Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 5446
Eingetragen
13.3.2003
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialReparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Elektro- und Installationsarbeiten jeder Art sowie der Verkauf von Elektro- und sonstigen einschlägigen Artikeln dergleichen oder einer artverwandten Branche.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Bernd Friedensdorf
seit 13.3.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Greuling GmbH

Wuppertal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 2.364,00 4.812,00
I. Sachanlagen 2.364,00 4.812,00
B. Umlaufvermögen 64.416,92 88.550,09
I. Vorräte 9.948,96 17.087,86
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 52.528,23 54.855,36
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.939,73 16.606,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 66.780,92 93.362,09

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 31.549,45 40.299,29
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 14.734,70 -14.166,90
III. Jahresfehlbetrag 8.749,84 -28.901,60
B. Rückstellungen 12.123,52 12.425,52
C. Verbindlichkeiten 22.960,60 40.161,28
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 22.960,60 40.161,28
D. Rechnungsabgrenzungsposten 147,35 476,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 66.780,92 93.362,09

sonstige Berichtsbestandteile

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss,zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften (HGB und GmbHG) erstellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.

I. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251 HGB)

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.

2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

II. Bewertungsvorschriften (§ 252 - § 256 HGB)

1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung wurden, soweit steuerlich zulässig, genutzt.

Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 (2) EStG wurde Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten und zwar unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten gemäß § 255 (2) S. 2 HGB mit den gemäß R 33 EStR einzubeziehenden Aufwendungen unter Einbeziehung der notwendigen Gemeinkosten und anderer Kostenbestandteile nach § 255 (2) S. 3 und 4 HGB.

5. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt.

Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

6. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

7. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

8. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

B. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:

Herr Bernd Friedensdorf

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2016 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

5 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.