Honeywell Regelsysteme GmbH
Honeywellstraße 2, 63477 Maintal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reinhard Acker seit 16.9.2013 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (8)
| Name | Anteil |
|---|---|
Honeywell East Asia Inc. | 62.78% |
Sala-Burgess Controls AG | 26.90% |
Honeywell East Asia Inc. | 3.37% |
Honeywell East Asia Inc. | 2.60% |
Honeywell Aftermarket Europe SA | 1.69% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Honeywell Regelsysteme GmbHMaintalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Maintal, 10. Oktober 2024 Reinhard Acker Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231 GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT Die Honeywell Regelsysteme GmbH, Maintal, ist eine Konzerngesellschaft der Honeywell International Inc., Charlotte, North Carolina/USA und gehört zum Konzernbereich Aerospace. Die Gesellschaft entwickelt, produziert und vertreibt mechanische, elektrische und elektronische Präzisionsgeräte sowie Anlagen für Steuerungs-, Sicherheits- und Regelsysteme. Darüber hinaus vertreibt die Gesellschaft auch Systeme, die durch die Honeywell International Inc. und ihren Tochtergesellschaften in USA hergestellt werden. Ferner produziert und liefert die Gesellschaft sicherheitsrelevante Produkte basierend auf Radartechnologie für den Bahnverkehrsbereich, sofern dafür vertragliche Lieferverpflichtungen bestehen. Die Geschäftstätigkeiten werden ausschließlich am Sitz der Gesellschaft in Maintal betrieben. Im November 2016 hat der Geschäftsbereich der Honeywell Aerospace die Entscheidung getroffen, die Schließung des Standortes in Maintal der Honeywell Regelsysteme GmbH vorzuschlagen. Im Rahmen von umfangreichen Beratungen über die weitere Marktentwicklung, die Fokussierung auf wenige Kern-Produktlinien und die damit verbundene Reduzierung der Mitarbeiteranzahl wurde vereinbart, den Standort Maintal zu optimieren und weiter zu betreiben. 1.1 Forschung und Entwicklung Die Gesellschaft betreibt seit dem Jahr 2015 keine eigenfinanzierte Forschung und Entwicklung mehr. 2 WIRTSCHAFTSBERICHT 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Absatzmärkte der Gesellschaft (Markt für Bahnverkehrsprodukte und der Markt für militärische Produkte im Verteidigungsbereich) befinden sich hauptsächlich im europäischen Bereich. Für das reduzierte Produkt- und Serviceportfolio nach der Restrukturierung schätzt die Gesellschaft die Wettbewerbsfähigkeit weiterhin als gut ein. Das zeigt sich insbesondere durch die positive Umsatzrendite in den vergangenen Jahren. Die wirtschaftlichen Einflussfaktoren sind abhängig von den Haushaltslagen in den Verteidigungsressorts der einzelnen Länder. Die Haushaltslage in den Verteidigungsressorts der westeuropäischen Länder ist aktuell hinsichtlich der Verteilung der finanziellen Ressource für die Gesellschaft relevante Programme als angespannt einzustufen. Dennoch gibt es unterschiedliche Entwicklungen, so dass beispielsweise weiterhin sehr hohe Auftragseingänge aus Polen zu verzeichnen sind, auch als direkte Folge des Kriegs in der Ukraine. Die Auftragserteilung aus der deutsche Beschaffungsbehörde hat sich dadurch jedoch bisher nicht auf die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft ausgewirkt. Die rechtzeitige und zuverlässige Erteilung von deutschen Ausfuhrgenehmigungen ist für das export-abhängige Geschäft der Gesellschaft ein bestimmender Faktor geworden. 2.2 Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft 2.2.1 Vermögenslage und Kapitalstruktur Bilanzsumme Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2% erhöht. Anlagevermögen Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme ist zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2% - Punkte gesunken. Das Anlagevermögen ist durch die planmäßigen Abschreibungen sowie Anlageabgänge im Geschäftsjahr 2023 um TEUR 731 auf TEUR 551 (Vj. TEUR 1.281) gesunken. Umlaufvermögen Die Vorräte sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 88 auf TEUR 3.019 (Vj. TEUR 2.931) nur leicht gestiegen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um TEUR 1.666 auf TEUR 5.004 (Vj. TEUR 6.670) gesunken. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf eine Verbesserung des Forderungsmanagements im Jahr 2023 zurückzuführen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind um TEUR 2.935 auf TEUR 26.422 (Vj. TEUR 23.487) gestiegen. Dies ist vor allem durch die die Erhöhung der Forderung des Cash-Pools begründet. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die sonstigen Rückstellungen haben sich um TEUR 596 auf TEUR 2.027 (Vj. TEUR 2.623) verringert. Veränderungen ergaben sich hauptsächlich durch die Auflösung bzw. den Verbrauch von Rückstellungen für Restrukturierung i.H.v. TEUR 162 sowie ausstehenden Kosten i.H.v. TEUR 696 zuzüglich Zuführungen bei den Rückstellungen für Provisionen i.H.v. TEUR 304. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind um TEUR 1.592 auf TEUR 9.224 (Vj. TEUR 7.632) gestiegen. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der gestiegenen Ergebnisabführung. 2.2.2 Finanzlage Cash-Pool Allgemein Wie in den Vorjahren, ist die Gesellschaft an das Cash-Pooling der Honeywell-Gruppe angebunden, das dem Konzern durch ein zentrales Finanzmanagement erlaubt, das Fremdfinanzierungsvolumen zu reduzieren, indem Liquiditätsüberschüsse einzelner Gesellschaften genutzt werden, um den Geldbedarf anderer Konzernunternehmen intern zu finanzieren. Dieser konzerninterne Liquiditätsausgleich wird durch die Honeywell GmbH als deutsche Cash-Pool-Führerin organisiert, indem diese, teilweise mittelbar durch die Honeywell Deutschland GmbH, den Konzernunternehmen überschüssige Liquidität entzieht bzw. eine Liquiditätsunterdeckungen durch Kredite ausgleicht. Die Honeywell GmbH selbst ist wiederum in den europäischen Cash-Pool, geführt durch die Honeywell Advanced Limited, Dublin, Irland, eingebunden. Bis zum Februar des Geschäftsjahres wurde der europäische Cash-Pool von der Honeywell Europe N.V, Diegem/Belgien, geführt. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Der positive Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 8.929 (Vj. positiv TEUR 3.450). Der Cashflow resultiert im Wesentlichen aus dem Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 9.113, bereinigt um den Rückgang der sonstigen Rückstellungen, die Abschreibungen auf Gegenständen des Anlagevermögens sowie die Abnahme der Vorräte, der Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderer Aktiva und Passiva, die nicht der investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Cashflow aus Investitionstätigkeit Der positive Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt TEUR 900 (Vj. negativ TEUR 61) und resultiert im Wesentlichen aus Zahlungsmittelabfluss durch Investitionen (2023: TEUR -115; 2022: TEUR -112 )und aus dem Zahlungsmittelzufluss im Bereich der Zinserträge in Höhe von TEUR 968 (Vj. TEUR52). Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR 6.885 (Vj. negativ TEUR 11.641) und ergibt sich aus der gezahlten Gewinnabführung an den Gesellschafter und den gezahlten Zinsen mit Bezug auf den Gewinnabführung des Vorjahres. Finanzmittelfonds Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Cash-Pooling-Ansprüchen zusammen und beträgt TEUR 26.308 (Vj. Ansprüche TEUR 23.365). 2.2.3 Ertragslage Die Umsatzerlöse der Gesellschaft sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 5.001 (23%) auf TEUR 26.425 (Vj. TEUR 21.424) gestiegen. Die Umsatzsteigerung resultiert im Wesentlichen aus den um TEUR 8.797 gestiegenen Umsatzerlöse mit zwei Großkunden in Polen und im Vereinigten Königreich. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um TEUR 1.965 (71%) auf TEUR 793 (Vj. TEUR 2.758) gesunken. Die Veränderung resultiert durch die Reduzierung der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 273 vs. TEUR 2.278 im Vorjahr). Aufgrund der Veränderung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse zum Bilanzstichtag ergab sich eine Bestandserhöhung von TEUR 431, während im Vorjahr eine Bestandsverringerung von TEUR 328 zu verzeichnen war. Der Materialaufwand ist um TEUR 3.192 (39%) auf TEUR 11.451 (Vj. TEUR 8.258) gestiegen. Die Veränderung von TEUR 3.192 steht hauptsächlich im Zusammenhang mit der Erhöhung des Umsatzes. Die Personalaufwendungen sind um TEUR 9 (0,25%) auf TEUR 3.586 (Vj. TEUR 3.577) nur leicht gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um TEUR 780 auf TEUR 3.345 (Vj. TEUR 4.125) gesunken. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus Weiterbelastungen aus den USA und EMEA TEUR 1.332 (Vj. TEUR 1.473), Aufwendungen für Währungsumrechnungen TEUR 88 (Vj. TEUR 297) sowie Aufwendungen für Miete und Mietnebenkosten TEUR 1.173 (Vj. TEUR 1.392). Aufgrund des mit der Gesellschaft geschlossenen Ergebnisabführungsvertrages wird der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 9.113 (Vj. TEUR 6.563) vollständig abgeführt. Die im Geschäftsjahr 2023 erzielten Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 26.425 sowie das Ergebnis vor Steuern und Zinsen in Höhe von TEUR 8.467 liegen unter den im letzten Lagebericht prognostizierten Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von TEUR 28.000 und über dem prognostizierten Ergebnis nach Zinsen in Höhe von TEUR 6.000. Die deutliche Abweichung des Ergebnisses ist im Wesentlichen mit dem Rückgang der operativen Kosten sowie eine Erhöhung der Zinserträge und eine Reduzierung der Zinsaufwendungen im Geschäftsjahr 2023 zu begründen. 2.3 Finanzielle Leistungsindikatoren
Für die Erläuterungen der Umsatzerlösentwicklung verweisen wir auf den Abschnitt Ertragslage 2.2.3. Die Bruttomarge berechnet sich aus der Gesamtleistung (Umsatzerlöse zuzüglich Bestandsveränderung) abzgl. des Materialaufwandes, geteilt durch die Gesamtleistung und hat sich um 3,5%-Punkte reduziert. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen durch den leichten Rückgang der Reparaturaufträge im Jahr 2023 mit teilweise höheren Margen sowie einen starken Zugang de rAbsätze bei den Handelswaren mit etwas niedriger Marge. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen im Abschnitt 2.2.3 Ertragslage. 3 PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 3.1 Prognosebericht Die Gesellschaft unterhielt und unterhält keine Geschäftsbeziehungen zu Russland. Mit der weiteren Entwicklung des Kriegs in der Ukraine können sich die wirtschaftlichen Bedingungen verändern oder andere, derzeit noch unbekannte Auswirkungen entstehen, die die Finanzlage beeinträchtigen können. Die Energieversorgung für den Produktionsstandort ist über den Vermieter der Liegenschaft abgesichert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Engpässe bekannt. Die finanziellen Risiken durch Erhöhung der Strom- und Gasbezugskosten ist angemessen berücksichtigt. Für das Jahr 2024 rechnet das Unternehmen mit einer Umsatzsteigerung auf 30,5 Mio. Euro sowie einem leichten Ergebniszuwachs, bedingt durch die gute Auftragslage. Bezüglich der dargestellten zukunftsbezogenen Aussagen weisen wir darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können. 3.2 Risikobericht Es bestehen die nachfolgend aufgeführten marktbezogenen Risiken. Die Planung basiert wie in den vergangenen Jahren auf dem bekannten und geplanten Kundenbedarf, Verbesserungs- und Reparaturprogrammen, die sich entweder bereits in einer konkreten Planungsphase befinden bzw. im Rahmen von langfristigen Haushaltsplanungen existieren. Da diese Programme in der Regel von öffentlichen Auftraggebern (Militärischen Beschaffungsämtern, Bahnbetreibern) vergeben werden, sind Verschiebungen möglich bzw. kann es aufgrund von fehlenden Haushaltsmitteln zu Verschiebungen und auch zu Kürzungen bestimmter Programme kommen. Diesem Sachverhalt wurde - wie auch in den Vorjahren - Rechnung getragen, indem alle in der Planung enthaltenen Programme mit Wahrscheinlichkeitsfaktoren versehen sind. Sobald die vorgenannten Ereignisse eintreten, wird von Seiten der Gesellschaft unverzüglich eine Anpassung der Wahrscheinlichkeitsfaktoren und somit der Planung vorgenommen. Um diese Anpassung vornehmen zu können, nutzt die Gesellschaft ein flexibles Arbeitszeitkontensystem. Kundenrisiken Insoweit, wie auf Kundenseite Unternehmen der öffentlichen Hand agieren, ist von einem Ausfall von Vertragspartnern derzeit nicht auszugehen. Ein mittelbarer Effekt durch verminderte Nachfrage aufgrund allgemeiner Zurückhaltung von Neuaufträgen bei gestiegener Unsicherheit oder als Effekt von weitergehenden Sanktionen ist nicht auszuschließen und würde die Gesellschaft im gleichen Maße betreffen, wie hierdurch Lieferketten beeinflusst werden. Einkaufsrisiken Der Russland-Ukraine-Konflikt verursachte eine rapide Preissteigerung bestimmter Rohstoffe und verstärkte den Inflationsdruck in der Weltwirtschaft. Beschaffungsrisiken auf externer und nicht konzernverbundener Lieferantenseite begegnet die Gesellschaft durch gezielte "Second Source"-Philosophie durch einen überwiegenden Einsatz von Standardnormteilen. Der damit einhergehende Wettbewerb innerhalb der auditierten und zertifizierten Lieferantenpools sichert eine optimale und wirtschaftliche Beschaffung während der Produktlebenszeit. Andere Risiken Insoweit wie der derzeitige Konflikt zwischen Russland und der Ukraine eskaliert, vermag dieser sich auch negativ auf andere Risiken auszuwirken, wie z. B. Cybersicherheitsvorfälle und andere Störungen unserer IT-Infrastruktur oder der unserer Kunden und Lieferanten, einschließlich Störungen bei unseren Cloud Computing-, Server-, System- und anderen IT-Dienstleistern. Globale Cybersecurity-Bedrohungen und -Vorfälle können von unkoordinierten individuellen Versuchen, sich unbefugten Zugang zu IT-Systemen zu verschaffen, bis hin zu ausgeklügelten und gezielten Maßnahmen reichen, die als fortschrittliche, anhaltende Bedrohungen (Advanced Persistent Threats) bekannt sind und sich gegen das Unternehmen, seine Produkte, seine Kunden und/oder seine Drittanbieter, einschließlich Cloud-Anbieter, richten. Unsere Kunden verlangen in zunehmendem Maße Cybersicherheitsschutz und schreiben Cybersicherheitsstandards für unsere Produkte vor, wodurch uns zusätzliche Kosten entstehen können, um solchen Anforderungen gerecht zu werden. Wir sind bestrebt, umfassende Maßnahmen zur Abschreckung, Vorbeugung, Erkennung, Reaktion und Abschwächung dieser Bedrohungen zu ergreifen, einschließlich Identitäts- und Zugangskontrollen, Datenschutz, Schwachstellenbewertungen, kontinuierliche Überwachung unserer IT-Netzwerke und -Systeme sowie der Wartung von Sicherungs- und Schutzsystemen. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen hauptsächlich aus Aufträgen auf der Basis von öffentlichen Auftragsgebern erteilten Hauptaufträgen und gegenüber der Deutschen Bahn. Es bestehen keine wesentlichen Ausfallrisiken. 3.3 Chancenbericht Mit der Entscheidung zur Fokussierung auf Kern-Produktlinien im Rahmen der Anpassung des Standorts Maintal sieht die Gesellschaft eine gute Ausgangslage für die zukünftige Geschäftsentwicklung nach 2023. Das derzeitige Produktportfolio bildet zukünftig die wesentliche Grundlage der Geschäftsentwicklung. Im militärischen Bereich liegt der Schwerpunkt auf Navigationssystemen und mechanischen Kreiseln für diverse Anwendungen im Landfahrzeug- und Luftfahrtbereich. Insbesondere im Bereich Handelswaren sind die Chancen zur Geschäftserweiterung bereits in der Planung für die Folgejahre berücksichtigt. Im zivilen Bereich wird auch weiterhin die installierte Basis der Überwachungssysteme für Bahnübergänge und Bahnsteige versorgt, sofern dazu noch vertragliche Verpflichtungen bestehen. Aufgrund des Alters der Anlagen und des weiteren Einsatzes bei den Kunden ist über die Restlaufzeit der Verträge vom steigendem Ersatzgeschäft auszugehen. Das entspricht der ursprünglichen Planung, lediglich das Service- und Ersatzteilgeschäft weiter zu betrieben. Für 2024 kann davon ausgegangen werden, dass die öffentlichen Haushalte des Verteidigungssektors die Lebensdauer der Plattformen, für die die Gesellschaft Produkte und Systeme liefert, verlängern und damit ein potenzieller Ersatz- und Reparaturaufwand einen positiven Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben wird. Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023ALLGEMEINE HINWEISE Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) unter Berücksichtigung der Annahme der Unternehmensfortführung im Sinne des § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Angaben, welche wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder dem Anhang zu machen sind, wurden teilweise im Anhang vorgenommen. REGISTERINFORMATIONEN Die Gesellschaft ist unter der Firma Honeywell Regelsysteme GmbH mit Sitz in Maintal im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter der Nummer HRB 4689 eingetragen. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen linear vermindert. Die Nutzungsdauer betrug sieben Jahre. Sachanlagevermögen Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, die sich an den aus Erfahrungswerten abgeleiteten Konzernvorgaben orientieren, und etwaige außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Planmäßige Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Im Einzelnen liegen den Wertansätzen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. In den Herstellungskosten werden neben den Material- und Fertigungseinzelkosten in angemessenem Umfang auch anteilige Gemeinkosten des Fertigungs- und Materialbereichs, Abschreibungen sowie anteilige Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorge einbezogen. Zur Berücksichtigung von Bestandsrisiken aus Gründen der Lagerdauer, Reichweite, verminderter Verwertbarkeit oder erkennbaren Risiken werden bei den Vorräten Bewertungsabschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Einhaltung des Niederstwertprinzips ist auf Grund der vorgenommenen Bewertungsabschläge auf den Vorratsbestand gewährleistet. Im Gegensatz zu den Vorjahren wird von dem nach § 268 Abs. 5 S. 2 HGB gegebenem Wahlrecht, die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen offen von den Vorräten abzusetzen, nicht weiterhin Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen, die mehr als 180 Tage überfällig sind, wurden vollständig wertberichtigt. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der "Projected-Unit-Credit-Methode" unter Verwendung der Heubeck'schen "Richttafeln 2018G" ermittelt. Die Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt gemäß §253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,83% (Vj.1,79%), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 2,75% (Vj. 2,75%) und erwartete Rentensteigerungen mit 2,40% (Vj. 2,40%) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit Standardwerten berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe der Erfüllungsbeträge (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerung) angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Bei der Bildung von Rückstellungen werden erkennbare Risiken aus schwebenden Geschäften und ungewisse Verpflichtungen berücksichtigt, soweit dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Eine Drohverlustrückstellung wurde für einen Mieterrückbau gebildet. Diese langfristige Rückstellung ist zum Barwert angesetzt. Die Drohverlustrückstellung wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat November 2023 zum 31. Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz (1,15%) der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 4 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 HGB). Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen davon-Vermerke zur Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt (Anlage zum Anhang). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben analog zum Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gliedern sich wie folgt auf:
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 30 (Vj. TEUR 157). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt auf:
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und gliedern sich wie folgt auf:
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 793 (Vj. TEUR 2.758) sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von TEUR 702 (Vj. TEUR 2.520) und Wechselkursgewinnen von TEUR 91 (Vj. TEUR 238) enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Weiterbelastungen aus USA und EMEA (TEUR 1.332; Vj. TEUR 1.473), Aufwendungen für Miete und Mietnebenkosten (TEUR 1.173; Vj. TEUR 1.392), Aufwendungen für Währungsumrechnung (TEUR 88; Vj. TEUR 297), Aufwendungen für Dienstleistungen (TEUR 244; Vj. TEUR 236) sowie Aufwendungen für Versicherungen (TEUR 147; Vj. TEUR 132) zusammen. SONSTIGE ANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Miet- und Leasingverträgen
Die Miet- und Leasingverpflichtungen betreffen den Mietvertrag für das Gebäude. Hierbei handelt es sich um einen sog. Operating-Lease Vertrag, der zu keiner Bilanzierung des Objektes bei der Gesellschaft führt. Der Vorteil dieses Vertrages liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern das Objekt nicht mehr vollständig genutzt werden könnte, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt. Leistungsverpflichtung der Unterstützungskasse Zum 31. Dezember 2023 besteht bei der Gesellschaft als eines der Trägerunternehmen der Honeywell Unterstützungskasse GmbH, Offenbach am Main, eine mittelbare Verpflichtung aus Pensionszusagen. Die nicht in den Bilanzen der Trägerunternehmen ausgewiesenen Leistungsverpflichtungen betragen zum Stichtag TEUR 468.106 (Vj. TEUR 475.132). Dem steht Eigenkapital der Honeywell Unterstützungskasse GmbH in Höhe von TEUR 207.846 (Vj. 219.740) gegenüber. Die gesamte Pensionsverpflichtung der Honeywell Regelsysteme GmbH umfasst neben den Direktzusagen zusätzliche Verpflichtungen in Höhe von TEUR 82.793 (Vj. TEUR 85.642), die nicht bei der Honeywell Regelsysteme GmbH bilanziert sind. Diese Verpflichtungen sind teilweise abgedeckt durch Vermögen der Honeywell Unterstützungskasse GmbH. Das Eingenkapital der Honeywell Unterstützungskasse GmbH beläuft sich zum Stichtag auf TEUR 207.846. Aufgrund der zusätzlichen Verpflichtungen seitens der Honeywell Unterstützungskasse GmbH an weitere Trägerunternehmen ergibt sich eine Leistungsverpflichtung abzüglich Eigenkapital bei der Honeywell Unterstützungskasse GmbH von TEUR 260.261 (Vj. TEUR 255.392). Für diese Unterdeckung haften die Trägerunternehmen gesamtschuldnerisch. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft ist: Reinhard Acker, Direktor Produktion Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Angabe der Geschäftsführerbezüge unterbleibt nach § 286 Abs. 4 HGB. Konzernverhältnisse Der Mehrheitsgesellschafter mit 94,5% der Gesellschaftsanteile der Gesellschaft ist die Honeywell GmbH, Offenbach am Main. Die Honeywell Deutschland GmbH, Offenbach am Main, ist Minderheitsgesellschafter mit 5,5% der Gesellschaftsanteile. Mit der Honeywell GmbH mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Hanau HRB 40462) als herrschendem Unternehmen ist am 21. November 2013, mit Wirkung zum 1. Januar 2014, ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 21. November 2013 zugestimmt. Gemäß Teil B Abs. I Nr. 1 und 2 dieses Vertrages ist die Gesellschaft (Organgesellschaft) verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die Honeywell GmbH (Organträgerin) abzuführen. Gemäß Teil B Abs. I Nr. 3 dieses Vertrages ist die Honeywell GmbH (Organträgerin) verpflichtet, den Jahresfehlbetrag der Gesellschaft (Organgesellschaft) auszugleichen. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt, ist die Honeywell International Inc., Charlotte, North Carolina/USA. Der Konzernabschluss wird nach US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (US GAAP) aufgestellt und kann bei der United States Securities and Exchange Commission (SEC), Washington D.C./USA, unter der Commission File Number 1-08974 eingesehen werden. Haftungsverhältnisse Die zugunsten der Honeywell Inc. und anderer verbundener Unternehmen eingegangene gesamtschuldnerische Bürgschaft gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 302.105 (Vj: TEUR 0) ist aus Sicht der Gesellschaft nicht zu passivieren, da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten durch die verbundenen Unternehmen voraussichtlich erfüllt werden können und daher kein Risiko einer Inanspruchnahme aus dem gem. § 251 HGB ausgewiesenen Haftungsverhältnis besteht. Auf Grund der Erfahrungen aus der Vergangenheit und des fortlaufenden Monitorings der Liquiditätssituation des Honeywell Konzerns ist das Risiko einer Inanspruchnahme als äußerst gering anzusehen. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, bestehen au sSicht der Gesellschaft nicht. Nachtragsbericht Es gibt nach dem Bilanzstichtag keine Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. AnlagevermögenEntwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Honeywell Regelsysteme GmbH, Maintal Eingeschränkte Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Honeywell Regelsysteme GmbH, Maintal, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Honeywell Regelsysteme GmbH, Maintal, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen der Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile Wir wurden am 26. Oktober 2022 als gesetzlicher Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und Lageberichts der Gesellschaft für das vorhergehende Geschäftsjahr 2022 bestellt. Im Rahmen der Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2022 konnte die Bewertung der in Höhe von insgesamt TEUR 1.642 in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Vorräte an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, und somit auch die mit TEUR -328 in der Gewinn- und Verlustrechnung angegebene Veränderung ihres Bestandes, infolge von Mängeln in der betrieblichen Kostenrechnung nicht hinreichend nachgewiesen werden. Diese Mängel betrafen die nicht ausreichend dokumentierte und aktualisierte Ableitung der Gemeinkostenzuschläge und deren im Ergebnis nicht plausible Höhe sowie die infolge unzureichender Belege nicht ausreichend nachprüfbare Zuordnung der Einzelkosten. Auch durch alternative Prüfungshandlungen konnte hinreichende Sicherheit über die Bewertung der Erzeugnisse nicht erlangt werden. Wir konnten daher nicht ausschließen, dass Änderungen an der Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse, der Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie des Jahresergebnisses vor Gewinnabführung und der Gewinnabführung hätten vorgenommen werden müssen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Lagebericht für das vorhergehende am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr wurde entsprechend modifiziert. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr ist aufgrund der möglichen Auswirkung dieses Sachverhalts auf die Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie die Vergleichbarkeit der im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Beträge mit den Beträgen des Vorjahres ebenfalls modifiziert. Da dieser Sachverhalt auch die Darstellung des Geschäftsverlaufs im Lagebericht einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung beeinträchtigt, ist auch unser Prüfungsurteil zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 modifiziert. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere eingeschränkten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 10. Oktober 2024 Deloitte
GmbH
Frank Hoffsteter, Wirtschaftsprüfer Benjamin Fleischmann, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Honeywell Regelsysteme GmbH, Maintal, wurde am 29.10.2024 festgestellt. |
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