SWK Energie GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Guido Hermann Stilling seit 23.7.2010 | Geschäftsführer |
Carsten Liedtke seit 12.9.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWK Fahrservice GmbHKrefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA. Grundlagen der Gesellschaft 1. Geschäftsmodell der Gesellschaft Die SWK FAHRSERVICE GmbH, im Folgenden SWK FAHRSERVICE, ist ein Tochterunternehmen der SWK AG. Die SWK FAHRSERVICE ist in den Konzernverbund der SWK AG (SWK-Konzern) eingebunden. Der SWK-Konzern ist eine Unternehmensgruppe, die in den Geschäftsfeldern Energie und Wasser, Entsorgung und Verkehr tätig ist. Die Leistungen im Geschäftsfeld Verkehr werden in Krefeld und der Region Niederrhein erbracht. Das Geschäftsfeld Verkehr bündelt Verkehrsdienstleistungen im Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV), die durch die SWK FAHRSERVICE (Bus) sowie die Schwestergesellschaft SWK MOBIL GmbH, im folgenden SWK MOBIL (Bus und Straßenbahn), wahrgenommen werden. Unternehmensgegenstand der SWK FAHRSERVICE ist gem. § 3 des Gesellschaftsvertrages die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs, des Schienenpersonennahverkehrs und der Güterbeförderung einschließlich der dazugehörigen Aufgaben und Dienstleistungen. In diesem Rahmen leistet die Gesellschaft einen Beitrag zur Erfüllung gemeinwohlorientierter Aufgaben. Die Gesellschaft hat diese öffentliche Zwecksetzung eingehalten und erreicht. Die SWK FAHRSERVICE hat bis zum 8. Januar 2024 die Schnellbuslinie von Bocholt nach Münster mit einem ergänzenden Taxibusservice betrieben. Die Laufzeit des Vertrags für die Verkehrsdurchführung mit dem Kreis Borken ist zu diesem Zeitpunkt ausgelaufen. Die SWK FAHRSERVICE war bis zu diesem Zeitpunkt für diese Strecke auch Inhaberin der Konzession. Mit der Durchführung von technischen Servicedienstleistungen in Borken hat die SWK FAHRSERVICE die SWK MOBIL beauftragt. Dies ist in einem entsprechenden Dienstleistungsvertrag geregelt, der ebenfalls zum 8. Januar 2024 ausgelaufen ist. Zwischen der SWK FAHRSERVICE und der Muttergesellschaft SWK AG besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag, durch den die SWK AG zur Erbringung zentraler Management-, Service- und Steuerungsfunktionen verpflichtet ist. Weiterhin besteht mit der SWK AG ein Organschaftsvertrag, in dem unter anderem eine Ergebnisabführung an bzw. ein Verlustausgleich durch die Muttergesellschaft SWK AG vereinbart ist. Eine weitere Betätigung der SWK FAHRSERVICE an wettbewerblichen Verfahren ist aufgrund der Auslegungsleitlinien der EU-Kommission zur EU-VO 1370/07 ausgeschlossen. Nach Auslaufen des Verkehrsdurchführungsvertrags mit dem Kreis Borken hat die Gesellschaft zum 8. Januar 2024 ihre operative Tätigkeit eingestellt. B. Wirtschaftsbericht Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung erreicht mit 132,1 (Vj. 137,0) T€ dasselbe Niveau wie im Vorjahr. Damit wurde die auf Basis des Planansatzes für 2023 abgegebene Ergebnisprognose, die von einem Jahresergebnis vor Ergebnisabführung deutlich unter dem Niveau von 2022 ausging, ebenfalls deutlich positiv übertroffen. Grund sind vor allem niedrigere Aufwendungen für bezogene Leistungen der Bus-Subunternehmer. Dies lässt sich wiederum im Wesentlichen dadurch begründen, dass der Preisindex für den Kraftstoff tatsächlich niedriger ausgefallen ist als im Plan unterstellt. 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Für das Verständnis der Analyse des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage waren bislang die rechtlichen Rahmenbedingungen von übergeordneter Bedeutung. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft fand auch im operativ letzten vollständigem Geschäftsjahr 2023 in einem stabilen Rahmen statt, da diese auf einem langjährigen Verkehrsdurchführungsvertrag mit Preisanpassungsklauseln basiert. Generell mussten wir in 2023 feststellen, dass in den Schlüsselbranchen der deutschen Industrie, wie Elektroindustrie, Maschinenbau und Automobilbranche Lieferschwierigkeiten mit sehr langen Lieferzeiten, Lieferausfällen und erheblichen Preissteigerungen öfter vorkamen. Für das Störgeschehen, auch im Bereich der Fahrzeugreparatur/-instandhaltung, war im gesamten Berichtsjahr über den Dienstleister SWK MOBIL der erforderliche Materialbedarf sichergestellt. Auch wenn sich die Lage bei den Kraftstoffpreisen entspannt hat, liegen diese weiterhin auf einem hohen Niveau. 2. Geschäftsverlauf 2.1 Ursächliche Entwicklungen und Ereignisse Für den Geschäftsverlauf ist insbesondere die Entwicklung der Preise und Mengen der Einsatzfaktoren Personal, Material und Fremdleistungen (technische Service-Dienstleistungen) von Bedeutung. Diese bestimmen auch die Erlöse, die im Rahmen des Verkehrsdurchführungsvertrags mit dem Kreis Borken generiert werden. Preisschwankungen werden jährlich gemäß der Preisindizes für die wichtigsten Aufwandsbestandteile angepasst bzw. vergütet. Die vertragliche Anpassung der Preisindizes inklusive der Abrechnung der tatsächlichen Leistungsmengen erfolgt vertragsgemäß nachlaufend. Im Februar 2024 erfolgte die vorläufige Spitzabrechnung für das Jahr 2023. Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator ist das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung. Dieses erreichte im Berichtsjahr 132,1 (Vj. 137,0) T€. Es wurde aufgrund des bestehenden Organschaftsvertrages an die SWK AG abgeführt. Der bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikator ist der Mitarbeitende. Zu den Mitarbeitenden wird im Kapitel 4.1 berichtet. 3. Lage 3.1 Ertragslage Die Umsatzerlöse der SWK FAHRSERVICE liegen mit 1.903,7 T€ um 98,5 T€ bzw. 4,9 % geringfügig niedriger als im Vorjahr. Sie setzen sich im Wesentlichen aus Erlösen aus Ticketverkäufen und vertraglich abgerechneten Verkehrsdienstleistungen zusammen. Die Erlöse aus Ticketverkäufen (einschließlich der Abgeltungszahlungen für Schwerbehinderte, Auszubildende und die Ausbildungsverkehrspauschale) haben sich nochmals erhöht, allerdings deutlich abgebremst gegenüber dem Vorjahr: Von 462,6 um 34,8 T€ auf 497,4 T€. Die Erlöse aus der Abrechnung des Verkehrsdurchführungsvertrages mit dem Kreis Borken liegen mit 1.379,5 T€ um 134,4 T€ moderat unter dem Vorjahr. Die Gründe sind ein niedrigerer Gesamtpreisindex (im Wesentlichen Kraftstoffindex -14,4 %) als Vergütungsgrundlage in 2023 gegenüber dem Vorjahr. Diese Erlöse sind immer zusammen mit den Ticketerlösen zu betrachten, da letztere immer gegen die Forderung aus der Verkehrsdienstleistung verrechnet werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 54,6 (Vj. 20,9) T€. Sie sind insbesondere geprägt durch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Erträgen aus Schadensersatz. Im Berichtsjahr sind noch weitere Erträge hinzugekommen, die durch die Beendigung der operativen Geschäftstätigkeit bedingt sind, nämlich Erlöse aus dem Abgang/Verkauf von Anlagegegenständen (im Wesentlichen Fahrzeuge) in Höhe von 32,5 T€. Hieraus ergeben sich Betriebserträge von 1.958,3 (Vj. 2.023,1) T€. Der geringfügige Rückgang liegt an dem oben beschriebenen Rückgang der Umsatzerlöse. Der Aufwand für Material und Fremdleistungen ging entsprechend zur Entwicklung der Umsatzerlöse ebenfalls zurück, und zwar um 55,5 T€ bzw. 4,0 % auf 1.330,3 T€. Er umfasst schwerpunktmäßig mit 1.141,9 (Vj. 1.173,8) T€ Aufwendungen für die Fahrdienstleistung von Subunternehmern (Fahrer- und Fahrzeugüberlassung), die für die Buslinie S75 und Taxibuslinie T75 für die Verbindung zwischen Bocholt und Münster angefallen sind, mit 171,0 (Vj. 188,9) T€ Aufwand für Treibstoff und mit 17,4 (Vj. 23,1) T€ restliche Fremdleistungen (Reparaturen, Reinigung). Der Rückgang bei den Fahrdienstleistungen von Subunternehmen resultiert aus der (jährlichen) Preisanpassung (analog zu dem Abrechnungsverfahren mit dem Kreis Borken) vor allem im Rahmen der rückläufigen Preise für Dieselkraftstoff. Der Personalaufwand ist um 11,5 T€ auf 163,8 T€ (+7,6 %) gestiegen. Die Anzahl der Mitarbeitenden (jahresdurchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Kopfbasis) ist mit 5 gleichgeblieben. Die Erhöhung resultiert aus den tarifliche Entgeltsteigerungen ab 1. April 2022 um 4,3 % sowie ab 1. April 2023 um 4,8 % gemäß dem Tarifvertragswerk mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023. Der Aufwand aus Abschreibungen ist mit 166,1 T€ um 34,1 T€ niedriger, weil unterjährig bereits Anlagengegenstände vollständig abgeschrieben waren bzw. bereits vorzeitig im Hinblick auf das Geschäftstätigkeitsende verkauft wurden. Der Rückgang korrespondiert mit dem betrieblichen Ertrag aus dem Verkauf von Anlagegegenständen, der ein ähnliches Niveau aufweist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 162,8 (Vj. 146,9) T€, also 15,9 T€ bzw. 10,8 % mehr als im Vorjahr. Dies ist insbesondere durch einen höheren Aufwand für Rechts- und Jahresabschlussangelegenheiten von 27,6 (+17,5) T€ und Versicherungsaufwand von 14,3 (+4,9 T€) für den Haftpflichtverband öffentlicher Verkehrsbetriebe bedingt. Letzterer kann in Abhängigkeit des Unfall-/Schadengeschehens stark schwanken. Die Betriebsaufwendungen belaufen sich damit auf 1.823,1 (Vj. 1.885,3) T€. Der Rückgang ist vor allem auf den niedrigeren Aufwand für Material und Fremdleistungen (im Wesentlichen Fahrleistungen der Subunternehmer) zurückzuführen. Das Betriebsergebnis im Geschäftsjahr 2023 beträgt 135,2 T€ (-2,6 T€), womit es das Niveau des Vorjahres erreicht. Dies ist vor allem durch eine ähnliche Aufwandsstruktur im Berichtsjahr bei den Aufwendungen/Erträgen aus Unfallversicherung und Unfallschäden bedingt. Finanzerträge bzw. -aufwendungen und Aufwand für sonstige Steuern fallen unverändert in einem sehr geringfügigen Umfang an. Dabei steig der Zinsaufwand um 3,8 T€ auf 4,6 T€ weiter an, was in dem weiter gestiegenen Marktzinsniveau begründet ist. 3.2 Finanzlage Die SWK FAHRSERVICE ist im Rahmen des Konzern-Cashmanagements in ein automatisches Cash-Pooling-System eingebunden. Dabei werden die Salden der in das Cash-Pooling einbezogenen Bankkonten bankarbeitstäglich auf die SWK AG übertragen bzw. Unterdeckungen ausgeglichen. Die Gesellschaft weist daher keine liquiden Mittel aus. Im Rahmen des Cash-Poolings besteht gegen die SWK AG in ihrer Eigenschaft als Cash-Pool-Führerin zum 31.12. eine Forderung aus der Zurverfügungstellung von Liquidität in Höhe von 467,4 T€. Im Vorjahr bestand eine Verbindlichkeit aus der Inanspruchnahme von Liquidität ggü. der SWK AG in Höhe von 71,0 T€. Im Berichtsjahr beträgt der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 407,9 (Vj. 127,5) T€. Dieser Mittelzufluss resultiert im Wesentlichen aus den nicht zahlungswirksamen Abschreibungen (166,1 T€), dem bereinigten Periodenergebnis (132,1 T€) und dem Forderungsrückgang (270,9T€) abzüglich der Abnahme der Verbindlichkeiten (-210,8 T€). Im Berichtsjahr beträgt der Mittelzufluss aus der Investitionstätigkeit 267,5 T€. Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit beträgt 137,0 (Vj. 25,8) T€ und resultiert aus der Abführung des Vorjahresergebnisses. Die kurzfristigen Verpflichtungen - bestehend aus Rückstellungen und Verbindlichkeiten - sind im Berichtsjahr zu 116,4 (Vj. 52,4) % durch das Umlaufvermögen - bestehend aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen - gedeckt. 3.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme der SWK FAHRSERVICE beträgt zum Bilanzstichtag 603,4 (Vj. 972,7) T€. Der Rückgang resultiert auf der Aktivseite hauptsächlich aus dem gesunkenen Anlagevermögen. Diesem steht auf der Passivseite schwerpunktmäßig der Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Bilanzsumme setzt sich aus dem Anlagevermögen mit 22,2 (Vj. 58,4) % und dem Umlaufvermögen mit 77,8 (Vj. 41,6) % zusammen. Das Eigenkapital beträgt unverändert 200,0 T€. Das Fremdkapital, bestehend aus Rückstellungen und Verbindlichkeiten, hat einen Anteil von 66,9 (Vj. 79,4) %. Hierbei sind die sonstigen Verbindlichkeiten mit 204,7 (Vj. 470,2) T€ die größte Position. Die Eigenkapitalquote stieg auf 33,1 (Vj. 20,6) %. Die Deckung des Anlagevermögens durch das Eigenkapital liegt bei 149,3 (Vj. 35,2) %. 4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 4.1 Mitarbeitende Die Mitarbeiterstärke (ohne Personen, die keine Lohnfortzahlung mehr erhalten) der SWK FAHRSERVICE lag zum 31. Dezember 2023 bei unverändert 4 Vollzeitkapazitäten. Die jahresdurchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Kopfbasis gemäß § 285 Nr. 7 HGB (einschließlich Personen, die keine Lohnfortzahlung mehr erhalten) im Geschäftsjahr 2023 betrug gleichbleibend 5. Auch die Anzahl der Vollzeitstellen mit 4 und der Teilzeitstellen mit 1 veränderten sich nicht. 4.2 Forschung und Entwicklung Für die SWK FAHRSERVICE sind Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten vor dem Hintergrund ihres Geschäftsmodells nicht von Bedeutung. Es wurden daher auch im Berichtsjahr 2023 keine solchen Aktivitäten durchgeführt, noch sind solche geplant. 5. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage Die SWK FAHRSERVICE ist mit dem kleinen Personalstamm sehr stark abhängig von der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden. Auch im Berichtsjahr 2023 mussten verstärkt Regelleistungen aufgrund eines weiterhin hohen Krankenstandes bei der SWK FAHRSERVICE von den Subunternehmern übernommen werden. Die Zusammenarbeit hier funktionierte auch im Berichtsjahr reibungslos. Ertragswirtschaftlich war 2023 erneut erfolgreich. Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung für 2023 liegt sowohl deutlich über dem Planwert 2023 (81 T€) als auch geringfügig unter dem des Jahres 2022 (137 T€), was an einer günstigeren Aufwandsstruktur im Berichtsjahr liegt. Gegenüber dem Plan fiel insbesondere der Aufwand für Material und bezogene Leistungen niedriger aus. Finanzwirtschaftlich entspannte sich die Lage in 2023 wieder, da sich das stark gestiegene Niveau der Treibstoffpreise ab dem Jahreswechsel 2022/2023 in den für das Berichtsjahr anzuwenden Preisindizes widerspiegelte und die Tariferhöhung für die eigenen Mitarbeiter und die Beschäftigten der Subunternehmer im Jahr 2023 moderat ausfiel. Der Liquiditätsbedarf konnte jederzeit im Rahmen des Cash-Pooling der Muttergesellschaft SWK AG gedeckt werden. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Aufgrund der Auslegungsleitlinien der EU-Kommission zur VO 1370/07 ist die direkte Teilnahme an zukünftigen Wettbewerbsverfahren der SWK FAHRSERVICE ausgeschlossen. Zum 8. Januar 2024 lief der letzte bestehende Verkehrsdurchführungsvertrag aus und die operative Tätigkeit der Gesellschaft wurde zu diesem Zeitpunkt eingestellt. Zukunftsbezogene Aussagen zur voraussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken sind daher ab 2024 nicht mehr relevant und es werden hierzu keine Angaben mehr gemacht. Das Risikomanagement der SWK FAHRSERVICE wurde bis dahin im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages von der SWK AG durchgeführt. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Der Jahresabschluss der SWK FAHRSERVICE GmbH, Krefeld, im Folgenden SWK FAHRSERVICE, (Amtsgericht Krefeld, HR B 7280) wurde nach §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Alleinige Gesellschafterin der SWK FAHRSERVICE ist die SWK AG, Krefeld. Zwischen der SWK AG und der SWK FAHRSERVICE besteht ein Organschaftsvertrag. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die SWK FAHRSERVICE erfüllt im Berichtsjahr die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss ist entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages nach den handelsrechtlichen Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt worden. Das nach dem HGB vorgeschriebene Gliederungsschema wurde durch Zusammenfassung einzelner Posten angepasst, um eine Annäherung der Darstellung zu dem im Konzern der SWK AG verwendeten Gliederungsschema zu erhalten. Die Posten werden im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung, im Folgenden GuV, wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Davon-Vermerke zu einzelnen Posten der Bilanz und der GuV werden grundsätzlich im Anhang erläutert. Alle Beträge werden - soweit nicht anders dargestellt - in Tausend Euro (T€) angegeben. Die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewendet. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs und des Abgangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Die Abschreibungen erfolgen auf Grundlage der allgemeinen sowie branchenbezogenen steuerlichen Abschreibungstabellen und bewegen sich damit im Rahmen der steuerlich zulässigen Mindest- bzw. Höchstsätze. Seit 2009 angeschaffte Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € (ab 2018: 250 €) und 1.000 € werden in einen Anlagenpool gebucht und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Erhaltene Zuschüsse für Gegenstände des Anlagevermögens werden als Wertberichtigung im Anlagenspiegel gezeigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos zum Nennwert bilanziert. Soweit nicht gesondert ausgewiesen, haben alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüssen. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Werteansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz (1) Anlagevermögen Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind im als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind saldiert mit den fristgleichen Verbindlichkeiten gegenüber der jeweiligen Gesellschaft ausgewiesen. Der Gesamtsaldo in Höhe von 292 (Vj. kleiner 1) T€ setzt sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten u.a. Forderungen aus dem Verkauf von Doppelstockbussen in Höhe von 57 T€ sowie Erstattungsansprüche aus Mineralölsteuer für das Jahr 2023 in Höhe von 7 T€. (3) Gezeichnetes Kapital
(4) Kapitalrücklage
(5) Rückstellungen Es handelt sich ausschließlich um Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, die für ausstehende Eingangsrechnungen, Umlageverpflichtungen, die Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses, Versicherungen, nicht genommenen Urlaub, sowie Gleitzeitguthaben und Überstunden gebildet worden sind. (6) Verbindlichkeiten
Der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgt saldiert mit den fristgleichen Forderungen gegen die jeweilige Gesellschaft. Der Gesamtsaldo in Höhe von 2 (Vj. 183) T€ setzt sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus dem Verkehrsvertrag mit dem Kreis Borken in Höhe von 204 T€ und noch zu zahlende Lohn- und Kirchensteuern in Höhe von 1 T€ für Dezember 2023. IV. Erläuterungen zu den Posten der GuV (7) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse in Höhe von 1.904 (Vj. 2.002) T€ sind aus der Erbringung der Verkehrsdienstleistungen für den Kreis Borken entstanden. Sämtliche Umsatzerlöse werden im Inland erzielt. (8) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 55 (Vj. 21) T€ setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus dem Verkauf von Anlagenabgängen und aus der Auflösung von dem Grunde und der Höhe nach nicht mehr benötigter Rückstellungen zusammen. (9) Materialaufwand
Die Posten enthalten im Wesentlichen den Aufwand für Dieseleinsatz sowie Subunternehmerleistungen. (10) Personalaufwand
(11) Abschreibungen auf Sachanlagen Es handelt es sich um planmäßige Abschreibungen in Höhe von 166 (Vj. 200) T€. (12) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 163 (Vj. 147) T€ betreffen im Wesentlichen Aufwand aus dem Dienstleistungsvertrag mit der SWK MOBIL GmbH, Aufwand aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der SWK AG sowie Rechts- und Beratungskosten. (13) Finanzergebnis Das Finanzergebnis besteht in Höhe von 1 (Vj. 0) T€ aus Zinsen und ähnlichen Erträgen aus verbundenen Unternehmen sowie aus Zinsen und ähnlichen Aufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 4 (Vj. 1) T€. V. Sonstige Angaben Gesamtbezüge der Geschäftsführer Die Geschäftsführer haben im Geschäftsjahr 2023 von der Gesellschaft keine Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers erfolgen im Konzernanhang der SWK AG zum 31.12.2023. Angaben zur Belegschaft
Angaben zum Konzernabschluss Die SWK FAHRSERVICE wird in den Konzernabschluss der SWK AG, der dem kleinsten und zugleich größten Konsolidierungskreis entspricht, einbezogen. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Muttergesellschaft wird nach dem HGB aufgestellt und beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht und veröffentlicht. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten nach § 251 HGB. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der GuV noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben. VI. Organe der SWK FAHRSERVICE GmbH Geschäftsführung Carsten Liedtke, Krefeld Betriebswirt (VWA) Sprecher des Vorstands der SWK AG Guido Stilling, Krefeld Dipl.-Geograph Geschäftsführer der SWK MOBIL GmbH
Krefeld, den 28. März 2024 SWK FAHRSERVICE GmbH Die Geschäftsführung C. Liedtke G. Stilling Anlagenspiegel der SWK Fahrservice GmbH
ErgebnisverwendungsbeschlussDie Gesellschafterversammlung hat in der Sitzung vom 1. Juli 2024 den Jahresabschluss in der vorliegenden Form festgestellt. Das Jahresergebnis in Höhe von 132.080,61 EUR wird in voller Höhe an den Organträger SWK AG abgeführt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SWK Fahrservice GmbH, Krefeld PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der SWK Fahrservice GmbH, Krefeld - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWK Fahrservice GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bonn, 15. Mai 2024 BDO
AG
Offergeld, Wirtschaftsprüfer Veldboer, Wirtschaftsprüfer |
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