MVZ Hautärzte am Marktplatz GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephanie Marie-Christine Natacha Höhenberger seit 12.12.2023 | Prokura |
Tristan Sebastian Kleiner seit 12.12.2023 | Prokura |
Elif Ede seit 12.12.2023 | Prokura |
Richard Ludwig Lesser seit 30.1.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 86.00% | |
G**** K***** | 11.50% |
T***** P******** | 1.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cinemo GmbHKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis: Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gesamtergebnisrechnung der Cinemo GmbH, Karlsruhe, für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Informationen zum Unternehmen Die Cinemo GmbH ist eine in Deutschland gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 76133 Karlsruhe, Kaiserstraße 72. Die Gesellschaft ist unter der Firma Cinemo GmbH im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 705947 eingetragen. Die Cinemo GmbH (im Folgenden auch "Unternehmen" genannt) ist ein weltweit führender Anbieter von leistungsstarker Multimedia- und Streaming Middleware für Infotainmentsysteme in Automobilen. 2. Rechnungslegungsmethoden 2.1. Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses Der Abschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden und in der EU anzuwenden sind, erstellt. Ergänzend wurden die Erfordernisse des § 325 Abs. 2a HGB berücksichtigt. Die Erstellung des Abschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Der Abschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt. Es wird angenommen, dass die Gesellschaft auf absehbare Zeit ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit decken kann. Der Abschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden sämtliche Werte auf volle tausend Euro (T€) auf- oder abgerundet. Der Abschluss enthält Vergleichsinformationen über die vorangegangene Berichtsperiode. 2.2. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Angaben Abgesehen von folgenden Ausnahmen, gibt es keine Änderungen der Grundsätze und Methoden im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum. Infolge der Reorganisation der internen Kostenrechnung und der dadurch erhöhten Detailtiefe wurden in den Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres 2022 enthaltene Verwaltungskosten ab dem Geschäftsjahr 2023 in dem Posten "Verwaltungskosten" in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Die Reorganisation der internen Kostenrechnung führte in der Gesamtergebnisrechnung auch dazu, dass in dem Posten "Forschungs- und Entwicklungskosten" neben den Entwicklungskosten auch Kosten des Kundenprojektmanagements und des Qualitätsmanagements enthalten sind. Daher wird ab dem Geschäftsjahr 2023 die Postenbezeichnung "Umsatzkosten" verwendet. Da sämtliche Forschungs- und Entwicklungskosten in den Umsatzkosten enthalten sind, unterbleibt insoweit ein gesonderter Ausweis in der Gesamtergebnisrechnung. a) Neue und geänderte Standards, die für Jahresabschlüsse beginnend ab dem 1. Januar 2023 gültig sind und die bei der Gesellschaft Anwendung finden:
*) für Unternehmen wie Cinemo mit
Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr
Die Anwendung dieser Standards und Interpretationen im Geschäftsjahr 2023 erfolgte in Übereinstimmung mit den jeweiligen Übergangsvorschriften. Soweit in einzelnen Standards bzw. Interpretationen nicht ausdrücklich geregelt und nachfolgend gesondert erläutert, erfolgte die Anwendung grundsätzlich rückwirkend, d.h. die Darstellung erfolgte so, als ob die neuen Rechnungslegungsmethoden bereits immer angewandt worden wären. Die Vergleichszahlen wurden in diesen Fällen - soweit vom Standard gefordert - entsprechend angepasst. Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften: Das IASB bzw. IFRS IC hat die nachfolgenden Standards, Änderungen bzw. Überarbeitungen von Standards und Interpretationen herausgegeben, deren Anwendung bislang nicht verpflichtend ist. Voraussetzung für die Anwendung der neuen bzw. überarbeiteten Standards und Interpretationen ist unter anderem, dass diese im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens durch die Europäische Union angenommen werden.
*) für Unternehmen wie Cinemo mit
Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr
Das Unternehmen beabsichtigt nicht, diese Standards und Interpretationen bzw. die relevanten Änderungen vorzeitig freiwillig anzuwenden. Aus Gründen der Berichtseffizienz werden nur die Standards bzw. Interpretationen beschrieben, bei denen es auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes in Bezug auf das Geschäftsmodell und der bei dem Unternehmen vorkommenden Geschäftsvorfälle mit hoher Wahrscheinlichkeit in zukünftigen Geschäftsjahren zu Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung bzw. Berichterstattung und Offenlegung im Einzelabschluss kommen wird. Es gibt keine Standards oder Interpretationen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die wesentliche Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung hätten. 2.3. Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden a) Klassifizierung in kurzfristig und langfristig Das Unternehmen gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte und Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft. b) Erlöse aus Verträgen mit Kunden Das Unternehmen entwickelt und lizensiert Software für eine plattformunabhängige Standard Multimedia Middleware und erbringt damit zusammenhängende Dienstleistungen für die Anpassung der Software an die Erfordernisse der Kunden. Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn entweder Dienstleistungen erbracht worden sind oder die Software, an der der Kunde das eingeschränkte Nutzungsrecht erworben hat, durch ihn in seine Produkte (Hardware) integriert und die verkauften Stückzahlen an das Unternehmen gemeldet werden. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die das Unternehmen im Austausch für diese Software und Dienstleistungen erhalten hat oder voraussichtlich erhalten wird. Dabei tritt das Unternehmen als Prinzipal auf, da es die Verfügungsgewalt über die Dienstleistungen und Software hat, bevor diese geleistet oder geliefert werden und eingeschränkte Nutzungsrechte auf den Kunden übergehen. Lizenzerlöse Lizenzerlöse basieren auf einem Preis je Instanz (Stück) und werden realisiert in Abhängigkeit der von den Kunden gemeldeten Stückzahlen, die sie auf ihren Produkten (Hardware) installiert und die Produkte verkauft haben. Eine besondere vertragliche Ausgestaltung beim Verkauf von Lizenzen sind sog. Volumenlizenzen. Volumenlizenzen gewähren dem Kunden einen langfristig gesicherten Preis je Lizenz und garantieren andererseits dem Unternehmen die Abnahme und Vorkasse einer fest vereinbarten Mindeststückzahl an Lizenzen. Diese Lizenzerlöse werden in dem Zeitraum realisiert, in dem der Kunde diese in seine Produkte integriert und diese verkauft, da in diesem oft sehr langen Zeitraum, bedingt durch technische Weiterentwicklung, durch das Unternehmen weiterhin wesentliche Anpassungs- und Integrationsleistungen zu erbringen sind. Erlöse aus PSF (Project-Setup) und MSF (Monthly Support Fee) Verträgen (früher NRE =Non Recurring Engineering)-Verträgen) Zur Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse des Kunden erbringt das Unternehmen ein Bündel von unterschiedlichen Dienstleistungen wie zum Beispiel Qualitätssicherung, Projektmanagement, Portierung und Validierung, Dokumentation, Unterstützung und Prüfung. Für diese Leistungen werden mit dem Kunden kostendeckende Festpreise vereinbart. Der überwiegende Umsatz wird monatlich als MSF über den Projektzeitraum mit dem Kunden abgerechnet. Gewährleistungsverpflichtungen Das Unternehmen leistet Gewähr für die Behebung von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlagen. Diese werden bei den Rückstellungen erfasst. Einzelheiten zu den Gewährleistungsrückstellungen sind im Abschnitt 15 Rückstellungen enthalten. Vertragssalden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Eine Forderung ist der unbedingte Anspruch des Unternehmens auf Gegenleistung (d.h. die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeitablauf ein). Die Rechnungslegungsmethoden für finanzielle Vermögenswerte werden im Abschnitt 2.3 h) Finanzinstrumente - erstmalige Erfassung und Folgebewertung erläutert. Vertragsverbindlichkeiten Eine Vertragsverbindlichkeit resultiert aus der Zahlung eines Kunden für vertraglich vereinbarte Dienstleistungen, die noch nicht erbracht wurden, bzw. für Softwarelizenzen, für die er ein eingeschränktes Nutzungsrecht erworben hat, die er aber noch nicht in seine Produkte (Hardware) integriert und verkauft hat. Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald die Dienstleistungen erbracht wurden, bzw. der Kunde die Software in seine Produkte (Hardware) integriert und verkauft hat. c) Steuern Tatsächliche Steuern Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten. Latente Steuern Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können. An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob diese Voraussetzung erfüllt ist. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten oder gesetzlich angekündigt sind. Latente Steueransprüche und -schulden werden nur dann saldiert, wenn das Unternehmen ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und sich die latenten Steueransprüche und -schulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Umsatzsteuer Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Eine Ausnahme bilden folgende Fälle:
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Bilanz unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen. d) Währungsumrechnung Der Abschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Unternehmens, aufgestellt. Fremdwährungstransaktionen und Salden Fremdwährungstransaktionen werden mit dem jeweils gültigen Kassakurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden erfolgswirksam erfasst. e) Sachanlagen Die Sachanlagen werden zu ihren um die Abschreibungen verminderten historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten die dem Erwerb direkt zuordenbaren Aufwendungen. Die Abschreibungen erfolgen linear, wobei die Anschaffungskosten über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt auf den Restbuchwert abgeschrieben werden:
Die Restbuchwerte und wirtschaftliche Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und ggf. angepasst. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes seinen geschätzten erzielbaren Betrag, so wird er auf letzteren abgeschrieben. Gewinne und Verluste aus den Abgängen von Vermögenswerten werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und erfolgswirksam erfasst. f) Leasing Seit dem 1. Januar 2019 erfolgt die Bilanzierung und Bewertung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 (Leasingverhältnisse). Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag oder Teil eines Vertrags, der gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes berechtigt. Danach bilanziert das Unternehmen als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Davon ausgenommen sind kurzfristige Leasingverhältnisse (hierfür im Geschäftsjahr 2023 erfasster Aufwand in Höhe von T€ 1 (im Vorjahr T€ 1) sowie Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte. Die hierfür zu zahlenden Leasingraten werden linear aufwandswirksam nach ihrer Zugehörigkeit innerhalb der einzelnen Funktionsbereiche in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten nur berücksichtigt, sofern die Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen hinreichend sicher ist. Die Leasingverbindlichkeiten umfassen am Bereitstellungsdatum die in IFRS 16.27 genannten Leasingzahlungen und werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzkapitalzinssatz. Nach dem Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit um den Zinsaufwand erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen vermindert. Eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt, um Änderungen bei den Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Die Nutzungsrechte werden mit den Anschaffungskosten bewertet und umfassen am Bereitstellungsdatum neben der Leasingverbindlichkeit die in IFRS 16.24 genannten Bestandteile. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung wird linear über den Zeitraum der Vertragsverhältnisse vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen auf Nutzungsrechte liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
Das Unternehmen mietet im Bereich Grundstücke und Gebäude ausschließlich Bürogebäude. Die Leasingvereinbarungen beinhalten Konditionen, die grundsätzlich im Rahmen der branchenüblichen Praktiken liegen. Die Leasingvereinbarungen enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen und bieten damit für das Unternehmen eine größtmögliche Flexibilität. Weitere künftige Zahlungsmittelabflüsse können aufgrund mittels Index wertgesicherten sowie nutzungsabhängigen Leasingzahlungen entstehen. Die künftigen Zahlungsmittelabflüsse, die das Unternehmen als Leasingnehmer eingegangen ist, aber am Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben, betragen T€ 792. Es bestehen zum 31. Dezember 2023 keine Leasingverhältnisse mit dem Unternehmen als Leasinggeber. g) Immaterielle Vermögenswerte Erworbene Softwarelizenzen werden zu historischen Anschaffungskosten erfasst. Sie werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear über eine geschätzte Nutzungsdauer von drei Jahren. Zum Abschlussstichtag erfolgt eine Überprüfung auf eine mögliche Wertminderung, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts im Unternehmen entspricht. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer liegen nicht vor. Die Entwicklungskosten für selbsterstellte Software werden nicht aktiviert, da die Voraussetzungen des IAS 38.51 nicht erfüllt sind. Sie werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie anfallen. h) Finanzinstrumente - erstmalige Erfassung und Folgebewertung Grundlagen Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente werden zum Erfüllungstag bilanziert, sobald die Gesellschaft Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Die erstmalige Bewertung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verpflichtungen erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten erhöhen bzw. vermindern den Erstbuchwert, wenn der finanzielle Vermögenswert bzw. die finanzielle Verbindlichkeit nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet wird. Nach IFRS 9 werden im Rahmen der Folgebilanzierung alle finanziellen Vermögenswerte in zwei Klassifizierungskategorien aufgeteilt, nämlich diejenigen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Klassifizierung wird festgelegt, wenn der finanzielle Vermögenswert erstmalig angesetzt wird, wenn also die Gesellschaft Gegenpartei der vertraglichen Vereinbarungen des Instruments wird. In bestimmten Fällen kann jedoch eine spätere Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte notwendig sein. Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten Finanzielle Vermögenswerte werden in die folgenden Kategorien unterteilt: (a) fortgeführte Anschaffungskosten (amortised cost), (b) erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (at fair value through other comprehensive income) und (c) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (at fair value through profit or loss). Die Klassifizierung erfolgt auf Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte. Das Management bestimmt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz. (a) Fortgeführte Anschaffungskosten Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
(b) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Ein finanzieller Vermögenswert wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
(c) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Alle Vermögenswerte, die nicht nach den oben genannten Kriterien zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten Reguläre Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, dem Tag, an dem sich die Gesellschaft zum Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswerts verpflichtet. Finanzielle Vermögenswerte werden, mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Transaktionspreis nach IFRS 15 angesetzt. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten erloschen sind oder übertragen wurden und die Gesellschaft im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Sofern die Gesellschaft weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken überträgt noch zurückbehält, aber weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, erfasst die Gesellschaft ihren verbleibenden Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge. Für den Fall, dass die Gesellschaft im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken eines übertragenen finanziellen Vermögenswerts zurückbehält, erfasst die Gesellschaft weiterhin den finanziellen Vermögenswert sowie ein besichertes Darlehen für die erhaltene Gegenleistung. Bei der vollständigen Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes wird die Differenz zwischen Buchwert und der Summe aus dem erhaltenen oder zu erhaltenden Entgelt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert erfasst wurden, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert. Bei Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert erfasst wurden, werden diese kumulierten Gewinne oder Verluste demgegenüber nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung übertragen, sondern erfolgsneutral in das übrige Eigenkapital überführt. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" werden in der Periode ihres Entstehens in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis ausgewiesen. Dividendenerträge aus finanziellen Vermögenswerten der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs der Gesellschaft erfolgswirksam unter "Sonstige Erträge" erfasst. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Die Gesellschaft erfasst für die erwarteten Ausfälle von finanziellen Vermögenswerten ("expected loss model") Wertminderungen auf Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und auf vertragliche Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich des IFRS 15 fallen. Keine Wertminderungen werden auf Eigenkapitalinstrumente erfasst. Der Betrag der erwarteten Ausfälle wird zum Ende einer Berichtsperiode aktualisiert, um den Veränderungen des Ausfallrisikos seit der erstmaligen Erfassung Rechnung zu tragen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Gesellschaft das vereinfachte Verfahren an. Demnach werden für diese Finanzinstrumente Wertminderungen auf Basis der erwarteten Ausfälle über deren Gesamtlaufzeit gebildet. Hierzu hat die Gesellschaft auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit eine entsprechende Wertberichtigung gebildet. Für alle anderen Finanzinstrumente bildet die Gesellschaft eine Rückstellung, wenn es zu einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos im Vergleich zur erstmaligen Erfassung kommt. Sofern keine Anzeichen für ein erhöhtes Ausfallrisiko bestehen, erfasst die Gesellschaft eine Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts für einen 12-Monats-Zeitraum. Die Risikovorsorge wird unterschieden nach einer Risikovorsorge über die Gesamtlaufzeit des Finanzinstruments und über einen 12-Monats-Betrachtungszeitraum. Finanzielle Verbindlichkeiten Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung und den Definitionen als finanzielle Verbindlichkeit oder Eigenkapital klassifiziert. Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet. Eigenkapitalinstrumente werden zum erhaltenen Ausgabeerlös abzüglich direkt zurechenbarer Ausgabekosten erfasst. Ausgabekosten sind dabei solche Kosten, die ohne die Ausgabe des Eigenkapitalinstruments nicht angefallen wären. Rückkäufe von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden direkt vom Eigenkapital abgezogen. Weder Kauf noch Verkauf, Ausgabe oder Einziehung von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden als Gewinn oder Verlust erfasst. Alle finanziellen Verbindlichkeiten werden entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert, sofern die finanzielle Verbindlichkeit
Finanzielle Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert wurden, werden mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden, sofern sie kein Bestandteil einer Sicherungsbeziehung sind, in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Dabei werden auch die Zinszahlungen auf die finanzielle Verbindlichkeit berücksichtigt. Sofern die Veränderung des beizulegenden Zeitwertes auf ein verändertes Ausfallrisiko der Verbindlichkeit zurückzuführen ist, werden die dabei entstehenden Gewinne oder Verluste erfolgsneutral im übrigen Eigenkapital erfasst. Zukünftige Änderungen führen nicht zu einer Erfassung in der Gesamtergebnisrechnung, stattdessen werden sie bei Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeit in die Gewinnrücklagen überführt. Die Ausbuchung einer Verbindlichkeit oder eines Teils der Verbindlichkeit erfolgt im Zeitpunkt ihrer Erfüllung, des Rückkaufs oder des Schuldenerlasses. Die Differenz zwischen dem Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit und der gezahlten und zahlbaren Leistung wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte Derivative Finanzinstrumente werden sowohl bei erstmaliger Bilanzierung als auch in den Folgeperioden zum Fair Value am Stichtag bewertet. Sie sind gemäß IFRS 9 als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu kategorisieren, soweit sie nicht Bestandteil einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) sind. Gewinne und Verluste aus Fair-Value-Schwankungen werden sofort erfolgswirksam erfasst. Zur Begrenzung von Währungsrisiken für zukünftige Absatzgeschäfte in fremder Währung werden Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten geschlossen. Diese Derivate hat die Gesellschaft im Rahmen einer Sicherungsbeziehung designiert (Cashflow Hedge). Die Anforderungen gemäß IFRS 9 an das Hedge Accounting umfassen insbesondere die Zulässigkeit der Sicherungsinstrumente und der Grundgeschäfte, die formale Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft, die Sicherungsstrategie sowie die Erfüllung der Effektivitätsanforderungen. Die designierten Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente unterliegen demselben Risiko. Durch diese wirtschaftliche Beziehung ist der betragsmäßige Ausgleich und somit die Effektivität der Sicherungsbeziehungen grundsätzlich gegeben. Die Hedge-Ratio der Sicherungen liegt bei 100%. Ineffektivitäten ergeben sich nur, wenn die wertbestimmenden Parameter von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument voneinander abweichen. Bei der Beurteilung der zu buchenden Ineffektivität werden sämtliche Bestandteile der Fair-Value-Veränderungen von Derivaten berücksichtigt. Wird ein derivatives Finanzinstrument nach IFRS 9 als Sicherungsgeschäft in einem Cashflow Hedge eingesetzt, wird der effektive Teil der Fair-Value-Veränderung des Sicherungsinstruments im Eigenkapital als Bestandteil des übrigen Eigenkapitals ausgewiesen. Eine Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung wird in der Periode vorgenommen, in der die Cashflows des Grundgeschäfts erfolgswirksam werden. Entfällt das gesicherte Grundgeschäft, wird das Sicherungsergebnis sofort erfolgswirksam reklassifiziert. Der ineffektive Anteil der Fair-Value-Veränderung eines Sicherungsgeschäfts, für das ein Cashflow Hedge gebildet wurde, wird sofort im erforderlichen Umfang erfolgswirksam erfasst. i) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel umfassen Bargeld und Sichteinlagen bei Kreditinstituten mit ursprünglichen Restlaufzeiten kleiner 90 Tagen. j) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Zahlungsverpflichtungen für Güter und Leistungen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erworben wurden. Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr oder weniger als einem Jahr fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die Verpflichtungen erfüllt wurden. k) Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn das Unternehmen eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert, es wahrscheinlich ist, dass die Begleichung zu einer Vermögensbelastung führen wird und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden kann. Das Unternehmen bietet die Gewährleistung für die Behebung von Mängeln an, die zum Zeitpunkt der Lieferung vorlagen. Die Bewertung dieser Gewährleistungsrückstellung erfolgt vereinfachend mit einem Prozentsatz in Abhängigkeit der Umsatzerlöse. 3. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Im Rahmen der Umsatzrealisierung von NRE-Verträgen (s. 2.3b) Erlöse aus Verträgen mit Kunden) erfolgte bis 2022 eine quartalsweise Schätzung des zu erbringenden Restaufwands durch den jeweiligen Projektleiter. Bereits 2022 wurde mit der Einführung des CRM Systems Zoho das Leistungsangebot von Cinemo vertraglich und inhaltlich verändert. Im Wesentlichen werden ehemalige NRE-Leistungen als monatliche MSF abgerechnet. Dadurch entfällt die Schätzung des Restaufwandes. Die Aufstellung des Abschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen auswirken. Diese richten sich nach den Verhältnissen und Einschätzungen am Bilanzstichtag und beeinflussen insoweit auch die Höhe der ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen der dargestellten Geschäftsjahre. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Festlegung von Nutzungsdauern, auf die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen sowie die Bewertung rechtlicher Unsicherheiten. Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf Prämissen, die zum Bilanzstichtag Gültigkeit hatten. Zugrunde gelegt wurde die künftige Geschäftsentwicklung, für die die größte Wahrscheinlichkeit unterstellt wurde. Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, wenn sich die Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt und Annahmen entsprechend angepasst. 4. Finanzrisikomanagement 4.1. Finanzrisikofaktoren Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Die wichtigsten finanziellen Vermögenswerte sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Das Unternehmen ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt, u.a. dem Markt-, dem Ausfall- und dem Liquiditätsrisiko. Die Steuerung dieser Risiken obliegt dem Management des Unternehmens. Marktrisiko Das wesentliche Marktrisiko, dem das Unternehmen ausgesetzt ist, ist das Währungsrisiko. Ein Zinsänderungsrisiko liegt nicht vor, da weder kurz- noch langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten bestehen. Ebenso bestehen auch keine langfristigen verzinslichen Wertpapiere. Sonstige Preisrisiken (Aktienkurse, Rohstoffe) sind bei der Cinemo GmbH nicht relevant. Währungsrisiko Das Unternehmen ist international tätig und infolgedessen einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, das sich vor allem auf die Wechselkursänderungen des US-Dollars bezieht, in dem im Berichtsjahr 69 % (Vorjahr: 64 %) der Umsätze fakturiert werden. Fremdwährungsrisiken im Sinne des IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung ausgegeben wurden und monetärer Art sind. Im Berichtsjahr wurden pro Monat durchschnittlich T€ 3.162 (Vorjahr: T€ 2.451) in USD fakturiert. Daraus entstanden im Berichtsjahr Erträge aus Währungsumrechnung i.H.v. T€ 1.186 (Vorjahr: T€ 1.713) und Aufwendungen von T€ 1.231 (Vorjahr: T€ 2.126). Zahlungsein- und -ausgänge gleichen einander in unterschiedlichen Posten aus, sofern sie in derselben Währung erfolgen. Dadurch kann das Wechselkursrisiko infolge von Umsatzerlösen in USD durch Kosten in USD kompensiert werden, auch wenn die zugrunde liegenden Transaktionen unabhängig voneinander geschlossen wurden. Allerdings sind die in USD fakturierten Aufwendungen in unwesentlicher Höhe, so dass insoweit eine Reduzierung des Wechselkursrisikos in einem signifikanten Umfang nicht möglich ist. Zur Begrenzung der dargestellten Währungsrisiken für zukünftige Absatzgeschäfte in fremder Währung werden Sicherungsgeschäfte in Form von derivativen Finanzinstrumenten geschlossen (sog. antizipative Cashflow Hedges). Als Instrumente werden dazu marktgängige Devisentermingeschäfte genutzt. Die Sicherungsgeschäfte werden ausschließlich für Zwecke der ökonomischen Absicherung und nicht als spekulative Investitionen genutzt. Die gegenläufigen Wertentwicklungen und Zahlungsströme der Grund- und Sicherungsgeschäfte gleichen sich im Sicherungszeitraum voraussichtlich aus, weil zugrundeliegende Parameter der Grund- und Sicherungsgeschäfte identisch sind. Zur Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung wird die "Critical-Terms-Match-Methode" verwendet. Die erwarteten Transaktionen betreffen mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Absatzgeschäfte in USD, die aus der Unternehmensplanung abgeleitet werden. Die Termingeschäfte laufen jeweils über einen Zeitraum von drei Monaten und haben einen Nominalwert von insgesamt USD 10.000.000. Davon haben die gesamten Termingeschäfte mit einem Nominalwert von USD 10.000.000 eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr Der Devisenterminkurs liegt zwischen EUR/USD 1,003351 und EUR/USD 1,094436. Die Fair Values ergeben sich aus der Bewertung der ausstehenden Positionen zu Marktpreisen (Mark-to-Market-Methode, Inputfaktoren der Stufe 1 nach IFRS 13). Zum 31. Dezember 2023 beträgt der positive Marktwert der finanziellen Termingeschäfte T€ 508. Gemäß den in Abschnitt 2.3 h) dargestellten Grundsätzen erfolgte die Erfassung der finanziellen Verbindlichkeit erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis. Die ergebniswirksamen Reklassifizierungen werden in dem Posten der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird. Die in USD denominierten Finanzinstrumente der Cinemo GmbH stellen sich wie folgt dar:
Die Abweichung der Forderungen zum bilanzierten Wert ergibt sich aus der abweichenden Umsatzrealisierung nach IFRS. Entsprechend IFRS 7.40 wurde eine Sensitivitätsanalyse für das Währungsrisiko für den USD vorgenommen, der ein signifikantes Risiko für das Unternehmen darstellt, das sich als Transaktionsrisiko auf die in USD gehaltenen Finanzinstrumente bezieht.
Ausfallrisiko Einem Ausfallrisiko ist das Unternehmen insbesondere bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgesetzt. Die bilanzierte Höhe der finanziellen Vermögenswerte stellt das maximale Ausfallrisiko für den Fall dar, dass Kontrahenten ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Dieses maximale Ausfallrisiko beträgt zum 31.12.2023 T€ 14.096 und zum 31.12.2022 T€ 12.316. Zur Adressierung dieses Kreditrisikos besteht im Unternehmen ein umfangreiches Mahnsystem. Grundlage hierfür ist eine Fälligkeitsliste, die regelmäßig bearbeitet wird. Dabei werden in Abhängigkeit von der Fälligkeit verschiedene Mahnstufen vergeben, die zu entsprechenden Reaktionen (Mahnungen mit Fristsetzung bzw. Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen) führen. Die Fälligkeitsanalyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist im Abschnitt 12 dargestellt. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko stellt das Risiko dar, dass ein Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maß erfüllen kann. Das Unternehmen steuert seine Liquidität in der Weise, dass zu jeder Zeit genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um seinen Verbindlichkeiten fristgerecht nachzukommen. Aufgrund des hohen Bestands an liquiden Mitteln, die ausschließlich durch eigene Cash Flows generiert werden, ist eine Fremdfinanzierung nicht erforderlich. Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsstruktur der Zahlungsströme aus finanziellen Verbindlichkeiten:
Für die finanziellen Vermögenswerte gab es in 2023 keinen Zinsaufwand (Verwahrentgelt) (Vorjahr: T€ 62). 4.2. Kapitalmanagement Hinsichtlich des Kapitalmanagements verfolgt das Unternehmen folgende Ziele: Es gilt die Unternehmensfortführung langfristig zu sichern, eine angemessene Kapitalstruktur aus Eigen- und Fremdkapital sowie eine marktgerechte Verzinsung des Eigenkapitals sicherzustellen. Als angemessene Zielgröße für das Eigenkapital ist ein Wert definiert, der mindestens dem des langfristig gebundenen Vermögens entspricht. Diese Ziele bestehen unverändert zum Vorjahr. Das Unternehmen unterliegt hierbei keinen von externer Seite vorgegebenen Mindestanforderungen an das Eigenkapital. Unter Eigenkapital wird das in der Bilanz unter dem ebenso bezeichneten Posten verstanden. Die Eigenkapitalstruktur wird von der Geschäftsführung im Rahmen ihres Risikomanagementprozesses routinemäßig überwacht. Das Kapital wird hierbei im Hinblick auf eine ausreichende Eigenkapitalquote und das Finanzierungspotential langfristiger Vermögenswerte überwacht. Das Fremdkapital ist entsprechend dem Bilanzausweis in kurz- und langfristige Schulden unterteilt. Das bilanzielle Eigenkapital und das Fremdkapital stellen sich wie folgt dar:
5. Erlöse aus Verträgen mit Kunden 5.1. Aufgliederung der Erlöse Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der Erlöse, die das Unternehmen aus Verträgen mit Kunden erzielt.
Erlöse aus Volumen Lizenzverträgen in Höhe von T€ 642 (Vorjahr: T€ 4.302) wurden im Geschäftsjahr 2023 dem Posten "Zu einem bestimmten Zeitpunkt übertragene Güter und Dienstleistungen" zugeordnet. 5.2. Vertragssalden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen. Im Rahmen der Umsetzung des Wertminderungsmodels des IFRS 9 (vgl. Abschnitt 2.4h)) wurde in 2023 eine Wertberichtigung von T€ 67 (2022: T€ 66) gebildet. Die Vertragsverbindlichkeiten enthalten Vorauszahlungen zu Volumenlizenzverträgen, bei denen das Unternehmen seine Leistungsverpflichtungen erst dann vollständig erfüllt hat, wenn der Kunde die von ihm erworbene Software in seine Produkte integriert und verkauft hat. In 2023 wurden Erlöse i.H.v. T€ 642 (2022: T€ 361) erfasst, die zu Beginn des Jahres im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. Die voraussichtlich Folgejahr erfüllten Verbindlichkeiten werden als kurzfristig, die übrigen als langfristig ausgewiesen. 6. Sonstige Erträge und Aufwendungen 6.1. Umsatzkosten Die Umsatzkosten beziehen sich auf die Weiterentwicklung der Software, Qualitätssicherung und den Support der Kunden. Sämtliche Kosten werden sofort aufwandswirksam gebucht, eine Aktivierung der Forschungs- und Entwicklungskosten erfolgt nicht. 6.2. Sonstige betriebliche Erträge
6.3. Vertriebs- und Verwaltungskosten Die Vertriebs- und Verwaltungskosten enthalten vor allem Aufwendungen für Marketing, Personal und IT. 6.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
6.5. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter
7. Ertragsteuern Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:
Die latenten Steuerforderungen setzen sich wie folgt zusammen:
8. Sachanlagen Die Sachanlagen haben sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt entwickelt:
Die Sachanlagen haben sich im Geschäftsjahr 2022 wie folgt entwickelt:
Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Sachanlagen frei von Rechten Dritter. 9. Nutzungsrechte Die Nutzungsrechte an Vermögenswerten setzen sich wie folgt zusammen:
10. Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte haben sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt entwickelt:
Die immateriellen Vermögenswerte haben sich im Geschäftsjahr 2022 wie folgt entwickelt:
11. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten 11.1. Finanzielle Vermögenswerte
11.2. Finanzielle Verbindlichkeiten
12. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben allesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Da eine feste Laufzeit nicht vereinbart ist, werden die Forderungen und sonstigen Forderungen nicht abgezinst. Eine Verzinsung bzw. ein Effektivzins liegt somit nicht vor.
Zur Ermittlung der Risikovorsorge werden die Kundenbeziehungen in regelmäßigen Abständen analysiert. Diese erfolgt ausschließlich auf der Basis von Einzelwertberichtigungen, da eine Zusammenfassung in Gruppen mit gleichen Kreditrisikomerkmalen (Portfolio-Ebene) aufgrund der Heterogenität der Forderungen nicht möglich ist. Für Forderungen, bei denen es nicht wahrscheinlich ist, dass alle vertraglich vereinbarten Zahlungen bei Fälligkeit zu erhalten sind, erfolgen Wertminderungen. Die Wertminderung wird aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Forderungsbetrag und dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cash Flows ermittelt. Eine Überprüfung, ob ein Wertminderungsbedarf besteht, wird zu jedem Bilanzstichtag vorgenommen. Um einen Wertminderungsbedarf objektiv nachweisbar festzustellen, werden die folgenden Auslöser herangezogen:
An allen Bilanzstichtagen ergab die Überprüfung, dass keine Einzelwertberichtigungen erforderlich waren. Die gebildete Wertminderung ist eine Pauschale von 0,5% des Nettoforderungsbestandes, die das allgemeine Kreditrisiko für noch unbekannte Ausfallrisiken oder Zahlungsverzögerungen abbildet. Am Bilanzstichtag bestehen wie im Vorjahr keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die neu verhandelt wurden. Des Weiteren bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die überfällig, aber nicht wertberechtigt sind. Die Überfälligkeiten gliedern sich über folgende Zeitbänder:
Hinsichtlich der überfälligen und nicht wertgeminderten Forderungen deuten keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Die sonstigen Forderungen beinhalten: Forderungen aus Derivat T€ 508 (31.12.2022: T€ 643), aktive Abgrenzungen in Höhe von T€ 610 (31.12.2022: T€ 360), Gewerbesteuerrückforderungen in Höhe von T€ 0 (31.12.2022: T€ 0), Körperschaftsteuerrückforderungen in Höhe von T€ 0 (31.12.2022: T€ 0), anrechenbare ausländische Quellensteuer in Höhe von T€ 0 (31.12.2022: T€ 0) und sonstige Positionen in Höhe von T€ 235 (31.12.2022: T€ 220). 13. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Ausweis betrifft ausschließlich Bankguthaben. Die Guthaben werden nicht verzinst. 14. Eigenkapital Als gezeichnetes Kapital wird das Stammkapital des Unternehmens von T€ 1.000 ausgewiesen, das in bar und vollständig erbracht worden ist. Es ist eingeteilt in 1.000.000 Geschäftsanteile. In den Gewinnrücklagen sind thesaurierte Jahresüberschüsse abzüglich der beschlossenen Gewinnausschüttungen enthalten. In 2023 wurden T€ 6.791 an die Gesellschafter ausgeschüttet, in 2022 T€ 11.817. Die Ausschüttung pro Geschäftsanteil betrug in 2023 € 6,8, in 2022 € 11,8. Das kumulierte übrige Eigenkapital enthält die Effekte aus der erfolgsneutralen Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Erträge aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten, die auf Cashflow-Hedges entfallen, in Höhe von T€ 347 (2022: T€ 440) erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Daneben wurde ein Betrag von T€ 440 (2022: T€ 52) dem Eigenkapital hinzugefügt und als Ertrag im Periodenergebnis erfasst. 15. Rückstellungen Die Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
Die Gewährleistungsverpflichtungen betreffen erwartete zukünftige Aufwendungen für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Software. Der Mittelabfluss ist als kurzfristig einzustufen. 16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
17. Leasingverbindlichkeiten Mit Erstanwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse) wurden erstmals Finanzschulden aus Leasingverhältnisse zum 1. Januar 2019 in Höhe von TEUR 2.839 erfasst. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 414 getilgt sowie in Höhe von TEUR 1 an Zinsen für Leasingverhältnisse gezahlt. Im Geschäftsjahr 2023 sind insgesamt Zahlungsmittel in Höhe von TEUR 414 für Leasingverhältnisse abgeflossen. Die Leasingverbindlichkeiten sind derart besichert, dass die Rechte am Leasingobjekt bei Vertragsverletzungen durch den Leasingnehmer auf den Leasinggeber zurückfallen.
18. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Nach IAS 24 müssen Personen oder Unternehmen, die die Cinemo GmbH beherrschen oder von ihr beherrscht werden, angegeben werden. Alleiniger Geschäftsführer der Cinemo GmbH ist Herr Richard Lesser, Kaufmann. Herr Richard Lesser ist Mehrheitsgesellschafter der Cinemo GmbH und zugleich mittelbar über seine Beteiligung an der Nero AG an deren 100%-iger Tochtergesellschaft Nero Development and Services GmbH, Karlsruhe, beteiligt. Außerdem ist er der alleinige Gesellschafter der Link64 GmbH, Karlsruhe. Die Nero Development and Services GmbH erbringt Unterstützungsleistungen für die interne IT-Abteilung der Cinemo GmbH. Die Link64 GmbH erbringt Software- Entwicklungsleistungen für die Cinemo GmbH. Die Verträge mit beiden Unternehmen halten Fremdvergleichsgrundsätzen stand und die Leistungen werden zu Marktpreisen abgerechnet. Die folgenden Geschäfte wurden mit nahe stehenden Unternehmen getätigt: a) Kauf von Dienstleistungen
b) Offene Posten aus dem Kauf / Verkauf von Dienstleistungen
Die Dienstleistungen resultieren aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und wurden ausnahmslos zu marktüblichen Bedingungen vorgenommen. 19. Vergütung des Managements Der Geschäftsführer der Cinemo GmbH ist ohne Bezüge für die Gesellschaft tätig. 20. Ereignisse nach der Berichtsperiode Es sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage zu erwarten ist. Der vorliegende Abschluss der Cinemo GmbH zum 31.12.2023 wurde am 30. April 2024 von der Geschäftsführung zur Veröffentlichung genehmigt und unterschrieben.
Karlsruhe, 30. April 2024 Richard Lesser, Geschäftsführer Eigenkapitalveränderungsrechnung der Cinemo GmbH, Karlsruhe, für das Geschäftsjahr 2023
Kapitalflussrechnung der Cinemo GmbH, Karlsruhe, für das Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Der folgende Lagebericht stellt den Geschäftsverlauf der Cinemo GmbH, einschließlich der Geschäftsergebnisse für das Geschäftsjahr 2023 vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die Lage der Gesellschaft zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 dar. 1. Gegenstand des Unternehmens Cinemo ist ein führender Anbieter selbst entwickelter Software (Middleware, Applikationen und Cloud) zum Einsatz digitaler Medien im Auto. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Lizenzierung und Anpassung solcher Software, die es ermöglicht, Medieninhalte aller Audio- und Videoformate auf allen eingebauten und mobilen Geräten wiederzugeben, zu organisieren sowie zwischen allen Geräten zu übertragen. Die Kunden sind im Wesentlichen sowohl global tätige Automobilzulieferer, die nahezu alle Automobilhersteller weltweit beliefern, als auch Automobilhersteller selbst. Im Bereich Forschung und Entwicklung ist der Großteil der Mitarbeiter beschäftigt und arbeitet daran, die Produkte den neuesten globalen Entwicklungen im Bereich digitale Medien, Betriebssysteme, Cloud Streaming-Dienste, aber auch Neuerungen der Hardwareplattformen anzupassen und die Kunden bei der Integration zu unterstützen. Im Geschäftsjahr 2023 hat das Unternehmen zusätzlich begonnen, ein neues offenes Softwareökosystem zu entwickeln, welches das Ziel hat, unterschiedliche Cloud Services universell auf unterschiedlichen Hardwaresystemen laufen zu lassen, insbesondere im IoT (Internet of Things) Umfeld. Zum 1. Januar 2024 hat das Unternehmen daher zwei Business Units aufgestellt: eine für Automotive und eine für das neue Softwareökosystem, für die zusätzlich das Geschäftsjahr 2023 intern bereits separat gerechnet wurde. Im Verlauf dieses Lageberichtes werden einzelne Zahlen daher sowohl für Automotive als auch für das Softwareökosystem ausgewiesen. Das Unternehmen hat seinen zentralen Sitz in Karlsruhe. Hier findet sowohl die Softwareentwicklung als auch die Steuerung der Cloud-Dienste als auch die Abwicklung der Kundenprojekte statt. Ebenso erfolgt von Karlsruhe aus auch der weltweite Vertrieb der Lösungen. 2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands wurde maßgeblich durch die Folgen von globalen Krisen geprägt. Sinkende Großhandelspreise für Energie und das Abkehren der Null-Covid-Politik Chinas milderten zwar den erwarteten Rückgang des Wirtschaftswachstums für das Jahr 2023, jedoch wird aufgrund des hohen Inflationsniveaus ein Schrumpfen der deutschen Wirtschaft im Jahr 2024 prognostiziert. Die Weltwirtschaft wuchs um voraussichtlich 3,0% (Vorjahr Anstieg von 3,2%), die Wirtschaft in der EU um 0,6 % (Vorjahr plus 3,6%) und das deutsche Bruttoinlandsprodukt sank um 0,1% (Vorjahr plus 1,5 %) im Vergleich zum Vorjahr. Der Sachverständigenrat sagt in ihrer Konjunkturprognose zurzeit ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland für 2024 von 1,3% voraus. Die Europäische Kommission hat in ihrer Winterprognose vom Januar 2024 für die EU ein Wirtschaftswachstum von 0,8% für 2024 prognostiziert und der Internationale Währungsfonds für die gesamte Weltwirtschaft ein Wachstum von 3,1%. Alle diese Prognosen stehen unter dem Vorbehalt einer nicht weitergehenden Eskalation des Ukraine-Krieges, der Nahost Krise und eines weiteren Abflauens der Inflation. Insbesondere das Aufkommen einer Lohn-Preisspirale könnte in den folgenden Jahren auch zu einer globalen Rezession führen. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Situation am weltweiten Automobilmarkt hat sich 2023 im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Nach vorläufigen Zahlen von S&P Global lag die globale Automobilproduktion mit 89,8 Millionen Einheiten 9,0% über dem Jahr 2022. Das Wachstum ging vor allem auf die Regionen Indien und China zurück, welche sich mittlerweile wieder auf einem Produktionsniveau wie vor der dem Beginn der Corona Pandemie befinden. In Deutschland konnte die PKW-Produktion 2023 auf 4,1 Millionen Einheiten gesteigert werden (im Vorjahr 3,4 Millionen). Für das komplette Jahr 2024 erwartet S&P eine globale Automobilproduktion von 89,4 Millionen Einheiten, was einem negativen Wachstum von 0,4% entspricht, wobei dies regional unterschiedlich ausfallen könnte. Während das erwartete Schrumpfen der chinesischen Produktion 0,1% beträgt, ist in Europa von einem negativen Wachstum in Höhe von 1,8% auszugehen. In Nordamerika wird ein Anstieg von 0,5% erwartet. Laut Statista Market Insights soll von 2024 bis 2028 das durchschnittliche Wachstum des globalen Automobilmarktes 1,32% betragen. Die Wachstumserwartungen des Global Automotive Infotainment Marktes haben sich weiter erhöht. Research and Markets geht zur Zeit von einer jährlichen Wachstumsrate von über 11,6% aus (im Corona Krisenjahr 2020 ging Verified Market Research noch von durchschnittlich 5,6% jährlichem Wachstum aus). Das Marktvolumen soll sich im Jahr 2031 auf 50,6 Milliarden US-Dollar betragen. Durch die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung des Automobils wird erwartet, dass der Infotainment Markt im Automobilbereich stärker wächst als der übergeordnete Automobilmarkt. Als Wachstumstreiber für diese wachsende Marktdurchdringung mit Automotive Infotainment Systemen sieht Market Research Future vor allem den wachsenden Fokus der Kunden auf den Fahrkomfort, den steigenden Anteil von Fahrzeugen mit Navigationsgeräten und Fahrerassistenzsystemen sowie das Angebot kostengünstiger Infotainment Lösungen. Weiterhin werden auch durch Cloud Anwendungen zusätzliche Marktpotenziale für den automobilen Infotainmentsektor erwartet. 3. Geschäftsverlauf Entwicklung der Ertragslage Die Umsatzerlöse konnten gegenüber dem Vorjahr um 8,7 Mio. EUR auf 55,0 Mio. EUR gesteigert werden, was einem Anstieg um 18,8% entspricht. Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Bereich Automotive erzielt. Aufgrund des weiteren Aufbaus der Mitarbeiterbasis in allen Bereichen sowie weiterer Investitionen, sind die Gesamtkosten mit 20% um 5,1 Mio. EUR auf 30,7 Mio. EUR prozentual stärker gestiegen als der Umsatz. Davon entfielen 26,7 Mio. EUR der Kosten auf Automotive, und 4,0 Mio. EUR der Kosten auf das neue Softwareökosystem. Zusammen mit den höheren sonstigen betrieblichen Aufwänden führte dies zu einem Rückgang der Vorsteuermarge von 48,7 auf 47,7 Prozent. Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen und sonstigen betrieblichen Erträgen spiegelt vor allem das Ergebnis aus Währungsumrechnung wider und weist einen Verlust von 0,023 Mio. EUR (Vorjahr: Verlust von 0,412 Mio. EUR) aus. Das Ergebnis vor Steuern beträgt 26,2 Mio. EUR und liegt 16% über dem Vorjahreswert. Nach einer konstanten Steuerquote von rd. 31% erwirtschaftet das Unternehmen ein Periodenergebnis von 18,0 Mio. EUR (Vorjahr: 15,6 Mio. EUR). Das EBITDA beträgt 26,4 Mio. EUR (Vorjahr 23,3 Mio. EUR) und die EBITDA-Quote 48,0 (Vorjahr: 50,3%). Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage Die Eigenkapitalquote liegt nach Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 6,8 Mio. EUR und dem erwirtschafteten Gesamtergebnis nach Steuern in Höhe von 18,3 Mio. EUR, bei 77,7% (Vorjahr: 69,1%). Unter dem Posten erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden die von Kunden als Vorkasse geleisteten Lizenzzahlungen ausgewiesen, denen eine vertraglich verbindliche Abnahmemenge sowie ein vertraglich verbindlicher Verkaufspreis aber noch keine Meldung der Kunden über die Integration der Software in ihre Produkte und deren Produktion gegenübersteht. Die Anzahlungen verzeichnen einen Rückgang im Vergleich zum 31.12.2022 um 3,4 Mio. EUR auf 6,8 Mio. EUR zum 31.12.2023. Ihnen stehen ausschließlich Leistungs- und keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber. Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Mio. EUR auf 14,1 Mio. EUR gestiegen. Die Summe der kurzfristigen Vermögenswerte (Forderungen und Zahlungsmittel) übersteigen die Verbindlichkeiten, denen Zahlungsverpflichtungen gegenüberstehen, um 50,4 Mio. EUR (Vorjahr: 44,2 Mio. EUR). 2023 erwirtschaftete die Cinemo GmbH ein Ergebnis vor Steuern und Abschreibungen, der Veränderung von Rückstellungen und nach Investitionen in Höhe von 25,7 Mio. EUR (Vorjahr: 22,7 Mio. EUR). Nach Berücksichtigung der Dividende (-6,8 Mio. EUR), der Auszahlung von Ertragsteuern (-7,3 Mio. EUR), der Veränderung der Forderungen und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der sonstigen Vermögensgegenstände (-5.219 Mio. EUR) sowie der sonstigen Passiva ergibt sich ein Zuwachs der Finanzmittel um 7,1 Mio. EUR auf 41,6 Mio. EUR. Die Gesellschaft ist zu 100% selbstfinanziert. Der für das Geschäftsjahr 2023 gegebene Ausblick eines stabilen bis leicht höheren Umsatz und niedrigeren absoluten Gewinnen konnte übertroffen werden. Im zweiten Jahr des Ukraine-Krieges kam es zu einer Steigerung des Umsatzes von 18,9% im Vergleich zum Vorjahr. Sowohl das EBIT stieg mit einem Plus von 13,6% an als auch das Gesamtergebnis nach Steuern mit einem Plus von 14,2%. Basierend auf der Tatsache, dass den Kundenverträgen langfristige Produktzyklen und den Leistungen planbare Fixkosten zugrunde liegen, beurteilt die Geschäftsführung die wirtschaftliche Lage bei weiter deutlich zunehmenden Investitionen des Unternehmens als stabil. 4. Prognose, Chancen und Risikobericht Risikomanagement Die Märkte für Software, digitale Medien Anwendungen und webbasierte Cloud-Dienste sind einem raschen Wandel von Trends, Technologien und Industriestandards unterworfen. In diesem Umfeld messen wir dem Risikomanagement zur Sicherung der Fähigkeit des Unternehmens innovative und kundenorientierte Lösungen erfolgreich und profitabel anbieten zu können, eine wesentliche Bedeutung zu. Unter Risikomanagement verstehen wir einen ganzheitlichen Prozess innerhalb unserer Organisation, der in den Unternehmensprozessen verankert ist und kontinuierlich angewendet wird, indem wir
Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeit Wettbewerber für Automotive sind neben Betriebssystemherstellern wie QNX (Tochtergesellschaft von Blackberry - NYSE: BB) oder AllGo Embedded Systems Pvt. Ltd (Tochtergesellschaft von Visteon Corporation - NYSE: VC) auch Automobilhersteller, die die Entwicklung eigener digitale Medien Lösungen vorantreiben, sowie große Automobilzulieferer, die versuchen, Produkte wie die von Cinemo vertriebenen, selbst anzubieten. Das Geschäftsmodell im automobilen Infotainmentsektor unterliegt einem großen Wandel. Auf der einen Seite gewinnt das Betriebssystem Android Automotive an Bedeutung mit neuen Anforderungen und neuen Chancen für die Softwarelieferanten. So haben bereits u.a. Ford, Volvo, Renault-Nissan- Mitsubishi und General Motors angekündigt, im Infotainmentbereich auf Android Automotive umzurüsten. Zusätzlich findet bei einer Anzahl von großen Automobilherstellern ein Insourcing statt, wenn es um die Softwareaktivitäten in und um das Auto herum geht, sowie ein Trend zur weiteren Vernetzung im Automobilbereich und der Anbindung von Cloud-Streaming-Diensten. Das neu und in der Entwicklung stehende Softwareökosystem wird für einzelne Teile Wettbewerber auf der ganzen Welt haben, einschließlich zum Teil hochspezialisierte Multimedia- und Gerätemanagement Lösungen für bestimmte Branchen. Neue Entwicklungen bergen das Risiko, dass die Entwicklung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann oder der Markt sich doch anders darstellt, bzw. nicht vorhanden ist. Das Unternehmen geht davon aus, dass in einem solchen Fall alle Investments abgeschrieben werden müssen. Anderseits bietet etwas Neues auch immer neue Geschäftschancen. Cinemo ist sich der Herausforderung aber auch der Chance bewusst, die dieser Wandel bietet und investiert kontinuierlich in den Ausbau der Produkte und des Geschäftsmodells, um auch weiterhin im Markt seine Position zu halten und auszubauen. Zurzeit stellen die globalen Marktunsicherheiten im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, der Lage in Israel und Gaza und anderen geopolitischen Unsicherheiten weiterhin ein Risiko für den kurz- bis mittelfristigen Geschäftsverlauf dar. Finanzwirtschaftliche Risiken Die Cinemo GmbH finanziert sich aus dem eigenen Cashflow und ist daher keinen Refinanzierungsrisiken ausgesetzt. Aufgrund des hohen Anteils auf US-Dollar abgeschlossener, langfristiger Kundenverträge unterliegt das Unternehmen einem Währungsrisiko. Zur Begrenzung dieses Währungsrisiko werden Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten geschlossen. Als Instrumente werden dazu marktgängige Termingeschäfte genutzt. Basis für den Umfang, in dem die Geschäfte abgeschlossen werden, bildet die mittelfristige Planung der Zahlungseingänge aus Kundenverträgen. Absatzmarktrisiken wird mit einem Abschlag von mehr als 30% auf den abzusichernden Umsatz Rechnung getragen. Das Risiko von Forderungsausfällen aufgrund wirtschaftlicher Probleme bei Schlüsselkunden in Automotive wird aufgrund der Anzahl der Kunden, ihrer Unternehmensgröße, ihrer geografisch breiten Streuung sowie der breiten Diversifikation ihrer Geschäftsfelder für gering erachtet. Cinemo legt seine nicht für den laufenden Betrieb benötigten liquiden Mittel in Festgeld bzw. deutschen Staatspapieren an. Eine mögliche Zinswende mit sinkenden Zinsen würde diese Zinseinnahmen verringern. Ausblick Trotz der beschriebenen Risiken im letzten Geschäftsbericht konnte die Cinemo GmbH ihren Umsatz im Jahr 2023 steigern. Für das Jahr 2024 geht die Geschäftsführung zur Zeit von einem stabilen bis leicht steigenden Umsatz aus. Diese Prognose steht unter dem Vorbehalt einer weiteren Entspannung der momentanen weltweiten Disruption der Lieferketten. Auch eine globale Rezession z.B. aufgrund des Ukraine-Krieges oder der Lage in Israel und Gaza würde die Umsatzprognose beeinträchtigen. Das Unternehmen hat für das Jahr 2024 weitere umfangreiche Investitionen in den Mitarbeiterstamm, die Digitalisierung sowie das Produktportfolio, die Cloud-Dienste und in das Softwareökosystem geplant. Aus diesem Grund rechnen wir sowohl mit einer deutlich sinkenden EBITDA-Marge als auch mit einem entsprechend niedrigeren absoluten Gewinn. Wir rechnen weiterhin damit, dass Trends wie autonomes Fahren, Cloud-Dienste und Fahrassistenzsysteme den Bedarf an Infotainment im mobilen Bereich weiter verstärken werden und gehen davon aus, dass dies sich in Kombination mit unseren Investitionen positiv auf die weitere Umsatzentwicklung auswirken wird.
Karlsruhe, 30. April 2024 Richard Lesser, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Cinemo GmbH, Karlsruhe Prüfungsurteile Wir haben den Einzelabschluss der Cinemo GmbH, Karlsruhe, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethode geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Cinemo GmbH, Karlsruhe, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Einzelabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Einzelabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Einzelabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Einzelabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Einzelabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Einzelabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Einzelabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Einzelabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Einzelabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht die Gesellschaft zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Einzelabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Einzelabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 30. April 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Dr. Christoph Eppinger, Wirtschaftsprüfer Philipp Lessner, Wirtschaftsprüfer sonstige Berichtsbestandteile
Karlsruhe, 30. April 2024 gez. Richard Lesser Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 05. Juni 2024 festgestellt. Gesellschafterbeschlussfassung zur Ergebnisverwendung Mit Beschluss vom 5. Juni 2024 hat die Gesellschafterversammlung beschlossen, aus dem HGB- Bilanzgewinn zum 31.12.2023 von T€ 48.725 einen Betrag von T€ 10.866 auszuschütten. |
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Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen