itec Informationstechnologie Solingen GmbHLiquidiert

42655 Solingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 16036
Eingetragen
7.5.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informatik und Organisation, insbesondere für die Stadtwerke Solingen GmbH nebst deren Tochtergesellschaften.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Daniel Banzhaf
seit 16.12.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Stadt Solingen
91.50%
8.50%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
500.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

itec Informationstechnologie Solingen GmbH

Solingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020/2021 (01.10.2020- 30.09.2021)

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1. Geschäft und Rahmenbedingungen

Die itec Informationstechnologie GmbH (itec), Solingen, ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Solingen GmbH (SW SG), Solingen. Vor dem Outsourcing an die Prego GmbH, Saarbrücken, konzentrierte sich die Gesellschaft in ihrem Wirken auf den sog. Vor-Ort-Service und den Serverbetrieb für PCs und Server. Diese Tätigkeiten wurden im Geschäftsjahr (GJ) 2020/21 schrittweise an die Prego GmbH (im Folgenden kurz: Prego) vollständig übertragen, womit die itec entsprechend schrittweise weniger Aufgaben wahrgenommen hat. In Summe handelte es sich hier um ca. 500 eingesetzte PC-Systeme und Laptops, sowie rund 150 Serverapplikationen auf einer diversifizierten Landschaft aus virtuellen Maschinen, welche im GJ an die Prego (bis auf sehr wenige Ausnahmen) übertragen wurden.

Die Gesellschaft hat somit im Ausblick auf das neue GJ ein deutlich begrenztes operatives Geschäft, bei welchem insb. die sehr wichtigen SAP-Lizenzen für die SW SG von der SAP-AG zu sehr vorteilhaften Konditionen beschafft und dem Konzern als Dienstleistung angeboten werden. Im GJ 2021/22 soll final über die Fortführung der Gesellschaft entschieden werden und diese ggf. aufgelöst, verschmolzen oder mit einem anderen Tätigkeitsfokus fortgeführt werden.

1.2. Einhaltung des öffentlichen Zwecks

Gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gibt die itec folgende Stellungnahme zur Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung ab: Unternehmensgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informatik für den "Konzern Stadtwerke Solingen GmbH". Die im Geschäftsjahr 2020/2021 erbrachten IT-Dienstleistungen bezogen sich insbesondere auf den Bereich der Energieversorgung des SW SG-Konzerns und haben diesen dadurch in der Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgaben maßgeblich unterstützt.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die itec agiert als IT-Dienstleister ausschließlich für die Stadtwerke Solingen GmbH (SW SG) und die SWS Netze Solingen GmbH (SWS Netze) und ist damit auch mittelbar vom Marktumfeld ihrer Kunden betroffen. Die fortschreitende Digitalisierung und die damit einhergehende Technisierung des Arbeitsumfeldes zieht ein deutlich steigendes Maß an Support-Anfragen nach sich. Auch die Einführung neuer Arbeitsmittel wie iPhone und iPad und -methoden wie mobile working im gesamten Konzern sorgen für eine verstärkte Nachfrage nach den angebotenen Dienstleistungen und eine zeitliche Ausdehnung der Service-Leistungen.

Die SWS Netze ist aufgrund ihrer natürlichen Monopolstellung vorwiegend geprägt durch regelmäßig wiederkehrende, aber auch kontinuierlich steigende regulatorische Vorgaben der Bundesnetzagentur. Die Verabschiedung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende verbunden mit dem Messstellenbetriebsgesetz wird zu einem Entwicklungsschub der Technik für moderne Zähler bzw. intelligente Messsysteme führen.

Der Vertrieb der SW SG agiert in einem stark umkämpften regionalen Marktumfeld und benötigt maßgeschneiderte kundensegmentspezifische Produktkonzepte, die hohe Anforderungen an die Flexibilität der IT stellen. Insbesondere der schnelle und zielgerichtete Vor-Ort-Support bereits sehr zeitnah nach der Erstellung einer Service-Anforderung des Kunden steht auf der Skala der wesentlichen Kundenanforderungen ganz oben.

Daneben erweitert der Konzern Stadtwerke Solingen sein Dienstleistungsspektrum durch stetes Wachstum im Bereich Wärme-Contracting und E-Mobilität sowie den Ausbau des Erzeugungsportfolios durch Erneuerbare Energien. Die Prozesse dieser Geschäftsfelder müssen mittelfristig in die Konzern-IT-Plattform integriert werden.

2.2. Geschäftsverlauf

Mit der SW SG bestand ein Rahmenvertrag, welcher per 31.12.2020 aufgekündigt worden war. Da sich jedoch beim Outsourcing an die Prego GmbH Verzögerungen einstellten, wurde die Vertragsbeziehung verlängert, diese lief aber final im Geschäftsjahr 2020/21 aus. Bis dahin war die Abnahme der durch die itec angebotenen Leistungen gesichert. Den Schwerpunkt bildet das Geschäftsfeld "Versorgung" der SW SG.

Im technischen Bereich war das Geschäftsjahr 2020/2021 hauptsächlich bestimmt durch die Begleitung des Outsourcings. Dies bedeutete, dass Begehungen im Rahmen der Ausschreibung durchgeführt, Listen über eingesetzte Soft- und Hardware erstellt und Migrationen von Systemen und Daten vorbereitet und begleitet wurden sowie dass die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der verbleibenden IT sicherzustellen war.

Beim Personal war folglich das Geschäftsjahr durch einen Abbau des Personalkörpers geprägt, indem Mitarbeiter in die ATZ gingen bzw. auf andere Stellen innerhalb der SW SG übergeleitet wurden. Somit bestanden zum GJ-Ende lediglich noch 2 aktive Arbeitsverträge, welche aber auch in den ersten Monaten des neuen GJ 2021/22 in ATZ-Arbeitsverhältnisse überführt werden.

Das Geschäftsjahr wurde mit einem Jahresüberschuss von EUR 95.481,91 abgeschlossen (Vorjahr: EUR 557.527,13).

Die fortdauernde Covid-19 Pandemie hat dazu geführt, dass für einen Großteil der Mitarbeiter der SW SG und der SWS Netze entsprechende IT-Technik für Homeoffice-Arbeitsplätze geschaffen werden musste, was zu einer hohen Auslastung geführt hat. Negative wirtschaftliche Auswirkungen, wie sie in anderen Branchen zu verzeichnen sind, hat die Pandemie auf die itec nicht.

2.3. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die itec wendet das Management-Information-System (MIS) der Beteiligungsgesellschaft der Stadt Solingen mbH (BSG) an. Die herangezogenen Kennzahlen werden monatlich an die Geschäftsführung und an den Gesellschafter der itec gemeldet. Dazu zählen vor allem die nachfolgenden Kennzahlen:

Unternehmensspezifische Kennzahlen

2020/2021
Umsatzrentabilität in % * 9
Materialaufwandsquote in % 60
Personalaufwandsquote in % 20
Umsatz pro Mitarbeiter ** in Tsd. EUR 483
Personalkosten pro Mitarbeiter * in Tsd. EUR 96
Cashflow *** in Tsd. EUR 136
CF Rate = CF/Gesamtleistung in % 10

* EBIT/Umsatzerlöse

** Durschnitt 2,75 MA

*** Cashflow = Jahresergebnis zzgl. Abschreibungen

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, welche für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder die Lage der itec von Bedeutung sind, werden zu Steuerungs- und Analysezwecken nicht verwendet.

2.4. Lage der Unternehmung

2.4.1. Ertragslage

Die im Berichtsjahr erzielten Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.319 (Vj. TEUR 2.512) resultierten im Wesentlichen aus Bestandsgeschäften (kontinuierliche vertraglich geregelte Leistungsbeziehungen) und wurden ausschließlich mit dem Konzern SW SG realisiert. Diese liegen geplant deutlich unter Vorjahresniveau, da Leistungen peu-a-peu von der Prego übernommen wurden und schließlich keine aktiven Dienstleistungen mehr für die SW SG erbracht wurden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge i. H. v. TEUR 10 (Vj. TEUR 13) beinhalten im Wesentlichen periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Die Materialaufwendungen von TEUR 795 (Vj. TEUR 1.026) betreffen fast ausschließlich Aufwendungen aus bezogenen Leistungen, wie z. B. Beratungs- und Supportleistungen.

Am 30.09.2021 wurden zwei Mitarbeiter beschäftigt. Der Personalaufwand betrug TEUR 263 (Vj. TEUR 508) und beinhaltet Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen in Höhe von TEUR°58 (Vj. TEUR 137).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i. H. v. TEUR 110 (Vj. TEUR 116) enthalten insbesondere Aufwendungen für bezogene Beratungsleistungen und sonstige Dienst- und Fremdleistungen (TEUR 75, Vj. TEUR 53) sowie Mietaufwendungen für Büroräume (TEUR 17, Vj. TEUR 33).

Die ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (TEUR 20, Vj. TEUR 232) umfassen die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer.

Das Geschäftsjahr wurde mit einem Jahresüberschuss von TEUR 96 (Vj. TEUR 558) abgeschlossen.

2.4.2. Finanz- und Vermögenslage

Die Finanzlage ist als sehr stabil zu bezeichnen. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfristen zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.

Die Bilanzsumme ist im Vorjahresvergleich um rd. TEUR 531 gesunken.

Auf der Aktivseite verminderte sich das Anlagevermögen um TEUR 57 infolge planmäßiger Abschreibungen sowie durch Anlagenabgänge.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 3.628 (Vj. TEUR 4.086). Diese resultieren im Wesentlichen aus einem kurzfristigen Kredit in Höhe von TEUR 3.601, welcher der Beteiligungsgesellschaft der Stadt Solingen mbH (BSG) im Rahmen einer mit dieser bestehenden Cash-Pooling-Vereinbarung gewährt wurde (Vj. TEUR 4.082). Darüber hinaus bestehen Forderungen gegen die Gesellschafterin Stadtwerke Solingen GmbH (SW SG) in Höhe von TEUR 27, welche sich aus organschaftlich begründeten Ansprüchen aus der Verrechnung von Umsatzsteuern ergeben. Im Vorjahr bestanden solche Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von TEUR 3.

Das gezeichnete Kapital von TEUR 500 ist voll eingezahlt. Die ausgewiesene Gewinnrücklage in Höhe von TEUR 2.699 beinhaltet thesaurierten Jahresüberschüsse der Geschäftsjahre 2011/2012 bis 2017/2018.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen konnten stets innerhalb der Zahlungsziele beglichen werden. Die ausgewiesenen Rückstellungen beinhalten Steuerrückstellungen (TEUR 284, Vj. TEUR 284) und sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 154 (Vj. TEUR 260); davon entfallen - nach Verrechnung mit Deckungsvermögen i. S. des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB - TEUR 123 (Vj. TEUR 170) auf die Rückstellungen im Zusammenhang mit Altersteilzeitverpflichtungen.

Zusammenfassend stellen sich die Finanz- und Vermögenslage sowie die operative Ertragslage der itec jeweils als zufriedenstellend dar.

3. Prognosebericht

Die itec ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der SW SG. Der Geschäftsbetrieb der itec konzentriert sich seit dem Geschäftsjahr 2016/17 auf den Betrieb des Rechenzentrums und den Support der IT-Arbeitsplätze im Konzern Stadtwerke Solingen.

Die Wirtschaftsplanung der itec basiert auf der Grundlage, dass die Stadtwerke Solingen den Betrieb des Rechenzentrums im Geschäftsjahr 2020/21 auf einen neuen Dienstleister übertragen hat, im Laufe des kommenden Geschäftsjahres die mit der SW SG bestehenden Leistungsvereinbarungen auslaufen, die verbliebenen Mitarbeiter sämtlich in die Freizeitphase der Altersteilzeitbeschäftigung übergehen und dass das verbleibende Vermögen der Gesellschaft auf der Grundlage des Umwandlungsrechts im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die SW SG übergehen könnte.

Die Cash-Pooling-Vereinbarung mit der BSG wird im Geschäftsjahr 2021/2022 bis auf weiteres fortgeführt.

Das Plan-Ergebnis für das Geschäftsjahr 2021/2022 beläuft sich auf TEUR 23.

in T€ Plan 2021/2022 Ist 2020/2021 Abw.
Umsatzerlöse 556 1.319 -763
sonstige betriebl. Erträge 0 10 -10
Gesamtleistung 556 1.329 -773
Materialverbrauch 0 -4 4
Aufwendungen f. bez. Leistungen -431 -792 361
Rohüberschuss 125 533 -408
Personalaufwand -75 -263 188
sonstige betriebl. Aufwendungen -18 -110 92
EBITDA 32 160 -128
Abschreibungen 0 -42 42
EBIT 32 118 -86
Finanzergebnis 0 -4 4
EBT 32 114 -82
Ertragsteuern -9 -20 11
Jahresergebnis nach Steuern 23 94 -71

Unternehmensspezifische Kennzahlen

Plan 2021/2022 Plan 2020/2021
Umsatzrentabilität in % 6 9
Materialaufwandsquote in % 78 60
Personalaufwandquote in % 13 20
Cashflow in Tsd. EUR 23 136
CF Rate = CF / Gesamtleistung in % 4 10

4. Chancen- und Risikobericht

Die Gesellschaft ist in das Risikomanagement des Konzerns Stadtwerke Solingen eingebunden. Anhand einer Risk-Map werden etwaige Risiken erfasst und bewertet sowie geeignete Maßnahmen ergriffen. Für das Geschäftsjahr 2020/2021 wurden keine Risiken erfasst.

Vor diesem Hintergrund sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität der Gesellschaft erkennt die Geschäftsführung keine existenzgefährdenden Risiken.

 

Solingen, 17. Februar 2022

itec Informationstechnologie Solingen GmbH

gez. Daniel Banzhaf, Geschäftsführer

Bilanz zum 30. September 2021

Aktivseite

30.09.2021 30.09.2020
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 52.033,00 83.605,00
II. Sachanlagen 7.769,00 33.679,00
59.802,00 117.284,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, 3.628.475,63 4.085.541,88
davon gegen Gesellschafter EUR 27.431,52 (Vj. TEUR 3)
2. sonstige Vermögensgegenstände 61.193,56 5.976,61
3.689.669,19 4.091.518,49
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 10.656,73 21.945,95
3.700.325,92 4.113.464,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.710,26 74.056,71
3.773.838,18 4.304.805,15

Passivseite

30.09.2021 30.09.2020
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Gewinnrücklagen
andere Gewinnrücklagen 2.698.918,74 2.698.918,74
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 95.481,91 557.527,13
3.294.400,65 3.756.445,87
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 284.157,98 284.157,98
2. sonstige Rückstellungen 153.851,00 259.607,66
438.008,98 543.765,64
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.887,50 314,82
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 37.449,84 0,00
3. sonstige Verbindlichkeiten, 1.091,21 4.278,82
davon aus Steuern EUR 1.064,62 (Vj. TEUR 4)
41.428,55 4.593,64
3.773.838,18 4.304.805,15

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021

01.10.2020-30.09.2021 01.10.2019-30.09.2020
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 1.319.222,75 2.511.727,59
2. sonstige betriebliche Erträge 9.767,45 12.813,96
1.328.990,20 2.524.541,55
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -3.674,00 -1.307,37
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -791.558,17 -1.024.796,74
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -189.154,41 -406.192,97
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, -73.662,86 -101.346,45
davon für Altersversorgung EUR 21.253,17 (Vorjahr TEUR 31)
5. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -41.829,00 -82.388,37
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -110.216,13 -115.805,67
-1.210.094,57 -1.731.837,57
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, -3.735,85 -3.646,70
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen EUR 0 (Vorjahr TEUR 3)
-3.735,85 -3.646,70
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -19.677,87 -231.530,15
9. Ergebnis nach Steuern 95.481,91 557.527,13
10. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 95.481,91 557.527,13

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen sowie zu Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die itec Informationstechnologie Solingen GmbH (im Folgenden: itec) hat ihren Sitz in Solingen und ist beim Amtsgericht Wuppertal in Abteilung B des Handelsregisters (HRB) unter der Nummer 16036 eingetragen.

Die itec ist eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Solingen GmbH (SW SG). Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informatik und Organisation, insbesondere für die SW SG sowie deren Tochtergesellschaften.

Der Jahresabschluss der itec ist nach den Vorschriften des dritten Buches des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung rechtsformspezifischer Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

In der Bilanz wurden einzelne Posten des Anlagevermögens zusammengefasst und im Anlagengitter (Anlagenspiegel) gesondert ausgewiesen, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden linear über deren Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert. Die betriebsgewöhnlichen Abschreibungsdauern betragen für immaterielle Wirtschaftsgüter 3 bis 8 Jahre und für Sachanlagen 3 bis 15 Jahre.

Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, welche einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu EUR 800,00 betragen, werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe ergebnismindernd erfasst. Sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten solcher Vermögensgegenstände den Betrag von EUR 800,00 übersteigen, werden diese linear über die veranschlagte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben; voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den planmäßig erfassten Werteverzehr hinausgehen, wird jeweils durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Ausfallrisiken bewertet. Flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Unter dem auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen (z. B. aus Altersteilzeitverpflichtungen) dienen (sog. Deckungs- oder Planvermögen), werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen saldiert. Erträge und Aufwendungen aus den zu verrechnenden Vermögensgegenständen werden entsprechend mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der korrespondierenden Schulden verrechnet und im Finanzergebnis ausgewiesen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der zu saldierenden Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden, wird der übersteigende Betrag in der Bilanz unter dem Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen.

Die passivierten Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in angemessener und ausreichender Höhe. Die Bewertung erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag, welcher nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um den zugrundeliegenden Sach- oder Geldleistungsverpflichtungen nachkommen bzw. um Verpflichtungsüberschüsse aus schwebenden Geschäften abdecken zu können.

Die Steuerrückstellungen umfassen Verpflichtungen aus Steuern, soweit diese Verpflichtungen infolge der Realisierung entsprechender steuerpflichtiger Tatbestände vor dem Abschlussstichtag entstanden sind und noch keine Festsetzung der Steuern erfolgt ist. Diese ungewissen Steuerschulden betreffen regelmäßig die Gewerbesteuer, die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag, wobei diese Steuerschulden jeweils mit geleisteten Vorauszahlungen saldiert werden, sowie etwaige Haftungsschulden (z. B. Lohnsteuerhaftungsschulden).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Etwaige Erfolgswirkungen aus der Änderung des jeweiligen Rechnungszinssatzes (Zinssatzänderungseffekte) werden nicht im Finanzergebnis, sondern im operativen Ergebnis ausgewiesen, sind also z. B. im Falle der Rückstellungen im Zusammenhang mit Altersteilzeitverpflichtungen Bestandteil der Personalaufwendungen bzw. - bei Auflösung der Rückstellung - der sonstigen betrieblichen Erträge.

Die Bewertung der unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen (Blockmodell) erfolgte auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Zugrundelegung des gem. § 253 Abs. 2 HGB in Verbindung mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) zum Bilanzstichtag im Einzelnen maßgeblichen Zinsfußes. Sofern im Rahmen der Rückstellungsbewertung biometrische Einflussfaktoren zu berücksichtigen waren, wurden die Richttafeln 2018 G (RT 2018 G) von Professor Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.

Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte nach Maßgabe der Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW RS HFA 3 in der Fassung vom 19.06.2013. Soweit die Altersteilzeitrückstellung Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr umfasste, wurden diese abgezinst mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine Restlaufzeit, welche der durchschnittlichen Restlaufzeit der betreffenden Altersteilzeitvereinbarungen entspricht.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Latente Steuern, welche sich für die itec zum einen aus temporären Abweichungen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und den korrespondierenden steuerlichen Wertansätzen sowie in der Steuerbilanz gebildeter Sonderposten ergeben und zum anderen aus etwaigen steuerlichen Verlustvorträgen, werden auf der Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes von rd. 32,5 % ermittelt. Der kombinierte Ertragsteuersatz beinhaltet die Körperschaftsteuer (KSt) mit 15 % sowie den hierauf in Höhe von 5,5 % erhobenen Solidaritätszuschlag (SolZ) und die Gewerbesteuer (GewSt) mit rd. 16,6 %, wobei dem rechnerischen Gewerbesteuersatz der Hebesatz der Stadt Solingen von 475 % zugrunde gelegt wurde.

Eine sich aus dieser Berechnung insgesamt ergebende zu erwartende Steuerbelastung würde in der Bilanz unter dem Posten "Passive latente Steuern" angesetzt. Im Falle einer sich insgesamt ergebenden zu erwartenden Steuerentlastung würde das Aktivierungswahlrecht gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zugunsten einer Nichtaktivierung in Anspruch genommen. Für das Berichtsjahr ergaben sich insgesamt aktive latente Steuern, welche nicht bilanziert wurden.

2. Angaben zu Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird als Bestandteil dieser Anhangberichterstattung in einem separaten Anlagengitter (Anlagenspiegel) dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Wie auch im Vorjahr betragen die Restlaufzeiten sämtlicher Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände nicht mehr als ein Jahr.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 3.629 (Vj. TEUR 4.086). Diese resultieren im Wesentlichen aus einem kurzfristigen Kredit in Höhe von TEUR 3.601, welcher der Beteiligungsgesellschaft der Stadt Solingen mbH (BSG) im Rahmen einer mit dieser bestehenden Cash-Pooling-Vereinbarung gewährt wurde (Vj. TEUR 4.082). Darüber hinaus bestehen Forderungen gegen die Gesellschafterin Stadtwerke Solingen GmbH (SW SG) in Höhe von TEUR 27, welche sich aus organschaftlich begründeten Ansprüchen aus der Verrechnung von Umsatzsteuern ergeben. Im Vorjahr bestanden solche Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von TEUR 3.

Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital von TEUR 500 (Vj. TEUR 500) ist voll eingezahlt. Bei der ausgewiesenen Gewinnrücklage in Höhe von TEUR 2.699 (Vj. TEUR 2.699) handelt es sich um andere Gewinnrücklagen i. S. d. § 272 Abs. 3 HGB.

Sonstige Rückstellungen

Die passivierten sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf insgesamt TEUR 154 (Vj. TEUR 260) und betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen (TEUR 123, Vj. TEUR 170). Ausgewiesen werden unter diesem Bilanzposten ferner Rückstellungen im Zusammenhang mit Jahresabschlusserstellung und -prüfung (TEUR 9, Vj. TEUR°7), Gewährleistungsverpflichtungen (TEUR 7, Vj. TEUR 13), Ansprüchen von Mitarbeitern aus Urlaubsrückständen (TEUR 3, Vj. TEUR 3) und Jahressonderzahlungen (TEUR 3, Vj. TEUR 11).

Die Rückstellung im Zusammenhang mit Altersteilzeitverpflichtungen wurde ausschließlich für Verpflichtungen aus solchen Altersteilzeitarbeitsverhältnissen gebildet, die nach dem sog. Blockmodell ausgestaltet sind. Die Bewertung dieser Rückstellung erfolgte nach Maßgabe der Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW RS HFA 3 in der Fassung vom 19.06.2013 unter Zugrundelegung eines Rechnungszinses von 0,42 % (Vj. 0,70 %), einer Gehaltsdynamik von 2 % p. a. sowie biometrischer Wahrscheinlichkeitswerte nach den Richttafeln 2018 G von Professor Dr. Klaus Heubeck.

Neben dem versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der ungewissen Verbindlichkeiten aus künftig zu leistenden Aufstockungszahlungen (einschließlich der Rentenversicherungsbeiträge) umfasst die Rückstellung auch den Erfüllungsrückstand, welcher dem Barwert des noch nicht entlohnten Anteils der von den Altersteilzeitbeschäftigten in der Arbeitsphase des Blockmodells erbrachten Arbeitsleistung entspricht.

Die bewerteten Ansprüche der Altersteilzeitbeschäftigten der itec auf Arbeitsentgelt für Zeiten einer Freistellung von der Arbeitsleistung, welche jeweils mit vor diesen Zeiten in der Arbeitsphase der Altersteilzeit (ATZ) erbrachten Arbeitsleistungen erzielt wurden (sog. Wertguthaben), einschließlich der hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, sind nach Maßgabe des § 8a Altersteilzeitgesetz (AltTZG) gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers abzusichern. Zu diesem Zweck hat die itec mit einer Bank vertraglich ein Verpfändungsmodell vereinbart, in dessen Rahmen diese Bank als Treuhänder fungiert, welchem die Arbeitnehmer als Treugeber ihre Wertguthaben abtreten und an den die itec ein Festgeldguthaben in Höhe eines den zu sichernden Ansprüchen entsprechenden Sicherungswertes verpfändet.

Das Pfandrecht an dem Festgeld erlischt regelmäßig im Verlauf der Freistellungsphase des Altersteilzeit-Blockmodells entsprechend dem in dieser Phase erfolgenden kontinuierlichen Abbau der Wertguthaben der betreffenden Altersteilzeitbeschäftigten. Soweit das Pfandrecht an den Vermögensgegenständen nicht (mehr) besteht, wird das Festgeld unter dem Bilanzposten "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten" ausgewiesen. Wenn und soweit das Pfandrecht hingegen noch besteht, stellt das verpfändete Festgeld sogenanntes Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB dar, da dieses Vermögen insoweit ausschließlich dem Zweck der Erfüllung der Schulden aus den Wertguthaben dient und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist.

Die als Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 HGB zu qualifizierenden Vermögenswerte sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, das verpfändete Festgeld also zu dessen Nominalwert, und mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Sofern der Zeitwert des Deckungsvermögens im Einzelfall zum Bilanzstichtag den Betrag des jeweiligen Wertguthabens übersteigt, ist der übersteigende Betrag in der Bilanz unter dem Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen.

Wie im Vorjahr erfolgte zum Bilanzstichtag der Ausweis nach erfolgter Saldierung dieser ATZ-Verpflichtungen (TEUR 251, Vorjahr: TEUR 242) mit dem entsprechenden Deckungsvermögen (TEUR 250, Vorjahr: TEUR 242) unter den sonstigen Rückstellungen (TEUR 1, Vorjahr: TEUR 3).

Verbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr zu verzeichnen.

Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 37 (Vorjahr: TEUR 0).

3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse beliefen sich im Berichtsjahr auf TEUR 1.319 (Vorjahr: TEUR 2.512), wovon auf den Bereich "Rechenzentrum-Dienstleistungen" TEUR 1.275 (Vorjahr: TEUR 2.466) und auf den Bereich "Beratung" TEUR 44 (Vorjahr: TEUR 45) entfielen. Die Umsatzerlöse wurden vollständig im Inland erwirtschaftet.

Die sonstigen betrieblichen Erträge i. H. v. TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 13) beinhalten, wie im Vorjahr, im Wesentlichen periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 8, Vorjahr: TEUR 8).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i. H. v. TEUR 110 (Vorjahr: TEUR 116) enthalten insbesondere Aufwendungen für bezogene Beratungsleistungen sowie sonstige Dienst- und Fremdleistungen (TEUR 75, Vorjahr: TEUR 53) und Mietaufwendungen für Büroräume (TEUR 17, Vorjahr: TEUR 33).

Die erzielten Erträge aus dem vorstehend erwähnten Festgeld, welches ausschließlich der Insolvenzsicherung sog. Wertguthaben von Altersteilzeitbeschäftigten gem. § 8a AltTZG dient und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist, sind gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in der GuV mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der korrespondierenden Rückstellungen innerhalb des Finanzergebnisses zu verrechnen. Im Berichtsjahr wurden aus dem angelegten Festgeld jedoch keine Erträge erzielt, so dass die Aufwendungen aus der Aufzinsung der in der Bilanz mit dem Deckungsvermögen verrechneten Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von TEUR 1,5 unsaldiert unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen werden.

Die ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (TEUR 20, Vorjahr: TEUR 232) umfassen die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer.

Latente Steuern sind in den ausgewiesenen Steuern nicht enthalten. Zum Bilanzstichtag war - wie im Vorjahr - insgesamt ein Überhang aktiver latenter Steuern festzustellen, welcher im Wesentlichen aus zu erwartenden künftigen Steuerentlastungen aufgrund temporärer Wertansatzdifferenzen im Bereich der langfristigen Personalrückstellungen resultiert und auf dessen Bilanzierung in Ausübung des Ansatzwahlrechtes gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet wurde.

Eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB im Zusammenhang mit der Bewertung des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert besteht nicht.

III. Ergänzende Angaben

1. Angaben zur zusätzlichen Altersversorgung

Die Arbeitnehmer der itec haben nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K) einen tarifrechtlichen Anspruch auf eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung. Zu diesem Zweck ist die itec Mitglied im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK), welche eine Sonderkasse der Rheinischen Versorgungskassen (RVK), einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Köln ist. Die von den Mitgliedern nach dem sog. Abschnittsdeckungsprinzip erhobenen Umlagen werden formal nach dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt der durch die Mitglieder bei der RZVK angemeldeten Pflichtversicherten bemessen.

Bei kommunalen Zusatzversorgungskassen wie der RZVK, welche die Zusatzversorgung als externer Träger für ihre - nach dem Muster einer Solidargemeinschaft auf Dauer zusammengeschlossenen - Mitglieder durchführt, handelt es sich um Pensionskassen i. S. d. § 1b Abs. 3 BetrAVG, so dass hier sog. mittelbare beitragsorientierte Versorgungszusagen der itec an ihre Arbeitnehmer vorliegen. Die Ansprüche der Arbeitnehmer auf die Versorgungsleistungen richten sich unmittelbar an die Zusatzversorgungskasse.

Soweit der beizulegende Wert des Vermögens der RZVK nicht den Erfüllungsbetrag der Versorgungsverpflichtungen erreicht, besteht eine subsidiäre Haftung der jeweiligen RZVK-Mitglieder gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Anhaltspunkte für eine drohende Inanspruchnahme der RZVK-Mitglieder aus dieser Haftung sind nicht erkennbar. Infolge des Rechts der RZVK, im Rahmen des Umlageverfahrens die für die Finanzierung der Versorgungsverpflichtungen benötigten Umlagen von ihren Mitgliedern verbindlich festzulegen, ergibt sich gegenüber kapitalgedeckten Versicherungen, deren Beiträge sich ursächlich am Wert des Zuwachses der Versorgungsrechte der Arbeitnehmer orientieren, im Ergebnis lediglich eine zeitlich abweichende Struktur der Beitragszahlungen.

Neben dem Regelumlagesatz von 4,25 % erhebt die RZVK im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I ein sog. Sanierungsgeld von 3,5 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs. Im Berichtsjahr belief sich das zusatzversorgungspflichtige Entgelt auf TEUR 295 (Vorjahr: TEUR 391). Für das kommende Geschäftsjahr wird von gleichbleibenden Umlagesätzen und nicht wesentlich veränderten zusatzversorgungspflichtigen Entgelten ausgegangen.

2. Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Berichtsjahr gab es keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die zu nicht marktüblichen Konditionen zustande gekommen sind.

3. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung i. S. d. § 285 Nr. 33 HGB sind nicht eingetreten.

4. Angabe zu den Organen der Gesellschaft

Frau Petra Mofidi war bis zum 31.08.2021 Geschäftsführerin der itec. Frau Mofidi war hauptberuflich Leiterin des Unternehmensbereiches Personal, Recht und IT-Management der Stadtwerke Solingen GmbH (SW SG) und erhielt von dieser ihre Bezüge. Mit Wirkung zum 01.09.2021 hat Herr Daniel Banzhaf die Geschäftsführung übernommen. Herr Banzhaf ist hauptberuflich Leiter des Unternehmensbereiches Finanzen und kaufmännischer Service der SW SG und erhält ebenfalls von dieser seine Bezüge. Die itec hat der SW SG für die jeweils in Teilzeit ausgeübten Geschäftsführertätigkeiten entsprechende Kostenerstattungen vergütet.

5. Angaben zu den Arbeitnehmern nach § 285 Nr. 7 HGB

Die Berechnung der nachstehend dargestellten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer erfolgte methodisch als Mittelwert der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31.12.2020, 31.03.2021, 30.06.2021 und 30.09.2021 Beschäftigten. Es handelte sich bei den Arbeitnehmern ausschließlich um Vollzeitbeschäftigte, so dass eine Umrechnung von Teilzeitbeschäftigten entsprechend ihrer jeweiligen tatsächlichen Beschäftigung auf Vollzeitbeschäftigte nicht vorzunehmen war. Im Berichtsjahr wurden keine Auszubildenden beschäftigt. Die genannte Arbeitnehmeranzahl entspricht daher derjenigen im Sinne des § 267 HGB, bei deren Ermittlung Auszubildende ebenfalls unberücksichtigt bleiben, Teilzeitbeschäftigte jedoch voll gezählt werden.

Arbeitnehmer i. S. d. § 285 Nr. 7 HGB männlich weiblich Gesamt
Angestellte (kfm. u. techn.) 2,75 0 2,75

6. Konzernzugehörigkeit

Die Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH, Solingen, registriert beim Amtsgericht Wuppertal, HRB 16515, stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf, in welchen die itec einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

7. Honorar des Abschlussprüfers

Die Angabe des von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars erfolgt nicht, da dieses in der gesetzlich geforderten Aufschlüsselung im Konzernabschluss der Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH (BSG) enthalten ist.

8. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in voller Höhe an die Stadtwerke Solingen GmbH auszuschütten.

 

Solingen, 17.02.2022

itec lnformationstechnologie Solingen GmbH

gez. Daniel Banzhaf, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens für den Zeitraum 01.10.2020 - 30.09.2021

Anlagenspiegel Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.10.2020 Zugänge Abgänge Umbuchungen Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 30.09.2021
Euro Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Nutzungsrechte 2.543.660,52 0,00 0,00 0,00 2.543.660,52
2.543.660,52 0,00 0,00 0,00 2.543.660,52
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen 95.285,00 0,00 0,00 0,00 95.285,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 433.247,72 0,00 238.075,83 0,00 195.171,89
528.532,72 0,00 238.075,83 0,00 290.456,89
3.072.193,24 0,00 238.075,83 0,00 2.834.117,41
Anlagenspiegel Abschreibungen kumuliert 01.10.2020 Zugänge Abschreibungen Abgänge Abschreibungen Umbuchungen Abschreibungen Abschreibungen kumuliert 30.09.2021
Euro Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Nutzungsrechte 2.460.055,52 31.572,00 0,00 0,00 2.491.627,52
2.460.055,52 31.572,00 0,00 0,00 2.491.627,52
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen 89.725,00 1.552,00 0,00 91.277,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 405.128,72 8.705,00 222.422,83 0,00 191.410,89
494.853,72 10.257,00 222.422,83 0,00 282.687,89
2.954.909,24 41.829,00 222.422,83 0,00 2.774.315,41
Anlagenspiegel Restbuchwerte 30.09.2021 Restbuchwerte 30.09.2020
Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Nutzungsrechte 52.033,00 83.605,00
52.033,00 83.605,00
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen 4.008,00 5.560,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.761,00 28.119,00
7.769,00 33.679,00
59.802,00 117.284,00

BESTÄTIGUNGSVERMERK

An die itec Informationstechnologie Solingen GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der itec Informationstechnologie Solingen GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der itec Informationstechnologie Solingen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Wuppertal, den 21. Februar 2022

Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Kroniger, Wirtschaftsprüfer

Wendlandt, Wirtschaftsprüfer

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses

Auszug aus der Gesellschafterversammlung vom 03.03.2022:

"Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020/2021 wird mit einer Bilanzsumme von € 3.773.838,18 und einem Jahresüberschuss von € 95.481,91 festgestellt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von € 95.481,91 wird an den Gesellschafter Stadtwerke Solingen GmbH ausgeschüttet."

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

4 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.