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Rocketbox Studios GmbHHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2010Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a und 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurde in Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet. Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB wurden für das Wirtschaftsjahr der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) die Vorschriften zur Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.1 HGB), zur Ausweisstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) und die Erläuterungspflichten zur Stetigkeitsdurchbrechung (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) nicht angewendet. Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und Methoden angewendet: Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz besteht nicht. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite werden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Der nach steuerlichen Grundsätzen gebildete Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter wird wegen seiner untergeordneten Bedeutung für das Vermögen in die Handelsbilanz übernommen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt wurden. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt. Die Einzelnen Positionen sind wie folgt bewertet: Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen werden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Verbindlichkeiten betragen insgesamt 68.920,42 € (Vorjahr: 33.697,89 €). Diese haben folgende Restlaufzeiten: bis zu einem Jahr 68.920,42 € (Vorjahr: 33.697,89 €) von über fünf Jahren 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) davon entfallen auf: a) Steuern: 5.753,71 € (Vorjahr: 5.660,98 €) b) im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) c) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: 56.055,06 € (Vorjahr: 20.030,72 €) Sonstige Angaben Geschäftsführer ist Herr Markus Wojcik. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt. Er ist von den rechtlichen Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Haftungsverhältnisse Am Abschlussstichtag bestanden folgende nicht in der Bilanz ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 04.10.2011 festgestellt und genehmigt. |
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