EMO VR 3 GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bert Wegener seit 12.6.2023 | Prokura |
Patrick Notzon seit 26.1.2023 | Geschäftsführer |
Hubertus Frede seit 25.8.2022 | Geschäftsführer |
Volker Brökmann seit 1.2.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Britannic Strategies Limited | 81.27% |
Umwelt Management Aktiengesellschaft UMaAG | 18.73% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GEWI GmbHHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023GEWI GMBH, HANNOVERAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023GEWI GMBH, HANNOVERI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17. Juli 2015 aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Sinne einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit weitestgehend im Anhang aufgeführt. Die Vorjahreszahlen, sofern sie nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung angegeben sind, werden in Klammern angegeben. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.2 HGB gewählt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten entsprechend den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, des GmbHG und unter Beachtung der besonderen Regelungen für Kapitalgesellschaften. Der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden liegt die Annahme über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zugrunde (going-concern-Prämisse). Dieser Annahme stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gegebenheiten entgegen. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden über 3 bzw. 5 Jahre linear abgeschrieben. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern in Anlehnung an die steuerlichen AfA-Tabellen linear. Bei Zugängen erfolgte die Errechnung der Abschreibungen zeitanteilig. Die Abgänge wurden zu den auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Anlagevermögen ermittelten Restwerten ausgebucht. In Anwendung der steuerrechtlichen Bewertungsvorschrift des § 6 Abs. 2 EStG werden die Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut jeweils 800,00 € nicht übersteigen, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten aktiviert. Für die erworbenen Genossenschaftsanteile wird ein gesonderter Bilanzposten ausgewiesen. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben (strenges Niederstwertprinzip). Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzung Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen Die Bilanzierung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des Erfüllungsbetrages, gemäß § 253 Abs. 1 HGB, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Verbindlichkeiten Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten erfolgte in Höhe des Erfüllungsbetrags gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Abgrenzung latenter Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Der Steuersatz beträgt 31%. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB-Gebrauch gemacht. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. davon-Vermerk ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Forderungen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 65.749.285,68 € (49.013.610,90 €) sowie 2.022.636,95 € (2.554.425,90 €) aus Cashpooling gegenüber der Gesellschafterin GETEC ENERGIE GmbH. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind kurzfristig fällig. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind wie im Vorjahr keine Vorsteuererstattungsansprüche ausgewiesen, die erst im Folgejahr rechtlich entstehen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt 1.000.000,00 € (1.000.000,00 €) und ist voll eingezahlt. Die Entwicklung des Bilanzergebnisses zeigt sich wie folgt:
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten:
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen. Bei der Rückstellung für die variable Mitarbeitervergütung wurden die gemäß Arbeitsverträgen fest zugesicherten Prämien als Ermittlungsbasis verwendet. Verbindlichkeiten Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Vj. 60.270,27). Zudem sind keine Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin enthalten (Vj. 0,00). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 75.200.158,98 € (80.903.121,19 €). Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Hiervon sind 49.356.451,78 EUR mit Bank- und Konzerngarantien besichert. Gewinn- und Verlustrechnung In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erträge von 1.704 T€ (91 T€) ausgewiesen. Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen von 3.437 T€ (-992 T€) ausgewiesen. Die Umsatzerlöse wurden im Berichtsjahr durch 754.993 T€ (918.685 T€) im Commodity-Geschäft und 21.559 T€ (6.143 T€) im Dienstleistungsgeschäft erzielt. Die übrigen 2.967 T€ (85 T€) entfallen auf sonstige Leistungen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von 42.632,04 € (51.155,45 €) ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind in 2023 21.833,83 € (300,17 €) periodenfremde Erträge ausgewiesen. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse, über die nach § 251 HGB sowie 268 Abs. 7 HGB zu berichten ist, liegen nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es handelt sich um Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen mit künftigen Kosten in Höhe von insgesamt 42.349,95 €. Davon entfallen 28.577,31 € auf künftige Kosten aus Leasingverträgen. Gegenüber verbundenen Unternehmen ergeben sich jährliche finanzielle Verpflichtungen aus der Büromiete in Höhe von 9.369,60 € zzgl. 4.403,04 € Nebenkostenvorauszahlung. IV. Sonstige Angaben Abschlussprüferhonorar Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt T€ 26,5. Geschäfte größeren Umfangs im Sinne von § 6b Abs. 2 EnWG Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen der GETEC Energie Holding GmbH getätigt:
Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG Die GEWI hat ausschließlich Aktivitäten innerhalb des Tätigkeitsbereiches Sonstige Aktivitäten innerhalb des Elektrizitätssektors ausgeübt. Der Tätigkeitsabschluss entspricht folglich dem Jahresabschluss der Gesellschaft. Angaben zu den Arbeitnehmern Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer beträgt:
Angaben zur Gesellschaft Gesellschaft
Angaben zur Geschäftsführung Geschäftsführung: Hubertus Frede, Hannover, allein vertretungsberechtigt Patrick Notzon (ab 26.01.2023), Hannover, allein vertretungsberechtigt Angaben zum Anteilsbesitz An folgenden Unternehmen werden zum Bilanzstichtag 31.12.2023 Anteile im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB gehalten:
Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nach Abschluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Ergebnisverwendung Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust in voller Höhe vorzutragen. Kredite und Vorschüsse Kredite und Vorschüsse, über die nach § 285 Nr. 9c HGB zu berichten ist, liegen nicht vor. Unternehmen im Konzernabschluss Den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen, in den die Gesellschaft einbezogen ist, stellt die GETEC Energie Holding GmbH, Hannover, auf. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Gesellschaft wird für den kleinsten Kreis von Unternehmen in den Konzernabschluss der GETEC Energie GmbH, Hannover, einbezogen. Dieser Teilkonzernabschluss wird nicht veröffentlicht.
Hannover, den 21.03.2024 gez. Hubertus Frede gez. Patrick Notzon
LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023GEWI GMBH, HANNOVERI. Grundlagen Unternehmensstruktur Das Stammkapital blieb im Jahr 2023 unverändert bei 1 Mio. EUR. Die Gesellschafter zum 31. Dezember 2023 waren die GETEC ENERGIE GmbH, Hannover (81,275 %) sowie die Umwelt Management AG UMaAG, Cuxhaven (18,725 %). Geschäftstätigkeit Geschäftsgegenstand der GEWI GmbH ist weiterhin die Erbringung von Energiedienstleistungen im Bereich erneuerbarer Energie, insbesondere Windenergie, sowie der Einkauf, der Verkauf und der Handel von und mit Energien aus Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien. Im Jahr 2023 lag der Fokus der GEWI GmbH neben der Direktvermarktung von Grünstrom über das Modell der Marktprämie nach § 20 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017), auf der Vermarktung von Strom aus Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG ausgelaufen sind. Die damit verbundenen Dienstleistungen übernahm die GEWI GmbH für ihre Kunden. II. Wirtschaftsbericht Wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen Die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Geschäftstätigkeit der GEWI GmbH im Jahr 2023 waren ein liquider Markt für Stromprodukte, der Zugang zu verschiedenen Bilanzkreisen sowie die Anforderungen an Sicherheiten der Banken (Bürgschaften oder Avale), die die Projekte der Kunden finanzieren. Das Jahr 2022 wurde durchgehend geprägt von großen Turbulenzen an den Energiemärkten, hierbei sei vor allem der Ukrainekrieg sowie die daraus resultierende europaweite Energiekriese zu nennen. In der Folge daraus konnten ungeahnte Ausbrüche, insbesondere an den Strom Spot- sowie aber auch Terminmärkten beobachtet werden. Der massive Anstieg der Strompreise setzte sich zunächst auch 2023 an den Kurz- und Langfristenmärkten fort, wobei bereits der Jahresstart 2023 nicht mehr mit den Höchstständen aus dem Sommer 2022 zu vergleichen war. Im weiteren Jahresverlauf haben diese Marktpreise einen kontinuierlichen Seitwärts- bzw. später einen Seitwärts-abwärtstrend durchlaufen, so dass sich bis zum Q4 2023 die Preise wieder dem Vorkrisenniveau angenähert haben. Durch die große spürbare Ungewissheit unter allen Marktteilnehmern über die weitere Entwicklung der Strompreise am mittelfristig bis langen Ende, gepaart mit der Erkenntnis des Rekordpreisniveaus aus dem Vorjahr, gestaltetet sich ein Market Timing unserer Kunden als äußerst schwierig. Grundsätzlich können wir jedoch festhalten, dass die allgemeinen Kosten aber auch die Ertragschancen durch die "Normalisierung" an den Strommärkten gesunken sind. Zum einem resultiert daraus, dass sich die Vermarktungskosten auf einem weiterhin hohen, aber im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Dienstleistungsentgelt normalisiert haben, zum anderen beobachten wir jedoch auch, dass unsere Kunden im Rahmen der populär gewordenen PPAFixpreisverträge deutlich weniger Erträge generieren konnten. Aus Sicht der GEWI ist diese Entwicklung bisher neutral zu sehen, da wir es geschafft haben einen Großteil unseres Portfolios zu halten, unabhängig davon, ob sich Kosten und Erlöse auf Kunden- oder Dienstleister-Seite verändert haben. Mit Blick auf die zuletzt abgeschlossenen PPA-Fixpreisverträge fallen förderfähige Anlagen als potenzielle Kunden durch das stark eingetrübte Marktpreisniveau erstmal wieder aus, da in vielen Fällen der EEG-Fördersatz derzeit wieder über den möglichen Fixpreiserlösen liegt. Stattdessen beobachten wir jedoch eine Zunahme der Nachfrage ausgeförderter Anlagen nach PPAs. Das Marktumfeld bleibt für die GEWI in Hinblick auf etwaige Mitbewerber weiterhin nahezu unverändert. Es gibt einige Übernahmen im direkten Mitbewerberumfeld, welche sich jedoch bis dato wenig bis gar nicht auf das Marktgeschehen ausgewirkt haben. Dennoch gilt es weiter festzustellen, dass durch die Zusammenarbeit mit der GETEC Energie GmbH die Vorteile auf der vollen Wertschöpfungskette von der Erzeugung (GEWI) hin zum Verbrauch (GETEC) ausgenutzt werden konnten, was sicherlich die Marktposition der GEWI, insbesondere im Bereich der PPAs auch im Jahr 2023 signifikant festigen bzw. steigern konnte. GEWI hat aufgrund einer massiven Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette vorerst sein Labelgeschäft mit anderen Dienstleistern neben der GETEC Energie GmbH stark zurückgefahren, um durch die realisierte Bereinigung von Altfällen einen Neustart des Labelgeschäftes im Jahr 2024 prüfen zu können. Diese Prüfung wird insbesondere mit der neuen Geschäftsleitung und einer neu geschaffenen Position eines der Fokus-Themenfelder der Gesellschaft im Jahr 2024 darstellen. Durch die genannte Reorganisation der Gesellschaft und die optimale Ausnutzung der gegebenen Marktchancen, konnte ein spürbares Portfoliowachstum erzielt werden. In der Folge daraus konnten wir ein Rekordergebnis zum Jahreswechsel 23/24 verzeichnen und die 4.000 MW-Marke an installierter Leistung im Portfolio nach oben durchbrechen. Besonders erfreulich sind dabei ein Neukundengewinn von ca. 800 MW und unser PPA-Portfolio von 1.200 MW. Anhaltende Defizite gab es auch 2023 nach wie vor im Bereich der Umsetzung von Redispatch 2.0. Nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur aus dem Sommer 2023 wurde das sog. Zielmodell bei RD 2.0 vorerst auf Eis gelegt. Das bis dahin gelebte sog. Übergangsmodell soll nunmehr als finaler Umsetzungsleitfaden dienen. Die Abwicklungsprobleme, die damit bei vielen Marktteilnehmern, insb. nahezu allen Verteilnetzbetreibern bestehen, können dadurch leider nicht behoben werden und stellen uns sowie alle anderen Marktteilnehmer weiterhin vor einen massiv hohen Arbeitsaufwand, um die Prozesse, insb. aber eine fristgerechte Abrechnung im Sinne der Kunden abzubilden. Allgemein ist festzuhalten, dass der politisch gewollte Zubau im Erneuerbaren-Bereich deutlich an Fahrt aufnimmt. Im Jahr 2023 ist der Nettozubau an installierter Windleistung so hoch wie seit fast 10 Jahren nicht mehr. Die politischen Branchenvertreter bleiben zwar skeptisch, ob die Ausbauziele bis 2030 erreicht werden können, sehen aber das Jahr 2023 als "Schritt in die richtige Richtung". Neben dem deutlich gestiegenen Zubau macht vor allem die ebenfalls massiv gestiegene Anzahl an erteilten Genehmigungen aus 2023 Hoffnung, dass eine Verstetigung des steigenden Zubautrends auf die folgenden Jahre fortgeschrieben werden kann. Ökonomisch ist die massive Verfolgung des geplanten Ausbaus nach wie vor sinnvoll, denn Windkraft ist eine der günstigsten Methoden der Stromerzeugung. Der politische Wille ist aktuell ungebrochen, den Ausbau zu beschleunigen, die Genehmigungsverfahren deutlich zu vereinfach und höhere Ausschreibungsvolumina anzubieten. Dies ist in der aktuellen Wettbewerbslage aus Herstellern und Servicedienstleistern allerdings weiterhin nur schwer umsetzbar. Offensichtlich scheint es hier aber erste Erfolge zu geben und es bleibt zu hoffen, dass die Branche sich entsprechend weiterentwickelt. Abschließend kann die GEWI mit dem Geschäftsjahr 2023 sehr zufrieden sein. Auch der Ausblick für 2024 gestaltet sich aktuell sehr positiv. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, wie sich das Marktumfeld und das preisliche Marktdesign in den nächsten Monaten entwickeln werden. Entwicklung des Grünstrommarkts Die Erneuerbaren Energien sind auch im Jahr 2023 der Erzeugungssektor mit dem größten Anteil an der gesamten Bruttostromerzeugung in Deutschland. Der Anteil entsprach 53 % im Vergleich zu 44 % im Vorjahr. Die erzeugte Strom-Menge der Erneuerbaren Energien liegt mit einem Wert von 267,8 TWh über dem Vorjahresniveau (VJ 254,7 TWh). Der wichtigste Energieträger unter den Erneuerbaren Energien ist mit einem Anteil von ca. 43 % weiterhin die Windkraft an Land gefolgt von der Solarenergie (23 %) und der Biomasse (16 %). Die installierte Leistung von EEG-Anlagen, die über das Marktprämienmodel vermarktet worden ist, ist im Jahr 2023 um 1.237 MW angestiegen. Im Dezember 2023 waren Anlagen mit insgesamt 87.917 MW installierter Leistung in der Vermarktung über das Marktprämienmodell registriert. Die Windenergie an Land stellt mit 48.112 MW einen Anteil von 55 % an der installierten Leistung in der Direktvermarktung. Geschäftsentwicklung Die GEWI GmbH hat das Jahr 2023 mit einem positiven Ergebnis vor Steuern in Höhe von 9.047 TEUR abgeschlossen. Im Jahr 2023 konnte die GEWI GmbH ihre Position am Markt nicht nur halten, sondern die Größe des vermarkteten Portfolios, besonders im Bereich der PPA-Anlagen, weiter ausbauen. Die Margen im Wind- und PPA-Bereich konnten trotz des intensiven Wettbewerbs gesteigert werden, sodass die GEWI das Jahr 2023 mit einem sehr positiven Ergebnis vor Steuern abschließen konnte. Für die zukünftige Entwicklung setzt die GEWI GmbH auf das bestehende Portfolio auf, um weiter zu wachsen und die Marktposition auszubauen. Die GEWI GmbH bietet ihren Kunden innovative, individuelle und bedarfsgerechte Lösungen rund um die Vermarktung des Stroms aus Erneuerbaren Energien. Darstellung der Lage Die GEWI GmbH hat sich im Markt für erneuerbare Energien als ökologisches, unabhängiges Energiedienstleistungsunternehmen etabliert. Sie pflegt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit ihren Kunden und wird nach Einschätzung der Geschäftsführung als zuverlässiger Dienstleister von ihnen geschätzt. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die GEWI GmbH auch für zukünftige Formen der Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien gemeinsam mit der Muttergesellschaft und ihren Partnern erfolgreich aufgestellt ist. Vermögenslage Die aus den negativen Ergebnissen bis einschließlich zum Geschäftsjahr 2020 resultierende bilanzielle Überschuldung konnte im Jahr 2023 komplett ausgeglichen werden. Damit ist das Eigenkapital auf 5.662 TEUR gestiegen. Ertragslage Die GEWI GmbH führte im Jahr 2023 das Geschäftsmodell der Direktvermarktung nach dem optionalen bzw. verpflichtenden Marktprämienmodell fort. Der Fokus lag weiterhin auf dem Einkauf von Strom aus EEG-Anlagen. Der Umsatz betrug im Jahr 2023 infolge der sinkenden Preise im Vergleich zum Vorjahr 779.519 TEUR, im Vorjahr wurde ein Wert von 924.923 TEUR erreicht. Das Rohergebnis konnte aufgrund erhöhter Margen, insbesondere im Bereich der PPA-Anlagen, um 8.144 TEUR auf 11.738 TEUR gesteigert werden. Die Umsatzerlöse werden aus der Direktvermarktung und PPAs von Strom aus erneuerbaren Energien erwirtschaftet. Währungsrisiken liegen nicht vor, da alle Geschäfte in Euro abgewickelt werden. Insgesamt ist ein sehr erfreuliches Ergebnis vor Steuern in Höhe von 9.047 TEUR für 2023 erzielt worden, das damit um 6.918 TEUR über dem Vorjahr lag. Finanzlage Die Aktivseite der Bilanz ist durch Forderungen aus dem Energieverkauf aus dem Dezember stark beeinflusst. Durch die zeitlich versetzte Weitergabe der Vergütung an die Kunden ergeben sich zusätzlich Vorsteuererstattungsansprüche, die erst im Folgejahr liquiditätswirksam werden. Die Anlagenbetreiber haben Forderungen aus dem Energieverkauf aus Dezember gegenüber der GEWI GmbH, die als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen sind. Außerdem besteht eine Forderung gegenüber der Muttergesellschaft aus dem bestehenden Cash-Pooling-Vertrag. Der Avalbedarf der Gesellschaft ist im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr infolge der Preisentwicklungen 2022 gestiegen und wird in voller Höhe durch die Muttergesellschaft GETEC ENERGIE GmbH gedeckt. Die Liquidität der GEWI GmbH war 2023 in keiner Form und zu keinem Zeitpunkt gefährdet; dies wurde durch ein entsprechendes Forderungsmanagement - etwa in Form enger Abstimmungen mit allen beteiligten Parteien - sowie einem Cash-Pooling Vertrag mit der Gesellschafterin GETEC ENERGIE GmbH gewährleistet. Die Liquidität der GEWI GmbH setzt sich aus zwei Punkten zusammen. Zum einen wird der Bestand der ausgewiesenen liquiden Mittel, als Barbestand oder auf einem eigenen Konto, und zum anderen der Kontostand im Cash-Pooling mit der GETEC ENERGIE GmbH berücksichtigt. Der Bestand des Cash-Pooling ist in den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag beträgt der Liquiditätssaldo aus Cash-Pooling und eigenem Bankbestand insgesamt 2.026 TEUR. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Als wichtige finanzielle Leistungsindikatoren hat die Gesellschaft das Ergebnis vor Steuern und die Marge pro MWh identifiziert. Das Ergebnis vor Steuern liegt mit 9.047 TEUR unter dem geplanten Ergebnis von 9.878 TEUR und deutlich über dem Vorjahresergebnis (2.129 TEUR). Die erwartete Marge pro MWh konnte trotz des intensiven Wettbewerbs im Markt der Direktvermarktung und der PPA-Anlagen über das Planniveau gebracht werden und ist gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Die wichtigen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sind einerseits die Größe des Direktvermarktungsportfolios in MW und andererseits die Zahl der Benutzungsstunden in den einzelnen Energieträgern. Die GEWI GmbH konnte im Verlauf des Jahres 2023 und zum Start des Jahres 2024 das Portfolio für Direktvermarktung und für PPA sukzessive erweitern. Die Zahl der Benutzungsstunden der einzelnen Energieträger ist für die GEWI GmbH ein nicht zu beeinflussender Faktor. 2023 war im Windbereich mit Sicht auf die Auslastung der einzelnen Anlagen ein überdurchschnittliches Jahr (+16 %). Im Solarbereich wurde der Planwert der Benutzungsstunden leicht unterschritten (-7 %). In der Biomasse lag die Anzahl der Benutzungsstunden ebenfalls unterhalb des Planwertes (-32 %). Für das Jahr 2024 werden weiter steigende positive Ergebnisse vor allem durch das PPA-Geschäft mit ausgeförderten Anlagen erwartet. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognose Die Planung für die Jahre 2024 ff. sieht vor, dass, aufbauend auf dem bestehenden Portfolio, weiteres Neugeschäft besonders in den PPA-Bereichen, aber auch in der Direktvermarktung über das Modell der optionalen Marktprämie in den drei Energieträgern Wind, Biomasse und Solar gewonnen wird. Hierbei stehen im Wesentlichen Genossenschaften, kleinere Stadtwerke und Betreiber im Fokus. Bestehende Projekte werden hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit individuell bewertet und ggf. mit Partnern gemeinsam vermarktet. Für das Jahr 2024 geht die GEWI GmbH davon aus, dass das Ergebnis auf ähnlichem Niveau bleiben wird. Die Marge in der Direktvermarktung wird aufgrund der Marktlage leicht zurückgehen. Für den PPA-Bereich wird auf Basis bereits abgeschlossener Verträge eine niedrigere Marge angesetzt. Darüber hinaus arbeitet die GEWI weiter an der begonnenen Digitalisierung ihrer Prozesse, die dadurch gesteigerte Effizienz kann in verstärkte/ verbesserte Vertriebsaktivitäten umgesetzt werden. Chancen und Risiken Chancen Die installierte Leistung in den Energieträgern Wind, Solar und Biomasse ist weiter auf Wachstumskurs, was den potenziellen Markt in der Direktvermarktung aber auch PPA weiter ansteigen lässt. Die Kooperation mit der Muttergesellschaft GETEC ENERGIE GmbH wurde im Jahr 2023 weiter ausgebaut, insbesondere beim Weiterverkauf des Stroms aus ausgeförderten Anlagen (PPA) und bei Preisabsicherungsgeschäften. Eine Zusammenarbeit mit potenziellen Gesellschaftern kann für die GEWI GmbH Synergien beispielsweise im Bereich von anlagenspezifischem Know-how bieten und die Wettbewerbsfähigkeit der GEWI GmbH erheblich stärken. Risiken Die Risiken in der Direktvermarktung bestehen für die GEWI GmbH weiterhin hauptsächlich in den Witterungsverhältnissen, die für die Menge des vermarkteten Stroms aus Windkraftanlagen und Photovoltaikparks entscheidend sind. Hier spielen sowohl die Windstärke und die Sonneneinstrahlung als auch Betriebsunterbrechungen durch Eisansatz (Windkraftanlagen) oder Schneeablagerungen (Photovoltaik) eine Rolle. Im Bereich der Biomasse führen Betriebsunterbrechungen durch beispielsweise Wartungsarbeiten zu möglichen Einbußen bei der GEWI GmbH. Zudem haben die Netzbetreiber die Möglichkeit Anlagen abzuschalten, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Ausfallrisiken bei Geschäftspartnern ist die GEWI GmbH kaum ausgesetzt: Zu den Geschäftspartnern zählen auf der einen Seite die Verteilnetzbetreiber (VNB) und die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), sowie die EEG-Anlagenbetreiber. Die VNBs und ÜNBs zahlen teilweise die anfallenden Marktprämien an die GEWI GmbH aus, die jedoch nur durchlaufende Posten für die GEWI GmbH darstellen, da diese an die EEG-Anlagenbetreiber weitergeleitet werden. Auf der anderen Seite wird der in den GEWI-Bilanzkreis eingespeiste Strom an die GETEC ENERGIE GMbH und weitere Energiehandelspartner verkauft, bei denen die GEWI GmbH keine Ausfall- oder Liquiditätsrisiken erkennen kann. Sollten Liquiditätsengpässe vorübergehend bei der GEWI GmbH eintreten, werden diese durch einen bestehenden Cash-Pooling Vertrag mit der GETEC ENERGIE GMbH ausgeglichen. Hinweise auf wesentliche Risiken Derzeit sind keine rechtlichen oder wirtschaftlichen Bestandsgefährdungspotenziale ersichtlich. Die Liquidität ist aufgrund des bestehenden Cash-Poolings mit der Gesellschafterin GETEC ENERGIE GmbH gesichert.
Hannover, 21.03.2024 gez. Patrick Notzon gez. Hubertus Frede BESTÄTIGUNGSVERMERK FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023GEWI GMBH, HANNOVERBestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die GEWI GmbH, Hannover: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresschluss der GEWI GmbH, Hannover, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GEWI GmbH, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, 28. März 2024 AUDITA
Treuhand GmbH & Co. KG
gez. G. Gaedecke, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 10.06.2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 6.082.706,58 EUR wird wie folgt verwendet: Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen. |
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