Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 179271
Eingetragen
11.5.2009
Branche
Wagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenTätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Innovative Vorsorgekonzeptionen, Investition in und Verwaltung von Wertpapieren, Aufbau und Betreuung von Vertriebs- und Netzwerkpartnern.

Historie

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Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

prime select AG
(vormals: prime select GmbH )

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 239.377,00
B. Anlagevermögen 343,00
I. Sachanlagen 343,00
C. Umlaufvermögen 1.295.690,96
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 585.629,44
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 710.061,52
D. Rechnungsabgrenzungsposten 20.946,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.556.357,41

Passiva

31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 102.969,71
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00
II. Jahresüberschuss 2.969,71
B. Einlagen stiller Gesellschafter 1.334.614,92
C. Rückstellungen 30.753,00
D. Verbindlichkeiten 88.019,78
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.556.357,41

Anhang

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen


Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
o        Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
o        Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz
o        Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
o        Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
o        Sonstige Angaben
 

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:
o        Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis
o        Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB
o        Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten
o        angewandte Abschreibungsmethoden
o        Vorrätebewertung
o        Angaben zu Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und den Grundlagen für Währungsumrechnungen

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
o        Beteiligungen zu Anschaffungskosten
o        Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
o        Ausleihungen zum Nennwert
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt.
 

Verbindlichkeiten und Rückstellungen


Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
 

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung


Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor:

Der Jahresüberschuss beträgt EUR 2.969,71
Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags in Höhe von EUR 0,00
ergibt sich ein Betrag von der zu verwenden ist. EUR 2.969,71
Auf neue Rechnung wird vorgetragen: EUR 2.969,71


   

Betriebsgröße


In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als (kleine/mittelgroße/große) Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. Die Berichtsfirma zeigt folgende Größenmerkmale auf (Beträge in EUR):

Anzahl der Arbeitnehmer 3
Umsatzerlöse 89.433,28
Bilanzsumme 1.490.886,78


Die Bilanzsumme wurde gemäß §267 Absatz 1 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 268 Absatz 3 HGB um einen auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrag gekürzt.
Es liegt eine kleine Kapitalgesellschaft vor.
 
Zum 31.12.2008 befand sich die prime select GmbH auf der Grundlage eines Umwandlungsprüfungsberichts in Umwandlung in eine Aktiengesellschaft.
 

 

München, den 29. Mai 2009

gez. Herr Florian Gleich, Geschäftsführer

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