LiveBridge GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
prime
select AG
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aktiva |
|
|---|---|
| 31.12.2008
EUR |
|
| A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs | 239.377,00 |
| B. Anlagevermögen | 343,00 |
| I. Sachanlagen | 343,00 |
| C. Umlaufvermögen | 1.295.690,96 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 585.629,44 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 710.061,52 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 20.946,45 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva | 1.556.357,41 |
Passiva |
|
|---|---|
| 31.12.2008
EUR |
|
| A. Eigenkapital | 102.969,71 |
| I. gezeichnetes Kapital | 100.000,00 |
| II. Jahresüberschuss | 2.969,71 |
| B. Einlagen stiller Gesellschafter | 1.334.614,92 |
| C. Rückstellungen | 30.753,00 |
| D. Verbindlichkeiten | 88.019,78 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva | 1.556.357,41 |
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie
die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
o Angaben
zum Jahresabschluss insgesamt
o Angaben
über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz
o Angaben
zur Gliederung des Jahresabschlusses
o
Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung
o Sonstige
Angaben
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:
o
Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei
Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des
Einflusses auf das Jahresergebnis
o Angaben
über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach
§ 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB
o
Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die
Herstellungskosten
o
angewandte Abschreibungsmethoden
o
Vorrätebewertung
o Angaben
zu Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und den
Grundlagen für Währungsumrechnungen
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für eine klare und übersichtliche
Darstellung von allen geforderten Informationen war der
Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht
ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher
überwiegend im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 150 wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
o
Beteiligungen zu Anschaffungskosten
o Anteile
an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
o
Ausleihungen zum Nennwert
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen
pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand
berücksichtigt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
| Der Jahresüberschuss beträgt | EUR | 2.969,71 |
| Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags in Höhe von | EUR | 0,00 |
| ergibt sich ein Betrag von der zu verwenden ist. | EUR | 2.969,71 |
| Auf neue Rechnung wird vorgetragen: | EUR | 2.969,71 |
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in sogenannte "kleine",
"mittelgroße" oder "große"
Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften
für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine
mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als
(kleine/mittelgroße/große) Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat
wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und
Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. Die
Berichtsfirma zeigt folgende Größenmerkmale auf
(Beträge in EUR):
| Anzahl der Arbeitnehmer | 3 |
| Umsatzerlöse | 89.433,28 |
| Bilanzsumme | 1.490.886,78 |
Die Bilanzsumme wurde gemäß §267
Absatz 1 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 268 Absatz 3
HGB um einen auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrag
gekürzt.
Es liegt eine
kleine Kapitalgesellschaft vor.
Zum 31.12.2008 befand sich die prime select GmbH auf
der Grundlage eines Umwandlungsprüfungsberichts in
Umwandlung in eine Aktiengesellschaft.
München, den 29. Mai 2009
gez. Herr Florian Gleich, Geschäftsführer
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