HdV Das Haus der Visionäre gUG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseBetrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf-Peter Steeg seit 29.5.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 42.47% | |
| 22.06% | |
| 8.55% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LURI.watersystems.gmbhBerlinJahresabschluss zum 31.12.2015Bilanz zum 31.12.2015
Anhang für das Geschäftsjahr 2015A. Grundsätzliches zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die LURI.watersystems.gmbh, Berlin, ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HBG. Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 276 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wählte die Gesellschaft das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. B. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 265, 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und Schuldposten sowie die Aufwendungen und Erträge sind den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet worden. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen: - Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes werden mit den zurechenbaren Kosten angesetzt und planmäßig über die Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. - Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre) linear abgeschrieben. Bei Zu- und Abgängen wurden die Abschreibungen zeitanteilig (pro rata temporis) vorgenommen. - Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, der Nutzungsdauer (3 bis 10 Jahre) entsprechende lineare Abschreibungen angesetzt. Auf die Zugänge an beweglichen Anlagegütern werden die Abschreibungen zeitanteilig ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert von nicht mehr als EUR 410,00 werden sofort abgeschrieben. - Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert ausgewiesen. - Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. - Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. - Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Höhe wird nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. - Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt EUR 2.216.370,91. Der Fortbestand der Gesellschaft wird als überwiegend wahrscheinlich eingeschätzt. Zuführungen zum Eigenkapital sind erfolgt. Ergänzend wurden bzgl. des überwiegenden Teils der unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Darlehen von Gesellschaftern und Dritten Rangrücktrittserklärungen eingeholt. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 777 (i.Vj. TEUR 7) beinhalten nach Veräußerung der Pilotanlage zurückzuzahlende Zuschüsse (TEUR 760) sowie Aufwendungen für laufende Beratung, Jahresabschluss und Steuererklärungen der Jahre 2014 und 2015. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von EUR 2.002.281,71 (i. Vj. EUR 1.806.117,63), aus Steuern in Höhe von EUR 1.271,99 (i. Vj. EUR 2.526,20) und im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00). Von den Verbindlichkeiten haben EUR 945.207,48 (i.Vj. EUR 741.877,00) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und EUR 1.768.835,92 (i.Vj. EUR 1.768.835,92) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die sich aus einem Mietvertrag ergeben, bestehen in Höhe von EUR 2.915,96. D. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr waren zwei (i.Vj. drei) Arbeitnehmer beschäftigt. Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2015 und danach - Herr Dipl.-Ing. Ralf Steeg, Kaufmann, Berlin. - Herr Benjamin Anders, Kaufmann, Berlin (seit 11.02.2014, bis 02.03.2015) Herr Steeg ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Prokura war im Berichtsjahr nicht erteilt. Berlin, 4. August 2016 Ralf Steeg Geschäftsführer Der Jahresabschluss wurde am 25.08.2016 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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