Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 138958
Eingetragen
12.11.2015
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen im Bauwesen.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Irfan Demirovic
Hamburg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DePlan GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

0,00

B. Umlaufvermögen

941.080,32

Summe Aktiva

941.080,32



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

169.270,50

B. Rückstellungen

517.418,05

C. Verbindlichkeiten

254.391,77

Summe Passiva

941.080,32

Anhang


1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) gemäß § 267 Abs. 1 HGB und des Gesetzes für Gesellschaften mit beschränkter Haftung für eine kleine Kapitalgesellschaft aufgestellt. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft Gebrauch.

Der Ausweis der Vorjahreszahlen erfolgte gemäß § 265 Absatz 2 HGB. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Absatz 8 HGB nicht angegeben.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG.

Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Absatz 1 HGB wurde beachtet.

2. ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND ZUR BEWERTUNG

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 - 251 HGB bzw. §§ 252 - 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden unter Beachtung der §§ 264 ff HGB einzeln bewertet. Vorhersehbare Risiken und Verluste, die am Abschlussstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und die Ausrichtung an den ertragsteuerlichen Vorschriften zu beachten.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei den Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer grundsätzlich nach der linearen Methode vorgenommen. Die Abschreibungen für im Jahr 2018 angeschaffte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgen linear.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nominalwert bilanziert.


Die Kassen- und Bankguthaben bzw. -sollsalden wurden zum Nennbetrag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bemessen und berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Bei langfristigen Rückstellungen von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Sie wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, wie er von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben wird, abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. ANGABEN ZU DEN POSTEN DES JAHRESABSCHLUSSES

Zu- und Abgänge des Anlagevermögens sind aus dem Anlageverzeichnis ersichtlich.

Die Bestandsnachweise des Bankguthabens - bzw. -sollsaldos erfolgten durch Vorlage der Kontoauszüge zum Bilanzstichtag.

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgte gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages. Die Bilanz wurde ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden über die eingereichte Kreditorenbuchhaltung erfasst.

4. SONSTIGE ANGABEN

Angabepflichtige Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch

Herr Irfan Demirovic, Hamburg
einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit

geführt.

Außer dem Geschäftsführer waren keine weiteren Organe bestellt.

Hamburg, den 12.05.2021

gez.
Irfan Demirovic, Geschäftsführer

 

Hamburg, den 12. Mai 2021

gez. Irfan Demirovic

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. Mai 2021

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