Uniper Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Klaus Peter Gemballa seit 29.1.2026 | Geschäftsführer |
Jens Christian Walker seit 22.1.2025 | Prokura |
Johann Dietrich Sümmermann seit 30.6.2023 | Prokura |
Stefan Bünte seit 30.6.2023 | Prokura |
Khaled Yacoub seit 30.6.2023 | Prokura |
Nils Beenen seit 30.6.2023 | Prokura |
Nancy Sachdeva seit 18.1.2023 | Prokura |
Marcus Zehle seit 1.7.2022 | Prokura |
Benedicte Stenvaag seit 11.10.2021 | Prokura |
Juljan Pöhlsen seit 1.4.2019 | Prokura |
Daniel Szafryk-Koiki seit 9.5.2017 | Prokura |
Jürgen Schermayer seit 7.9.2016 | Prokura |
Ralf Engelmeier seit 17.2.2016 | Prokura |
Jörg Dr. Wallbaum seit 17.2.2016 | Prokura |
Sebastian Jochem seit 29.1.2014 | Geschäftsführer |
Frank Schürmann seit 15.11.2013 | Prokura |
Wilhelm Hillmann seit 15.11.2013 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Uniper Energy Sales GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 20231. Geschäft- und Rahmenbedingungen1.1 Geschäftstätigkeit Uniper ist ein internationales Energieunternehmen mit Aktivitäten in mehr als 40 Ländern und rund 7.000 Mitarbeitern. Sein Geschäft ist die sichere Bereitstellung von Energie und von damit verbundenen Dienstleistungen in einem zunehmend dekarbonisierten Umfeld entsprechend der regulatorischen und energie- und klimapolitischen Vorgaben sowie diesbezüglicher Selbstverpflichtungen. Muttergesellschaft des Uniper-Konzerns ist Uniper SE, der Sitz des Unternehmens ist Düsseldorf. Die Uniper Energy Sales GmbH wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 69663 im Handelsregister geführt. Die Uniper Energy Sales GmbH ist eine 100%ige Tochter der Uniper Global Commodities SE, Düsseldorf. Die Uniper Energy Sales GmbH mit Sitz in Düsseldorf bietet individuelle Strom- und Gaslieferkonzepte für Industriekunden und Energiepartner wie Stadtwerke und Regionalversorger/Weiterverteiler in Deutschland und für vereinzelte ausländische Kunden an. Strategisch setzt das Unternehmen darauf, von Kunden als partnerschaftlicher Dienstleister wahrgenommen zu werden und seine Marktkompetenz zur Entwicklung und Vermarktung innovativer Dienstleistungen zu nutzen. Neben Düsseldorf unterhält die Uniper Energy Sales GmbH Standorte in Hamburg und Regensburg. Nach § 6b Abs. 7 Satz 4 EnWG, der für die Uniper Energy Sales GmbH als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG einschlägig ist, ist auch auf sämtliche Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG einzugehen. Die Uniper Energy Sales GmbH führt als Vertriebsgesellschaft ausschließlich andere Tätigkeiten im Sinne von § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG innerhalb des Elektrizitäts- sowie des Gassektors aus. 1.2 Technologie und Innovation Im Jahr 2023 war das Thema "Plattformen" weiterhin im Fokus. Neben der kontinuierlichen Verbesserung der automatisierten Verbindung zu einer großen Handelsplattform wurde auch die Anbindung für die Commodity Strom vorbereitet. Zusätzlich wurde an einem Konzept zur intelligenten, datengetriebenen Preis- und Margensteuerung gearbeitet. Im neuen Sales Portal wurde ein Steuerungsmodul zur flexiblen Steuerung von Produktparametern in den Angebotssystemen umgesetzt. Das Produkt Biomethan wurde im Sales Portal bis zur Release-Reife geführt. Im Customer-Relationship-Management System der Uniper Energy Sales GmbH wurde die Nutzerführung und die Datenhaltung weiter verbessert. Zusätzlich wurde eine Initiative zur Ablösung des Sonderlösungs-Tools der Uniper Energy Sales GmbH gestartet. 1.3 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das globale Wachstum hat sich trotz der negativen Auswirkungen durch Russlands Krieg gegen die Ukraine und der deutlich restriktiveren internationalen Geldpolitik als unerwartet widerstandsfähig erwiesen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) schätzt die globale Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP)für das Jahr 2023 auf nunmehr 2,9 % nach 3,3 % im Vorjahr ein. Bei der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bestehen zunehmende Divergenzen zwischen einzelnen Ländern bzw. Regionen. In vielen fortgeschrittenen Volkswirtschaften, vor allem in Europa, verlangsamte sich das Wachstum aufgrund hoher Abhängigkeit von der Kreditfinanzierung und der steigenden Energiekosten. In den meisten großen Volkswirtschaften haben sich die finanziellen Bedingungen verschärft, was auf die kumulativen Effekte früherer Zinserhöhungen, geldpolitisch quantitativer Straffungen, höhere erwartete Langfristzinsen durch die Marktteilnehmer sowie auf eine Neubewertung der Risiken im Zuge zunehmender geopolitischer Spannungen zurückzuführen ist. Dennoch halten sich die Indikatoren für systembedingte finanzielle Belastungen im Allgemeinen in Grenzen, und es gibt Anzeichen dafür, dass die Risikobereitschaft in letzter Zeit wieder zugenommen hat, während der Rückgang der Inflationsraten anhält. Die Zinserhöhungen der US-Zentralbank Federal Reserve, der Bank of England und der Europäischen Zentralbank (EZB) haben sich sukzessive verringert, und die Zinsprognosen lassen darauf schließen, dass das Ende der Leitzinserhöhungen erreicht sein könnte. Aufgrund der geldpolitischen Straffungen im Euro-Raum setzte der Wechselkurs des Euro gegenüber dem US-Dollar seinen Aufwärtstrend bis Mitte Juli 2023 fort, hat jedoch seitdem eine Abwertung erfahren. Insgesamt stand der Euro gegenüber dem US-Dollar Ende des Jahres 2023 um rund 3,5 % höher als zu Beginn des Jahres 2023. Auch gegenüber dem britischen Pfund hat der Euro im Jahr 2023 an Wert verloren, nicht zuletzt aufgrund der robuster als erwartet verlaufenen wirtschaftlichen Entwicklung im Vereinigten Königreich. 1.4 Energiepolitisches Umfeld 1.4.1 Europäische Union Die Energiekrise und die Sorge um die Versorgungssicherheit stehen seit Anfang des Jahres 2023 im Mittelpunkt der energiepolitischen Diskussionen in der Europäischen Union (EU). Am 14. März 2023 schlug die Europäische Kommission eine Überprüfung des EU-Strommarktdesigns (EMD), um die Auswirkungen der Gaspreise auf die Strompreise zu verringern und gleichzeitig die Energiewende zu unterstützen, sowie eine Überprüfung der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) vor. Über beide Rechtsvorschriften wurde im November und Dezember 2023 eine vorläufige Einigung erzielt. Dabei sind ursprüngliche Vorschläge zu grundliegenden Änderungen im Strommarktdesign, wie z.B. die Abschaffung des Systems der Grenzpreisbildung (Marginal Pricing System), nicht zum Tragen gekommen. Auch wenn die EU-Kommission beschlossen hat, die Obergrenze von 180 €/MWh für die Markterlöse von Stromerzeugern nicht über den 30. Juni 2023 zu verlängern, hat der Rat am 19. Dezember 2023 die Verlängerung von drei Sofortmaßnahmen für den Energiesektor beschlossen, darunter den Marktkorrekturmechanismus, der unter bestimmten Bedingungen die Einführung einer Erlösobergrenze von 180 €/MWh für den TTF-Frontmonatspreis vorsieht. Der "Industrieplan" für den "Green Deal", der als Antwort auf die nationalen Subventionen der USA und Chinas veröffentlicht wurde, zielt darauf ab, die Abhängigkeit zu verringern und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie zu erhöhen. Dies soll u.a. durch die Stärkung der Produktionsbasis in der EU im sogenannten "Net-Zero Industry Act" umgesetzt werden. Die Definitionen für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (Renewable fuels of non-biological origin - RFNBO), also erneuerbarer Wasserstoff und wasserstoffbasierte Kraftstoffe, wurden von der EU-Kommission in zwei delegierten Rechtsakten (sekundäre Rechtsvorschriften) geklärt, die am 10. Juli 2023 in Kraft traten. Der erste Rechtsakt legt die Bedingungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren und CO 2 niedrigen Energiequellen fest, der zweite die Methodik zur Berechnung der Treibhausgasemissionen von RFNBOs. Ferner wurden die meisten Maßnahmen des Pakets "Fit for 55" im Jahr 2023 abgeschlossen, darunter die Überprüfung der Richtlinie über erneuerbare Energien und das Paket "Wasserstoff und dekarbonisierter Gasmarkt", das sowohl die Überprüfung der bestehenden Gasrichtlinie und Gasverordnung als auch die Neuaufsetzung einer Methanverordnung umfasst. Im Hinblick auf die nächste Legislaturperiode (2024-2029) wurden Diskussionen über das Klimaziel 2040 und über eine Strategie für das industrielle Kohlenstoffmanagement aufgenommen. 1.4.2 Nationaler Energiemarkt Deutschland Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) startete am 20. Februar 2023 die Diskussionen über die künftige Ausgestaltung des Strommarktes. Durch die dafür geschaffene "Plattform klimaneutrales Stromsystem (PKNS)" sollen dafür in einem Stakeholder-Prozess Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Strommarktdesigns erarbeitet werden. Dabei stehen die Herausforderungen aus einem dynamisch wachsenden Anteil der Stromerzeugung aus volatilen, erneuerbaren Energien im Vordergrund. Ebenfalls im Februar 2023 kündigte das BMWK die Vorlage einer "Kraftwerksstrategie 2026" an, die den Rahmen für die Errichtung neuer Gaskraftwerke noch in diesem Jahrzehnt setzen soll, um die Transformation des Kraftwerksparks für den Einsatz von Wasserstoff als Brennstoff zu unterstützen. Am 1. August 2023 präzisierte das BMWK seine Ideen zu Art und Umfang der auszuschreibenden Kraftwerkskapazitäten. Die Bundesregierung verkündete eine Einigung bezüglich der zentralen Parameter am 5. Februar 2024. Eine Konsultation zur Kraftwerksstrategie soll nach erneuter Abstimmung des erarbeiteten Kompromisses mit der EU-Kommission zeitnah im Jahr 2024 folgen. Am 24. März 2023 begann das BMWK den Stakeholder-Dialog zur Carbon-Management-Strategie. Ziel des Dialoges ist es, den Beitrag von Carbon Capture and Storage (CCS - Abscheiden und Speichern von Kohlendioxid) und Carbon Capture and Utilization (CCU - Abscheiden und Nutzen von Kohlendioxid) zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 zu diskutieren. Damit Unternehmen einen Ausgleich für die Mehrkosten aus Investitionen zur Reduktion von Klimagasemissionen bekommen, startete das BMWK am 5. Juni 2023 auf Basis der "Förderrichtlinie Klimaschutzverträge" das vorbereitende Verfahren für die geplanten Ausschreibungen. Basierend auf dem vom BMWK am 5. Mai 2023 vorgelegten Arbeitspapier "Wettbewerbsfähige Strompreise für die energieintensiven Unternehmen in Deutschland und Europa sicherstellen", das die Einführung eines festen Industriestrompreises bis zum Jahr 2030 vorsah, einigte sich die Bundesregierung am 9. November 2023 auf ein Strompreispaket für stromkostenintensive Unternehmen, mit dem Steuern und Abgaben auf den Strombezug für Unternehmen des produzierenden Gewerbes reduziert werden. Die notwendigen Gesetzesanpassungen traten am 1. Januar 2024 mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 in Kraft. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zur verfassungswidrigen Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds besteht allerdings Unsicherheit, ob und in welchem Umfang sowie Zeitraum viele der oben genannten Programme umgesetzt werden können. Das Jahr 2023 war wiederum gekennzeichnet durch eine hohe Dynamik in der energiewirtschaftlichen Gesetzgebung, von der hier lediglich eine Auswahl dargestellt wird. Die Bundesregierung hat am 26. Juli 2023 die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie beschlossen, mit der u.a. der Markthochlauf von Wasserstoff beschleunigt, eine Infrastruktur aufgebaut sowie die Verfügbarkeit von Wasserstoff erhöht werden soll. Der Bundestag verabschiedete am 10. November 2023 ein Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts u.a. zur Regelung einer zeitnahen Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland, um den zügigen Aufbau des Wasserstoffmarktes zu ermöglichen. Am 9. November 2023 hat sich der Bundestag mit einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) befasst, mit der u.a. die aktuellen Vorgaben für Gasspeicherfüllstände zur Sicherung der Versorgung mit Erdgas bis 31. März 2027 fortgeschrieben werden sollen. Diese Änderung wurde am 18. Januar 2024 vom Bundestag final beschlossen. Ferner hat die Bundesregierung am 16. November 2023 einen Gesetzesvorschlag für eine weitere Änderung des EnWG im Bundestag vorgelegt, die eine Finanzierung des Netzaufbaus des Wasserstoff-Kernnetzes, aus einer Kombination aus Netzentgelten für Nutzer und Vorabfinanzierungen über ein Amortisierungskonto vorschlägt. Das Gesetz zur "Änderung des Gebäudeenergiegesetzes" wurde am 29. September 2023 final beschlossen. Zusammen mit dem am 17. November 2023 beschlossenen "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" enthält das Gesetz Vorgaben für neu einzubauende Heizungsanlagen. Diese müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Mit der Wärmeplanung sollen die vorhandenen Potenziale einer Dekarbonisierung der Wärmeversorgung identifiziert sowie der Um- und Ausbau von Fernwärmenetzen umgesetzt werden. 1.5 Energiepreisentwicklung Im Jahr 2023 wurden die Energiemärkte in Europa weiterhin durch die Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine beeinflusst. Die Auswirkungen sind vielschichtig und reichen von erhöhten Energiepreisen bis hin zu gestiegenen Anforderungen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und der Diversifizierung der Energiequellen. Die drei Haupteinflussfaktoren im Jahre 2023 waren:
Commodity Kohle Im Kohlemarkt verlief die Preisentwicklung im Jahr 2023 im Vergleich zu den Turbulenzen des Vorjahres weniger volatil. Dabei verzeichnete der europäische Kohlemarkt gleich zu Beginn des Jahres, am 2. Januar 2023, mit 175 $/t das höchste Preisniveau des Jahres. Angesichts des sehr milden Wetters im vergangenen Winter, der deutlich über den Erwartungen liegenden Gas- und Kohlevorräte und der schwachen Industrienachfrage, sanken die Kohlepreise in Europa im Laufe der ersten Jahreshälfte sehr deutlich bis sie Anfang Juni 2023 ein Rekordtief von 93 $/t erreichten. Die schwächere Stromnachfrage und das größere Angebot an erneuerbaren Energien führten dazu, dass die konventionelle Stromerzeugung in den für Uniper relevanten Märkten zurückging. Darüber hinaus hat sich die Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugung aus Kohle gegenüber der aus Gas aufgrund des relativ gesehen noch stärkeren Rückgangs der Gaspreise verändert. Im Herbst 2023 führten dann allerdings wieder steigende Gaspreise im Rahmen des geopolitischen Konflikts in Israel und dem Gaza-Streifen zu einem Anstieg des API 2-Frontjahresproduktes bis auf 139 $/t im Oktober 2023 und erreichte damit den höchsten Stand nach dem Winter 2022/2023. Danach fiel der Kohlepreis bis zum Jahresende tendenziell. Europa war Ende des Jahres 2023 ausreichend mit Kohle und Gasvorräten versorgt, was die Kohlenachfrage in Europa vor dem Winter 2023/2024 zunehmend einschränkte. Abgesehen von einem Fuel-Switch zwischen Kohle und Gas im Stromsektor bleibt der chinesische Kohlebedarf der größte Einflussfaktor für den europäischen und den globalen Kohlemarktpreis. Die chinesischen Kohleimporte sind im Jahr 2023 stark angestiegen, trotz der langsamer als erwartet verlaufenden wirtschaftlichen Erholung, der robusten Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie wie beispielsweise Photovoltaik und Windkraft, die die nachlassende Stromerzeugung aus Wasserkraft kompensierte, sowie des starken inländischen Abbaus von Kohle. Commodity Gas und LNG Der Gasverbrauch in der EU konnte im ersten Quartal 2023 weiter gesenkt werden, was sowohl auf das anhaltend hohe Preisniveau als auch auf Einsparungsmaßnahmen durch die Verbraucher zurückzuführen war. Die Gasproduktion wichtiger Förderländer der EU und im Vereinigten Königreich fiel im Jahre 2023 um ca. 15 %. Größter Produzent in der EU blieben die Niederlande, die allerdings mit dem Ende des Gaswirtschaftsjahres 2022/2023 ihre Produktion aus dem ehemals größten Gasfeld der EU - mit der Option, im begrenzten Umfang einzelne Produktionscluster im Falle von Gasnotlagen zu reaktivieren - beendete. Im ersten Quartal 2023 stieg die EU allerdings zum weltweit größten Importeur von LNG mit einem Marktanteil von 22 % auf. Aufgrund der Gaseinsparungen und der guten Versorgungslage, insbesondere mit LNG, konnte innerhalb der EU zum Ende der Winterperiode Ende April 2023 ein sehr hoher Füllstand der Gasspeicher von 56 % erzielt werden. Die deutschen Gasspeicher waren im Durchschnitt sogar zu 64 % gefüllt. Ein weiterer, zügiger Aufbau der Speichervolumina in der EU führte bereits zum Ende des zweiten Quartals 2023 zu einem Füllstand von 77 %. Gegen Ende des Jahres 2023 waren die Gasspeicher noch immer zu 88 % gefüllt und damit ungefähr 5 %-Punkte stärker als im Vorjahr. Dies wurde erreicht, obwohl die norwegische Gasproduktion aufgrund intensiver Wartungsarbeiten, insbesondere in den Sommermonaten, hinter dem Vorjahr zurückblieb. Auch in Deutschland ging der Aufbau der Speicherfüllstände weiter zügig voran: Ende September 2023 lag der Füllstand der Gasspeicher bei 95 %. Gemäß der Verordnung der Gasspeicherfüllstände in Deutschland hätte dieser Schwellenwert erst am 1. November 2023 erreicht werden müssen. Der Füllstand am 31. Dezember 2023 betrug 91 %. Der in Europa bedeutende Benchmarkkontrakt, der niederländische TTF, sank im ersten Quartal 2023 auf einen Durchschnittspreis von 53,32 €/MWh und befand sich dabei auf einem um 44 % niedrigeren Niveau als im vierten Quartal 2022. Der Trend sinkender Gaspreise setzte sich im zweiten Quartal 2023 fort. Der TTF- Spotpreis lag im zweiten Quartal 2023 bei durchschnittlich 35,20 €/MWh. Infolgedessen sanken im ersten Halbjahr 2023 auch die Preise für Gaskunden privater Haushalte. Trotz teils recht hoher Volatilitäten konnten sich die Großhandelspreise auch im weiteren Verlauf des Jahres 2023 auf einem gegenüber dem Vorjahr niedrigeren Niveau stabilisieren. Zum Ende des Jahres 2023 notierte der TTF-Preis bei 33,35 €/MWh. Für die sich verbessernde Marktsituation waren unter anderem mildes Wetter in den nordischen Ländern, wieder ansteigende Exporte aus Norwegen sowie stabile LNG-Importe, insbesondere aus den USA, verantwortlich. Über das ganze Jahr 2023 hinweg galt die in Deutschland am 23. Juni 2022 ausgerufene Alarmstufe des "Notfallplans Gas". Die Gasversorgung wurde in den regelmäßig aktualisierten Bewertungen der Lage durch die Bundesnetzagentur als stabil angesehen. Trotz bestehender Restrisiken wurde die Lage für die Winterperiode 2023/2024 als wesentlich besser eingeschätzt als im Vorjahr. Dennoch beeinflussten geopolitische Ereignisse immer wieder den Gasmarkt. So wurden gegen Ende des Jahres 2023 LNG-Transporte, die eigentlich durch den Suez-Kanal gelaufen wären, aufgrund von Drohnenattacken auf Schiffe im Roten Meer auf längere Schifffahrtsrouten umgeleitet. Außerdem stand die weitere Beschränkung von Gasimporten aus Russland, die pipelinebasiert über die Ukraine und die Türkei sowie von LNG-Schiffen an europäische Regasifizierungsterminals in die EU geliefert wurden, wiederholt im Fokus der politischen europäischen Diskussion. Aufgrund des milden Wetters Ende des Jahres 2023 und der allgemein guten Versorgungslage sanken auch die Gaspreiskontrakte für das Folgejahr. Commodity CO 2 Wie in den vorherigen Jahren waren die Preise für Zertifikate im Europäischen Emissionshandel auch im Jahr 2023 sehr volatil. Der Benchmark-Kontrakt (Front-Dezember-Future) bewegte sich im Laufe des ersten Halbjahrs 2023 mehrfach in die Nähe des Allzeithöchststands. Ab der Jahresmitte 2023 sanken die Preise, bis Mitte Dezember 2023 auf den niedrigsten Stand seit Oktober 2022, bevor nach Ende der Auktionsperiode in den letzten Tagen des Jahres 2023 noch eine teilweise Erholung einsetzte. Ein wesentlicher Grund des Preisrückgangs im zweiten Halbjahr 2023 sind die niedrigen Emissionen im laufenden Kalenderjahr, die den historischen Tiefstand des Vorjahres noch einmal deutlich unterschritten haben. Dieser starke Rückgang ist auf mehrere Faktoren, wie auf das milde Wetter, sinkende Gaspreise, den konstanten Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und die schwache Konjunkturentwicklung in Deutschland, insbesondere im Bereich der emissionsintensiven Schwerindustrie, zurückzuführen. Auch die hohen Auktionsvolumina im vierten Quartal 2023 dürften den Markt der Emissionszertifikate belastet haben. Mit Blick auf das gesamte Jahr 2023 war das Primärangebot allerdings aufgrund des gesetzlich festgelegten fortschreitenden Angebotsrückgangs und des anhaltend hohen Transfers in die Marktstabilitätsreserve weiterhin gering. Trotz der niedrigen Emissionen sollte der Marktüberschuss daher weiter abgenommen haben. Commodity Strom Deutschland Der deutsche Strommarkt wies im Jahr 2023 einen kontinuierlich fallenden Preistrend auf. Nach den Rekordpreisen während der Energiekrise im Jahr 2022 startete der Frontjahres-Terminkontrakt für Grundlast (DE Cal-2024 Base) bei 214 €/MWh in das Jahr 2023 und erreichte Ende Dezember 2023 einen Stand von 96 €/MWh. Auch am Spotmarkt schloss jeder einzelne Monat unterhalb des entsprechenden Vorjahresmonats. Im Jahresdurchschnitt 2023 lag der Spotpreis bei 95 €/MWh, im Vergleich zu 235 €/MWh im Jahr 2022. Neben den im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Brennstoffpreisen - insbesondere für Gas, aber auch Steinkohle und Emissionszertifikate - war die schwache Stromnachfrage ein wesentlicher Einflussfaktor für die fallenden Strompreise. Die gesamte Stromnachfrage für das Jahr 2023 in Deutschland lag bei 487 TWh und damit rund 5 % niedriger als im Jahr 2022. Die Nachfrage im zweiten Quartal 2023 war sogar geringer als während des Covid-19-Lockdowns im Jahr 2020. Auf der Erzeugungsseite zeigten sich die größten Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr bei der Kernenergie durch die endgültige Stilllegung der letzten drei Kraftwerke im April 2023 in Deutschland. Aufgrund der geringen Nachfrage ging auch die Erzeugung aus Braun- und Steinkohle um rund 30 % zurück. Bei den erneuerbaren Energien zeigt sich ein uneinheitliches Bild: Während die Einspeisungen aus Onshore-Windanlagen durch den kontinuierlichen Zubau um über 10 % im Vergleich zum Vorjahr 2022 anstiegen, verzeichneten die Einspeisungen aus Offshore-Windanlagen einen Rückgang. Die Einspeisung aus Photovoltaik war nahezu unverändert. Durch den Rückgang der Stromerzeugung aus Kernkraft und Kohle kam es ab April 2023 zu Netto-Stromimporten aus den Nachbarländern nach Deutschland, mit den höchsten Importen aus Dänemark und Norwegen. 1.6 Geschäftsverlauf Die Uniper Energy Sales GmbH befindet sich unverändert in einem herausfordernden Marktumfeld. Dieses hat sich zwar verglichen mit dem Vorjahr beruhigt, wurde aber auch in 2023 weiterhin durch die Nachwirkungen der Energiekrise und des Gas-Lieferstopps seitens Gazprom geprägt. Die daraus resultierenden Markt- und Preisrisiken spiegelten sich im Vergleich mit dem Vorkrisenniveau weiterhin in höheren Vertriebsmargen für Neuabschlüsse wider. Insgesamt lag das handelsrechtliche Ergebnis der Gesellschaft im Jahr 2023 äußerst deutlich über dem Vorjahr und betrug 360 Mio. €. Die durch den Wegfall der Gazprom-Mengen und durch das gestiegene Preisniveau ausgelösten strukturellen Veränderungen im Gasmarkt führten jedoch zu einem Rückgang der abgesetzten Menge. Dennoch konnten im Geschäftsjahr 2023 bedeutende Lieferverträge mit Bestandskunden verlängert werden, und es war möglich, die Kundenbasis im Wesentlichen zu halten. Die Nachfrage nach grünen Produkten nahm in 2023 weiter zu. 2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage2.1 Ertragslage 2.1.1 Finanzielle Leistungsindikatoren Die Uniper Energy Sales GmbH wird in den Konzernabschluss der Uniper SE einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wird. Zur internen Steuerung und als wichtigster zentraler Leistungsindikator (KPI) für die operative Ertragskraft der Geschäftstätigkeit wird im Uniper-Konzern ein um nicht-operative Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Adjusted EBIT) verwendet. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Adjusted EBIT ist das nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften ermittelte unbereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern unter Berücksichtigung des Beteiligungsergebnisses (EBIT). Zur Erhöhung der Aussagekraft als Indikator für die operative Ertragskraft der Uniper-Geschäftstätigkeit wird das EBIT um bestimmte nicht-operative Effekte bereinigt. Die nicht-operativen Ergebniseffekte umfassen konzernweit Erträge und Aufwendungen aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten aus Sicherungsgeschäften sowie bestimmte Effekte aus der Bewertung von physisch zu erfüllenden Verträgen im Anwendungsbereich von IFRS 9, die mit dem Marktpreis bei physischer Erfüllung anstelle des vertraglich gesicherten Preises bewertet werden. Darüber hinaus werden das Ergebnis aus der Gasersatzbeschaffung, bestimmte Buchgewinne/-verluste, Aufwendungen/Erträge für Restrukturierung/Kostenmanagement, Wertberichtigungen/Wertaufholungen auf das Anlagevermögen, auf im IFRS-Konzernabschluss at equity bewertete Unternehmen sowie auf sonstige Finanzanlagen und auf Goodwill im Rahmen von Werthaltigkeitstests und sonstige nicht-operative Ergebnisbeiträge eliminiert. Der KPI Adjusted EBIT weicht vom Ergebnis nach Steuern auf Grundlage der Bilanzierungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) ab. Die Unterschiede ergeben sich - abgesehen vom Zinsergebnis - im Wesentlichen aus unterschiedlichen Bilanzierungsvorschriften und Bewertungsmethoden. Die wesentlichen Bewertungsunterschiede zwischen IFRS und HGB ergeben sich unter anderem aus den verschiedenen, unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen für Rückstellungen sowie aus der Marktbewertung von Derivaten. Ferner enthält der KPI keine Gewinn- oder Verlustübernahmen aus Ergebnisabführungsverträgen. Das Adjusted EBIT der Uniper Energy Sales GmbH liegt für den Berichtszeitraum aufgrund der äußerst positiven Rohmargenentwicklungen mit 245 Mio. € deutlich über Erwartungsniveau und der Vergleichsperiode (43 Mio. €). Dem Uniper-Konzern folgend wird ab dem Geschäftsjahr 2024 das Adjusted EBIT durch das Adjusted EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) auch für die Uniper Energy Sales GmbH ersetzt. Das Adjusted EBITDA entspricht dem um nicht operative Effekte bereinigten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen bzw. Zuschreibungen. Nachrichtlich beträgt das Adjusted EBITDA der Uniper Energy Sales GmbH 249 Mio. € für den Berichtszeitraum. 2.1.2 Umsatzentwicklung Die Umsatzerlöse betrugen für das Jahr 2023 insgesamt 20.011 Mio. € (Vorjahr 15.316 Mio. €), wovon 13.188 Mio. € (Vorjahr 11.960 Mio. €) auf die Commodity Gas und 6.818 Mio. € (Vorjahr 3.345 Mio. €) auf die Commodity Strom entfallen. Im Gasgeschäft stiegen die Umsatzerlöse deutlich gegenüber dem Vorjahr trotz sinkender Absatzmengen aufgrund überproportional gestiegenen Niveaus der realisierten Preise. Im Stromgeschäft lagen die Umsatzerlöse insbesondere bedingt durch die für 2023 hohen kontrahierten Preise sowie einer gesteigerten Absatzmenge deutlich über dem Vorjahresniveau. Dabei wurden im Lieferjahr 2023 insgesamt 218 TWh Gas (Vorjahr 244 TWh) und 34 TWh Strom (Vorjahr 28 TWh) abgesetzt. Die Absatzmengen verstehen sich dabei inklusive verbundener Unternehmen. Der Materialaufwand hat sich analog zum Umsatz erhöht. Die Beschaffung erfolgt im Wesentlichen von der Uniper Global Commodities SE. 2.1.3 Wesentliche Ergebnisentwicklungen Der Materialaufwand der Uniper Energy Sales GmbH hat sich im Vergleich zum Vorjahr auf 19.735 Mio. € (Vorjahr 15.230 Mio. €) erhöht. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um 17 Mio. € auf 19 Mio. € (Vorjahr 2 Mio. €). Begründet ist dies hauptsächlich durch die Auflösung von Rückstellungen sowie Erstattungen aus Insolvenzverfahren ehemaliger Kunden. Der Personalaufwand erhöhte sich auf 29 Mio. € (Vorjahr 25 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 5 Mio. € auf 33 Mio. € (Vorjahr 28 Mio. €), was im Wesentlichen auf höhere IT Kosten sowie eine erhöhte Pauschalwertberichtigung zurückzuführen ist. Das Finanzergebnis betrug 127 Mio. € (Vorjahr 27 Mio. €) und resultierte überwiegend aus dem Zinsergebnis. Dieses wurde hauptsächlich von Zinserträgen aus dem Cash-Pooling mit der Uniper SE in Höhe von 122 Mio. € (Vorjahr 10 Mio. €) geprägt. 2.1.4 Jahresergebnis Im Rahmen des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags wurde der Jahresüberschuss in Höhe von 360 Mio. € (im Vorjahr Jahresüberschuss in Höhe von 8 Mio. €) an die Uniper Global Commodities SE abgeführt. 2.1.5 Transferpreissystem Alle energiebezogenen Verträge mit Uniper-Konzerngesellschaften werden zu Marktpreisen oder marktpreisbasierten Transferpreisen abgerechnet. Ausgehend von den an der Unternehmensaußengrenze generierten Preisen abzüglich einer von der Uniper Energy Sales GmbH erzielten fremdüblichen Vertriebsmarge erfolgt eine Verrechnung der Erdgaslieferungen von Uniper Global Commodities SE an die Uniper Energy Sales GmbH für das Großhandelsgeschäft (Simplified Settlement). 2.2 Finanzlage 2.2.1 Finanzstrategie Die Uniper Energy Sales GmbH ist in das Cash-Pooling des Uniper-Konzerns eingebunden, welches die zur Begleichung aller externen Zahlungsverpflichtungen nötige Liquidität bereitstellt. Die Uniper Energy Sales GmbH informiert die Uniper SE regelmäßig über ihren Finanzbedarf und die kurzfristige Liquiditätsplanung. 2.2.2 Cashflow und Finanzposition Die Finanzlage der Uniper Energy Sales GmbH wird durch das Cash-Pooling des Uniper-Konzerns sowie durch den Ergebnisabführungsvertrag gestützt. Die Uniper Energy Sales GmbH wies zum 31. Dezember 2022 eine Nettofinanzposition von 3.816 Mio. € aus. Zum Jahresende 2023 beträgt die Nettofinanzposition 4.546 Mio. €. Die Veränderung der Nettofinanzposition im Jahr 2023 betrug somit 730 Mio. €. Die Nettofinanzposition nach IFRS wird definiert, indem Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, kurz- und langfristige Wertpapiere sowie Forderungen aus Margining summiert werden und dann die Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasing abgezogen werden. Die Uniper Energy Sales GmbH berichtet über ihre Finanzlage unter anderem auch mit der Kennzahl Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit fortgeführter Aktivitäten nach IFRS. Mit 745 Mio. € war der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit positiv und deutlich oberhalb des Vorjahreswerts von 479 Mio. €. Diese Entwicklung ist maßgeblich auf deutlich gestiegene operative Verbindlichkeiten und Rückstellungen für energiewirtschaftliche Beschaffungen zurückzuführen. Dem entgegen stiegen auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deutlich, aber blieben im Verhältnis hinter dem Anstieg der Verbindlichkeiten zurück. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit nach IFRS beläuft sich auf -7 Mio. € (Vorjahr -9 Mio. €) und ist hauptsächlich in Zahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände und der Dotierung des CTA-Planvermögens begründet. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit nach IFRS von -9 Mio. € (Vorjahr -88 Mio. €) spiegelt im Wesentlichen die Auszahlung der Ergebnisabführung in Höhe von 8 Mio. € für das Jahr 2022 an die Uniper Global Commodities SE wider. Weitere Erläuterungen zu Transaktionen außerhalb der Bilanz und sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind im Anhang enthalten. 2.3 Vermögenslage Die Vermögenslage der Uniper Energy Sales GmbH weist eine für Vertriebsunternehmen typische Struktur auf. Sie besteht weitgehend aus kurzfristigen Aktiva sowie Passiva. Die kurzfristigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten/Rückstellungen sind deutlich über Vorjahresniveau, sodass insgesamt die Bilanzsumme auf 6.844 Mio. € (Vorjahr 5.836 Mio. €) stieg. Im Wesentlichen stiegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Rückstellungen und Verbindlichkeiten für energiewirtschaftliche Beschaffungen in Folge der höheren kontrahierten Preise. In diesem Zusammenhang stiegen ebenfalls die konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten. Die langfristigen Rückstellungen befinden sich auf Vorjahrsniveau. Detaillierte Informationen zu Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen der Uniper Energy Sales GmbH finden sich im Anhang für das Geschäftsjahr 2023. 3. Mitarbeiter3.1 Mitarbeiteranzahl Die Belegschaft umfasst zum Stichtag 31. Dezember 2023 168 Mitarbeiter, welche ausnahmslos in Deutschland beschäftigt sind. Die Zahl der Beschäftigten ist damit auf Vorjahresniveau (2022: 169). 3.2 Anteil weiblicher Mitarbeiter, Altersstruktur, Teilzeitbeschäftigung und Fluktuation Der Frauenanteil an der Belegschaft lag zum 31. Dezember 2023 bei 33,3 %. Das Durchschnittsalter der bei der Gesellschaft beschäftigten Arbeitnehmer betrug zum Jahresende 45 Jahre. Insgesamt 30 Mitarbeiter der Gesellschaft waren am Jahresende in Teilzeit beschäftigt. Die auf freiwilligen Kündigungen basierende Fluktuation lag im Durchschnitt bei 3,0 % im Geschäftsjahr 2023. 4. Risiko- und ChancenberichtDie Uniper Energy Sales GmbH ist in das Risikomanagementsystem des Uniper-Konzerns integriert, das funktional organisiert ist und Risiken und Chancen berücksichtigt. Die funktionale Organisationsstruktur, Fachkompetenz, Kontrollen, Methoden, IT-Systeme und internen Richtlinien bilden wesentliche Bestandteile des Risikomanagementsystems des Uniper-Konzerns und stellen sicher, dass Risiken bzw. Chancen für die Uniper Energy Sales GmbH angemessen identifiziert, analysiert, bewertet und gesteuert werden. Die Zuständigkeit für Risiken bzw. Chancen wird dem funktionalen Team zugewiesen, welches sie am besten steuern kann. Alle identifizierten wesentlichen Risiken und Chancen der Uniper Energy Sales GmbH werden von den verantwortlichen Funktionsbereichen quartalsweise an den zentralen Uniper Bereich Enterprise Risk Management gemeldet und an die Geschäftsführung der Uniper Energy Sales GmbH berichtet. Die Meldegrenze für wesentliche Chancen und Risiken der Uniper Energy Sales GmbH liegt bei 10 Mio. €. Dies bedeutet, dass Risiken/Chancen, unter Berücksichtigung initiierter Steuerungsmaßnahmen, mit einer möglichen Auswirkung von im schlechtesten (besten) Fall -/+10 Mio. € oder mehr auf das geplante EBITDA, den Jahresüberschuss oder den Cashflow des Unternehmens in Bezug auf ein Jahr der dreijährigen Mittelfristplanungsperiode zu melden sind. Die Meldegrenze gilt für Einzelrisiken/Einzelchancen, die auch Aggregate gleichartiger kleinerer Risiken/Chancen umfassen. Ab einer Schwelle von im schlechtesten/besten Fall -/+ 50 Mio. € in Bezug auf ein Jahr der dreijährigen Mittelfristplanungsperiode werden Einzelrisiken/Einzelchancen als bedeutend für die Uniper Energy Sales GmbH angesehen. 4.1 Risiken und Chancen Die Geschäftsaktivitäten der Uniper Energy Sales GmbH sind unvermeidbar mit der Übernahme von Risiken aber auch Chancen verbunden. Die folgenden Kapitel beschreiben das Risiko-/Chancenprofil der Uniper Energy Sales GmbH auf Basis der Risiken und Chancen, die oberhalb der erwähnten Meldegrenze von 10 Mio. € liegen. Dazu werden die (Sub-)Kategorien von Risiken und Chancen, denen Uniper Energy Sales GmbH ausgesetzt ist, sowie Steuerungsmaßnahmen erläutert. Des Weiteren werden bedeutende individuelle Einzelrisiken/-chancen explizit dargestellt. 4.1.1 Operative Risiken/Chancen 4.1.1.1 Mitarbeiter-/Prozessrisiken und Chancen Im operativen Geschäft bestehen grundsätzlich Risiken durch menschliches Fehlverhalten, Mitarbeiterfluktuation sowie technische Fehler. Das derzeit implementierte interne Kontrollsystem (IKS) orientiert sich am IKS des Uniper-Konzerns. Notwendige Anpassungen werden laufend berücksichtigt. 4.1.1.2 Rechtliche Risiken/Chancen Prinzipiell besteht für die Uniper Energy Sales GmbH ein Risiko, dass mit einzelnen Kunden hinsichtlich der Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln, der Wirksamkeit der Verträge insgesamt oder Wirksamkeit der Kündigung eines Vertrages ein Schieds- oder Gerichtsverfahren geführt werden muss. Zur Reduzierung der Risiken beobachtet die Gesellschaft kontinuierlich die laufende Rechtsprechung und passt die relevanten Vertragsklauseln regelmäßig der aktuellen Rechtsprechung an. Für konkrete Verfahren bildet die Uniper Energy Sales GmbH darüber hinaus entsprechende Rückstellungen, sofern dies als notwendig erachtet wird. 4.1.2 Marktrisiken/-chancen Das Marktumfeld, in dem sich die Gesellschaft bewegt, ist durch allgemeine Risiken der Konjunktur gekennzeichnet und aktuell geprägt von relativ hohen Strom- und Gaspreisen sowie hohen Preisen für CO 2 Zertifikate. Diese Preise weisen außerdem derzeit eine hohe Volatilität auf. Auf die daraus resultierenden Risiken reagiert die Uniper Energy Sales GmbH z.B. mit verkürzten Fristen für die Annahme verbindlicher Angebote, um Ihr Risiko zu mitigieren. Das Pricing der Uniper Energy Sales GmbH wird laufend auf veränderte Risiken am Markt überprüft und angepasst. Auf die hohe Volatilität der Preise wird z.B. mit einem angepassten Pricing für die Flexibilität in den Verträgen bzw. einer Limitierung der Flexibilität reagiert, um das Risiko zu mitigieren. Das Vertriebsgeschäft wird sich künftig wieder einem höheren Wettbewerb ausgesetzt sehen. Dem daraus erwarteten Margendruck begegnet die Uniper Energy Sales GmbH im Vertrieb durch individuelle Zusatzleistungen für die Kunden. Die Sicherung von Margen abgeschlossener Verträge erfolgt durch den Abschluss von Finanzderivaten konzernintern mit der Uniper Global Commodities SE. Aufgrund der eingestellten russischen Gaslieferungen bestünde für den Nordwesteuropäischen Raum bei einem langanhaltenden kalten Winter in Kombination mit geringen Speicherständen, ausbleibenden LNG-Lieferungen oder sonstigen ausbleibenden Pipeline-Bezügen ein Risiko, dass es zu einer Gasmangellage und damit einhergehend zu Kürzungen der physischen Versorgung kommt. Für die Uniper Energy Sales GmbH besteht hierin ein Risiko aus dem Wegfall der absetzbaren Mengen und damit verbundener Margen. Der Uniper-Konzern insgesamt begegnet diesen Risiken mit einer weiteren Diversifizierung seines Gasbezugsportfolios z.B. durch den Abschluss neuer (LNG-)Verträge und einer angepassten, d.h. konservativen, Speicherbewirtschaftung. Chancen eröffnen sich durch die Unterstützung der Kunden durch die Digitalisierung von (Teilen der) Geschäftsbeziehung und Online-Nutzung. Uniper Digital bietet den Kunden der Uniper Energy Sales GmbH Möglichkeiten, schnell und aufwandsarm kleinteiliges Geschäft abzuschließen bzw. zu verwalten sowie die Schaffung von Transparenz der eigenen Energiedaten in Verbindung mit komfortabler Bedienung via App. Digitale Plattformen, auf denen die Uniper Energy Sales GmbH zunehmend Geschäfte abschließt, bieten zusätzliche Opportunitäten für ein modernes, digitales Vertriebsgeschäft. Weitere Chancen bieten sich durch die Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen zur Unterstützung der Dekarbonisierung der Kunden der Uniper Energy Sales GmbH (z.B. "grüne" Produkte, Dienstleistungen und Zertifikate). Ergänzend dazu fokussiert sich die Uniper Energy Sales GmbH auf attraktive Kundensegmente, die persönliche Beratungskompetenz erfordern. Dadurch wird einerseits Cross-Selling Potenzial bei Bestandskunden gehoben und andererseits das etablierte Commodity-Geschäft um Dienstleistungen und Innovationen erweitert. Für den Kunden kann die Uniper Energy Sales GmbH somit Mehrwert generieren und sich zu einem gesamtheitlichen Lösungsanbieter entwickeln. 4.1.3 Finanzwirtschaftliche Risiken/Chancen Ein Risiko besteht für die Uniper Energy Sales GmbH aus bestehenden Vertragsklauseln in Bezug auf das Uniper SE Rating, wonach Veränderungen im Rating bzw. die Anzahl von Rating gebenden Agenturen zu höheren Sicherheitsanforderungen durch Kunden führen können. Diese müssen dann über liquide oder ähnliche Mittel (z.B. Garantien) gedeckt werden. Hierin besteht in seinen Auswirkungen ein bedeutendes Einzelrisiko für die Liquidität der Uniper Energy Sales GmbH. Zur Reduzierung dieser Risiken werden die relevanten Vertragsklauseln angepasst. Für Bestandsverträge werden Gespräche mit den Kunden geführt und entsprechende Anpassungen getroffen. 4.1.4 Kreditrisiken und -chancen Kreditrisiken resultieren aus der Nicht- oder Teilerfüllung der Gegenleistung für erbrachte Vorleistungen, der Nicht- oder Teilerfüllung bestehender Forderungen durch die Geschäftspartner und aus Wiedereindeckungsrisiken bei schwebenden Geschäften. Die Uniper Energy Sales GmbH ist in das zentrale Kreditrisikoüberwachungs- und -managementsystem der Uniper SE eingebunden. Kreditrisiken wird insbesondere durch entsprechende Bonitäts- / Kreditlimitprüfungen bereits im Angebotsprozess, eine laufende Bonitäts- und Limitüberwachung sowie ein aktives Forderungsmanagement begegnet. Die Gesellschaft lässt Außenstände im Rahmen des Forderungsmanagements verfolgen. Durch regelmäßige Mahnläufe für säumige Individualkunden ist die Minimierung des Forderungsbestandes gewährleistet. Zudem begegnet die Uniper Energy Sales GmbH den Risiken aus potenziellen Zahlungsausfällen durch ein aktives Monitoring des Zahlungsverhaltens. Zusätzlich wurde eine entsprechende Versicherung für Teile des Kundenportfolios abgeschlossen. 4.2 Beurteilung der Gesamtrisiko- und Chancensituation durch die Unternehmensleitung Die Gesamtrisiko- und Chancensituation der Uniper Energy Sales GmbH wird regelmäßig analysiert und beurteilt und mit dem Management erörtert. Zum 31. Dezember 2023 hat sich die Struktur des Risiko-/Chancenprofils gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert, das Volumen der gesamten Risiken und Chancen hat sich gegenüber dem außerordentlich hohen Niveau des Vorjahres jedoch deutlich verringert. Den potenziellen Chancen und Risiken aus den Folgen der Energiekrise und des russischen Angriffskrieges sowie den gestiegenen Preisen und Volatilitäten an den Commodity-Märkten kann in Anbetracht der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Uniper Energy Sales GmbH in Kombination mit dem umfangreichen Stabilisierungspaket zwischen der Uniper SE und der Bundesregierung in Zukunft begegnet werden. Die Gesamtrisikolage der Uniper Energy Sales GmbH wird als nicht bestandsgefährdend eingeschätzt. 5. Prognosebericht5.1 Voraussichtliche Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Das globale reale BIP-Wachstum wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2024 schwach bleiben und sich danach nur geringfügig verbessern. Die seit Anfang des Jahres 2022 erfolgte Straffung der Geldpolitik macht sich zunehmend bemerkbar, wobei die zukunftsgerichteten realen Zinssätze in vielen Volkswirtschaften weiter steigen und das Wachstum der inländischen Nachfrage verlangsamen. Ebenfalls wird erwartet, dass die Fiskalpolitik in den meisten Ländern, insbesondere im Jahr 2024, weiterhin leicht restriktiv bleibt, wenn die politisch beschlossenen Maßnahmen zur Verringerung des Energiepreisanstiegs auslaufen. Der Arbeitsmarkt bleibt stabil und die Arbeitslosenquote wird in den meisten Volkswirtschaften voraussichtlich niedrig bleiben. Die Reallöhne werden sich bei nachlassender Inflation voraussichtlich erholen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geht davon aus, dass sich das globale Wachstum von 2,9 % in diesem Jahr auf 2,7 % im Jahr 2024 abschwächen wird. Das wäre das niedrigste jährliche Wachstum seit der globalen Finanzkrise, abgesehen von dem ersten Jahr der Covid-19-Pandemie. Bleiben weitere größere Preiserhöhungen bei Lebensmittel- und Energiepreisen aus, dürften die prognostizierten Inflationsraten (Gesamt- und Kerninflation, ohne Lebensmittel und Energie) in den meisten großen Volkswirtschaften bis Ende des Jahres 2025 auf ein Niveau zurückkehren, das mit den Zielvorgaben der jeweiligen Zentralbanken vereinbar ist. Die Gesamtinflation ist verglichen mit dem Jahr 2022 aufgrund des starken Rückgangs der Energiepreise bis Mitte des Jahres 2023 früher und schneller gesunken als die Kerninflation. Unter der Annahme, dass die Energiepreise bis zum Ende des Jahres 2024 stabil bleiben, wird erwartet, dass sich die Kern- und Gesamtinflation ab Ende des Jahres 2024 mit ähnlichen Raten verringern. 5.2 Energiemärkte Die Energiemärkte werden im Jahr 2024 weiterhin wesentlich von geopolitischen Risiken und vom wirtschaftlichen Wachstum abhängen. In der zweiten Hälfte des Jahres 2024 könnte die Präsidentschaftswahl in den USA Unsicherheit an den Märkten auslösen. Für das Weltwirtschaftswachstum insgesamt kommen Indien und China eine besondere Bedeutung zu. Beide Länder nehmen ihrerseits wiederum eine zentrale Rolle auf der Nachfrageseite wichtiger Energierohstoffe wie zum Beispiel Öl, Kohle und Erdgas ein. Während im Jahr 2023 die Energiesicherheit für Deutschland und Europa im Vordergrund stand, werden es im Jahr 2024 politische sowie geopolitische Unsicherheiten sein, welche die Energiepreise beeinflussen können. Commodity Kohle Die Gaspreisentwicklung und die chinesischen Kohleimporte werden auch im Jahr 2024 die wichtigsten Einflussfaktoren für die europäischen Kohlepreise sein. In der Zwischenzeit ist die Dynamik des Kohlemarktes fast wieder auf dem Niveau des Jahres 2021. Damals war der Kohlemarkt global ausgeglichen und lediglich regionale Engpässe führten gelegentlich zu Preisspitzen. Der Unterschied zu damals liegt heute allerdings in den veränderten globalen Handelsströmen: Die russische Kohle wird auf dem internationalen Markt immer noch benötigt, kann allerdings nur in Richtung Asien exportiert werden. Angesichts dieser Hürden wird im kommenden Winter, wenn es in Asien zu Kälteeinbrüchen oder besonders großer Nachfrage kommt, eine höhere Umstellungsdynamik auf die dann reichlich vorhandene, preiswertere, russische Kohle erwartet. In Europa hingegen können mögliche Kälteeinbrüche oder beispielsweise besonders kurzfristig benötigte große Nachfragemengen wegen der Gasbevorratung eine stärkere Nachfrage nach Kohle induzieren. Commodity Gas und LNG Das Eintreten von Risiken, insbesondere geopolitischer Natur, könnte die Versorgung mit Gas und LNG allerdings wieder verknappen. Dies sind beispielsweise die bereits erfolgten Angriffe gegen Schiffe, die das Rote Meer passieren, aber auch mögliche Sprengungen von aktuell genutzten Pipelines. Ende des Jahres 2024 wird zusätzlich der Transitkontrakt zwischen Gazprom und Naftogaz auslaufen, was die russischen Gaslieferungen durch die Ukraine im Grunde, aber auch in Volumen und Preis in Frage stellt. Auch die sinkende europäische Gasproduktion, bei gleichzeitiger Konkurrenz um knappe LNG-Lieferungen, könnte die Angebotssituation auf den europäischen Gasmärkten beeinträchtigen. Commodity CO 2 Wie erwartet wurde der Gesetzgebungsprozess zur Emissionshandelsreform im Frühjahr 2023 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union auf gesamteuropäischer Ebene planmäßig beendet. Die damit verbundene gesetzliche Verankerung einer schnellen Verknappung des Primärangebots sollte vor allem mittel- bis langfristig preisstützend wirken. Die vorgezogene Auktionierung im Rahmen des "RepowerEU"-Programms und ein Rückgang der Transfers in die Marktstabilitätsreserve werden das Primärangebot an Zertifikaten im Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023 allerdings deutlich erhöhen und dadurch zumindest temporär Druck auf die Preisentwicklung ausüben. Der entscheidende Faktor wird weiterhin die Entwicklung der Emissionen sein. Wesentliche Einflussfaktoren dürften hierbei das Wetter, die Entwicklung des Kohle-Gas-Preisdifferenzials und die weitere konjunkturelle Entwicklung sein. Die Verschiebung der Frist für die Einreichung der Zertifikate vom 30. April auf den 30. September könnte die Nachfrage zur Deckung der Emissionen im Kalenderjahr 2023 über einen längeren Zeitraum strecken und so die durchschnittliche monatliche Nachfrage senken, was ebenfalls preisdämpfend wirken könnte. Commodity Strom Deutschland Für das Jahr 2024 wird einer der wesentlichen Faktoren für den Strommarkt die Entwicklung der Nachfrage sein. Die aktuell niedrige Nachfrage, beziehungsweise der fallende Trend der Nachfrage in den vergangenen Monaten, ist zum Teil durch hohe Energiepreise für Industrieunternehmen und private Haushalte beeinflusst. Daher stellt sich die Frage, ob ein niedrigeres Preisniveau eine Belebung der wirtschaftlichen Aktivitäten bewirken kann. Auch potentiell neue Nachfragesegmente nach Energie wie E-Mobilität, Wärmepumpen und Wasserstoff-Elektrolyse können die Stromnachfrage grundsätzlich unterstützen. Auf der Erzeugungsseite bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der endgültigen Stilllegung von Reservekraftwerken. Die derzeitige Regelung sieht für Deutschland vor, dass rund 1,9 GW an Braunkohle-Reserven zum 31. März 2024 stillzulegen sind. Bereits zur Stilllegung angemeldete Steinkohlekraftwerke müssen durch eine Entscheidung der Bundesnetzagentur als Reserve vorgehalten werden. Durch die Bundesregierung wird jedoch geprüft, diese Reserven um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dadurch soll einerseits die Versorgungssicherheit gewährleistet und andererseits der Gasverbrauch im Stromsektor verringert werden. 5.3 Erwartete Ertragslage Die künftige Entwicklung der Uniper Energy Sales GmbH wird im Gas- und Stromgeschäft weiterhin von einem Marktumfeld von sehr starkem Wettbewerb geprägt sein. Zudem ist die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auch im Konzernzusammenhang zu sehen. Aufgrund der Entwicklung der Abschlussmargen erwartet die Gesellschaft trotz eines wahrscheinlich rückläufigen Gasabsatzniveaus für das Kalenderjahr 2024 ein vergleichbares Rohmargenniveau für Gas. Im Strom wird für das Jahr 2024 im Vergleich zum außerordentlich guten Ergebnis des Jahres 2023 ein deutlicher Rückgang der Rohmarge Strom aufgrund spürbar gesunkener Abschlussmargen und einer leicht gesunkenen Stromabsatzmenge erwartet. Aufgrund der beschriebenen Entwicklungen wird für die Uniper Energy Sales GmbH im Jahr 2024 ein Adjusted EBITDA auf Vorjahresniveau erwartet. 5.4 Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft In 2024 werden insbesondere die Folgen des russischen Gas-Lieferstopps für den Gasmarkt und die weiterhin hohe Volatilität der Energiemärkte als Risiko gesehen. Die Uniper Energy Sales GmbH unternimmt deswegen eine Vielzahl von Maßnahmen, um wirtschaftliche und rechtliche Risiken zu minimieren. Aufgrund der angespannten makroökonomischen Lage wird darauf geachtet, dass trotz aller Projekte und Maßnahmen die Kosten der Gesellschaft stabil gehalten werden. Die Uniper Energy Sales GmbH legt daher weiterhin einen Schwerpunkt auf die Automatisierung von Prozessen, der allgemeinen Digitalisierung und der Weiterentwicklung des Produktportfolios, insbesondere auch in Richtung grüner Produkte und Anpassung an die veränderte Marktlage beim Erdgas. Dies geht einher mit der Entwicklung und Schulung der Mitarbeiter. Wirtschaftliche Chancen für die Uniper Energy Sales GmbH bietet der steigende gesellschaftliche und regulatorische Druck zur Dekarbonisierung. Hier verfügt die Gesellschaft schon heute über ein breites Produktportfolio, welches kontinuierlich angepasst und erweitert wird, um den sich verändernden Bedürfnissen von Stadtwerken und Industriekunden gerecht zu werden. Das Geschäft mit neuen Dienstleistungen und innovativen Produkten wird kontinuierlich weiterentwickelt. Uniper Energy Sales GmbH, Düsseldorfeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69663Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Uniper Energy Sales GmbH, Düsseldorfeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69663Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023A. Allgemeine GrundlagenDie Uniper Energy Sales GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 69663 im Handelsregister geführt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) aufgestellt. Die Uniper Energy Sales GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Die Uniper Energy Sales GmbH führt kaufmännische Rundungen durch. Gegebenenfalls bestehende Rundungsdifferenzen zwischen einzelnen Beträgen und Summen werden akzeptiert. Um die Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen bzw. erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Gemäß § 291 HGB ist die Uniper Energy Sales GmbH von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit. Die Uniper Energy Sales GmbH wird in den befreienden Konzernabschluss der Uniper SE, Düsseldorf, einbezogen. Die Uniper SE ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der entsprechend § 315e HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht der Uniper SE werden einschließlich des Bestätigungsvermerks im Unternehmensregister bekannt gemacht. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Uniper Energy Sales GmbH bewertet Lieferverträge und Handelsgeschäfte der kommenden drei Jahre mit physischer oder finanzieller Erfüllung im Rahmen von Steuerungseinheiten entsprechend des Risikomanagementkonzepts der Gesellschaft. Hierzu werden diese Geschäfte außerhalb der Bilanz mit ihren beizulegenden Zeitwerten, abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz, für Zwecke der bilanziellen Bewertung von Vertragsportfolios bei Energieversorgungsunternehmen zusammengefasst. Diese Portfolios entsprechen dem operativen Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der Gesellschaft und umfassen jeweils nach technischen und rechtlichen Kriterien gegliederte Geschäfte mit einer vergleichbaren oder zusammenhängenden Risikostruktur. I. Aktiva Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und werden planmäßig linear abgeschrieben. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen, soweit nicht anders erläutert, der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Sachanlagen werden ausschließlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Für abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils 250 €, aber nicht 1.000 € übersteigen, wird ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre linear abgeschrieben und am Ende des fünften Jahres jeweils ausgebucht wird. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauerhafter technischer oder wirtschaftlicher Wertminderung. Bei Wegfall der Gründe der Wertminderungen werden Wertaufholungen vorgenommen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten beziehungsweise mit den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten bewertet. Niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert, die übrigen Ausleihungen mit dem Nennwert ausgewiesen. Verzinsliche Ausleihungen werden mit ihren Nennwerten, langfristige unverzinsliche und niedrig verzinsliche Darlehen und Forderungen mit ihren Barwerten bilanziert. Soweit der Buchwert der nach diesen Grundsätzen bewerteten Finanzanlagen über dem beizulegenden Wert am Bilanzstichtag liegt, werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall des Grundes erfolgt eine entsprechende Zuschreibung. Umlaufvermögen Die im Umlaufvermögen ausgewiesenen Vorräte werden unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips bilanziell erfasst. Die Vorräte werden grundsätzlich im Einklang mit § 240 Abs. 4 HGB mittels des Durchschnittskostenverfahrens bewertet und gegebenenfalls auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bestände von Zertifikaten aus ökologischen Anreiz- bzw. Regulierungssystemen werden im Umlaufvermögen als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ausgewiesen. Die Bestände betreffen Zertifikate aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Rahmen des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS). Die Preise sind gemäß § 10 Abs. 2 BEHG bis einschließlich 2025 fixiert. Die Emissionsrechte werden im Zuteilungs- bzw. Erwerbszeitpunkt bilanziert. Bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen sind mit ihren Nominalwerten abzüglich angemessener Wertberichtigungen für mögliche Ausfallrisiken angesetzt (niedrigerer beizulegender Wert). Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit erhaltenen Abschlagszahlungen verrechnet. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind ohne Beachtung der Restriktion des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Der Ausweis der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert bilanziert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel im Rahmen eines sogenannten Contractual Trust Arrangements in einem inländischen Investmentspezialfonds und einer Beteiligung an einer luxemburgischen Personengesellschaft angelegt. Der juristische Eigentümer des inländischen Investmentspezialfonds und der luxemburgischen Personengesellschaft ist der Uniper Pension Trust e.V., Düsseldorf. Der Uniper Pension Trust e.V. verwaltet zentral als Treuhänder das Deckungsvermögen in Form von Anteilen an einem inländischen Investmentspezialfonds "PSF" (Wertpapiere) sowie Anteilen an der UPT Global Alternatives S.C.S. SICAV-SIF, Luxemburg, für die Uniper Energy Sales GmbH. Die UPT Global Alternatives S.C.S. SICAV-SIF stellt eine Personengesellschaft nach luxemburgischem Recht dar, die in Immobilienfonds oder Private Equity Fonds investiert. Die betreffenden Vermögensgegenstände sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dieser wird mit den jeweils zugrundeliegenden Verpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Sofern sich ein die Verpflichtungen übersteigender beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens ergibt, wird dieser als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Ein sich ergebender Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. II. Passiva Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB dotiert. Rückstellungen Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen sind darin auch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Soweit erforderlich, wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen eine Diskontierung unter Berücksichtigung der Rückstellungsabzinsungsverordnung vorgenommen. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung künftiger Gehaltssteigerungen. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen sowie Deputate, die Altersversorgungscharakter haben und als Rentenbaustein gewertet werden, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Weiterhin sind ein Gehaltstrend (nur Pensionen) und eine Rentendynamik berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Für Pensionsleistungen, die über den mittelbaren Durchführungsweg des Pensionsfonds erbracht werden, haftet die Uniper Energy Sales GmbH nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) weiterhin subsidiär. Für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 6,4 Mio. € wurden Rückstellungen nicht gebildet. Der Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Versorgungsverpflichtungen/-anwartschaften i.S.v. Art. 28. Abs. 2 EGHGB beläuft sich auf 0,5 Mio. €. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 führte der Uniper-Konzern eine reine Beitragszusage als weiteres System zur betrieblichen Altersversorgung ein. Im Rahmen der Implementierung hatten die Mitarbeiter mit bestehenden Versorgungszusagen ein Wahlrecht, mit Wirkung zum 1. Juli 2023 mit ihren zukünftigen Beitragsansprüchen in diese reine Beitragszusage zu wechseln. Aufgrund von § 1 Abs. 2 Satz 2a BetrAVG werden die zukünftigen Pensionsleistungen über den mittelbaren Durchführungsweg des Pensionsfonds erbracht, so dass es sich bei der Zusage um eine mittelbare Pensionszusage handelt, für die gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung gebildet werden muss. Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung der reinen Beitragszusage ist die Angabe eines Fehlbetrages nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB ausgeschlossen. Für Risikoleistungen im Rahmen der reinen Beitragszusage besteht seitens der Mitarbeiter unmittelbarer Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Da es sich hierbei um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG handelt, wird für diese Risikoleistungen gemäß § 249 Abs. 1 HGB eine Pensionsrückstellung gebildet. Die Berechnung der Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Für die Abzinsung der Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Ferner wird ein Gehaltstrend berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Für Vorruhestandsverpflichtungen wird von einer Duration von 4,0 Jahren ausgegangen. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Ferner wird ein Gehaltstrend berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung sind entsprechende Mittel zweckgebunden und insolvenzgeschützt in inländische Fondsanteile sowie einer Beteiligung an einer luxemburgischen Personengesellschaft, die jeweils vom Uniper Pension Trust e.V. treuhänderisch verwaltet werden, angelegt. Sie sind in Anwendung des § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für die Uniper Energy Sales GmbH beläuft sich dieser für die inländischen Fondsanteile zum Abschlussstichtag auf 53,8 Mio. € und liegt um 2,0 Mio. € unter den Anschaffungskosten von 55,8 Mio. €. Für die Beteiligung an der luxemburgischen Personengesellschaft beläuft sich dieser zum Abschlussstichtag auf 10,3 Mio. € und liegt um 0,6 Mio. € über den Anschaffungskosten von 9,7 Mio. €. Der Werterhöhung stehen frei verfügbare Rücklagen in ausreichender Höhe gegenüber. Eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 Satz 3 i.V.m. Satz 1 HGB besteht somit nicht. In Summe liegt der beizulegende Zeitwert damit um 1,4 Mio. € unter den Anschaffungskosten von 65,5 Mio. €. Zur Feststellung von Drohverlusten bildet die Uniper Energy Sales GmbH Vertragsportfolios gentrennt nach Strom und Erdgas für die kommenden 3 Jahre. Innerhalb eines Portfolios werden Beschaffungs- und Absatzverträge gemeinsam betrachtet sowie positive und negative Deckungsbeiträge miteinander saldiert. Nur für die nach der Saldierung verbleibenden negativen Deckungsbeiträge werden entsprechend den Vorgaben des IDW RS ÖFA 3 Drohverlustrückstellungen gebildet. Diese Vorgehensweise steht im Einklang mit dem Risikomanagementsystem, das sich zur Steuerung auch der Deckungsbeitragsrechnung bedient. Die Vertragsportfolien weisen zum Stichtag 31. Dezember 2023 keinen Verpflichtungsüberschuss aus negativen Deckungsbeiträgen aus. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind am Abschlussstichtag ohne Beachtung des Höchstwert- bzw. Realisationsprinzips zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. III. Sonstige Sachverhalte Die Uniper Energy Sales GmbH ist in das Risikomanagementsystem des Uniper-Konzerns integriert. Alle identifizierten wesentlichen Risiken werden an die zentrale Einheit Enterprise Risk gemeldet und dort im Sinne eines integrierten Ansatzes unter Berücksichtigung der Risikoneigung des Konzerns und innerhalb der bestehenden Limite (Value at Risk) gesteuert. Die Uniper Energy Sales GmbH gehört zum Uniper Konzern, welcher in den Anwendungsbereich des Mindeststeuergesetzes fällt. Die Pillar Two Gesetzgebung wurde in 2023 in nationales Recht umgesetzt und gilt ab dem 1. Januar 2024. Für den Ansatz und die Bewertung der latenten Steuern ergeben sich dadurch keine Auswirkungen, da temporäre Differenzen, welche aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes entstehen, gemäß § 274 Absatz 3 HGB nicht zu berücksichtigen sind. Gemäß der Gesetzgebung muss Uniper je Land eine Zusatzsteuer in Höhe der Differenz zwischen dem Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Effektivsteuersatz und dem Mindeststeuersatz von 15% zahlen. Der aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes resultierende tatsächliche Steueraufwand bzw. -ertrag muss gemäß § 285 Nr. 30a HGB bei der Gesellschaft angegeben werden. Da die globale Mindestbesteuerung erst für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen, Anwendung findet, sind zum 31. Dezember 2023 noch keine tatsächlichen Steuern zu berücksichtigen. Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regelungen sind die quantitativen Auswirkungen der Gesetzgebung derzeit noch nicht zuverlässig abschätzbar. Anhand von Schätzungen, die auf Vorjahresperioden, auf dem laufenden Geschäftsjahr und auf Planungsdaten basieren, sind für Uniper derzeit keine wesentlichen Steuerbelastungen aus der Implementierung zu erwarten. C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz(1) Anlagevermögen Die in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr sind in einer gesonderten Aufstellung "Entwicklung des Anlagevermögens" (vgl. Anlagenspiegel) dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs. (2) Vorräte Die Vorräte beinhalten unter den Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe nationale Emissions-Zertifikate nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz in Höhe von 29,0 Mio. € (Vorjahr 25,4 Mio. €). (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen ergeben sich überwiegend aus dem konzerninternen Cash Pooling mit der Uniper SE, Düsseldorf, in Höhe von 4.546,4 Mio. € (Vorjahr 3.817,3 Mio. €). In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 144,5 Mio. € (Vorjahr 282,4 Mio. €) enthalten, davon entfallen auf die Gesellschafterin 87,7 Mio. € (Vorjahr 128,7 Mio. €). Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 6,7 Mio. € (Vorjahr 3,8 Mio. €) resultieren im Wesentlichen aus sonstigen Steuerforderungen. (4) Rechnungsabgrenzungsposten Der ausgewiesene Betrag von 6,7 Mio. € entfällt im Wesentlichen auf einen Investitionskostenzuschuss. Der Posten erhöhte sich im Geschäftsjahr insgesamt von 2,1 Mio. € auf 6,7 Mio. €. (5) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 1,0 Mio. €. (6) Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB (Betrag, der über dem Nennbetrag für Anteile liegt) beträgt unverändert 2.595,3 Mio. €. (7) Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsverpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer.
Das Deckungsvermögen dient ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und ist dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Es ist gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Der in der Tabelle genannte beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde, soweit es sich um Fondsanteile handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen beziehungsweise allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zum Abschlussstichtag abgeleitet. Die Anteile an der ausländischen Beteiligung sind zu Marktwerten bewertet. Der angewandte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf 1,83 Prozent p.a. (Vorjahr 1,79 Prozent p.a.). Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 2,25 Prozent p.a. (Vorjahr 2,25 Prozent p.a.) und eine Rentendynamik von 2,00 Prozent p.a. (Vorjahr 2,00 Prozent p.a.) zugrunde gelegt. Analog zu den Pensionsverpflichtungen wird für Deputatsverpflichtungen, die Altersversorgungscharakter haben und als Rentenbaustein gewertet werden, ein Rechnungszinssatz von 1,83 Prozent p.a. (Vorjahr 1,79 Prozent p.a.) herangezogen. Weiterhin wurde eine Rentendynamik von 2,00 Prozent p.a. (Vorjahr 2,00 Prozent p.a.) zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr wird § 253 Abs. 2 HGB in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften angewandt. Der damit geänderte durchschnittliche Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt, beträgt 1,83 Prozent. Ohne Berücksichtigung dieser Änderungen hätte sich ein durchschnittlicher Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ermittelt hätte, von 1,76 Prozent ergeben. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 für die Uniper Energy Sales GmbH 1,4 Mio. €. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 228,0 Mio. € (Vorjahr 346,9 Mio. €) enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen mit 217,8 Mio. € (Vorjahr 327,4 Mio. €) sowie Rückstellungen für Verpflichtungen und Risiken im Zusammenhang mit Energielieferungen in Höhe von 1,7 Mio. € (Vorjahr 11,4 Mio. €). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten des Weiteren personalbezogene Rückstellungen in Höhe von 6,8 Mio. € (Vorjahr 4,7 Mio. €). Für Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen wurde ein Rechnungszins von 1,76 Prozent p.a. (Vorjahr 1,45 Prozent p.a.) sowie ein Gehaltstrend von 2,25 Prozent p.a. (Vorjahr 2,25 Prozent p.a.) zugrunde gelegt. Für Vorruhestandsverpflichtungen ergibt sich bei einer Duration von 4,0 Jahren (Vorjahr 3,9 Jahre) ein Rechnungszins von 1,13 Prozent p.a. (Vorjahr 0,67 Prozent p.a.). Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 2,25 Prozent p.a. (Vorjahr 2,25 Prozent p.a.) zugrunde gelegt. (8) Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten und deren Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3.438,2 Mio. € (Vorjahr 2.730,1 Mio. €) enthalten. Davon entfallen 3.298,1 Mio. € (Vorjahr 2.605,1 Mio. €) auf die Gesellschafterin Uniper Global Commodities SE, Düsseldorf. Weiterhin sind Verbindlichkeiten aus der Ergebnisabführung gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von 360,3 Mio.€ (Vorjahr 8,4 Mio. €) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Umsatzsteuerverbindlichkeiten von 82,4 Mio. € (Vorjahr 43,7 Mio. €), die aus der umsatzsteuerlichen Orgsanschaft resultieren.
(9) Rechnungsabgrenzungsposten Der ausgewiesene Betrag von 14,0 Mio. € (Vorjahr 3,9 Mio. €) entfällt im Wesentlichen auf einen Investitionskostenzuschuss. D. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung(10) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse sind um Stromsteuer in Höhe von 20,8 Mio. € (Vorjahr 38,0 Mio. €) und Energiesteuer Erdgas in Höhe von 174,1 Mio. € (Vorjahr 175,4 Mio. €) gekürzt. (11) Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außerordentliche Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 15,8 Mio. € (Vorjahr 0,9 Mio. €) enthalten. Diese resultieren aus beendeten Schiedsverfahren sowie Verjährungen in Zusammenhang mit Insolvenzen. Darauf basiert auch der starke Anstieg im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 17,0 Mio. €. (12) Personalaufwand
Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben; sie sind im Zinsergebnis ausgewiesen. (13) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen IT Kosten in Höhe von 13,3 Mio. € (Vorjahr 10,8 Mio. €) sowie Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 4,2 Mio. € (Vorjahr 3,0 Mio. €). Weiterhin sind Aufwendungen für Dienstleistungen, Raum- und andere Verwaltungskosten, Werbe- und Marketingaufwendungen sowie Prüfungs- und Beratungskosten enthalten. (14) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen ist der Nettoertrag in Höhe von 4,3 Mio. € aus der Bewertung des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert nach Verrechnung mit dem Aufwand aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen (1,2 Mio. €) enthalten. (15) Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wurde der Gewinn in Höhe von 360,3 Mio. € an die Uniper Global Commodities SE abgeführt. E. Sonstige AngabenAngaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Anhang gesondert auszuweisen. Uniper Energy Sales GmbH schließt mit verbundenen Unternehmen energiewirtschaftliche Handelsverträge sowie damit in Verbindung stehende Dienstleistungsverträge und energiewirtschaftliche Lieferverträge lediglich in gewöhnlichem Geschäftsumfang und zu marktüblichen Konditionen ab. Entsprechendes gilt auch für technische und administrative Dienstleistungsverträge, die im üblichen Umfang mit Uniper-Konzernunternehmen abgeschlossen werden. Die Uniper Energy Sales GmbH ist in das Konzern-Cash Pooling der Uniper SE eingegliedert. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Forderung aus dem Cash Pooling auf 4.546,4 Mio. €. Die Zinserträge hieraus betrugen 122,2 Mio. €. Die entsprechende Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Konditionen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 liegen nicht vor. Haftungsverhältnisse, außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich insgesamt auf 14.688,0 Mio. € (Vorjahr 25.079,1 Mio. €). Hierbei handelt es sich zum einen um vertragliche Verpflichtungen für den Energiebezug in Höhe von 14.675,5 Mio. € (Vorjahr 25.066,6 Mio. €), davon 13.876,8 Mio. € (Vorjahr 22.809,2 Mio. €) gegenüber verbundenen Unternehmen. Zum anderen bestehen Verpflichtungen aus Dienstleistungs- und Mietverträgen sowie aus offenen Bestellungen in Höhe von 12,5 Mio. € (Vorjahr 12,6 Mio. €), davon 11,1 Mio. € (Vorjahr 10,1 Mio. €) gegenüber verbundenen Unternehmen. Weitere Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB Die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB unterbleiben gem. § 286 Abs. 3 HGB. Organe der Gesellschaft Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Organbezüge Die Angabe der für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge der Geschäftsführer unterbleibt, da die Geschäftsführer von der Uniper Energy Sales GmbH keine Bezüge erhalten. Der Wert der zum 31. Dezember 2023 gebildeten Pensionsrückstellungen für ehemalige Geschäftsführer beläuft sich auf 12,9 Mio. € (§ 285 Nr. 9b HGB). Bezüge wurden im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 0,4 Mio. € gezahlt. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im Konzernabschluss der Uniper SE enthalten.
Düsseldorf, den 6. Februar 2024 Uniper Energy Sales GmbH Die Geschäftsführung Gundolf Schweppe Sebastian Jochem Entwicklung des Anlagevermögens der Uniper Energy Sales GmbH zum 31.12.2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Uniper Energy Sales GmbH, Düsseldorf VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Uniper Energy Sales GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Uniper Energy Sales GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Düsseldorf, den 6. Februar 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Aissata Touré, Wirtschaftsprüferin ppa. Eva Opdenbusch, Wirtschaftsprüferin Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 7. Februar 2024 festgestellt. |
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