EGE-PE Verwaltung GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Gast seit 16.8.2023 | Prokura |
Lukas Balser seit 16.8.2023 | Prokura |
Kerstin Dr. Pankewitsch seit 9.9.2022 | Geschäftsführer |
Axel von der von der Heyde seit 2.10.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Halle (Saale)Eigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IT-Consult Halle GmbHHalle (Saale)Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der IT-Consult Halle GmbH 1.1. Geschäftsmodell 1.1.1. Struktur und Beteiligungen Die IT-Consult Halle GmbH (ITC) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Halle GmbH (SWH). Die ITC ist ein moderner IT-Service-Provider und erbringt umfassende Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie hauptumfänglich für die Unternehmen der SWH-Gruppe sowie die Stadt Halle (Saale). Weitere Dienstleistungen werden gegenüber weiteren kommunalen und privatwirtschaftlichen Kunden erbracht. Darüber hinaus erbringt sie Abrechnungsdienstleistungen für die Schwestergesellschaften EVH GmbH (EVH), Energieversorgung Halle Netz GmbH (Netzgesellschaft Halle) und Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS) innerhalb der SWH-Gruppe. Eine Beteiligung besitzt die ITC mit 50 % an der Arbeitsgemeinschaft Elektronisches Personenstandsregister Sachsen-Anhalt (ARGE). 1.1.2. Geschäftsfelder Das Leistungsspektrum des Unternehmens ist breit gefächert: Kern-Handlungsfelder sind nach wie vor SAP-basierte Geschäftsprozesse, branchenbezogene Lösungen für den Energiesektor und den öffentlichen Bereich mit all seinen Facetten sowie branchenunabhängige IT-Services. Neue Technologien zur Unterstützung mobiler, virtueller oder digitalisierter Organisationen sind ein wichtiger Bestandteil des IT-Serviceangebotes. Die Modernisierung langfristig bestehender IT-Infrastruktur-Komponenten und -systeme, wie zum Beispiel die komplette Netzwerk- und Serverlandschaft der SWH-Gruppe zählen ebenso zu den vereinbarten Aufgaben der ITC. Dies alles unter Berücksichtigung informationssicherheits- und datenschutzrelevanter Aspekte. Ein fundiertes, professionelles IT-Projektmanagement bildet hierbei eine wichtige Kernkompetenz. Entsprechend § 6b Abs. 3 EnWG i.V.m. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG werden energiespezifische Dienstleistungen erbracht. Aufgrund dessen ist die Gesellschaft zur Führung von getrennten Konten für diese Tätigkeiten sowie zur Aufstellung von Tätigkeitsabschlüssen für die Bereiche Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und grundzuständiger Messstellenbetrieb verpflichtet. Diese sind mit weiteren Erläuterungen dem Jahresabschluss beigefügt. Bei den betreffenden Dienstleistungen handelt es sich im Wesentlichen um Abrechnungs- und IT-Dienstleistungen für die Gesellschaften EVH und Netzgesellschaft Halle. Die diesbezüglichen Aufwendungen und Erträge wurden den Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung bzw. Gasverteilung bzw. grundzuständiger Messstellenbetrieb zugeordnet. Die übrigen Aufwendungen und Erträge entfallen auf die restlichen Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. 1.2. Ziele und Strategien Die Geschäftstätigkeit der ITC zielt ab auf die Gewährleistung der digitalen Daseinsfürsorge für die Region Halle mit dem Schwerpunkt der Versorgungssicherheit. So unterstützt die ITC Daseinsfürsorge durch die Ermöglichung von Leistungen insbesondere der SWH-Gruppe und der Stadt Halle (Saale) und durch die Bereitstellung eigener Leistungen. Diese sind langfristig und stetig im Sinne der Versorgungssicherheit. Darauf aufbauend beruht die Strategie der Gesellschaft auf der Umsetzung der nachfolgenden Zielstellungen: · Gewährleistung einer stabilen, wirtschaftlichen, sicheren und gleichzeitig innovativen IT-Infrastruktur der Unternehmen der SWH-Gruppe und der Stadt Halle (Saale) durch die Erbringung anforderungsgerechter IT-Services, · Zufriedenheit der Unternehmen der SWH-Gruppe sowie der Stadt Halle (Saale) hinsichtlich des wahrgenommenen Mehrwerts der Leistungen der ITC für die Erfüllung ihrer eigenen, sich verändernder Aufgaben durch passende flexible, innovative und gleichzeitig nachhaltige Lösungen, · die weitere Stabilisierung der ITC als attraktiver, verlässlicher Arbeitgeber und Geschäftspartner sowie als führendes Mitglied der IT-Branche in der Region Mitteldeutschland. 1.3. Steuerung Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt von der finalisierenden Umsetzung einer markt- und wettbewerbsfähigen Aufbauorganisation infolge des seit 2020 laufenden ITC- Reorganisationsprozesses. Damit einhergehend wurden wichtige Voraussetzungen für die Realisierung der Ablauforganisation innerhalb der Prozesslandschaft geschaffen, welche zukünftig einer fortlaufenden Überprüfung hinsichtlich der Kundenanforderungen unterzogen werden. Wesentliche Zielstellungen sind · eine nachhaltige Verbesserung der Leistungserbringung gegenüber den Kunden, · die Implementierung arbeitsteiliger sowie effizienter Prozesse · und damit eine zielgerichtete Hebung vorhandener ITC-Potentiale. Mit der Umsetzung des Kostenträgerprojektes und der damit verbundenen Entwicklung eines IT-Service-Kataloges wurden 2023 die Weichen für neue IT-Serviceverträge gestellt. Der Abschluss dieser IT-Serviceverträge mit den bestehenden Hauptvertragspartnern, der SWH-Gruppe, zum 1. Januar 2024, ist somit ein zentraler Meilenstein in der Sicherstellung einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit den Kunden und damit in der Gesamtstrategie der Steuerung, Neuausrichtung und Optimierung der neuen Prozesslandschaft. Ein weiterer wichtiger Baustein in der Optimierung intern als auch extern gerichteter Prozesse ist die Überarbeitung des IT-Service-Portals, welches in der SWH-Gruppe ausgerollt wurde. Mit der digitalen Service-Lösung für die Kunden steht vor allem die Steigerung von Effizienz, Transparenz und Qualität bei der Bearbeitung von Services und der Steuerung von Service-Anfragen und -Prozessen im Vordergrund, was durch eine passgenaue IT-Unterstützung, bis hin zu Teilautomatisierung von Prozessen, Self-Services und Personalisierung realisiert werden soll. Hinsichtlich der Aufbauorganisation gab es eine Veränderung auf Ebene der Geschäftsführung. Seit 1. Juni 2023 ist Frau Dr. Kerstin Pankewitsch die alleinige Geschäftsführerin der ITC. Die gesamtunternehmerische Steuerung der Gesellschaft erfolgt auf Grundlage der in Gliederungspunkt 1.1.2. genannten strategischen Geschäftsfelder durch den Führungskreis der ITC mit Hilfe konkreter Erfolgsfaktoren und Kennzahlen. Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 256 Mitarbeitende und 19 Auszubildende und bezieht kaufmännische und personalwirtschaftliche Dienstleistungen über Vertragsbeziehungen innerhalb des Stadtwerkekonzerns. Der ab dem 1. Januar 2021 geltende Geschäftsbesorgungsvertrag über die Erbringung kaufmännischer Dienstleistungen zwischen der ITC und der EVH bestand im Geschäftsjahr 2023 fort. Gleiches gilt für den Geschäftsbesorgungsvertrag über die personalwirtschaftlichen Dienstleistungen zwischen der ITC und der SWH. Zudem bestanden die Geschäftsbesorgungsverträge für die zentrale Kommunikation/Medien, das Marketing, die Konzernrevision sowie für die zwischen der ITC und der SWH getroffene Cash Pool-Vereinbarung mit einem Kontokorrentkreditrahmen von 3.000 T€. 1.4. Veränderungen in der Gesellschaft Das Geschäftsjahr 2023 war weiterhin geprägt von hohen Energiepreisen, Kostensteigerungen und Unsicherheiten über die wirtschaftlichen Perspektiven bei Verbrauchern und Unternehmen, auch bei der ITC. Zusätzlich verstärkten die weiterhin bestehenden Herausforderungen am Personalmarkt die Situation. Die aufgrund der Corona-Pandemie aufgetretene Störung der globalen Lieferketten von IT-bezogenen Waren war hingegen im Berichtszeitraum rückläufig, sodass kein maßgeblicher negativer Einfluss auf die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen und IT-Waren für die SWH-Gruppe und die Stadt Halle (Saale) zu verzeichnen war. Vor diesem Hintergrund war es weiterhin wichtig, Chancen für die Weiterentwicklung der Gesellschaft frühzeitig zu erkennen, um auf die stark schwankenden Rahmen- und Marktbedingungen flexibel reagieren zu können. Dem bestehenden Bedarf an qualifizierten IT-Fachkräften wird mittels gezielter kurzfristiger und langfristiger Maßnahmen entgegengewirkt. So intensiviert die ITC seit 2023 verstärkt die Ausbildung junger IT-Fachkräfte und die seit 2022 bestehende Kooperation mit der Hochschule Merseburg wird intensiv weitergeführt. Aber auch eine verstärkte Präsenz und Kommunikation auf bekannten medialen Plattformen sowie lokalen Messen und Veranstaltungen steht im Fokus der Personalakquise. Hinsichtlich des bestehenden Personals konnte durch die im Rahmen der Reorganisation implementierte Organisationsstruktur und die sukzessive Erfassung und Optimierung der Prozesslandschaft der Einsatz von Ressourcen effizienter gestaltet werden. Die mittlerweile vollständig etablierte IT-Governance in der SWH-Gruppe hat die Rolle der Gesellschaft als kompetenter IT-Service-Provider der Gruppe gestärkt. Neben effizienten IT-Service-Management-Prozessen sowie einem professionellen IT-Projektportfoliomanagement sind vor allem innovative, effiziente, sichere und nachhaltige IT-Lösungen mit Mehrwert für die Geschäftsfelder der Gruppe gefordert. Das monatlich stattfindende operative IT-Forum mit den IT-Ansprechpersonen der Unternehmen der SWH-Gruppe und der IT-Koordination der SWH ist dabei ein wichtiger Multiplikator und Entscheidungsträger zur Schaffung von Synergieeffekten und ein entscheidender Faktor des innovativen Fortschritts. Folgende Entwicklungsfelder wurden im Jahr 2023 besonders priorisiert: · die finale Umsetzung des Reorganisationsprozesses mit Fokus auf die Implementierung neuer und effizienter Geschäftsprozesse, · die Fertigstellung des IT-Service-Katalogs und die damit verbundene Kosten- und Preiskalkulation der Kunden-Services als Basis für die Neugestaltung der IT-Serviceverträge für die SWH-Töchter ab dem 1. Januar 2024 unter Berücksichtigung der Einhaltung von Preisrechtskonformität, · die Implementierung und Weiterentwicklung des IT-Service Portals (ITSM) sowie damit einhergehend der Aufbau einer Cofiguration Management Database (CMDB) als Basis für ein effizientes IT-Infrastruktur Management, · die Einführung eines digitalen Vertragsmanagements mit umfänglichen Funktionalitäten, · die Implementierung einer ITC-Lagerwirtschaft im SAP System, zur transparenten Darstellung der Buchungen hinsichtlich der Lagerbestände und zur Gewährleistung der vollständigen Dokumentation, · der Abschluss eines SAP-Rahmenvertrages mit der EVH als Vertragseigner zum 1. Januar 2023 inkl. Regelung der Weiterverrechnung von SAP-Lizenzen und der durch ITC erbrachten Leistungen im SAP-Umfeld sowie die Etablierung eines konzernweiten Change Advisory Boards (CAB) zur Steuerung. 1.5. Kontinuierliches Verbesserungsmanagement Ein wichtiger Schritt in der Optimierung der Organisations- und Ablauforganisation ist die Einführung einer digitalen Lernwerkstatt "eLernwerkstatt". Diese ergänzt das vorhandene Schulungsangebot und dient der zielgruppen- und bedarfsgerechten Schulung und Unterweisung der Mitarbeitenden sowie Führungskräfte der ITC. Die personengenaue Zuordnung und digitale Nachweisführung mit anschließender Ablage der Zertifikate in der Personalakte bilden hierfür eine rechtssichere Basis. Zudem ist die Durchführung der Schulungen zeitlich und örtlich für die Mitarbeitenden unabhängig, was zusätzlich den Aufwand für Personal und Verwaltung reduziert. Die Einführung des digitalen Vertragsmanagements wurde im Geschäftsjahr 2023 weiter vorangetrieben, was ebenfalls zur Verbesserung der internen Geschäftsprozesse beigetragen hat. Wichtige Vertragsinformationen und deren Inhalte werden in einer Plattform zentralisiert, strukturiert und für alle Geschäftsbereiche im vollen Umfang digital zur Verfügung gestellt. Um auch Buchungen hinsichtlich der Lagerbestände transparenter darzustellen und um eine vollständige Dokumentation dieser Buchungen zu gewährleisten, wurde eine ITC Lagerwirtschaft im SAP System bis Ende 2023 implementiert. Damit können nun alle Warenbewegungen direkt im SAP gebucht und Lagerbestände im SAP abgerufen werden. Auch die Durchführung der Inventur kann ab sofort systemgestützt im SAP erfolgen, was den manuellen Aufwand für Umbuchungen entfallen lässt. Das in 2022 bei der ITC eingeführte All-in-One Projektmanagement Tool "Stackfield" wurde 2023 nachhaltig in die Prozesslandschaft der ITC hinsichtlich der Durchführung von Projekten und Aufgaben implementiert. "Stackfield" beinhaltet alle wesentlichen Funktionen innerhalb einer Plattform, in der die Teams der ITC, aber auch Tochterunternehmen der SWH-Gruppe, unabhängig von Ort und Zeit gemeinsam an Aufgaben und Projekten gezielt und effizient arbeiten können. Die unternehmensweite Prozesslandkarte und einzelne Geschäftsprozessmodelle wurden und werden im Zuge des Reorganisationsprojektes durch das Architektur- und Prozessmanagement unter Nutzung eines entsprechenden Werkzeugs in der BPMN 2.0-Notation weiter erfasst, in den Teams analysiert und bei Bedarf angepasst. Die ITC absolvierte in 2023 mit Erfolg das externe Überwachungsaudit gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement) und die daran geknüpfte Zertifizierung DIN EN ISO/IEC 27001:2017 (IT-Sicherheit). 2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.1. Wirtschaftliche Entwicklung Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur Deutschlands in 2023. Ebenso beeinflussten ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland die konjunkturelle Entwicklung. Hinzu gekommen sind neue geopolitische Unsicherheiten durch den Krieg im Nahen Osten ab Oktober 2023. Insgesamt konnte sich dadurch die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fortsetzen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands sank nach aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes in 2023 um 0,3 % im Vergleich zum Vorjahr. In Sachsen-Anhalt betrug der Rückgang im ersten Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahres-Halbjahr 3,2 % und fiel damit deutlich stärker als der Durchschnitt aller Bundesländer aus (deutschlandweit -0,3 %). 2.2. Arbeitsmarkt Die schwache Konjunktur ist ebenfalls nicht spurlos am Arbeitsmarkt vorübergegangen. Dennoch behauptet sich der Arbeitsmarkt angesichts des Ausmaßes an Belastungen und Unsicherheiten nach wie vor gut. Nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit sind Erwerbstätigkeit und Beschäftigung so hoch wie nie zuvor und auch 2023 zählt zu den Jahren mit der niedrigsten Arbeitslosigkeit seit der Wiedervereinigung. Die Arbeitslosenquote stieg in Deutschland gegenüber dem Vorjahr um +0,4 Prozentpunkte auf 5,7 %, in Sachsen-Anhalt auf 7,5 % (Vorjahr 7,1 %). 2.3. Bevölkerungsentwicklung Die Stadt Halle (Saale) wies zum 31. Dezember 2023 einen Einwohnerstand von 244.501 (Vorjahr 244.099) aus. Damit konnte die Stadt zum dritten Mal in Folge einen leichten Zuwachs gegenüber dem Vorjahr verzeichnen. 3. Geschäftsverlauf 3.1. Wesentliche Ereignisse des Geschäftsjahres Tätigkeitsschwerpunkte des Geschäftsjahres waren die Sicherstellung der Abrechnungsdienstleistungen für die EVH, die Netzgesellschaft Halle und die HWS (insbesondere auch durch die Herausforderungen auf dem Energiemarkt durch erhebliche Preissteigerungen sowie häufiger und kurzfristiger Gesetzesänderungen), die Sicherstellung des Betriebes der zu betreuenden IT-Infrastruktur, IT-Sicherheit und Fachanwendungen sowie die Umsetzung der beauftragten Projekte. Nachfolgend seien für die Kernpartner ausgewiesene Projekte dargestellt. Projekte für die Stadtverwaltung Halle In der Stadtverwaltung Halle (Saale) wird mit dem Projekt Kommunalmaster Steuern/Abgaben (KM-StA)ein SAP-integratives und HANA-fähiges Produkt zur Abwicklung steuerlicher Prozesse in der kommunalen Verwaltung implementiert. Die Implementierung des Produktes KM-StA ist eine wichtige Voraussetzung für die zukünftige Umstellung auf S/4 HANA mit KM-Finanzen. Das derzeit genutzte Verfahren Kommunalmaster Veranlagung (KM-V) wird durch das offizielle Nachfolgeprodukt KM-StA ersetzt. Die Implementierung des Produkts in der bestehenden Entwicklungslandschaft ist technisch erfolgt. Das Projekt wird voraussichtlich bis Ende Februar 2026 abgeschlossen sein. Das von der ITC ganzheitlich entwickelte Grobkonzept zur Erneuerung der IT-Landschaft der 64 halleschen Schulen (mit über 70 Standorten und ca. 27.500 Schülern sowie 2.000 LehrerInnen) geht mit der Finalisierung des DigitalPakts bis Ende 2024 in eine tragende Phase über. Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 16 Schulen mit der durch den DigitalPakt geförderten Technik in Betrieb genommen. Parallel beginnt der Aufbau eines Rechenzentrums für die städtischen Schulen. Neben den langfristig geplanten Projekten werden parallel kurzfristige Projekte wie Sofortausstattungsprogramme oder auch Schulumzüge umgesetzt. Mit der Erneuerung zweier Exchange Server der Stadt Halle (Saale) im Rechenzentrum ITC und der damit verbundenen Migration der Daten wurde 2023 ein großer Meilenstein erreicht. Auch die Erneuerung der Virtualisierungsumgebung der Stadt Halle (Saale) wurde nach erfolgter Inbetriebnahme der Server und der Migration der Daten Ende des Geschäftsjahres 2023 abgeschlossen. Projekte innerhalb der SWH-Gruppe Ein einheitliches, dem Stand der Technik entsprechendes Firewall-/Secure-Web-Proxy-System (next generation firewall) mit erweiterten Sicherheitsfunktionen zur Ablösung der bisherigen Lösung der Stadtwerke und der Stadt Halle (Saale) wurde beschafft und befand sich Ende 2023 in der finalen Phase. Dabei wird neben den technischen Parametern auch die sichere Bereitstellung von Diensten und der reibungslose Betrieb sichergestellt. Nach dem erfolgten Rollout der neuen VPN-Umgebung im Jahr 2022 konnte im November 2023 das Rollout des Web-Proxy auf die SWH-Gruppe und die Stadt Halle (Saale) durchgeführt werden. Das Projekt Nachfolge IS-U (NAFISU) ist ein unternehmensübergreifendes Organisations- und IT-Projekt der SWH und soll das bisher eingesetzte SAP IS-U bis 2027 ablösen. Ziel ist die Umgestaltung der kundenbezogenen Prozess- und IT-Landschaft der EVH, Netzgesellschaft Halle und HWS. Das Vorprojekt konnte 2023 erfolgreich abgeschlossen werden. Dabei hat die ITC durch ihre umfassenden technischen Fachkenntnisse bei der Umsetzung der prozessualen, organisatorischen und technischen Anforderungen intensiv mitgewirkt und nachhaltig unterstützt. Die SAP-Umgebungen der SWH und der Abfallwirtschaft Halle-Lochau GmbH konnten auf die S/4HANA-Landschaft der SWH-Gruppe migriert werden. Im Geschäftsfeld Energie werden zur Sicherstellung der Anforderungen aus dem Messstellenbetriebsgesetz und den gesetzlich geforderten Formatwechseln eine Vielzahl von IT-Projekten umgesetzt. Darüber hinaus erfolgten die Priorisierung und Umsetzungsplanung weiterer Digitalisierungsprojekte für die Gesellschaften der SWH-Gruppe, insbesondere im Zusammenhang mit der Energiekrise. Interne Projekte zur Prozessverbesserung Die noch laufende Reorganisation der ITC hat umfangreiche Prozessanpassungen zur Erreichung der in Abschnitt 1.3 beschriebenen Zielstellungen zur Folge. Der Kernleistungserbringungsprozess des Unternehmens ist dabei der Ausgangspunkt. Mit der Finalisierung des IT-Service Katalogs und der damit verbundenen Kosten- und Preiskalkulation der Kunden-Services konnten bis Ende 2023 die Vorbereitungen zur Einführung der neuen IT-Serviceverträge abgeschlossen werden. Die Verhandlungen zum IT-Servicevertrag für die Stadt Halle (Saale) mit Beginn 1. Januar 2025 werden voraussichtlich im dritten Quartal 2024 abgeschlossen sein. Vor diesem Hintergrund konnte die Weiterentwicklung des IT-Service-Managements (ITSM) weiter vorangetrieben werden. Im Vordergrund steht der Aufbau einer CMDB (Configuration Management Database). Die Integration IT-Discovery- und Inventory-Tools des Quellsystem wurde bereits Ende 2023 erfolgreich abgeschlossen. Die Migration weiterer Quellsysteme erfolgt zu Beginn 2024. Parallel wird eine Governance erarbeitet, die CMDB-Prozesse und -Verantwortlichkeiten festlegt und somit die Aktualität der CMDB sicherstellt. Im Teilprojekt Request Fulfillment werden die für die Abbildung im ITSM relevanten Service Requests identifiziert, priorisiert und beschrieben. Im Teilprojekt Incident Management stehen die Umsetzung des Bearbeitergruppen-Konzeptes sowie der Wissensdatenbank im Fokus. Parallel erfolgt der Rückbau des derzeitigen Incident Managements auf den ITIL-Standard. Die Teilprojekte Service Catalogue Management sowie Lizenzmanagement werden erst Mitte des Jahres 2024 begonnen. Im Zuge der übergeordneten Reorganisation in der ITC wurde auch der kaufmännische Bereich auf die neue Aufbauorganisation und die definierten Zielstellungen ausgerichtet. Ziel ist die stärkere Vernetzung zwischen den Fachbereichen und dem kaufmännischen Bereich als interner Dienstleisterunterstützt durch Bereichscontrollerinnen und -controllern. Auch die damit verbundenen kaufmännischen Prozesse galt es in Hinblick auf die neuen IT-Serviceverträge zu entwickeln und zu implementieren. Umfeldaktivitäten Die ITC hat auf dem Gebiet der IT-Betriebsführung nur noch eine Kommune in Sachsen-Anhalt als Kunden und plant mittelfristig, keinen weiteren Kommunen diese Leistung anzubieten. Mit der Konzentration auf die Erhöhung der Servicequalität für die Unternehmen der SWH-Gruppe und der Stadt Halle (Saale) werden hier weiterhin Anpassungen vorgenommen. Das Projektgeschäft mit Drittkunden wird vorerst nicht mehr priorisiert. Kommunen aus Sachsen, Brandenburg und anderen Bundesländern greifen weiterhin über das Rechenzentrum auf "Das elektronische Personenstandsregister ePR21+" für Standesämter zu und nutzen dabei auch die Sammelaktenlösung, die alle Anforderungen der Personenstandsverordnung zur Führung des elektronischen Registers erfüllt. Dies schließt die produktive Nutzung des automatisierten, elektronischen Datenaustausches zwischen den Standesämtern nach dem normierten Übermittlungsstandard "X-Personenstand" mit ein. Die mit der KID Magdeburg GmbH gebildete ARGE "Elektronisches Personenstandsregister Sachsen-Anhalt (ePR-LSA)" arbeitet weiter erfolgreich. Diese erhielt vom Land Sachsen-Anhalt den Auftrag, das zentrale elektronische Personenstandsregister für die Kommunen im Land zu führen. Aktuell befindet sich der Vertrag in der automatischen, jährlichen Verlängerung. Die ITC war auch 2023 Mitglied im Cluster IT-Mitteldeutschland e.V. 3.2. Politische und rechtliche Entwicklung Über die bereits beschriebenen Änderungen der politischen Umwelt hinaus sind keine politischen und rechtlichen Änderungen mit wesentlichem Einfluss auf die Unternehmensentwicklung hervorzuheben. 3.3. Wesentliche Erfolgsfaktoren Wesentliche Erfolgsfaktoren für das Geschäft der ITC sichern die möglichst störungsfreie und anforderungsgerechte Bereitstellung der IT-Services für die KundInnen der ITC. Dazu zählen geeignete Managementprozesse, eine vertrauensvolle und faire Zusammenarbeit mit der Gesellschafterin, den KundInnen und GeschäftspartnerInnen, hinreichend qualifizierte und motivierte Beschäftigte, passende, d.h. innovative und sichere Technologien und Produkte sowie bei Bedarf bewusst gelenkte externe Lieferanten. Diese kritischen Erfolgsfaktoren werden im Rahmen der Managementbewertung des Informationsmanagementsystems (IMS) kontinuierlich bewertet und weiterentwickelt. Die Führungskräfte der ITC tragen hierfür eine besondere Verantwortung. 3.4. Forschung und Entwicklung Um in der IT-Branche langfristig erfolgreich zu sein und den stets komplexer werdenden Anforderungen der Geschäftsprozesse gerecht zu werden, ist es auch wichtig, organisatorische und personelle Rahmenbedingungen für disruptive Innovationen oder Technologien zu schaffen. Etablierten Lösungsanbietern stehen immer öfter Marktteilnehmer mit derartigen Strategien gegenüber. Um hier schritthalten zu können, hat die ITC eine eigene Organisationseinheit gebildet und kreative Mitarbeitende zusammengebracht. Zudem erfolgt eine verstärkte projektbezogene Zusammenarbeit mit Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt. 3.5. Personal und Personalentwicklung Zum Jahresende waren bei der ITC insgesamt 268 Beschäftigte tätig. Das sind 13 Personen mehr als im Vorjahr. Gründe dafür sind Neueinstellungen. Mit den in 2023 abgeschlossenen Tarifverhandlungen zum Haustarifvertrag der ITC wurden mit der Zusatztarifvereinbarung die Tabellenentgelte zum 1. Juli linear erhöht. Wissenstransfer und Verbesserung der Altersstruktur sind auch weiterhin eine große Herausforderung für die Personalarbeit der nächsten Jahre. Vor allem der bestehende Bedarf an qualifizierten IT-Fachkräften, geschuldet durch den rasanten Ausbau digitaler Infrastrukturen in allen Wirtschaftszweigen einhergehend mit sinkenden Absolventenzahlen, führt maßgeblich zu anhaltenden Herausforderungen in der Besetzung offener Stellen. Mittels gezielter kurzfristiger, aber auch langfristiger Maßnahmen - wie zum Beispiel die weiterführende und vertiefende Kooperation mit der Hochschule Merseburg sowie einer stärkeren Präsenz und Kommunikation auf medialen Plattformen, aber auch die verstärkte Ausbildung von Fachinformatikerinnen und Fachinformatikern sowie dual Studierenden - kann dieser geschäftskritischen Problematik frühzeitig entgegengewirkt werden. Neben dem Fachkräftemangel rückt vor allem die Mitarbeiterbindung immer mehr in den Fokus. Mit Hilfe von Weiterbildungs-, Motivations- und internen Kommunikationsmaßnahmen wird die Bindung zum Unternehmen gestärkt. Beispielsweise soll mit dem Talentpool und weiteren Qualifizierungsprogrammen der SWH-Gruppe angestrebt werden, Mitarbeitende der ITC über verschiedene Bausteine laufbahnunabhängig zu qualifizieren, anhand ihrer Kompetenzen weiterzuentwickeln und folglich auch langfristig zu binden. 4. Lage der Gesellschaft 4.1. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die ITC ein positives Ergebnis. Der Jahresüberschuss, der im Rahmen des Gewinnabführungsvertrages an die SWH abgeführt wird, betrug 960 T€ und lag damit über dem Vorjahresniveau. Die zusammengefasste Ertragslage stellt sich folgendermaßen dar:
Die Umsatzerlöse des Unternehmens sind im Vergleich zum Vorjahr um 6.785 T€ (20,6 %) auf 39.695 T€ gestiegen. Die ITC erzielte durch Dienstleistungen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag für die Datenverarbeitung (IT-Vertrag) mit der Stadt Halle (Saale) im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 10.698 T€. Dies sind 1.822 T€ mehr als im Vorjahr. Die Umsatzerlöse für Dienstleistungen mit den Unternehmen der SWH-Gruppe betrugen 21.107 T€. Im Vergleich zum Vorjahr (18.791 T€) erhöhten sich diese um 2.316 T€. Der Anstieg entfällt im Wesentlichen auf SWH und EVH. Der Umsatz durch die Realisierung von Projekten im Umfeld der SWH-Gruppe und der Stadt Halle (Saale) stieg im Geschäftsjahr 2023 (6.194 T€) im Vergleich zum Vorjahr (3.542 T€) um 2.652 T€. Ursache für den Anstieg sind insbesondere höhere Leistungen für EVH und Stadt Halle (Saale). Darüber hinaus war das Dienstleistungs- und Projektgeschäft mit Dritten in Höhe von 1.658 T€ etwa auf dem Vorjahresniveau (1.663 T€). Aufwendungen für bezogene Waren und bezogene Leistungen fielen im abgelaufenen Geschäftsjahr in Höhe von 14.508 T€ an. Der Anstieg in Höhe von 3.345 T€ korrespondiert mit den höheren Umsatzerlösen und war insbesondere auf gestiegene Aufwendungen für den Bezug von Hard- und Software sowie von IT-Projekt- und Beratungsleistungen zurückzuführen. Die Personalaufwendungen betrugen 18.613 T€ und haben sich damit gegenüber dem Vorjahr (16.545 T€) deutlich erhöht. Die Steigerung in Höhe von 2.068 T€ war vor allem Ergebnis von Tarifsteigerungen und der Einstellung von neuen Mitarbeitenden im Verlauf des Geschäftsjahres. Die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2023 lagen mit 589 T€ über dem Vorjahreswert (516 T€), was auf höhere Investition als in den Vorjahren zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 856 T€ auf 5.698 T€, was maßgeblich auf gestiegene Aufwendungen für die Geschäftsbesorgung, Aufwendungen für Weiterbildungen, Mieten und Pachten sowie IT-Dienstleistungen zurückzuführen war. Gegenläufig wirkten geringere Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten sowie für Kommunikation. 4.2. Finanzlage Die ITC wies zum 31. Dezember 2023 ein Eigenkapital in Höhe von 522 T€ (Vorjahr 522 T€) aus, was einer Eigenkapitalquote von 4,5 % (Vorjahr 4,6 %) entspricht. Die Kapitalflussrechnung verzeichnete im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Finanzmittelabfluss in Höhe von 922 T€ (Vorjahr Abfluss 288 T€).
Die Verringerung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit gegenüber dem Vorjahr war hauptsächlich auf bilanzielle Effekte (vor allem die Abnahme der Verbindlichkeiten und Rückstellungen sowie der Zunahme der Forderungen) zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Investitionen in Höhe von 1.173 T€, im Wesentlichen für Hard- und Software sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung, getätigt. Der im abgelaufenen Geschäftsjahr zahlungswirksame Teil der Investitionen in Höhe von 916 T€ spiegelt sich im Wesentlichen im Cashflow aus der Investitionstätigkeit wider. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug -44 T€ und lag damit um 1.493 T€ über dem Vorjahreswert. Ursächlich war die Aufnahme von Gesellschafterdarlehen in Höhe von 1.675 T€ im Geschäftsjahr 2023 im Unterschied zum Vorjahr (0 T€). Insgesamt ergab sich zum Bilanzstichtag ein Finanzmittelbestand in Höhe von -632 T€, der im Rahmen des Cash-Poolings mit der SWH als Verbindlichkeit gegenüber der SWH besteht. Der bestehende Cash Pool-Vertrag integriert die ITC in das Cash-Pool-System des Konzerns, welches der Minimierung des gesamtheitlichen finanziellen Risikos dient. 4.3. Vermögenslage Zum 31. Dezember 2023 betrug die Bilanzsumme der ITC 11.675 T€ und lag damit leicht über dem Vorjahresniveau (11.238 T€). Auf der Aktivseite stieg das Anlagevermögen um 422 T€ auf 6.089 T€ und das Umlaufvermögen erhöhte sich von 5.270 T€ auf 5.322 T€. Die Passivseite war im Vergleich zum Vorjahr vor allem durch höhere Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstigen Verbindlichkeiten geprägt. Die Verbindlichkeiten aus den Gesellschafterdarlehen erhöhten sich um 772 T€ auf 3.353 T€. Ferner haben sich die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen Verbindlichkeiten aus Steuern um 734 T€ erhöht. Dagegen haben sich die Rückstellungen um 332 T€ auf 2.404 T€ und die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen um 588 T€ auf 68 T€ vermindert. 4.4. Gesamtaussage Die ITC schloss das Geschäftsjahr 2023 mit einem Ergebnis oberhalb des Wirtschaftsplanes ab. 5. Chancen- und Risikobericht 5.1. Risikomanagementsystem In der SWH-Gruppe findet ein konzerneinheitliches Risikofrüherkennungssystem Anwendung. Dieses gruppenweite, bereichsübergreifende System vereint die Aktivitäten im Umgang mit Risiken. Das Risikomanagement zielt darauf ab, bestehende und potenzielle Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren, zu kontrollieren und zu steuern. Das Risikomanagement stellt damit und ebenso durch seine Verzahnung mit der Wirtschaftsplanung eine wichtige Unterstützung der Steuerungs- und Führungsprozesse im Konzern dar. Das Risikomanagement ist ein ineinandergreifender Kreislauf aus den Prozessen der Beteiligungsunternehmen und der Holding. Aufbauend auf einer Risikoinventur im Zuge der jährlichen Planung werden alle relevanten Risikopotenziale des Wirtschaftsplanjahres und der dazugehörigen vier Vorschaujahre strukturiert nach Risikokategorien bei den Beteiligungsgesellschaften erfasst und nach prozentualer Eintrittswahrscheinlichkeit und finanzieller Schadenshöhe als voraussichtliche Abweichung vom geplanten Ergebnis vor Steuern / vor Ergebnisabführung bewertet. Gruppe-1-Risiken weisen dabei die höchsten Eintrittswahrscheinlichkeiten-Schadenshöhen-Kombinationen auf, Gruppe-2-Risiken geringere Kombinationen. Mit der quartalsweisen Risikoaktualisierung, der Akutberichterstattung und den Monatsberichten werden unterjährige signifikante Veränderungen der Risiken erfasst und gesteuert. Um den Ordnungsrahmen für das Risikomanagementsystem sicherzustellen, sind Verfahrensweisen und Verantwortlichkeiten in einer Konzernrichtlinie zum Risikomanagement- und Frühwarnsystem eindeutig geregelt. Der Risikomanagementprozess wird durch eine Risikomanagementsoftware unterstützt. Die Verantwortung für ein angemessenes Risikomanagement tragen die Geschäftsleitungen der Gesellschaften im Konzernverbund. 5.2. Chancen und Risiken Zum Stand 31. Dezember 2023 wurden für das Jahr 2024 bei der Risikoinventur insgesamt 40 Risiken ermittelt (Vorjahr 41). Unter diesen Risiken lassen sich insgesamt 4 Einzelrisiken den Gruppen 1 und 2 zuordnen, welche sich wie folgt auf die nachfolgend dargestellten Risikokategorien und Risikogruppen unterteilen:
Eines der ermittelten Marktrisiken ergibt sich aus einer starken Abhängigkeit von Großkunden. Aufgrund der Geschäftsgrundlage der ITC stellt die Stadt Halle (Saale) mit einem Anteil von etwa 41 % den zweitgrößten Kunden dar. Ein Wegfall würde zu einem massiven Personalüberhang führen. Ein weiteres Marktrisiko besteht in der Notwenigkeit, Fremdleistungen wie Berater, Dienstleistungen zu beschaffen, da durch die aktuelle Arbeitsmarktsituation ein Mangel an Arbeitskräften vorherrscht, sodass offene Stellen nur schwer besetzt werden können. Dies führt zu einer deutlichen Absenkung der Wertschöpfungstiefe und Deckungsbeiträge in IT-Projekten. Gleichzeitig steigt aber die Gefahr bei steigender Anzahl und Größe von IT-Projekten, dass kurzfristig entstehende Kapazitätsnachfragen nicht vollständig mit eigenem Personal gelöst werden können. Ein maßgebliches finanzielles Risiko ergibt sich mit der Umstellung der bestehenden Systemlandschaft SAP R/3 auf die neue Technologie SAP HANA und SAP S/4. Insbesondere Aus- und Weiterbildungskosten und Kosten für Beratungsleistungen im Rahmen der Einführung und Implementierung führen zu einem erhöhten Risiko. Unter dem technischen Risiko sind die IT-Risiken der SWH-Gruppe zu sehen, welche über den Risikobehandlungsplan der ITC gesteuert werden. Dieser Risikobehandlungsplan enthält alle relevanten IT-Risiken mit Maßnahmen sowie Verantwortlichkeiten und wird regelmäßig aktualisiert. 5.3. Gesamtbild Die dargestellten Risiken waren Bestandteil einer umfassenden Chancen- und Risikobewertung zum Jahresabschluss. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die im Jahresabschluss abgebildeten Maßnahmen zur Risikovorsorge einem ausgewogenen Verhältnis von Chancen und Risiken entsprechen. 6. Prognosebericht Zukünftig werden die Wachstumstreiber in den Kernbereichen der ITC weiter Bestand haben. Hierzu zählen: · die kontinuierliche Absicherung der Datenverarbeitung und IT-Sicherheit in den Unternehmen der SWH-Gruppe, der Stadt Halle (Saale) und anderer Vertragspartner; · die qualitätsgerechte und rationelle Durchführung von Abrechnungsdienstleistungen der Sparten Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser für die Unternehmen EVH, Netzgesellschaft Halle und HWS. Speziell die gesetzlichen Anforderungen in der Energiewirtschaft und die Energiewende stellen stetig neue Anforderungen an die Unternehmen. Darüber hinaus ergeben sich auch aus den verstärkten Konsolidierungsanforderungen in den Kommunen und der sich ausweitendenden Digitalisierung von Geschäftsprozessen neue Handlungsfelder für das Unternehmen. Dabei ist insbesondere zu nennen die Schärfung der Kompetenzen in Verbindung mit Projekten zur Optimierung der Geschäftsprozesse und des effektiven und effizienten Hard- und Softwareeinsatzes für die Unternehmen der SWH-Gruppe und der Stadt Halle (Saale). Informationssicherheits- und datenschutzrelevanten Aspekten kommt hierbei eine immer größere Bedeutung zu. Die wirtschaftliche Lage hat sich trotz anhaltender Schwankungen als widerstandfähig erwiesen. Weiterhin stabil und vergleichbar mit der Situation vor der Corona-Pandemie ist auch die Lieferzeitensituation im Bereich IT-Hard- und Software ist. Somit ergibt sich kein entscheidender Einfluss auf die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen und IT-Waren in der SWH-Gruppe und der Stadt Halle (Saale). Dennoch gilt es weiterhin den Fokus auf eine verstärkte Marktbeobachtung, eine intensivere Prüfung bestehender Lieferantenverträge, Neuverhandlungen und Lieferantenwechsel zu legen, um den steigenden Kosten und der andauernden instabilen Marktsituation entgegenzuwirken. Ob aber mit Blick in das Jahr 2024 die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflusst wird, kann nicht genau abgeschätzt werden. Notwendige Maßnahmen werden weiterhin umgesetzt. Die Situation am Personalmarkt verschärft sich weiterhin. Mit der zunehmenden Digitalisierung und dem demografischen Wandel ist dabei die IT-Branche stark betroffen. Dies wird durch den anhaltenden durch Corona induzierten Trend zum mobilen Arbeiten verstärkt, sodass in allen IT-Berufsgruppen ein zunehmender und auch überregionaler Wettbewerb um Fachkräfte besteht. Gezielte kurzfristige vor allem aber auch langfristige Maßnahmen, sollen dabei helfen, dieser mittlerweile ernsthaften Problematik frühzeitig entgegenzuwirken. Weitere Risiken können aus den schon im Chancen- und Risikobericht berücksichtigten zusätzlichen Beschaffungsengpässen sowie aus zusätzlichen IT-Sicherheitsrisiken entstehen. Die Geschäftsführung geht auch mit den dargestellten Risiken und Auswirkungen davon aus, dass die Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit fähig ist. Es bestehen keine bestandsgefährdenden Risiken. 6.1. Umsatzentwicklung Für das Jahr 2024 erwartet die ITC einen Anstieg der Umsatzerlöse von aktuell 39.695 T€ auf 40.784 T €. Die Steigerung gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 resultiert vor allem aus höheren erwarteten Dienstleistungen und Projektgeschäft gegenüber der SWH-Gruppe und Stadt Halle (Saale). Die zusätzlichen Umsätze aus IT-Dienstleistungen beruhen maßgeblich auf zusätzlichen Leistungen; der Anstieg des Projektgeschäfts neben einer zunehmenden Mengenkomponente nach der Reorganisation auch auf einer Preiskomponente. Die Realisierung moderater Umsätze aus dem Drittgeschäft ist weiterhin Ziel der ITC, hier wird für 2024 von Umsatzerlösen auf dem aktuellen Niveau ausgegangen. 6.2. Investitionen Aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung im Bereich Informationstechnologie verbunden mit der schnelleren Verarbeitung und Speicherung von großen Datenmengen sowie der Einführung von neuen Softwarelösungen sind regelmäßige Neu- und Ersatzinvestitionen in die IT-Landschaft der ITC notwendig. Gleichsam steigen die Anforderungen an die Sicherheit für die IT-Infrastruktur deutlich. Für das Jahr 2024 sind im Wirtschaftsplan der ITC Investitionen in Höhe von 2.094 T€ berücksichtigt. Nachfolgende Projekte stellen ausgewählte Investitionen für die ITC und für die Kunden "managed service" dar: · Hardware PC-Arbeitsplätze · Implementierung und Weiterentwicklung des IT Service Portals · Erneuerung der TK-Anlageals Cloud-Lösunginnerhalb der SWH-Gruppe. Der Investitionsbedarf der ITC verbleibt auf einem hohen Niveau, da die ITC in Zukunft nicht nur Investitionen für sich selbst durchführen wird, sondern auch im Rahmen der Bereitstellung von Services für mehrere Kunden der SWH-Gruppe. 6.3. Finanzierung Die Finanzierung der SWH-Gruppe erfolgt grundsätzlich im Wege einer Konzernfinanzierung über die SWH und wird über Gesellschafterdarlehen an die Tochterunternehmen entsprechend ihrer Finanzbedarfsplanung ausgereicht. Die Investitionsmaßnahmenwerden zu 80 % durch Gesellschafterdarlehen der SWH und 20 % Eigenkapital finanziert. Die Liquidität wird auch im Geschäftsjahr 2024 gemäß der aktuellen Finanzplanung gegeben sein. 6.4. Ergebniserwartung Die Geschäftsführung erwartet auf Basis der Wirtschaftsplanung für das Geschäftsjahr 2024 ein Ergebnis vor Steuern und Ergebnisabführung in Höhe von 1.057 T€. Unabhängig von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geht die Gesellschaft auch für die Folgejahre von einer stabilen Ergebnissituation aus.
Halle (Saale), den 17. April 2024 Die Geschäftsführung Dr. Kerstin Pankewitsch Bilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Die IT-Consult Halle GmbH (ITC) mit Sitz in Halle (Saale) ist beim Amtsgericht Stendal unter HRB 212984 registriert. B. Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde gemäß den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Immateriellen Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bewertet und werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen linear auf Basis der erwarteten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 800 € wurden aus Vereinfachungsgründen gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die unter den Vorräten ausgewiesenen unfertigen Leistungen sind mit den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die angefallenen Einzelkosten unter Einbezug anteiliger Gemeinkosten. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu den Anschaffungskosten und die geleisteten Anzahlungen zu Nennwerten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Einzelwertberichtigungen werden entsprechend kaufmännischer Beurteilung erfasst. Als Pauschalwertberichtigung kommt ein Prozentsatz von 1,0 %, bezogen auf die Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag, zur Anwendung. Die unter dem Sonderposten ausgewiesenen Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen werden entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst. Die Pensionsrückstellungen, die Altersteilzeit- und die Jubiläumsrückstellungen wurden aufgrund versicherungsmathematischer Grundsätze ermittelt. Als Rechnungsgrundlagen dienten die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie Erwartungen über zukünftige Preis-/Kostensteigerungen. Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Deckung der Altersteilzeitverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, wurden mit dem beizulegenden Zeitwert saldiert. Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrages für Dokumentationsverpflichtungen wurde eine Kostensteigerung von 2 % berücksichtigt. Die Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. D. Erläuterungen zur Bilanz Aktiva Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Unter den Finanzanlagenwird die Beteiligung an der ARGE "Elektronisches Personenstandsregister Sachsen-Anhalt" mit dem Beteiligungsanteil (50 %) der ITC in Höhe von 15 T€ ausgewiesen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit 2.772 T€ (Vorjahr 2.670 T€) solche aus Lieferungen und Leistungen, im Wesentlichen gegen die EVH GmbH (EVH) mit 1.812 T€, die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS) mit 372 T€ und die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG) mit 229 T€. Gegen die Gesellschafterin bestehen Forderungen von 91 T€ (Vorjahr 476 T€). Diese betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 91 T€ (Vorjahr 186 T€). Im Vorjahr bestanden Cash-Pooling-Forderungen in Höhe von 290 T€ gegenüber der SWH. In den Sonstigen Vermögensgegenständen beträgt die im Folgejahr abzugsfähige Vorsteuer 94 T€. Die geleisteten Mietkautionen von 43 T€ (Vorjahr 43 T€) haben eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Passiva Das Stammkapital ist mit 250 T€ festgesetzt. Unter den Rückstellungen für Pensionen sind Sterbegeldverpflichtungen gemäß Manteltarifvertrag passiviert. Für die Rückstellungen wurde die versicherungsmathematische Berechnung unter Anwendung eines ratierlichen Anwartschaftsbarwertverfahrens vorgenommen. Dabei wurden ein Zinssatz von 1,74 % sowie eine erwartete Einkommenssteigerung von 2,50 % zugrunde gelegt. Die angenommene Fluktuationsrate beträgt 1,00 % p.a. Zudem wurden die Sterbetafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Rückstellungen für Pensionen sind mit 29 T€ passiviert. Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen berücksichtigt abgeschlossene Verträge und Anwartschaften auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Zum Bilanzstichtag sind Aufstockungsbeträge und Erfüllungsrückstände enthalten. Die Betriebsvereinbarung vom 11. Dezember 2006 sieht eine Laufzeit der Verträge bis 2019 vor. Ergänzend wurde am 11. Dezember 2009 vereinbart, dass diese Regelung für alle Mitarbeiter bis zum Geburtsjahr 1954 gilt, die nach dem 31. Dezember 2006 mit Altersteilzeit beginnen. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2012 wurde der Personenkreis auf Mitarbeiter bis einschließlich Geburtsjahrgang 1957 erweitert. Für die handelsrechtliche Bewertung wurde ein Rechnungszins von 1,08 % p.a. und Einkommensanpassungen von 2,5 % p.a. angesetzt. Die Rückstellung für Garantieleistungenbemisst sich an den Lieferungen und Leistungen der vergangenen drei Jahre. Die Bewertung erfolgt, indem vom Gesamtauftragswert der Fremdleistungsanteil abgezogen wird, da Gewährleistungspflichten vom Lieferanten zu erbringen sind. Übrig bleibt der Eigenanteil, für welchen - basierend auf Erfahrungswerten - eine Gewährleistungsverpflichtung von 1 % (Vorjahr 5%) angenommen wird. Die Rückstellung wurde im Jahresabschluss 2023 neu bewertet. Die Anpassung erfolgte einheitlich für alle Geschäftsjahre von 2021 bis 2023. Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalrückstellungen (1.801 T€), Garantieleistungen (65 T€), ausstehende Eingangsrechnungen (238 T€) sowie Dokumentationsverpflichtungen (188 T€). In Höhe von 822 T€ sind die Rückstellungen mittel- und langfristig. Guthaben aus der Insolvenzabsicherung von Altersteilzeitguthaben sind in Höhe von 153 T€ (Vorjahr 172 T€) mit den Rückstellungen von 622 T€ (Vorjahr 645 T€) saldiert. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin SWH in Höhe von 960 T€ (Vorjahr 760 T€) aus Ergebnisabführung, in Höhe von 0 T€ (Vorjahr 857 T€) aus der Umsatzsteuerorganschaft, in Höhe von 0 T€ (Vorjahr 17 T€) aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie in Höhe von 3.353 T€ (Vorjahr 2.582 T€) aus einem Darlehen enthalten. Weiterhin sind auch Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling gegen die Stadtwerke Halle GmbH (SWH) in Höhe von 632 T€ enthalten. Im Vorjahr bestanden Forderungen aus Cash-Pooling gegenüber der SWH. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen. Mit Ausnahme mittelfristiger Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 2.281 T€ (Vorjahr 1.844 T€) sind sämtliche Verbindlichkeiten kurzfristig. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse haben folgende Zusammensetzung:
Die Umsatzerlöse beinhalten periodenfremde Erlöse in Höhe von 340 T€ (Vorjahr 382 T€). In den Sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 379 T€ (Vorjahr 106 T€), davon 285 T€ aus der Auflösung der Rückstellung für Garantieleistungen, und aus der Auflösung von Investitionszuschüssen in Höhe von 79 T€ (Vorjahr 81 T€) sowie periodenfremde Erträge in Höhe von 84 T€ (Vorjahr 2 T€) enthalten. Die Materialaufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen von 186 T€ (Vorjahr 25 T€). Von den Personalaufwendungen entfallen 52 T€ (Vorjahr 0 T€) auf periodenfremde Aufwendungen, während in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen periodenfremde Aufwendungen von 246 T€ (Vorjahr 227 T€) enthalten sind. F. Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt werden (§ 6b Abs. 2 EnWG) In 2023 hat die ITC Umsatzerlöse aus Geschäftsbesorgungsverträgen mit der EVH und der Netzgesellschaft Halle in Höhe von 13.332 T€ (Vorjahr 11.934 T€) erzielt. Die ITC hat kaufmännische Dienstleistungen in Höhe von 1.283 T€ (Vorjahr 564 T€) von der EVH bezogen. G. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse Aus dem Vertrag mit der Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID) zur Beteiligung an der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) "Elektronisches Personenstandsregister Sachsen-Anhalt" haftet die Gesellschaft gesamtschuldnerisch. Zweck der ARGE ist der Betrieb eines elektronischen Personenstandsregisters für die Kommunen in Sachsen-Anhalt zur Erfüllung des Vertrags mit dem Land Sachsen-Anhalt. Zum 31. Dezember 2023 sind aus der ARGE keine Risiken erkennbar, sodass mit einer Inanspruchnahme der ITC nicht zu rechnen ist. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen gegenüber der EVH aus dem Mietvertrag für die Büronutzung in der Bornknechtstraße 5 in Höhe von jährlich 858 T€. Der Vertrag ist jährlich kündbar. Für das Mietobjekt Ankerstraße besteht eine Mietverpflichtung bis 30. Juni 2027 in Höhe von 569 T€ da der Mietvertrag um 36 Monate verlängert wurde. Aus Leasingverträgen bestehen Verpflichtungen in Höhe von 65 T€. Das Bestellobligo beläuft sich am Bilanzstichtag auf 8.591 T€. 3. Personal Die ITC beschäftigte 2023 durchschnittlich 256 Angestellte (Vorjahr 249) und 19 Auszubildende (Vorjahr 12). Es befanden sich im Durchschnitt 2 Mitarbeiter (Vorjahr 3) in passiver Altersteilzeit und 3 Mitarbeiter (Vorjahr 4) im ruhenden Arbeitsverhältnis. 4. Mitglieder der Geschäftsführung Geschäftsführer für das Geschäftsjahr waren Frau Dr. Kerstin Pankewitsch und bis zum 31. Mai 2023 (mit Eintragung im Handelsregister zum 5. Juni 2023) Herr René Walther. Von der Befreiungsvorschrift betreffend die Angabe zur Vergütung des Geschäftsführers gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. 5. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der SWH. Gemäß § 271 HGB i.V.m. § 290 HGB ist die ITC ein verbundenes Unternehmen der SWH und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Auf die Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wird verzichtet, da diese Angaben in dem die Gesellschaft einbeziehenden Konzernabschluss der SWH enthalten sein werden. Die SWH wird beim Amtsgericht Stendal unter HRB 210568 geführt. Der Konzernabschluss wird zur Offenlegung an das Unternehmensregister übermittelt und ist dort abrufbar. 6. Ergebnisverwendung Mit der SWH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Aufgrund dessen wird das gesamte Jahresergebnis an diese abgeführt. 7. Nachtragsbericht Nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 ereigneten sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen Nachtragsbericht für die ITC notwendig machen.
Halle (Saale), den 17. April 2024 Die Geschäftsführung Dr. Kerstin Pankewitsch Entwicklung des Anlagevermögens
Erläuterungen zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG i. V. m. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG für das Geschäftsjahr 2023A. Erläuterungen zu den Tätigkeiten Die IT-Consult Halle GmbH hat gemäß § 6b Abs. 3 EnWG für folgende Tätigkeiten jeweils eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen: · Elektrizitätsverteilung (Anlage 1 und 2), · Gasverteilung (Anlage 3 und 4), · grundzuständiger Messstellenbetrieb (Anlage 5 und 6), · übriges innerhalb und außerhalb des Elektrizitäts-, Gassektors und grundzuständigen Messstellenbetriebs. Die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie des grundzuständigen Messstellenbetriebes beinhalten energienahe Dienstleistungen. Die übrigen Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Elektrizitäts-, Gassektors und grundzuständigen Messstellenbetriebs beinhalten: · IT-Services für den öffentlichen Bereich und weitere Branchen · Betreuung von Anwendungen zur Unterstützung mobiler, virtueller oder digitalisierter Organisationen · Umsetzung SAP-basierter Geschäftsprozesse · Bereitstellung von IT-Infrastruktur-Komponenten und -systemen · Abrechnungsdienstleistungen · Beratungsleistungen zur Informationssicherheit. Die im Anhang des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind maßgebend für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse. Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte werden einheitlich ausgeübt. B. Zuordnungs- und Schlüsselungsgrundsätze der Tätigkeitsabschlüsse Die Vorgehensweise bei der direkten und indirekten Zuordnung von Sachverhalten bzw. Buchungen ist sowohl für die Gewinn- und Verlustrechnung als auch für die Bilanz gleich. Auf Basis der Kostenstellenrechnung der IT-Consult Halle GmbH wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung wesentliche Aufwendungen und Erträge und in der Bilanz wesentliche Aktiv- und Passivposten direkt den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. In den Fällen, wo dies nicht möglich war oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, erfolgte die Zuordnung unter Anwendung eines sachgerechten Schlüssels. Die Schlüsselung erfolgte überwiegend auf der Basis von Arbeitszeiteinschätzungen oder Umsatzanteilen der Tätigkeitsbereiche. Die einzelnen Tätigkeiten verfügen nicht über gezeichnetes Kapital. Die Tätigkeiten werden mit dem zugeordneten Eigenkapital ausgestattet, dass für den jeweiligen Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Die nach sachgerechter Zuordnung und Schlüsselung der Konten entstandenen Residualgrößen in den einzelnen Tätigkeitsbilanzen wurden entsprechend des Kapitalbedarfs im Eigenkapital ausgewiesen. C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Tätigkeitsabschlüsse Weitere Posten verteilen sich wie folgt:
Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung
Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung
Tätigkeitsbereich Gasverteilung
Tätigkeitsbereich Gasverteilung
grundzuständiger Messstellenbetrieb
grundzuständiger Messstellenbetrieb
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die IT-Consult Halle GmbH, Halle (Saale) VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der IT-Consult Halle GmbH, Halle (Saale), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der IT-Consult Halle GmbH, Halle (Saale), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. · beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung sowie Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. · Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. · Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, · ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und · ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Halle (Saale), den 17. April 2024 Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Thomas Drüppel Thomas Diedrich Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer FeststellungAuf der Gesellschafterversammlung vom 16. August 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt. |
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