PHOENIX Verwaltungs GmbH
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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helmut Karl Fischer seit 1.12.2017 | Geschäftsführer |
Karsten Loges seit 1.12.2017 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Richard Jacobi GmbHZossenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANG 2011Prüfungspflicht Der Jahresabschluss der Richard Jacobi GmbH, Zossen, wurde gemäß §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertungsgrundsätze entsprechen den §§ 252 ff. HGB. Das Sachanlagevermögen wird bewertet zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, die der voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer entsprechen. Forderungen wurden zum Nennwert bewertet. Erkennbare Risiken wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Sie haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Rückstellungen berücksichtigen im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung ausreichend alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Eine Abzinsung ist deshalb nicht erforderlich. Erläuterung zur Bilanz PASSIVA Den Pensionsrückstellungen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten des Versicherungsmathematikers Wolfgang Moritz, Hamburg, vom 21.12.2010 zugrunde, das auf den Sterbetafeln von Klaus Heubeck 2005, einem Rechnungszinssatz von 5,14% sowie einer jährlichen Rentensteigerung von 2% basiert. Sonstige Angaben Die Gesellschaft weist im Jahresabschluss 2011 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von T€ 722 (i. Vj. T€ 700) aus und ist damit überschuldet. Eine tatsächlich rechtliche Überschuldung ist insoweit nicht gegeben, als die Muttergesellschaft, Hageda GmbH, im September 2009 erklärt hat, die Gesellschaft finanziell so auszustatten, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen jederzeit nachkommen kann. Organe der Gesellschaft Geschäftsführerin: Dr. Susanne Frieß. Die Geschäftsführerin ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Sie erhielt keine Bezüge.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.09.2012 |
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