Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Anna-Schneider-Steig 22, 50678 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 39853
Vorher
Luther Menold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Eingetragen
12.7.2002
Branche
Erbringung sonstiger juristischer DienstleistungenRechtsanwaltskanzleien und NotariatePatentanwaltskanzleien
Gegenstand
die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Rechtsanwaltsaufträgen, deren Ausführung nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte unabhängig und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden, wofür die Gesellschaft die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen schafft und die damit verbundenen Geschäfte tätigt.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Elilsabeth Lepique
seit 8.7.2014
Geschäftsführer
Markus Dr. Sengpiel
seit 16.7.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Gesellschafter der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft eGbR
Germany
500.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024

Bilanz zum 30. Juni 2024

AKTIVA

30.06.2024 30.06.2023
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterialle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 69.624,00 75.674,00
69.624,00 75.674,00
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.155.561,50 3.197.159,00
3.155.561,50 3.197.159,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.890.230,55 2.890.230,55
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 594.000,00 594.000,00
3. Sonstige Ausleihungen 0,00 650.000,00
3.484.230,55 4.134.230,55
6.709.416,05 7.407.063,55
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. In Arbeit befindliche Aufträge 4.339.202,94 4.754.472,99
2. Erhaltene Anzahlungen -465.661,88 -329.965,88
3.873.541,06 4.424.507,11
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Leistungen 65.254.585,45 52.640.643,26
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 718.959,16 1.329.256,13
3. Sonstige Vermögensgegenstände 9.216.684,99 10.071.983,28
75.190.229,60 64.041.882,67
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 33.201.435,96 33.492.090,30
112.265.206,62 101.958.480,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.870.677,58 2.186.469,68
D. Aktive latente Steuern 8.865.566,89 8.382.776,38
129.710.867,14 119.934.789,69
Treuhänderisch übernommene Vermögenswerte 12.317.254,51 7.796.271,56

PASSIVA

30.06.2024 30.06.2023
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Gewinnvortag 1.835.510,11 1.831.822,68
III. Jahresüberschuss 35.566,39 3.687,43
Bilanzgewinn 1.871.076,50 1.835.510,11
2.371.076,50 2.335.510,11
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 58.028.391,95 58.840.455,35
2. Steuerrückstellungen 0,00 1.277.901,24
3. Sonstige Rückstellungen 54.085.076,18 41.987.113,15
112.113.468,13 102.105.469,74
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.332.318,15 2.754.010,84
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 252.784,47 1.319.892,20
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 3.889.883,49 3.828.229,22
4. Sonstige Verbindlichkeiten 8.751.336,40 7.591.677,58
15.226.322,51 15.493.809,84
129.710.867,14 119.934.789,69
Treuhandverpflichtungen 12.317.254,51 7.796.271,56

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 / 2024

30.06.2024 30.06.2023
Euro Euro
1. Umsatzerlöse 223.215.676,20 191.077.736,91
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an in Arbeit befindlichen Aufträgen -415.270,05 295.302,38
3. Sonstige betriebliche Erträge 4.344.970,82 3.648.813,26
Gesamtleistung 227.145.376,97 195.021.852,55
4. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 6.888.329,84 7.161.615,99
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 140.383.626,84 121.000.713,63
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Untersützung 15.947.259,57 14.609.104,60
davon für Altersversorgung 4.089.851,12 3.872.835,95
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.153.878,44 1.096.119,72
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 62.981.760,12 49.991.477,61
8. Erträge aus Beteiligungen 766.801,84 0,00
davon aus verbundenen Unternehmen 766.801,84 0,00
9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 29.700,00 29.700,00
davon aus verbundenen Unternehmen 29.700,00 29.700,00
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 811.321,55 305.128,66
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.335.663,05 1.325.547,48
davon an Gesellschafter 251.654,27 238.647,30
12. Aufwendungen aus Verlustübernahme 37.553,84 60.255,55
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 472.352,78 1.068.984,88
Latente Steuern -482.790,51 -960.825,68
-10.437,73 108.159,20
14. Ergebnis nach Steuern / Jahresüberschuss 35.566,39 3.687,43
15. Bilanzgewinn des Vorjahres 1.835.510,11 1.831.822,68
16. Bilanzgewinn 1.871.076,50 1.835.510,11

Anhang für das Geschäftsjahr 2023/2024

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln

zuständiges Registergericht: AG Köln; HRB 39853

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die für die einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung geforderten Zusatzangaben in den Anhang übernommen. Die Zahlen des Jahresabschlusses sind auf Tausend Euro gerundet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen mit einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren bewertet.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Dabei werden die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer von 3 bis 33 Jahren linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro sind im Erwerbsjahr aufwandswirksam erfasst worden. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 1.000,00 Euro wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear Gewinn mindernd aufzulösen ist.

Bei den Finanzanlagen werden Ausleihungen und Gesellschaftsanteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.

Die in Arbeit befindlichen Aufträge sind zu vollen Herstellungskosten bewertet. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von den voraussichtlichen Erlösen Abschläge für noch anfallende Kosten (und angemessenen Gewinn) vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Bei den Steuerabgrenzungen wurde von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern gem. § 274 HGB Gebrauch gemacht.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf Grundlage von versicherungsmathematischen Gutachten, basierend auf den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Steigerungen der Gehälter sind mit 2,50 % p. a. und Renten mit 1,00 % p. a. berücksichtigt. Der Zinssatz zur Ermittlung des Barwerts beträgt 1,84 % p. a. (10-Jahres-Durchschnittsbildung). Der Rechnungszins zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages gem. § 253 Absatz 6 HGB-E beträgt 1,85 % p. a. (7-Jahres-Durchschnittsbildung).

Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendiger Höhe des Erfüllungsbetrages.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagengitter dargestellt.

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 9.217 (Vorjahr TEUR 10.072) sind im Wesentlichen TEUR 8.731 Rückforderungen aus Vorauszahlungen von Gewerbe- und Körperschaftssteuer enthalten. In den Mietkautionen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 329 (Vorjahr TEUR 197) enthalten. Daneben haben Forderungen an Mitarbeiter in Höhe von TEUR 20 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 1.871 (Vorjahr TEUR 2.186) umfassen Vorauszahlungen für Mieten und Veranstaltungen, Versicherungsprämien und Lizenzen.

Bei den Steuerabgrenzungen handelt es sich um aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 8.866 (Vorjahr TEUR 8.383), die im Wesentlichen aus der unterschiedlichen handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung und Bewertung der Pensionsrückstellungen und der Rückstellung aus Drohverlusten resultieren. Der verwendete Steuersatz beträgt 31,9%. Die hieraus resultierende Erhöhung des Jahresüberschusses sowie der entsprechende Anteil am Gewinnvortrag sind nicht ausschüttungsfähig.

Das Stammkapital beträgt TEUR 500 und wird von der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts der Gesellschafter von Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehalten.

Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen hat die Gesellschaft eine zugunsten von Pensionsanwärtern verpfändete Geldanlage in Höhe von TEUR 328 gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den Pensionsrückstellungen saldiert. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen beträgt TEUR 58.356. Der Rechnungszins zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurde gem. § 253 HGB mit der 10-Jahres-Durchschnittsbildung ermittelt. Der Unterschiedsbetrag zur 7-Jahres-Durchschnittsbildung beträgt TEUR 58 (Vorjahr TEUR 1.440).

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen im Personalbereich (Überstundenvergütungen, Urlaub, Tantiemen, abzugrenzende Gehälter).

Die Verbindlichkeiten sind alle kurzfristig (Restlaufzeit bis 1 Jahr) fällig.

Bei den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8.751 (Vorjahr TEUR 7.592) handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 8.476 (Vorjahr TEUR 6.736).

Anlagengitter 30.06.2024

Anlageposten nach § 266 (2) HGB Anschaffungskosten
01.07.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen 30.06.2024
Euro Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.671.245,04 41.694,00 0,00 0,00 1.712.939,04
1.671.245,04 41.694,00 0,00 0,00 1.712.939,04
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.370.202,70 1.064.824,44 309.280,05 0,00 13.125.747,09
12.370.202,70 1.064.824,44 309.280,05 0,00 13.125.747,09
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.586.897,00 0,00 0,00 0,00 3.586.897,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 594.000,00 0,00 0,00 0,00 594.000,00
3. Sonstige Ausleihungen 650.000,00 0,00 650.000,00 0,00 0,00
4.830.897,00 0,00 650.000,00 0,00 4.180.897,00
Summe Anlagevermögen 18.872.344,74 1.106.518,44 959.280,05 0,00 19.019.583,13
Anlageposten nach § 266 (2) HGB Abschreibungen
01.07.2023 Zugänge Abgänge 30.06.2024
Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.595.571,04 47.744,00 0,00 1.643.315,04
1.595.571,04 47.744,00 0,00 1.643.315,04
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.173.043,70 1.106.134,44 308.992,55 9.970.185,59
9.173.043,70 1.106.134,44 308.992,55 9.970.185,59
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 696.666,45 0,00 0,00 696.666,45
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00
696.666,45 0,00 0,00 696.666,45
Summe Anlagevermögen 11.465.281,19 1.153.878,44 308.992,55 12.310.167,08
Anlageposten nach § 266 (2) HGB Buchwerte
30.06.2024 30.06.2023
Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 69.624,00 75.674,00
69.624,00 75.674,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.155.561,50 3.197.159,00
3.155.561,50 3.197.159,00
III. Finanzanlagen 3.225.185,50 3.272.833,00
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.890.230,55 2.890.230,55
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 594.000,00 594.000,00
3. Sonstige Ausleihungen 0,00 650.000,00
3.484.230,55 4.134.230,55
Summe Anlagevermögen 6.709.416,05 7.407.063,55

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 4.345 (Vorjahr TEUR 3.649) enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 3.677 (Vorjahr TEUR 3.362) und der Herabsetzung von Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 414 (Vorjahr TEUR 128). Aus Währungsumrechnungen sind TEUR 18 (Vorjahr TEUR 32) enthalten.

Der Materialaufwand betrifft ausschließlich Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von TEUR 6.888 (Vorjahr TEUR 7.162).

Bei den Abschreibungen handelt es sich um planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 48 (Vorjahr TEUR 46) und auf bewegliche Sachanlagen in Höhe von TEUR 1.106 (Vorjahr TEUR 1.050).

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Reisekosten, Aus- und Fortbildungskosten, Forderungsverluste, Buchverluste aus Anlageabgängen, Mieten, Factoring Aufwand, Leasinggebühren, Instandhaltungskosten, Büro- und Literaturkosten und Versicherungsprämien ausgewiesen. Aus Währungsumrechnungen und Devisentermingeschäften sind TEUR 32 (Vorjahr TEUR 56) enthalten.

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 767 (Vorjahr TEUR 0) betreffen Beteiligungserträge aus verbundenen Unternehmen.

Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von TEUR 30 (Vorjahr TEUR 30) betreffen Zinsen aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen.

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind TEUR 1.084 (Vorjahr TEUR 1.060) Aufwand aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen enthalten. Des Weiteren sind Zinsen an Gesellschafter in Höhe von TEUR 252 (Vorjahr TEUR 239) enthalten.

Die Aufwendungen aus Verlustübernahme resultieren aus dem Gewinnabführungsvertrag (GAV), den die Gesellschaft mit der Lupart Pensionen GmbH (ehem. LRA Pensionen GmbH) im November 2019 abgeschlossen hat. Im Abschluss der Lupart Pensionen GmbH zum 31.12.2023 weist die GuV nach Steuern einen Verlust in Höhe von TEUR 38 (Vorjahr TEUR 60) aus.

Sonstige Angaben

Im Durchschnitt waren im Geschäftsjahr 2023/2024 bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beschäftigt:

Vollzeitbasis Personen
2023/2024 Vorjahr 2023/2024 Vorjahr
Berufsträger 408 376 446 409
Lokaler Support und Sekretariatspersonal 202 216 239 269
Zentrales Verwaltungspersonal 82 80 95 98
692 672 780 776

Zum 30. Juni 2024 beschäftigte die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 697 Mitarbeiter auf Vollzeitbasis und 794 Mitarbeiter nach Anzahl der Personen.

Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen betreffen Miet-, Wartungs- und Leasingverträge. Verpflichtungen aus Mietverträgen bestehen monatlich in Höhe von TEUR 891, Verpflichtungen aus Leasing- und Wartungsverträgen sind monatlich in Höhe von TEUR 255 fällig.

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024 berechnete Gesamthonorar in Höhe von TEUR 264 verteilt sich auf das Honorar für Abschlussprüfung in Höhe von TEUR 34 und für sonstige Leistungen des Unternehmens des Abschlussprüfers in Höhe von TEUR 230.

Die Gesellschaft hält folgende Beteiligungen mit mehr als 20%:

Luther Solutions GmbH mit Sitz in Köln; Anteil 100 %; Eigenkapital TEUR 77;

Ergebnis des Geschäftsjahres 23/24: Jahresüberschuss von TEUR 0

Lupart Pensionen GmbH mit Sitz in Köln; Anteil 100 %; Eigenkapital TEUR 2.849;

Ergebnis des Geschäftsjahres 2023: Jahresüberschuss von TEUR 0

Luther LLP mit Sitz in Singapur; Anteil 70 %; kein Eigenkapital;

Ergebnis des Geschäftsjahres 2023: Jahresüberschuss von TEUR 0

Luther S.A. mit Sitz in Luxemburg; Anteil 50 %; kein Eigenkapital;

Ergebnis des Geschäftsjahres 2023: Jahressüberschuss von TEUR 75

Die Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2023/2024 die Rechtsanwältin Frau Elisabeth Lepique und der Rechtsanwalt Herr Dr. Markus Sengpiel. Sie schlagen vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Köln, den 16. August 2024

Köln, den 16. August 2024

Elisabeth Lepique

Dr. Markus Sengpiel

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023/2024

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln

Inhalt

Geschäftsverlauf

Ertragslage

Finanzlage

Vermögenslage

Digitalisierung

Nachhaltigkeit

Internationalisierung und Auszeichnungen

Internationalisierung

Auszeichnungen

Risiko und Prognose

Risikobericht

Prognosebericht

Geschäftsverlauf

Ertragslage

Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Luther) ist weiter auf Wachstumskurs. Im Geschäftsjahr 2023/2024 hat die Gesellschaft eine Gesamtleistung von EUR 227 Mio. erwirtschaftet. Eine deutliche Steigerung von 16 % gegenüber dem Vorjahreswert. Der Umsatz pro Berufsträger konnte im Geschäftsjahr um 7 % von 519 TEUR auf 557 TEUR verbessert werden und auch in der Anzahl der Berufsträger konnte ein Wachstum von 9 % erreicht werden.

Einen großen Anteil zum gesteigerten Umsatz trug der Anstieg der Aufträge im Zusammenhang mit der Energiewende sowie der Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft bei. Die Bereiche Compliance, Vergaberecht und Infrastrukturmaßnahmen waren ein wichtiger Treiber des Geschäfts. Vor allem die erfolgreiche Zusammenarbeit von interdisziplinären Teams aus mehreren Standorten und Service Lines hat sich erneut ausgezahlt.

Ergänzend zu den Service Lines hat Luther die Aktivitäten der fünf Industriegruppen Energy, Mobility & Logistics, Real Estate & Infrastructure, Information Tech & Telecommunications sowie Health Care & Life Science weiter ausgebaut. Eine Fokussierungsmaßnahme, um konsequent die Luther Branchenexpertise im Markt zu stärken. Sowohl bei der Entwicklung der Talente innerhalb der Kanzlei als auch bei der Rekrutierung von Quereinsteigern wird die Branchenorientierung strikt berücksichtigt.

Um die Vernetzung mit Mandanten und auch die Vernetzung innerhalb der Kanzlei weiter zu befördern, wurden die Ausgaben für Werbekosten und Betriebsveranstaltungen weiter erhöht. Diese Maßnahmen spiegeln sich auf der Aufwandsseite vor allem in den Kosten für Betriebsveranstaltungen wieder mit einem Anstieg von 34 % sowie in den Reise- und Werbekosten mit einem Anstieg um 21 % gegenüber dem Vorjahr.

Das Personalkonzept mit einem Fokus auf systematischer Nachwuchsgewinnung und Personalentwicklung hat sich bei Luther bewährt. Insoweit sichert sich Luther durch die Ausbildung und den qualifizierten Einsatz von Referendaren und wissenschaftlichen Mitarbeitern eine gute Ausgangsposition im Wettbewerb um die besten Talente in der Branche. Die Personalentwicklung wird zentral über die Luther.academy und das Luther eigene Digital Education and Experience Programm konzipiert und umgesetzt. Das inhaltliche Angebotsportfolio der Luther.academy umfasst sowohl fachliche Qualifikationen als auch Trainings zu Soft Skills. Die Angebote richten sich an alle Mitarbeitergruppen. Zahlreiche Angebote stehen remote, etwa als Videotrainings zur Verfügung, sodass die Teilnehmer Zeit und Lerntempo selbst bestimmen können.

Geschäftsjahr Gesamtleistung in Mio. EUR Anstieg Gesamtleistung in % Durchschnitt Berufsträger (FTE) * Umsatz pro Berufsträger (UBT)
2023/2024 227,1 16% 408 557 TEUR
2022/2023 195,0 4% 376 519 TEUR
2021/2022 187,1 6% 361 518 TEUR
2020/2021 176,0 -6% 362 486 TEUR
2019/2020 187,0 -2% 442 423 TEUR
2018/2019 190,2 31% 427 445 TEUR

* FTE = full time equivalent = auf Vollzeitbasis

Angesichts der digitalen Transformation innerhalb und außerhalb des Unternehmens liegt ein besonderer Fokus auf den hierfür relevanten Themen und Kompetenzen. Wichtige Angebote bei der fachlichen Mitarbeiterentwicklung sind weiterhin die Fortbildung zum Fachanwalt in den unterschiedlichen Spezialisierungen, wobei die Ausbildung zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht inhouse durchgeführt wird. Wegweisend bei der Entwicklung von Nachwuchsführungskräften ist das Partner Development Programm (PDP).

Erneut konnten zahlreiche Kollegen aus den eigenen Reihen die nächste Karrierestufe erreichen. Die Seniorität der Kanzlei nimmt damit zu und auch die Nachwuchsentwicklung verläuft positiv.

Auch in den internen Servicebereichen investiert Luther unverändert in die Nachwuchsentwicklung. Die Anzahl der Auszubildenden wurde konstant gehalten. Luther wurde im Rahmen eines externen Audits erneut als einer der besten Ausbildungsbetriebe Deutschlands ausgezeichnet. Die Quote an übernommenen Auszubildenden ist unverändert hoch. Luther bietet damit in allen Fachbereichen berufliche Perspektiven. Im Bereich der Führungskräfteentwicklung wurde ein Programm für Teamleiter umgesetzt.

Das Luther Female Network, das Anfang 2021 gegründet wurde, erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Die Luther Kolleginnen vernetzen sich in regelmäßigen Veranstaltungen und tauschen Erfahrungen aus.

Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie haben wir bei den betrieblichen Zusatzleistungen (Benefits) das Angebotsportfolio im Bereich Mobilität erweitert. Mitarbeiter, die nicht mit dem Pkw zum Arbeitsplatz kommen, profitieren wahlweise entweder von einem Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr oder von einem monatlichen Mobilitätszuschuss. Für das Jobticket, dessen Kosten vollständig von Luther getragen werden, bietet Luther allen Mitarbeitenden das Deutschlandticket an. Außerdem bietet Luther allen Mitarbeitenden erhebliche Vorteile durch Kooperationen mit Jobrad (Fahrradleasing) und bietet verschiedene Fitnessangebote.

Finanzlage

Die liquiden Mittel waren zum Bilanzstichtag auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Mit einem Netto-Zahlungsmittelbestand von EUR 33,2 Mio. (Vorjahr EUR 33,5 Mio.) sichert Luther hinreichend die Mittel, um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von EUR 2,3 Mio. und bei den sonstigen Verbindlichkeiten von EUR 8,8 Mio. zu bedienen.

Vermögenslage

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Gesellschaft weitere Investitionen im Bereich der Digitalisierung für IT-Ausstattung und Entwicklung von Software vorgenommen. Auch bei den Ausgaben zur Fortbildung der Mitarbeitenden wurde wie im Vorjahr weiter investiert. Diese Maßnahmen werden sich auf den Ausbau der Marktstellung von Luther in den nächsten Jahren weiterhin positiv auswirken. Die Gesellschaft macht wie im vergangenen Geschäftsjahr wieder von dem Wahlrecht Gebrauch, aktive latente Steuern aus Unterschieden zwischen handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen in Höhe von EUR 8,9 Mio. auszuweisen. Die Differenz ergab sich im Wesentlichen aus dem unterschiedlichen Zinssatz für die steu- erliche und die handelsrechtliche Bewertung der Pensionsrückstellungen.

Digitalisierung

Das Akronym VUCA (Volatility, Uncertainty, Complexity, Ambiguity) beschreibt die aktuellen Herausforderungen und Rahmenbedingungen in Wirtschaft und Gesellschaft. Disruption und transformativer Wandel wurden im Berichtszeitraum durch den Einsatz von generativer künstlicher Intelligenz (KI) und fortschreitender Digitalisierung von Arbeitsabläufen beschleunigt. Wir sehen in dieser Entwicklung Chancen. Dieser Wandel bietet aus unserer Sicht auch ein hohes Potenzial für neue Beratungsfelder und Geschäftsmodelle sowie neue Formen der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Das strategische Wachstumsfeld Luther.Solutions - die Bündelung von Prozess-, Organisations- und Digitalberatung im juristischen Kontext - wurde im Berichtszeitraum kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut.

Vor allem in großen, komplexen Mandaten mit einer hohen Anzahl involvierter Anwälte und Rechtsgebiete konnte Luther. Solutions für eine messbare Steigerung von Effizienz und Transparenz in der Abwicklung dieser Projekte sorgen. In Volumenprojekten - Projekten mit gleichartigen juristischen Aufgabenstellungen in hoher Anzahl - erzielten eigens entwickelte, digitale Lösungsbausteine Mehrwert in der Mandatsbearbeitung. Aber auch die Rechtsabteilungen unserer Mandanten konnten wir in strategischen Dialogen auf ihrem (digitalen) Transformationsweg begleiten. Um unserem Innovationsanspruch als eine der führenden Wirtschaftskanzleien gerecht zu werden, setzen wir im Bereich Digitalisierung auf den kontinuierlichen Ausbau des Luther-Partner-Netzwerks. Die Zusammenarbeit und der Dialog in diesem Netzwerk lässt Trends und Innovationen frühzeitig erkennen und Kooperationen gewinnbringend einsetzen. So konnte das Partner-Netzwerk auch in diesem Berichtszeitraum um Unternehmen aus Forschung und Lehre sowie aus dem Start-up Bereich weiter ausgeweitet sowie der Dialog intensiviert werden.

Ein Meilenstein in diesem Berichtszeitraum ist die Partnerschaft mit dem Fraunhofer Institut IAIS zur Entwicklung einer flexiblen Architektur zum Einsatz eines abgesicherten Kl Sprachmodells (Large Language Model, LLM) für interne und externe Anwendungsfälle. Durch die neue Architektur sind wir in der Lage, Mandantendaten in dem abgesicherten Sprachmodell zu nutzen und in Zukunft weitere und neue LLMs schnell und sicher in die Lösung zu integrieren um neue Use Cases in kürzerer Zeit zu entwickeln, zu testen und für den Einsatz zur Verfügung stellen zu können.

Nachhaltigkeit

Als international tätiges Unternehmen begreifen wir uns als Teil einer weltweiten Gemeinschaft und sehen uns in der Verantwortung einer auf Nachhaltigkeit angelegten Unternehmensstrategie.

Der verantwortungsvolle und schonende Umgang mit Ressourcen ist ein zentraler Bestandteil unseres Handelns. In dem Bewusstsein, dass all unser Handeln Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit mit sich bringt, verfolgen wir diesen Ansatz konsequent sowohl nach innen als auch gegenüber unseren Mandanten, Kooperationspartnern und Dienstleistern. In unseren Teams leben wir nachhaltige Werte, denen wir uns auch über die Unternehmensziele hinaus verpflichtet fühlen. Diversität und Chancengleichheit sowie gesellschaftliches Engagement, sei es in Form von Pro Bono-Mandaten oder der Förderung sozialer Projekte, sind uns dabei ebenso wichtig wie unser definiertes Ziel, bis zum Jahr 2030 CO 2 -neutral zu sein.

Die verschiedenen Facetten unseres Wirkens haben wir erfasst, analysiert und daraus Konsequenzen gezogen. Wir haben uns Ziele gesetzt und wollen uns kontinuierlich verbessern. Dabei werden wir unserer unternehmerischen Verantwortung gerecht: Wir setzen eine solide Ertragskraft ein, fördern und fordern unsere Mitarbeiter und verpflichten uns gegenüber der Gesellschaft sowie der Umwelt, Nachhaltigkeit in den Fokus unseres Handelns zu stellen.

Das Handeln unserer Mitarbeiter, der Umgang mit jeglichen Ressourcen, unsere Beschaffungsprozesse, Liegenschaften sowie unsere soziale Verantwortung zahlen alle gleichermaßen auf dieses Ziel ein. Wir lernen aus dem Zusammenwirken und steuern unsere Prozesse durch kontinuierliche Verbesserungen nach. So werden wir nicht nur unserem Leistungsversprechen gegenüber unseren Geschäftspartnern und unserer Mandantschaft gerecht, sondern übernehmen auch operativ Verantwortung.

Luther unterstützt die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung und das Pariser Abkommen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Wir fühlen uns dem European Green Deal verpflichtet, über den sich die EU-Länder zum Ziel gesetzt haben, der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Die im Paket "Fit for 55" von der EU-Kommission verabschiedeten Maßnahmen, die zu einem moderneren, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort beitragen sollen, sind auch Messgröße für das Handeln der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Daran arbeiten wir kontinuierlich, ebenso an der Reduktion unseres Abfalls und unseres Stromverbrauchs. Durch die Arbeit unserer vielfach ausgezeichneten Environmental Practice sowie unserer 2022 ins Leben gerufenen "Arbeitsgruppe ESG" helfen wir Unternehmen, produktiver und zugleich ressourceneffizienter und nachhaltiger zu agieren. Damit tragen wir nicht nur über unsere operative Aufstellung, sondern auch über unser Leistungsversprechen gegenüber unseren Mandanten zur Nachhaltigkeit bei.

Internationalisierung und Auszeichnungen

Internationalisierung

Das Geschäftsjahr 2023/2024 war nicht nur für Luther, sondern auch für die internationale Organisation unyer erfolgreich.

Als internationale Organisation im Bereich Professional Services wurde unyer 2021 gegründet und besteht derzeit aus vier Mitgliedern - Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Fidal Avocats, Pirola Pennuto Zei & Associati und KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH. Für die Organisation sind insgesamt 2.550 Anwältinnen und Anwälte an 14 Standorten tätig - nicht nur in europäischen, sondern auch in asiatischen Märkten. Die Organisation ist offen für weitere Mitglieder.

unyer nimmt nur ein Mitglied pro Land auf, die Mitglieder verfolgen alle gleiche Ansätze und treten als Full-Service-Kanzleien auf. Gemeinsam konnten sie bereits viele Mandanten erfolgreich beraten. Unter der Marke unyer traten die Kanzleien im letzten Geschäftsjahr gemeinsam auf international relevanten Fachkongressen auf und erhöhte damit die Sichtbarkeit der Organisation.

Um ein Mitspracherecht aller vier Mitglieder zu gewährleisten, wurde das Executive Committee vom neuen Management and Senior Partners Committee (MSPC) abgelöst. Zudem wurde die Struktur der Working Groups überarbeitet, um Synergien zu schaffen und die Arbeit effektiver zu gestalten.

Auszeichnungen

Im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024 wird Luther in 31 Rechtsgebieten empfohlen, dabei werden 53 Anwältinnen und Anwälte empfohlen, von denen neun als "Führende Berater" und zwei als "Aufsteiger" in ihrem jeweiligen Rechtsgebiet besonders ausgezeichnet wurden. Zudem wurde Luther 2023 von JUVE mit den Awards "Kanzlei des Jahres für Vergaberecht" und "Kanzlei des Jahres für Vertrieb, Handel und Logistik" ausgezeichnet.

In der Ausgabe Chambers Global 2024 wird Luther weltweit für Deutschland in zwei Rechtsgebieten und für Luxemburg und Myanmar in jeweils einem Rechtsgebiet empfohlen. Dabei werden sieben Anwältinnen und Anwälte in die weltweiten Rankings aufgenommen: vier aus Deutschland, zwei aus Luxemburg und ein Anwalt aus Myanmar. In der Ausgabe Chambers Europe 2024 wurde Luther in 14 Rechtsbereichen für Deutschland und in zwei für Luxemburg empfohlen. Individuelle Rankings konnten dabei 17 Anwältinnen und Anwälte für Deutschland und drei für Luxemburg erzielen. Im Chambers FinTech Guide 2024 wird Luther für den Bereich "Legal" in Deutschland empfohlen und erhielt zwei individuelle Rankings.

The Legal 500 Deutschland 2024 empfiehlt Luther in 37 Rechtsgebieten, davon in zwei in der höchsten Kategorie "Top Tier". 73 Anwältinnen und Anwälte werden empfohlen, von denen 16 als "Führender Name" oder "Name der nächsten Generation" besonders ausgezeichnet wurden. Legal 500 EMEA 2024 empfiehlt Luther für sieben Rechtsbereiche in Luxemburg, zudem werden neun Anwältinnen und Anwälte empfohlen, zwei davon zusätzlich mit der Auszeichnung als "Führender Name". Legal 500 Asia Pacific 2024 empfiehlt Luther mit zwei Personen in einem Rechtsbereich. Im Legal 500 Green Guide EMEA 2024, der einen Überblick über das Engagement der Kanzleien im Bereich der Nachhaltigkeit gibt und sowohl entsprechende Tätigkeiten für Mandanten als auch die eigenen bewährten Praktiken und Initiativen umfasst, wurde Luther für den Bereich Deutschland aufgenommen und drei Anwältinnen und Anwälte empfohlen.

WHO'S WHO LEGAL listet 23 Anwältinnen und Anwälte im Juni 2024, von denen sieben die höchste Auszeichnung als Thought Leader erhielten und zwei als Future Leader ausgezeichnet wurden. Auch im Jahr 2023 wurde Luther von der englischen Fachzeitschrift Global Arbitration Review wieder in die "GAR100", die weltweite Liste der von ihr bewerteten spezialisierten Kanzleien im Bereich Schiedsgerichtsbarkeit aufgenommen.

Der Kanzleimonitor 2023/2024 empfiehlt Luther in 20 Rechtsgebieten und hat darüber hinaus vier Anwältinnen und Anwälte von Luther in die namentlichen Empfehlungen aufgenommen.

Im Jahr 2024 zeichnet das Handelsblatt gemeinsam mit Best Lawyers insgesamt 119 Anwältinnen und Anwälte aus, davon zwei als "Anwalt des Jahres". Weitere 31 Anwältinnen und Anwälte werden als "Anwälte der Zukunft" in ihrem jeweiligen Rechtsgebiet empfohlen.

Im Ranking der WirtschaftsWoche werden regelmäßig zahlreiche Rechtsgebiete sowie verschiedene Anwältinnen und Anwälte von Luther namentlich empfohlen.

Risiko und Prognose

Unseren stabilen Wachstumskurs konnten wir im Geschäftsjahr 2023/2024 fortsetzen. Investitionen in die technische Infrastruktur und die gezielte Digitalisierung der Rechtsberatung haben sich ausgezahlt. Der zunehmende Einsatz generativer künstlicher Intelligenz (KI) und die fortschreitende Digitalisierung von Arbeitsabläufen bieten weitere Wachstumschancen, daher wird dieser Weg in den nächsten Jahren konsequent fortgesetzt. Neue Beratungsfelder und Geschäftsmodelle sowie neue digitale Formen der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bergen außerdem großes Potenzial. Für das Geschäftsjahr 2024/2025 erwarten wir, trotz der gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen, weiteres Wachstum.

Risikobericht

Weiterhin sind bei Luther Risikomanagementsowie Qualitätssicherungssysteme integrale Bestandteile der Managementsysteme. Sie werden insbesondere durch die Unternehmensplanung, das Management-Informationssystem und durch interne Überprüfungen unterstützt. Die Möglichkeiten, eine fehlerhafte rechtliche Beurteilung abzugeben oder einen Auftrag nicht mit der gebotenen Qualität zu erfüllen, begreift Luther als zentrale Geschäftsrisiken. Diese können zu Reputationsverlust, zu finanziellen Schadensersatzforderungen oder zu Auftragsverlusten führen. Das Risikomanagement sowie die Qualitätssicherung dienen dazu, diese Gefahren zu minimieren. Für die trotzdem verbleibenden Risiken hat Luther einen angemessenen Versicherungsschutz eingerichtet. Fachliche und organisatorische Anweisungen stellen die Qualität in der sachlichen, zeitlichen und personellen Planung und Durchführung von Aufträgen sowie in der Berichterstattung sicher. Ebenso helfen sie, die damit zusammenhängenden Risiken zu begrenzen. Diese Anweisungen sind im zentral gepflegten Qualitäts- und Risikomanagement-Handbuch festgelegt.

Prognosebericht

Nach der Rezession im vergangenen Jahr kommt die deutsche Wirtschaft auch 2024 nicht richtig in Schwung. Derzeit macht sich neben schwachen Ausrüstungs- und Bauinvestitionen auch die gedämpfte Entwicklung der Weltwirtschaft bemerkbar - dies lastet auf der Nachfrage nach Produkten "Made in Germany", stellen die Konjunkturforscher des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Ende Juli 2024 fest. Faktoren wie die schwächelnde Weltwirtschaft, höhere Zinsen und die Nachwehen der Energiepreiskrise belasten das Wachstum.

Luther ist für ein sich rasch änderndes Umfeld hervorragend gerüstet. Die Kanzlei hat sich auf eine Abkühlung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds eingestellt und fokussiert ihre Kapazitäten innerhalb der Industrien verstärkt auf die Energiewende und den Race to Net Zero. Personell ist die Kanzlei gut aufgestellt und gewappnet für Marktveränderungen, die sich aus dem erwarteten geringeren Wirtschaftswachstum, einem volatilen US-Markt sowie Ereignissen mit weltpolitischen Auswirkungen ergeben könnten.

Auch wenn Risikofaktoren nicht auszublenden sind, so erwartet Luther für das kommende Geschäftsjahr 2024/2025 wieder ein profitables Wachstum.

 

Köln, den 15. August 2024

Elisabeth Lepique

Dr. Markus Sengpiel

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Anna-Schneider-Steig 22

50678 Köln

Telefon +49 221 9937 0

Telefax +49 221 9937 110

contact@luther-lawfirm.com

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Bildnachweise: Seite 1: Thapana_Studio/Adobestock; Seite 3: Blue Planet Studio/Adobestock; Seite 6: Rymden/Adobestock; Seite 8: Inna/Adobestock; Seite 10: Thapana_ Studio /Adobestock

Stand: 15. August 2024

Luther.

Bangkok, Berlin, Brüssel, Delhi-Gurugram, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a.M., hamburg, Hannover, Ho-Chi-Minh-Stadt, Jakarta, Köln, Kuala Lumpur, Leipzig, London, Luxemburg, München, Singapur, Stuttgart, Yangon

Weitere Informationen finden Sie unter

www.luther-lawfirm.com

www.luther-services.com

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, den 30. August 2024

DIPL.-KFM. HANS M. KLEIN + PARTNER mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • Steuerberatungsgesellschaft

Dipl.-Kfm. Matthias Klein, Wirtschaftsprüfer

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