Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 46694
Eingetragen
8.3.1999
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Beratung bei Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Beteiligungen an nicht börsennotierten Gesellschaften. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem KWG oder dem KAGG genehmigungspflichtig sind.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bruno Otmar Schick
seit 12.6.2025
Prokura
Philipp Meyer
seit 18.2.2025
Geschäftsführer
Nina Schulz
seit 22.8.2024
Geschäftsführer
Babett Sylvia Carrier
seit 18.8.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Cinven Holdings LimitedGBR
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Cinven Holdings Limited
United Kingdom
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Cinven GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

Cinven GmbH Beratung Erwerb, Veräußerung Beteiligungen, Frankfurt am Main

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 589.284,38 579.849,38
Summe Anlagevermögen 589.284,38 579.849,38
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.891.273,55 2.518.882,52
2. sonstige Vermögensgegenstände 1.030.089,57 564.445,43
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 234.933,63 (EUR 0,00)
5.921.363,12 3.083.327,95
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.741.861,52 3.836.357,03
Summe Umlaufvermögen 9.663.224,64 6.919.684,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 25.458,00 84.578,38
10.277.967,02 7.584.112,74

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 875.000,00 875.000,00
III. Bilanzgewinn 4.651.136,18 2.676.524,88
- davon Gewinnvortrag EUR 2.676.524,88 (EUR 2.384.363,41)
Summe Eigenkapital 5.551.136,18 3.576.524,88
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 395.833,21 0,00
2. sonstige Rückstellungen 1.348.161,24 1.209.396,00
1.743.994,45 1.209.396,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 11.407,01
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 0,00 (EUR 11.407,01)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.455,64 0,00
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 2.455,64 (EUR 0,00)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 378.898,32
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (EUR 378.898,32)
4. sonstige Verbindlichkeiten 2.980.380,75 2.407.886,53
- davon aus Steuern EUR 2.920.496,52 (EUR 2.403.908,63)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 5.195,72 (EUR 3.977,90)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 2.980.380,75 (EUR 2.407.886,53)
2.982.836,39 2.798.191,86
10.277.967,02 7.584.112,74

Handelsrecht

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Cinven GmbH Beratung Erwerb, Veräußerung Beteiligungen, Frankfurt am Main

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Rohergebnis 20.366.621,57 15.730.956,65
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 15.014.018,88 13.540.165,54
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 291.512,15 246.342,80
15.305.531,03 13.786.508,34
3. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 223.880,44 160.474,51
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.993.230,78 1.341.185,45
- davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 183,18 (EUR -983,25)
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.149,00 2.102,41
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 13.680,12
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 872.517,02 139.049,17
8. Ergebnis nach Steuern 1.974.611,30 292.161,47
9. Jahresüberschuss 1.974.611,30 292.161,47
10. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.676.524,88 2.384.363,41
11. Bilanzgewinn 4.651.136,18 2.676.524,88

1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

Der Jahresabschluss der Cinven GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht FFM, HRB 46694) für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft macht, soweit möglich, von den Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Abs.2 HGB gebrauch.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage waren nicht notwendig. Aufgrund eingeschränkter Vergleichbarkeit von Vorjahreszahlen wurden Erläuterungen im Abschnitt 3.4 aufgenommen.

Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht vorgenommen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Erläuterungen zu den Posten der Bilanz- und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Erläuterungen zu Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung und Anhang sind im Wesentlichen im Anhang der Jahresrechnung aufgeführt.

2 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

2.1 Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Saldierungsverbot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB wurde beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB und mit dem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

2.2 Bewertungsvorschriften

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2023 entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekanntgeworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2.3 Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei den beweglichen Sachanlagen wurden planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet (§ 249 HGB). Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen (§ 253 Abs. 2 HGB).

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet worden (§ 256a HGB).

3 Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Anlagevermögen

Der Anlagespiegel zum Anlagevermögen gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist als Anlage dem Anhang beigefügt.

3.2 Forderungen

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB zu ihrem Nennwert angesetzt. Sie betragen im Geschäftsjahr TEUR 4.891 und haben sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht (Vorjahr: TEUR 2.519). Die Restlaufzeit beträgt vollständig bis zu einem Jahr. Die Forderung an die Gesellschafterin Cinven Holding Limited mit Sitz in London stellt mit TEUR 4.891 (Vorjahr: TEUR 2.518) die größte Position dar. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen zu TEUR 4.891 (Vorjahr TEUR 2.519) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1.030 (Vorjahr: TEUR 564) beinhalten Kautionen in Höhe von TEUR 235, die im Berichtsjahr von den liquiden Mitteln in die sonstigen Vermögensgegenstände umgegliedert wurden sowie Steuererstattungen in Höhe von TEUR 794 (Vorjahr: TEUR 563).

3.3 Eigenkapital

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss vorzutragen.

3.4 Rückstellungen

Die Gesellschaft hat Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.145 (Vorjahr TEUR 1.160) für zukünftige Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern angesetzt, um den Aufwand nicht gezahlter Mitarbeiterboni des Geschäftsjahres sowie Urlaub im Folgejahr abzudecken.

Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Fehler in laufender Rechnung betreffend den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2021 korrigiert.

Der Fehler betrifft Personalaufwendungen in Höhe von 2.431 TEUR, die fälschlicherweise erst im Geschäftsjahr 2022 erfasst wurden. Diese Aufwendungen hätten dem Geschäftsjahr 2021 zugeordnet und im Rahmen einer Rückstellung berücksichtigt werden müssen. Somit sind im Geschäftsjahr 2021 die Personalaufwendungen und die sonstigen Rückstellungen um diesen Betrag zu niedrig ausgewiesen.

Die Fehlerkorrektur wurde gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften und den Auslegungen des IDW RS HFA 6 im Geschäftsjahr 2022 erfolgswirksam in laufender Rechnung vorgenommen. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist im Jahresabschluss 2023 somit eingeschränkt.

Ferner wurden Steuerrückstellungen, Rückstellungen für Abschlusskosten und sonstige Rückstellungen gebildet.

3.5 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in Höhe von TEUR 2.983 (Vorjahr: TEUR 2.798) passivierten Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:

Erläuterung Währung 31.12.2023 31.12.2022
Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 2.983 2.798

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen keine (Vorjahr: TEUR 379), die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Die sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr belaufen sich auf TEUR 2.980 (Vorjahr: TEUR 2.408), davon aus Steuern TEUR 2.917.

3.6 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterung Währung 31.12.2023 31.12.2022 Abweichung
Umsatzerlöse TEUR 20.333 15.729 4.604
Sonstige betriebliche Erträge TEUR 34 2 32
Personalkosten TEUR 15.306 13.787 1.519
Sonstige betriebliche Aufw. TEUR 1.993 1.341 652

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten mit TEUR 0,2 (Vorjahr TEUR 0,9) Aufwendungen aus der Währungsumrechnung.

4 Ergänzende Angaben

4.1 Mitglieder der Geschäftsführung

Die Mitglieder der Geschäftsführung sind:

Name Funktion Zeitliche Angaben
Meyer, Philipp, Grünwald Partner 18.02.2025 - aktuell
Schulz, Nina, Eschborn Office Manager 22.08.2024 - aktuell
Carrier, Babett Sylvia, London General Counsel 18.08.2015 - aktuell
Schick, Bruno Co-Managing Partner 03.01.2007 - 02.12.2024
Dr. Weber, Michael Partner 14.10.2024 - 16.01.2025

4.2 Anzahl der Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 16 (Vorjahr: 16) Arbeitnehmer beschäftigt, davon zwei Geschäftsführer.

4.3 Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Cinven Holding Limited mit Sitz in London, Großbritannien, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen erstellt und in den Konzernabschluss der Cinven Group Limited mit Sitz in London, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen erstellt einbezogen. Die Abschlüsse werden veröffentlicht und können im Register am Sitz der Gesellschaft eingesehen werden.

4.4. Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn von TEUR 4.651, der sich aus dem Jahresüberschuss von TEUR 1.975 und dem Gewinnvortag von TEUR 2.677 ergibt, auf neue Rechnung vorzutragen.

4.5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten.

4.6. Weitere Anhangangaben

Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr 3a HGB betreffend Mietverpflichtungen in Höhe von TEUR 6.383.

 

Frankfurt am Main, 26. April 2025

Nina Schulz

Babett Sylvia Carrier

Philipp Meyer

Lagebericht

1 Grundlagen des Unternehmens

Die Cinven GmbH (im Folgenden auch als "Gesellschaft" oder "Cinven" bezeichnet) fungiert als (Unter-) Anlageberater der Cinven Limited, die ihrerseits Berater / Manager der Cinven Fonds ist. Die Gesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der Cinven Holdings Limited (CHL), eingetragen in England und Wales. Cinven übte ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland aus. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2023. Die Informationen in diesem Bericht werden aus der Sicht des Managements von Cinven dargestellt.

2 Das Geschäftsmodell

Die Muttergesellschaft der Cinven GmbH, die Cinven Holdings Limited ist Teil der Cinven Gruppe, eine internationale Beteiligungsgesellschaft, die 1977 gegründet wurde und mit Büros in London, Frankfurt, Guernsey, Luxembourg, Madrid, Mailand, New York und Paris vertreten ist. Die Gesellschaft berät zu Investitionen in europäischen Unternehmen, die Eigenkapitalinvestitionen von EUR 200 Millionen oder mehr aus deren Fonds fordern. Die Cinven Gruppe konzentriert sich auf folgende ausgewählte Branchen: TMT, Dienstleistungen, Konsumgüter, Finanzdienstleistungen, Healthcare und Industrie. Cinven fungiert als (Unter-) Anlageberater für Cinven Limited, den Berater / Manager der Fonds der Cinven-Gruppe. Die Tätigkeit als Sub-Advisor wird auf einer Kostenaufschlagsbasis vergütet.

1.1. Organisatorische Struktur

Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ist in ein Investmentteam und ein operatives Team unterteilt. Das Investmentteam erbringt in seiner Funktion als (Unter-) Anlageberater Anlageberatungsleistungen für Cinven Limited. Die operativen Teams sind für die Büroausstattung und die Büroorganisation zuständig.

1.2. Rechtsform

Cinven Holdings Limited, eine in England und Wales eingetragene Gesellschaft, ist die Muttergesellschaft von Cinven. Zum Bilanzstichtag kontrollierte die CHL das Unternehmen als Tochtergesellschaft von ihrem Hauptsitz im Vereinigten Königreich aus. Cinven ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach deutschem Recht. Die GmbH ist eine juristische Person und haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

3 Forschung und Entwicklung

Aufgrund des Charakters der Geschäftstätigkeit des Unternehmens sind in diesem Geschäftsjahr keine Ausgaben für Forschung und Entwicklung angefallen.

4 Wirtschaftsbericht

4.1 Mikroökonomische und sektorspezifische Rahmenbedingungen Markt-, Branchen- und Wirtschaftsüberblick

Trotz der Unsicherheiten in der globalen Wirtschaft blieb das Interesse an Private Equity hoch. Viele Fonds konnten weiterhin signifikante Kapitalzusagen von institutionellen Investoren erhalten. Das Jahr 2023 war von einer Mischung aus Wachstumschancen und Herausforderungen geprägt. Trotz der Unsicherheiten, die durch Inflation, Zinserhöhungen und geopolitische Spannungen verursacht wurden, blieb das Interesse an Private Equity stark. Das Kost-plus-Verfahren bietet eine klare und nachvollziehbare Methode zur Preisgestaltung und Bewertung, die auf quantitativen Daten basiert. Die Gesellschaft kann ihre Kosten genau kalkulieren und sicherstellen, dass sie eine angemessene Rendite auf ihre Tätigkeit erzielt.

4.2 Geschäftsentwicklung und Lage

Die Ergebnisse des Unternehmens entsprachen den Erwartungen der Geschäftsführung und sind insgesamt günstig verlaufen.

4.3.1. Ertragslage

2023 2022
Beschreibung Euro in Tausend Euro in Tausend
Umsatz 20.333 15.729
Betriebliche Ausgaben (17.523) (15.288)
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.810 441

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Cinven GmbH entsprach mit TEUR 2.810 (2022: TEUR 441) den Erwartungen der Geschäftsführung.

Der Umsatz ist zum Vorjahr um TEUR 4.604 gestiegen. Dies bedeutet eine Umsatzsteigerung in Höhe von 29,27 %.

4.3.2. Finanzlage

Die Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 ist nach Ansicht der Geschäftsführung als sehr gut zu bezeichnen und entspricht den Erwartungen. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Jahresüberschuss plus Abschreibungen) betrug im Berichtsjahr TEUR 2.198 (2022: TEUR 452). Der Gesamtumsatz lag über dem Vorjahreswert, erfüllte somit voll die Erwartungen.

Wesentliche Bilanzpositionen:

2023 2022 Abweichung
Beschreibung Euro in Tausend Euro in Tausend Euro in Tausend
Anlagevermögen 589 579 10
Kurzfristige Verbindlichkeiten (2.983) (2.798) (185)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.742 3.601 141
Eigenkapital 5.551 3.576 1.975

Das Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 10 erhöht. Der Anstieg des Anlagevermögens ist auf den Kauf neuer Computerausrüstung und Büromöbel zurückzuführen.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich um TEUR 185 (2022: TEUR 14). In den kurzfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 sind keine Verbindlichkeiten gegenüber anderen Konzerngesellschaften der Cinven Gruppe (2022: TEUR 378) enthalten.

Die Laufzeit der Verbindlichkeiten beträgt bis zu einem Jahr.

Zum Ende des Geschäftsjahres (31. Dezember 2023) betrug das Eigenkapital insgesamt TEUR 5.551 (2022: TEUR 3.576).

Die Eigenkapitalquote beträgt 54 % (2022: 47 %) und wird daher von der Geschäftsführung als zufriedenstellend angesehen.

Die Liquidität 1. Grades stellt sich wie folgt dar:

2023 2022
Beschreibung Euro in Tausend Euro in Tausend
Kassenbestand 0 1
Bankbestand 3.742 3.600
Summe 3.742 3.601
Kurzfristige Verbindlichkeiten 2.983 2.798
Liquidität 1. Grades 125,4% 128,7%

5 Finanzielle Leistungsindikatoren

Wichtige Leistungsindikatoren:

• Nettovermögen: TEUR 5.551 (2022: TEUR 3.577)
• Cashflow: TEUR 2.198 (2022: TEUR 452)

Die Geschäftsführung betrachtet das Nettovermögen und den Cashflow als die wichtigsten Leistungsindikatoren des Unternehmens.

Zusätzliche finanzielle Leistungsindikatoren der Gesellschaft sind

Umsatzentwicklung: Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die Gesellschaft einen Umsatz von TEUR 20.333 was einen Anstieg in Höhe von TEUR 4.603 im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Dies bedeutet eine Umsatzsteigerung von 29,3 %.

Ergebnisentwicklung: Das Jahresergebnis verbessert sich um TEUR 1.683 auf TEUR 1.975 (Vorjahr: TEUR 292). Verschiebungen haben stattgefunden durch die Adjustierung der Verrechnungspreismethode, die dem Kalenderjahr 2022 zuzuordnen ist.

6 Gesamtaussage

Wie aus der Gewinn- und Verlustrechnung hervorgeht, belief sich der Umsatz im Jahr 2023 auf TEUR 20.333 (2022: TEUR 15.729). Das Ergebnis nach Steuern belief sich im Jahr 2023 auf 1.975 TEUR (2022: 292 TEUR). Im Nettovermögen der Gesellschaft in Höhe von TEUR 5.551 (2022: TEUR 3.577) sind liquide Mittel in Höhe von TEUR 3.742 (2022: TEUR 3.601) enthalten. Die Geschäftsführung betrachtet das Nettovermögen, Bank- und Bargeldbestand als die wichtigsten Leistungsindikatoren des Unternehmens.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sind durch die liquiden Mittel und das Umlaufvermögen gedeckt.

7 Prognosebericht

Die Prognose des Vorjahres für 2023 wurde erreicht.

Die Leistungsprognose für 2024 sagt ein Wachstum der Umsatzerlöse voraus. Dies wird durch betriebliche Verbesserungen und eine verstärkte Investitionstätigkeit in den kommenden Jahren erreicht.

Auf Basis der vorliegenden Zahlen erwartet die Gesellschaft für das Jahr 2024 einen Umsatz von rd. TEUR 28.000 und einen Jahresüberschuss von rd. TEUR 2.000. Die sonstigen Aufwendungen und Steuern belaufen sich dementsprechend bei rd. TEUR 26.000, wobei die Personalkosten die höchste Position darstellt.

• Nettovermögen:

Durch den erzielten Jahresüberschuss steigt das Nettovermögen leicht an

• Cashflow:

Der Cashflow ist leicht steigend da der Jahresüberschuss steigt und die Abschreibung konstant bleibt.

• Ergebnisentwicklung:

Das Jahresergebnis 2024 wird zum Vergleich (Vorjahr 2023) steigen, aufgrund der steigenden Umsätze.

8 Chancen- und Risikobericht

8.1 Chancen

Die Chancen stehen in Abhängigkeit der nachgefragten Leistung innerhalb der Cinven Gruppe.

8.2 Risiken aus dem operativen Geschäft

Das Hauptrisiko der Gesellschaft ist das finanzielle Risiko, dem es durch seine finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausgesetzt ist. Das größte finanzielle Risiko besteht darin, dass die Erlöse aus den finanziellen Vermögenswerten nicht ausreichen, um die Verpflichtungen aus den finanziellen Verbindlichkeiten bei deren Fälligkeit zu erfüllen. Nach Ansicht der Geschäftsführung sind die Hauptkomponenten des finanziellen Risikos das Kreditrisiko und das Liquiditätsrisiko. Darüber hinaus besteht das Risiko, Mitarbeiter in Schlüsselpositionen zu verlieren, sowie ein regulatorisches Risiko. Die Geschäftsführung mindert diese Risiken durch regelmäßige Überwachung und Analyse von Schlüsselinformationen und ergreift geeignete Maßnahmen, um die Fortführung der Geschäftstätigkeit zu gewährleisten.

9 Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass die Gesellschaft einen finanziellen Verlust erleidet, weil ein Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dieses Risiko ergibt sich vor allem aus den Forderungen der Gesellschaft aus Lieferungen und Leistungen, d. h. aus Forderungen aus Gebühren und Verträgen gegenüber anderen Unternehmen der Cinven-Gruppe. Die Geschäftsführung schätzt das Kreditrisiko der Gesellschaft im Zusammenhang mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als gering ein.

10 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Gesellschaft nicht in der Lage sein wird, ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Zu den finanziellen Vermögenswerten der Gesellschaft gehören Forderungen aus Gebühren und Forderungen gegenüber anderen Unternehmen der Cinven-Gruppe. Angesichts der Kurzfristigkeit der finanziellen Vermögenswerte der Gesellschaft ist die Geschäftsführung davon überzeugt, dass die Gesellschaft in der Lage sein wird, ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu erfüllen, und stuft das Liquiditätsrisiko als gering ein.

11 Verlust von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen

Der unerwartete Verlust von einem oder mehreren Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auswirken. Die Vergütungspolitik des Unternehmens ist darauf ausgerichtet, hochkarätige Führungskräfte für das Unternehmen zu gewinnen und zu halten und setzt auf attraktive Vergütungspakete.

12 Regulatorisches Risiko

Die Governance-Struktur der Cinven Gruppe wird durch einen Risikorahmen untermauert, um die Hauptrisiken, die sich aus der regionalen Vielfalt und der breiten Palette der von der Gruppe angebotenen Produkte ergeben, zu identifizieren, zu kontrollieren und zu minimieren. Die Angemessenheit und Wirksamkeit der Richtlinien, Verfahren, Systeme und Kontrollen, die zur Identifizierung und Erfüllung der jeweiligen regulatorischen Anforderungen eingesetzt werden, werden laufend überprüft, wobei ein speziell entwickeltes Programm zur kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften eine zusätzliche Absicherung darstellt. In Anbetracht der Art der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist die Geschäftsführung der Ansicht, dass keine weiteren wesentlichen Risiken oder Unsicherheiten zu berücksichtigen sind.

 

Frankfurt, 30.05.2025

Nina Schulz

Babett Sylvia Carrier

Philipp Meyer

5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir am 30.05.2025 dem als Anlagen I bis III beigefügten Jahresabschluss der Cinven GmbH, Frankfurt am Main, zum 31. Dezember 2023 und dem als Anlage IV beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, der von uns an dieser Stelle wiedergegeben wird:

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Cinven GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Cinven GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Cinven GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)).

Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt unsere vorherige Zustimmung voraus.

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin.

 

Kriftel, 30.05.2025

Klug & Engelhard GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Andreas Klug, Wirtschaftsprüfer

2. Grundsätzliche Feststellungen

2.1 Lage des Unternehmens

2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter

Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir nachfolgend in unserer vorangestellten Berichterstattung zur Beurteilung der Lage des Unternehmens im Jahresabschluss und im Lagebericht durch die gesetzlichen Vertreter Stellung.

Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund eigener Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ab, die wir im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Hierzu gehören vertiefende Erläuterungen und die Angabe von Ursachen zu den einzelnen Entwicklungen sowie eine kritische Würdigung der zugrunde gelegten Annahmen, nicht aber eigene Prognoserechnungen. Unsere Berichtspflicht besteht, soweit uns die geprüften Unterlagen eine Beurteilung erlauben.

Insbesondere gehen wir auf die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und auf die Beurteilung der künftigen Entwicklung des Unternehmens ein, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben.

Die von uns geprüften Unterlagen i.S.v. § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB umfassten jene Unterlagen, die unmittelbar Gegenstand unserer Abschlussprüfung waren, also den Jahresabschluss (unter Einbeziehung der Buchführung) und den Lagebericht sowie alle Unterlagen, wie Kostenrechnungsunterlagen, Planungsrechnungen, wichtige Verträge, Protokolle und Berichterstattungen an die für die Überwachung Verantwortlichen, die wir im Rahmen unserer Prüfung herangezogen haben.

Die Darstellung und Beurteilung der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung durch die Geschäftsführung im Jahresabschluss und im Lagebericht halten wir für zutreffend.

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung ist die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zutreffend.

Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Die Cinven GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2023 eine Umsatzsteigerung von 29,3 % auf 20.333 TEUR. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhöhte sich auf 2.810 TEUR (Vorjahr: 441 TEUR). Wesentliche Treiber der Umsatzentwicklung waren gestiegene betriebliche Aufwendungen, die im Rahmen der Kostenaufschlagsverrechnung unmittelbar zu höheren Umsatzerlösen führten, sowie Nachberechnungen aus dem Cost-Plus-Verfahren, die sich auf Vorjahre bezogen. Die Liquidität wurde ebenfalls gesteigert.

Die finanzielle Lage der Gesellschaft kann als stabil bezeichnet werden. Das Eigenkapital erhöhte sich auf 5.551 TEUR (Vorjahr: 3.577 TEUR), wodurch die Eigenkapitalquote mit 54 % weiterhin auf einem soliden Niveau liegt. Die liquiden Mittel beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 3.742 TEUR, womit die kurzfristigen Verbindlichkeiten von 2.983 TEUR vollständig gedeckt sind.

Auf der Aktivseite der Bilanz erhöhte sich das Anlagevermögen um 9 TEUR, insbesondere durch Investitionen in Computerausrüstung. Darüber hinaus wurde das Umlaufvermögen um TEUR 2.744 gesteigert, der wesentliche Treiber hierfür waren die Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Auf der Passivseite stiegen die Verbindlichkeiten um TEUR 185 auf TEUR 2.980, der wesentliche Anteil hiervon besteht aus Lohnsteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.917. Insgesamt verfügt die Gesellschaft über eine gesunde Finanzstruktur und eine gesicherte Liquiditätslage.

Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft

Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Cinven GmbH im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Wir halten diese Darstellung für plausibel. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf folgende Kernaussagen hinzuweisen:

Schwerpunkt des Geschäftes der Cinven GmbH sind Beratungsleistungen für Investmentfonds der Cinven-Gruppe.

Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Cinven GmbH eine positive Geschäftsentwicklung mit einem prognostizierten Umsatzanstieg auf rund 28.000 TEUR. Diese Entwicklung wird durch eine gesteigerten Nachfrage nach den erbrachten Beratungsleistungen unterstützt.

Die Umsatzprognose der Geschäftsführung basiert auf den für 2024 geplanten und bereits realisierten Kosten, da die Umsatzerlöse ausschließlich auf Basis einer Cost-Plus-Vereinbarung (+10 %) mit der Muttergesellschaft entstehen.

Die Gesellschaft geht von einer stabilen Liquiditätslage aus, mit einem leicht steigenden, eigens definierten Cashflow. Das Nettovermögen wird durch den erwarteten Jahresüberschuss weiter anwachsen.

3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

3.1 Gegenstand der Prüfung

Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 317 HGB den nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss (unter Einbeziehung der Buchführung) und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft.

Die gesetzlichen Vertreter tragen die Verantwortung für die Rechnungslegung, die dazu eingerichteten internen Kontrollen und die gegenüber uns als Abschlussprüfer gemachten Angaben. Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.

Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben unserer Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben.

Eine besondere Prüfung zur Aufdeckung von falschen Darstellungen im Geld- und Leistungsverkehr (Unterschlagungsprüfung) war nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Im Verlaufe unserer Tätigkeit ergaben sich auch keine Anhaltspunkte, die besondere Untersuchungen in dieser Hinsicht erforderlich gemacht hätten.

3.2 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung

Art und Umfang der beim vorliegenden Auftrag erforderlichen Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen unserer Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt, das durch gesetzliche Regelungen und Verordnungen, der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie ggf. erweiternde Bedingungen für den Auftrag und die jeweiligen Berichtspflichten begrenzt wird.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Jahresabschluss (unter Einbeziehung der Buchführung) und der Lagebericht frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Prüfungsurteile bildet.

Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehörte nur insoweit zu den Aufgaben unserer Abschlussprüfung, als sich aus diesen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss ergeben. Die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen, sowie die Feststellung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unserer Abschlussprüfung.

Die nachfolgende Darstellung und Beschreibung von Prüfungsumfang und Prüfungsvorgehen ist so angelegt, dass es dem Aufsichtsgremium möglich ist, daraus Konsequenzen für die eigene Überwachungsaufgabe zu ziehen.

Unsere Prüfung hat sich gemäß § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann.

Wir haben unsere Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten April und Mai 2025 in unseren Geschäftsräumen durchgeführt und am 30.05.2025 beendet.

Art und Umfang unserer Prüfungshandlungen haben wir in unseren Arbeitspapieren festgehalten.

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsvorgehens erarbeiteten wir zunächst eine Prüfungsstrategie. Diese beruhte auf einer Einschätzung des Unternehmensumfeldes und auf Auskünften der Geschäftsleitung über die wesentlichen Unternehmensziele und Geschäftsrisiken.

Unsere Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten insbesondere analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen.

Im unternehmensindividuellen Prüfungsprogramm haben wir die Schwerpunkte unserer Prüfung, Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von Mitarbeitern festgelegt. Hierbei haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung beachtet.

Die in unserer Prüfungsstrategie identifizierten kritischen Prüfungsziele führten zu folgenden Schwerpunkten unserer Prüfung:

Vollständigkeit und Richtigkeit der Personalaufwendungen

Vollständigkeit und Richtigkeit der Rückstellungsbildung

Abgrenzung der Umsatzerlöse und Vorhandensein von Forderungen

Gegenstand unserer Prüfung waren auch die Angaben im Lagebericht, insbesondere die prognostischen Angaben.

Externe Bestätigungen wurden wie folgt und nach folgenden Kriterien eingeholt:

Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir uns durch Einholung von Saldenbestätigungen bei den Verbundenen Unternehmen überzeugt.

Bankbestätigungen wurden von Kreditinstituten eingeholt.

Befragungen des Managements und der Mitarbeiter haben wir auch über Telefon- und Videokonferenzen durchgeführt.

Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem von uns geprüften Vorjahresabschluss übernommen.

Alle von uns erbetenen, nach pflichtgemäßem Ermessen zur ordnungsmäßigen Durchführung der Prüfung benötigten Aufklärungen und Nachweise wurden erbracht. Die Geschäftsführung hat uns die Vollständigkeit dieser Aufklärungen und Nachweise sowie der Buchführung, des Jahresabschlusses und Lageberichts in der von den gesetzlichen Vertretern eingeholten Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt.

4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Im Rahmen unserer Prüfung stellen wir fest, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen.

Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle der Gesellschaft sind nach unseren Feststellungen vollständig, fortlaufend und zeitgerecht. Der Kontenplan ermöglicht eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes mit einer für die Belange der Gesellschaft ausreichenden Gliederungstiefe. Soweit im Rahmen unserer Prüfung Buchungsbelege eingesehen wurden, enthalten diese alle zur ordnungsgemäßen Dokumentation erforderlichen Angaben. Die Belegablage ist klar und übersichtlich geordnet, sodass der Zugriff auf die Belege unmittelbar anhand der Angaben in den Konten möglich ist. Die Buchführung entspricht somit für das gesamte Geschäftsjahr in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Anforderungen.

Die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.

Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen wurden nach dem Ergebnis unserer Prüfung in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß in der Buchführung, im nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss und im Lagebericht abgebildet.

Die Buchführung wird IT-gestützt unter Verwendung von DATEV Kanzleirechnungswesen durchgeführt.

Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichtsjahr keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren.

Die Sicherheit der für die Zwecke der IT-gestützten Rechnungslegung verarbeiteten Daten ist gewährleistet.

4.1.2 Jahresabschluss

In dem uns zur Prüfung vorgelegten, nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurden in allen wesentlichen Belangen alle für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und aller größenabhängigen, rechtsformgebundenen oder wirtschaftszweigspezifischen Regelungen beachtet.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Cinven GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sind nach unseren Feststellungen ordnungsmäßig aus der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die einschlägigen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden dabei ebenso in allen wesentlichen Belangen beachtet wie der Stetigkeitsgrundsatz des§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB.

Zur Ordnungsmäßigkeit der im Anhang gemachten Angaben, über die von uns nicht an anderer Stelle berichtet wird, stellen wir fest, dass die Berichterstattung im Anhang durch die gesetzlichen Vertreter vollständig und im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang ausgeführt wurde.

Die Inanspruchnahme der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB ist bezüglich der Angabe im Anhang gemäß § 285 Nr. 9 Buchstabe a und b HGB zu Recht erfolgt.

4.1.3 Lagebericht

Im Rahmen unserer Prüfung zur Gesetzeskonformität des Lageberichts haben wir gemäß § 321 Abs. 2 Satz 1 HGB festgestellt, dass der Lagebericht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses

4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Über das Ergebnis unserer Beurteilung, ob und inwieweit die durch den Jahresabschluss vermittelte Gesamtaussage den Anforderungen des § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB entspricht, berichten wir nachstehend.

Da sich keine Besonderheiten ergeben haben, stellen wir fest, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Es ist nicht Gegenstand unserer Feststellungen zur „Gesamtaussage des Jahresabschlusses“, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens darzustellen.

Der Lagebericht war in die Gesamtschau der durch die Rechnungslegungsgrundsätze bestimmten Darstellung der wirtschaftlichen Lage nicht einzubeziehen; die von diesen Grundsätzen unabhängigen Darstellungen im Lagebericht konnten daher die erforderlichen Aussagen im Jahresabschluss nicht ersetzen. Unsere Feststellungen zur Prüfung des Lageberichts waren gesondert zu treffen.

Im Zusammenhang mit der Feststellung über die Ordnungsmäßigkeit der Gesamtaussage des Jahresabschlusses nehmen wir in diesen Prüfungsbericht weitere Erläuterungen auf, die zum Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses erforderlich sind, weil die Gesamtaussage „unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“ auch im Rahmen des gesetzlich Zulässigen durch Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen sowie Sachverhaltsgestaltungen beeinflusst wird.

Um den Adressaten eine eigene Beurteilung dieser Maßnahmen zu ermöglichen und ihnen Hinweise für die Ausrichtung ihrer Prüfungs- und Überwachungstätigkeit zu geben, gehen wir nachstehend im Einzelnen ein auf:

die wesentlichen Bewertungsgrundlagen (§ 321 Abs. 2 Satz 4 erster Satzteil HGB)

den Einfluss, den Änderungen in den Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben (§ 321 Abs. 2 Satz 4 zweiter Satzteil HGB); zu den Änderungen in den Bewertungsgrundlagen gehören insbesondere Änderungen bei der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen.

4.2.2 Bewertungsgrundlagen

Die Bewertungsgrundlagen i.S.d. § 321 Abs. 2 Satz 4 erster Satzteil HGB umfassen die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die für die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden maßgeblichen Faktoren (Parameter, Annahmen und die Ausübung von Ermessensspielräumen).

Wertbestimmende Faktoren ergeben durch Verknüpfung mit den am Abschlussstichtag vorhandenen Bestandsgrößen von Vermögensgegenständen und Schulden die im Jahresabschluss angesetzten Buchwerte.

Parameter sind in der Regel durch Marktpreise oder allgemein akzeptierte Standardwerte objektivierte Faktoren, während Annahmen über künftige Entwicklungen subjektive Faktoren der Wertbestimmung sind, deren Festlegung unter Berücksichtigung der Rechnungslegungsgrundsätze im Ermessen der gesetzlichen Vertreter liegt.

Ermessensspielräume beruhen auf unsicheren Erwartungen bei der Bestimmung von Schätzgrößen und den diesen zugrunde gelegten Annahmen. Daraus resultiert bei vielen Posten eine Bandbreite zulässiger Wertansätze.

Im Rahmen der Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist insbesondere die Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten von Bedeutung, weil mit derartigen Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine Einflussnahme auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses ermöglicht wird.

Der Jahresabschluss der Cinven GmbH zum 31. Dezember 2023 ist auf der Grundlage folgender wesentlicher Bewertungsgrundlagen aufgestellt worden, die nachstehend erläutert werden.

Wesentliche Bewertungsgrundlagen sind solche, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Bewertungsgrundlagen für die Information der Berichtsadressaten von Bedeutung sind, weil sie die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wesentlich beeinflussen.

Zur Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die entsprechenden Angaben im Anhang, weil ihre Aufnahme in den vorliegenden Prüfungsbericht nur zu einer Wiederholung führen würde.

Auch in diesem Fall stellen wir nachstehend den Einfluss der wesentlichen Bewertungsgrundlagen auf die Gesamtaussage im Prüfungsbericht dar.

Dabei nehmen wir in diesem Zusammenhang auch zahlenmäßige Erläuterungen vor, weil die hierzu benötig-

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