DUBAY Polymer GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Heimann seit 22.5.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Engineered Fiber Solutions GmbH (vormals: citus 47. GmbH)KölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 24.04.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine AngabenDie Engineered Fiber Solutions GmbH ist mit Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2023 gegründet worden. Sie hat ihren Sitz in Köln und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln (Reg.Nr. HRB 114569). Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt, in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Dabei wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern) ausgegangen (§ 252 HGB). Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der Bilanz- kontinuität, Bewertungsstetigkeit und ordnungsgemäßer Buchführung. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuVDie zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Bewertung der Rohstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Bewertung erfolgte im Rahmen der Einzelbewertung. Für die Bewertung der Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Ersatzteile wurde das Bewertungsvereinfachungsverfahren der Festbewertung gewählt (§ 240 Abs. 3 HGB i.V.m. § 256 S. 2 HGB). Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Die Materialeinzelkosten beinhalten die verbrauchten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Der Wert der verbrauchten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurde nach der Durchschnittsbewertung ermittelt. Die Fertigungseinzelkosten umfassen die Fertigungslöhne und Fremdleistungen. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung, die angemessenen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung wurden nicht aktiviert. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Einzelrisiken für die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen bestehen nicht. Pauschale Wertberichtigungen sind darüber hinaus nicht angezeigt. Hierzu hat die Geschäftsführung eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde oder der Höhe nach wertberichtigungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit einem Ausfall zu rechnen ist. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Hierzu hat die Gesellschaft eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten passiv abgegrenzt. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzZur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen. Sachanlagen Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Finanzanlagen Es bestehen keine Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens die über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Die Gesellschaft besitzt keine Kapitalanteile an Unternehmen, bei denen der Anteilsbesitz der Herstellung einer dauernden Verbindung dient. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen. In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Eigenkapital Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Einzahlung ist vollständig erfolgt. Rücklagen Die Entwicklung der Rücklagen für das Geschäftsjahr 2023 zeigt sich wie folgt: Einstellung Rücklage wegen satzungsmäßiger Verpflichtungen: + 139.000,00 € Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschlusskosten, Urlaubsverpflichtungen, Aufbewahrungsverpflichtungen und Tantiemen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 4.505.573,01 ausgewiesen. Latente Steuern Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Es wird auf Grund größenabhängiger Erleichterungen auf den Ausweis verzichtet. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgewiesen werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Haftungsverhältnisse Die Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB wie gliedern sich wie Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften. Wechsel- und Scheckbürgschaften oder Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen bestehen nicht. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: Zum 31.12.2023 bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von € 88.331,46 Gegenstand der Leasingverträge sind Fahrzeuge. Darüber hinaus bestehen keine nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Arbeitnehmer Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen durchschnittlich fünf Mitarbeiter beschäftigt. Gesamtbezüge Von der Befreiung zu den Angaben der Gesamtbezüge gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 31.12.2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der teilweisen Gewinnverwendung aufgestellt. Das Geschäftsjahr zum 31.12.2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von € 692.591,03 ab. Gemäß § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages wurden bei Aufstellung des Jahresabschlusses 20 % des Bilanzgewinns in Höhe von insgesamt € 139.000,00 in die gesellschaftsvertraglich freie Rücklage eingestellt. Über den verbleibenden Teil des Bilanzgewinn in Höhe von € 553.591,03 entscheidet die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit. Organe Die Geschäftsführung erfolgt durch: Herrn Frank Heimann, einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des Selbstkontrahierungsverbots i.S.v. § 181 BGB befreit, um in Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfts abzuschließen Unterschrift gem. § 245 HGB
Hamm, den 28.02.2024 Engineered Fiber Solutions GmbH gez. Frank Heimann, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.9.2024. |
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