HOCH4 Edelmetalle GmbH
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EnStroGa AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017LageberichtA. Das Unternehmen 1. Grundlagen des Unternehmens Der Sitz der ENSTROGA AG ist Berlin. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 141328 B im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Vertreten wird sie durch den Vorstand Jens Müller-Bennerscheidt. Den Aufsichtsratsvorsitz führt Herr Dr. Knut Seidel. Die Aktien befinden sich in privatem Besitz, ein Handel der Aktien an Börsen findet nicht statt. 2. Geschäftsmodell der Gesellschaft Die ENSTROGA AG ist ein im gesamten Bundesgebiet seit 2012 tätiges Energieunternehmen und konnte sich innerhalb kurzer Zeit zu einem bedeutenden Anbieter im deutschen Energiemarkt etablieren. Im Geschäftsjahr 2017 ist es der ENSTROGA AG gelungen, ihre Wirtschaftlichkeit zu stabilisieren. Dies gelang durch flache Kostenstrukturen, optimierten Energieeinkauf und wettbewerbsfähiger Preise für Endkunden. Das nachhaltige Kundenportfolio der ENSTROGA AG zeichnet sich durch eine weitgehend einheitlich überregionale Verteilung der Kunden im gesamten Bundesgebiet aus. Die Kundenstruktur ist dabei ausreichend diversifiziert. Der schon seit Start erfolgreiche Weg des Unternehmens wird konsequent weiterverfolgt. Die positive Entwicklung wird sich auch in den nächsten Jahren wie geplant fortsetzen. 3. Ziele & Strategien Das Ziel einen schnell wachsenden Energieversorger mit zeitgleich hoher Kundenzufriedenheit zu etablieren wurde über die letzten Jahre mit großem Erfolg erreicht. Es wurde hierbei hohen Wert auf einen bundesweiten Kundenbestand gelegt. Die zeitgleich laufende Prozessoptimierung in allen Bereichen führte im Jahr 2017 zu einer Senkung der Kosten gegenüber der Vorjahre. B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2017 war laut Statistisches Bundesamt (Pressemitteilung vom 11.01.2018) gekennzeichnet durch ein kräftiges Wirtschaftswachstum. Die Wirtschaftsleistung erhöhte sich bezogen auf das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 %. Dabei hatten insbesondere der private Konsum und die Investitionen einen positiven Einfluss. Im produzierenden Gewerbe stieg die Wirtschaftsleistung im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 % an. Der Stromverbrauch im Jahr 2017 ist nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 % gestiegen. Zu den wesentlichen Gründen für den Anstieg zählen die positive konjunkturelle Entwicklung und unterstützende Witterungseinflüsse zu Beginn des Jahres. Im Geschäftsjahr sind folgende energiewirtschaftliche Gesetzesänderungen in Kraft getreten:
Am 1. Januar 2017 ist die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem EEG 2014 in Kraft getreten. Neuregelungen betreffen u.a. die Ausschreibungspflicht für Windenergieanlagen und Solaranlagen (jeweils oberhalb 750 kW) und Biomasseanlagen (oberhalb 150 kW) sowie die EEG-Umlagepflicht bei der Eigenversorgung und beim Einsatz von Speichern. Mit dem am 3. Februar 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung hat der Gesetzgeber vor allem § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geändert. Daneben wurden die neuen §§ 46a und 47 EnWG n.F. hinzugefügt und eine Änderung von § 48 Abs. 4 EnWG vorgenommen. Das Gesetz führt neue Rechte und Pflichten für Gemeinden und die an einem Verfahren zur Auswahl eines wegenutzungsberechtigten Beteiligten ein. Fortgeführt wird die Grundentscheidung des Gesetzgebers, dass qualifizierte Wegenutzungsverträge alle 20 Jahre nach Durchführung eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens geschlossen werden. Eine Zuweisung des Wegenutzungsrechts ohne Auswahlverfahren an einen Eigenbetrieb oder ein Beteiligungsunternehmen der Gemeinde in Anlehnung an die vergaberechtliche Inhouse-Vergabe ist auch nach der Gesetzesänderung nicht zulässig. Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Diese regelt die für die Marktakteure bestehenden Melde- und Registrierungspflichten sowie Netzbetreiberprüfungen und bildet die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb des sog. Marktstammdatenregisters. Dieses wird von der Bundesnetzagentur geführt und soll die energiewirtschaftlichen Daten bündeln und für jedermann zugänglich machen. Das MaStR-Webportal steht seit dem 31. Januar 2019 allen Marktakteuren und der Öffentlichkeit zur Verfügung. Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) ist am 22. Juli 2017 in Kraft getreten. Es beinhaltet einerseits die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte. Dazu enthält das Gesetz eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates. Andererseits regelt das NEMoG die Abschmelzung des Privilegs der vermiedenen Netzentgelte. Darüber hinaus werden die Berechnungsgrundlagen für vermiedene Netzentgelte bei allen Bestandsanlagen an die aktuelle Situation angepasst und ab 2018 auf dem Niveau des Jahres 2016 eingefroren. Bei der weiteren Abschmelzung wird unterschieden zwischen den volatilen und den steuerbaren Erzeugungsanlagen. Bei volatilen Anlagen werden die vermiedenen Netzentgelte für Neu anlagen ab 2018 komplett abgeschafft und für Bestandsanlagen ab 2018 in drei Schritten vollständig abgeschmolzen. Für steuerbare Neuanlagen werden ab 2023 keine vermiedenen Netzentgelte mehr gezahlt. Für steuerbare Bestandsanlagen werden diese bis 2030 vollständig abgeschafft. Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 die Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Die Gesetzesänderung führt die Steuerbefreiung für Strom aus Kleinanlagen und aus erneuerbaren Energieträgern unverändert fort. Daneben ist am 25. Juli 2017 das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Mieterstromgesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine Förderung für Mieterstrom aus Solaranlagen auf Hausdächern nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Damit können Mieter und Vermieter konkret an der Energiewende beteiligt werden. Zudem wird der Zubau von Photovoltaik-Dachanlagen auf Wohngebäuden vorangetrieben. Der Trend der vergangenen Jahre von fallenden Preisen im deutschen Stromgroßhandel kehrte sich im Berichtsjahr um. Angetrieben von einem anhaltend starken Preisanstieg der Kraftwerkskohle, der die Stromerzeugung deutlich verteuerte und einem Preisanstieg am CO 2-Markt, wies der Großhandelspreis für Strom erstmals seit einigen Jahren wieder einen Anstieg auf. Im Jahr 2017 stieg der Preis für die Megawattstunde (MWh) Grundlaststrom an der Strombörse European Power Exchange auf durchschnittlich 32,38 € pro MWh (2016: 26,58 € pro MWh). Der Preis für Spitzenlaststrom verteuerte sich im Geschäftsjahr auf durchschnittlich 40,51 € pro MWh (2016: 33,51 € pro MWh). Der Preis für Gasimporte nach Deutschland (BAFA-Preis) betrug 2017 rund 17,5 €/MWh und lag damit 15 % über den Preisen des Jahres 2016. Wesentliche Ursachen für diesen Preisanstieg sind die gestiegenen Ölpreise sowie der generell zunehmende Anteil von spotpreisbasierten Importen/Verträgen im BAFA-Preis. Die Preise am niederländischen Spotmarkt TTF, dem kontinentaleuropäischen "Leitmarkt", lagen mit einem Durchschnittswert von rund 17,4 €/MWh etwa 23 % über dem entsprechenden Vorjahreswert. Die Preise im Endkundengeschäft folgen der Entwicklung am Großhandelsmarkt typischerweise mit Zeitverzug und waren noch stark durch die Baisse der vergangenen Jahre geprägt. Dementsprechend hat sich Gas für deutsche Haushalte um 3 % vergünstigt, die Preise für Industriekunden stiegen leicht um rund 1 % an. 2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Die ENSTROGA AG agiert in einem seit Jahren sehr dynamischen Markt- und Wettbewerbsumfeld. Im Geschäftsjahr sind wie in den vergangenen Jahren weitere Wettbewerber in den Markt eingetreten. Die Strom- und Gaspreise für Endkunden in Deutschland bewegen sich im europäischen Vergleich weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Kundenzahlen im Segment Privat- und Gewerbekunden blieben im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr im Mittel konstant. Ursache dafür ist im Wesentlichen der Ausbau des Vertriebes im Gasgeschäft. Nachdem in den vorangegangenen Jahren der Fokus auf Kundenwachstum gelegen hat, lag dieser in 2017 auf Nachhaltigkeit und Kundenbestand. Das Unternehmen nimmt kein Fremdkapital von Kreditinstituten in Anspruch. Im Jahr 2017 war die ENSTROGA AG jederzeit in der Lage, alle Zahlungsverpflichtungen fristgerecht in voller Höhe zu bedienen. Die Kapitalausstattung ist ausreichend und angemessen. 3. Ertrags- Finanz und Vermögenslage A. Ertragslage Im Zuge der angepassten zukunftsorientierten Strategie reduzierte sich die Zahl der in Belieferung befindlichen Kunden leicht zum Jahresende, wobei die Ausprägung in den einzelnen Segmenten konträr war. Die Materialaufwandsquote ging aufgrund der Kostenstruktur von 91,27% auf 84,45% zurück. Der Materialaufwand erhöhte sich um 2,169 Mio.€ auf 27,811 Mio. €. Die Veränderungen waren hauptsächlich durch die Steigerung der bezogenen Leistungen und Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gekennzeichnet. Die Personalintensität ging um 6,8% auf 3,3% zurück. Der Jahresüberschuss stieg gegenüber dem Vorjahr im Berichtsjahr um 9,8 T € und das EBIT fiel um 14,8. T€ höher aus. Die Umsatzrendite sank minimal von 0,63% auf 0,57%. B. Finanzlage Die ENSTROGA AG ist im Rahmen der gewöhnlichen Tätigkeiten nur geringen Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Durch eine kontinuierliche Liquiditätsplanung ist sichergestellt, dass zu jederzeit genügend Liquidität zur Verfügung steht. Es gab keinen Mittelzu- /abfluss aus Finanzierungstätigkeiten. C. Vermögenslage Im Berichtsjahr wurde eine gegenüber dem Vorjahr um 1,498 Mio. € höhere Bilanzsumme ausgewiesen. Auf der Aktivseite reduzierte sich das Anlagevermögen geringfügig um 0,078 Mio. €. Die Vorräte erhöhten sich um 0,717 Mio. €, die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stiegen um 0,280 Mio. € auf 4,607 Mio. €. Der zum Stichtag per 31.12.2017 ausgewiesene Cashflow stieg um 0,05138 Mio.€ auf 0,314 268 Mio. €. Die Eigenkapitalquote ist mit 10,24% leicht höher im Vergleich zum Vorjahr (9,87%). Die Passiva sind geprägt durch die Reduzierung der sonstigen Rückstellungen um 0,234 Mio. €, der Reduzierung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 0,030 Mio. € sowie der Erhöhung der sonstigen Verbindlichkeiten um 1,526 Mio. €. Im Wesentlichen betrifft die Erhöhung der sonstigen Rückstellungen Marketingmaßnahmen und Netznutzungsgebühren. C. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht und Chancenbericht A. Risiken Im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit in die ENSTROGA AG einer Vielzahl unterschiedlicher Risiken ausgesetzt. Ein ganzheitlich organisiertes Risikomanagement-System ist daher elementarer Bestandteil der Unternehmensführung. Das Risikomanagementsystem umfasst verschiedene Module, die in den einzelnen Fachbereichen der ENSTROGA AG integriert sind. Hierzu zählen im Wesentlichen die Strategie-, Planungs- und Controlling-Prozesse. Die Unternehmensleitung wird in die Lage versetzt, frühzeitig Risiken zu erkennen, um rechtzeitig gegensteuern zu können. Die ENSTROGA AG beobachtet den deutschen und europäischen Energiemarkt sehr genau, um Risiken und Chance frühzeitig zu erkennen. Ein besonderer Fokus liegt hierbei in der Beobachtung der Beschaffungspreise für Strom und Gas, die stetigen Schwankungen unterworfen sind. Der Energieeinkauf der ENSTROGA AG ist so optimiert, dass auf fallende Preise schnell reagiert werden kann und entsprechende Kontingente zugekauft werden können. Unsere Einkaufspraxis kontrollieren wir regelmäßig und prüfen, ob Anpassungen sinnvoll sind. Die Kundenentwicklung und die Entwicklung der Beschaffungspreise werden kontinuierlich fristenkongruent überprüft. Zudem prüfen wir regelmäßig, ob die von Kunden prognostizierten Verbrauchswerte eingehalten werden, um unseren Energieeinkauf hinsichtlich der benötigten Mengen dementsprechend zu optimieren. Um im Spannungsfeld zwischen Verlustrisiken und Gewinnchancen weiterhin erfolgreich zu sein, ist die Wahrnehmung unternehmerischer Chancen wichtiger Bestandteil der strategischen Aufstellung. Ein Ziel besteht in der systematischen und dauerhaften Verbesserung von Arbeitsabläufen. Prozess- und Kostenoptimierungen sind ein zentraler Bestandteil des bereits im Jahr 2016 gestarteten Optimierungsprogramms. Liquiditätsrisiken bestehen in erster Linie durch unvorhergesehenen Finanzbedarf oder durch Marktversagen. Diesen Risiken wird durch regelmäßig aktualisierte Liquiditätsplanung begegnet. B. Chancen Für die ENSTROGA AG ergeben sich aus erhöhten Steuern und Abgaben auch Chancen, da diese regelmäßig zu mehr Anbieterwechseln führen. Hier kann sich die ENSTROGA AG dann von den klassischen Versorgern mit ihren starren Kostenstrukturen absetzen. Aus diesem Grund werden gesamtwirtschaftliche Entwicklungen und politische Entscheidungen aufmerksam beobachtet und frühzeitig in den Planungen berücksichtigt. Eine kalte Wetterlage und dadurch bedingte Absatzchancen können sich positiv auf den Geschäftserfolg auswirken. Vor allem lange und kalte Winter können den Gasabsatz erhöhen. Weitere Chancen des Wachstums ergeben sich aus dem Verkauf von Gas, insbesondere da dieser Sektor noch unter einem geringeren Preisdruck als der Strommarkt steht. Hierzu wurden die Tarife bundesweit für Gas angeboten. Mit Hilfe der unterschiedlichen IT-Module kann schnell auf die Marktentwicklung reagiert und die Strategie entsprechend angepasst werden. 2. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft - Vorgänge von besonderer Bedeutung Nachdem die vergangenen Geschäftsjahre vom Kundenausbau und die Pflege der Endverbraucher geprägt waren, soll im Geschäftsjahr 2018 der Fokus auf Aktivitäten zur Bindung und Rückgewinnung von Kunden erfolgen. Wir gehen daher von einer in Vergleich zum Vorjahr geringeren Kundenzahl aus und erwarten weiterhin eine positive Geschäftsentwicklung Es ergaben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung. D. Prognosebericht Nach ersten Prognosen wird die globale Wirtschaftsleistung 2018 voraussichtlich um rund 3 % steigen. Die konjunkturelle Erholung des Euroraums dürfte sich im Prognosezeitraum wahrscheinlich fortsetzen und das Bruttoinlandsprodukt um rund 2 % steigen. Vergleichbar dazu scheinen die Perspektiven für die deutsche Volkswirtschaft zu sein: der Sachverständigenrat hält für 2018 einen weiteren Anstieg der Wirtschaftsleistung im Bereich von 2,2 % für möglich. Stimulierende Impulse werden insbesondere durch die starke Beschäftigungssituation und die gestiegenen verfügbaren Einkommen erwartet, die den privaten Konsum weiter ansteigen lassen sollten. Nachdem die Temperaturen im Jahr 2017 über dem langjährigen Mittel lagen, dürfte im Fall eines Jahres 2018 mit normalen Temperaturen der witterungsabhängige Teil der Gas- und Stromnachfrage stimuliert werden. Der konjunkturabhängige Teil der Strom- und Gasnachfrage sollte aufgrund der Wirtschaftswachstumsaussichten das Vorjahresniveau überschreiten. Diesen Impulsen werden voraussichtlich wieder dämpfende Einflüsse eines immer effizienteren Energieeinsatzes gegenüberstehen. Ein positiver Einfluss auf die Gasnachfrage ist im Hinblick auf die erwartete Entwicklung der CO 2- und Kohlepreise bei gleichzeitig relativ günstigen Gaspreisen zu erwarten, die die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Gas in der Stromerzeugung weiterhin unterstützen sollte. Die EEG-Umlage für 2018, die am 16. Oktober 2017 von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht wurde, verminderte sich auf 6,792 ct/kWh und ist damit um 1,3 % niedriger als im Vorjahr mit 6,880 ct/kWh. Der KWK-Aufschlag verminderts sich zum 1. Januar 2018 um 0,093 ct/kWh auf 0,345 ct(kWh. Dies entspricht einer Senkung um 21,2%. Im Jahr 2018 werden sich die Belastungen für Stromkunden durch die EEG-Umlage deutschlandweit auf etwa 23,78 Mrd. € summieren. Für das Geschäftsjahr 2018 geht die ENSTROGA AG von einem niedrigeren Stromabsatz für Privat- und Gewerbekunden aus. Den Veränderungen im Energiemarkt begegnet die ENSTROGA AG mit einem umfassenderen Angebot an Gas- und Stromprodukten. Für 2018 wird der Schwerpunkt noch stärker auf zielgerichteten Kundenbindungsmaßnahmen und der Akquise werthaltiger Kunden liegen. Für das kommende Geschäftsjahr erwartet die ENSTROGA AG bei den Privat- und Gewerbekunden einen Absatz leicht unter Vorjahresniveau. Die Akquise von Neukunden soll weiterhin durch Cross-Selling-Aktivitäten gestützt werden. Strombestandskunden sollen auf diesem Wege Angebote für unsere Gas-Produkte erhalten. Ziel der ENSTROGA AG ist es, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Der Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen zur Entwicklung der ENSTROGA AG. Diese Aussagen sind ausschließlich Erwartungen, die auf heutigen Annahmen und Einschätzungen beruhen. Auch wenn der Vorstand davon überzeugt ist, dass die getroffenen Annahmen und Planungen zutreffend sind, können die tatsächliche Entwicklung und die tatsächlichen Ergebnisse in der Zukunft aufgrund der Vielzahl von internen und externen Faktoren hiervon abweichen. E. Schlussbemerkung / Gesamtaussage Einzelne in diesem Lagebericht getätigte Aussagen sind auf die Zukunft gerichtet. Sie basieren auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Geschäftsführung. Daher können abweichende tatsächliche Faktoren dazu führen, dass sich das Unternehmen abweichend entwickelt. Besondere Risiken, welche die Zukunft des Unternehmens gefährden, sind uns nicht bekannt.
Berlin, den 19.12.2019 Jens Müller-Bennerscheidt BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma EnStroGa AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs, in der Fassung des BilRUG, aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firmenname laut Registergericht: EnStroGa AG Firmensitz laut Registergericht: Berlin Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Berlin (Charlottenburg) Register-Nr.: HRB 141328 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden die noch nicht abgerechneten Leistungen nach dem jeweiligen Standardlastprofil angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Angaben über die Gattung der Aktien Das Grundkapital von Euro 125.000,00 ist eingeteilt in:
Die Aktien lauten auf den Inhaber. Angaben und Erläuterung zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellung sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellugsarten enthalten:
Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates war im Geschäftsjahr Dr. Knut Seidel. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Zu den zu Gunsten einzelner Vorstände vergebenen Krediten wird ausgeführt:
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: In die gesetzlichen Rücklagen werden Euro 12.500,00 eingestellt. Auf neue Rechnung werden Euro 172.154,78 vorgetragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Berlin, den 19.12.2019 gez. Jens Müller-Bennerscheidt, Vorstand Bericht des AufsichtsratsÜberwachung des Vorstands und Beratung des Vorstands Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Lage und künftige Entwicklung der Gesellschaft sowie über Vorgänge von wirtschaftlicher und technischer Bedeutung unterrichtet. Grundsatzfragen und wichtige Einzelvorgänge wurden auf drei Sitzungen über das Jahr 2017 eingehend erörtert. Hierbei war jeweils der gesamte Aufsichtsrat vertreten. Der Vorstand der Gesellschaft, Herr Jens Müller-Bennerscheidt stand dem Aufsichtsrat bei jeder Sitzung für Fragen und Gespräche zur Verfügung wurde regelmäßig eingehend befragt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand im Geschäftsjahr 2017 überwacht und ihm beratend bei der Leitung des Unternehmens zur Seite gestanden. Der Aufsichtsrat informierte sich über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens regelmäßig, zeitnah und umfassend durch schriftliche und mündliche Berichte, die der Vorstand dem Aufsichtsrat in den Aufsichtsratssitzungen vorlegte um im Einzelnen jeweils auch ausführlich erläuterte. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von besonderer Bedeutung waren, eingebunden. Geschäfte, zu denen die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich ist, wurden überprüft und mit dem Vorstand behandelt. Jahresabschluss zum 31.12.2017 In der Aufsichtsratssitzung am 01.04.2020 hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Jahresabschluss 2017 der ENSTROGA AG sowie dem Lagebericht für die Gesellschaft befasst. Der vom Aufsichtsrat gewählte Abschlussprüfer HT VIA GmbH Bad Kreuznach hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht zuvor geprüft und am 18.12.2019 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes, die keine Einwände ergab, stimmte der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung zu und billigte den Jahresabschluss zum 31.12.2017 gemäß § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ENSTROGA AG mit einer Beschlussfassung im Umlaufverfahren. Dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Jahresüberschusses schloss sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 in der vorliegenden Form festzustellen und dem Vorstand Entlastung zu erteilen. Dem Vorstand und allen Mitarbeitern der Gesellschaft, die zum Unternehmenserfolg beigetragen haben, spricht der Aufsichtsrat seinen Dank aus.
Berlin, den 01.04.2020 Dr. Knut Seidel, Aufsichtsratsvorsitzender ENSTROGA AG sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2019 festgestellt. BestätigungsvermerkDer folgende Bestätigungsvermerk der Firma HT VIA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss. Wir weisen darauf hin, dass der jahresabschluss wegen der Inanspruchnahme von Erleichterungen nur teilweise offen gelegt wird (§328 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der EnStroGa AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Bad Kreuznach, den 18. Dezember 2019 HT
VIA GmbH
Dr. Marius Haßlinger, Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Christian Haßlinger, Wirtschaftsprüfer |
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