Flohe Hochstromtechnik GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Müller seit 11.4.2017 | Prokura |
Arndt Dung seit 12.1.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FLOHE Cable Technologies GmbHCastrop-RauxelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2023DER FLOHE Cable Technologies GmbHCASTROP-RAUXELHandelsregisternummer HRB 28838Registergericht Dortmundinkl. Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023I. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Grundlagen der Währungsumrechnung 1. Allgemeine Angaben Die FLOHE Cable Technologies GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB sowie der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften aufgestellt. 2. Bilanzierung und Bewertung Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung angewandt. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden für das Berichtsjahr 2023 die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 Abs. 1 HGB zum Teil in Anspruch genommen. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Der Jahresabschluss 2022 wurde nach Erteilung der Bescheinigung über die prüferische Durchsicht geändert. Die Angaben zu den Vorjahreswerten entsprechen den angepassten Daten. Aktiva: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare bzw. degressive Abschreibungen, bewertet. Für die neu angeschafften Sachanlagen wurde eine Nutzungsdauer zwischen drei und zehn Jahren angesetzt. Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 800 € (bis 2017: 410 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen. Die innerhalb der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden nach dem gewogenen Durchschnittswert ermittelt. Die fertigen Erzeugnisse wurden gemäß § 253 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 255 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten bzw. einem niedrigeren Wert, der sich aus der verlustfreien Bewertung (Gesamtauftragswert abzüglich Vollkosten nach dem 31.12.) ergibt, bewertet. Aktivierungswahlrechte zum Ansatz der Fertigungs- und Materialgemeinkosten wurden bei der Ermittlung der Herstellungskosten genutzt. Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert bewertet; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen. Wenn die zivilrechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen der Aufrechnungslage gegeben sind, werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit Verbindlichkeiten gegenüber dem selben Unternehmen miteinander verrechnet. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Alle Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Latente Steuern werden grundsätzlich für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des unternehmensindividuellen Steuersatzes für KSt, Solz und GewSt. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht nicht ausgeübt. II. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 1.045.827,33 (Vorjahr € 983.058,03). Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen insgesamt € 883.326,20 (Vorjahr € 926.080,48) und die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen € 137.500,00 (Vorjahr € 162.500,00). Davon haben € 12.500,00 (Vorjahr € 62.500,00) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 14.023,92 (Vorjahr € 0,00) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von € 455.277,39 (Vorjahr € 460.267,19). Weitere Angaben zur Bilanz: Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. III. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. IV. Sonstige Angaben Arbeitnehmerzahlen: Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 13 (Vorjahr 13) Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Es bestehen finanzielle Verpflichtungen vor allem aus zentraler Dienstleistung und Mieten in Höhe von € 228.835,62 (Vorjahr € 276.635,91) p.a. und aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von € 124.679,86 (Vorjahr € 179.901,06) p.a. gegenüber verbundenen Unternehmen. V. Angaben zu Gesellschaftsorganen Der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer ist Herr Arndt Dung, Hagen, (Geschäftsführer der FINDUCT GmbH & Co. KG).
Castrop-Rauxel, den 14.06.2024 Geschäftsführung Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
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