Hörseltalbahn GmbHLiquidiert

99817 Eisenach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 401578
Eingetragen
7.7.1992
Branche
Betrieb von Verkehrswegen für SchienenfahrzeugePersonenbeförderung im EisenbahnverkehrVermietung von Schienenfahrzeugen
Gegenstand
sind Übernahme, Einrichtung und Betrieb von Eisenbahnen und Güterkraftverkehren, insbesondere in dem Hörseltal sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte und sonstigen Tätigkeiten, die dem Unternehmenszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hörseltalbahn GmbH

Eisenach

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Hörseltalbahn GmbH

Wir haben den Jahresabschluss der Hörseltalbahn GmbH, Eisenach, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben;

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, 30. April 2021

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

von Michaelis, Wirtschaftsprüfer

Dähne, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

EUR EUR 31.12.2019
TEUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 649.831,00 659
davon Geschäfts-, Betriebs, und andere Bauten EUR 0,00 (Vj. TEUR 0)
davon Bahnkörper und Bauten des Schienenweges EUR 649.831,00 (Vj. TEUR 659)
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 1.336.422,00 1.408
3. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 508.548,00 634
4. Maschinen und maschinelle Anlagen 23.559,00 0
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 57.385,00 45
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 230.000,00 0
2.805.745,00 2.746
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 9.690,92 5
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.725.572,60 2.261
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 61.529,51 0
2.796.793,03 2.266
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.246,75 1
5.615.784,78 5.013

Passiva

EUR EUR 31.12.2019
TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 52.000,00 52
II. Kapitalrücklage 4.524.933,15 4.525
III. Jahresergebnis 0,00 0
4.576.933,15 4.577
B. Rückstellungen 420.418,95 271
C. Verbindlichkeiten 618.432,68 165
5.615.784,78 5.013

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

Allgemeine Angaben

Die Hörseltalbahn GmbH, 99817 Eisenach, Adam-Opel-Straße 100, ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des §267 HGB. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 401578 im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Jena.

Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften zu Grunde sowie die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Weiterhin wurden die Bestimmungen der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen vom 27. Februar 1968 (BGBII/1968, Seite 193) in der am 17. Juli 2015 geänderten Fassung (BGBl 2015, Seite 1.245) angewendet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig über die betriebsbedingte Nutzungsdauer.

Die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie notwendige Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu zählen die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie die anteiligen Kosten des sozialen Bereichs. Reparaturkosten werden sofort als Aufwand erfasst.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800 EUR werden sofort aufwandswirksam erfasst.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten oder zu niedrigerem beizulegenden Wert.

Die geleisteten Anzahlungen wurden zum Nennbetrag bewertet.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert abzüglich eventuell erforderlicher Einzel- und Pauschalwertberichtigungen.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Bewertung des Eigenkapitals erfolgt mit dem Nennbetrag.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen worden.

Aufgrund der bestehenden steuerlichen Organschaft mit der Captrain Deutschland GmbH, Berlin werden bei der Gesellschaft keine latenten Steuern bilanziert.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um offene Posten für den Leistungszeitraum 2. Halbjahr 2020 in Höhe von T€ 196 (VJ T€ 290).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen T€ 2.528 (VJ T€ 1.970) entfallen auf sonstige Forderungen T€ 2.527 (VJ T€ 1.969) sowie auf Lieferungen und Leistungen T€ 1 (VJ T€ 1)

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital (T€ 52) wird unverändert zu 100 % von der Captrain Deutschland GmbH, Berlin, gehalten.

Entsprechend dem seit 2006 bestehenden Ergebnisabführungsvertrag wird der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2020 an die Captrain Deutschland GmbH, abgeführt.

Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen setzen sich zusammen aus Rückstellung für unterlassene Instandhaltung T€ 243 (VJ T€ 0), Rückstellung für ausstehende Rechnungen T€ 118 (VJ T€ 213) sowie Personalrückstellungen T€ 59 (VJ T€ 58).

Verbindlichkeiten

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 597 (VJ T€ 158) handelt es sich um sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 597 (VJ T€ 152).

Alle Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr kurzfristig.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäftsvorfälle

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB in Höhe von insgesamt T€ 51 bestehen zum 31. Dezember 2020:

Laufzeit bis 30.09.2044
Mietvertrag T€ 1.211

Angabepflichtige Haftungsverhältnisse bestehen nicht.

Anzahl der Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2020 wurden durchschnittlich beschäftigt:

2020 2019
Mitarbeiter Gesamt 14 16

Geschäftsführung

Dipl.-Ing.(FH) Stefan Lohr, Geschäftsführer, Eisenach

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird in Anwendung von §286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Konzernzugehörigkeit und Beteiligungsverhältnisse

Die Anteile der Gesellschaft werden zu 100% von der Captrain Deutschland GmbH, Berlin, gehalten.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Société Nationale SNCF SA (SNCF), eingetragen im Handelsregister Paris unter Nr. B.552.049.447, Firmensitz in 2 Place aux Étoiles, 93200 Saint-Denis, konsolidiert (SNCF group ist größter und gleichzeitig kleinster Konsolidierungskreis).

Der IFRS Konzernabschluss der SNCF wurde bis zum Geschäftsjahr 2019 in deutscher Sprache und wird ab 2020 in englischer Sprache im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Eisenach, den 31. März 2021

gez. Stefan Lohr, Geschäftsführer

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