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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lars Dombrowski seit 23.7.2014 | Prokura |
Mirko Richter seit 11.1.2011 | Prokura |
Christian Schmidt seit 26.5.2008 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Unister Media GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Merkmale einer mittelgroßen Gesellschaft nach § 267 Abs. 2 wurden im Geschäftsjahr 2012 erstmalig erfüllt. Gemäß § 267 Abs. 4 treten die Rechtsfolgen nur ein, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Hierin wirken sich Nebenkosten erhöhend aus, Rabatte und Skonti sind mindernd beachtet. Die Abschreibungen erfolgen linear über drei Jahre. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Für Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt die Währungsumrechnung auf der Grundlage des Stichtagsprinzips. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen werden zum Erfüllungsbetrag bewertet. Sie berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften in der Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währungen lauten, erfolgt die Umrechnung in EUR auf Basis des Devisenkassamittelkurses gemäß § 256 a HGB. Erläuterungen zur BilanzDie Gliederung der Bilanz wurde gemäß § 266 ff. HGB vorgenommen. Wir verweisen auf die Entwicklung des Anlagevermögens in der Anlage I, Seite 6. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen wie im Vorjahr nahezu ausschließlich gegen die Gesellschafterin Unister GmbH, Leipzig, und betreffen wie im Vorjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Da gezeichnete Kapital entspricht dem im Gesellschaftsvertrag festgesetzten Stammkapital von EUR 25.000,00. Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen TEUR 2.796 (2011: TEUR 1.783) und Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling TEUR 1.780 (2011: TEUR 0). Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betragen zum Stichtag TEUR 110 (2011: TEUR 0) und betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus der Erbringung von Werbedienstleistungen für die Unister GmbH. Zwischen der Unister GmbH und der Gesellschaft besteht ein am 16. Dezember 2009 abgeschlossener Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, dem die Gesellschafterversammlung am 16. Dezember 2009 zugestimmt hat und der am 18. Dezember 2009 in das Handelsregister eingetragen worden ist. Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag wurde ab dem Geschäftsjahr 2010 wirksam. Sonstige AngabenGeschäftsführung Im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 wurden die Geschäfte von Herrn Christian Schmidt, Diplom-Kaufmann, Leipzig, und Herrn Thomas Wagner, Kaufmann, Leipzig, geführt. Herr Thomas Wagner ist als Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Unister Holding GmbH, Leipzig, einbezogen. Der Konzernabschluss wird beim elektronischen Bundesanzeiger zur Veröffentlichung eingereicht.
Leipzig, den 23. Oktober 2013 Thomas Wagner Christian Schmidt Wiedergabe des BestätigungsvermerksWir haben dem Jahresabschluss der Unister Media GmbH, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 in der diesem Bericht als Anlagen I beigefügten Fassungen den am 23. Oktober 2013 in Leipzig unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteil: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Unister Media GmbH Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Unister Media GmbH, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der von Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lageberichts überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sich der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bietet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft." Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 der Unister Media GmbH, Leipzig, haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen erstattet.
Leipzig, 23. Oktober 2013 BDO
AG
Dr. Hammer, Wirtschaftsprüferin ppa. Funk, Wirtschaftsprüfer |
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