ADRENALIN EXPERIENCES UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Caroline Susanne Grahmann Gardner seit 19.11.2025 | Geschäftsführer |
Arno Jan ter Avest seit 27.10.2011 | Geschäftsführer |
Alexander Brabeck seit 3.2.2011 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
BMC Software Limited | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BMC Software GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024Lagebericht
I. Grundlagen des Unternehmens Lizenz- und Wartungsgeschäft Die BMC Software GmbH vermittelt gegen eine Provision Lizenz- und Wartungs-verträge für die BMC Software Distribution B.V., Schiphol-Rijk, in den Niederlanden. Das "Marketing and Sales Support Agreement" (gültig seit dem 1. April 2000) sieht vor, dass durch den europäischen Distributor (BMC Software Distribution B.V.) eine völlige Kostenübernahme der deutschen Orga¬nisation plus einer zweiprozentigen Provision auf die vermittelten Lizenz- und Wartungs¬verträge vorgenommen wird. Mitarbeiter, die europaweite Verantwortlichkeiten haben, sind dem Master European Services Agreement (MESA, gültig seit dem 1. April 1997) zugeordnet und die Kostenübernahme durch die BMC Software Distribution B.V. erfolgt mit einem Aufschlag von 10%. Ausgenommen von der Kostenübernahme durch die BMC Software Distribution B.V. sind die lokalen Umsätze und Kosten im Bereich Consulting Services. Bei den Lizenz- und Wartungsverträgen handelt es sich um Lösungen für das Enter-prise- und Mainframemanagement. Mit den Produkten des BMC Software Konzerns (BMC) steuern und verwalten Unternehmen ihre IT-Infrastruktur aus der Geschäfts-perspektive. IT-Prozesse werden automatisiert, Fehlerkorrekturen aufgezeichnet und behoben sowie Cloud Services mit mobilen Diensten verknüpft. Mit BMC's Softwarelösungen unterstützen wir unsere Kunden auf dem Weg zur Autonomous Digital Enterprise (ADE). Im Einzelnen sind es die folgenden Produktlinien: IT-Service Management (ITSM) hilft den Anwendern bei der selbstständigen Problembewältigung. Die Produkte im Multi-Cloud Management ermöglichen eine schnelle Bereitstellung interner Multi-Plattformapplikationen sowie automatisieren komplexe Geschäftsprozesse, die zu einer verbesserten Datensicherheit führen. Die BMC Helix Plattform verknüpft neue Technologien wie künstliche Intelligenz und kognitive Prozesssteuerung mit den Funktionalitäten der ITSM Lösungen. Die Produktlösungen im IT Operations Management überwachen und automatisieren IT-Prozesse. Zudem werden Kapazitätssynergien aufgezeigt und Serviceanalysen durchgeführt sowie Problemlösungen angeboten.
Viele Kunden der BMC Software GmbH nutzen die BMC Produkte für geschäftskritische Anwendungen. Unsere Consulting Services Abteilung bietet technische Unterstützung und Beratung bei der Implementierung erworbener Softwarelösungen in vorhandene IT-Infrastrukturen an. Die Consulting Services Berater der BMC Software GmbH helfen den Kunden mit produktspezifischen Kenntnissen bei der Integration neuer Produkte oder Updates und unterstützen bei der strategischen Planung von Multi-Cloud-Installationen. Zudem werden Schulungen und Seminare für die Anwendung der Software für die Mitarbeiter des Kunden angeboten. Die BMC Software GmbH wird dabei von strategischen Partnern unterstützt, die mit ihren spezifischen Fachkenntnissen den Beratern der BMC Software GmbH zur Verfügung stehen.
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Das Wachstum in der Informationstechnologie lag im Jahr 2023 mit 2,0 % unter der Prognose (3,8 %). Die Prognose wurde im Wesentlichen aufgrund eines Einbruchs der IT Hardware-Umsätze (-5,4 %) sowie einem geringeren Wachstum der Software-Umsätze nicht erreicht.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es Forschungs- und Entwicklungskosten von TEUR 182 der Gesellschaft (§ 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Es wurden keine Forschungs- und Entwicklungskosten aktiviert, weil die sich angefallenen Kosten auf die Produkte beziehen, die vom BMC Konzern entwickelt werden. Die Anzahl der Mitarbeiter im F&E-Bereich im Geschäftsjahr beträgt 1.
Ertragslage Vergleich mit der Prognose der Vorperiode Die Umsatzerlöse ohne die sonstigen steuerpflichtigen Umsätze für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 liegen mit TEUR 31.340 um TEUR 8.546 über der Prognose. Die Umsätze der 2%-igen Vermittlungsprovision liegen aufgrund einer signifikanten Steigerung der vermittelten Lizenz- und Wartungsumsätze (TEUR 75.368) um TEUR 1.472 über der Prognose. Zusätzlich enthielt die Prognose aufgrund einer geplanten Umstellung der konzerninternen Abrechnung keine konzerninternen Umsätze im Bereich Consulting Services. Es wurden aber weiterhin konzerninterne Umsätze von TEUR 6.941 erwirtschaftet, weil die geplante Umstellung sich verzögert hat. Das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern lag mit TEUR 3.670 um TEUR 1.097 über der Prognose. Das resultiert hauptsächlich aus dem Anstieg der 2%-igen Vermittlungsprovision um TEUR 1.472 und gegenläufig aus dem operativen Verlust (TEUR 388) im Bereich Consulting Services.
Die Gesellschaft finanziert sich zum Bilanzstichtag aus ihrem Bestand an eigenen liquiden Mitteln. Zur Sicherstellung der Liquidität durch externe Finanzierungsquellen bestand im Geschäftsjahr 2023/2024 keine Notwendigkeit. Im Berichtsjahr sind die liquiden Mittel um TEUR 924 gestiegen. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr bei TEUR 1.022 (Vorjahr TEUR 2.562). Gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist der Cashflow um TEUR 1.540 gesunken. Die Entwicklung ist hauptsächlich auf die Zunahme der Rückstellungen (TEUR 1.369) und der Zunahme der Forderungen (TEUR 2.770) zurückzuführen.
Unsere Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage schätzen wir als gut ein. Das operative Ergebnis konnte gesteigert und die Liquiditätslage stabil gehalten werden.
Neben generellen Konjunktur- und Wettbewerbsrisiken, sowie den Risiken aus der Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen, sieht die Gesellschaft auch allgemeine Technologierisiken bei der Cybersicherheit und den sich stetig ändernden Anforderungen des Cloud-Computings als grundsätzliches Risiko. Weltweite Handelskonflikte verlangsamen das weltweite Wirtschaftswachstum. Der Ausbruch des Ukraine-Krieges hat aufgrund der geringen Geschäftsaktivitäten in der Ukraine und Russland keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Zukünftige Sanktionen und deren Auswirkungen auf die globale Wirtschaft, insbesondere auf die deutsche Wirtschaft, könnten dazu führen, dass Kunden der BMC aufgrund von Inflation und Lieferengpässen zu Einsparungen gezwungen sind, mit negativen Auswirkungen auf unser Ergebnis. Die BMC Software GmbH erwartet aber keine signifikanten Umsatzeinbußen. In der Informationstechnologie ist der Softwarebereich weiterhin ein rasant wachsender Markt (9,4 %). Von diesem Wachstum und dem sich erholenden Markt für IT Services wird auch die BMC Software GmbH profitieren. BMC's ADE Modell bietet eine multi-funktionale Lösung im Enterprisebereich an, die vor allem die technologische Weiterentwicklung der mobilen Dienste sowie die Fortschritte künstlicher Intelligenz nutzt, um den Kunden eine professionelle Unterstützung bei der Digitalisierung anzubieten. Das Preis- / Leistungsverhältnis der BMC Produkte wird ein wichtiger Faktor sein, um in der IT Branche weiter wettbewerbsfähig zu sein. Wesentliche Währungsrisiken bestehen für die BMC Software GmbH nicht. Die Rechnungsstellung für die in Deutschland vermittelten Lizenz- und Wartungsverträge erfolgt über den ausländischen Produktdistributor. Im Bereich Consulting Services werden Rechnungen hauptsächlich in Euro gestellt, ist ein Partner involviert, der seinen Sitz im Ausland hat, wird in diesen seltenen Fällen in Fremdwährung fakturiert. Soweit Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt die BMC Software GmbH über ein adäquates Debitorenmanagement. Zudem informieren wir uns vorab bei neuen Geschäftsbeziehungen stets über die Bonität unserer Kunden im Bereich Consulting Services. Die BMC Software GmbH vermittelt ausschließlich von dem BMC Konzern entwickelte Produkte. Insofern besteht eine Abhängigkeit von der Produktentwicklung. Sofern eine Anpassung an lokale Bedürfnisse erforderlich ist, erfolgt dies intern, in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen ausländischen Stellen. Damit wird gewähr-leistet, dass unsere Produkte auch auf dem deutschen Markt jederzeit einsetzbar sind. Durch das "Marketing and Sales Support Agreement" sowie das Master European Services Agreement werden die Kosten, mit Ausnahme der Kosten, die im Bereich Consulting Services entstehen, von dem europäischen Produktdistributor übernommen, so dass die wesentlichen wirtschaftlichen Risiken der BMC Software GmbH vom Produktdistributor, der BMC Software Distribution B.V., Schiphol-Rijk, Niederlande, getragen werden. Die BMC Software GmbH bewertet die Gesamtrisikolage zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als begrenzt und beherrschbar. Den Großteil der dargestellten Sachverhalte stufen wir nach wie vor als geringes Risiko ein, wobei der Russland und Ukraine-Konflikt keinen signifikanten Einfluss haben wird.
Strategie Neben der Fokussierung auf ein stetiges Umsatzwachstum wird das Aufzeigen von Kostensenkungspotenzialen eine wesentliche Rolle spielen. Es wird eine regelmäßige Überprüfung der bestehenden Lieferantenverträge durchgeführt, um Kosteneinsparungen zu identifizieren. Im Geschäftsjahr 2024/2025 wird die Schliessung der Geschäftsstelle Hamburg sowie die Reduzierung der Mietfläche des Firmensitzes in Frankfurt zur Reduzierung der Raumkosten von jährlich TEUR 99 führen.
Im Enterprise-Bereich richtet BMC seine Produkt- und Portfoliopolitik daran aus, die Unternehmen bei der Transformation zu autonom-digitalen Unternehmen zu unterstützen, um so sich als führender Anbieter von digitalen Lösungen zu etablieren. BMC unterstützt die digitale Transformation mit seinen Produkten und Lösungen in den folgenden Bereichen: Mit Hilfe von Security und Compliance Operations (SecOps) können kritische Schwachstellen identifiziert und korrigiert werden und Verstöße gegen interne Vorschriften aufgezeigt werden. SecOps ist die nahtlose Verbindung von IT Security und IT Operations. BMC's Multi-Cloud Management Softwarelösungen helfen unseren Kunden Kosten zu kontrollieren, die IT-Sicherheit zu verbessern und die Komplexität moderner IT-Infrastrukturen zu reduzieren. Mit den Enterprise DevOps-Tools werden Softwareanwendungen schnell und kontinuierlich bereitgestellt und ermöglichen eine ganzheitliche Planung, Koordinierung und Ausführung von Software-Releases, Änderungsmanagement und dem Produktbetrieb. BMC's Big Data Lösungen optimieren, beschleunigen und automatisieren ein technologisches Ökosystem. Selbstständige und autonome Sicherheitsfunktionen ermöglichen, dass Zugriffs- und Authentifizierungsanforderungen geprüft sowie externe und interne Bedrohungen erkannt und bereinigt werden. Die BMC Helix Plattform verknüpft Service Management Lösungen mit den Vorteilen, die der Einsatz von künstlicher Intelligenz bietet. Hier spielt vor allem das "Machine Learning" eine entscheidende Rolle. Beim "Machine Learning" wird eine Software aufgrund von vorhandenen Mustern selbstständig lernen, bisher unbekannte Arbeitsschritte zu erkennen und effektiv auszuführen, ohne dabei von Anwendern gesteuert zu werden. Die BMC Software GmbH plant im Enterprise-Bereich mit einem wesentlichen Rückgang vom 27% für die vermittelten Lizenz- und Wartungsumsätze im Geschäftsjahr 2024/2025. Der Rückgang begründet sich durch den Abschluß einiger Kundenvertäge mit sehr hohem Vertragsvolumen im Geschäftsjahr 2023/2024, die teilweise erst im Folgejahr hätten realisiert werden sollen. Im Geschäftsjahr 2025/2026 erwartet die BMC Software GmbH einen deutlichen Anstieg von 10% der vermittelten Lizenz- und Wartungsumsätze, weil sich weiterhin die überdurchschnittlichen Wachstumsraten (Durchschnitt der letzten 5 Jahre: 4,28 %) in der IT-Branche sowie die fortschreitende Digitalisierung positiv auf die Umsatzentwicklung auswirken werden. Zudem erwartet die BMC Software GmbH einen wachstumsfördernden Effekt aus der Übernahme der Netreo Inc., USA, durch die Konzernmutter für den Produktbereich Helix. Die strategische Partnerschaft mit einem Softwareanbieter für Telekommunikation, ermöglicht der BMC Software GmbH neue Kundenpotentiale in den Branchen Telekommunikation und Finanzdienstleistungen auszuschöpfen. Um das Produktportfolio zu ergänzen und weiteres Umsatzwachstum zu erzeugen, wird auch zukünftig ein Fokus des BMC Konzerns auf der internen Produktentwicklung Konzernmutter sowie auf Akquisitionen liegen.
Geschäftsjahr 2024/2025 Wir planen im kommenden Geschäftsjahr mit Umsätzen von TEUR 18.708 (Vorjahr TEUR 20.516) aus der Kostenübernahme im Rahmen des "Marketing and Sales Support Agreements" (exklusive Management Fee) mit der BMC Software Distribution B.V., Schiphol-Rijk, Niederlande. Damit liegen die Umsätze unter dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres. Die geplante zweiprozentige Provision auf die vermittelten Lizenz- und Wartungsumsätze liegt mit TEUR 2.638 unter dem Niveau des Berichtsjahres (TEUR 3.482). Die Umsatzplanung im Bereich Consulting Services liegt mit ca. TEUR 4.705 unter dem Niveau des Vorjahres (TEUR 6.941). Aufgrund der geplanten Umstellung der konzerninternen Abrechnung erwarte die BMC Software GmbH einen Rückgang der Umsätze aus der Weiterbelastung von konzerninternen Beratungskosten, welche keine signifikanten Auswirkungen auf die Marge im Bereich Consulting Services haben wird. Das geplante Betriebsergebnis wird mit TEUR 3.300 unter dem Ergebnis des Vorjahres (TEUR 3.670) liegen, weil die BMC Software GmbH einen Rückgang der 2%-igen Vermittlungsprovision von TEUR 844 erwartet. Gegenläufig dazu wird im Bereich Consulting Services mit einem positiven Ergebnis geplant wird (TEUR 252, Vorjahr TEUR -199). Geschäftsjahr 2025/2026 Für das Geschäftsjahr 2025/2026 rechnet die BMC Software GmbH bei den vermittelten Lizenz- und Wartungsumsätzen mit einem Anstieg von 10% wie bereits im Ausblick unter Strategie erwähnt. Die Umsätze aus dem Marketing and Sales Support Agreement werden sich auf dem Niveau des Vorjahres bewegen. Die Gesellschaft wird sich auch zukünftig aus ihrem Bestand an eigenen liquiden Mitteln finanzieren und neben den konzerninternen Finanzierungsquellen keine externen Finanzierungsquellen benötigen. VI. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Entwicklung Die Bundesregierung rechnet für das Jahr 2024 mit einem moderaten Wachstum von 0,2 %. Vor allem die steigenden Reallöhne wirken sich positiv auf die wirtschaftliche Erholung aus. Dagegen wird im Außenhandel aufgrund der geopolitischen Lage mit einer weiterhin wachstumsdämpfenden Entwicklung gerechnet. Für das Jahr 2024 wird ein Wachstum in der ITK-Branche von 4,4 % erwartet. Trotz der Auswirkungen des Fachkräftemangels auf die ITK-Branche werden vor allem die Hardware-Umsätze nach einem Einbruch im Jahr 2023 wieder steigen (4,6 % ). Die weiter voranschreitende Digitalisierung wird sich ebenfalls positiv auf das Wachstum auswirken. Stärkster Wachstumstreiber ist der Softwaremarkt mit 9,4 %. VII. Nachtragsbericht
Frankfurt am Main, den 31. Juli 2024 Ted Cory Bleuer Arno Jan ter Avest (Geschäftsführer) (Geschäftsführer) Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024
I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 1. Allgemeines Die BMC Software GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main, ist im Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 24281 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb sowie der Handel von und mit Produkten der Computerindustrie sowie Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit diesen Produkten. Der Jahresabschluss der BMC Software GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden grundsätzlich nach der linearen Methode anhand der voraussichtlichen Nutzungsdauer der einzelnen Anlagen ermittelt.
Anlageposition Abschreibungsmethode Nutzungsdauer
Als verbundene Unternehmen werden alle Gesellschaften angesehen, die unter der einheitlichen Leitung der Banff Parent Inc., Houston, Texas, USA, stehen oder an denen dieser Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar die in § 290 Abs. 2 HGB genannten Rechte zustehen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.
Das Eigenkapital von EUR 5.536.117,83 enthält einen Gewinnvortrag von EUR 3.008.053,17 sowie einen Jahresüberschuss von EUR 2.474.619,29.
Die Gesellschaft ist gegenüber einzelnen Mitarbeitern Versorgungszusagen eingegangen. Nach den Bestimmungen der Versorgungszusagen erhalten die Berechtigten eine lebenslang zahlbare Altersrente nach Erreichen des 65. Lebensjahres. Im Todesfall sehen die Versorgungszusagen für einzelne Berechtigte Witwenrenten in Höhe von 60,00 % der Altersrente vor. Die Anwartschaft (Wartezeit) ist erfüllt, wenn bei Eintritt des Versorgungsfalles die Betriebszugehörigkeit mindestens 2 Jahre bestanden hat. Alle begünstigten Arbeitnehmer haben unverfallbare Anwartschaften erworben.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und werden in Höhe des Erfüllungsbetrags (d.h. einschl. zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt, der nach vernünftiger kauf¬männischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen davon-Vermerke Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegen-ständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertan-sätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive Steuerlatenzen werden zum Stichtag ausgewiesen. Es bestehen keine passiven Steuerlatenzen zum Stichtag. II. EINZELANGABEN ZUR BILANZ
Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023/2024 einschließlich der historischen Anschaffungskosten und der Abschreibungen des Geschäftsjahres wird auf den separat dargestellten Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) verwiesen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 9.747 (Vorjahr TEUR 7.389) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren aus Forderungen aus Ertragsteuern in Höhe von TEUR 591 (Vorjahr TEUR 313) und abzugsfähiger Vorsteuer von TEUR 40 (Vorjahr TEUR 21) sowie geleisteten Anzahlungen in Höhe von TEUR 37 (Vorjahr TEUR 63). Forderungen gegen die Gesellschafterin bestehen nicht (Vorjahr TEUR 0). Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die gebildeten aktiven latenten Steuern resultieren aus zeitlichen Buchungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz hinsichtlich der Passivierung von Pensionsverpflichtungen, der steuerlichen Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten, der Rückstellung für nicht genommene Urlaubstage und der Rückstellung für mietfreie Zeiten. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von 32,02 %.
Die Pensionsrückstellung wurde mit TEUR 139 (Vorjahr TEUR 147) angesetzt. Nach der Regelung des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, abzuzinsen. Der hieraus resultierende Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt TEUR 1 und unterliegt einer Ausschüttungssperre, die durch den Gewinnvortrag entsperrt wird.
Die Steuerrückstellungen betragen TEUR 773 (Vorjahr TEUR 113) und betreffen das Berichtsjahr (TEUR 711) sowie eine Rückstellung für zukünftige Nachzahlungen aus Betriebsprüfungen im Bereich Consulting Services (TEUR 62). Für die nicht veranlagten Geschäftsjahre 2021 und 2022 bestehen zum Stichtag Steuerforderungen, die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen werden. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Provisionen (TEUR 2.542, Vorjahr TEUR 1.392), Bonuszahlungen an Arbeitnehmer (TEUR 965, Vorjahr TEUR 989), Resturlaubsansprüche (TEUR 507, Vorjahr TEUR 516), für drohende Verluste (TEUR 605, Vorjahr TEUR 422), aus Abfindungsvereinbarungen (TEUR 295, Vorjahr TEUR 0), ausstehende Eingangsrechnungen (TEUR 204, Vorjahr TEUR 261) und für externe Beratungsleistungen (TEUR 136, Vorjahr TEUR 115).
Die Verbindlichkeiten sind sämtlich unbesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 124 (Vorjahr TEUR 392) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern von TEUR 371 (Vorjahr TEUR 263). Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin bestehen in Höhe von TEUR 89 (Vorjahr TEUR 121) und resultieren aus Lieferungen und Leistungen.
III. EINZELANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
Materialaufwand Die Aufwendungen für externe Beratungsleistungen im Bereich Consulting Services betragen TEUR 4.347 (Vorjahr TEUR 3.615) und betreffen konzerninterne und externe Beratungskosten. Aufgrund des Anstiegs der Umsätze im Consulting Services Bereich (TEUR 1.839) erhöhte sich der Bedarf an externen Dienstleistungen, um den erhöhten Projektaufwand bewältigen zu können. Zusätzlich wurde eine Drohverlustrückstellung von TEUR 479 (Vorjahr TEUR 259) für ein Kundenprojekt im Materialaufwand erfasst.
Die Personalaufwendungen resultieren aus Löhnen und Gehältern (TEUR 19.286, Vorjahr TEUR 15.817) sowie sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung (TEUR 1.715, Vorjahr TEUR 1.646).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Marketingkosten (TEUR 633, Vorjahr TEUR 176), Reisekosten (TEUR 575, Vorjahr TEUR 626), Raumkosten (TEUR 456, Vorjahr TEUR 549) und Fuhrparkkosten (TEUR 405, Vorjahr TEUR 487). Außergewöhnliche Aufwendungen Im Geschäftsjahr wurden Mitarbeiterabfindungen i. H. v. TEUR 2.230 (Vorjahr TEUR 0) als Aufwand erfasst.
Im Steueraufwand sind im Wesentlichen Steuern für das Berichtsjahr (TEUR 1.261) enthalten. IV. SONSTIGE ANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat mehrere Mietverträge für Gebäude sowie Leasingverträge für Kraftfahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattung abgeschlossen. Vorteile des Abschlusses solcher Verträge gegenüber dem Kauf der betreffenden Vermögensgegenstände sind die Bilanzneutralität und vor allem die gewonnene Flexibilität. Nachteile bestehen in der Laufzeitbindung. Dabei verteilen sich die sonstigen finanziellen Verpflichtungen wie folgt auf die genannten Verträge:
Die zukünftigen Verpflichtungen verteilen sich vertragsgemäß auf folgende Jahre:
Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse über die gem. § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB zu berichten wäre. Ausschüttungssperre In Höhe der folgenden Beträge ergibt sich gemäß § 253 Abs. 6 HGB und § 268 Abs. 8 HGB aus Aktivierungen eine Gewinnausschüttungssperre:
Die Gesellschaft wird durch jeden Geschäftsführer einzeln vertreten. Kein Mitglied der Geschäftsführung bezieht ein Geschäftsführergehalt in Deutschland.
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl betrug im Geschäftsjahr 2023/2024 104 Ange-stellte (Vorjahr 103), die sich wie folgt verteilen:
Betriebsstätten Die Gesellschaft unterhält Betriebsstätten in Berlin, Hamburg und in München. Die Geschäftsstelle in Hamburg wurde per 31.05.2023 geschlossen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen durchgeführt. Konzernabschluss Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die Banff Parent Inc., Houston, Texas, USA. Der Konzernabschluss wird in den USA nicht veröffentlicht. Der Konzernabschluss der Banff Parent Inc. kann bei der BMC Software, Inc., 2103 CityWest Boulevard, Houston, Texas, USA, angefragt werden.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 2.475 zusammen mit dem Gewinnvortrag i.H.v. TEUR 3.008 auf neue Rechnung vorzutragen.
Es haben sich keine anderweitigen Umstände ergeben, die eine Neubeurteilung der im Jahresab¬schluss und Lagebericht dargestellten Lage erfordern würden. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie waren im Berichtsjahr nur unwesentlich zu spüren. Der Russland-Ukraine-Krieg hatte im Berichtjahr keine Auswirkungen auf die Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Frankfurt am Main, den 31. Juli 2024
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BMC Software GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BMC Software GmbH, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BMC Software GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrerErtragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtsgeführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmungmit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationender Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklangsteht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie alsnotwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt einzutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risikendurch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedecktwerden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandtenRechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise,ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrundegelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Eschborn/Frankfurt am Main, 31. Juli 2024 EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mühleck Keskin Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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