Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRB 7813
Eingetragen
20.8.2008
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Vermögen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Jörg Riede
seit 5.12.2022
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
QHC Holding CompanyUSA
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DM HoldCo GmbH

Wetzlar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2022
EUR EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 55.758.583,05 55.759
55.758.583,05 55.759
B. UMLAUFVERMÖGEN
I Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 663.671,23 664
2. Sonstige Vermögensgegenstände 193.138,39 26
(davon aus Steuern € 193.138,39 - Vorjahr. T€ 26)
3. Guthaben bei Kreditinstituten 2.165.053,21 2.087
3.021.862,83 2,777
58.780.445,88 58.536

PASSIVA

31.12.2022
EUR EUR TEUR
A. EIGENKAPITAL
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Kapitalrücklage 15.016.000,00 15.030
III. Gewinnvortrag -14.005.502,82 -14.218
IV. Jahresfehlbetrag/-überschuss 394.657,91 212
1.424.155,09 1.029
B. RÜCKSTELLUNGEN
1 Steuerrückstellungen 0,00 271
2. Sonstige Rückstellungen 2.430,00 2
2.456,60 273
C.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 57.353.860,79 57.234
(davon gegenüber Gesellschafter f 57.353.860,79 - Vorjahr T€ 57.225)
57.353.860,79 57.234
58.780.445,88 58.536
0,00 0,00

Anhang 2023

Allgemeine Hinweise

Sitz der Gesellschaft ist Wetzlar. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 7813 im Register des Amtsgerichts Wetzlar eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind in Bezug auf ihre Darstellung mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Finanzanlagen sind mit ihrem Nennbetrag oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren im Wesentlichen aus Steuererstattungsansprüchen. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus einer Darlehensverbindlichkeit nebst Zinsen gegenüber der Gesellschafterin (TEUR 57.353).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten sind - abgesehen von den üblichen Eigentumsvorbehalten - nicht besichert.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine abgabepflichtigen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Herr Holger Jakob, Biberach, Kaufmann

Herr Jörg Riede, Krefeld, Kaufmann

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 keine Mitarbeiter.

Konzern- und Beteiligungsverhältnisse

Die Anteile der Gesellschaft werden zu 100% von der KVHG2 GmbH, Wetzlar, gehalten. Diese ist mittelbares Tochterunternehmen der Danaher Corporation, Washington D.C., USA. Damit ist die Gesellschaft verbundenes Unternehmen zur Danaher Corporation, Washington D.C., USA, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss der Danaher Corporation, Washington D. C., USA wird in englischer Sprache im Bundesanzeiger unter dem Namen der DH Holdings Germany GmbH, Wetzlar veröffentlicht und im Internet unter Edgar Company Filings (http://www.sec.gov/edgar/searchedgar/companysearch.html) publiziert.

Zur Befreiung von der Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nach deutschem Recht macht die Gesellschaft von der Möglichkeit Gebrauch, in Übereinstimmung mit § 292 HGB i. V. m. der KonBefrV für das Geschäftsjahr 2023 einen geprüften befreienden Konzernabschluss mit einem Bericht über die Lage des Konzerns sowie den Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers in englischer Sprache offenzulegen. Dieser Konzernabschluss, in den die Gesellschaft einzubeziehen ist. wird von dem obersten Mutterunternehmen (Danaher Corporation) nach US GAAP aufgestellt: die befreiende Wirkung tritt mit der Offenlegung im Bundesanzeiger ein. Die Unterlagen zur befreienden Konzernrechnungslegung der Danaher Corporation für das Vorjahr sind nach § 325 Abs. 2 HGB vor Ablauf der Jahresfrist zur Offenlegung eingereicht und im Bundesanzeiger unter der Gesellschaft DH Holdings Germany GmbH, Wetzlar, bekanntgemacht.

Die wesentlichen Unterschiede zwischen US-amerikanischer (US GAAP) und deutscher Rechnungslegung (HGB) in Bezug auf den Konzernabschluss sind nachfolgend aufgeführt.

Hinter der deutschen und der US-amerikanischen Rechnungslegung stehen grundsätzlich unterschiedliche Betrachtungsweisen, Während die Rechnungslegung nach HGB das Vorsichtsprinzip und den Gläubigerschutz in den Vordergrund stellt, ist die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen für den Kapitalgeber das vorrangige Ziel der US-Aamerikanischen Rechnungslegung. Daher wird auch der Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse - "sowohl über verschiedene Geschäftsjahre hinweg als auch von unterschiedlichen Unternehmen" - sowie der periodengerechten Erfolgsermittlung nach US GAAP ein höherer Stellenwert eingeräumt als nach HGB.

Immaterielle Vermögensgegenstände / Geschäfts- oder Firmenwerte

Nach ASC 805 und ASC 350 bestehen für immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworben werden, umfangreiche Aktivierungsvorschriften. Dies gilt auch für solche Werte, die das handelsrechtliche Kriterium des Vermögensgegenstands nicht erfüllen. Nach US GAAP wird ein Geschäfts- oder Firmenwert aus Unternehmenserwerben nicht planmäßig abgeschrieben, sondern ist mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen und gegebenenfalls außerplanmäßig abzuschreiben. Nach HGB besteht dagegen eine Aktivierungspflicht mit nachfolgend planmäßiger Abschreibung.

Finanzierungsleasing

Aufwendungen für Leasing von bestimmten Gegenständen, die dem Betrieb des Unternehmens dienen, werden nach deutschem Recht abhängig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten und der Zuordnung, entweder als Finanzierungsleasing klassifiziert und der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Vermögensgegenstand somit aktiviert und abgeschrieben oder sofort aufwandswirksam erfasst. Bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen (sog. Capital Leases) ist der Barwert der künftigen Leasingraten nach US-GAAP gemäß ASC 840 (ehem. SFAS 13) zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Auslegung der zwei Rechtsquellen können zu unterschiedlichen Klassifizierungen führen.

Latente Steuern

Durch die Vorschriften des HGB i. d. F. des BiiRUG wurde eine weitgehende Harmonisierung in der Berechnungssystematik und Bewertung der latenten Steuern erzielt. Nach § 274 HGB sind steuerliche Verlustvorträge nur dann zu berücksichtigen, wenn in den kommenden fünf Jahren eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Nach HGB besteht für einen aktiven latenten Steuerüberhang ein Ansatzwahlrecht, nach US GAAP müssen aktive latente Steuern angesetzt werden.

Rückstellungen

Die Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen sind in der US-amerikanischen Rechnungslegung restriktiver geregelt als nach HGB. Rückstellungen sind nach US GAAP zu bilden, wenn eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich ("more likely than not") und die voraussichtliche Höhe des Erfüllungsbetrags der notwendigen Rückstellung zuverlässig schätzbar ist. Dabei ist auch eine Abzinsung zu berücksichtigen, wenn diese zuverlässig schätzbar ist. Rückstellungen nach HGB sind mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag zu bewerten und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Der Diskontierungszins orientiert sich nach US GAAP an Renditen, die am Bilanzstichtag für erstrangige, festverzinsliche Unternehmensanleihen erzielt werden. Nach HGB ist dieser Zins grundsätzlich ein der Laufzeit entsprechender durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn bzw. sieben Geschäftsjahre. Bei Pensionen kann vereinfachend eine Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt werden.

 

Wetzlar, den 9. Februar 2024

Holger Jakob

Jörg Riede

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der DM HoldCo GmbH, Wetzlar wurde am 29.02.2024 festgestellt.

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