Remeha GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Heizkörpern für Zentralheizungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Funck seit 10.3.2025 | Prokura |
Gerold Wenisch seit 12.9.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
INTERDOMO GmbHEmsdettenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023
Emsdetten, Juni 2024 Geschäftsführung Gerold Wenisch 1. Grundlage der Gesellschaft 2. Wirtschaftsbericht 3. Gesamtaussage und Lage des Unternehmens 4. Ziele 2024 5. Bericht über die zukünftige Entwicklung, Chancen und Risiken des Unternehmens 1. Grundlage der Gesellschaft Die unternehmerische Tätigkeit von Interdomo basiert auch im Jahre 2023 auf zwei unterschiedlichen Geschäftsbereichen. Der eine Teil ist die Komponentenfertigung für die Nutzfahrzeugindustrie, die durch Stanz- und Umformtechnik sowie Schweißtechnik hergestellt wird. In dem anderen Bereich entwickelt und produziert Interdomo Premium-Heizsysteme sowie innovative Systemkomponenten als OEM-Hersteller für andere, bekannte europäische Heizungshersteller. Nur zu einem kleineren, aber wachsendem Anteil vermarkten wir unter der Eigenmarke INTERDOMO eigene Heizungsprodukte sowie hochwertige Wärmepumpen eines slowenischen Herstellers als Handelsware. Die Interdomo GmbH verfügt neben den vielfältigen Fertigungsmöglichkeiten auch über eine eigene Entwicklungsabteilung sowie einen klassischen Werkzeugbau, die in beiden Geschäftsbereichen kundenspezifische Lösungen, Systemkomponenten und eigene Vorrichtungen vom Prototypen bis hin zur Serienreife entwickeln können. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung (Destatis / Statista 2024) Das deutsche Bruttosozialprodukt betrug rund 4.12 Billionen Euro, damit ist das BIP nominal gestiegen. Dies liegt jedoch auch an einer vergleichsweise hohen Inflation, so dass die Wirtschaftsleistung Deutschlands preisbereinigt um 0,3 % im Jahr 2023 gesunken ist. Durch den Krieg in der Ukraine und dessen vielfältigen Einflüsse auf die Wirtschaft Westeuropas (u. a. Energieversorgung, Handel- und Transportwesen.....etc.) fiel die Regeneration nach dem letzten Pandemiejahr 2022 deutlich geringer aus und ist nun in eine offene Rezession umgeschlagen. In den für Interdomo wichtigen Exportmarkt Frankreich stieg das BIP in 2022 um 2,6 % und in 2023 um nur noch 0,87%. In Belgien stieg das BIP in 2022 um 3,01% und in 2023 um nur noch 1,46 % und in den Niederlanden von 4,33 % (2022) um nur noch 0,09 % (2023). Auch in diesen Ländern hat eine deutliche Inflation (Geldentwertung des Euro im EU-Raum) sowie die allgemeine Wirtschaftsschwäche der Eurozone deutliche Spuren in der Realwirtschaft hinterlassen. 2.2. Überblick über die Tätigkeitsfelder von Interdomo und deren Wechselwirkung mit dem neuen GEG (Gebäudeenergiegesetz) im GJ 2023 Im Heiztechnikbereich hat sich erwartungsgemäß im ersten Halbjahr 2023 ein regelrechter Nachfrage-Boom bei Gas- und insbesondere bei Ölkesseln entwickelt. Der gleichsam erwartete Boom bei den staatlich bezuschussten Wärmepumpen im selben Zeitraum blieb jedoch weitestgehend aus, weil durch massive Lieferengpässe von Wärmepumpenkomponenten aus Asien (u.a. Verdichter, Pumpen,...etc.) die Hersteller keine ausreichende Produktion und Marktversorgung sicherstellen konnten. Der alleinige und maßgebliche Treiber dieser "Sonderkonjunktur" bei klassischen Wärmeerzeugern (Öl- und Gasheizkessel) war ausschließlich die der Öffentlichkeit zugängliche Entwurfsfassung des neuen GEG- (Gebäude-Energie) Gesetz, in dem ab Januar 2024 der Einbau einer "fossil- betriebenen Heizungsanlage im Neubau, aber auch der Kesselaustausch im Gebäudebestand sehr stark eingeschränkt werden sollte. Dieser im Frühjahr 2023 vorzeitig bekannt gemachte Referentenentwurf des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums hat kurz nach seiner Veröffentlichung zu einem kurzfristigen Kesselaustauschboom geführt, wie es diese Republik seit der deutschen Wiedervereinigung in den Jahren1989/90 ff. nicht mehr erlebt hat. Weit über eine Millionen Heizkessel (ca. 1.3 Mio. anstelle der üblichen 500-600 Tausend Wärmeerzeuger pro Jahr / gemäß BDH) wurden in 2023 ausgetauscht, weil diese Kunden erkannt hatten, daß über den in 2023 noch bestehenden Anlagenbestandsschutz bei einem Kesselaustausch keine weitere Zusatzinvestition (z.B. teure Aufrüstung mit einer Wärmepumpe zu einem sogenannten Hybridsystem) in der Zukunft erforderlich wird. Dieser durch den Gesetzgeber künstlich verursachte, halbjährige Boom endete nahezu genauso schlagartig wie er gekommen war, als das BVG (Bundesverfassungsgericht) diesen Referentenentwurf Mitte des Jahres 2023 kippte und längere, zeitlich gestaffelte Übergangsfristen für den Einbau/Austausch von "fossil" betriebenen Heizungssystemen einforderte. Ohne den im Markt herrschenden Zeitdruck, nur noch bis zum Jan. 2024 einen herkömmlichen Heizkessel mit Bestandsschutz einbauen zu können (gemäß dem ursprünglichen GEG-Entwurf), brach die Nachfrage im Spätsommer dann so massiv ein, dass nicht nur bei Interdomo, sondern in weiten Teilen der gesamten Heizungsindustrie Kurzarbeit angemeldet werden musste. Dieses umsatzseitige "Wechselbad" in nur wenigen Monaten eines Jahres hat in den Betrieben der Branche zu weitreichenden Folgen geführt. Fehlte Anfang des Jahres 2023 massiv Vormaterial und oft auch qualifiziertes Personal, verdrehte sich diese Lage im Spätsommer geradezu drastisch ins Gegenteil. Nachlaufendes und in der Boom-Phase geordertes Vormaterial wurde an die Betriebe geliefert und belastet Liquidität und die Lagersituation, mühsam akquiriertes Personal musste wieder freigesetzt und Kurzarbeit angemeldet werden. Interdomo war (ist) von dieser Situation gleichsam betroffen, so fehlten Anfang 2023 Wärmepumpen von unserem Lieferanten, die nur mit zeitlichen Versatz geliefert wurden, aber aufgrund der geringen Neubautätigkeit und dem konjunkturellen Nachfragerückgang im zweiten Halbjahr nur noch in Kleinmengen vom hohen Lagerbestand abflossen. Auch die sogenannten Heizungsmodule unseres OEM-Kunden, die jahrelang in zum Teil hohen Mengen bei Interdomo gefertigt und geliefert wurden, wurden ohne ausreichenden zeitlichen Vorlauf abgekündigt, so dass nachlaufendes Material der Vorlieferanten in höheren Mengen nicht mehr gestoppt werden konnte. Beide Positionen belasten die Liquidität von Interdomo in nicht unerheblicher Größenordnung. Interdomo ist in enger Abstimmung mit dem Kunden. Es wird versucht, ggf. die Produktion und Belieferung an den Kunden bis zum Aufbrauchen der werthaltigen Komponenten fortzusetzen, um hohe Abwertungen bzw. Verschrottungen zu vermeiden. In den von Interdomo belieferten Exportmärkten wie Frankreich, Belgien und den Niederlanden sind die grundlegenden gesetzliche Rahmenbedingungen hin zu einer zukünftig möglichst elektrischen Wärmeversorgung zielgleich zu der Situation in Deutschland. Die Erklärung dafür ist, dass auch aus Brüssel (EU) heraus versucht wird, europaweit die Elektrifizierung der Wärmeversorgung durch Stromheizungen (zumeist Wärmepumpen) und einen Sanierungszwang für die Gebäudehüllen der Bestandsgebäude gesetzlich festzuschreiben. Die Folgen dieser Politik im Bereich der Wärmeversorgung hin zu einer rein elektrischen Wärmeversorgung sind in allen europäischen Märkten derzeit sehr ähnlich. Einerseits wird die seit Jahrzehnten bestehende und bewährte Technologie der Öl- und Gasfeuerung sowie deren weit verbreitete Gas-/Öl-Infrastruktur offensichtlich politisch nicht mehr gewollt, andererseits kann die staatlich stark subventionierte elektrische Wärmepumpe aufgrund ihre geringen spezifischen Heizleistung und vergleichsweise hohen elektrischen Anschlussleistung in vielen Bestandsgebäuden und Wohnsiedlungen nicht flächendeckend eingebaut werden. Die vorhandenen Stromanschlüsse und Stromverteilnetze sind in den Gemeinden und Städten dafür nicht ausgelegt, eine grundlegende Thematik die ja im Grundsatz auch schon bei der E-Mobilität stark auffällig geworden ist. Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen des GEG sind in der Heiztechnik nicht technologieoffen. Die Kunden reagieren darauf mit deutlicher Kaufzurückhaltung bzw. reparieren ihre bestehende Heizungsanlage so lange wie nur irgend möglich. Der Rückgang bei Wärmepumpen ist auch dem Umstand geschuldet, das durch die Zinserhöhungen der EZB (Europäischen Zentralbank) die Finanzierungskosten für Neubauten in den letzten Jahren stark angestiegen sind und somit auch die Neubautätigkeit sehr stark rückläufig ist. Die Wärmepumpen sind in den letzten Jahren besonders in diesen Neubaubereich hineingeliefert worden, der nun eingebrochen ist und die Gesamtmenge der verkauften Wärmepumpen ebenfalls stark reduziert. Lediglich die Ölheizung erfährt derzeit eine gewisse Stabilisierung im Markt (2023, 2024), die aber dem nachvollziehbaren Argument der weitgehenden Versorgungssicherheit geschuldet ist. Hinzu kommt, dass immer, wenn z.B. im ländlichen Bereich keine Gas- oder besonders starke ausgelegte Strom-Verteilnetze in den Kommunen verlegt sind, keine echte Alternative zur Ölheizung als Wärmeerzeuger für Bestandsgebäude vorhanden ist. 2.3. Entwicklung der Gesellschaft Der Umsatz der Gesellschaft ist durch die geschilderten staatlichen Markteingriffe von 17.668 T€ Umstände im Jahr 2023 auf 14.963 T€ gesunken. Besonders anzumerken sind die bereits geschilderten zwei völlig unterschiedlich verlaufenden Halbjahre im GJ 2023 aufgrund der Auswirkungen der Veröffentlichung des Referentenentwurfs des GEG (Gebäudeenergiegesetz) im Frühjahr 2023 (Nachfrage-Boom) und dessen Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht im Spätsommer des gleichen Jahres (Nachfrage-Einbruch). Das Ergebnis von 349 T€ (nach +536 T€ in 2022) war angesichts der geschilderten gesetzlichen Fremdeinflüsse gut und zeugt von der schnellen Anpassungsfähigkeit des operativen Geschäftsbetriebs bei solch externen Einflüssen. Die Geschäftsführung ist mit diesem Ergebnis unter diesen schwierigen Marktgegebenheiten des Jahres 2023 zufrieden, wenn gleich die Prognosen nicht erreicht werden konnten. Die Rohmarge des Unternehmens sank gegenüber dem Vorjahr 2022 (6.082 T€) um 1,5 % auf 5.994 T€ im GJ 2023. Die Ursache ist der Reduzierung der Umsatzerlöse im zweiten Halbjahr 2023 geschuldet. Die Umsatzerlöse des Heiztechnikbereichs (Heiztechnik OEM und Eigenmarke Interdomo) hat sich trotz des deutlichen Rückgangs im zweiten Halbjahr im GJ 2023 aufgrund der extremen Nachfragesituation in den ersten 6 Monaten gut entwickelt und einen Gesamtumsatzanteil von 5.581 T€ erreicht (4.513 T€ im VJ). Maßgeblich hierfür waren die bereits unter 2.2 geschilderten Vorzieheffekte der Kunden, um durch den in 2023 bestehenden Bestandschutz von installierten neuen Heizungsanlagen (Öl- und Gasheizungen) einer deutlich teureren (und technisch im Altbau kritischen) Einbau einer elektrischen Heizung (zumeist einer Wärmepumpe) ab 2024 zu entgehen. Der Nutzfahrzeugbereich hatte im Jahr ebenfalls 2023 eine rückläufige Tendenz, denn die Trailerindustrie ist stark von der deutschen und europäischen Gesamtkonjunktur sowie dem damit verbundenen Frachtaufkommen abhängig. Auch der anhaltende militärische Konflikt in der Ukraine belastet den Verkauf von Nutzfahrzeugen stark, denn die EU hat entsprechende Sanktionen gegen die Russische Förderation erlassen. Diese betreffen nicht nur den Transport von Waren nach und von Russland, sondern auch den Verkauf von Nutzfahrzeugen und Trailern, der nahezu vollständig zum Erliegen gekommen ist. Interdomo ist auch in diesem Geschäftsbereich in Kurzarbeit, trotz eines Gesamtlieferanteils von 60% aufgrund der sehr niedrigen Produktionsmenge unseres Kunden an Trailerfahrzeugen. Die Rezession in Deutschland und die wirtschaftliche Krise in der EU hat Interdomo seit September 2023 erfasst und hält unvermindert bis in den Sommer 2024 an. Mit der Entwicklung der Heiztechnik waren wir im GJ 2023 zufrieden, wenngleich diese positive Entwicklung nur aus den ersten 6 Monaten des Jahres 2023 resultiert. Interdomo hat einige neue Projekte im Jahr 2023 angestoßen. So wurde mit einem großen niederländischen Kunden ein zukunftsträchtiges Projekt eines Zusatzmoduls (in Schranktechnik) für einen großen asiatischen Wärmepumpenhersteller gestartet. Der Prototypenbau und die Produktzulassung für den kommenden Feldtest in 2024 wurden bereits erfolgreich abgeschlossen, ein skalierbares Prüfstandkonzept wurde ausgearbeitet und mit dem Kunden für eine zukünftige Serienfertigung besprochen. Ein weiteres Projekt eines speziellen Wärmespeichers (Multi-Pufferspeicher) für multiple Wärmequellen wurde für einen in der Heizungsbranche bekannten Kunden in 2023 begonnen und mit dem Start der Serienfertigung in 2024 abgeschlossen. Die ersten Erfahrungen unseres Kunden waren sehr gut und es gibt zahlreiche Neuaufträge dieses speziellen Speichertyps. Im Laufe des Jahres 2024 werden weitere Anfragen für die Produktion zusätzlicher Speichertypen folgen, weil namhafte Wettbewerber in der Speicherherstellung große Schwierigkeiten haben und Kunden zu Interdomo wechseln wollen. Im Herbst 2023 hat es zudem einen ersten direkten Kontakt zu einem großen chinesischen Wärmepumpenhersteller gegeben. Dieser Kontakt wurde vertieft, weil dieser Hersteller besonders günstige Wärmepumpen herstellt, die letztlich die einzige Chance darstellen eine günstige Hybridanlage (Wärmepumpe + konventionelle Öl- oder Gasheizung) anbieten zu können. Die aktuellen Wärmepumpen unseres bisherigen Wärmepumpenlieferanten aus Slowenien sind technisch sehr hochwertig und vergleichsweise teuer und daher als Hybridanlage für ältere Bestandsgebäude nicht erste Wahl. Eine Delegation des chinesischen Herstellers wird voraussichtlich im Juli 2024 vor Ort in Emsdetten eintreffen, um Art und Umfang einer Zusammenarbeit zu besprechen. 3. Wirtschaftliche Gesamtaussage und Lage des Unternehmens 3.1 Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich von 4.979 T€ um 105 T€ (- 2,1%) auf T€ 4.874 verringert, wobei sich das Anlagevermögen von 319 T€ um 220 T€ auf 539 T€ erhöhte. Das Gesamtvolumen der Investitionen betrug für das Geschäftsjahr 2023 den Betrag von 348 T€ und bezieht sich im Wesentlichen auf die technischen Anlagen und Maschinen (116 T€) und Anlagen im Bau (182 T€) für zukünftig deutlich größere Speichervolumen. Das Umlaufvermögen inclusive RAP verringerte sich von 4.661 T€ um 327 T€ (- 6,9%) auf 4.334 T€. Das Eigenkapital hat sich von 3.860 T€ um 122 T€ (+ 3,2%) durch den Vortrag des Jahresüberschuss 2022 auf 3.982 T€ entwickelt. Die Eigenkapitalquote verbesserte sich dadurch auf 81,7% (VJ 77,5%) der Bilanzsumme. 3.2 Finanzlage Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgte aus dem laufenden Cashflow. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfristen unter Nutzung von Skonto zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich gegenüber dem VJ von 612 T€ (12,4%) um 390 T€ auf 222 T€ (- 4,7%) verringert. Um eine Liquiditätssicherung der Gesellschaft zu gewährleisten, besteht eine Kreditlinienzusage in Höhe von 1 Mio. T€ durch die Hausbanken. Eine Inanspruchnahme dieser Kontokorrentlinie erfolgte im Geschäftsjahr 2023 nur temporär im Rahmen der Zahlung unserer kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die Kreditlinie wurde zu keinem Zeitpunkt vollständig in Anspruch genommen. Das in 2020 eingeführte Factoring der Debitoren ist ohne Störungen in das Tagesgeschäft als weiteres Finanzierungsinstrument integriert worden und sichert auch zukünftig die laufenden Verpflichtungen und die Investitionstätigkeit des Unternehmens ab. 3.3 Ertragslage Das Ergebnis 2023 war mit +349 T€ maßgeblich bestimmt durch den Rückgang der Umsatzerlöse von 17.668 T€ im Jahr 2022 auf 14.963 T€ (GJ 2023). Die Entwicklung der Rohergebnisses war gleichsam rückläufig von 6.083 T€ (2022) auf 5.994 T€ (2023). Die Wareneinsatzquote im GJ 2023 betrug 60,1% (65,8% VJ). Die Beschaffungsseite wurde durch den vom Gesetzgeber ausgelösten Boom im Heizungsbereich im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres immer schwieriger, einhergehend mit einer deutlichen Verlängerung von Lieferfristen und Preissteigerungen in fast allen Vormaterialbereichen. Durch unsere hohe Fertigungstiefe und die Nutzung variabler Einkaufskontakte konnten wir der allgemeinen Tendenz weitgehend entgegenwirken. Gleichwohl konnten auch wir zugesagte Lieferzeiten nicht mehr zu 100% garantieren. Die Personalquote betrug 25,8% zu 20,5% im Vorjahr 2022. Aufgrund hoher Auftragseingänge im ersten Halbjahr des Jahres 2023 wurde die Nutzung flexibler Zeitkonten und Personaldienstleistung als Instrumente genutzt. Allerdings war es sehr schwierig, die überlasteten Lieferketten an den sprunghaften Anstieg des Auftragsvolumens anzupassen. Gleiches galt, wenn auch mit andern Vorzeichen im zweiten Halbjahr 2023 (wo die Nachfrage schlagartig einbrach). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken erfreulicherweise um 32 T€ auf 1.726 T€. Danach verblieb im GJ 2023 ein Jahresüberschuss von +349 T€ gegenüber +536 T€ im Vorjahr. Das positive Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus dem umsatzseitig starken ersten Halbjahr des GJ 2023 mit einem Schwerpunkt im margenstärkeren Heizungsbereich. 4. Ziele 2024 Angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Rezession in Europa, dem militärischen Konflikt zwischen der Ukraine und der Russischen Förderation sowie dem neuen GEG (Gebäudeenergiegesetz) in Deutschland, ist die Heizungsindustrie nach einem künstlichen Boom im ersten Halbjahr 2023 durch viele vorzeitig durchgeführte Kesselaustauschaktionen ab Mitte 2023 durch das neue Gebäudeenergiegesetz in eine schwere Krise geraten. Alle Maßnahmen der GF dienten daher im abgelaufenen GJ 2023 sowie dem aktuellen GJ 2024 der Erhöhung der "Durchhaltefähigkeit" des Unternehmens trotz aller politischen Kapriolen im Bereich der Wärmewende in einem kritischen Marktumfeld. Die Geschäftsführung hatte daher bereits im Sept. 2023 Kurzarbeit beantragt und ist zudem in Gesprächen (Juni 2024) mit dem Betriebsrat, um in Form einer gesonderten Betriebsvereinbarung (BV) die wöchentliche Arbeitszeit nach Auslauf der Kurzarbeit im August 2024 für mindestens 3 Monate abzusenken und somit Liquidität zu gewinnen. Im Bereich der monatlichen Mietzahlungen hat uns der Vermieter ab März 2024 eine anteilige Mietstundung angeboten die ebenfalls hilft, die Liquidität des Unternehmens zu schonen. Die vergleichsweise zahlreichen, altersbedingten Abgänge von Mitarbeitern in den GJ 2023 und 2024 bilden gleichsam eine Möglichkeit zur Kostenreduzierung, zumal einige Position im Zuge der erforderlichen Know-How-Übertragung und Einarbeitung doppelt besetzt waren. Interdomo hat das im zweiten Halbjahr schwierige und durch massive Kundenverunsicherung geprägte GJ 2023 vergleichsweise gut überstanden und wird auch das laufende, gleichsam herausfordende GJ 2024 mit strammen Kostenmanagement und marktgerechten Produkten angehen. Die Geschäftsführung geht für das GJ 2024 von einem negativen Ergebnis aus, dessen Höhe maßgeblich von der Umsatzentwicklung im zweiten Halbjahr 2024 abhängt. Man rechnet zum Herbst 2024 wieder mit einer deutlichen Belebung des Heizungsgeschäfts, weil noch immer viele ältere Heizungsanlagen im Betrieb sind und deren Ersatzteilversorgung zunehmend kritisch wird. Der Ölkesselabsatz scheint auf in 2024 auf einem soliden Niveau zu sein, zumal Interdomo einer der wenigen Hersteller ist, der über einen europaweit zugelassenen, kostengünstigen und äußerst robusten Niedertemperaturkessel verfügt und diesen auch erfolgreich nicht nur in Deutschland, sondern auch in Frankreich und Belgien verkauft. In Frankreich scheint das dortige Förderprogramm für Solarthermie nach grossen Anfangsschwierigkeiten im Markt zu greifen und somit die Speicherproduktion bei Interdomo zu stützen. 5. Bericht über die zukünftige Entwicklung, Chancen und Risiken des Unternehmens Trotz der gesetzlich gewünschten Elektrifizierung der Wärmeversorgung in Deutschland (analog der E-Mobilität im KFZ-Bereich) werden wir als mittelständisches Unternehmen nicht nur auf die elektrische Strategie setzen, sondern alle sinnvollen und langlebigen Technologien zur Gebäudebeheizung mit modernen und bezahlbaren Erzeugnissen darstellen. Interdomo hat in diesem Sinne seine Öl-und Gasheizungsprodukte in den zurückliegenden Jahren auch für die Nutzung von Bio-Ölen (Ölbrenner/Ölkessel) bzw. Wasserstoff (20% H2-Ready) und Bio-Methan ertüchtigt (Gasbrennwertkessel) sowie zukunftsfähig gemacht. Die zunehmenden Diskussionen über das tatsächliche Ausmass bzw. Existenz einer globalen Klimakrise und die Fragestellung, welche Technologien man daher sinnvoll, angemessen sowie bezahlbar im Wärmesektor einsetzt, ist letztendlich auch ein Grund, warum sich Interdomo entschieden hat, dass eigene Produktprogramm mit breiter Abdeckung auszurichten. Diese Firmenstrategie basiert auf der Zuversicht, dass es in nicht allzu ferner Zukunft auch in der Politik zu einer teilweisen Rückkehr hin zu technisch funktionierenden, abgesicherten sowie kostengünstigen Lösungen in der Energiepolitik kommen wird. Sollte es sich in der Zukunft erneut die Gelegenheit einer Akquisition eines zu Interdomo passenden Unternehmens geben, so wird die GF dieses intensiv prüfen und eine solche Gelegenheit im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten nutzen. Wir gehen trotz der gegenwärtigen politischen Bestrebungen zur Elektrifizierung vieler Lebensbereiche (incl. Wärmeversorgung) aufgrund der hohen Marktdurchdringung der bestehenden Erdgasinfrastruktur auch zukünftig von einer hohen Bedeutung der technologisch anspruchsvollen und leistungsfähigen Verbrennungstechnik aus. Die elektrische Wärmepumpe kann als bereits seit Jahrzehnten bekannte Technologie den Bedarf an Wärme für die Beheizung und Warmwasser in der bestehenden, heterogenen Gebäudestruktur in Deutschland und Europa nicht flächendeckend abdecken. Das Geschäft mit Nutzfahrzeugkomponenten hat sich im Jahre 2023 sowie im ersten Halbjahr 2024 auf niedrigen Niveau stabilisiert. Unser Hauptkunde in diesem Bereich sieht Interdomo als Ankerlieferant, der eine hohe Lieferquote hat. Interdomo wird bedarfsweise auch als Rückfallposition für unseren OEM-Kunden geführt, wenn bei der ebenfalls bestehenden asiatischen Zulieferkette logistische oder auch qualitative Themen auffällig werden. Auf der Personalseite ist Interdomo ausreichend gut und äußerst schlank aufgestellt. Das Ausscheiden (altersbedingt) mehrerer Mitarbeiter und eines langjährigen Geschäftsführers kann durch die bestehende Personalstruktur aufgefangen werden. Für mehrere der ausgeschiedenen Mitarbeiter gibt es Anschlussvereinbarungen auf Geringverdienerbasis, um den Verlust an Fachwissen und Erfahrung für Interdomo zu kompensieren. Interdomo ist als kleinerer, industrieller Mittelständler vergleichsweise robust aufgestellt und wird auch zukünftig als Nischen- und OEM-Hersteller bzw. Entwicklungspartner hochwertige und langlebige Heiztechnik (Verbrennungstechnik / Wärmepumpen sowie Hybridanlagen) sowie spezielle Nutzfahrzeugkomponenten am deutschen und mitteleuropäischen Markt anbieten.
Emsdetten, im Juni 2024 gez. Gerold Wenisch BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023INTERDOMO GmbH, EmsdettenRegistergericht Steinfurt HRB 4601I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft INTERDOMO GmbH, Rheiner Straße 151 in Emsdetten, eingetragen im Registergericht Steinfurt unter HRB 4601, weist zum Abschlussstichtag 31.12.2023 die Größenmerkmale einer mittelgroßen GmbH gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde ordnungsgemäß veröffentlicht. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde entsprechend den Bestimmungen der §§ 238 ff. HGB erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die diesem Abschluss zugrundeliegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: 1. Anlagevermögen Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und über den Zeitraum ihrer Nutzung (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), planmäßig linear abgeschrieben. Das Sachanlagenvermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige überwiegend lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen drei und 15 Jahren) vermindert. an den Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftgüter werden im Jahr des Zugangs sofort vollständig abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. 2. Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich notwendiger Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt. 3. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. 4. Kasse und Bankguthaben Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. 5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger Schätzungen in angemessenem Umfang gebildet und werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen i. H. der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt III. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens können der nachfolgenden Anlage entnommen werden. Zinsen für Fremdkapital wurden bei keinem Posten des Anlagevermögens aktiviert.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Zum 31.12.2023 bestehen Pauschalwertberichtigungen in Höhe von € 2.135,00. Weiter bestehen im Berichtsjahr Forderungen gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe von € 1.039.348,33 in Form eines Verrechnungskontos, das mit 4,5 % p.a. verzinst wird. Im Berichtsjahr wurden per Saldo T€ 255 zugeführt. 3. Eigenkapital Das Eigenkapital beinhaltet neben dem gezeichneten Kapital einen Gewinnvortrag sowie einen Jahresüberschuss. Darüber hinaus wurden im Jahr 2008 990 Genussrechte à € 1.000,00 und 1 Genussrecht à € 1.421,00 mit einem Nominalwert von insgesamt € 991.421,00 ausgegeben. Die Genussrechte gewähren dem Genussrechtsinhaber eine Verzinsung in Höhe von 9,2 % p.a. gemessen am Nominalwert der Genussrechte. Eine Verlustbeteiligung des Genussrechtsinhabers erfolgt nur bis zur Höhe seiner Einlage. Die Genussrechte treten allen anderen Gläubigern der Gesellschaft im Rang zurück. Im Falle der Liquidation oder der Insolvenz der Gesellschaft werden die Genussrechte nach allen anderen Gläubigern und vorrangig vor den Gesellschaftern bedient. Die Ablösungszahlung bemisst sich auch im Falle einer Liquidation in Höhe seiner geleisteten Einlage, soweit der Liquidationserlös hierzu ausreicht. Der Genussrechtsvertrag ist unbefristet und sieht jedoch eine erstmalig mögliche Kündigung zum 31.12.2014 vor. Von diesem Kündigungsrecht wurde in Vorjahren Gebrauch gemacht und Genussrechte zurückgeführt. Es bestehen nunmehr 583 Genussrechte von insgesamt € 583.739,00. 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Bei Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt zusammen (in €):
Die in den übrigen Rückstellungen enthaltene Rückstellung für Alterteilzeit betrifft zwei Verträge, die im Geschäftsjahr 2020 und 2023 abgeschlossen wurden. Die Rückstellung wird zulässigerweise mit dem Rückdeckungsvermögen in Höhe von € 13.099,03 (Anschaffungskosten) saldiert. Der beizulegende Wert entspricht den Anschaffungskosten. Die Altersteilzeit findet im Blockmodell statt. Folgende Annahmen wurden der Berechnung zugrundegelegt:
Die Höhe der Jubiläumsrückstellungen richtet sich nach der Dauer der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit. Bei der Berechnung werden alle Dienstjahre bis zum Erreichen des Pensionierungsalters angerechnet. Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren der Jubiläumsrückstellung wurde das Teilwertverfahrenangewandt. Fehlbeträge bestehen nicht. Folgende Annahmen wurden der Berechnung zugrundegelegt:
5. Verbindlichkeiten Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum Rückzahlungsbetrag.
6. Haftungsverhältnisse Es besteht eine gesamtschuldnerische Mithaftung der INTERDOMO GmbH zugunsten eines Geschäftsführers in Höhe von T€ 1.875. Mit einer Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis ist aus Sicht der Geschäftsführung nicht zu rechnen, da der Hauptverpflichtete eigenständig seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Darüber hinaus bestanden zum Bilanzstichtag keine weiteren angabepflichtigen Haftungsverhältnisse. 7. Nicht in der Bilanz enthaltende Geschäfte Zum 31.12.2023 ist ein Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen eines Factoring-Vertrages an eine Factoringgesellschaft abgetreten. Diese Maßnahme dient der kurzfristigen Verbesserung der Liquidität. Dem Liquiditätsvorteil stehen die Finanzierungskosten gegenüber. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. 8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den Verbindlichkeiten und Rückstellungen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen, insbesondere aus Miet- und Leasingverträgen für Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, Büro- und sonstige Einrichtungen. Die Verträge haben Laufzeiten von einem bis zu fünf Jahren und beinhalten zum Teil Verlängerungs- und Kaufoptionen. Im Rahmen der Miet- und Leasingverträge wurden im laufenden Geschäftsjahr Zahlungen in Höhe von € 577.195,08 (i.Vj T€ 556) aufwandswirksam erfasst. Daneben bestehen Altersversorgungsverpflichtungen, die nicht bilanziert werden. Im Berichtsjahr wurden aus dieser Verpflichtung € 1.480,39 aufwandswirksam erfasst.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. V. Sonstige Angaben 1. Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft folgende Mitarbeiter:
2. Abschlussprüferhonorar Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars wird nach § 288 Abs. 2 HGB verzichtet. 3. Geschäftsführer Gerold Wenisch, Neuenkirchen, techn. Geschäftsführer Georg Harter, Wettringen, kfm. Geschäftsführer bis zum 26.3.2024 Sie sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Gesamtbezüge 2023 der Geschäftsführer nach § 285 Nr. 9a HGB wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Es besteht eine gesamtschuldnerische Mithaftung der INTERDOMO GmbH zugunsten eines Geschäftsführers. Zum 31.12.2023 bestehen Forderungen gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe von € 1.039.348,33 in Form eines Verrechnungskontos, das mit 4,5 % p.a. verzinst wird. Im Berichtjahr wurden per Saldo T€ 255 zugeführt. 4. Besondere Vorgänge nach Ende des Geschäftsjahres Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge eingetreten, die eine besondere Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Interdomo GmbH haben. 5. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 von € 349.009,43 auf neue Rechnung vorzutragen.
Emsdetten, den 5. Juli 2024 gez. Gerold Wenisch, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.07.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die INTERDOMO GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der INTERDOMO GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der INTERDOMO GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Emsdetten, den 9. Juli 2024 BEERMANN
BRUNS KRAIS Partnerschaft mbB
gez. Thomas Bruns, Wirtschaftsprüfer |
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