Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 118874
Vorher
Youbisheng Green Paper AG
Eingetragen
12.4.2011
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
die Leitung von Unternehmen und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, die insbesondere in folgenden Geschäftsfeldern tätig sind: Rohstoffgewinnung und -verarbeitung, Chemie, Herstellung aller Arten von Verpackungs- und Papierprodukten sowie deren Vertrieb

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hansjoerg Plaggemars
seit 27.1.2025
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Altech Advanced Materials AG (vormals: Youbisheng Green Paper AG)

Frankfurt am Main (vormals: Heidelberg)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEM. § 161 AKTG

Gemeinsame Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrates

der Altech Advanced Materials AG, Heidelberg,

zu den Empfehlungen der Regierungskommission

Deutscher Corporate Governance Kodex

(in der Fassung vom 7. Februar 2017)

Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex ("Kodex") enthält neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, Abweichungen jährlich offen zu legen und zu begründen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Altech Advanced Materials AG, vormals Youbisheng Green Paper AG hatten zuletzt mit Beschluss vom 26. März 2019 erklärt, die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht mehr anzuwenden. Diese Auffassung vertreten Vorstand und Aufsichtsrat nach wie vor. Mit Beschluss vom 21. Februar 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat erneut festgelegt, den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, auch in der voraussichtlich demnächst geltenden neuen Fassung, wie sie am 23. Januar 2020 von der Kommision beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eingereicht wurde, nicht nachzukommen. Die Gesellschaft ist der Meinung, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für große Publikumsgesellschaften entworfen wurden, jedoch unpassend sind für Gesellschaften von der Größe der Altech Advanced Materials AG, daher wird auch für die Zukunft den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht nachgekommen werden. Die Größe und wirtschaftliche Bedeutung der Gesellschaft erfordern keine Orientierung an den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, die im Wesentlichen für große börsennotierte Unternehmen konzipiert sind. Im Übrigen ist eine ordnungsgemäße Unternehmensführung durch Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

 

Heidelberg, im Februar 2020

Der Vorstand:

Ignatius Tan

Uwe Ahrens

Hansjörg Plaggemars

Für den Aufsichtsrat:

Dr. Burkhard Schäfer

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