UMS Management GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralph Franz Gillessen seit 15.10.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Expleo Germany Holding B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Expleo Germany GmbHMünchenJahresabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Entgelttransparenzbericht der Expleo Germany GmbH zum Jahresabschluss 2023 Berichtszeitraum 2020-2022 Frauenquote: Die Gesellschaft bietet allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleiche Chancen ohne Berücksichtigung des Geschlechts oder anderer unzulässiger Unterscheidungskriterien. Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der Gesellschaft hat die Gesellschafterversammlung gemäß § 52 Absatz 2 GmbHG in 2023 eine Zielgröße von mindestens 33 % festgelegt. Diese Zielgröße wurde mit Gründung des Aufsichtsrats in 2023 erreicht und soll auch weiterhin erreicht werden. Für den Frauenanteil in der Geschäftsführung der Gesellschaft hat die Gesellschafterversammlung gemäß § 52 Absatz 2 GmbHG in 2023 eine Zielgröße von mindestens 33 % festgelegt. Diese Zielgröße soll innerhalb einer Frist von höchstens fünf Jahren erreicht werden. Entgelttransparenz: Die Gesellschaft erstattet folgenden Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gemäß § 21 Entgelttransparenzgesetz für die Kalenderjahre 2020 bis 2022 als maßgeblichen Berichtszeitraum gemäß §§ 22 Absatz 2 Satz 2 Entgelttransparenzgesetz. 1. Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkungen: Die Gesellschaft verfügt über ein Personalentwicklungsmodell, das eine systematische Förderung und Entwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach einheitlichen fachlichen Kriterien ermöglicht und sicherstellt. Damit ist sichergestellt und bewirkt, dass insbesondere die individuelle Kompetenz - nicht das Geschlecht - über das berufliche Fortkommen entscheidet. Zudem wurden Führungskräfte speziell zur Vermeidung unbewußter Diskriminierungen im Einstellungsprozess geschult. 2. Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer: Die Gehälter sämtlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden jährlich in einem strukturierten Prozess überprüft und bei Bedarf angepasst, insbesondere auch im Hinblick auf ungerechtfertigte Unterscheidungen nach dem Geschlecht. Dies wurde in den Jahren 2021 und 2022 durchgeführt, pandemie- und krisenbedingt allerdings nicht im Jahr 2020. 3. Angaben zu der durchschnittlichen Gesamtzahl der Beschäftigten (Stammbelegschaft inkl. ruhenden Arbeitsverhältnisse, ohne Werkstudentinnen und -studenten) nach Geschlecht aufgeschlüsselt (jeweils zum 31.12.):
4. Angaben zu der durchschnittlichen Zahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten nach Geschlecht aufgeschlüsselt (jeweils zum 31.12.; ohne Werkstudentinnen und -studenten):
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