effizienzwert von 92,67 Prozent. Die Stromnetzentgelte 2023 sind im Vergleich zum Jahr 2022 gestiegen. Die Netzentgelte waren bis zum 31. Dezember 2023 befristet und wurden zum 1. Januar 2024 gemäß ARegV neu kalkuliert. 2.2 Netzentgelte Gas Mangels Festlegung der EOG für die vierte Regulierungsperiode Gas (2023-2027) ist Grundlage für die neuen Netzentgelte Gas ab dem 1. Januar 2023 der Beschluss der Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern für die dritte Regulierungsperiode Gas (2018-2022) vom 09.03.2021 mit der EOG für 2023 in Höhe von 7.953 Tausend Euro und der mitgeteilte Effizienzwert von 93,30 Prozent. Die Netzentgelte waren bis zum 31. Dezember 2023 befristet und wurden zum 1. Januar 2023 gemäß ARegV neu kalkuliert. 2.3 Erlöse Messstellenbetrieb Zum 30. Juni 2017 hat die Geschäftsführung der NGS gegenüber der BNetzA die Anzeige über die Wahrnehmung des grundzuständigen Messstellenbetriebes gemäß Messstellenbetriebsgesetz abgegeben. Im Jahr 2023 wurden 5.393 moderne Messeinrichtungen verbaut. Die Tätigkeit des Messstellenbetriebes Strom (MSB Strom) wird in der Spartenrechnung separat dargestellt. Dem Preisblatt für die intelligenten Messsysteme (iMSys) und die modernen Messeinrichtungen (mME) wurden die gesetzlichen Preisobergrenzen der BNetzA zugrunde gelegt. 2.4 Entwicklung des Netzabsatzes Die Stromnetzentnahme 2023 ist gegenüber dem Jahr 2022 (366.306 MWh) leicht auf 367.281 MWh gestiegen. Die Gasnetzentnahme 2023 hat sich im Vergleich zum Jahr 2022 (425.991 MWh) auf 402.867 MWh reduziert. Neben der verhältnismäßig milden Witterung resultiert der Rückgang ganz maßgeblich aus der Energiekrise. Die potenziell drohende Gasmangellage bei gleichzeitig stark steigenden Preisen führten bei den Verbrauchern vor allem in den Heizmonaten des Jahres 2023 zu geringeren Netzentnahmen. 2.5. Entwicklung Einspeiser Im Jahr 2023 wurden im Netz der NGS 1.036 Einspeise-Anlagen mit einer installierten Leistung von 20.098 kW in Betrieb genommen. Größte neue Anlagen in 2023:
Die Gesamt-Einspeiseleistung aller Anlagen beträgt laut Marktstammdatenregister 151,1 MW. 2.6. Netzzugang Die Wechselbereitschaft im Netzgebiet der Netzgesellschaft ist in 2023 im Bereich Strom im Vergleich zum Vorjahr um 41,3 Prozent gestiegen. Insgesamt haben 5.319 Stromabnehmer in 2023 ihren Lieferanten gewechselt. Bezogen auf die Gesamtnetzkunden beläuft sich die Wechselquote in 2023 auf rund 7,32 Prozent. Im Netzgebiet der Netzgesellschaft sind mit Stand 31. Dezember 2023 229 Stromhändler aktiv. Die Wechselbereitschaft im Netzgebiet der Netzgesellschaft ist in 2023 im Bereich Gas im Vergleich zum Vorjahr um 17,5 Prozent gestiegen. Insgesamt haben 1.350 Gasabnehmer in 2023 ihren Lieferanten gewechselt. Bezogen auf die Gesamtnetzkunden beläuft sich die Wechselquote in 2023 auf rund 8,76 Prozent. Im Netzgebiet der Netzgesellschaft sind mit Stand 31. Dezember 2023 insgesamt 159 Gashändler aktiv. 2.7. Technische Betriebsführung Die technische Betriebsführung für die Instandhaltung und Wartung sowie der Betrieb der Netzleitstelle wurden vertragsgemäß von der E.DIS Netz GmbH durchgeführt. Der technische Betrieb für das Anschluss- und Zählerwesen wurde über den kaufmännisch/ technischen Betriebsführungsvertrag mit der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) vertragsmäßig durchgeführt. Mit beiden Vertragspartnern wurde ein regelmäßiger Informationsaustausch praktiziert. Die Versorgungssicherheit des Strom- und Gasnetzes war jederzeit gesichert. 2.8. Umsetzung des diskriminierungsfreien Netzzugangs Die NGS hat in 2023 den diskriminierungsfreien Zugang jederzeit gewährleistet. 2.9. Beschaffung Netzverluste Die Beschaffung der Netzverluste Strom erfolgte im Jahr 2023 über einen externen Dienstleister, die E.DIS AG. Diese beschafft im Auftrag der NGS täglich die Energiemengen. 2.10. Steuerungssystem und -indikatoren Die Überwachung der NGS obliegt dem Aufsichtsrat. Die operative Steuerung der Gesellschaft erfolgt durch die Geschäftsführung auf der Grundlage des von der Gesellschafterversammlung genehmigten Wirtschafts- und Investitionsplanes. Finanzielle Leistungsindikatoren bzw. Kennzahlen sind im Wesentlichen die im Bereich Strom und Gas erzielten Roherträge, die in den Netzen durchgeführten Investitionen sowie das Ergebnis nach Steuern. Die finanzielle Lage der NGS wird insbesondere über die implementierte Berichterstattung, die strategische Unternehmensplanung sowie die rollierende Liquiditätsvorschau beurteilt und gesteuert. 3. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 weist die NGS einen Jahresüberschuss von 1.703 Tausend Euro aus, was gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um 239 Tausend Euro darstellt. Es wurden Umsatzerlöse in Höhe von 54.451 Tausend Euro erzielt. Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 11.875 Tausend Euro ergibt sich maßgeblich aus den Erlösen aus dem EEG-Ausgleichsmechanismus sowie aus den Mehrerlöse bei der Mehr- und Mindermengenabrechnung im Bereich Strom und Gas. Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus Netznutzungsentgelten, gesetzlichen Umlagen und Erlösen aus dem EEG-Ausgleichsmechanismus. Von den Gesamtumsätzen entfallen 41.133 Tausend Euro auf das Stromnetz, 12.490 Tausend Euro auf das Gasnetz und 828 Tausend Euro auf die Sparte Messstellenbetrieb. Wesentlicher Aufwandsposten ist der Materialaufwand in Höhe von 43.790 Tausend Euro. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich dieser um 10.645 Tausend Euro erhöht. Bei den Aufwendungen aus dem EEG-Ausgleichsmechanismus sowie der Mehr- und Mindermengenabrechnung kam es spiegelbildlich zu den Erlösen zu einer Erhöhung. Im Materialaufwand sind vor allem die Kosten für die Nutzung des vorgelagerten Strom- bzw. Gasnetzes (11.233 Tausend Euro), Aufwendungen aus vermiedener Netznutzung (1.067 Tausend Euro), Einspeisevergütung für regenerative Energien (7.326 Tausend Euro), Aufwendungen für Betriebsführung (8.817 Tausend Euro), Aufwendungen aus der Mehr- und Mindermengenabrechnung (7.610 Tausend Euro) sowie weiterzuleitender Offshore-Netzumlage (1.981 Tausend Euro) und Umlage nach § 19 StromNEV (1.526 Tausend Euro) enthalten. Die Kostenpositionen im sonstigen betrieblichen Aufwand beinhalten hauptsächlich Konzessionsabgaben (2.813 Tausend Euro) und Mietzahlungen für die Infrastruktur des Gasnetzes (1.662 Tausend Euro). 4. Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung 2023 Spartenrechnung IST 2023
Die Gliederung der Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend der Gliederung der internen Spartenrechnung vorgenommen. Sämtliche Posteninhalte der Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung wurden einzeln zugeordnet. Korrespondierende Posteninhalte der Aktivitäten-Bilanz und der Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend zugeordnet. Die Tätigkeit des Messstellenbetriebes gemäß § 3 Messstellenbetriebsgesetz erzeugte bisher nur Erlöse für die modernen Messeinrichtungen. 5. Finanzlage Die Cashflows aus der operativen Geschäftstätigkeit (10.481 Tausend Euro) sowie aus der Finanzierungstätigkeit (-1.051 Tausend Euro) wurden für die Investitionstätigkeit (-3.873 Tausend Euro) verwendet. Der Finanzmittelbestand von 7.588 Tausend Euro des vorangegangenen Bilanzstichtages erhöhte sich auf 13.145 Tausend Euro zum aktuellen Bilanzstichtag. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Im Jahr 2023 wurden 2.891 Tausend Euro im Strom- und 787 Tausend Euro im Gasnetz aktiviert. Darüber hinaus wurden im Bereich Messstellenbetrieb Strom Investitionen in Höhe von 195 Tausend Euro für moderne Messeinrichtungen aktiviert. Investitionen im Bereich Strom waren beispielsweise: Neubau: - Erschließung Wohngebiet "Kirschenhöfer Weg", Erneuerung: - Erneuerung zweier MS Kabel Siebendörfer Moor 1. BA - Erneuerung DDR-PE Kabel in der Lärchenallee zwischen der Umgehungsstraße und Wolfsschlucht - Sanierung von MS-/NS-Kabeln im Zuge der Kollektorsanierung Großer Dreesch - Sanierung von NS Kabeln im Zuge der städtischen Maßnahme: Rogahner Straße 2.BA - Sanierung von MS- und NS Kabeln im Zuge der städtischen Maßnahme: Brücke Wallstraße - Sanierung von NS Kabeln im Zuge einer Gehwegsanierung der SDS: Richard-Wagner-Straße - Erneuerung von NS Kabeln in Carlshöhe. Investitionen im Bereich Gas waren beispielsweise: Erneuerung: - Erneuerung Versorgungsleitung Fasanenstraße, - Erneuerung Versorgungsleitung Gadebuscher Straße, - Erneuerung Versorgungsleitung Brücke Wallstraße. Zur Finanzierung der Investitionen wurde ein Investitionskredit in Höhe von 4,75 Mio. Euro abgeschlossen. Zum Ende des Geschäftsjahres waren Bestellungen in Höhe von 107 Tausend Euro (i.Vj. 43 Tausend Euro) für Investitionen ausgelöst. 6. Vermögenslage Zum Stichtag stehen langfristig gebundenen Vermögensgegenständen über 44.291 Tausend Euro langfristig gebundene Passiva i. H. v. 42.409 Tausend Euro gegenüber. Damit ergibt sich ein Anlagendeckungsgrad von 95,8 %. Das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft beträgt 20.579 Tausend Euro; inklusive anteiliger Sonderposten erhöht sich dieser Wert auf 27.110 Tausend Euro und ergibt 40,8 % der Bilanzsumme. Die Geschäftsführung beurteilt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 als gut. 7. Aktivitäten-Bilanz zum 31. Dezember 2023 Sämtliche Posteninhalte der Aktiv- und Passivseite der Aktivitäten-Bilanz wurden einzeln zugeordnet. Korrespondierende Posteninhalte der Aktivitäten-Bilanz und der Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend zugeordnet.
III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Entwicklung der Netzentgelte in 2024 Die Netzentgelte im Bereich Gas sind zum 1. Januar 2024 gegenüber 2023 stabil geblieben. Die Netzentgelte im Bereich Strom sind zum 1. Januar 2024 gegenüber 2023 gestiegen. Der Anstieg ist durch die Preissteigerung der Kosten im vorgelagerten Netz begründet. 2. Prognose der künftigen Entwicklung Die künftige Ertragslage der NGS wurde mit dem Wirtschaftsplan 2024 einschließlich einer Ergebnisvorschau bis 2027 eingeschätzt. Die NGS plant demnach für das Jahr 2024 ein positives Ergebnis über 1.312 Tausend Euro sowie im weiteren Planungszeitraum ebenso positive Jahresergebnisse zwischen 1.106 Tausend Euro und 1.465 Tausend Euro. Der strategische Unternehmensplan mit einem Betrachtungszeitraum bis einschließlich Ende 2033 prognostiziert für die Jahre 2028 bis 2033 positive Jahresergebnisse über durchschnittlich 1.270 Tausend Euro. Dabei wurden im Wesentlichen stabile Netzentgelte in den Bereichen Gas und Strom unterstellt. Entscheidend werden auch die finale Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode und der für diese Periode gültige generelle sektorale Produktivitätsfaktor, sowie die Kostenprüfungen auf Basis der Jahre 2020/2021 sein. 3. Chancen der zukünftigen Entwicklung Die Erlösobergrenzen der vierten Regulierungsperiode werden für Gas auf Basis des Geschäftsjahres 2020 und für Strom auf Basis des Geschäftsjahres 2021 festgelegt. Für die Netzgesellschaft ergeben sich hieraus insofern Chancen als auch Risiken was das Ergebnis der Kostenprüfung betrifft. Die Höhe der Auswirkungen ist abhängig vom Ergebnis der Prüfung und derzeit nicht quantifizierbar. Entscheidend werden auch der für diese Periode gültige generelle sektorale Produktivitätsfaktor sein, sowie die Entwicklung der Kapitalverzinsung im Hinblick auf die Refinanzierung der Investitionen. 4. Risiken der künftigen Entwicklung In Auslegung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich besteht die Verpflichtung zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems. Dazu wurde für die NGS zum 30. Juni 2023 und zum 31. Dezember 2023 eine entsprechende Risikoerfassung und -bewertung vorgenommen. Halbjährlich findet eine Bewertung der 40 Risiken durch die entsprechenden Risikopaten statt. So entsteht eine ganzheitliche Betrachtung aller möglichen Risiken und die Sicherstellung, dass kein Risiko unbemerkt bleibt. Im Ergebnis wurden elf Risiken erfasst, von denen zum Bilanzstichtag kein Risiko aufgrund seiner möglichen Auswirkungen eine hohe Priorität besitzt. Es ist abzuwarten, wie die Kostenprüfungen auf Basis 2020/2021 ausfallen und wie sich die kommenden Effizienzwerte für die vierte Regulierungsperiode entwickeln. Für Strom und Gas wurde in der Unternehmensplanung über die vierte Regulierungsperiode hinaus von grundsätzlich stabilen Netzentgelten ausgegangen. Aufgrund des anhaltenden Kriegsgeschehens in der Ukraine und der von Russland reduzierten Erdgaslieferungen besteht nach wie vor ein Risiko. Die in der Folge eingetretene Energiekrise könnte zu Einschränkungen in der Erdgasbelieferung und in der Folge zu Mindererlösen bei der Netzgesellschaft Schwerin aus Gasnetzentgelten führen. Zum aktuellen Stand ist aus dem Risiko keine Bestandsgefährdung erkennbar.
Schwerin, 18. März 2024 Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) Christian Nickchen Sabine Koch Bilanz vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die NGS ist beim Amtsgericht Schwerin unter der Registernummer HRB 8902 eingetragen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 2.1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen, bewertet. Bei den Abschreibungen von Software und Konzessionen wird eine Nutzungsdauer von drei Jahren unterstellt. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Der Ansatz der Sachanlagen erfolgt unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagegegenstände ermittelt. Auf die Zugänge des beweglichen Anlagevermögens werden Jahresabschreibungen pro rata temporis angesetzt. Es werden die folgenden Nutzungsdauern unterstellt:
Gemäß der Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen ("KANU") der Bundesnetzagentur vom 08.11.2022 werden für ab dem Jahr 2023 zu aktivierende Anlagegüter im Geschäftsbereich Gas kürzere als in der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) veranschlagten Nutzungsdauern angesetzt, um eine Vollabschreibung bis Ende 2045 sicherzustellen. Die Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände des Geschäftsbereiches Stromnetz wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2007 den gesetzlichen Vorgaben in Anlage 1 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) angepasst. Hierzu wurde ab dem 1. Januar 2007 für Vermögensgegenstände, die am 31. Dezember 2006 bereits vorhanden waren, eine entsprechende Restnutzungsdauer gemäß StromNEV angesetzt. Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände mit Anschaffungszeitpunkt nach dem 1. Januar 2007 wurden entsprechend den Vorgaben zur Mindestnutzungsdauer in Anlage 1 StromNEV festgelegt. Anlagegegenstände, deren Anschaffungskosten im Einzelfall zwischen 250,01 Euro und1.000,00 Euro betragen, werden mit Ausnahme der Zähler gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten erfasst und über fünf Jahre abgeschrieben. Zuschüsse für den Bau der Verteilungsanlagen und der Hausanschlussleitungen wurden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der bezuschussten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktivisch abgesetzt. Abweichend von HFA 2/1996 "Zur Bilanzierung privater Zuschüsse" wurde diese Vorgehensweise auch für Vorgänge nach dem 31. Dezember 2002 bis zum 31. Dezember 2018 beibehalten. Ab dem 01.01.2019 werden die erhaltenen Investitionszuschüsse passiviert und über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst. 2.2. Vorräte Der Ansatz der unfertigen Leistungen erfolgt zu Anschaffungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wird bei der Bewertung der Vorräte beachtet. 2.3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Dem möglichen Ausfallrisiko bei einzelnen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. 2.4. Sonderposten für erhaltene Fördermittel Der Sonderposten für erhaltene Fördermittel beinhaltet Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Investitionen, die die Landeshauptstadt Schwerin als unmittelbarer Zuwendungsempfänger an die NGS weiterleitet. Der Sonderposten wird über die jeweilige Restnutzungsdauer des begünstigten Anlagegegenstandes ertragswirksam aufgelöst. 2.5. Sonderposten für empfangene Investitionszuschüsse Die empfangenen Investitionszuschüsse werden passiviert und über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst. Diese betreffen Zugänge bis zum Jahr 2002, die mit der Ausgliederung zum 1. Oktober 2005 an die NGS übertragen wurden. Zugänge seit 1. Januar 2003 bis zum 31.12.2018 werden von den Anschaffungskosten der entsprechenden Anlagegegenstände gekürzt. Abweichend von HFA 2/1996 "Zur Bilanzierung privater Zuschüsse" wurde diese Vorgehensweise auch für Vorgänge nach dem 31. Dezember 2002 bis zum 31.12.2018 beibehalten (siehe auch Punkt 2.1). Seit dem 01.01.2019 werden die empfangenen Investitionszuschüsse wieder passiviert und über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst. 2.6. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf der Grundlage der biometrischen Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck gebildet und mit einem Zinsfuß von 1,87 Prozent p. a. abgezinst. Es wurde vom Wahlrecht des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht, die Abzinsung pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren vorzunehmen. Der durchschnittliche Marktzinssatz wurde aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren gebildet. Der Unterschiedsbetrag von 292 Euro ist gemäß § 253 Abs. 6 HGB von einer Ausschüttungssperre betroffen. Die sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu ihrer Erfüllung notwendig ist. 2.7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz 3.1. Anlagevermögen Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. 3.2 Vorräte Die Vorräte beinhalten im Wesentlichen Leistungen für Bau- und Hausanschlüsse im Bereich Strom und Hausanschlüsse im Bereich Gas (11 Tausend Euro, i. Vj. 48 Tausend Euro). 3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 647 Tausend Euro (i. Vj. 496 Tausend Euro) und bestehen hauptsächlich gegen die Energieversorgung Schwerin GmbH & Co. Erzeugung KG (586 Tausend Euro, i. Vj. 451 Tausend Euro). Diese resultieren hauptsächlich aus der Abgrenzung der Vergütung für erzeugten Strom. Forderungen gegen Gesellschafter betreffen vor allem Lieferungen und Leistungen gegenüber der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS), welche sich im Wesentlichen aus der rollierenden Verbrauchsablesung und -abrechnung ergeben. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen noch nicht abzugsfähige Vorsteuern in Höhe von 468 Tausend Euro (i. Vj. 473 Tausend Euro). Sämtliche Posten sind innerhalb eines Jahres fällig. 3.4. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2023 1.000 Tausend Euro. An der Gesellschaft sind zum Bilanzstichtag die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS), Schwerin, mit 60 Prozent und die E.DIS AG, Fürstenwalde/Spree, mit 40 Prozent beteiligt. Die Stammeinlagen sind voll einbezahlt. Der Gewinnvortrag beträgt 12.346 Tausend Euro (i. Vj. 11.614 Tausend Euro). 3.5. Sonderposten Der Sonderposten für empfangene Investitionszuschüsse wurde im Geschäftsjahr 2023 mit 95 Tausend Euro (i. Vj. 258 Tausend Euro) ertragswirksam aufgelöst. Zuführungen gab es in Höhe von 1.227 Tausend Euro (i. Vj. 2.340 Tausend Euro). Der Sonderposten für erhaltene Fördermittel wurde im Geschäftsjahr 2023 mit 151 Tausend Euro (i. Vj. 151 Tausend Euro) - planmäßig entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der betreffenden Vermögensgegenstände - aufgelöst. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten keine Zuführungen (i. Vj. 0 Euro). 3.6. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Posten für ausstehende Rechnungen in Höhe von 6.391 Tausend Euro (i. Vj. 2.947 Tausend Euro) sowie Rückstellungen aus dem Regulierungskonto Strom von 3.150 Tausend Euro sowie dem Regulierungskonto Gas in Höhe von 45 Tausend Euro. 3.7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen (Vorjahreswerte in Klammern): - Angaben in T€ -
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich nicht besichert. Die zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betreffen die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) und beinhalten vor allem Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Umsatzsteuer-Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt Rostock in Höhe von 221 Tausend Euro (i. Vj. 258 Tausend Euro), Verbindlichkeiten aus Konzessionsabgabe gegenüber der Landeshauptstadt Schwerin in Höhe von 172 Tausend Euro sowie überzahlte Netzentgelte von 45 Tausend Euro (i. Vj. 453 Tausend Euro). 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 4.1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse betragen im Geschäftsjahr 2023 54.451 Tausend Euro (i. Vj. 42.576 Tausend Euro). Inhaltlich setzen sie sich wie folgt zusammen:
In den Umsatzerlösen sind Positionen aus Mindermengenabrechnungen (7.610 Tausend Euro; i. Vj. 2.861 Tausend Euro) enthalten. Darüber hinaus ergeben sich durch die verfahrensbedingt notwendige Korrektur der Verbrauchshochrechnung per Ende 2022 zum 31. Dezember 2023 periodenfremde Stromerlöse (465 Tausend Euro; i. Vj. -96 Tausend Euro), periodenfremde Gaserlöse (85 Tausend Euro; i. Vj. -26 Tausend Euro) sowie periodenfremde Erlöse aus dem Messstellenbetrieb (1 Tausend Euro; i. Vj. 0 Euro). 4.2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten vor allem Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für erhaltene Fördermittel (151 Tausend Euro; i. Vj. 151 Tausend Euro). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außerdem periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (75 Tausend Euro; i. Vj. 109 Tausend Euro) sowie weitere periodenfremde Positionen (89 Tausend Euro; i. Vj. 160 Tausend Euro), die im Wesentlichen Umlagen vergangener Abrechnungsperioden enthalten. 4.3. Materialaufwand Der Materialaufwand enthält periodenfremde Positionen aus Mehrmengenabrechnungen (7.610 Tausend Euro; i. Vj. 2.861 Tausend Euro). 4.4. Personalaufwand Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 3 Tausend Euro (i. Vj. 3 Tausend Euro) enthalten. 4.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten vor allem Konzessionsabgaben (2.813 Tausend Euro; i. Vj. 2.662 Tausend Euro) sowie Miet-, Pacht- und Leasingkosten (1.740 Tausend Euro; i. Vj. 1.701 Tausend Euro), wobei letztere insbesondere die Mietvereinbarung zum Gasnetz mit der BIL Gasnetzleasing GmbH (1.662 Tausend Euro; i. Vj. 1.621 Tausend Euro) betreffen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Positionen (27 Tausend Euro; i. Vj. 97 Tausend Euro). Diese entfallen in 2023 überwiegend auf Aufwendungen für vermiedene Netznutzung (8 Tausend Euro; i. Vj. 27 Tausend Euro). 5. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung enthält in § 6b Abs. 2 Regelungen zur Offenlegung von Geschäften größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen. Für die Nutzung des Schweriner Strom- bzw. Gasnetzes wurden der SWS von der NGS 15.842 Tausend Euro (i. Vj. 13.357 Tausend Euro) bzw. 4.638 Tausend Euro (i. Vj. 4.161 Tausend Euro) in Rechnung gestellt. Aus dem "Vertrag über kaufmännische, ingenieurtechnische und sonstige Leistungen" zwischen SWS und NGS vom 26. August 2005 inkl. Nachtrag aus 2010 entstanden im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 5.844 Tausend Euro (i. Vj. 5.844 Tausend Euro). Die NGS ist gemäß § 8 des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) verpflichtet, derartig erzeugten Strom abzunehmen. In Erfüllung dieser Verpflichtung entstanden im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen aus dem Energiebezug regenerativer Energieträger von der BioEnergie Schwerin GmbH über 1.773 Tausend Euro (i. Vj. 207 Tausend Euro). Die Vergütung für vermiedene Netznutzung gemäß vertraglicher Vereinbarung zwischen EVSE und NGS erfolgte in 2023 über 562 Tausend Euro (i. Vj. 1.217 Tausend Euro). 6. Sonstige Angaben 6.1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Wesentliche Verpflichtungen bestehen aus der Mietvereinbarung zum Gasnetz mit der BIL Gasnetzleasing GmbH. Das Vertragswerk wurde am 28. September 1998 abgeschlossen. Das zum 31. Dezember 2011 erstmals sowie das zum 30. September 2021 weitere bestandene Rückkaufsrecht wurde nicht ausgeübt. Bei Nichtausübung der letztmalig zum 30. September 2027 bestehenden Rückkaufoption läuft das Vertragswerk längstens bis zum 30. September 2034. Unter der Annahme, dass besagte Rückkaufoptionen nicht in Anspruch genommen werden, ergeben sich für die NGS auf Basis der im Zeitraum 1. Oktober 1998 bis einschließlich 31. Dezember 2011 in die Mietvereinbarung einbezogenen Gasnetzinvestitionen Mietverpflichtungen über 17.869 Tausend Euro (i. Vj. 19.514 Tausend Euro) bis Ende September 2034. Hierbei wurden die für den Zeitraum ab dem 01. Januar 2024 gültigen Finanzierungsbedingungen bis September 2034 fortgeschrieben. Zum Ende des Geschäftsjahres waren Bestellungen in Höhe von 107 Tausend Euro (i.Vj. 43 Tausend Euro) für Investitionen ausgelöst. Die NGS hat am 21.08.2023 ein Investitionsdarlehen bei der Deutschen Kreditbank AG in Höhe von 4.745 Tausend Euro aufgenommen. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30.09.2043 und eine vertragliche Abnahmefrist bis zum 30.06.2024. Die ausgezahlten Kreditbeträge sind mit 4,66% p.a. zu verzinsen. 6.2. Derivative Finanzinstrumente Durch die tägliche Beschaffung der Netzverluste ab 2019 ff. durch den Dienstleister e.dis ist sichergestellt, dass der von der Bundesnetzagentur errechnete Referenzpreis nicht überschritten wird. Es wurden daher zum Bilanzstichtag keine Drohverlustrückstellungen gebildet, da aus diesem Vorgang keine Verluste entstehen können. 6.3. Latente Steuern Aus der Gegenüberstellung von Handels- und Steuerbilanz ergeben sich sowohl aktive (vorwiegend resultierend aus dem Anlagevermögen als auch den Rückstellungen) als auch passive Steuerlatenzen, die mit einem Gesamtertragsteuersatz von 31,58 Prozent in den Perioden des voraussichtlichen Abbaus dieser Differenzen bewertet wurden. Auf die Aktivierung des Aktivüberhangs gemäß § 274 Abs. 1 HGB wurde verzichtet. 6.4. Angaben zu den Organen Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerin im Jahr 2023 waren Herr Christian Nickchen (Diplom-Wirtschaftsjurist FH) sowie Frau Sabine Koch (Diplom-Betriebswirtin). Herr Nickchen ist direkt bei der NGS angestellt und hauptberuflich dort als Geschäftsführer tätig. Frau Koch ist bei der Netz- und Wartungsservice (NWS) GmbH, Schwerin, angestellt und erhält keine direkte Vergütung von der NGS. Frau Koch ist hauptberuflich bei der NGS und bei der NWS Geschäftsführerin. Bezüglich der Vergütung von Herrn Christian Nickchen wird die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Der Aufsichtsrat bestand aus folgenden Mitgliedern:
Die Bezüge des Aufsichtsrats (Sitzungsgeld) betrugen im Geschäftsjahr 2023 3.150 Euro (i. Vj. 3.750 Euro). 6.5. Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten Im Durchschnitt des Jahres 2023 waren 8 Angestellte (i. Vj. 7 Angestellte) bei der NGS beschäftigt. 6.6. Nachtragsbericht Nach Geschäftsjahresschluss sind keine besonderen Geschäftsvorfälle mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten. 6.7. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, die Hälfte des erzielten Jahresüberschusses an die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligung auszuschütten und den Restbetrag einschließlich Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. 6.8. Verbundene Unternehmen Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS), Schwerin einbezogen. Die Bekanntmachung des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger.
Schwerin, 18. März 2024 Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) Christian Nickchen Sabine Koch Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Erläuterungsbericht zum Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Der Tätigkeitsabschluss der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) wurde nach den Vorschriften des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) aufgestellt. Sofern nicht weiter ausgeführt, beziehen sich die Ausführungen sowohl auf die Bereiche Gas- und Stromnetz als auch auf den Messstellenbetrieb Strom. Sämtliche Posteninhalte der Gewinn- und Verlustrechnung wurden einzeln zugeordnet. Sämtliche Posteninhalte der Bilanz wurden einzeln zugeordnet. 2. Erläuterungen zur Bilanz 2.1 Anlagevermögen Die Gliederung und Entwicklung des jeweiligen Spartenanlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist in den jeweiligen Anlagenspiegeln (Anlagen zum Erläuterungsbericht) dargestellt. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegenüber Gesellschafter der drei Sparten bestehen gegen die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) und betreffen vor allem Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Steuererstattungsansprüchen. 2.3. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2023 1.000 Tausend Euro. Hiervon wurden dem Strombereich 951 Tausend Euro und dem Gasbereich 49 Tausend Euro zugeordnet. Die Aufteilung erfolgte analog des im Zuge der Einbringung durch die Rechtsvorgängerin Energieversorgung Schwerin GmbH & Co. KG gewährten Gesellschafterdarlehens. 2.4. Sonderposten für erhaltene Fördermittel Der Sonderposten für erhaltene Fördermittel Strom wurde im Geschäftsjahr 2023 mit 144 Tausend Euro (i. Vj. 144 Tausend Euro) - planmäßig entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der betreffenden Vermögensgegenstände - aufgelöst. Es gab in 2023 keine Zuführungen (i. Vj. 0 Tausend Euro). Der Sonderposten für erhaltene Fördermittel Gas wurde im Geschäftsjahr 2023 mit 7 Tausend Euro (i. Vj. 7 Tausend Euro) - planmäßig entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der betreffenden Vermögensgegenstände - aufgelöst. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Zuführungen (i. Vj. 0 Tausend Euro). 2.5. Sonderposten für empfangene Investitionszuschüsse Der Sonderposten für empfangene Investitionszuschüsse Strom wurde im Geschäftsjahr 2023 mit 100 Tausend Euro (i. Vj. TEUR 201 Tausend Euro) ertragswirksam aufgelöst. Zuführungen gab es in Höhe von 1.183 Tausend Euro (i. Vj. 1.968 Tausend Euro). Der Sonderposten für empfangene Investitionszuschüsse Gas wurde im Geschäftsjahr 2023 mit -5 Tausend Euro (i. Vj. 57 Tausend Euro) ertragswirksam aufgelöst. Zuführungen gab es in Höhe von 44 Tausend Euro (i. Vj. 372 Tausend Euro). 2.6. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Posten für ausstehende Rechnungen. In der Sparte Gas machen diese 476 Tausend Euro (i. Vj. 326 Tausend Euro) und in der Sparte Strom 5.915 Tausend Euro (i. Vj. 2.620 Tausend Euro) aus. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2023 Rückstellungen für das Regulierungskonto der Sparte Gas von 45 Tausend Euro (i. Vj. 0 Euro) sowie für das Regulierungskonto der Sparte Strom von 3.150 Tausend Euro (i. Vj. 0 Euro) gebildet. 2.7. Verbindlichkeiten Die nach Restlaufzeiten aufgeteilten Verbindlichkeiten des Bereiches Strom setzen sich wie folgt zusammen (Vorjahreswerte in Klammern): - Angaben in T€ -
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich nicht besichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Umsatzsteuer-Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt Rostock in Höhe von 209 Tausend Euro (i. Vj. 210 Tausend Euro), Verbindlichkeiten aus Konzessionsabgabe gegenüber der Landeshauptstadt Schwerin in Höhe von 168 Tausend Euro sowie überzahlte Netzentgelte von 25 Tausend Euro (i. Vj. 224 Tausend Euro). Die nach Restlaufzeiten aufgeteilten Verbindlichkeiten des Bereiches Gas setzen sich wie folgt zusammen (Vorjahreswerte in Klammern): - Angaben in T€ -
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich nicht besichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Umsatzsteuer-Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt Rostock (19 Tausend Euro; i. Vj. 61 Tausend Euro) sowie überzahlte Netzentgelte (20 Tausend Euro; i. Vj. TEUR 230 Tausend Euro). Die nach Restlaufzeiten aufgeteilten Verbindlichkeiten des Bereiches Messstellenbetrieb Strom setzen sich wie folgt zusammen (Vorjahreswerte in Klammern): - Angaben in T€ -
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 3.1. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten vor allem Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für erhaltene Fördermittel. Für den Bereich Gas machen diese 7 Tausend Euro (i. Vj. 7 Tausend Euro) und für den Bereich Strom TEUR 144 Tausend Euro (i. Vj. 144 Tausend Euro) aus. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Positionen aus der Auflösung der Rückstellungen im Bereich Strom (25 Tausend Euro, i. Vj. 134 Tausend Euro) und Gas (51 Tausend Euro, i. Vj. 0 Euro) sowie weitere periodenfremde Positionen aus dem Bereich Strom (64 Tausend Euro; i. Vj. 135 Tausend Euro) und Gas (26 Tausend Euro; i. Vj. 11 Tausend Euro enthalten. 3.2. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten vor allem Konzessionsabgaben (Gas: 197 Tausend Euro, i. Vj. 191 Tausend Euro; Strom: 2.616 Tausend Euro, i. Vj. 2.471 Tausend Euro) sowie Miet-, Pacht- und Leasingkosten (Gas: 1.676 Tausend Euro, i. Vj. 1.634 Tausend Euro; Strom 64 Tausend Euro, i. Vj. 66 Tausend Euro), welche beim Gasnetz insbesondere die Mietvereinbarung mit der BIL Gasnetzleasing GmbH betreffen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Positionen insbesondere für Aufwendungen aus vergangenen Abrechnungsperioden im Bereich Strom in Höhe von 19 Tausend Euro (i. Vj. 93 Tausend Euro) enthalten. Die Abschreibungen aus uneinbringlichen Forderungen im Bereich Strom betragen 3 Tausend Euro (i. Vj. 12 Tausend Euro) und im Bereich Gas 3 Tausend Euro (i. Vj. 3 Tausend Euro).
Schwerin, den 18. März 2024 Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) Christian Nickchen Sabine Koch Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Abs. 3 EnWG StromAktivitäten-Bilanz Strom zum 31.12.2023Aktiva
Sparten Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 Sparte Strom
Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Abs. 3 EnWG GasAktivitäten-Bilanz Gas zum 31.12.2023Aktiva
Sparten-Gewinn- und Verlustrechnung Gas für das Geschäftsjahr 2023
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschätsjahr 2023 Sparte Gas
Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Abs. 3 EnWG MessstellenbetriebAktivitäten-Bilanz Messstellenbetrieb zum 31.12.2023Aktiva
Sparten Gewinn- und Verlustrechnung Messstellenbetrieb für das Geschäftsjahr 2023
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 Sparte Messstellenbetrieb
Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2023Dem Aufsichtsrat wurde während des Geschäftsjahres 2023 regelmäßig und umfassend durch die Geschäftsführung über die Entwicklung der Gesellschaft sowie die wesentlichen Geschäftsereignisse berichtet. Im Berichtszeitraum hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung zustehenden Überwachungsfunktionen ausgeübt, die Geschäftsführung beraten und die ihm obliegenden Entscheidungen getroffen. Die Geschäftsführung bereitete die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates im Benehmen mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates vor. Der Aufsichtsrat bildete keine Ausschüsse. Im Geschäftsjahr fanden vier ordentliche Sitzungen statt. Die Beschlussfähigkeit war bei allen Sitzungen gegeben. In der Zusammensetzung des Aufsichtsrates ergaben sich im Berichtszeitraum keine Änderungen. Berater- sowie Dienstleistungsvertrage außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bestanden zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft nicht. Wichtige Angelegenheiten, insbesondere die im Gesetz und im Gesellschaftsvertrag festgelegten Aufgaben sowie alle Maßnahmen und Geschäfte außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, die der Zuständigkeit bzw. Zustimmung des Aufsichtsrates unterliegen, wurden in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Übrigen Gesellschaftsorganen erörtert und die notwendigen Entscheidungen getroffen. Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrates waren die Unternehmenskonzeption und -planung, die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, das Risiko-Chancen-Management sowie einzelne bedeutende Geschäftsvorgänge. Im steten Blick des Aufsichtsrates waren neben den gesetzlichen Regelungen und energiepolitischen Rahmenbedingungen vor allem die Maßgaben der Bundesnetzagentur sowie der Landesregulierungsbehörde zur Anreizregulierung. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes erfolgte gemäß Gesellschafterbeschluss vom 26. April 2023 durch die DOMUS AG. Im Ergebnis der Prüfung konnte der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. Der Prüfungsbericht wurde dem Aufsichtsrat ausgehändigt und in der Aufsichtsratsbesprechung am 18. April 2024 thematisiert. Der Abschlussprüfer der DOMUS AG berichtete dem Aufsichtsrat zum Jahresabschluss 2023 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und stand für Erläuterungen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung an und hatte im Ergebnis der eigenen Prüfung des Jahresabschlusses keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat stimmte dem von der Geschäftsführung aufgestellten und von der BRB Revision und Beratung oHG geprüften Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2023 zu. Er empfahl der Gesellschafterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.
Schwerin, den 18. April 2024 Georg-Christian Riedel, Vorsitzender des Aufsichtsrates Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS), Schwerin. vermerk ÜBER die prüfung des jahresabschlusses und des lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS), Schwerin - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS), Schwerin für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und grundzuständiger Messstellenbetreiber nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Nach unser Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschrieben Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verwendung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Rostock, den 18. März 2024 DOMUS
Steuerberatungs-AG
Christmann, Wirtschaftsprüfer Singer, Wirtschaftsprüfer ErgebnisverwendungsbeschlussDas Jahresergebnis wird entsprechend des Vorschlags verwendet. Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 24. April 2024 festgestellt. |
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