Kultimativ GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Futtermitteln für Nutztiere
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Roller seit 20.12.2012 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
rukzuk AGKonstanzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG unter grundsätzlicher Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Soweit wir in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung Posten zusammengefasst haben, sind diese -ebenso wie die ergänzenden Angaben - im Folgenden einzeln dargestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Den Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen liegen die voraussichtliche Nutzungsdauer zugrunde (§ 253 I 1, 111 HGB). Die Abschreibungen werden nur nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von € 150,00 bis € 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgesetzt. Die Abschreibung auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zeitanteilig. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet. Sie sind in Höhe, des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden, falls wesentlich, mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB). Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 I 2 HGB). Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet (§ 256a 11 HGB). Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 I Nr. 4 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 I 1 HGB) beachtet. III. Erläuterungen zum Jahresabschluss Angaben zur Bilanz Anlagevermögen: Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von T€ 0 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten: Hierin sind im Wesentlichen Versicherungsprämien und Lizenzgebühren enthalten. Rückstellungen: Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen personalbedingte Rückstellungen, Rückstellungen für Gewährleistungen, ausstehende Rechnungen sowie Abschluss- und Prüfungskosten. Verbindlichkeiten: Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von >5 Jahren in Höhe von T€ 0. Ausschüttungssperre: Es bestehen keine Auschüttungssperren gem. § 268 (8) HGBEs aus selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen. Sonstige Angaben Mitarbeiter: Im Berichtsjahr wurden ohne den Vorstand durchschnittlich 0 (VJ. 0) Arbeitnehmer beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Aufsichtsrat: Dem Aufsichtsrat gehören zum Bilanzstichtag an:
Vorstand: Dem Vorstand gehören zum Bilanzstichtag an: Sebastian Roller, Konstanz Der Vorstand ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter einer Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Prokura ist zum Bilanzstichtag keine erteilt. Die Schutzklausel gem. 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. IV. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor den Bilanzverlust in Höhe von € 2.301.275,17 auf neue Rechnung vorzutragen.
Konstanz, den 30. November 2022 gez. Sebastian Roller Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. November 2022 |
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