Matrix
Vision Consulting GmbH
(vormals:
Matris Datensysteme GmbH)
Oppenweiler
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
150,00 |
150,00 |
| I.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
231.013,38 |
342.063,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
119.516,41 |
50.883,97 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
111.496,97 |
291.179,96 |
| C.
Aktive latente Steuern |
39.551,30 |
38.681,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
270.714,68 |
380.895,56 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
131.684,31 |
243.338,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Gewinnvortrag |
105.608,42 |
217.262,38 |
| B.
Rückstellungen |
100.024,33 |
77.548,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.722,24 |
35.195,21 |
| D.
Passive latente Steuern |
23.283,80 |
24.813,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
270.714,68 |
380.895,56 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM
JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
Nach den in § 267 HBG angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgsellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 288 I HGB wurde Gebrauch
gemacht.
Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt. Die Umstellungseffekte
wurden durch Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz
dokumentiert.
B.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Gesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67
Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der
Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der
Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu
beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend
nicht angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
I.
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen zu
Forderungen waren im Berichtzeitraum keine zu bilden. Zur
ausreichenden Rechnungtragung des allgemeinen Kreditrisikos
wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
II.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen werden so bemessen,
dass sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen.
Es wurden Rückstellungen für latente
Steuern in Höhe von 23.283,80 Euro gebildet.
III.
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Die Gesellschaft hat zum 1.1.2010 ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
nach der sogen. projected unit credit- Methode erstellen
lassen. Dabei wurden ein Zinssatz von 5,15% sowie eine
erwartete Gehaltssteigerung von 0,00% sowie eine erwartete
Rentensteigerung von 1,00% zugrunde gelegt. Zudem wurden
die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2005 verwendet.
Zur Abdeckung des Risikos wurde eine
Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die den
Geschäftsführern, Werner Armingeon Gerhard
Thullner, verpfändet wurde. Der Aktivwert der
Rückdeckungsversicherung zum 31.12.2011 beträgt
131.837,67.
Die Berechnung der Pensionsrückstellung
gemäß versicherungsmathematischen Gutachter der
Mensch & Kuhnert GmbH zum 31.12.2011 weist eine
planmäßige Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr
2011 in Höhe von 18.687,00 aus und basiert auf
folgenden Parametern:
Zinssatz der Deutschen Bundesbank 31.12.2011: 5,15%
Fluktuationswahrscheinlichkeit: 0,0%
Bewertungsmethode: Projected Unit Credit Methode
Biometrische Parameter: Richttafeln 2005G nach
Heubeck
Dementsprechend ergibt sich gemäß §
246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in Bilanz und
GuV:
Pensionsverpflichtung per 31.12.2011 217.124,00
Aktivwert (=Zeitwert) Rückdeckungsversicherung
(= Planvermögen) per 31.12.2011 -131.837,67
Pensionsrückstellung Bilanz 85.286,33
Aufwand aus Pensionsverpflichtung 10.428,00
Ertrag aus Planvermögen -3.025,74
Zinsertrag GuV 7.402,26
IV.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tagewert angesetzt.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ
I.
ANGABEN ZUR AKTIVSEITE
1.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 7.753,54 Euro.
2. Aktive l
atente Steuern
Aufgrund der Verlautbarung des Instituts für
Wirtschaftsprüfer wird auf die Anwendung des §
274a Nr. 5 HBG verzichtet.
Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8
HGB wird beachtet.
II.
ANGABEN ZUR PASSIVSEITE
1.
Eigenkapital / Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2011
in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
2.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 15.722,24 Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
Bilanzstichtag 0,00 Euro.
3. Passive l
atente Steuern
Aufgrund der Verlautbarung des Instituts für
Wirtschaftsprüfer wird auf die Anwendung des §
274a Nr. 5 HBG verzichtet.
D.
ANGABEN ZU POSTEN DER
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288, 1 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
I
AUSSCHÜTTUNGSSPERRE NACH § 268 Abs. 8 HBG
Zum Stichtag unterliegen die nachfolgend
dargestellten Beträge der Ausschüttungssperre
nach § 268 Abs. 8 HBG:
|
aktive Latenzen
|
passive Latenzen
|
Ausschüttungsgesperrter Betrag
|
Überhang aktive
latente Steuern
|
38.681,63
|
24.813,83
|
13.867,80
|
|
|
|
13.867,80
|
II.
ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER
GESELLSCHAFT
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
Werner Armingeon
Gerhard Thullner.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs.
4 HBG.
III.
ANGABEN GEM. § 42 III GmbHG
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00 (Vorjahr:
€ 0,00).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
Oppenweiler, den 1. Juni 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.07.2012 festgestellt.
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