Solid Officetechnik Service GmbH

Angerstraße 38, 04177 Leipzig, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 6368
Eingetragen
10.11.1992
Branche
Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
ist die Durchführung der Wartung und Reparatur sowie Groß- und Einzelhandel von Büromaschinen nebst Zubehör sowie von allen Gegenständen und Rechten, die für den Betrieb eines Büros erforderlich oder nützlich sein können. Hierzu gehört auch der Verkauf und die Vermittlung von Leasinggeschäften und Lizenzverträgen sowie die Durchführung aller Geschäfte, die den vorgenannten Zweck dienlich sind.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Claudia Dr. Serwill
seit 15.10.2021
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Solid Officetechnik Service GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Aktiva

EUR Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 24.669,00 28.779,00
III. Finanzanlagen 28.461,70 28.461,70
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 42.223,83 42.722,85
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 241.376,73 207.158,96
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 731.208,12 716.998,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.046,80 3.020,29
1.070.987,18 1.027.141,84

Passiva

EUR EUR Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.600,00 (25.600,00)
II. Bilanzgewinn 196.408,14 (150.237,78)
222.008,14 175.837,78
B. Rückstellungen 754.062,00 771.469,00
C. Verbindlichkeiten 90.006,04 76.901,06
D. Passive latente Steuer 4.911,00 2.934,00
1.070.987,18 1.027.141,84

ANHANG für das Geschäftsjahr 2023

Solid Officetechnik Service GmbH, Leipzig

A. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1)

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2)

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und 2 HGB wurden beachtet.

3)

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Soweit Rückstellungen nicht mehr erforderlich waren, wurden sie aufgelöst.

4)

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5)

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB).

6)

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1)

Die angewendeten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mit berücksichtigt.

2)

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3)

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4)

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5)

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6)

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

7)

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Eine Pauschalwertberichtigung ist in Höhe von rund 1 v. H. der Forderungen (ohne Umsatzsteuer) gebildet.

8)

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9)

Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 253 Abs. 1 und 2 HGB. Die Höhe der Pensionsverpflichtungen ergibt sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten.

10)

Die Sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

11)

Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.

12)

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

B. Angaben zu Posten der Bilanz

I. Rückstellungen für Pensionen

Die Pensionsrückstellung wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Beachtung der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften (insbesondere § 253 Abs. 1 und 2 HGB) bewertet. Als Bewertungsmethode wurde das ratierlich degressive Anwartschaftsverfahren (PUC-Methode) verwendet.

Die Pensionsrückstellung wurde auf der Grundlage der "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck ermittelt. Als Rechnungszinsfuß war gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung ein Zinssatz von 1,82 % anzusetzen. Berücksichtigung fand daneben ein Rententrend von 2 % p. a.

Der Zuführungsbetrag aus der Umstellung der Berechnungsmethoden zum 1. Januar 2010 (Gesamtbetrag: EUR 41.350,00) wurde entsprechend Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB in Höhe von einem Fünfzehntel aufwandswirksam im Geschäftsjahr zugeführt. Der Restbetrag in Höhe von EUR 2.766,00 wird bis spätestens zum 31. Dezember 2024 aufwandswirksam aufgelöst.

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beläuft sich auf EUR 7.390,00. Insoweit besteht eine Ausschüttungssperre.

II. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen am Abschlussstichtag nicht.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden am Abschlussstichtag nicht.

III. Ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB

In der Bilanz sind keine Vermögensgegenstände oder latenten Steuern aktiviert, die der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegen.

C. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer der Geschäftsführerin waren im Geschäftsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Geschäftsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Dr. Claudia Serwill, Leipzig geführt.

II. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich sieben Mitarbeiter.

Weitere Angaben zur Offenlegung:

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung am 25. September 2024 festgestellt.

Die Firma ist im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig eingetragen unter der Nummer HR B 6368.

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