Stammdaten

Register
Amtsgericht Lemgo HRB 2904
Eingetragen
28.1.2000
Branche
Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und LeuchtenGroßhandel mit Roh- und SchnittholzTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Großhandel mit Teak-Möbeln.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Detlef Zarsen
seit 1.8.2003
Geschäftsführer
Roland Hoff
seit 1.8.2003
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

InKo GmbH

Lemgo

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 3.653,00 5.472,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 3.652,50 5.471,50
B. Umlaufvermögen 1.224.984,87 1.226.607,04
I. Vorräte 1.205.287,69 1.206.675,76
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.530,18 16.000,16
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.167,00 3.931,12
Aktiva 1.228.637,87 1.232.079,04

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 657.036,25 653.903,75
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzgewinn 631.036,25 627.903,75
davon Gewinnvortrag 627.903,75 614.466,16
B. Rückstellungen 14.145,00 18.286,00
C. Verbindlichkeiten 557.456,62 559.889,29
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 557.456,62 559.889,29
Summe Passiva 1.228.637,87 1.232.079,04

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die InKo GmbH hat ihren Sitz in Lemgo. Sie ist im Handelsregister des Amts­gerichts Lemgo un­ter HR B 2904 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzen­den Bestimmungen gem. der §§ 264 ff. HGB in der aktuellen Fassung sowie der Vorschriften des GmbHG aufge­stellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Absatz 1, 267a, 276, 288 HGB) des Jah­res­ab­schlusses wurden in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschrif­ten des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Absatz 1 Satz 2, 266 ff. HGB).

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu An­schaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Ab­schreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 HGB). Bei den immateriel­len Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden li­near bzw. degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 € wurden aus Vereinfachungsgründen analog § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Waren werden zu Anschaffungskosten bewertet. Diese umfassen auch die Anschaffungsnebenko­sten (§ 255 Absatz  1 HGB). Fremdkapitalzinsen wurden ausdrücklich nicht in die Anschaffungsko­sten mit einbezo­gen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung an­gemes­sen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Absatz 1 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not­wendig ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergan­genen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB).

Der Gewinnvortrag des Vorjahres beträgt 627.903,75 € (§ 268 Absatz 1 Satz 3 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).

IV. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist als Anlage zu diesem Anhang beige­fügt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Absatz 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Pfandrechte gesi­chert (§ 285 Nr. 1b HGB). Hier­bei handelt es sich im Einzelnen um

· Sicherungsübereignung Warenlager
· Globalzession der Kundenforderungen

V. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Herrn Detlef Zarsen, Betriebswirt
Herrn Roland Hoff, Einzelhandelskaufmann

Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 Absatz 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 266, 267a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Lemgo, den 07. Januar 2025

gez. Detlef Zarsen

gez. Roland Hoff

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.01.2025 festgestellt.

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