GERLACH
WOHNUNGSBAU AG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
260.637,87 |
261.324,87 |
| I.
Sachanlagen |
260.637,87 |
261.324,87 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.524.698,38 |
6.733.090,62 |
| I.
Vorräte |
9.522.586,75 |
5.616.463,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
582.638,22 |
679.410,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
419.473,41 |
437.216,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.497,70 |
4.532,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.796.833,95 |
6.998.947,57 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
365.573,69 |
365.573,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
332.339,72 |
332.339,72 |
| II.
Gewinnrücklagen |
33.233,97 |
33.233,97 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
666.210,00 |
1.576.350,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.765.050,26 |
5.057.023,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.796.833,95 |
6.998.947,57 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die Gerlach Wohnungsbau AG mit Sitz in Hamburg ist
beim Amtsgericht Hamburg in Abteilung B unter der Nummer
70601 eingetragen.
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember
2022 eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde in
entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buchs
des HGB für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Von den größenabhängigen Erleichterungen
der §§ 274a und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch
gemacht.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 265 bis 277
HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren angewendet. Das Prinzip der
Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter
Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften
der §§ 252 bis 256a HGB und der für
Kapitalgesellschaften geltenden besonderen Ansatz- und
Bewertungsbestimmungen der §§ 268 bis 274a HGB
sowie den rechtsformspezifischen Vorschriften der
§§ 150 bis 160 AktG. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden unverändert gegenüber
dem Vorjahr beibehalten und entsprechen dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung, dem Vorsichts- und
Reali-sationsprinzip sowie den Grundsätzen der
Bewertungsstetigkeit, Einzelbewertung und
Periodenabgrenzung.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
2.
Erläuterungen zur Bilanz
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet. Die der Bemessung der
linearen Abschreibungssätze zugrunde gelegten
Nutzungsdauern betragen bei Bauten zwischen 25 und 50
Jahren, bei den übrigen wirtschaftlichen
Vermögensgegenständen zwischen 3 und 15 Jahren.
Auf Zugänge von wirtschaftlichen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wird wie im Vorjahr der anteilig auf den Zeitraum der
betrieblichen Nutzung im Zugangsjahr entfallende lineare
Jahresabschreibungsbetrag verrechnet. Abschreibungen auf
Abgänge erfolgen ebenfalls zeitanteilig für den
Zeitraum der Nutzung im Geschäftsjahr bis zum
Abgangszeitpunkt.
Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von
abnutzbaren geringwertigen beweglichen
Anlagegegenständen mit einem Betrag von mehr als EUR
250,00 bis in Höhe von EUR 1.000,00, vermindert um
einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, werden in einen
Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG eingestellt, der
jährlich um ein Fünftel um Abschreibungen
gemindert und im auf die vollständige Abschreibung
folgenden Geschäftsjahr als Abgang behandelt wird.
Entsprechende Kosten für die Anschaffung von
Vermögensgegenständen bis zur Höhe von EUR
250,00 werden unmittelbar als betrieblicher Aufwand
erfasst.
Die
Vorräte sind unter Berücksichtigung des
strengen Niederstwertprinzips zu Herstellungskosten
bewertet worden. Die Herstellungskosten umfassen die
Material-, Fertigungs- und Sondereinzelkosten sowie die
notwendigen Gemeinkosten.
Bei der Ermittlung des Gemeinkostenzuschlags wird
grundsätzlich ein Zuschlagssatz auf die angefallenen
Baukosten von 10 % verwendet, es sei denn, dieser
Zuschlagssatz führt auf Grund großer Bauvolumen
zu unplausiblen Ergebnissen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert unter Abzug erforderlicher
Wertberichtigungen angesetzt.
Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
Einzelwertberichtigungen und für das allgemeine
Kreditrisiko eine Pauschalwertberichtigung von 0,5 v. H.
der Forderungen in Abzug gebracht.
Die Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten sind in Höhe des jeweiligen
Nominalbetrages angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten die
Ausgaben vor dem Stichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Das
Eigenkapital der Gesellschaft wird zum jeweiligen
Nennwert bilanziert.
Das als
gezeichnetes Kapital zum Nominalbetrag ausgewiesene
Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert
zum Vorjahr EUR 332.339,72 (entspricht DM 650.000,00). Es
ist in 1.300 Stückaktien à EUR 255,64
(entspricht DM 500,00) eingeteilt.
1.274 (31.12.2019: 1.274) Stückaktien befinden
sich im Besitz der Kommanditgesellschaft in Firma Theo
Gerlach Wohnungsbau-Unternehmen GmbH & Co. KG,
Hannover, mit der seit dem 1. Januar 1976 ein
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht.
Die in der Bilanz ausgewiesene
Gewinnrücklage/gesetzliche Rücklage wird
mit dem höchstmöglichen gesetzlichen und
satzungsgemäßen Stand (10 % des Grundkapitals)
ausgewiesen.
Die
sonstigen Rückstellungen werden mit dem
jeweiligen nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet und
sichern erkennbare Risiken in ausreichender Höhe ab.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Vermerke zu den Verbindlichkeiten (in Klammern
Vorjahr)
- Restlaufzeit bis ein Jahr: TEUR 8.024 (TEUR
3.238)
- Restlaufzeit mehr als ein Jahr: TEUR 1.741
(TEUR 1.819)
- davon mehr als fünf Jahre: TEUR 1.584
(TEUR 1.662)
- aus Steuern: TEUR 10 (TEUR 8)
- durch Pfandrechte oder branchenübliche
Eigentumsvorbehalte besichert: TEUR 3.102 (TEUR 2.390)
3.
Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB)
Haftungsverhältnisse aus der Begebung von
(grundpfandrechtlichen) Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten sind am 31. Dezember 2022 in Höhe
von EUR 2.702.966,13 (31. Dezember 2021: TEUR 2.703,0)
vorhanden. Die Sicherheiten sind ausschließlich
für Verbindlichkeiten bei verbundenen Unternehmen
bestellt. Der Vorstand schätzt die Wahrscheinlichkeit
der Inanspruchnahme als gering ein, da die Finanzkraft der
Unternehmensgruppe Gerlach ausreichend ist, auch
zukünftigen Verpflichtungen vollumfänglich
nachzukommen.
4.
Sonstige Angaben
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in
Höhe von EUR 43.554,00 p. a. (31.12.2021:
TEUR 43,6 p. a.) bzw. insgesamt EUR 87.108,00
(31.12.2021: TEUR 130,7) resultieren aus einem Mietvertrag,
dessen Laufzeit sich bis zum 31.12.2024 erstreckt.
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 12 (2021: 11) Mitarbeiter.
Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Theo
Gerlach Wohnungsbau-Unternehmen GmbH & Co. KG,
Hannover.
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, 2. Mai 2023
gez.
Gregor-Alexander Gerlach, (Vorstand)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2023
festgestellt.
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