Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 241420
Eingetragen
7.6.2018
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Cornelius Antor
seit 29.7.2020
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Irel BidCo SARLLUX
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

IFCO Systems GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

IFCO Zweite Holding GmbH

Pullach i.Isartal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021

Inhaltsverzeichnis

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Rechnungslegung

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die IFCO Zweite Holding GmbH

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der IFCO Zweite Holding GmbH, Pullach im Isartal, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden- geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und

vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 7. März 2022

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Bostedt, Wirtschaftsprüfer

Tropschug, Wirtschaftsprüferin

Amtsgericht München HRB Nr. 241420

Bilanz zum 30. Juni 2021

Aktiva

30.06.2021
30.06.2020
A. Anlagevermögen    
Finanzanlagen 696.604.022,75 694.985.901,59
  696.604.022,75 694.985.901,59
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 94.417.105,71 94.498.104,71
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.585,22 10.353,61
  94.419.690,93 94.508.458,32
  791.023.713,68 789.494.359,91

Passiva

   
  30.06.2021
30.06.2020
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 35.000,00 35.000,00
II. Kapitalrücklage 787.969.419,64 787.969.419,64
III. Verlustvortrag 0,00 -5.102,51
IV. Jahresüberschuss 0,00 5.102,51
  788.004.419,64 788.004.419,64
B. Rückstellungen 556.158,00 546.000,00
C. Verbindlichkeiten 2.463.136,04 943.940,27
  3.019.294,04 1.489.940,27
  791.023.713,68 789.494.359,91

Zum Bilanzstichtag lagen keine Haftungsverhältnisse gem. §251 HGB i.V.m. §268(7) HGB vor.

Zum Bilanzstichtag wurden keine Vorteile i. S von §285 Buchstabe 9c HGB gewährt.

 

Pullach im Isartal, 07. März 2022

Dr. Julian zu Putlitz, Geschäftsführer

Cornelius Antor, Geschäftsführer

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

2020/2021
2019/2020
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 115.796,62 133.750,55
2. Zinserträge 1.618.121,16 2.594.345,59
(davon von verbundenen Unternehmen € 1.618.121,16; Vorjahr € 2.594.345,59)    
3. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 524.000,00
4. Ergebnis nach Steuern 1.502.324,54 1.936.595,04
5. Aufwendungen aus Ergebnisabführung 1.502.324,54 1.931.492,53
6. Jahresüberschuss 0,00 5.102,51

 

Pullach im Isartal, 07. März 2022

Dr. Julian zu Putlitz, Geschäftsführer

Cornelius Antor, Geschäftsführer

Anhang für das Geschäftsjahr 2020/21

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die IFCO Zweite Holding GmbH hat ihren Sitz in Pullach und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HR B Reg. Nr. 241420). Die Gesellschaft ist am 28. Mai 2018 gegründet worden und wurde am 7. Juni 2018 im Handelsregister eingetragen.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die IFCO Zweite Holding GmbH ist zum Bilanzstichtag 30. Juni 2021 unverändert eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Das Geschäftsjahr begann am 1. Juli 2020 und endete am 30. Juni 2021.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert zum Vorjahr die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Finanzanlagen, deren Werthaltigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist, werden mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Es erfolgt eine jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die ausschließlich kurzfristigen sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt wurde.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Stichtag bewertet, wenn ihre Laufzeit maximal ein Jahr beträgt. Liegt die Laufzeit über einem Jahr erfolgt die Bewertung zum Kurs am Tag der Transaktion oder zum niedrigeren (Forderungen) bzw. höheren (Verbindlichkeiten) Kurs am Bilanzstichtag.

3. Angaben zur Bilanz

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen der Gesellschaft bestehen unverändert aus sämtlichen Anteilen an der IFCO US Holding LLC, Tampa, Florida, USA, sowie einem langfristigen Darlehen an die IFCO Management GmbH, Pullach.

Am 27. März 2020 wurde die Verschmelzung der Tochtergesellschaft IFCO SYSTEMS US Holding B.V., Amsterdam, Niederlande, auf deren alleinige Gesellschafterin IFCO Zweite Holding GmbH beschlossen. Diese Verschmelzung durch Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung wurde am 30. April 2020 ins Handelsregister der aufnehmenden Gesellschaft eingetragen und damit wirksam.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen betragen TEUR 94.417 (Vorjahr: TEUR 94.498) und enthalten im Wesentlichen Forderungen gegen die mittelbare Gesellschafterin IFCO SYSTEMS GmbH, Pullach.

Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der IFCO Zweite Holding GmbH beträgt TEUR 35 und wird vollständig von der IFCO Erste Holding GmbH, Pullach, gehalten.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 787.969 hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht verändert.

Rückstellungen

Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Steuerrückstellungen mit TEUR 524 (im Vorjahr: TEUR 524).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und TEUR 2.440 (Vorjahr: TEUR 938) bestehen gegenüber der Gesellschafterin IFCO Erste Holding GmbH. Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

4. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine Risiken aus Haftungsverhältnissen und keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl

Die Gesellschaft hat keine Mitarbeiter.

Organe

Für die IFCO Zweite Holding GmbH waren im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Personen als Geschäftsführer bestellt:

 

Dr. Julian zu Putlitz, Pullach, CFO

 

Cornelius Antor, München (seit 13. Juli 2020)

 

Wolfgang Orgeldinger, München, CEO (bis 13. Juli 2020)

Anteilseigner

100 % der Anteile an der Gesellschaft werden von der IFCO Erste Holding GmbH, Pullach, gehalten. Mittelbarer alleiniger Anteilseigner dieser ist seit dem 31. Mai 2019 die Irel BidCo SARL, Luxemburg. Damit ist die Gesellschaft verbundenes Unternehmen zur Irel BidCo SARL sowie ihren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und wird in deren Konzernabschluss einbezogen.

Die IFCO-Gruppe mit der Konzernobergesellschaft IFCO SYSTEMS B.V., Amsterdam, Niederlande, wurde am 25. Februar 2019 an eine Partnerschaft aus Anlagefonds unter dem Management von Triton und der Abu Dhabi Investment Authority, verkauft, die beide zu gleichen Teilen beteiligt sind. Der Verkauf wurde am 31. Mai 2019 abgeschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Brambles Limited, Sydney, Australien, mittelbarer alleiniger Anteilseigner und die Gesellschaft war ein verbundenes Unternehmen zur Brambles Limited sowie ihren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen. Entsprechend wurde die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Brambles Limited einbezogen.

Ergebnisabführungsvertrag

Die IFCO Zweite Holding GmbH hat am 14. Mai 2020 mit der alleinigen Gesellschafterin IFCO Erste Holding GmbH als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen.

Jahresabschluss und Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft erstellt einen Jahresabschluss nach §§ 242 und 264 ff. HGB, der beim Bundesanzeiger eingereicht wird.

Die IFCO Zweite Holding GmbH wird im Rahmen des Konzernabschlusses der Irel BidCo SARL, Luxemburg, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt, konsolidiert.

Der Konzernabschluss der Irel BidCo SARL kann bei der Gesellschaft angefordert werden und wird außerdem in einer deutschen Übersetzung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Pullach, den 07. März 2022

Dr. Julian zu Putlitz, Geschäftsführer

Cornelius Antor, Geschäftsführer

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.

Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.

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