Careproof GmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gottfried Holger Eich seit 25.11.2019 | Vorstandsmitglied |
Florian Dr. Reuther seit 1.10.2009 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Medicator AGKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen wir wie folgt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Medicator AG, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Medicator AG, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Medicator AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 29. Februar 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
Dr.
Thomas Varain
Torben
Geppert
Bilanz zum 31. Dezember 2023A k t i v a
P a s s i v a
Gewinn-
und Verlustrechnung
|
| 2023 | 2022 | |
| EUR | EUR | |
| 7. Einstellung in die gesetzliche Rücklage | -1.273,38 | 0,00 |
| 8. Jahresgewinn /-fehlbetrag | 24.194,28 | -4.598,95 |
| 9. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 28.038,43 | 32.637,38 |
| 10. Bilanzgewinn | 52.232,71 | 28.038,43 |
| 1. Sonstige betriebliche Erträge | 455,00 | 0,00 |
| 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -8.490,10 | -7.673,66 |
| 3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 33.502,76 | 3.074,71 |
| davon aus verbundenen
Unternehmen:
- € 0,00 (Vorjahr: € 0,00) - |
||
| 4. Ergebnis der gewöhnlichen | ||
| Geschäftstätigkeit | 25.467,66 | -4.598,95 |
| 5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0,00 | 0,00 |
| 6. Jahresüberschuss /-fehlbetrag | 25.467,66 | 4.598,95 |
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind mit Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibung angesetzt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert bewertet.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des voraussichtlichen Bedarfs ermittelt.
B. Sonstige Angaben
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB.
Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat vorschlagen, den zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 52.232,71 auf neue Rechnung vorzutragen.
Köln, den 28. Februar 2024
Vorstand
gez. Dr. Florian Reuther
gez. Holger Eich
1. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft
Die Medicator AG hat als Unternehmensgegenstand die Übernahme der Aufgaben des gesetzlichen Sicherungsfonds gemäß §§ 223, 224 Versicherungsaufsichtsgesetz. Dieser Sicherungsfonds schützt die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen oder sonstiger begünstigter Personen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der angeschlossenen privaten Krankenversicherungen. Darüber hinaus nimmt die Medicator AG die Aufgabe eines freiwilligen Sicherungsfonds der Privaten Krankenversicherung wahr, der bereits vor Feststellung des Sicherungsfalls durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht tätig werden kann.
Um im Krisenfall die ersten Maßnahmen einleiten zu können, hält die Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Anforderungen einen Betrag von mindestens 1 Mio. € als eigene Mittel vor. Die Haftungssumme als gesetzlicher Sicherungsfonds beträgt gemessen an den versicherungstechnischen Rückstellungen der angeschlossenen Krankenversicherungsunternehmen zum 31. Dezember 2022 ca. 681 Mio. €; als freiwilliger Sicherungsfonds zusätzlich 1 Mrd. €.
Die Gesellschaft unterhält derzeit keinen aktiven Geschäftsbetrieb. Aufgrund des sich erholenden Zinsniveaus und trotz der aufsichtsrechtlichen Vorgaben an die Liquidität der Anlage hat die Medicator AG im Jahr 2023 wieder Zinserträge erwirtschaftet. Andere nennenswerte Erträge waren nicht zu verzeichnen. Im Gegensatz zu den Vorjahren konnten aus den Erträgen die betrieblichen Aufwendungen, im Wesentlichen Prüfungs- und Abschlusskosten, finanziert werden. Es entstand ein Jahresüberschuss von ca. 25 T€.
Die liquiden Mittel sind deswegen leicht gestiegen; die gesetzlich vorgeschriebene Liquiditätsreserve von 1 Mio. Euro ist somit weiterhin vorhanden.
2. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft
Die fortdauernden wirtschaftlichen Unsicherheiten vor dem Hintergrund verschiedener Krisen haben den Vorstand zu besonderer Aufmerksamkeit und allgemeinen Vorkehrungen im Hinblick auf das mögliche Eintreten eines Sicherungsfalles veranlasst. Alle Stresstests und sonstigen Indikatoren haben jedoch nach Kenntnis der Medicator AG keinerlei Anzeichen dafür erbracht, dass ein Krankenversicherungsunternehmen in finanzielle Bedrängnis oder gar existenzielle Schwierigkeiten geraten wäre. Der Vorstand hat auch sonst keine Anhaltspunkte dafür, dass bei einer angeschlossenen Einrichtung eine solche Situation droht. Insofern ist weiterhin keine Notwendigkeit gegeben, den Geschäftsbetrieb für operative Aufgaben auszubauen.
Der Vorstand hat sich jedoch weiterhin der Bereitschaft einer Task Force aus den Unternehmen, mit denen Funktionsausgliederungsverträge bestehen, versichert, die in einem eventuellen Krisenfall zum unverzüglichen Einsatz zur Verfügung stehen. In Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde weiterhin das Handbuch für den Sicherungsfall fortlaufend aktualisiert; die Zusammensetzung der Task Force überprüft.
Es hat sich im Jahr 2023 keine Änderung im Schutzgegenstand ergeben.
3. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
Der Vorstand sieht die größtmöglichen Chancen in der Fortführung des inaktiven Geschäftsbetriebs, also der Vorbereitung auf den Krisenfall, ohne dass dieser jemals eintritt. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Kapitalausstattung, aus denen sich entsprechende Kapitalerträge generieren lassen, gewährleistet das Unternehmen eine nach wie vor stabile Entwicklung.
Im Rahmen des Solvency II-Review hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Richtlinie zur Harmonisierung von Sicherungssystemen im Versicherungsbereich (IRRD) vorgelegt. Am 14. Dezember 2023 erreichte der sogenannte Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament eine Einigung. Die Medicator AG fällt in den Anwendungsbereich der Regelung. Der Vorstand hat sich aktiv in den bisherigen Gesetzgebungsprozess eingebracht. Im Austausch mit dem BMF und europäischen Stellen konnte erreicht werden, dass das Sicherungsmodell der Medicator AG mit Vertragsfortführung und ex Post-Finanzierung im Rahmen der nationalen Umsetzung fortgeführt werden. Im Hinblick auf etwaige Anpassungen in der Organisation etc. steht der Vorstand im intensiven Austausch mit BMF und BaFin. Das Verfahren zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wird vom Vorstand auch weiterhin eng begleitet.
Weitere, besondere, über das allgemeine Maß unternehmerischer Tätigkeit hinausgehende Risiken sind dem Vorstand nicht bekannt.
4. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, sind nicht eingetreten.
5. Risikoanalyse
Die bisherige Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beschränkt sich auf die Verwaltung eigenen Vermögens, das risikolos angelegt ist. Eine Risikoanalyse ist daher derzeit entbehrlich.
6. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft bedeutsame nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bestehen nicht.
Köln, 28. Februar 2024
Vorstand
Dr. Florian Reuther
Holger Eich
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