InKo
GmbH
Lemgo
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.653,00 |
5.472,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
3.652,50 |
5.471,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.224.984,87 |
1.226.607,04 |
| I.
Vorräte |
1.205.287,69 |
1.206.675,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.530,18 |
16.000,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.167,00 |
3.931,12 |
| Aktiva |
1.228.637,87 |
1.232.079,04 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
657.036,25 |
653.903,75 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
631.036,25 |
627.903,75 |
| davon
Gewinnvortrag |
627.903,75 |
614.466,16 |
| B.
Rückstellungen |
14.145,00 |
18.286,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
557.456,62 |
559.889,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
557.456,62 |
559.889,29 |
| Summe
Passiva |
1.228.637,87 |
1.232.079,04 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die InKo GmbH hat ihren Sitz in Lemgo. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HR B
2904 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen gem. der §§
264 ff. HGB in der aktuellen Fassung sowie der Vorschriften
des GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Absatz 1, 267a, 276, 288
HGB) des Jahresabschlusses wurden in
Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Absatz 1 Satz 2, 266 ff. HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger
Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Absatz 1
Satz 1 und Absatz 3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear
bzw. degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 € wurden
aus Vereinfachungsgründen analog § 6 Abs. 2 EStG
im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Waren werden zu Anschaffungskosten bewertet. Diese
umfassen auch die Anschaffungsnebenkosten
(§ 255 Absatz 1 HGB).
Fremdkapitalzinsen wurden ausdrücklich nicht in die
Anschaffungskosten mit einbezogen.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen
dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Absatz 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist (§ 253 Absatz 1 Satz
2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst
(§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB).
Der
Gewinnvortrag des Vorjahres beträgt 627.903,75
€ (§ 268 Absatz 1 Satz 3 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).
IV. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist als Anlage
zu diesem Anhang beigefügt. Hieraus ergeben sich
auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§
268 Absatz 2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch
Pfandrechte gesichert (§ 285 Nr. 1b HGB).
Hierbei handelt es sich im Einzelnen um
· Sicherungsübereignung Warenlager
· Globalzession der Kundenforderungen
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Detlef Zarsen, Betriebswirt
Herrn Roland Hoff, Einzelhandelskaufmann
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Absatz 4 HGB wurde
in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 266,
267a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Lemgo, den 07. Januar
2025
gez.
Detlef Zarsen
gez.
Roland Hoff
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.01.2025
festgestellt.
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