Duden Learnattack GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martina Marion Fiddrich seit 5.2.2021 | Geschäftsführer |
Georg Müller-Loeffelholz seit 1.10.2020 | Geschäftsführer |
Dennis Zentgraf seit 12.5.2020 | Geschäftsführer |
Meeuwis van Arkel seit 18.2.2019 | Geschäftsführer |
Mark van Mierle seit 19.1.2016 | Geschäftsführer |
Frank Thalhofer seit 28.3.2013 | Geschäftsführer |
Peter Körppen seit 28.4.2011 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Franz Cornelsen Bildungsholding GmbH & Co. KGBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020der Franz Cornelsen Bildungsholding GmbH & Co. KG, BerlinI. Geschäftsverlauf und Lage 2020Die Unternehmen der Franz Cornelsen Bildungsholding GmbH & Co. KG, Berlin, (im Folgenden: Cornelsen Gruppe) sind im Bildungsbereich tätig. Neben der Franz Cornelsen Bildungsholding GmbH & Co. KG, Berlin, (im Folgenden: FCBH) besteht der Konsolidierungskreis aus 10 inländischen und 3 ausländischen Tochtergesellschaften. Die Konzernleitung erfolgt vom Hauptsitz in Berlin. Es bestehen darüber hinaus wesentliche Zweigniederlassungen und Standorte der einbezogenen Tochterunternehmen in Mülheim an der Ruhr, München, Köln, Aachen, Bielefeld sowie in Linz, Österreich, und Zürich, Schweiz (siehe im Einzelnen die Aufstellung zu den Konzernunternehmen im Anhang). Von dem Konzernumsatz von € 253,5 Mio. entfallen 78,9 % auf das Inland und 21,1 % auf das Ausland. Der Anteil Ausland hat sich gegenüber dem Vorjahr (Inland 79,7 %, Ausland 20,3 %) leicht erhöht. Das Jahr 2020 war in unseren Primärmärkten Deutschland, Österreich und der Schweiz ab März von den Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie geprägt. Insbesondere die Schließungen der Schulen und der Ausfall der großen Branchenmessen, aber auch die fehlenden Prognosemöglichkeiten für Dauer und Schwere des Pandemie-Verlaufs, ließen eine große Unsicherheit für den weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2020 erwarten. Auf der Grundlage einer Risikoanalyse entlang unserer Wertschöpfungsketten haben wir eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stabilisierung unserer Prozesse getroffen. Die gemeinsame Kraftanstrengung unserer Autoren und Druckereien, Lieferanten und Dienstleister, des Handels und der Logistik sowie unserer Kolleginnen und Kollegen hat es ermöglicht, dass die Cornelsen Gruppe auch zum Schuljahr 2020/2021 mit dem vollen Angebotsspektrum in allen Bereichen liefer- und leistungsfähig war. Insgesamt beurteilen wir den Geschäftsverlauf der Cornelsen Gruppe trotz der Corona-Pandemie als positiv. Der Anteil digitaler Bildungsmedien am Gesamtumsatz der Branche in Deutschland wächst weiter mit großen Wachstumsraten, aber auf einer geringen Ausgangsbasis, so dass die Printmedien nach wie vor dominierend sind. Hieran haben auch die Corona-Pandemie und das Home-Schooling im Gesamtmarkt 2020 nichts geändert. Die Cornelsen Gruppe sieht die in den digitalen Angeboten liegenden wesentlichen Potenziale für die künftige Unternehmensentwicklung und führt deshalb die digitale Investitionsstrategie fort. In dem von hohem Wettbewerb gekennzeichneten wichtigsten Bereich, den allgemeinbildenden Schulen, hat die Cornelsen Verlag GmbH, Berlin, (im Folgenden: Cornelsen Verlag) im Geschäftsjahr 2020 ihren Marktanteil in Deutschland erhöht. Der Umsatz des Gesamtmarktes stieg dabei gegenüber dem Vorjahr geringfügig. [Quelle: eigene Berechnung auf Basis von Daten aus dem MediaControl Buchhandelspanel]. Das Segment Erwachsenenbildung war seit den pandemiebedingten Schließungen, insbesondere der Volkshochschulen, stark rückläufig. Der Marktanteil der Cornelsen Gruppe ging zudem geringfügig zurück. [Quelle: eigene Berechnung auf Basis von Daten aus dem MediaControl Buchhandelspanel]. Das Marktvolumen für Produkte der beruflichen Bildung war 2020 im Vergleich zu 2019 stärker rückläufig als in den Jahren zuvor, während wir unseren Marktanteil im selben Zeitraum leicht ausbauen konnten. [Quelle: eigene Berechnung auf Basis von Daten aus dem MediaControl Buchhandelspanel]. Die österreichische Tochtergesellschaft, Veritas Verlags- und Handelsgesellschaft mbH & Co. OG, Linz - Österreich, (im Folgenden: Veritas) hat in 2020 in einem stagnierenden Schulbuchmarkt ihre starke Marktposition behauptet. Das Geschäft mit Schulbüchern und Lehr- und Lernmaterialien (in Deutschland: i.W. Cornelsen Verlag, Verlag an der Ruhr GmbH, Mülheim, Cornelsen Experimenta GmbH, Berlin; im Ausland i.W.: Veritas) ist weiterhin der größte Umsatz- und Ergebnisträger im Konzern. Ertragslage Die Cornelsen Gruppe konnte die Umsatzerlöse 2020 um € 8,2 Mio. auf € 253,5 Mio. steigern. Nahezu alle Geschäftsfelder der Gruppe haben zum Umsatzanstieg im Jahr 2020 beigetragen. Einen Schwerpunkt bildete unser Hauptgeschäft in dem Segment Cornelsen Schule. Unsere vor einem Jahr unter dem Eindruck der beginnenden Corona Pandemie getroffene Erwartung an die Geschäftsentwicklung 2020 ("Konzernumsatz auf dem Niveau von 2019") hat sich erfreulicherweise als zu pessimistisch herausgestellt, so dass die prognostizierte Ertragslage deutlich übertroffen wurde. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich in 2020 auf € 7,6 Mio. (Vj.: € 5,3 Mio.). Der Anstieg geht hauptsächlich auf Gewinne aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen und auf Auflösungen von Rückstellungen zurück. Die Bestandsentwicklung blieb gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert, die unfertigen und fertigen Erzeugnisse haben sich 2020 erneut leicht um € 2,0 Mio. reduziert. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sowie bezogene Leistungen haben sich im Vergleich mit dem Vorjahr um € 1,1 Mio. auf € 73,2 Mio. reduziert. Der Anstieg des Personalaufwandes um € 6,6 Mio. auf € 114,5 Mio. ist im Wesentlichen auf Tariferhöhungen und personalbezogene Rückstellungen zurückzuführen. Zum 31. Dezember 2020 waren 1.665 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Cornelsen Gruppe beschäftigt (Vj.: 1.704). In Vollzeitarbeitskräften berechnet beläuft sich die Beschäftigtenzahl zum 31. Dezember 2020 auf 1.496 Mitarbeiter (Vj.: 1.533). Die Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um € 1,4 Mio. auf € 6,1 Mio. verringert. Im Berichtsjahr haben wir außerplanmäßige Abschreibungen i.H.v. € 0,8 Mio. auf eine nicht zur weiteren Nutzung vorgesehenen Marke vorgenommen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 11,5 % bzw. € 7,2 Mio. zurückgegangen. Wesentlich dazu beigetragen haben geringere Reisekosten, Messen und Ausstellungen, IT-Kosten, Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Rechts- und Beratungskosten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten i.H.v. € 0,5 Mio. periodenfremde Aufwendungen. Die Zinsaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um € 0,4 Mio. verringert. Sie entstehen hauptsächlich durch die Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf € 1,5 Mio., nach € 0,2 Mio. im Vorjahr. Für das Geschäftsjahr 2020 erzielte die Cornelsen Gruppe somit einen Konzernjahresüberschuss vor außenstehenden Gesellschaftern i.H.v. € 3,3 Mio. (Vj.: Konzernjahresfehlbetrag von € -9,5 Mio.). Wir liegen damit weit besser als geplant. Bei unserer Prognose im vorangegangenen Lagebericht hatten wir für das Geschäftsjahr 2020 einen ähnlichen Verlust wie in 2019 erwartet und dies mit den Umsatzrisiken der Corona-Pandemie bei unverändert hohen Aufwendungen aus der Fortsetzung unserer Programme zur digitalen Transformation begründet. Tatsächlich haben wir uns besser als prognostiziert in den Märkten behauptet und konnten bei wesentlichen Kostenpositionen Einsparungen realisieren. Finanz- und Vermögenslage Die immateriellen Vermögensgegenstände haben sich gegenüber 2019 um € 1,5 Mio. auf € 10,7 Mio. verringert. Hiervon entfallen € 0,8 Mio. auf die außerplanmäßige Abschreibung einer Marke, die wir nicht weiter nutzen werden. Das Sachanlagevermögen hat sich in erster Linie aufgrund planmäßiger Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr um € 0,9 Mio. auf € 24,7 Mio. reduziert. Die Finanzanlagen bleiben im Berichtsjahr unverändert. Die Vorräte haben sich zum 31. Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahr um € 1,7 Mio. auf € 58,8 Mio. verringert. Dies betrifft insbesondere den Cornelsen Verlag. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gingen leicht um € 1,7 Mio. zurück. Das Eigenkapital steigt 2020 gegenüber dem Vorjahr um € 3,0 Mio. auf € 110,3 Mio. Da die Bilanzsumme in ähnlichem Maße wie das Eigenkapital ansteigt, sinkt die Eigenkapitalquote geringfügig auf 45,4 % (Vj.: 45,7 %). Die Rückstellungen haben sich zum 31. Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahr um € 6,3 Mio. auf € 95,3 Mio. erhöht. Die Verbindlichkeiten sanken um € 1,0 Mio. auf € 35,7 Mio. Die Bilanzsumme der Cornelsen Gruppe hat sich im Vergleich zum Vorjahr um € 8,0 Mio. auf € 242,7 Mio. erhöht. Unsere Liquiditätsposition konnten wir 2020 gegenüber dem Vorjahr um € 13,7 Mio. ausbauen. Flüssige Mittel belaufen sich am Stichtag auf € 118,1 Mio., vgl. auch die Darstellung der Kapitalflussrechnung. Aus der laufenden Geschäftstätigkeit konnten wir im Geschäftsjahr 2020 einen Mittelzufluss von € 16,6 Mio. generieren (im Vj: Mittelabfluss i.H.v. € -12,1 Mio.). Die signifikante Verbesserung resultiert hauptsächlich aus dem gegenüber dem Vorjahr deutlich stärkeren Hauptgeschäft. Die zahlungsunwirksame Bildung von Rückstellungen, die Verringerung der Vorräte und die geringeren Ertragsteuerzahlungen tragen außerdem dazu bei. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf € -2,8 Mio. (Vj.: € -5,6 Mio.). Hier sind im Berichtsjahr Einzahlungen i. H. v. € 2,6 Mio. aus Anlagenverkäufen zu verzeichnen. Dagegen wurden Investitionen i. H. v. € 5,3 Mio., insbesondere in immaterielle Vermögensgegenstände vorgenommen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist wegen der hohen Eigenmittelausstattung der Cornelsen Gruppe mit € -0,2 Mio. (Vj.: € -0,1 Mio.) erneut sehr gering. Insgesamt ergibt sich im Geschäftsjahr 2020 ein Anstieg des Finanzmittelfonds um € 13,7 Mio. auf € 118,1 Mio. Die Liquidität der Cornelsen Gruppe war dabei jederzeit gegeben. Nach dem schwierigen Geschäftsjahr 2019 stehen wir am Ende des Geschäftsjahres 2020 erfolgreich da. Der im Gesamtbild nur punktuell von der Corona-Pandemie beeinträchtigte Absatz, die passgenauen und flexiblen Lösungen zur Aufrechterhaltung unseres Geschäftsbetriebs, die erfolgreich fortgesetzte Integration der zuvor erworbenen inside-Unternehmensgruppe und das Voranschreiten unserer strategischen Programme zur digitalen Transformation kennzeichnen die Entwicklung des Berichtsjahres. Die Cornelsen Gruppe befindet sich damit weiterhin in einer Transformationsphase. Dies geht neben Investitionen in das Anlagevermögen plangemäß mit erhöhten Personal- und Sachkosten einher. Die Finanzierungsstrategie ist entsprechend darauf ausgerichtet. Die Finanzierung der Cornelsen Gruppe erfolgt weiterhin ohne die Inanspruchnahme von Bankkrediten. Cornelsen misst die Kundenzufriedenheit im Rahmen einer jährlichen Erhebung durch Online-Fragebögen. Der Kundenzufriedenheitsindex blieb 2020 gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 80 (Skala von 0-100). II. Chancen und Risiken der zukünftigen EntwicklungDer hohe Umsatzanteil von Schulmedien, welche im Wesentlichen durch Etats der öffentlichen Hand finanziert werden, und die unverändert starke Marktstellung bilden das Fundament unseres Kerngeschäfts. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Deutschland wird sich in den kommenden Jahren von 10,8 Mio. im Jahr 2019 bis 2030 um 986.700 (9,2 %) auf rund 11,7 Mio. erhöhen. (Kultusministerkonferenz: Vorausberechnung der Schüler- und Absolventenzahlen 2019 bis 2030; Dezember 2020). Aufgrund aktuell steigender Geburtenraten gehen wir von leicht steigenden Schülerzahlen in der Grundschule aus, was jedoch erst langfristig wirken und sich in der Folgezeit auch auf die mittleren Schulformen und die Gymnasien auswirken wird. Es besteht die Erwartung, dass das gedruckte Buch im Bildungsbereich kurz- bis mittelfristig noch eine zentrale Rolle spielen wird, gleichzeitig jedoch digitale Produkt- und Marktinitiativen weiter an Bedeutung gewinnen werden. Digitale Produkte bieten einen höheren Nutzungswert, da sie individuellen Lernerfolg ermöglichen. Daher wird der Schwerpunkt auf die Verzahnung von gedruckten und digitalen Inhalten gelegt. Die Geschäftsfelder des Bibliographischen Instituts, das u.a. das Standardwerk Duden herausgibt, unterliegen naturgemäß (insbesondere aufgrund der Marktentwicklung im Publikumsmarkt) teilweise etwas größerer Volatilität. Unsere geschäftlichen Risiken überwachen wir mit einem gruppenweiten Risikomanagement. Es erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung zum Risikomanagementsystem an den Verwaltungsrat der FCBH. Die Risiken werden dabei in drei Säulen eingeteilt "Finanzielle Risiken", "Marktrisiken" und "Betriebliche Risiken". Innerhalb der Säulen werden die Risiken der Gruppe angemessen weiter untereilt, um eine effektivere Übersicht und Steuerung zu ermöglichen. Zu allen identifizierten Bruttorisiken sind konkrete Risikoverantwortliche benannt worden, die zur jeweiligen Risikominimierung Maßnahmenpläne entwickeln. Daneben gibt es ein etabliertes, zentrales Beteiligungscontrolling. Die Kommunikation mit den Gruppenunternehmen wird u. a. durch ein Monatsberichtswesen und ein laufendes Reporting sichergestellt. Es sind Mechanismen etabliert, um negative Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die verwendeten Systeme und Prozesse zur Risikokontrolle werden regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst. Die wesentlichen Risiken werden in diesem Abschnitt in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgeführt. Hervorzuheben sind:
Aufbauend auf einer etablierten Risikokultur, die insbesondere den Austausch über die Risiken in der Gruppe fördert, begegnen wir den Risiken durch ein koordiniertes Maßnahmenpaket. In dessen Mittelpunkt stehen die permanente Beobachtung der Kunden und Märkte und die daraus abgeleitete kontinuierliche Weiterentwicklung bestehender Prozesse und Systeme sowie die marktgerechte Anpassung unseres Produktportfolios. Diese am Markt ausgerichteten Maßnahmen werden durch ein kritisches Beteiligungscontrolling und ein engmaschiges Monitoring der neuen Geschäftsbereiche, eine auf die Risikostruktur ausgerichtete Versicherungsstrategie sowie durch implementierte Sicherungssysteme und eine systematische Analyse und Bewertung technischer Umsetzungskonzepte ergänzt. Der Umsatz mit digitalen Produkten und Services wird auch in den kommenden Jahren einen wachsenden Anteil am Umsatz der Cornelsen Gruppe einnehmen. Wie dargestellt gehen wir aber auch für 2021 davon aus, dass die überwiegenden Umsätze mit Printmedien erzielt werden. Dabei besteht eine Abhängigkeit von der konzerninternen Auslieferung durch die Cornelsen Verlagskontor GmbH, Bielefeld, welche unverändert eine hohe Lieferfähigkeit aufweist. Die Corona-Pandemie hatte 2020 sehr starke Auswirkungen auf alle Lebensbereiche, besonders auch auf die Schulen und alle Akteure des Bildungswesens. Seitens der Unternehmen ging die Nachfrage nach unseren Dienstleistungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zunächst deutlich zurück. Gleichzeitig sind relevante Dynamiken am Markt entstanden, die sich auch zukünftig auf die Markt- und Geschäftsentwicklung auswirken könnten. Bei der Umstellung auf das Distanzlernen hat das Schulsystem Rückstände in der Digitalisierung offenbart. Start-up-Unternehmen sind mit mobilen Lösungen für die neuen Lernszenarien erfolgreich gewachsen. Die Frage der Medien-Distribution wird weiterhin zentral für die Ausgestaltung der digitalen Bildung sein. Hier sind zahlreiche Aktivitäten in den Ländern erkennbar und es gibt neue Entwicklungen bei der Etablierung von digitaler Infrastruktur, welche aber noch nicht auf die digitale Medien-Distribution für kostenpflichtige, professionelle, digitale Bildungsmedien ausgerichtet sind. Auf Bundes- und Landesebene sind zahlreiche Investitionsprogramme für die Anbindung an Breitbandnetze, Infrastruktur und Hardware gestartet worden, die an den DigitalPakt Schule von 2018 anknüpfen:
Damit ist die Fördersumme des DigitalPakts auf über € 7,0 Mrd. angestiegen. Verbunden mit der Frage nach überall verfügbaren Materialien und zentralen Plattformlösungen sind in der politischen Debatte Open Educational Resources (OER) ein wichtiger Bezugspunkt geworden. Hierzu gibt es Projekte des Bundes, die zentral aufsetzen und eine Suchmaschine für rechtssichere OER-Materialien ermöglichen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) entwickelt derzeit, kurz vor Ende der Legislatur der Großen Koalition, eine OER-Strategie, so wie es im Koalitionsvertrag 2018 vereinbart worden ist. OER wird damit strukturell weiter verankert. Welchen Nutzen und welche Akzeptanz OER für den Lehr- und Lernprozess finden, ist nicht abzuschätzen. Die Bundesregierung hat die Initiative Digitale Bildung aufgesetzt, in dem gebündelt beim BMBF Teilprojekte für einen Nationalen Bildungsraum umgesetzt werden sollen. Bisher ist die Einbindung von Anbietern von Bildungsmedien noch nicht abschließend definiert und die Beteiligung durch die Länder ist noch nicht klar erkennbar. Dennoch zeigt sich in den Initiativen auf Bundesebene, wie in der Zeit der Pandemie die Forderung nach einer einheitlichen und zentraleren Organisation digitaler Bildung diskutiert wird. Das Bundeskabinett hat am 5. Mai 2021 das "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" beschlossen. Es besteht aus einem Nachholprogramm für pandemiebedingte Lernrückstände und einem Maßnahmenpaket zur Unterstützung der sozialen Kompetenzen und der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Die Unterstützung des Bundes für alle Programmelemente umfasst € 2 Mrd. und die Umsetzung soll innerhalb der bestehenden Strukturen durch die Länder erfolgen. Diese Umsetzung und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Bildungsmarkt sind zum Berichtszeitpunkt noch nicht abschließend bewertbar. Die Cornelsen Gruppe wird für die begonnene Weiterentwicklung von digitalen Angeboten und die Erschließung neuer Kundengruppen auch in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen leisten. In diesem Zusammenhang sind auch die geplanten Maßnahmen mit dem Fokus auf verschiedene digitale Markt- und Produktinitiativen zu sehen. Diese beziehen sich vor allem auf digitale Bildungsangebote in den unterschiedlichen Schulformen und Ausbildungsmärkten. Mit diesen Maßnahmen gehen Investitions- und Produktionsrisiken einher, welche durch eine regelmäßige Analyse des Fortschritts der eingeleiteten Maßnahmen minimiert werden. Gleichzeitig resultiert aus der voranschreitenden Entwicklung digitaler Markt- und Produktinitiativen die Notwendigkeit der Verstärkung der personellen Ressourcen und langfristigen Bindung von Leistungsträgern unterschiedlichster Bereiche. Wir haben eine hierauf gerichtete Recruiting-Strategie und bedarfsgerechte Personalentwicklungsinstrumente implementiert. Die digitale Transformation der Gruppe und die Weiterentwicklung unserer Geschäftsfelder sind prägend für die Chancen- und Risikosituation für die gesamte Cornelsen Gruppe. Hierauf richten wir unseren strategischen Fokus. Durch die Umsetzung der genannten Maßnahmen ist die Basis für einen nachhaltigen Geschäftserfolg gelegt. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht erkennbar. III. PrognoseberichtDer Bildungsföderalismus prägt auch weiterhin die Schullandschaft in Deutschland. Mit dem Beschluss des DigitalPakts ging eine Lockerung des Kooperationsverbots einher, das nunmehr dem Bund einen Spielraum bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur ermöglicht. Am 15. Oktober 2020 hat die Kultusministerkonferenz eine zukunftsweisende Ländervereinbarung verabschiedet, in der wesentliche Elemente für die digitale Bildung an den Schulen zusammengefasst sind. In der Vereinbarung sind zentrale schulpolitische Forderungen zu zahlreichen Aspekten aufgeführt, die zu mehr einheitlicher und vergleichbarer Praxis unter den Ländern führen können. Ergänzt ist die Ländervereinbarung durch sog. politische Forderungen, die mittelfristig Auswirkungen auf die Schullandschaft und die Digitalisierung haben können. Grundsätzlich ist das Bestreben der Länder von länderübergreifenden Standards in zentralen Fragen der Digitalisierung sehr begrüßenswert. Dies kann zu Vereinfachungen bei der Entwicklung und Implementierung technischer Innovation führen. Die öffentlichen Finanzen sind auf Europa-, Bundes-, und Landesebene durch die Maßnahmen während der Corona-Pandemie in sehr großem Maße in Anspruch genommen worden. Der Bundeshaushalt ist insgesamt stark gewachsen. Die Gesundheitsausgaben und Wirtschaftshilfen stehen dabei im Mittelpunkt. Daneben sind in der öffentlichen Debatte die Bildungs- und Schulpolitik zentrale Felder, bei denen weiter Handlungsbedarfe artikuliert und umgesetzt werden. Von der konjunkturellen Entwicklung der Jahre 2021 und 2022 werden auch die kommunalen Finanzen geprägt sein. Wir beobachten, wie sich die Beschaffung von Bildungsmedien im Zuge der Digitalisierung der Schullandschaft weiter entwickeln wird. Unser Segment berufliche Aus- und Weiterbildung ist mit vielen Unternehmenskunden ebenfalls konjunkturabhängig. Die Cornelsen Gruppe wird in den kommenden Jahren auf der stabilen Grundlage des etablierten Geschäfts mit gedruckten Bildungsmedien zunehmend auch von den strategischen Markt- und Produktentwicklungen profitieren. Das Geschäftsjahr 2021 ist das zweite Jahr der Corona-Pandemie. Die Absatzmärkte der Unternehmen der Cornelsen Gruppe waren und sind unterschiedlich stark von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemiemaßnahmen betroffen. Für das Jahr 2021 erwarten wir etwa einen Konzernumsatz auf dem Niveau von 2020. Es werden Maßnahmen verstärkt, um die Chancen bei der Digitalisierung des Bildungsmarktes durch Investitionen in digitale Markt- und Produktinitiativen mittel- bis langfristig zu nutzen. Diese Maßnahmen werden weiterhin plangemäß Anlaufkosten verursachen, die sich unter anderem in erhöhten Entwicklungskosten, Personalkosten, Marketingaufwendungen und IT-Aufwendungen niederschlagen werden. Dies wird die Transformationsphase der Cornelsen Gruppe auch im Geschäftsjahr 2021 weiter beschleunigen. Im April 2021 haben wir einen nicht beherrschenden Geschäftsanteil an einer Beteiligung veräußert, was mit einem mittleren einstelligen Millionen Euro Betrag zum Ergebnis 2021 beitragen wird. Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir ein moderat steigendes, positives Konzernjahresergebnis und einen geringen negativen Cashflow. Die Prognose haben wir nach den Verhältnissen am Abschlussstichtag vorgenommen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes ist die Prognose zu den Budgets der Sachaufwandsträger und Kommunen, welche maßgeblich die Umsätze der allgemeinbildenden Schulen beeinflussen, ferner zu der Stabilität unserer Firmenkunden und Handelskanäle mit Unsicherheiten behaftet. Der Risikolage aus der Corona-Pandemie haben wir dabei angemessen Rechnung getragen. Unsere Finanzierungsstrategie entlang der mehrjährig erhöhten Ausgaben für unsere strategischen Programme beruht auf der Basis unserer soliden Liquiditätssituation und stabilen Cashflows. Die Fähigkeit zur Unternehmensfortführung ist weiterhin gesichert. Wir schaffen damit die Basis für den nachhaltigen Erfolg der Cornelsen Gruppe.
Berlin, den 31. Mai 2021 Meeuwis van Arkel Mark van Mierle, Vorsitz Frank Thalhofer Dennis Zentgraf Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
* Differenzen in der Summenbildung resultieren aus der Rundung auf T€ PASSIVA
* Differenzen in der Summenbildung resultieren aus der Rundung auf T€ Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
* Differenzen in der Summenbildung resultieren aus der Rundung auf T€ Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020der Franz Cornelsen Bildungsholding GmbH & Co. KG, BerlinI. Allgemeine AngabenDie Franz Cornelsen Bildungsholding GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter der Registernummer HRA 20764 B, hat für das Geschäftsjahr 2020 einen Konzernabschluss gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. GuV oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend in der Bilanz und GuV aufgeführt. II. KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss wurden gemäß § 294 Abs. 1 HGB einbezogen: die Franz Cornelsen Bildungsholding GmbH & Co. KG, Berlin, (nachfolgend FCBH) als Mutterunternehmen sowie 13 Tochtergesellschaften (im Weiteren auch "Cornelsen Gruppe"). Von diesen sind 10 (Vj.: 14) im Inland und 3 (Vj.: 3) im Ausland ansässig. Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 erfolgte eine Kettenverschmelzung von 3 inländischen, vollkonsolidierten Gesellschaften auf eine andere vollkonsolidierte Gesellschaft. Ferner wurde ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eine weitere inländische, vollkonsolidierte Gesellschaft auf eine andere inländische, vollkonsolidierte Gesellschaft verschmolzen. Die FCBH ist das Unternehmen, das den Konzernabschluss für den größten und zugleich auch den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Nachfolgend sind die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie die übrigen Beteiligungen aufgeführt:
Aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurden drei inländische Unterstützungskassen, die Cornelsen Unterstützungskasse e. V., Berlin, die Cornelsen Verlagskontor-Unterstützungskasse e. V., Bielefeld, und die Unterstützungskasse der CORNELSEN GRUPPE e.V., Berlin, gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen. III. KonsolidierungsgrundsätzeDer 31. Dezember 2020 als Stichtag für den Konzernabschluss deckt sich mit den Stichtagen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die entsprechenden Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen liegen dem Konzernabschluss zugrunde. Die Kapitalkonsolidierung der vor dem 1. Januar 2010 erworbenen, vollkonsolidierten Gesellschaften erfolgte nach der Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a.F. Mit der Aufstellung des ersten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005 wurde der Entstehungszeitpunkt des Konzerns für die Kapitalkonsolidierung auf den 1. Januar 2005 gelegt. Zu diesem Zeitpunkt wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung das Eigenkapital der Tochterunternehmen mit den Beteiligungsbuchwerten des Mutterunternehmens aufgerechnet. Aktivische Unterschiedsbeträge wurden im Rahmen der Erstkonsolidierung im Jahr 2005 sowie in den Folgejahren bis zum 31. Dezember 2009 gemäß § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB a.F. erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Passivische Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung sowie aus den Folgejahren wurden bis zum 31. Dezember 2009 ebenfalls mit der Konzernkapitalrücklage verrechnet. Ferner wurden im Jahr 2009 Ausgleichsposten aus der Erstkonsolidierung einer erworbenen Verlagsgruppe erfolgsneutral gegen die Kapitalrücklage verrechnet. Bedingte Anschaffungskosten beim Erwerb von Anteilen werden berücksichtigt, soweit deren Eintritt wahrscheinlich ist und ihre Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Das aktivierte Markenrecht resultiert aus Kaufpreisaufteilungen in Folge eines Unternehmenserwerb aus dem Jahr 2009. Für das aktivierte Markenrecht in Höhe von T€ 1.436 (31. Dezember 2020) wurden zum Bilanzstichtag passive latente Steuern auf Basis des jeweils gültigen Ertragssteuersatzes in Höhe von insgesamt T€ 213 bilanziert. Die latenten Steuerposten werden entsprechend der Abschreibungsdauer der Markenrechte ratierlich unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Entwicklung des Steuersatzes erfolgswirksam aufgelöst. 2019 wurde im Rahmen der Kaufpreisallokation für die drei neu erworbenen Gesellschaften ein weiteres Markenrecht in Höhe von T€ 878 bilanziert, welches aufgrund der Vereinheitlichung des Markennutzungskonzeptes nicht weiter genutzt wird und daher in 2020 außerplanmäßig abgeschrieben wurde. Die diesbezüglichen latenten Steuerposten wurden entsprechend der Abschreibungsdauer der Markenrechte zunächst planmäßig unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Entwicklung des Steuersatzes erfolgswirksam aufgelöst. Zum Jahresende erfolgte eine außerplanmäßige erfolgswirksame Auflösung des latenten Steuerpostens. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen wurden gegeneinander aufgerechnet. In der Konzern-GuV wurden alle konzerninternen Umsätze, Erträge und Aufwendungen inklusive Gewinnausschüttungen und Ergebnisübernahmen konsolidiert. Währungsdifferenzen wurden erfolgsneutral gebucht. In allen Konzernunternehmen wurden die zu bilanzierenden aktiven und passiven latenten Steuern gemäß § 274 HGB ermittelt. Im Konzernabschluss werden analog zum Vorjahr nur die latenten Steuern gemäß § 306 HGB bilanziert. Der aufgrund der Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern entstandene Aktivüberhang wurde im Konzernabschluss nicht angesetzt. IV. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenGrundsätzliches Der Konzernabschluss und die Jahresabschlüsse der einbezogenen inländischen Konzerngesellschaften wurden grundsätzlich nach konzerneinheitlichen Rechnungslegungsvorschriften erstellt, die den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB entsprechen. Die Jahresabschlüsse der einbezogenen ausländischen Konzerngesellschaften wurden im Rahmen einer Handelsbilanz II auf die konzerneinheitlichen Rechnungslegungsbestimmungen übergeleitet. Im Geschäftsjahr gab es neben konzerninternen Verschmelzungen keine Konsolidierungskreisänderungen, sodass die Posten der Bilanz zum 31. Dezember 2020 oder der GuV für das Geschäftsjahr 2020 mit den an diese Veränderung angepassten Angaben des Vorjahres vergleichbar sind. Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde dem Stetigkeitsprinzip gefolgt. Ausgeübte Wahlrechte und Bewertungsänderungen werden in diesem Anhang in Verbindung mit den jeweiligen Posten benannt. Bewertung Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen entsprechend den voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern bewertet. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern orientieren sich dabei an den steuerlichen Vorschriften. Liegen Gründe für eine dauernde Wertminderung vor, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die Nutzungsdauern der planmäßigen Abschreibung bei den entgeltlich erworbenen Konzessionen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten liegen zwischen drei und fünf Jahren. Die im Konzern aktivierten Markenrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Nutzungsdauer leitet sich aus der nachhaltigen Bekanntheit der aktivierten Marken ab. Die Abschreibung der Markenrechte erfolgt linear über einen Zeitraum von 10-15 Jahren. Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Markenrechte erfolgt nach einem kapitalwertorientierten Verfahren. Die Bewertung der Vermögenswerte für Zwecke der Überprüfung auf Wertminderungen wird aus der Summe der Barwerte der künftig erzielbaren Cashflows ermittelt. Die markenspezifischen Cashflows werden dabei auf Basis der Profitcenter-Rechnung in den jeweiligen Gesellschaften isoliert. Die markenrelevanten Cashflows werden mit einem risikoadäquaten Kapitalisierungszinssatz diskontiert. Sofern sich ein Wertberichtigungsbedarf ergibt, erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Der Zeitraum der planmäßigen linearen Abschreibung der entgeltlich erworbenen Geschäfts- und Firmenwerte beträgt 5 bzw. 15 Jahre. Die Abschreibungsdauer ist an der Ertragsstärke und dem Potenzial der einbezogenen Gesellschaften orientiert, von denen ein nachhaltiger Ergebnisbeitrag für die Gruppe erwartet wird. Die Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgte nach einem kapitalwertorientierten Verfahren. Sofern sich ein Wertberichtigungsbedarf ergibt, erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennbetrag bilanziert. Die Nutzungsdauern bei den Sachanlagen betragen für Bauten und Einrichtungen fünf bis fünfzig Jahre, für Technische Anlagen und Maschinen drei bis zweiundzwanzig Jahre und für Andere Anlagen und Betriebs-, und Geschäftsausstattung zwei bis zehn Jahre. Geringwertige Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als € 250 und bis zu € 800 werden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG im Anschaffungsjahr aktiviert, im Anlagespiegel ausgewiesen und im gleichen Jahr in voller Höhe abgeschrieben. Gegenstände mit einem Nettoerwerbswert von bis zu € 250 werden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst. Im Geschäftsjahr 2020 wurden geringwertige Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 173 (Vj.: T€ 437) aktiviert und sofort abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sofern voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen; bei Wegfall des Abschreibungsgrundes entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten abzüglich angemessener Wertminderungsabschläge bei eingeschränkter Verwertbarkeit bewertet. Zur Berücksichtigung von Skonti wird bei der Bewertung ein Abschlag von 2 % bis 3 % vorgenommen. Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung eines adäquaten Gemeinkostenzuschlags bewertet. Für das Risiko von nicht mehr verkaufsfähigen Beständen wird ein geschäftsmodellspezifischer adäquater Wertminderungsabschlag berücksichtigt. Die fertigen Erzeugnisse werden mit ihren Material- und Fertigungseinzelkosten zuzüglich externer Entwicklungskosten bewertet. Auf diese Herstellungskosten erfolgen ein geschäftsmodellspezifischer adäquater Gemeinkostenzuschlag sowie ein Abschlag von 2 % bis 3 % für die Inanspruchnahme von Skonti. Bewertungsrisiken (z. B. Reichweite, fehlende Gängigkeit) werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Ferner werden Abschläge für verlustfreie Bewertung berücksichtigt. Die Bewertung der Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung eines pauschalen Abschlags von 2 % bis 3 % für die Inanspruchnahme von Skonti. Grundsätzlich ermittelt sich der Gemeinkostenzuschlag für Verlagsprodukte anhand der im laufenden Jahr bei der Entwicklung von Print-Titeln entstandenen Personal- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens im Verhältnis zu den Material- und Fertigungseinzelkosten. Dabei werden nicht titelbezogene Leistungen von Redaktionsmitarbeitern mindernd berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Bei erwarteter (teilweiser) Uneinbringlichkeit bzw. Zweifelhaftigkeit einer Forderung werden entsprechende Einzelwertberichtigungen auf nicht durch bestehende Warenkreditversicherungen abgesicherte Forderungsbeträge berücksichtigt. Zur Abgeltung des allgemeinen Ausfallrisikos wurden angemessene Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Flüssige Mittel umfassen Bankguthaben und Kassenbestände und werden zum Nennwert bilanziert. Zu den flüssigen Mitteln gehören auch kurzfristige Festgelder, die fortlaufend verlängert oder jederzeit vorzeitig freigegeben werden können. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgt eine Verrechnung von Verpflichtungen aus langfristigen Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen mit den Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T€ 1.229 (Vj.: T€ 960). Der Zinsanteil, der in der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen und den langfristigen sonstigen Rückstellungen enthalten ist, wurde in der GuV unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Altersvorsorgeverpflichtungen in Höhe von T€ -27 (Vj.: T€ -31) sind mit Zinserträgen aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen in Höhe von T€ 5 (Vj.: T€ 9) verrechnet worden. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen, abgeleitet aus dem Deckungskapital, ist zum beizulegenden Zeitwert bewertet und entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten des zu saldierenden Vermögens. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Pensionsverpflichtungen werden auf Grundlage von versicherungsmathematischen Gutachten bewertet. Entsprechend der am 26. Februar 2016 verabschiedeten Gesetzesänderung zur Anpassung der handelsrechtlichen Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen wurde der Betrachtungszeitraum bei der Ermittlung des durchschnittlichen Rechnungszinses von 7 auf 10 Geschäftsjahre angehoben. Der hieraus resultierende Unterschiedsbetrag zwischen der abgezinsten Rückstellung nach der bisherigen und der neuen Regelung unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre. Die Bilanzierung folgt der Auffassung des BMF-Schreibens vom 23. Dezember 2016, wonach die Ausschüttungssperre hinsichtlich des jährlich zu ermittelnden Unterschiedsbetrages, der sich aus der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz für 7 bzw. 10 Jahre ergibt, keine Abführungssperre bei der Organgesellschaft begründet. Zum 31. Dezember 2020 ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 4.873 (Vj.: T€ 4.810). Die der Bewertung zugrunde liegenden Zinssätze sind die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen 7 bzw. 10 Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB. Für die Berechnung der Pensionsrückstellungen und der Altersteilzeitrückstellungen wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Zinssatz bis zu 3 Monate vor dem Bilanzstichtag festzustellen. Der Zinssatz wurde zum 30. November 2020 angesetzt; im Vorjahr wurde der Zinssatz zum 30. November 2019 berücksichtigt. Die für den Jahresabschluss 2020 maßgeblichen Zinssätze betragen 1,64 % (7-Jahres-Durchschnitt) bzw. 2,34 % (10-Jahres-Durchschnitt). Die Pensionsgutachten wurden einheitlich nach der sogenannten Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) erstellt, in einer ausländischen Tochtergesellschaft wurde das Teilwertverfahren angewandt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Der Gehaltstrend wurde mit 2,0 % angenommen, sofern keine anderen Festlegungen bestehen, der Rententrend mit 1,5 %. Die erwartete Fluktuationsrate wurde geschäftsmodellspezifisch mit 6,0 % angesetzt. Die Ermittlung von Altersteilzeitrückstellungen und Rückstellungen für bestehende Verpflichtungen aus Jubiläumszuwendungen erfolgte auf der Basis von versicherungsmathematischen Gutachten und, mit Ausnahme der Bestimmung des Diskontierungszinssatzes, nach denselben Grundsätzen wie bei den Pensionsrückstellungen. Für die Bewertung der Altersteilzeitrückstellungen wurde der fristadäquate Marktzins auf der Basis einer Laufzeit von 7 Jahren herangezogen. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des erwarteten Erfüllungsbetrags bewertet. Bei der Bewertung der Rückstellungen werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen unverändert in Höhe von 1,7 % berücksichtigt (Vj.: 1,7 %), sofern noch kein fester Auszahlungsbetrag bekannt ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden, sofern wesentlich, gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem auf die Restlaufzeit der Rückstellung bezogenen, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag angesetzt, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Währungsumrechnung Die in Fremdwährung lautenden Jahresabschlüsse werden entsprechend dem Konzept der funktionalen Währung in die Konzernwährung umgerechnet. Die funktionale Währung entspricht dem Euro, der Landeswährung der Muttergesellschaft. In den Jahresabschlüssen wurden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse erfolgt gemäß § 308a HGB für Bilanzposten, mit Ausnahme des Eigenkapitals, mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. Das Eigenkapital wird mit dem historischen Kurs umgerechnet. Die Posten der GuV werden zu jährlichen Durchschnittskursen umgerechnet. Entstehende Währungsdifferenzen werden grundsätzlich erfolgsneutral in den Ausgleichsposten für Währungsdifferenzen eingestellt. Währungsdifferenzen aus der Schuldenkonsolidierung werden erfolgswirksam berücksichtigt. Latente Steuern Die auf Konsolidierungsvorgänge entfallenden latenten Steuern wurden gemäß § 306 HGB auf Ebene des Konzerns abgegrenzt. Je nach Rechtsform und Standort des betroffenen Konzernunternehmens wurden für die Ermittlung die entsprechenden durchschnittlichen Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuersätze zugrunde gelegt. Bei ausländischen Gesellschaften wurden die Steuersätze gemäß dem jeweiligen nationalen Steuerrecht zugrunde gelegt. Für Konzerngesellschaften in einer ertragssteuerlichen Organschaft mit der FCBH wurde der auf Basis einer Gewerbesteuerzerlegung ermittelte Gewerbesteuersatz zugrunde gelegt. Dieser beträgt 14,89 %. Die kombinierten Steuersätze reichen von 14,89 % bis 36,13 % im Inland und von 21,15 % bis 25,00 % im Ausland. Gemäß § 274 HGB wurden auf Ebene der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften latente Steuern mit den o.a. Steuersätzen ermittelt. Die latenten Steuern ergeben sich aus Differenzen zwischen den handelsbilanziellen und steuerbilanziellen Ansätzen der einzelnen Bilanzposten. Insgesamt ergeben sich auf Ebene der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften aktive latente Steuern in Höhe von T€ 7.100 (Vj.: T€ 5.136) und passive latente Steuern in Höhe von T€ 51 (Vj.: T€ 24). Der daraus resultierende Aktivüberhang in Höhe von T€ 7.049 (Vj.: T€ 5.112) wurde weder im entsprechenden Jahresabschluss noch im Konzernabschluss berücksichtigt. V. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den Konzernanlagespiegel (Anlage) verwiesen. Die Konzessionen und Schutzrechte belaufen sich auf T€ 5.955 (Vj.: T€ 7.321). Darin sind T€ 3.594 (Vj.: T€ 3.656) an Software und Lizenzen sowie T€ 925 (Vj.: T€ 957) an Konzessionen und Schutzrechten enthalten. Daneben enthält der Posten einen bilanzierten Markenwert mit einem Buchwert von T€ 1.436 (Vj.: zwei Markenwerte mit einem Buchwert von T€ 2.708) zum 31. Dezember 2020. Die außerplanmäßige Abschreibung einer aufgrund der Vereinheitlichung des Markennutzungskonzeptes nicht weiter genutzten Marke beläuft sich auf T€ 754. Der Posten Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von T€ 1.794 (Vj.: T€ 3.379) besteht, bedingt durch die Kettenverschmelzung, aus 2 (Vj.: 6) aktivischen Unterschiedsbeträgen aus der Kapitalkonsolidierung, welche auf 2 Tochtergesellschaften entfallen. Die Veränderung der Geschäfts- und Firmenwerte gegenüber dem Vorjahreswert resultiert aus planmäßigen Abschreibungen in Höhe von T€ -810 (Vj.: T€ -1.521) sowie durch eine Verringerung von Anschaffungskosten bei einem Anteilserwerb in Höhe von T€ - 818. Umlaufvermögen Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen Papier und Verpackungsmaterialien. Unter den unfertigen Erzeugnissen werden hauptsächlich Vorprodukte und angefangene Arbeiten für neuerscheinende Print-Titel ausgewiesen. Die Fertigerzeugnisse und Waren enthalten überwiegend Verlagserzeugnisse und Lernmaterialien. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Fristigkeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Differenzen in der Summenbildung resultieren aus der Rundung auf volle Tausender. Die Forderungen gegen die nicht in den Konzernabschluss einbezogene Unterstützungskasse der CORNELSEN GRUPPE e.V., Berlin, betrugen im Vorjahr T€ 14 und wurden unter den Sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen aus Umsatzsteuer (T€ 1.824), Steuerüberzahlungen aus Gewerbesteuervorauszahlungen (T€ 423) und aus anderen Steuern (T€ 1). Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält hauptsächlich im Voraus gezahlte Entgelte für die mehrjährige Nutzung von Lizenzen. Eigenkapital Die Kapitalanteile von T€ 128.008 stellen ausschließlich Kommanditkapital dar, das zu 96,2 % von der Franz Cornelsen Stiftung, Berlin, (nachfolgend FCS) und zu 3,8 % von der Ruth Cornelsen Vermögensverwaltungs GmbH, Berlin, (nachfolgend RCVV) gehalten wird. Verluste der Konzernmutter wurden den Gesellschaftern auf Verlustsonderkonten zugewiesen, soweit keine Rücklagen der Gesellschafter vorhanden sind. Die Veränderung des Postens kumuliertes übriges Konzernergebnis ergibt sich aus der Ergebnisverwendung der Muttergesellschaft (T€ -548). Der Differenzbetrag (Minderergebnis) zwischen dem Konzernergebnis und dem Ergebnis der Konzernmutter wurde dem Ausgleichsposten für gegenüber dem Mutterunternehmen abweichende Konzernergebnisse zugeführt. Die Anteile anderer Gesellschafter berücksichtigen die anteiligen Gewinn- und Verlustanteile sowie vorgenommene Ausschüttungen. Für die Veränderungen der Eigenkapitalposten verweisen wir auf den als Anlage beigefügten Konzerneigenkapitalspiegel. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten Rückstellungen für Gewerbesteuer und für Körperschaftsteuer. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Autorenhonorare (T€ 12.338; Vj.: T€ 11.615), für Leistungen an Mitarbeiter aus Urlaubsansprüchen, Mehrstunden und Tantiemen (T€ 11.551; Vj.: T€ 9.150), für rechtliche Risiken (T€ 7.033; VJ.: T€ 8.834), für Jubiläumszusagen (T€ 949; Vj.: T€ 863), für Remittenden (T€ 591; Vj.: T€ 698) sowie für Drohverluste (T€ 458; Vj.: T€ 365). Verbindlichkeiten Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Differenzen in der Summenbildung resultieren aus der Rundung auf volle Tausender.
Differenzen in der Summenbildung resultieren aus der Rundung auf volle Tausender. Die Verbindlichkeiten ggü. der nicht in den Konzernabschluss einbezogene Unterstützungskasse der CORNELSEN GRUPPE e.V., Berlin, betrugen im Vorjahr T€ 534 und wurden unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern handelt es sich im Wesentlichen um verzinsliche Gesellschafterkonten sowie ein Darlehen (T€ 3.278; Vj.: T€ 3.085). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eine Globalzession gesichert. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Die Position beinhaltet hauptsächlich im Voraus vereinnahmte Umsatzerlöse aus Abo-Modellen. Passive latente Steuern Die passiven latenten Steuern in Höhe von T€ 213 (Vj.: T€ 403) resultieren aus erfolgsneutralen Konsolidierungsmaßnahmen aus Vorjahren und dem laufenden Jahr und vermindern sich ergebniswirksam (T€ 190) korrespondierend zur zugrunde liegenden Abschreibung der Markenrechte (s. o. Konsolidierungsgrundsätze). Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen Gewährleistungsverpflichtungen in Höhe von T€ 2.931 (Vj.: T€ 1.961) aufgrund einer Mithaftung für die an die Unterstützungskasse der CORNELSEN GRUPPE e. V., Berlin, gezahlten bzw. von ihr zugesagten Versorgungsleistungen. Das Risiko der Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen wird aufgrund der Kapitalausstattung der Unterstützungskasse als gering eingeschätzt. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen T€ 15.583 (Vj.: T€ 14.428) und sind in der folgenden Übersicht nach der Laufzeit/Kündigungsfrist der zugrunde liegenden Verträge dargestellt. Gegenüber den nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unterstützungskassen bestehen keine finanziellen Verpflichtungen.
Differenzen in der Summenbildung resultieren aus der Rundung auf volle Tausender. VI. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie GuV ist nach dem Gliederungsschema gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) aufgestellt worden. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse nach Regionen setzen sich wie folgt zusammen:
Differenzen in der Summenbildung resultieren aus der Rundung auf volle Tausender. Die Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen gliedern sich folgendermaßen:
Differenzen in der Summenbildung resultieren aus der Rundung auf volle Tausender. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 2.943). Ferner umfasst die Position Gewinne aus Verkäufen von Sachanlagen (T€ 1.472), Zuschüsse, Zulagen und Kostenverrechnungen (T€ 587), verrechnete Sachbezüge (T€ 556), Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigungen von Forderungen (T€ 125) sowie Erträge aus Versicherungsleistungen (T€ 91). Die Position enthält weitere periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 386 (Vj.: T€ 76),. Die Erträge aus der Währungsumrechnung betragen T€ 100 (Vj.: T€ 74). Darüber hinaus sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von T€ 1.114 (Vj.: T€ 348) ausgewiesen, die aus der Veräußerung von Titeln an andere Verlage resultieren. Materialaufwand Im Materialaufwand sind außergewöhnliche Aufwendungen i.H.v. T€ -56 enthalten (Vj.: T€ 0). Abschreibungen Die Abschreibungen enthalten Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von T€ -3.543 (Vj.: T€ -4.265), davon für Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von T€ -810 (Vj.: T€ -1.521) sowie für aktivierte Markenrechte in Höhe von T€ -1.272 (Vj.: T€ -507). Von diesem Betrag entfallen T€ -754 (Vj.: T€ -198) auf außerplanmäßige Abschreibungen der Markenrechte. Bei den Geschäfts- oder Firmenwerte gab es im aktuellen Geschäftsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen (Vj: T€ -652). Die Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens betragen T€ 2.588 (Vj.: T€ -3.226). Die Abweichung zum Vorjahr resultiert hauptsächlich aus geringeren Abschreibungen auf EDV-Hardware sowie geringwertigen Wirtschaftsgütern. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ -541 (Vj.: T€ -1.242), die im Wesentlichen auf nachlaufende Rechnungen für das Geschäftsjahr 2019 entfallen, und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ -63 (Vj.: T€ -136). Steuern In der GuV werden unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag im Wesentlichen Gewerbesteuer- und Körperschaftsteueraufwendungen ausgewiesen. Ferner werden Erträge in Höhe von T€ 190 (Vj.: T€ 104) aus der ergebniswirksamen Veränderung des passiven latenten Steuerpostens erfasst. Ergebnisanteile anderer Gesellschafter Die Anteile anderer Gesellschafter am Ergebnis der Gruppe setzen sich wie folgt zusammen:
Differenzen in der Summenbildung resultieren aus der Rundung auf volle Tausender. Ergebnisverwendung Hierzu verweisen wir auf den Eigenkapitalspiegel (Anlage). VII. Sonstige AngabenZusammensetzung der Organe Der Geschäftsführung der Franz Cornelsen Bildungsholding Verwaltungs GmbH, Berlin, gehörten im Geschäftsjahr 2020 an:
Anzahl und Struktur der Belegschaft Im Konzern waren, nach Quartalen berechnet, durchschnittlich beschäftigt:
Zusätzlich waren im Konzern insgesamt 139 (Vj.: 170) Aushilfen tätig. Gesamtbezüge der Organe der Muttergesellschaft Die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung betrugen im Jahr 2020 T€ 2.095 (Vj.: T€ 1.938). Die Gesamtbezüge für frühere Organmitglieder betrugen im Jahr 2020 T€ 387 (Vj.: T€ 562). Die Pensionszahlungen und Zahlungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen an frühere Mitglieder der Geschäftsführung und an deren Hinterbliebene betrugen in 2020 T€ 350 (Vj.: T€ 297). Die Rückstellungen für Pensions- und Altersteilzeitansprüche ehemaliger Organmitglieder und für Hinterbliebenenbezüge betragen zum 31. Dezember 2020 T€ 4.999 (Vj.: T€ 4.834). Die Bezüge für die Mitglieder des Verwaltungsrats der Muttergesellschaft belaufen sich auf T€ 143 (Vj.: T€ 135). Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Dabei sind die Zahlungsströme nach laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit untergliedert. Der Finanzmittelfonds umfasst alle Zahlungsmittel (Kassenbestand und täglich fällige Guthaben bei Kreditinstituten) des Konzerns. Die Kapitalflussrechnung wurde im Geschäftsjahr entsprechend DRS 21 dargestellt. Die Ertragssteuerzahlungen betrugen im Geschäftsjahr 2020 insgesamt T€ -20 (Vj: T€ -2.359). Honorare des Abschlussprüfers Die Honorare, soweit sie auf den Konzernabschlussprüfer entfallen, für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2020 betragen für die Jahresabschlüsse der vollkonsolidierten Gesellschaften der Gruppe und für den Konzernabschluss insgesamt T€ 213, davon entfallen T€ 33 für ausländische Tochterunternehmen. Darüber hinaus sind für andere Bestätigungsleistungen T€ 15 und für Steuerberatungsleistungen T€ 146 angefallen. Nachtragsbericht Über nachfolgende wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ist zu berichten: Im April 2021 haben wir einen nicht beherrschenden Geschäftsanteil an einer Beteiligung veräußert und konnten daraus einen Gewinn realisieren, der über dem zum 31. Dezember 2020 bilanzierten Anteilsbuchwert liegt. Weitere wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor. Offenlegungserleichterungen Offenlegungserleichterungen nach §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB werden für folgende Gesellschaften in Anspruch genommen:
Berlin, den 31. Mai 2021 Franz Cornelsen Bildungsholding Verwaltungs GmbH, Berlin Meeuwis van Arkel Mark van Mierle, Vorsitz Frank Thalhofer Dennis Zentgraf Anlagespiegel für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Differenzen in der Summenbildung resultieren aus der Rundung auf volle Tausender. Eigenkapitalspiegel für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
*) Währungsumrechnung
Konzernkapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Differenzen in der Summenbildung resultieren aus der Rundung auf volle Tausender. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Franz Cornelsen Bildungsholding GmbH & Co. KG, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Franz Cornelsen Bildungsholding GmbH & Co. KG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Franz Cornelsen Bildungsholding GmbH & Co. KG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 31. Mai 2021 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dr. Thomas Schmid, Wirtschaftsprüfer ppa. Johannes Häner, Wirtschaftsprüfer Der Konzernabschluss zum 31.12.2020 wurde am 09.06.2021 gebilligt. |
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