Atos International Germany GmbH

Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 128382
Vorher
Siemens Business Services Verwaltungs-GmbHSiemens IT Solutions and Services Verwaltungs-GmbHAtos IT Solutions and Services Verwaltungs-GmbH
Eingetragen
26.11.1999
Branche
BeteiligungsgesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Erbringung globaler Dienstleistungen an andere Konzengesellschaften sowie Halten von Beteiligungen an anderen Konzerngesellschaften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Peter Ernst
seit 14.8.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert99.80% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Atos S.E.FRA
99.80%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Atos Information Technology GmbH
Germany
1.000.000 €
99.80%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Atos International Germany GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Anlagenverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Atos International Germany GmbH, München

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Atos International Germany GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Atos International Germany GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben "Bestandsgefährdende Risiken" im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt "Bestandsgefährdende Risiken" des Lageberichts, in denen der gesetzliche Vertreter beschreibt, dass die Gesellschaft ist in das Cash Concentrating (Cash Pooling) der Atos Gruppe in Deutschland eingebunden ist und mit dieser Einlage (Cash Pooling-Forderungen zum Stichtag) auch gesamtschuldnerisch für bestehende Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash Pooling von Gesellschaften der Atos Gruppe in Deutschland haftet. Des Weiteren bestanden kurzfristige Finanzforderungen gegen die Atos SE. Die Gesellschaft verfügt derzeit über keine weiteren Finanzierungsmöglichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 bestanden Forderungen aus dem Finanzmittelkonto in Höhe von TEUR 1.136 gegen die Atos Information Technology GmbH, München, (AIT) als Cash Pool-Führerin (Master) im Rahmen des Cash Pooling der Atos Gruppe in Deutschland sowie kurzfristige Finanzforderungen gegen die Atos SE aus dem Verrechnungskonto in Höhe von TEUR 128.896. Die Gesellschaft ist daher in hohem Maße von der Werthaltigkeit dieser Forderungen abhängig.

Daneben ist die Atos-Gruppe nahezu ausschließlicher Auftraggeber im Berichtszeitraum gewesen bzw. ist dies auch für den daran anschließenden Prognosezeitraum.

Die AIT wiederum bedient sich aufgrund ihrer Eigenkapitalsituation des üblichen Mittels einer Zusage ihrer Gesellschafterin, der Atos SE, Frankreich. Zwischen der AIT und der Atos SE besteht daher neben operativen Verflechtungen und einer Einbindung in einen internationalen Atos-Cash Pool bereits seit einigen Jahren eine Patronatserklärung mit einer aktuellen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der AIT und damit der Werthaltigkeit der Forderungen der Gesellschaft im Rahmen des bisher nicht gekündigten Cash Poolings mit der AIT ist daher von der Werthaltigkeit und der weiteren Aufrechterhaltung des internationalen Cash Poolings und der Patronatserklärung zwischen der Atos SE und der AIT im Prognosezeitraum abhängig.

Die Atos SE hat im Juli 2024 ein Schutzschirmverfahren nach französischem Recht eingeleitet und mit notwendiger Zustimmung von Gläubigern und Aktionären vom 27. September 2024 und notwendigem, positiven Gerichtsentscheid vom 24. Oktober 2024 abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss des Schutzschirmverfahrens hat der Atos SE die Umsetzung eines umfangreichen finanziellen Restrukturierungsplans, der u.a. den Tausch von Schulden in Eigenkapital und das Bereitstellen von neuer Liquidität durch die Gläubiger vorsieht, und dem Gläubiger und Aktionäre mit ihrer Abstimmung am 27. September 2024 zugestimmt haben, ermöglicht. Die Atos SE hat am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass die finanzielle Restrukturierung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Über den Prognosezeitraum besteht durch die finanzielle und operative Abhängigkeit von der AIT und der Atos SE sowie die Abhängigkeit von der Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung der AIT durch die Atos SE eine wesentliche Unsicherheit für die Gesellschaft und damit für die Gesellschaft ein Bestandsgefährdendes Risiko.

Wie in den Angaben "Bestandsgefährdende Risiken" im Anhang und im Abschnitt "Bestandsgefährdende Risiken" des Lageberichts dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 7. Juli 2025

Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Sebastian Haas, Wirtschaftsprüfer

André Prengel, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Software 357,79 61.108,72
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
357,79 61.108,72
II. Sachanlagen
1. Mietereinbauten 81.366,18 170.519,78
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.897,08 23.154,82
98.263,26 193.674,60
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 14.100.004,06 14.100.004,06
14.198.625,11 14.354.787,38
B. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 139.550.565,96 132.702.992,66
2. Sonstige Vermögensgegenstände 1.396.956,79 1.407.300,11
140.947.522,75 134.110.292,77
155.146.147,86 148.465.080,15

Passiva

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.002.000,00 1.002.000,00
II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen 58.209.900,77 58.209.900,77
Andere Gewinnrücklagen 111.282,00 111.282,00
IV. Gewinnvortrag 57.264.834,21 57.264.834,21
B. Rückstellungen 116.588.016,98 116.588.016,98
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 14.200.785,94 14.263.815,09
2. Sonstige Rückstellungen 6.794.869,33 2.630.935,78
C. Verbindlichkeiten 20.995.655,27 16.894.750,87
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 87.556,53 83.474,09
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 87.556,53 (Vorjahr: EUR 83.474,09)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 16.962.471,97 13.513.448,59
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 16.962.471,97 (Vorjahr: EUR 13.513.448,59)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 512.447,11 1.385.389,62
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 512.447,11 (Vorjahr: EUR 1.385.389,62)
davon aus Steuern: EUR 444.284,09 (Vorjahr: EUR 1.348.519,33)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 7.173,56 (Vorjahr: EUR 5.468,56)
17.562.475,61 14.982.312,30
155.146.147,86 148.465.080,15

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

2023 Vorjahr
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 30.570.536,59 48.867.748,60
2. Andere aktivierte Eigenleistung 0,00 370,53
3. Sonstige betriebliche Erträge 151.748,35 699.009,75
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren 0,00 -5.403,59
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -12.437.626,68 -17.086.221,05
5. Personalaufwand
a) Gehälter -12.793.463,42 -21.680.898,73
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.946.212,33 -4.903.331,43
davon für Altersversorgung: EUR 231.215,50 (Vorjahr: EUR 551.321,78)
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -159.742,50 -937.905,11
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.500.859,47 -3.364.619,72
8. Erträge aus Beteiligungen 0,00 13.550.000,00
9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 2.478.098,37 5.046.749,41
10. Zinsen und ähnliche Erträge (Vorjahr: Aufwendungen) 352.788,44 -2.374.948,75
davon aus Aufzinsung: EUR 466.963,16 (Vorjahr: EUR 407.970,58)
11. Ergebnis nach Steuern 3.715.267,35 17.810.549,91
12. Sonstige Steuern 0,00 0,00
13. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn (-) -3.715.267,35 -17.810.549,91
14. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeines

Der Jahresabschluss der Atos International Germany GmbH, München, (AIG) ist nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Das Unternehmen ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB und ist bei dem Amtsgericht München unter der Registernummer HRB 128382 eingetragen.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen des HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB Anwendung findet.

Besondere Ereignisse

Mit dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 03.04.2023 und dem Eintrag ins Handelsregister am 28.04.2023 wurde das "Eviden-Geschäft" mit wirtschaftlicher Wirkung auf den 1.10.2022 in die Atos Holding Germany 2 GmbH (jetzt: Eviden International Germany GmbH, München) zu Verkehrswerten ausgegliedert. Hierdurch wurde die AIG Anteilseignerin an der Eviden International Germany GmbH und verbuchte Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 13.550 sowie gleichlautend einen Ausgliederungsertrag.

Bestandsgefährdende Risiken

Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung des Grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

Die Gesellschaft ist in das Cash Concentrating (Cash Pooling) der Atos Gruppe in Deutschland eingebunden und haftet mit dieser Einlage (Cash Pooling-Forderungen zum Stichtag) auch gesamt-schuldnerisch für bestehende Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash Pooling von Gesellschaften der Atos Gruppe in Deutschland. Des Weiteren bestanden kurzfristige Finanzforderungen gegen die Atos SE. Die Gesellschaft verfügt derzeit über keine weiteren Finanzierungsmöglichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 bestanden Forderungen aus dem Finanzmittelkonto in Höhe von TEUR 1.136 gegen die Atos Information Technology GmbH, München, (AIT) als Cash Pool-Führerin (Master) im Rahmen des Cash Pooling der Atos Gruppe in Deutschland sowie kurzfristige Finanzforderungen gegen die Atos SE aus dem Verrechnungskonto in Höhe von TEUR 128.896. Die Gesellschaft ist daher in hohem Maße von der Werthaltigkeit dieser Forderungen abhängig.

Daneben ist die Atos-Gruppe nahezu ausschließlicher Auftraggeber im Berichtszeitraum gewesen bzw. ist dies auch für den daran anschließenden Prognosezeitraum.

Die AIT wiederum bedient sich aufgrund ihrer Eigenkapitalsituation des üblichen Mittels einer Zusage ihrer Gesellschafterin, der Atos SE, Frankreich. Zwischen der AIT und der Atos SE besteht da-her neben operativen Verflechtungen und einer Einbindung in einen internationalen Atos-Cash Pool bereits seit einigen Jahren eine Patronatserklärung mit einer aktuellen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der AIT und damit der Werthaltigkeit der Forderungen der Gesellschaft im Rahmen des bisher nicht gekündigten Cash Poolings mit der AIT ist daher von der Werthaltigkeit und der weiteren Aufrechterhaltung des internationalen Cash Poolings und der Patronatserklärung zwischen der Atos SE und der AIT im Prognosezeitraum abhängig.

Die Atos SE hat im Juli 2024 ein Schutzschirmverfahren nach französischem Recht eingeleitet und mit notwendiger Zustimmung von Gläubigern und Aktionären vom 27. September 2024 und notwendigem, positiven Gerichtsentscheid vom 24. Oktober 2024 abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss des Schutzschirmverfahrens hat der Atos SE die Umsetzung eines umfangreichen finanziellen Restrukturierungsplans, der u.a. den Tausch von Schulden in Eigenkapital und das Bereitstellen von neuer Liquidität durch die Gläubiger vorsieht, und dem Gläubiger und Aktionäre mit ihrer Abstimmung am 27. September 2024 zugestimmt haben, ermöglicht. Die Atos SE hat am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass die finanzielle Restrukturierung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Über den Prognosezeitraum besteht durch die finanzielle und operative Abhängigkeit von der AIT und der Atos SE sowie die Abhängigkeit von der Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung der AIT durch die Atos SE eine wesentliche Unsicherheit für die Gesellschaft und damit für die Gesellschaft ein Bestandsgefährdendes Risiko.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer für Software und Lizenzen beträgt vier bis fünf Jahre.

Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde seit dem Geschäftsjahr 2015 eine weitere Untergliederung der Bilanz in Form des Postens "Mietereinbauten" vorgenommen. Unter diesem Posten wird ein "Business Technology Innovation Center (BTIC)" in den angemieteten Geschäftsräumen in München bilanziert, der für besondere Kundenpräsentationen genutzt wird.

Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen. Technische Anlagen und Maschinen werden über die Laufzeit des Projekts abgeschrieben, für das sie eingesetzt werden. Ihre Nutzungsdauer beträgt jedoch nicht mehr als sieben Jahre. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden über zwei bis zehn Jahre abgeschrieben. Nicht selbstständig nutzbare Anlagen für Arbeitsplatzsysteme wie Desktops, Drucker und Monitore mit einem Netto-Einzelwert bis EUR 800,00 werden einzeln aktiviert und über drei Jahre Nutzungsdauer abgeschrieben. Übrige geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis EUR 800,00 werden im Zugangszeitpunkt erfasst und über die jeweilige Nutzungsdauer von 2 bis 10 Jahren abgeschrieben. Anlagegüter mit Netto-Anschaffungskosten von bis zu EUR 60,00 werden direkt aufwandswirksam erfasst.

Finanzanlagen bewerten wir zu Anschaffungskosten. Wir nehmen Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert am Bilanzstichtag vor, wenn die Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft angesehen wird.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennwerten bilanziert.

Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, ausgewiesen.

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Unter dem Posten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird der positive Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens und dem Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtungen ausgewiesen.

Rückstellungen

Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen wird auf die Ausführungen unter den Angaben zur Bilanz verwiesen.

Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet.

In den Rückstellungen bilden wir für alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen. Diese werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet. Das Abzinsungswahlrecht für kurzfristige Rückstellungen wurde nicht genutzt.

Die Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt unter Anwendung eines Rechnungszinses entsprechend dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre für eine Restlaufzeit von zwei Jahren von 1,03 % (Vorjahr: 0,43 %). Zudem werden ein Einkommenstrend von 2,50 % p.a. sowie die Richttafeln Heubeck 2018 G für die Bewertung herangezogen. Bei der Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen werden nur Mitarbeiter berücksichtigt, die einen Altersteilzeitvertrag bis zum Bilanzstichtag unterzeichnet haben.

Latente Steuern

Bei der Berechnung der latenten Steuern wird das Temporary Konzept angewendet. Die Differenzen zwischen den handelsbilanziellen Wertansätzen und den steuerbilanziellen Wertansätzen wurden aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnisse im Atos-Konzern bei der Atos Information Technology GmbH, München, berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden bei Einbuchung mit dem Devisenkassamittelkurs am Buchungstag umgerechnet. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren bzw. höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Umsatzrealisierung

Bei Dienstleistungsverträgen erfolgt die Umsatzrealisation zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse von TEUR 30.570 enthalten ausschließlich Umsätze an verbundene Unternehmen im In- und Ausland. Die folgende Übersicht enthält die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen Digital (Abk.: DIG) und Tech Foundations (Abk.:Tech):

Aufgliederung nach Tätigkeitsbereichen 2023 Vorjahr
TEUR TEUR
DIG und TECH 4.854 9.719
Function 25.716 39.149
30.570 48.868
Aufgliederung nach Inland und Ausland 2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Inland 5.839 9.433
Ausland 24.731 39.435
30.570 48.868

Von den Umsatzerlösen Ausland werden TEUR 393 (Vorjahr: TEUR 379) im nicht europäischen Ausland generiert.

(2) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 1; Vorjahr: TEUR 335) sowie Erträgen aus der Währungsumrechnung (TEUR 35; Vorjahr: TEUR 261) zusammen.

Periodenfremde Erträge sind in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 335) enthalten.

(3) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Rechts- und Beratungskosten 790 1.151
Miete- und Raumkosten 754 1.076
KFZ-Kosten 335 489
Sonstige Personalaufwendungen 227 42
Reisekosten 125 232
Personalbeschaffungskosten 95 0
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 33 131
Fortbildungskosten 29 43
Versicherungen 4 6
Sonstige 108 194
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.500 3.364

In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 175 (Vorjahr: EUR 0) enthalten.

(4) Erträge aus Beteiligungen

Unter dem Beteiligungsergebnis wurden im Vorjahr Erträge aus der Ausgliederung des "Eviden Geschäft" in Höhe von TEUR 13.550 erfasst.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

(5) Anlagevermögen

Es wird auf die gesonderte Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel) verwiesen, in der die Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt ist.

Eine Anteilsbesitzliste gemäß § 285 Abs. 11 HGB ist als Anlage zum Anhang beigefügt.

(6) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 139.550 132.703
Sonstige Vermögensgegenstände 1.397 1.407
140.947 134.110

Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen kurzfristige Finanzforderungen aus dem Verrechnungskonto gegen die Atos SE (TEUR 128.896; Vorjahr: TEUR 108.497). Zudem werden unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen die Forderungen aus der Ergebnisabführung der applied international informatics GmbH, Berlin, (TEUR 2.478; Vorjahr: TEUR 5.047) an die AIG ausgewiesen. Darüber hinaus resultieren sie aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr (TEUR 5.368; Vorjahr: TEUR 19.159).

(7) Ausschüttungssperre

Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB), die auf Pensionsrückstellungen sowie Altersteilzeitverpflichtungen entfallen, wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte betragen TEUR 11.299 (Vorjahr: TEUR 11.706), der Zeitwert der Vermögenswerte beläuft sich auf TEUR 13.399 (Vorjahr: TEUR 13.072). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde anhand des Nominalbetrags der Bankguthaben oder - soweit einschlägig - anhand von Börsenkursen ermittelt. Der die Anschaffungskosten der Wertpapiere übersteigende gebuchte Betrag abzgl. hierauf entfallender passiver latenter Steuern unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB. Dieser beträgt am 31. Dezember 2023 TEUR 1.433 (Vorjahr: TEUR 932).

Gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von TEUR 217 (Vorjahr: TEUR 988), der durch frei verfügbare Rücklagen abgedeckt ist.

(8) Rückstellungen

31.12.2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 14.201 14.264
Sonstige Rückstellungen 6.795 2.631
20.996 16.895

Die Pensionsrückstellungen umfassen die direkten vertraglichen Versorgungsansprüche der Mitarbeiter sowie deren Anspruch auf Übergangszuschüsse.

Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren wurde die projizierte Einmalbeitragsmethode (Projected-Unit-Credit-Methode) angewandt. Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2018G. Für den Plan "Pensionen (alt)" wurden diese Tafelwerke hinsichtlich der Erwartungen bzgl. künftiger Langlebigkeitsverbesserungen zum 31.12.2023 (wie bereits im Vorjahr) modifiziert. Anstelle der in den RT 2018G standardmäßig angelegten Annahmen zur Langlebigkeitsverbesserung erfolgte die Modellierung künftiger Langlebigkeitsverbesserungen gemäß dem sog. Continuous Mortality Investigation-Ansatz (CMI-Ansatz), bei dem die beobachtbaren Kohorten- und Generationeneffekte der Langlebigkeitsverbesserungen in Deutschland in der Vergangenheit in die Extrapolation künftig unterstellter Langlebigkeitsverbesserungen Eingang findet. Als langfristige Rate der Langlebigkeitsverbesserungen wurde dabei unverändert ein Ansatz von 1,25% p.a. unterstellt. Dieser Ansatz ist konsistent zu den Einschätzungen hinsichtlich der langfristigen Langlebigkeitsentwicklungen in Westeuropa.

Folgende Annahmen wurden der Berechnung zugrunde gelegt:

31.12.2023
Zinssatz (gemäß Vereinfachungsregel § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB) 1,82 %
Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 3,00 %
Erwartete Rentensteigerungen 2,20 %
Zugrunde gelegte Sterbetafeln Richttafeln 2018 G mit CMI Langlebigkeitsverbesserung von 1,25 %

Für den Ausweis in der Bilanz wurden folgende Verrechnungen vorgenommen:

TEUR
Pensionsverpflichtungen zum Erfüllungsbetrag 27.600
Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert (Anschaffungskosten TEUR 11.299) -13.399
Saldo Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 14.201
davon: Rückstellung 14.201
Aktiver Unterschiedsbetrag 0

Aufwendungen und Erträge aus der Aufzinsung und aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen wurden wie folgt verrechnet:

TEUR
Erträge aus Deckungsvermögen 821
Aufwendungen aus Aufzinsung -466
Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung 355

Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde anhand des Nominalbetrags der Bankguthaben oder - soweit einschlägig - anhand von Börsenkursen ermittelt.

Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Belegschaftsbereiche wie Bonusverpflichtungen (TEUR 536; Vorjahr: TEUR 854), Urlaubsrückstände (TEUR 112; Vorjahr: TEUR 199), Rückstellung für Mehrzeiten (TEUR 67; Vorjahr: TEUR 196) sowie Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen (TEUR 4.559; Vorjahr: TEUR 644).

Für den Ausweis der Rückstellung für Altersteilzeit wurden in der Bilanz folgende Verrechnungen vorgenommen:

TEUR
Altersteilzeitverpflichtungen zum Erfüllungsbetrag 264
Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert (Anschaffungskosten TEUR 0) 0
Saldo Altersteilzeit 264
davon: Rückstellung 264
Aktiver Unterschiedsbetrag 0

(9) Verbindlichkeiten

31.12.2023 Vorjahr
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 87 83
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 16.962 13.513
- davon aus Lieferungen und Leistungen: TEUR 153 (Vorjahr: TEUR 3.938)
- davon gegenüber Gesellschafter: TEUR 16.656 (Vorjahr: TEUR 10.518)
Sonstige Verbindlichkeiten 512 1.385
17.562 14.982

Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 16.656 (Vorjahr: TEUR 10.518). Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin beinhalten Forderungen aus Cash-Pooling in Höhe von TEUR 1.631 (Vorjahr: TEUR 3.482), Forderungen aus Lieferung und Leistung TEUR 1.422 (Vorjahr: TEUR 3.938) sowie Verbindlichkeiten aus dem Ergebnisabführungsvertrag TEUR 21.526 (Vorjahr: TEUR 17.810).

V. Sonstige Angaben

(10) Mitglieder der Geschäftsführung

Roland Wossidlo HR Deputy Director, Geschäftsführer, Schwindegg

Die Geschäftsführung übt ihre Tätigkeit hauptberuflich aus. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers haben wir gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

(11) Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer

Im Durchschnitt des Berichtsjahres wurden 111 (Vorjahr: 163) Mitarbeiter beschäftigt.

Durchschnitt 2023 Durchschnitt 2022
Verwaltungsmitarbeiter 111 163

(12) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 73 (Vorjahr: TEUR 210).

(13) Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers stellt sich wie folgt dar:

Honorar für Abschlussprüferleistungen: TEUR 27

(14) Nahestehende Personen und Unternehmen

Die nachfolgende Tabelle umfasst sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen:

Art des Geschäfts Art der Beziehung
Gesellschafterin Tochterunternehmen Verbundene Unternehmen
TEUR TEUR TEUR
Absatzgeschäfte 5.267 63 25.240
Beschaffungsgeschäfte -1.463 -4.289 -7.893
Geleistete Ergebnisabführungen -3.715 0 0
Erhaltene Ergebnisabführungen 0 2.478 0
Geleistete Kostenumlagen 0 0 0
Ausgegebene Finanzierungen 1.631 0 128.896
Erhaltene Finanzierungen 0 0 0
Forderungen aus Ergebnisabführung 0 2.478 0
Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführung 21.526 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.422 0 3.946
Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen 0 0 -306

(15) Haftungsverhältnisse

Die AIG ist in das konzernweite Cash-Pooling über die Commerzbank AG, Hamburg, und die Bank Mendes Gans N.V., Amsterdam, Niederlande, eingebunden und haftet gesamtschuldnerisch für hieraus bestehende Verbindlichkeiten. Auf Basis aktueller Einschätzungen ist eine Inanspruchnahme nicht wahrscheinlich.

(16) Konzernzugehörigkeit

Die AIG ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Atos Information Technology GmbH (AIT). Der Jahresabschluss unserer Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Atos S.E., Bezons/Frankreich, einbezogen, die einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss der Atos S.E. ist am Gesellschaftssitz der Atos S.E., River Ouest, 80 Quai Voltaire, 95870 Bezons/Frankreich, im Registry of Commerce and Companies of Pontoise unter der Referenz 323 623 603 oder über die Internet-Homepage der Konzernmutter (www.atos.net) verfügbar.

Ferner ist die AIG nach § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen. Wir beabsichtigen in diesem Zusammenhang, die Befreiungsregelung gemäß § 291 Abs. 2 HGB in Anspruch zu nehmen.

(17) Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der AIT wird das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2023 an die Muttergesellschaft abgeführt.

(18) Nachtragsbericht

Die Atos SE hat im Juli 2024 ein Schutzschirmverfahren nach französischem Recht eingeleitet und mit notwendiger Zustimmung von Gläubigern und Aktionären vom 27. September 2024 und notwendigem, positiven Gerichtsentscheid vom 24. Oktober 2024 abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss des Schutzschirmverfahrens hat der Atos SE die Umsetzung eines umfangreichen finanziellen Restrukturierungsplans, der u.a. den Tausch von Schulden in Eigenkapital und das Bereitstellen von neuer Liquidität durch die Gläubiger vorsieht, und dem Gläubiger und Aktionäre mit ihrer Abstimmung am 27. September 2024 zugestimmt haben, ermöglicht.

Die Atos SE hat am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass die finanzielle Restrukturierung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Am 2. Juni 2025 veröffentlichte die Atos-Gruppe, dass der französische Staat ein verbindliches Angebot für einige Bereiche der Sparte Advanced Computing vorgelegt hat. Es wird erwartet, dass der Vertrag im Sommer 2025 unterschrieben wird und die Transaktion im Jahr 2026 abgeschlossen wird.

 

München, den 7. Juli 2025

Atos International Germany GmbH

Roland Wossidio

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

Bruttobuchwerte
Stand 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 1.035.446,10 0,00 62,90 1.035.383,20
1.035.446,10 0,00 62,90 1.035.383,20
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 891.535,98 0,00 0,00 891.535,98
2. Technische Anlagen und Maschinen 612,50 0,00 0,00 612,50
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 221.476,95 4.448,79 826,35 225.099,39
1.113.625,43 4.448,79 826,35 1.117.247,87
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 14.100.004,06 0,00 0,00 14.100.004,06
14.100.004,06 0,00 0,00 14.100.004,06
16.249.075,59 4.448,79 889,25 16.252.635,13
kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2023
EUR TEUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 974.337,38 60.688,03 0,00 1.035.025,41
974.337,38 60.688,03 0,00 1.035.088,31
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 721.016,20 89.153,60 0,00 810.169,80
2. Technische Anlagen und Maschinen 612,50 0,00 0,00 612,50
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 198.322,13 9.900,87 20,69 208.202,31
919.950,83 99.054,47 20,69 1.018.984,61
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
1.894.288,21 159.742,50 20,69 2.054.010,02
Nettobuchwerte
Stand 31.12.2023 Vorjahr 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 357,79 61.108,72
357,79 61.108,72
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 81.366,18 170.519,78
2. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 0,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.897,08 23.154,82
98.263,26 193.674,60
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 14.100.004,06 14.100.004,06
14.100.004,06 14.100.004,06
14.198.625,11 14.354.787,38

Beteiligungen im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Finanzanlagen ab Anteil 20 %

Nr. Name und Sitz der Gesellschaft Anteil % Ergebnis 2023 Eigenkapital per 31.12.2023
in TEUR in TEUR
1 Eviden International Germany 100,00 688 14.171
2 applied international informatics GmbH, Berlin 100,00 0 13.681 1)

1) Nach Ergebnisabführung an die Atos International Germany GmbH, München

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Geschäftsmodell, Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Branchenentwicklung

Die Atos International Germany GmbH (AIG) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Atos Information Technology GmbH (AIT). AIG ist der deutsche Teilbereich der globalen Funktionen des Atos- Konzerns und erbringt Headquarter-Funktionen sowie globale Unterstützungsleistungen für konzernweite Ausschreibungen in den Bereichen Digital (Abk.: DIG) und Tech Foundations (Abk.: TECH). Vor diesem Hintergrund erbringt die Gesellschaft zum einen direkte Vertriebsunterstützungsleistungen sowie indirekte Vertriebsunterstützungsleistungen in den Bereichen des Einkaufs, der rechtlichen Beratung, der Kommunikation, des Marketings und des Controllings bzw. der Buchhaltung (Functions).

In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft in das Verrechnungspreissystem des Atos-Konzerns eingebunden, welches ihr eine Operating Margin in Höhe von 6 % des Personalaufwandes zusichert. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Branchenentwicklung haben somit keinen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der AIG.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Ein prägender Bestandteil der Unternehmensphilosophie ist die Berücksichtigung von Arbeitnehmerbelangen. Die gesamte Atos-Gruppe fördert durch eine angemessene Entlohnung und Ausbildung die Motivation und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter. Für die AIG als modernes Technologieunternehmen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Basis des Erfolgs unseres Unternehmens. Durch interne und externe Schulungen werden die Mitarbeiter darauf vorbereitet, sich den ständig wandelnden Marktanforderungen anzupassen. Die Mitarbeiterzufriedenheit wird über Mitarbeiterbefragungen auf Ebene aller deutschen Atos-Gesellschaften gemessen. Hierbei wurden sowohl Aspekte identifiziert, die Verbesserungspotentiale bieten, als auch Punkte, bei denen sich Atos von anderen Arbeitgebern abhebt. Insgesamt wurde die Mitarbeiteridentifikation durch uns als zufriedenstellend eingestuft.

Nicht zuletzt aufgrund der steigenden Anzahl internationaler Geschäftsbeziehungen legt die Geschäftsführung Wert darauf, eine weltoffene internationale Unternehmenskultur aufrechtzuerhalten, in der unterschiedliche Sichtweisen, kulturelle Prägungen und Meinungen vorherrschen. Im Rahmen von Mitarbeiterbefragungen wurde identifiziert, dass sich Atos durch ein internationales und innovatives Umfeld auszeichnet. Hierdurch sehen wir uns bestätigt, dass die Bemühungen zu einer weltoffenen internationalen Unternehmenskultur Wirkung zeigen.

Zentraler immaterieller Wert ist die Qualität der Kundenbeziehung der operativ tätigen Gesellschaften des Atos-Konzerns. Durch Fokussierung auf die Wünsche der Kunden wollen wir diese Beziehungen intensivieren und die Kundenzufriedenheit steigern. Auf diese Weise sollen auch die Bekanntheit der Marke Atos verbessert und der Unternehmenswert gesteigert werden. Die Kundenzufriedenheit wird dabei durch den persönlichen Kontakt zum Kunden gepflegt. Insgesamt haben wir den Eindruck, dass sich die Wahrnehmung der Marke Atos hierdurch in den letzten Jahren deutlich erhöht hat.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Das Unternehmen in Summe wird primär über das Verrechnungspreissystem des Atos-Konzerns und den Cashflow sowie den Bestand des Finanzmittelfonds gesteuert. Operationalisiert auf die einzelnen Projekte erfolgt die Steuerung über die in den Projekten erzielten Deckungsbeiträge.

Vor diesem Hintergrund ist die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft losgelöst von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu sehen. Die Steuerung der Gesellschaft erfolgt primär über die Operating Margin, die sich aus einem Gewinnaufschlag von 6 % auf den Personalaufwand ergibt, sowie den Finanzmittelfonds, der durch den Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit sowie die Ergebnisabführungen von der applied international informatics GmbH, Berlin, und an die Atos Information Technology GmbH, München, bestimmt wird.

Ertragslage

Infolge der Ausgliederung des "Eviden-Geschäfts" in die Eviden International Germany GmbH ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr nur eingeschränkt möglich.

Die AIG erbringt Headquarter-Funktionen sowie globale Unterstützungsleistungen für die Bereiche DIG und TECH. In diesem Zusammenhang wurden im Geschäftsjahr 2023 konzerninterne Umsätze von TEUR 30.570 (Vorjahr: TEUR 48.868) erzielt.

Zur Erzielung der Umsatzerlöse werden dabei neben dem Einsatz eigener Mitarbeiter weltweit auch Dienstleistungen von anderen operativen Atos-Gesellschaften in Anspruch genommen. Vor diesem Hintergrund wurden im Geschäftsjahr 2023 Leistungen für TEUR 13.645 (Vorjahr: TEUR 18.746) von verbundenen Unternehmen bezogen.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 111 Mitarbeiter (Vorjahr: 163 Mitarbeiter) beschäftigt, was zu einem Personalaufwand von TEUR 14.740 (Vorjahr: TEUR 26.584) führte. Der Rückgang des Personalaufwandes beruht dabei vor allem aus der Ausgliederung der Eviden Mitarbeiter zum 01.10.2022.

Im Rahmen der Erbringung der Headquarter-Funktionen und globalen Unterstützungsleistungen fielen sonstige betriebliche Aufwendungen von TEUR 2.501 (Vorjahr: TEUR 3.364) an. Diese entfielen im Wesentlichen auf Rechts- und Beratungskosten (TEUR 790; Vorjahr: TEUR 1.151), Mietaufwendungen (TEUR 754; Vorjahr: TEUR 1.076), KFZ -Kosten (TEUR 335; Vorjahr: TEUR 489) sowie Reisekosten (TEUR 125; Vorjahr: TEUR 232).

Die Gesellschaft stellt einen Teilbereich der globalen Funktionen des Atos-Konzerns dar, dessen Leistungen an die operativ tätigen Gesellschaften weiterverrechnet werden. Die internen Leistungen der AIG werden auf Basis von konzerneinheitlichen Verrechnungssätzen (cost plus 6 %) an die operativen Atos- Gesellschaften verrechnet. Externe Leistungen werden ohne Aufschlag weiterverrechnet. Von anderen Atos-Gesellschaften mit Aufschlag bezogene Leistungen werden im Fall einer Weiterbelastung ohne Aufschlag weiterberechnet.

Zentrale Steuerungsgröße ist die Operating Margin (6% des Personalaufwands). Die Operating Margin (vor Zinsen, Ergebnisabführung der Tochtergesellschaft und Steuern) beträgt im Geschäftsjahr 2023 TEUR 884 (Vorjahr: TEUR 1.589). Diese Entwicklung entsprach nicht ganz unseren Erwartungen (Mio. EUR 0,5 bis Mio. EUR 0,8).

Vermögenslage

Die Vermögenslage stellt sich im Vergleich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Bilanz 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung
(in TEUR)
Anlagevermögen 14.199 14.355 -156
Umlaufvermögen 141.315 134.110 7.205
Summe Aktiva 155.514 148.465 7.049
Eigenkapital 116.588 116.588 0
Rückstellungen 20.996 16.895 4.101
Verbindlichkeiten 17.930 14.982 2.948
Summe Passiva 155.514 148.465 7.049

Der Rückgang des Anlagevermögens um TEUR 156 begründet sich aus der planmäßigen Abschreibung auf Sachanlagevermögen.

Der Anstieg des Umlaufvermögens um TEUR 7.205 resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Cash-Pooling-Forderungen haben sich um TEUR 20.399 erhöht gegenläufig haben sich Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Lieferung und Leistung haben sich um TEUR 13.887 verringert. Die Forderungen aus der Ergebnisabführung der aii an die AIG haben sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 2.568 verringert.

Die Eigenkapitalquote ist zum Bilanzstichtag um 3,5 %-Punkte auf 75,0 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Diese Entwicklung beruht bei einem unveränderten Eigenkapital hauptsächlich auf dem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Die Rückstellungen haben sich insgesamt von TEUR 16.895 zum 31. Dezember 2021 auf TEUR 20.996 und damit um TEUR 4.101 erhöht. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf den Anstieg in den Rückstellungen für ausstehende Rechnungen zurückzuführen (+TEUR 3.915).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Berichtsjahr um TEUR 4 erhöht. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind um TEUR 3.816 erhöht, insbesondere aufgrund der Verbindlichkeit aus der Ergebnisabführung gegenüber der Gesellschafterin.

Zentrale Steuerungsgröße in der Vermögenslage ist der Bestand des Finanzmittelfonds, der aus den Cash-Pooling-Forderungen gegen die AIT und dem Verrechnungskonto gegen die Atos S.E., Bezons, Frankreich, besteht. Zum 31. Dezember 2023 ergab sich ein Finanzmittelfonds von TEUR 130.527 (Vorjahr: TEUR 111.979). Diese Entwicklung entsprach nicht unseren Erwartungen, da wir mit einem gleichbleibenden Bestand der Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen gerechnet haben.

Finanzlage

Die Liquidität der Gesellschaft ist durch die Teilnahme am konzernweiten Cash-Management gesichert. Für die Zukunft sehen wir Risiken in Bezug auf die Bestandsgefährdung, die unter dem Abschnitt Bestandsgefährdende Risiken detaillierter erläutert werden.

Der ermittelte Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2023 der AIG in Höhe von TEUR 130.527 (Vorjahr: TEUR 111.979) setzt sich aus Forderungen aus Cash-Pooling und einem Verrechnungskonto zusammen.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt für das Geschäftsjahr 2023 TEUR 10.682 (Vorjahr: TEUR 4.457).

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt TEUR 5.042 (Vorjahr: TEUR 5.285). Der positive Cashflow aus Investitionstätigkeit beruht auf der Zahlung der Ergebnisabführung der applied international informatics GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von TEUR 5.046. Gegenläufig wirkten sich Anschaffungskosten für Investitionen in das Anlagevermögen aus.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit veränderte sich von TEUR -51.575 auf TEUR 0.

Die zentrale Steuerungsgröße ist der Operative Cashflow. Dieser betrug im Geschäftsjahr 2023 TEUR 10.682 (Vorjahr: TEUR 4.457).

Gesamtaussage zur Lage

Die Gesellschaft agiert operativ als Teilbereich der globalen Holdingfunktionen. Vor diesem Hintergrund wird die Lage der Gesellschaft nicht eigenständig beobachtet, sondern nur vor dem Hintergrund der weltweiten Unterstützungsfunktionen im Atos-Konzern. Das vorrangige Ziel ist hierbei die konsequente Nutzung von Größenvorteilen in Bezug auf Kostenpositionen sowie die noch größere Sichtbarkeit im Markt. In ihrer Rolle als übergreifende Support-Organisation unterstützt die AIG die operativen Einheiten des Atos-Konzerns in der Umsetzung ihrer Ziele. Nach den Veröffentlichungen des Atos- Konzerns konnte man die Wahrnehmung am Markt weiter erhöhen, was unter anderem auch auf die Organisation der Unterstützungsfunktionen zurückzuführen ist. Die AIG ist maßgeblich in die Angebotsaktivitäten der operativen deutschen Gesellschaften eingebunden. Obwohl die Steuerungsgröße Operating Margin nicht unserer Erwartung entsprach, erachten wir weiterhin die Geschäftsentwicklung positiv. Die Operating Margin lag mit TEUR 884 unter der Operating Margin aus dem Vorjahr (TEUR: 1.589), trotz des Rückganges ist die Operating Margin als positiv zu beurteilen. Der Finanzmittelfond hat sich deutlich gegenüber dem Vorjahr von TEUR 111.979 auf TEUR 130.527 erhöht.

Risikomanagement

Das Risikomanagement der AIG ist wesentlich von der Risikopolitik der gesamten Atos-Gruppe abhängig. Die Risikopolitik des Konzerns besteht darin, vorhandene Chancen optimal auszuschöpfen und die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur einzugehen, um damit einen entsprechenden Mehrwert zu schaffen. Daher ist das Risikomanagement integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen.

Grundsätze, Prozesse und Verantwortlichkeiten sind so definiert und etabliert, dass sie eine korrekte und zeitnahe Bilanzierung aller geschäftlichen Transaktionen gewährleisten, eine frühzeitige Identifizierung von Risiken ermöglichen sowie laufend verlässliche Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens zur internen und externen Verwendung liefern können.

Die Risiken des Konzerns werden unterschieden in Basisrisiken (die unabhängig vom Geschäftsverlauf allein mit der Geschäftstätigkeit einhergehen, insbesondere Infrastrukturrisiken), operative Geschäftsrisiken und strategische Risiken.

Die AIG ist in das Risikomanagement der Atos-Gruppe integriert. Im Rahmen dieses Risikomanagements findet eine regelmäßige Risikoanalyse und -auswertung statt.

Risikoberichterstattung über finanzwirtschaftliche Risiken

Die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten hat für die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der AIG keine Bedeutung.

Risiken aus Währungsschwankungen werden nicht abgesichert, die operativen Geschäfte werden jedoch im Wesentlichen nicht in Fremdwährung abgewickelt, so dass hier kein Risiko für die Gesellschaft gesehen wird.

Durch die Einbindung in das Verrechnungspreissystem des Atos-Konzerns sind wir keinem wesentlichen Marktpreisänderungs- und Kostenrisiko ausgesetzt.

Die Finanzierung erfolgt derzeit ausschließlich aus Eigenmitteln sowie dem Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit. Aufgrund des derzeit bestehenden Finanzmittelfonds bestehen Risiken in Bezug auf die Bestandsgefährdung, die unter dem Abschnitt Bestandsgefährdende Risiken detaillierter erläutert werden.

Chancen- und Risikobericht

Durch die Einbindung in das Verrechnungspreissystem ist die AIG keinen wesentlichen Risiken ausgesetzt, die das Geschäftsmodell gefährden könnten. Wir gehen davon aus, dass wir auch im kommenden Jahr unverändert in das bestehende Verrechnungspreissystem eingebunden sein werden. Die wirtschaftliche Entwicklung der AIG ist aber von der Beauftragung durch Konzerngesellschaften abhängig. Gehen die Beauftragungen zurück, hat dies direkte Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis. Die Gesellschaft ist daher finanziell sowie auch operativ von der Beauftragung durch die Atos-Gruppe abhängig.

Chancen bestehen insbesondere darin, das marktbezogene Know-how der AIG zur Gewinnung neuer Kunden einzusetzen und weiterzuentwickeln. Die Zusammenarbeit mit den Konzerngesellschaften führt auch zu Chancen, die Leistungen der AIG über den Vertrieb anderer Atos-Gesellschaften einem größeren Kundenkreis anzubieten und durch Konsolidierungen und Harmonisierung weitere Kostensenkungspotentiale zu erzielen.

Bestandsgefährdende Risiken

Die Gesellschaft ist in das Cash Concentrating (Cash Pooling) der Atos Gruppe in Deutschland eingebunden und haftet mit dieser Einlage (Cash Pooling-Forderungen zum Stichtag) auch gesamtschuldnerisch für bestehende Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash Pooling von Gesellschaften der Atos Gruppe in Deutschland. Des Weiteren bestanden kurzfristige Finanzforderungen gegen die Atos SE. Die Gesellschaft verfügt derzeit über keine weiteren Finanzierungsmöglichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 bestanden Forderungen aus dem Finanzmittelkonto in Höhe von TEUR 1.136 gegen die Atos Information Technology GmbH, München, (AIT) als Cash Pool-Führerin (Master) im Rahmen des Cash Pooling der Atos Gruppe in Deutschland sowie kurzfristige Finanzforderungen gegen die Atos SE aus dem Verrechnungskonto in Höhe von TEUR 128.896. Die Gesellschaft ist daher in hohem Maße von der Werthaltigkeit dieser Forderungen abhängig.

Daneben ist die Atos-Gruppe nahezu ausschließlicher Auftraggeber im Berichtszeitraum gewesen bzw. ist dies auch für den daran anschließenden Prognosezeitraum.

Die AIT wiederum bedient sich aufgrund ihrer Eigenkapitalsituation des üblichen Mittels einer Zusage ihrer Gesellschafterin, der Atos SE, Frankreich. Zwischen der AIT und der Atos SE besteht daher neben operativen Verflechtungen und einer Einbindung in einen internationalen Atos-Cash Pool bereits seit einigen Jahren eine Patronatserklärung mit einer aktuellen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der AIT und damit der Werthaltigkeit der Forderungen der Gesellschaft im Rahmen des bisher nicht gekündigten Cash Poolings mit der AIT ist daher von der Werthaltigkeit und der weiteren Aufrechterhaltung des internationalen Cash Poolings und der Patronatserklärung zwischen der Atos SE und der AIT im Prognosezeitraum abhängig.

Die Atos SE hat im Juli 2024 ein Schutzschirmverfahren nach französischem Recht eingeleitet und mit notwendiger Zustimmung von Gläubigern und Aktionären vom 27. September 2024 und notwendigem, positiven Gerichtsentscheid vom 24. Oktober 2024 abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss des Schutzschirmverfahrens hat der Atos SE die Umsetzung eines umfangreichen finanziellen Restrukturierungsplans, der u.a. den Tausch von Schulden in Eigenkapital und das Bereitstellen von neuer Liquidität durch die Gläubiger vorsieht, und dem Gläubiger und Aktionäre mit ihrer Abstimmung am 27. September 2024 zugestimmt haben, ermöglicht. Die Atos SE hat am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass die finanzielle Restrukturierung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Über den Prognosezeitraum besteht durch die finanzielle und operative Abhängigkeit von der AIT und der Atos SE sowie die Abhängigkeit von der Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung der AIT durch die Atos SE eine wesentliche Unsicherheit für die Gesellschaft und damit für die Gesellschaft ein Bestandsgefährdendes Risiko.

Prognosebericht

Durch die enge Einbindung in die Aufbauorganisation und in die Prozesse der Atos-Gruppe ergeben sich für die Geschäftsentwicklung der AIG positive Effekte. Für die Zukunft wird eine positive Entwicklung erwartet. Dies kann sich sowohl auf der Umsatzseite durch weitere Aufträge der operativen Atos-Gesellschaften als auch kostenseitig durch Einspareffekte im Rahmen von Synergien widerspiegeln. Die Einbindung in den Atos-Konzern eröffnet für die AIG zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten im regionalen Bereich und ermöglicht auch einen Vertrieb des Portfolios der AIG an von der Atos-Gruppe betreute Branchen. Durch die Nutzung der Vertriebskanäle der Schwestergesellschaften erreicht die AIG eine deutlich verbesserte Auslastung, dies gilt insbesondere für den Bereich Infrastructure & Data Management.

Die AIG war im Jahr 2024 und wird in den darauffolgenden Geschäftsjahren in das Verrechnungspreissystem des Atos-Konzerns eingebunden sein. Für das Geschäftsjahr 2024 betrug die Mitarbeiterzahl 86 und der Personalaufwand Mio. EUR 11,6 bei einer Operating Margin von Mio. EUR 0,7. Für das Jahr 2025 planen wir mit einem Personalaufwand von Mio. EUR 9,5 und einer Operating Margin von Mio. EUR 0,4 bis 0,6 Mio. EUR. Hinsichtlich der Entwicklung des Cashflows erwarten wir eine vergleichbare Größenordnung wie die Operating Margin. Der Finanzmittelfonds hat sich in 2024 durch die Ergebnisabführungen der applied international informatics GmbH, Berlin um ca. Mio. EUR 2,4 erhöht und gegenläufig durch die Ergebnisabführung an die Gesellschafterin um TEUR 17.810 verringert. Der Finanzmittelfonds beträgt in 2024 Mio. EUR 114.967. Weiterhin erhöht der positive operative Cashflow den Finanzmittelfonds. In 2025 erwarten wir einen Finanzmittelfonds in Höhe von Mio. EUR 111,2.

Durch die angemessene Vergütung unserer Mitarbeiter sehen wir uns gut aufgestellt, um die Mitarbeitermotivation langfristig erhalten und steigern zu können. Verankerung von Innovation in der Organisation ist ein wichtiger Indikator für den Erfolg unserer übergreifenden Geschäftsentwicklung. Nachhaltige Produktivitätssteigerung durch unsere Effizienzsteigerungsprogramme Top und Lean unterstützt uns in der weiteren erfolgreichen Umsetzung unserer Mittelfristplanung. Vor diesem Hintergrund erwarten wir auch für die folgenden Geschäftsjahre eine weitere Steigerung der Wahrnehmung im deutschen Markt und damit einhergehend eine Stärkung der Marke Atos.

 

München, den 7. Juli 2025

Atos International Germany GmbH

Roland Wossidlo

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