Esda Strumpfwerke GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Strumpfwaren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Jauslin seit 27.12.2024 | Geschäftsführer |
Christoph Holinski seit 27.12.2024 | Prokura |
Anja Sabine Henke seit 20.3.2024 | Prokura |
Gülüzar Bas seit 16.8.2023 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
M**** D***United Brands Group GmbH+1 | 4.40% |
| Name | Anteil |
|---|---|
emdequity GmbH | 65.70% |
| 28.29% | |
| 1.61% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 1.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
emdequity GmbHMünchenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021Grundlagen des Unternehmens Die emdequity GmbH beteiligt sich in erster Linie mehrheitlich an mittelständisch geprägten Unternehmen im deutschsprachigen Raum, vorwiegend im Bereich Handel und Produktion. Geschäftsgegenstand ist neben der Bereitstellung von Wachstumskapital auch die Restrukturierung und Sanierung der Tochterunternehmen, die Entwicklung konzernübergreifender Strategien bis hin zur Übernahme von Managementkapazitäten. Dabei wird Wert gelegt auf unternehmerische Nachhaltigkeit. So steht die Sicherung und langfristige Mehrung der Substanz vor dem Erreichen kurzfristiger Renditeziele. Für die Tochterunternehmen wird neben weiteren Beratungsleistungen Kapital bereitgestellt, um ein erfolgreiches langfristiges Bestehen an den unterschiedlichen Märkten zu ermöglichen. Die Konzernmutter bietet einen kompetenten Ansprechpartner, der in enger Abstimmung mit den jeweiligen Geschäftsführern der Tochterunternehmen die gemeinsamen mittel- und langfristigen Ziele erarbeitet, und diese auf die unternehmensübergreifende Strategie abstimmt. Im Konzernverbund wesentliche Unternehmen sind die Wilox Strumpfwaren GmbH mit Sitz in Wolfertschwenden, die DAMINO GmbH mit Sitz in Großschönau sowie die im Geschäftsjahr erworbene Feiniko Handelsgesellschaft mbH ("Feiniko") mit Sitz in Dortmund. Die Feiniko mit ihren jeweiligen Tochterfirmen ist ein Großhandelsunternehmen im Aktions- und Prämiengeschäft. Die Hauptabsatzmärkte der Konzerntöchter liegen in Europa, Absatzschwerpunkt bildet dabei die DACH-Region. Der Konzern beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 429 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im In- und Ausland. Die wichtigsten Leistungsindikatoren des Konzerns sind die Gesamtleistung und das Ergebnis vor Steuern. Wirtschaftliche Lage des Konzerns Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft hat sich im Vergleich zu 2020 wieder etwas erholt. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt stieg um 2,6 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr, wie die Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zeigen. Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,7 Prozentpunkte und betrug im Jahr 2021 durchschnittlich knapp 43.292 Euro. Auf der Nachfrageseite verursachten die Auswirkungen der Corona Pandemie im privaten Konsum einen Rückgang preisbereinigt von 0,2% im Vorjahresvergleich und blieben somit im zweiten Corona-Jahr 5% unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019. Die Staatsausgaben 2021 stiegen dagegen um 5,0% und wirkten stabilisierend. Im Vergleich zum vorangegangenen Krisenjahr 2020, in dem die Produktion im Zuge der Corona-Pandemie teilweise massiv eingeschränkt worden war, hat sich die Wirtschaftsleistung im Jahr 2021 in fast allen Wirtschaftsbereichen erhöht. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung stieg im Verarbeitenden Gewerbe deutlich um 4,4% gegenüber dem Vorjahr. Auch die meisten Dienstleistungsbereiche verzeichneten gegenüber 2020 merkliche Zuwächse. So nahm die Wirtschaftsleistung der Unternehmensdienstleister, zu denen Forschung und Entwicklung, Rechts- und Steuerberater sowie Ingenieurbüros zählen, um 5,4% zu. Im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe fiel das Wirtschaftswachstum aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen mit einem Plus von 3,0% etwas verhaltener aus. Lediglich im Baugewerbe, in dem die Corona-Pandemie im Jahr 2020 keine sichtbaren Spuren hinterlassen hatte, ging die Wirtschaftsleistung 2021 gegenüber 2020 leicht um 0,4% zurück. Trotz der Zuwächse im Jahr 2021 hat die Wirtschaftsleistung in den meisten Wirtschaftsbereichen noch nicht wieder das Vorkrisenniveau erreicht. So lag die Wirtschaftsleistung im Verarbeitenden Gewerbe 2021 noch 6,0% unter dem Niveau von 2019. Die sonstigen Dienstleister, zu denen neben Sport, Kultur und Unterhaltung auch die Kreativwirtschaft zählt, waren besonders stark von der anhaltenden Corona-Pandemie beeinträchtigt. Hier lag die preisbereinigte Bruttowertschöpfung 2021 sogar noch 9,9% unter dem Vorkrisenniveau. Im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit wurde der Rückgang der Wirtschaftsleistung aus dem Krisenjahr 2020 im Jahr 2021 nahezu kompensiert. Das Baugewerbe und der Bereich Information und Kommunikation konnten sich in der Pandemie behaupten und ihre Wirtschaftsleistung im Vergleich zu 2019 merklich steigern. Die Wirtschaftsleistung wurde 2021 im Jahresdurchschnitt von 44,8 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland erbracht, das entspricht dem Vorjahresniveau. Der Arbeitsmarkt hat sich im Vergleich zum Vorjahr stabilisiert. Die Arbeitslosigkeit ist 2021 jahresdurchschnittlich merklich gesunken. So reduzierte sich die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 82.000 auf 2.613.000 Menschen. Allerdings wurde auch 2021 der Arbeitsmarkt in erheblichem Umfang durch den Einsatz von Kurzarbeit gestützt, die Inanspruchnahme hat aber im Vergleich zum ersten Corona-Jahr deutlich abgenommen. Der bisherige Höchststand war im April 2020 mit knapp 6 Millionen Personen in Kurzarbeit erreicht worden, was sich im Jahresdurchschnitt 2020 in einer Kurzarbeiterzahl von 2,94 Millionen abgebildet hatte. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit gibt die jahresdurchschnittliche Kurzarbeiterzahl für 2021 mit rund 1,85 Millionen als deutlich geringer an. Der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung ist nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil im Jahr 2021 um 5 Prozent gesunken aufgrund des langen Lockdowns zu Jahresbeginn und der 2G-Beschränkungen im Weihnachtsgeschäft. Noch größer waren die Einbußen 2021 dagegen im sehr mittelständisch geprägten "Einzelhandel mit vorwiegend Textilien", der vor allem Betten-, Haustextil- und Handarbeitsgeschäfte umfasst. Hier weist das Statistische Bundesamt ein Umsatzminus in Höhe von 8,3 Prozent aus. Ähnlich war die Entwicklung beim Einzelhandel mit Gardinen, Teppichen etc., wo das Umsatzminus von 9,0 in 2021 sogar auf eines Umsatzzuwachses in Höhe von 12,2 Prozent in 2020 basierte. Diese Branchen hatten davon profitiert, dass sich die Verbraucher im ersten Corona-Jahr 2020- auch mangels Konsumalternativen - auf Investitionen in ihr Heim konzentriert haben. In allen diesen Daten sind auch Online-Umsätze enthalten, welche die stationären Geschäfte über ihren (neuen) Web-Shop, über Plattform-Verkäufe oder über Mischformen wie z.B. Click & Collect generiert haben. Würde man allein das stationäre Geschäft betrachten, dürften die Einbußen nach BTE- Schätzungen im Branchendurchschnitt merklich höher liegen. Die Anzahl der Beschäftigten in der Textil- und Bekleidungsindustrie in Deutschland ist im vergangenen Geschäftsjahr von 85.998 auf 84.147 unwesentlich gesunken. Die Textil- und Bekleidungsindustrie (Kennzahlen von Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern) schloss im abgelaufenen Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr mit einem Umsatzplus von 5,5 Prozentpunkten ab. Die Umsätze bei Bekleidung verzeichneten ein Umsatzplus von 3%, Textil war mit einem Umsatzplus von insgesamt 6,9% stärker. Die isolierte Betrachtung von Strumpfwaren entspricht diesem Umsatzplus 2021 von 6,9%. Geschäftsverlauf Im Jahr 2021 erzielte der Konzern eine Gesamtleistung von 77,9 Millionen Euro und konnte damit seine Leistung aus dem Vorjahr - wie geplant deutlich - um 62% erhöhen. Allein 30% hiervon (9 Millionen Euro) entfallen auf die Mitte 2021 erworbene Gesellschaft Feiniko. Ein weiterer wesentlicher Effekt stellt sich durch den ganzjährigen Einbezug der DAMINO GmbH ein. Im Vorjahr wurden die Umsatzerlöse aufgrund der Erstkonsolidierung nur anteilig für die Monate Juli - Dezember 2020 einbezogen. Weiterhin trug der Anstieg der Umsatzerlöse (4,8 Millionen Euro) bei der Wilox Strumpfwaren GmbH durch eine Normalisierung der Nachfrage, welche in 2020 aufgrund der Corona-Pandemie stark eingeschränkt war, maßgeblich zum Anstieg der Konzernumsatzerlöse bei. Der Konzernjahresüberschuss hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 29,9% vermindert, von 4,6 Millionen Euro in 2020 auf 3,2 Millionen Euro in 2021. Die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2021 ist insgesamt zufriedenstellend verlaufen. Ertragslage Die Umsatzerlöse sind von 47,9 Millionen Euro auf 77,6 Millionen Euro angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 4,4 Millionen Euro auf 2,7 Millionen Euro gesunken, das entspricht einem Rückgang von 38%. Der wesentliche Grund hierfür waren geringere Wertpapiererträge der Konzernunternehmen. Die Personalaufwendungen liegen mit 13,74 Millionen Euro in 2021 um 63 Prozent über dem Vorjahreswert von 8,42 Millionen Euro was im Wesentlich durch die Erstkonsolidierung der Feiniko und des ganzjährigen Einbezuges der DAMINO GmbH bedingt ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 7,29 Millionen Euro auf 10,62 Millionen Euro gestiegen. Ein wesentlicher Anstieg war bei den Kosten der Warenabgabe zu verzeichnen. Diese fielen in Höhe von 1,12 Millionen höher aus als im Vorjahr, was im Wesentlichen auf gestiegene Speditionskosten zurückzuführen ist. Der weitere Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist durch die Erstkonsolidierung der Feiniko und des ganzjährigen Einbezuges der DAMINO GmbH bedingt. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 519 (VJ TEUR 373) umfassen im Wesentlichen Zinsen für Fremdkapital. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die im Rahmen der Finanzierung des Kaufs der Feiniko aufgenommenen Bankkredite zurückzuführen. Das Ergebnis vor Steuern lag mit 4,71 Millionen Euro (Vorjahr: 4,94 Millionen Euro) leicht unter Vorjahresniveau. Geplant war eine deutliche Steigerung. Gründe für die Abweichungen sind im Wesentlichen die zuvor dargestellten Sachverhalte und die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes aus dem Erwerb der Feiniko.
Finanzlage des Konzerns Das Eigenkapital (inklusive des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung) beläuft sich auf 33,0 Millionen Euro (Vorjahr: 27,3 Millionen Euro). Die Eigenkapitalquote (unter Bezugnahme des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung) beträgt 45% und spiegelt damit die solide wirtschaftliche Substanz des Konzerns wider. Das Finanzmanagement der Konzerngesellschaften ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfristen zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Auf die Inanspruchnahme von Kontokorrentlinien konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr weitgehend verzichtet werden. Gegenüber dem Vorjahr kam es zu keinen wesentlichen Änderungen von Kreditkonditionen. Die Finanzlage des Konzerns ist aufgrund der hohen Eigenkapitalquote als sehr stabil zu bezeichnen. Die Konzerngesellschaften waren jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber Lieferanten und Gläubigern nachzukommen. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr bei 11,2 Millionen Euro. Es wurden Investitionen ins Anlagevermögen in Höhe von 1,181 Millionen Euro sowie Auszahlungen für den Erwerb von konsolidierten Unternehmen in Höhe von 11,9 Millionen Euro getätigt. Die Investitionen hierfür wurden zur Hälfte durch ein Bankdarlehen finanziert. Die flüssigen Mittel liegen am Bilanzstichtag mit 10,33 Millionen Euro über dem Vorjahres wert von 8,45 Millionen Euro (+22%). Vermögenslage des Konzerns Die Bilanzsumme liegt zum 31.12.2021 bei 73 Millionen Euro und hat sich damit um 35,9% erhöht. Das Anlagevermögen stieg um 89% auf 30,8 Millionen Euro. Der Anstieg ist im Wesentlichen durch den aus dem Erwerb der Feiniko entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerts bedingt. Das Umlaufvermögen stieg von 36,5 Millionen Euro auf 41,6 Millionen Euro um 14,0%. Die Vorräte wurden um 14,6% erhöht von 15,35 Millionen Euro auf 17,59 Millionen Euro erhöht. Die Forderungen liegen mit 10,0 Millionen Euro 50% über dem Vorjahreswert von 6,68 Millionen Euro. Die Vermögenslage des Konzerns ist geordnet. Chancen, Risiken und voraussichtliche Entwicklung Als mittelständischer Konzern im Textilumfeld, der vor allem in der Warenbeschaffung im internationalen Markt tätig ist, sind unsere Konzerngesellschaften einigen Risiken ausgesetzt und unterliegen in ihrem operativen Geschäft den konjunkturellen Chancen und Risiken der allgemeinen Entwicklung innerhalb der Textilbranche. Zwar haben modische Trends einen kleineren Einfluss auf die Tochterunternehmen, da ein höherer Teil des Umsatzes mit Standardware erzielt wird als in anderen Branchen, wetterbedingte Schwankungen wirken sich hier jedoch deutlicher aus. Zur Messung, Überwachung und Steuerung von Risiken nutzt der Konzern eine Vielzahl von Steuerungs- und Kontrollsystemen, die laufend weiterentwickelt werden. Risikomanagement Es erfolgt eine Unterscheidung in strategische und operative Risiken, sowie Risiken der Finanz- und Ertragslage. Das Risikomanagement wird dabei definiert als ein fortlaufendes und systematisches Vorgehen, bei dem potenzielle Risiken identifiziert, bewertet und mittels Maßnahmen und Kontrollen gesteuert werden. Die Informationen aus dem Risikomanagement liefern die Grundlage für Entscheidungsprozesse und präzisieren die Planungsgenauigkeit. Die kontrollierte Steuerung von Risiken reduziert Fehlerquoten und die daraus resultierende Arbeitsbelastung. Mittels Reporting- und Risikomanagementsystemen werden die Umsetzungen der von der Konzernmutter vorgegebenen Ziele kontrolliert, um Fehlentwicklungen zeitnah zu identifizieren und diesen effizient entgegenzuwirken. Es ist Aufgabe der Geschäftsführung der Konzernmuttergesellschaft, der Konzerngesellschaften und ihrer Mitarbeiter, Risiken zu erkennen, zu analysieren und die erforderlichen Maßnahmen zeitnah einzuleiten. Rechtliche Risiken Abhängig von Risikoausmaß und -komplexität setzen Konzernmuttergesellschaft und die Konzerngesellschaften auch auf externe Beratung durch Rechtsanwälte, Banken und Steuerberater/Wirtschaftsprüfer. Dies betrifft Risiken aus den steuerlichen, wettbewerbs-, patent- und umweltrechtlichen Vorschriften und Regelungen. Sämtlichen Risiken wird durch die Bildung von Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Weitere Risiken aus dem ungewissen Ausgang von Schieds- und Gerichtsverfahren, die einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, bestehen weder bei der emdequity GmbH noch bei ihren Tochtergesellschaften. Die üblichen Betriebsrisiken sind angemessen versichert und werden regelmäßig von unabhängigen Fachleuten überprüft, um mögliche Auswirkungen auf die Vermögens- Ertrags- und Finanzlage zu vermeiden. Finanzielle Risiken Liquiditätsrisiken ergeben sich aus dem kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarf. Der Konzern begegnet diesen Risiken mit einer sorgfältigen und vorausschauenden Planung des Finanzmittelbedarfs sowie einer aktiven Steuerung des Working Capitals. Es bestehen Liquiditätsreserven in Form von Bankguthaben sowie marktgängigen börsennotierten Wertpapieren, die jederzeit zur Deckung des kurzfristigen Refinanzierungsbedarfs veräußert werden können. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken besteht eine Kreditversicherung. in einigen Unternehmen wird Factoring zum Einzug der Forderungen genutzt. Darüber hinaus informieren sich die Konzerngesellschaften vor Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen stets über die Bonität der Kunden. Die überdurchschnittliche hohe Eigenkapitalquote beeinflusst die Bonität positiv und reduziert zusätzlich das Finanzierungsrisiko. Risiken aus Wertpapieren Die im Konzern gehaltenen börsennotierten Wertpapiere unterliegen dem Risiko von Marktpreis- und Wertschwankungen. Diese ergeben sich sowohl aufgrund des makroökonomischen Umfelds als auch aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen. Die Schwankungen haben auch Auswirkungen auf die erzielbaren Finanzmittel im Falle einer Veräußerung. Aufgrund des Ausschüttungsverhaltens der Emittenten sind auch die Dividendenerträge Schwankungen unterworfen. Durch regelmäßige Beobachtung der Börsendaten beziehungsweise der Unternehmens- und Börsennachrichten werden marktpreisrelevante Ereignisse erfasst, um Portfolioveränderungen auf ausreichender Informationsgrundlage vornehmen zu können. Die Wertpapiere (im Wesentlichen Aktien), die in USD gehalten werden, unterliegen dem Wechselkursrisiko. Politische Risiken Das politische Risiko schätzen die emdequity GmbH und ihre Tochterunternehmen als mittel ein, da sich die Geschäftsfelder überwiegend in der DACH-Region befinden, und die politische und gesellschaftliche Lage somit als stabil anzusehen ist. Allerdings kann der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine Störungen in den Lieferketten zur Folge haben. Diesem wurde bereits versucht zu begegnen durch Erhöhung der Lagerbestände. Eine weitere Auswirkung hat der Krieg auf die Energiepreise. Durch entsprechende langfristige Lieferverträge konnte erreicht werden, die Erhöhungen kalkulierbarer zu machen. Der politische Wandel hinsichtlich immer weiter steigender Mindestlöhne sowie erhöhte Anforderungen hinsichtlich des Klimaschutzes können sich negativ auf die Gewinne der Konzerngesellschaften auswirken. Personal Die Qualifikation, Leistungsbereitschaft und Zufriedenheit des Personals sind wesentliche Bausteine zur Weiterentwicklung der Konzerngesellschaften. Insbesondere bei hoch qualifizierten Fach- und Führungskräften sind die Unternehmen verstärkt dem Wettbewerb ausgesetzt. Die demografische Entwicklung wird diesen Prozess künftig noch intensivieren. Der künftige Erfolg des Konzerns ist insbesondere davon abhängig, ob es gelingt, passende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, zu integrieren und langfristig an die Unternehmen zu binden. Mittels gezielter Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen sowie einer leistungsgerechten und marktorientierten Bezahlung fördert der Konzern die Mitarbeiterzufriedenheit und steigert so die Attraktivität der einzelnen Gesellschaften. Es wird Wert gelegt auf eine innovative Unternehmenskultur sowie ein Arbeitsumfeld, das auf gegenseitigem Respekt und Fairness aufbaut, um auch in der Zukunft die Treue der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern. Unternehmensspezifische Risiken Den mit dem Bereich der Warenbeschaffung verbundenen Qualitäts- und Lieferrisiken entgegnen die Konzerngesellschaften mit folgenden Maßnahmen:
In der Kundenabhängigkeit besteht das größte Risiko im Konzern. Deshalb wird die vorrangige Aufgabe der Konzerngesellschaften sein, ihre Kundenstruktur breiter aufzustellen. Dazu liegen Chancen im Ausbau der Exportgeschäfte und der stärkeren Nutzung digitaler Vertriebswege. Die Konzerngesellschaften wurden beauftragt, dementsprechende Maßnahmen und Konzepte zu entwickeln und umzusetzen. Die Konzerngesellschaften sind angewiesen, Investitionen in die Qualitätssicherung, Nachhaltigkeit und Zertifizierung zur Stärkung ihrer Marktpositionen auch im kommenden Jahr kontinuierlich fortzusetzen. Risiken und Chancen 2022 stellt eine für das öffentliche Leben und die Wirtschaft außergewöhnliche Situation dar, die Bedrohung aufgrund des Ukraine Krieges hat die Herausforderungen an die Gesellschaft, die Unternehmen und für jeden Einzelnen noch verstärkt, insbesondere die Inflation sowie die zu erwartenden steigenden Energiepreise führen zu einer konjunkturellen Abkühlung. Das ifo hat seine Konjunkturprognose für 2022 angepasst, erwartet wird ein Wachstum von 1,4%, was jedoch hauptsächlich auf das solide und unerwartete positive erste Halbjahr zurückzuführen ist. Daher wird frühestens im Jahr 2024 mit einer Erholung der Wirtschaft gerechnet. In der derzeitigen wirtschaftlichen Situation ist eine gesicherte Liquidität von noch größerer Bedeutung. Hier konnte der Konzern von seiner soliden Finanzlage profitieren. Von Seiten des Mutterunternehmens wurde eine Krisenliquiditätsplanung erstellt, durch die jederzeit die Liquidität der zukunftsträchtigen Tochterunternehmen sichergestellt werden konnte. Ausblick und Prognosebericht Der Konzern ist als Textilholding einer Vielzahl von Chancen und Risiken ausgesetzt. Die Herausforderung besteht darin, auch in Zeiten des Krieges gegen ein nahestehendes Land, einer inflationären Preisentwicklung und von gestörten Lieferketten die Risiken zu minimieren, um den Erfolg und die Stabilität der Konzerngesellschaften weiterhin sicherzustellen. Hierbei arbeiten die Geschäftsführung der emdequity GmbH und ihre Konzerngesellschaften eng zusammen, um in der Beobachtung des dynamischen Marktumfeld Chancen frühzeitig zu identifizieren, daraus die passenden Strategien abzuleiten und entsprechende Ziele zu definieren und umzusetzen. Trotz dieser Faktoren erwartet die Geschäftsführung für das Jahr 2022 ein Konzernjahresüberschuss, welches, bedingt durch die Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwertes aus dem Kauf der Feiniko Handelsgesellschaft mbH, deutlich unter dem Vorjahresniveau liegen wird. Für 2023 plant die Geschäftsführung mit einem Ergebnis vor Steuern auf Niveau des Jahres 2022. Die Gesamtleistung wird im Jahr 2022 aufgrund des ganzjährigen Einbezuges der Feiniko Handelsgesellschaft mbH deutlich über dem Niveau von 2021 liegen. Für das Jahr 2023 plant die Geschäftsführung mit einer Gesamtleistung auf Niveau des Jahres 2022. Die Entwicklungen auf den Kapitalmärkten sind aufgrund deren Nichtvorhersehbarkeit davon ausgenommen. Diese Einschätzung hängt jedoch im Wesentlichen von der gesamtwirtschaftlichen Lage und der derzeit unvorhersehbaren politischen Lage ab.
München, den 9. Januar 2023 emdequity GmbH Malte Daun, Geschäftsführer Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
Konzern-Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2021
KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL für das Geschäftsjahr 2021emdequity GmbH, München
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021
B. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Wir haben zu dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht der emdequity GmbH, München für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 in den diesem Bericht als Anlage I (Konzernabschluss) und Anlage II (Konzernlagebericht) beigefügten Fassungen den am 28. Februar 2023 in Oldenburg unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die emdequity GmbH, München PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Konzernabschluss der die emdequity GmbH, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der emdequity GmbH, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." C. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN I. STELLUNGNAHME ZUR LAGEBEURTEILUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER Aus dem von den gesetzlichen Vertretern des Mutterunternehmens aufgestellten Konzernlagebericht heben wir folgende Angaben hervor, die unseres Erachtens für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Konzerns sowie der zukünftigen Entwicklung des Konzerns mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken von besonderer Bedeutung sind:
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen stellt der Konzernlagebericht die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. II. FESTSTELLUNGEN ZUR KONZERNRECHNUNGSLEGUNG 1. KONSOLIDIERUNGSKREIS Die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen sind im Konzernanhang (Anlage I) dargestellt. Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises erfolgte unter Beachtung des Stetigkeitsgrundsatzes. Gegenüber dem Vorjahr haben sich folgende wesentliche Veränderungen im Konsolidierungskreis ergeben: Erstkonsolidierung der
Durch die Veränderung des Konsolidierungskreises ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr beeinträchtigt. Die Vergleichbarkeit wird im Konzernanhang durch zusätzliche Angaben hergestellt. Einbeziehungswahlrechte wurden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeübt. 2. PRÜFUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSINFORMATIONEN DER IN DEN KONZERNABSCHLUSS EINBEZOGENEN TEILBEREICHE Im Rahmen der Konzernabschlussprüfung können sich die betrachteten Teilbereiche von den im Konzernanhang aufgeführten einbezogenen Tochterunternehmen unterscheiden. Die Festlegung der im Konzernabschluss zusammengeführten Teilbereiche wird maßgeblich von der Konzernstruktur beeinflusst. Teilbereiche sind beispielsweise rechtlich selbstständige Einheiten, aber auch rechtlich unselbstständige Einheiten oder Einheiten, die nach sonstigen Kriterien definiert sind, z. B. nach Funktionen, Prozessen, Produkten oder nach geografischen Standorten. Die notwendigen Anpassungen der Abschlüsse an die im Konzern geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind ordnungsgemäß vorgenommen worden. 3. KONZERNABSCHLUSS Der von uns geprüfte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 ist diesem Bericht als Anlage I beigefügt. Er entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den deutschen gesetzlichen Vorschriften einschließlich der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie - sofern einschlägig - den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags des Mutterunternehmens. Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus den Rechnungslegungsinformationen der einbezogenen Teilbereiche abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die angewandten Konsolidierungsmethoden entsprechen in allen wesentlichen Belangen den deutschen gesetzlichen Vorschriften; die Konsolidierungsmaßnahmen wurden ebenso wie die Fremdwährungsumrechnung sachgerecht vorgenommen. Die Konsolidierungsbuchungen wurden zutreffend fortgeführt. Die im Konzernanhang enthaltenen Angaben sind in allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend. Der Konzerneigenkapitalspiegel und die Konzernkapitalflussrechnung sind in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß aufgestellt worden. Der Konzernanhang enthält unter Inanspruchnahme der Schutzklausel nach § 314 Abs. 3 HGB i. V. m. § 286 Abs. 4 HGB nicht die geforderten Angaben der Organbezüge nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a) und b) HGB. Die Inanspruchnahme der Schutzklausel ist zu Recht erfolgt. Das konzernweite rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unserer Feststellung grundsätzlich geeignet, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungslegungsrelevanten Daten im Konzern zu gewährleisten. Eine Darstellung der für den Konzernabschluss wesentlichen Bewertungsgrundlagen, die zum Verständnis der Gesamtaussage erforderlich sind, findet sich in Abschnitt F.II. Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Konzernabschluss insgesamt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. 4. KONZERNLAGEBERICHTDer von uns geprüfte Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 ist diesem Bericht als Anlage II beigefügt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht der Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Mit Bekanntmachung des Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 20 (DRS 20): "Konzernlagebericht" am 4. Dezember 2012 und dessen Änderungen durch den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 9 am 9. April 2020 durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Beachtung der im Standard dargelegten Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Festzustellen ist, dass es Einzelanforderungen des DRS 20 gibt, die keine zweifelsfreie Konkretisierung des Gesetzes darstellen bzw. deren Nichtbeachtung hier nicht die Darstellungspflichten nach § 315 HGB verletzt. Der Konzernlagebericht entspricht im vorgenannten Sinne nicht vollumfänglich dem DRS 20. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht ist diesbezüglich nicht modifiziert. III. FESTSTELLUNGEN ZU BEREICHEN, DIE SICH NICHT UNMITTELBAR AUF DIE RECHNUNGSLEGUNG BEZIEHEN Wir haben bei unserer Prüfung die nachfolgend beschriebenen Tatsachen festgestellt, die sich nicht unmittelbar auf die Rechnungslegung beziehen. Über diese berichten wir nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB wie folgt: Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 21. März 2022 gebilligt. Entgegen der Verpflichtung des § 42a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 42a Abs. 4 Satz 1 GmbHG wurde der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 somit nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gebilligt. Entgegen der Verpflichtung des § 290 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 nicht innerhalb der gesetzlichen Frist aufgestellt. Entgegen den §§ 325 ff. HGB haben die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie die sonstigen Unterlagen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht. Die Einreichung erfolgte am 13. April 2022. Bis zum Ablauf des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2020 ist kein Abschlussprüfer gewählt worden. Nach § 318 Abs. 4 HGB sind die gesetzlichen Vertreter in diesem Fall verpflichtet, unmittelbar nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Antrag auf Bestellung eines Abschlussprüfers zu stellen. Die gesetzlichen Vertreter haben einen solchen Antrag nicht unmittelbar nach dem Ablauf des Geschäftsjahres gestellt. D. GEGENSTAND DER PRÜFUNG Unsere Prüfung umfasste den Prozess der Konzernabschlussaufstellung einschließlich der Beurteilung der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen, der konzernweiten rechnungslegungsbezogenen Kontrollen und der Rechnungslegungsinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilbereiche einschließlich der Überleitung der Rechnungslegungsinformationen der Teilbereiche auf die für den Konzernabschluss geltenden Vorschriften. Gegenstand unserer Prüfung war ferner der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Dieser besteht aus
Darüber hinaus war der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Gemäß § 317 Abs. 4a HGB hat sich die Prüfung nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Mutterunternehmens oder eines anderen Konzernunternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführungen zugesichert werden kann. Die Verantwortung für Konzernabschluss und Konzernlagebericht haben wir im Bestätigungsvermerk (Abschnitt B.) beschrieben. E. ART UND UMFANG DER AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG Wir haben die Grundzüge unseres prüferischen Vorgehens im Bestätigungsvermerk dargestellt (Abschnitt B.). Darüber hinaus geben wir hierzu nachfolgend weitere Erläuterungen: Risiko- und systemorientierter Prüfungsansatz Grundlage unseres risiko- und systemorientierten Prüfungsansatzes ist die Erarbeitung einer Prüfungsstrategie. Die hierzu notwendige Risikobeurteilung basiert auf der Einschätzung der Lage, der Geschäftsrisiken und des Umfeldes sowie des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des Konzerns. Darüber hinaus berücksichtigen wir bei dieser Einschätzung unser Verständnis vom Prozess der Aufstellung des Konzernabschlusses und von den Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Auf der Grundlage unserer Risikobeurteilung haben wir die Wesentlichkeit für den Konzernabschluss als Ganzes festgelegt sowie die bedeutsamen Teilbereiche identifiziert und zum Zwecke der Reaktion auf die beurteilten Risiken die Art der Tätigkeit, die in Bezug auf die Rechnungslegungsinformationen der einbezogenen Teilbereiche sowie in Bezug auf den Konsolidierungsprozess und das konzernweite rechnungslegungsbezogene Kontrollsystem durchzuführen sind, festgelegt. Dazu haben wir die relevanten Prüffelder sowie Prüfungsschwerpunkte auf Abschluss- bzw. Aussageebene bestimmt und das Prüfprogramm entwickelt. In unserem Prüfprogramm wurden Art und Umfang der jeweiligen Prüfungshandlungen festgelegt. Haben Teilbereichsprüfer die Rechnungslegungsinformationen von Teilbereichen auf unsere Anforderung einer prüferischen Tätigkeit unterzogen, haben wir uns vorab ein Verständnis über diese Teilbereichsprüfer verschafft, insbesondere darüber, ob die maßgeblichen Berufspflichten einschließlich der Unabhängigkeitsanforderung beachtet werden, die Teilbereichsprüfer über die notwendige fachliche Kompetenz verfügen und wir in erforderlichem Umfang in die Tätigkeit der Teilbereichsprüfer eingebunden werden können. Bei von anderen Abschlussprüfern geprüften Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilbereiche haben wir uns von der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer überzeugt und deren fachliche Kompetenz und berufliche Qualifikation beurteilt, soweit die Ergebnisse der Abschlussprüfungen für Zwecke der Konzernabschlussprüfung verwertet wurden. Die Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten Aufbautests, aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen (sonstige aussagebezogene Prüfungshandlungen) für die ausgewählten Prüffelder. Dabei wurden Wesentlichkeitsaspekte berücksichtigt. Beschreibung des Prüfungsprozesses Unseren Prüfungsprozess haben wir in Phasen unterteilt, die mit der Auftragsannahme/-fortführung beginnen und sich bis zur Berichterstattung erstrecken. Die nachfolgende Abbildung stellt unseren Prüfungsprozess zusammengefasst grafisch dar.
Die dargestellten Phasen berücksichtigen die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Als Schwerpunkte unserer Prüfung haben wir festgelegt:
Alle Prüfungshandlungen erfolgten jeweils anhand bewusst oder repräsentativ ausgewählter Elemente. Die Bestimmung der jeweiligen Auswahl erfolgte abhängig von unseren Erkenntnissen über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sowie von Art und Umfang der Geschäftsvorfälle. Sofern einzelne Abschlüsse von in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften bzw. Teilbereichen durch andere Abschlussprüfer geprüft wurden, haben wir die Verwertbarkeit dieser Abschlussprüfungen für Zwecke der Konzernabschlussprüfung beurteilt und, sofern relevant, die Arbeit dieser Prüfer nach Maßgabe des § 317 Abs. 3 Satz 2 HGB verwertet. Zuvor haben wir uns für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Verwertung der Ergebnisse anderer Abschlussprüfer bzw. anderer Prüfungsgesellschaften vorliegen, von deren Unabhängigkeit überzeugt und deren fachliche Kompetenz und berufliche Qualifikation beurteilt. Den Konzernlagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er insgesamt den gesetzlichen Vorschriften entspricht sowie mit dem Konzernabschluss und mit den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt. Dabei haben wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durchgeführt. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise haben wir hierbei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern des Mutterunternehmens zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nachvollzogen und die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen beurteilt. Wir haben die Prüfung in den Monaten Januar und Februar 2023 bis zum 28. Februar 2023 durchgeführt. Zum Abschluss der Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts haben wir von den gesetzlichen Vertretern des Mutterunternehmens eine schriftliche Erklärung eingeholt, in der diese mit Datum vom 28. Februar 2023 die Vollständigkeit der uns erteilten Aufklärungen und Nachweise sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht bestätigt haben. Die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens erteilten alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise. Die von den gesetzlichen Vertretern der einbezogenen Tochterunternehmen bzw. von deren Abschlussprüfern erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden ebenfalls uneingeschränkt erteilt. F. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNRECHNUNGSLEGUNG I. RECHNUNGSLEGUNGSNORMEN Der Konzernabschluss war nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. II. WESENTLICHE BEWERTUNGSGRUNDLAGEN Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert aufgrund der gesetzlichen Wahlrechte eine Vielzahl von Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen seitens der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens. Im Folgenden gehen wir gemäß § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, sind im Konzernanhang (Anlage I) beschrieben. Im Einzelnen heben wir nachfolgend die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die im Rahmen der Konsolidierung ausgeübten Wahlrechte sowie die Ausnutzung von Ermessensspielräumen hervor:
Im Zusammenhang mit der Erläuterung und Beurteilung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden berichten wir auch über sachverhaltsgestaltende Maßnahmen. Dies sind Maßnahmen, die sich auf Ansatz und/oder Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden auswirken, sofern
Die im Folgenden dargestellten sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen haben unseres Erachtens wesentliche Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Konzernabschlusses: Zum Zwecke der Optimierung des Forderungsmanagements wurden seitens zweier Konzerngesellschaften Kundenforderungen auf eine Factoring-Gesellschaft übertragen. Zum Bilanzstichtag betrug die Höhe der verkauften offenen Forderungen TEUR 4.410 (Vorjahr TEUR 2.837). Es handelt sich hierbei um echtes Factoring. Das Factoring hat Einfluss auf die Liquiditätssituation und die Kapitalstruktur des Konzerns. Dem Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen steht ein Zugang der liquiden Mittel, unter Berücksichtigung von Abschlägen, gegenüber. G. SCHLUSSBEMERKUNG UND UNTERZEICHNUNG DES PRÜFUNGSBERICHTS Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 der emdequity GmbH, München, haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf (IDW PS 450 n.F. (10.2021)), erstattet. Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. dieses Prüfungsberichts wiedergegeben.
Oldenburg, 28. Februar 2023 BDO
Oldenburg GmbH & Co. KG
Obst, Wirtschaftsprüfer Kunze, Wirtschaftsprüfer Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021Inhaltsverzeichnis 1. Konsolidierungskreis 2. Konsolidierungsgrundsätze 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 4. Grundlage für die Umrechnung von Beträgen und Positionen in fremder Währung 5. Erläuterungen zur Konzernbilanz 6. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 7. Sonstige Angaben Vorbemerkungen Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wird nach den §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Konzernanhang statt in der Konzernbilanz oder Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde Gebrauch gemacht. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß §§ 298 Abs. 1, 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr für den Konzern und allen konsolidierten Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung. 1. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss sind neben der emdequity GmbH als Mutterunternehmen die folgenden Tochterunternehmen einbezogen:
Die folgenden Tochterunternehmen mit einem Anteil am Kapital größer 50% sowie assoziierte Unternehmen mit einem Anteil am Kapital bis 50% wurden nach § 296 Abs. 2 HGB bzw. § 311 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen und sie sind einzeln und zusammen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung.
Die HANSE REAL ESTATE GmbH & Co. KG, Rastede (Kapitalanteil 31,67%), wurde at equity nach § 311 ff. HGB in den Konzernabschluss einbezogen. Mit Datum 29.7.2021 wurde bei der swook GmbH eine Kapitalerhöhung beschlossen. Die ELMIC Service und Immobilien GmbH hält nach der Kapitalerhöhung 65,00% der Anteile. Mit Wirkung vom 1. August 2021 wurden von der emdequity GmbH im Rahmen eines Unternehmenserwerbs 60 % der Anteile an der RUHR HOLDING GmbH, der Feiniko Handelsgesellschaft mbH, PeBeMa Invest GmbH und DUNEX B.V., NL erworben. Um die Vergleichbarkeit zum Vorjahr zu ermöglichen, erfolgt eine separate Darstellung der konsolidierten wesentlichen Posten der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der zuvor genannten Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2021.
2. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung erfolgt bei Erstkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 HGB. Dabei ist das Eigenkapital mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen an dem für die Verrechnung maßgeblichen Zeitpunkt beizulegen ist. Ein sich bei der erstmaligen Einbeziehung aus der Aufrechnung des anteiligen Eigenkapitals mit dem Beteiligungsbuchwert oder aus dem Ansatz des Eigenkapitals zum beizulegenden Zeitwert ergebender aktiver oder passiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung wird den zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung vorhandenen Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten durch Aufdeckung stiller Reserven bzw. stiller Lasten zugerechnet. Ein danach verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und gem. § 309 Abs. 1 i. V. mit § 253 Abs. 3 HGB planmäßig über die voraussichtlich erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer (zwischen 5 und 10 Jahre) abgeschrieben. Aufgrund der bisherigen Jahresergebnisse der jeweiligen Tochtergesellschaften ergaben sich keine Hinweise auf eine abweichende wirtschaftliche Nutzungsdauer. Zum 31. Dezember 2021 bestehen aktive Unterschiedsbeträge aus den Erstkonsolidierungen von insgesamt TEUR 59, die mit Gewinnrücklagen bzw. dem Gewinnvortrag verrechnet wurden. Es bestehen zum Bilanzstichtag Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von TEUR 15.620 Vj: TEUR 615). Die Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte aus Konsolidierungsvorgängen belief sich im Geschäftsjahr auf TEUR 1.403. Aufgrund der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses in 2017 ergeben sich durch das Auseinanderfallen des Zeitpunkts der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses und des Zeitpunkts der erstmaligen Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluss technische Unterschiedsbeträge in Höhe von TEUR 3.338. Diese wurden in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Aus der Kapitalkonsolidierung ergeben sich passive Unterschiedsbeträge in Höhe von insgesamt TEUR 2.037 (Vj.: TEUR 3.387). Dabei handelt es sich um passive Unterschiedsbeträge mit Eigenkapitalcharakter. Die Auflösung der passiven Unterschiedsbeträge erfolgt über die durchschnittliche Restnutzungsdauer der erworbenen Vermögensgegenstände des jeweiligen Konzernunternehmens. In 2021 erfolge eine Auflösung in Höhe von TEUR 1.350. Durch die Anwendung der Equity-Methode für assoziierte Unternehmen gemäß § 310 HGB ergab sich bei einer Gesellschaft ein Firmenwert in Höhe von TEUR 399. Der Firmenwert wird planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer, in der Regel über 10 Jahre, abgeschrieben. Die auf Dritte entfallenden Anteile am Kapital und am Ergebnis der konsolidierten Gesellschaften sind gemäß § 307 HGB unter dem Posten "Nicht beherrschende Anteile" in der Konzernbilanz ausgewiesen. Der Ausweis der Ergebnisanteile der "Nicht beherrschenden Anteile" erfolgt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Nicht beherrschende Anteile". Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert, Steuerabgrenzungen werden vorgenommen. Soweit Zwischengewinnergebnisse im Liefer- und Leistungsaustausch zwischen verbundenen Unternehmen angefallen sind, wurden sie gemäß § 304 Abs. 1 HGB erfolgswirksam eliminiert. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Jahresabschlüsse der emdequity GmbH und der einbezogenen Konzernunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear und bis auf die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte über Nutzungsdauern von 3 bis 7 Jahren vorgenommen. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Geringwertige Anlagengegenstände bis € 800 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen konzerneinheitlich entweder linear oder degressiv in Anlehnung an die steuerlich zulässigen Höchstsätze der AfA-Tabellen, bei den technischen Anlagen und Maschinen zum Teil unter Berücksichtigung mehrschichtiger Nutzung. Gegebenenfalls werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten, soweit nicht bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung eine Abwertung auf den beizulegenden Wert erfolgt. Bei den Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet werden, erfolgt der erstmalige Ansatz zu Anschaffungskosten zuzüglich eines sich eventuell ergebenden passiven Unterschiedsbetrages. In den Folgeperioden verändert sich der Buchwert der Anteile entsprechend dem anteiligen Periodenergebnis. Erhaltene Ausschüttungen sowie die lineare Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes über 10 Jahre werden vom Buchwert abgesetzt. Sofern erforderlich, werden bei dauerhafter Wertminderung Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Das Ergebnis aus der Änderung des Equity-Werts wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vor der Kürzung um Ertragsteuern ausgewiesen. Die Bewertung der an verbundenen Unternehmen erfolgten Ausleihungen erfolgt mit dem Nennwert bzw. bei Unverzinslichkeit mit dem Barwert. In den Vorräten sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sowie geleistete Anzahlungen zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Tagespreis des Beschaffungs- und Absatzmarktes angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren Marktpreis oder beizulegenden Wert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Material- und Fertigungseinzelkosten und -gemeinkosten einschließlich Abschreibungen. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit Herstellungskosten nicht ermittelt werden können, erfolgt die Bewertung der fertigen Erzeugnisse ausgehend von den erzielbaren Verkaufspreisen nach der retrograden Methode unter Berücksichtigung eines Abschlages für Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie Skonti und ähnlichen Erlösschmälerungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder zu den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind abzüglich Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Die Einzelwertberichtigungen berücksichtigen erkennbare Risiken. Die Pauschalwertberichtigung trägt dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko entsprechend den Erfahrungen im Konzern Rechnung. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert bewertet. Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen wird in Höhe der Anschaffungskosten für gefördertes Anlagevermögen erfolgsneutral gebildet und korrespondierend mit den Abschreibungen über den Zeitraum der jeweils maßgeblichen Nutzungsdauer des Anlagevermögens erfolgswirksam aufgelöst. Darüber hinaus wird der Sonderposten bei einem Abgang von gefördertem Anlagevermögen in Höhe des bestehenden Restbuchwertes erfolgswirksam aufgelöst. Den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Die Berechnung erfolgt mit Hilfe des Anwartschaftsbarwertverfahrens unter Berücksichtigung eines Rententrends von 1,25 % und eines Zinssatzes von 1,87 % (10-Jahres-Durchschnitt). Für die Bewertung wurden die Richttafeln von Klaus Heubeck (2018 G) verwendet. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt EUR 3.818,00. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichem Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre, der von der deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Die Erfolgswirkung aus der Änderung des Abzinsungssatzes wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Auf Differenzen zwischen den lokalen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Der Ausweis aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt gemäß § 274 Abs. 2 S. 3 HGB unsaldiert. Verlust-, Zinsvorträge sowie Steuergutschriften werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar ist. Des Weiteren werden Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Organgesellschaften sowie von Personengesellschaften insoweit einbezogen, als von künftigen Steuerbe- und -entlastungen aus der Umkehrung von temporären Differenzen auszugehen ist. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend den gewerbesteuerlichen Hebesätzen des Organkreises. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ein durchschnittlicher Steuersatz von 30,01 %. 4. Grundlage für die Umrechnung von Beträgen und Positionen in fremder Währung Die funktionelle Währung des Konzerns ist Euro. Im Konzernabschluss wurden Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs am Tage des Geschäftsvorfalls oder mit dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr sind § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nicht angewendet worden. Die Jahresabschlüsse der einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen haben wir, mit Ausnahme des konsolidierungspflichtigen Kapitals und der Gewinn- und Verlustrechnung, nach der Stichtagsmethode unter Anwendung des Devisenkassamittelkurses des Bilanzstichtages umgerechnet; die Umrechnung des konsolidierungspflichtigen Kapitals erfolgte gemäß § 308a HGB mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung. Die aus der Währungsumrechnung resultierenden Währungsdifferenzen sind bei den jeweiligen Bilanzposten berücksichtigt; die Währungsdifferenzen aus der Umrechnung des konsolidierungspflichtigen Kapitals wurden jedoch mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgte im Berichtsjahr mit den Periodendurchschnittskursen des Jahres 2021. Durch die Berücksichtigung der unterjährigen Wechselkursentwicklung soll eine aussagefähige Darstellung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erreicht werden. Im Berichtsjahr sind Umrechnungsdifferenzen in Höhe von TEUR 56 in das Eigenkapital eingestellt worden. 5. Erläuterungen zur Konzernbilanz a) Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im Konzern ist im Konzernanlagenspiegel als Anlage zum Konzernanhang dargestellt. b) Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung Der Posten beinhaltet aktivierte Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung von TEUR 19.096. Die kumulierten Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen TEUR 3.476. Zugänge und Abgänge wurden dabei berücksichtigt. c) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben, wie im Vorjahr, alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren in Höhe von EUR 468.106,94 (Vj.: EUR 390.723,87) aus sonstigen Vermögensgegenständen. d) Gezeichnetes Kapital In der Konzernbilanz wird das gezeichnete Kapital mit EUR 100.000,00 ausgewiesen. e) Bilanzgewinn Im Konzernbilanzgewinn von EUR 18.173.557,44 (Vj.: EUR 15.108.677,65) ist ein Gewinnvortrag von EUR 15.108.677,65 (Vj.: EUR 10.556.199,21) enthalten. f) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen, Prüfungs- und Beratungskosten sowie Boni. g) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie im Vorjahr in voller Höhe durch Forderungsabtretungen, Sicherungsübereignung von Anlagevermögen und Vorräten besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen in Höhe von EUR 0,00 (Vj.: EUR 0,00) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von EUR 452,58 (Vj.: EUR 2.373,54) sonstige Verbindlichkeiten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 22.642,86 (Vj.: EUR 2.330.532,20) aus Steuern von EUR 848.616,00 (Vj.: EUR 573.995,96) sowie im Rahmen der sozialen Sicherheit von EUR 147.617,61 (Vj.: EUR 164.016,34) enthalten. h) latente Steuern Die latenten Steuern ergeben sich wie folgt:
i) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen laufende Miet- und Leasingverträge und belaufen sich im Konzern auf TEUR 4.899 (Vj.: TEUR 6.310). Zum Zwecke der Optimierung des Forderungsmanagements wurden seitens zweier Konzerngesellschaften Kundenforderungen auf eine Factoring-Gesellschaft übertragen. Zum Bilanzstichtag betrug die Höhe der verkauften offenen Forderungen TEUR 4.410 (Vj.: TEUR 2.837). Es handelt sich hierbei um echtes Factoring. Das Factoring hat Einfluss auf die Liquiditätssituation und die Kapitalstruktur des Konzerns. Dem Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen steht ein Zugang der liquiden Mittel, unter Berücksichtigung von Abschlägen, gegenüber. 6. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung a) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse wurden durch den Vertrieb von Strumpfartikeln und artverwandten Produkten erzielt. b) Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen in Höhe von EUR 52.894,00 (Vj.: EUR 76.298,51), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 58.731,21 (Vj.: EUR 109.917,00) und Währungskursgewinne in Höhe von EUR 297.216,97 (Vj.: EUR 34.612,40) enthalten. In Höhe von EUR 1.349.558,56 (Vj.: EUR 1.456.174,67) sind Erträge aus der Auflösung von passiven Unterschiedsbeträgen enthalten. c) Personalaufwand Im Personalaufwand des Konzerns sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 16.661,20 (Vj.: EUR 3.759,88) enthalten. d) Abschreibungen Aufgrund von voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden im Geschäftsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen vorgenommen. e) Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten, Verluste aus Anlagenabgängen, Instandhaltungsaufwand, Miet- und Leasingaufwendungen und Kosten der Warenabgabe enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 114 (Vj.: TEUR 66) enthalten. f) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind keine Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen enthalten. Des Weiteren sind keine Zinserträge von verbundenen Unternehmen enthalten. g) Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Es sind Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 S. 5 HGB in Höhe von EUR 313.653,60 (Vj.: EUR 69.845,40) und weiterhin eine planmäßige Abschreibung auf einen Firmenwert aus einer at equity bilanzierten Beteiligung in Höhe von EUR 39.927,32 (Vj.: EUR 39.927,32) enthalten. h) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Enthalten sind Zinsaufwendungen aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von EUR 725,00 (Vj.: EUR 393,00). i) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich in Höhe von TEUR 895 (Vj.: TEUR 677) aus tatsächlichen Ertragsteuern sowie in Höhe von TEUR 366 (Vj.: TEUR 172) aus Aufwendungen aus latenten Steuern zusammen. 7. Sonstige Angaben a) Geschäftsführung Zum Geschäftsführer der Obergesellschaft war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Malte Daun, Geschäftsführer emdequity GmbH, München. Bezüglich der Angaben der Gesamtbezüge der Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9a) HGB macht das Mutterunternehmen von der Schutzklausel nach § 314 Abs. 3 HGB Gebrauch. b) Personal Die Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 429 (Vj.: 428). Von den beschäftigen Arbeitnehmern entfallen auf Angestellte 193 (Vj.: 165), 235 (Vj.: 262) auf gewerbliche Arbeitnehmer sowie auf Auszubildende 1 (Vj.: 1). c) Abschlussprüferhonorar Das als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfungsleistungen beträgt TEUR 18. d) Konzernverhältnisse Die emdequity GmbH, München, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten sowie größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss zum 31.12.2021 der emdequity GmbH wird im Bundesanzeiger unter Nr. 165723 des Amtsgerichts München veröffentlicht. e) ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung des Mutterunternehmens schlägt vor, den Jahresüberschuss vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
München, 9. Januar 2023 emdequity GmbH gez. Malte Daun, Geschäftsführer |
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Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen