PHOENIX Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Dr. Schiedermaier seit 14.11.2025 | Prokura |
Christoph Wiebelt seit 22.4.2024 | Geschäftsführer |
Kirsten Scherbring seit 19.10.2023 | Prokura |
Alice Medina Cohen seit 27.1.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KGMannheimKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2022 bis zum 31.01.2023KONZERNLAGEBERICHT 2022/232 GRUNDLAGEN DES KONZERNS PHOENIX Strategie und Konzernsteuerung Prozesse und Organisation 9 WIRTSCHAFTSBERICHT Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Geschäftsverlauf im Überblick Ertragslage Vermögenslage Finanzlage Mitarbeiter 20 RISIKO- UND CHANCENBERICHT Risikomanagement Risiken Chancen Gesamtbeurteilung der Risiko- und Chancenlage durch die Geschäftsführung 24 PROGNOSEBERICHT Zukünftiges wirtschaftliches Umfeld Zukünftige Entwicklung von PHOENIX Beurteilung der künftigen Lage durch die Geschäftsführung GRUNDLAGEN DES KONZERNS - Europaweit führend in Pharmagroßhandel, Apotheken-Einzelhandel und Services für die pharmazeutische Industrie // Integriertes Dienstleistungsangebot wichtiger Wettbewerbsvorteil // Fokus auf Marktführerschaft, Kundenzufriedenheit und Effizienz // Digitale Kompetenz wird konsequent gestärkt PHOENIX Führender europäischer Gesundheitsdienstleister PHOENIX mit Hauptsitz in Mannheim, Deutschland, ist mit über 48.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern europaweit führend in den Bereichen Pharmagroßhandel, Apotheken-Einzelhandel und Services für die pharmazeutische Industrie. PHOENIX zählt sowohl in Deutschland als auch in Europa zu den größten Familienunternehmen. Ihr Kerngeschäft sind der Pharmagroßhandel und Apotheken-Einzelhandel. Daneben sind Tochterunternehmen in ergänzenden Geschäftsfeldern tätig. Deren Aktivitäten umfassen Dienstleistungen für die pharmazeutische Industrie, Apotheken-Warenwirtschaftssysteme und Logistiklösungen. Als Familienunternehmen ist PHOENIX unabhängig in ihren Entscheidungen und verfolgt eine langfristige Strategie. Das Unternehmen kann seine Mission "Wir bringen Gesundheit" nur mit motivierten und loyalen Mitarbeitern erfüllen. Deshalb hat PHOENIX ihre Mitarbeiter und deren Motivation stets im Blick. PHOENIX war im Geschäftsjahr 2022/23 in 29 europäischen Gesundheitsmärkten vertreten und verfügt damit über ein sehr diversifiziertes Länderportfolio. Das Unternehmen war zum Ende des Berichtsjahres mit 224 Standorten in den Geschäftsbereichen Pharmagroßhandel und Pre-Wholesale aktiv und belieferte Apotheken, Ärzte und medizinische Einrichtungen mit Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten.
Im Pharmagroßhandel ist PHOENIX in 15 Ländern die Nummer 1. Das Unternehmen verfügt aktuell über mehr als 3.200 eigene Apotheken - davon über 1.500 unter der Unternehmensmarke BENU - in 17 europäischen Ländern und ist damit Europas führender Apothekenbetreiber. Das Apothekeneinzelhandelsgeschäft betreibt sie im Wesentlichen in folgenden Ländern: Belgien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn und Vereinigtes Königreich. Mit rund 185 Millionen Kundenkontakten in den eigenen Apotheken hat PHOENIX bereits heute eine starke Kundennähe. Neben dem Groß- und Einzelhandel bietet sie Unternehmen der pharmazeutischen Industrie ihre Kompetenzen als Dienstleister an. PHOENIX MIT PRÄSENZ IM GROSS- UND EINZELHANDEL IN 17 LÄNDERN EUROPAS
Differenzierung vom Wettbewerb PHOENIX zeichnet sich am Markt durch folgende Wettbewerbsvorteile aus:
STRATEGIE UND KONZERNSTEUERUNG Strategische Agenda für langfristigen Unternehmenserfolg Das übergeordnete Ziel von PHOENIX lautet, durch eine auf den Kunden ausgerichtete Unternehmenskultur, hohe Kosteneffizienz und ertragsorientiertes Wachstum nachhaltig Werte zu schaffen. Deshalb haben Marktführerschaft, Kundenzufriedenheit und Effizienz für uns höchste Priorität. Unsere strategische Agenda WINGS, die wir im Geschäftsjahr 2020/21 initiiert haben, bildet die Leitplanke für unser unternehmerisches Handeln. Diese hilft uns, auch künftig profitabel zu wachsen und die führende Position im Markt auszubauen. WINGS hat im Wesentlichen drei strategische Schwerpunkte:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir unsere strategische Agenda entlang der drei Säulen weiter vorangetrieben. Das PHOENIX Produktionssystem (PPS), mit dem wir unsere gesamte Erfahrung in den betrieblichen Themenbereichen Infrastrukturplanung, Prozessoptimierung in den Vertriebszentren, Bestandsmanagement und Transport bündeln, entwickeln wir kontinuierlich weiter. Der Fokus hat im Berichtsjahr auf dem Lagerverwaltungsmanagement und der Produktivität gelegen. Mehr dazu unter "Prozesse und Organisation" auf S.6. Zudem haben wir unser Eigenmarkensortiment erweitert und hochwertige Produkte unter anderem in den Segmenten Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte und Diagnostik entwickelt. Im vergangenen Geschäftsjahr haben wir unsere Partnerschaften mit internationalen Pharmaunternehmen erneut ausgebaut. Dabei übernehmen wir beispielsweise die exklusive Distribution und den Vertrieb von Produkten in Mittel- und Osteuropa. Digitalisierung wird immer mehr zu einem maßgeblichen Erfolgsfaktor für die Zukunft. Dem tragen wir mit DIGITAL WINGS Rechnung. Damit gestalten wir aktiv die digitale Transformation unseres Unternehmens. Unsere Online-Angebote für Kunden entwickeln wir laufend weiter. Mehr dazu unter "Prozesse und Organisation" auf S. 6. Unsere Strategie ist es, sowohl organisch als auch durch zielgerichtete Akquisitionen zu wachsen. Darüber hinaus wollen wir unsere Position in den Bereichen Apotheken-Einzelhandel und pharmazeutischer Großhandel sowie bei den Dienstleistungen und Produkten für die Pharmaindustrie kontinuierlich ausbauen. Im Berichtsjahr ist uns mit der Übernahme von Teilen von McKesson Europe ein herausragender Meilenstein gelungen - dabei handelte es sich um die größte Akquisition der Unternehmensgeschichte. Mehr dazu unter "Geschäftsverlauf im Überblick" auf S.9. Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf Investitionen in Infrastruktur und Automation, um unsere Effizienz und Produktivität weiter zu erhöhen. Mehr dazu unter "Prozesse und Organisation" auf S. 6. Im Pharmagroßhandel sind viele Apotheken Teil des Apothekennetzwerks der PHOENIX group. Mit rund 17.000 unabhängigen Apotheken in den PHOENIX Kooperations- und Partnerprogrammen in 18 Ländern ist es europaweit das größte seiner Art. In einigen Ländern bieten wir Franchise-Systeme für unabhängige Apotheken an. Den Apotheken-Einzelhandel wollen wir laufend ausbauen und gezielt stärken. Mit der PXG Pharma GmbH verfügen wir über ein Vehikel für die Weiterentwicklung unserer Handelsaktivitäten mit Eigenmarken wie beispielsweise LIVSANE. Die PXG Pharma verantwortet als Tochtergesellschaft der PHOENIX group die zentrale Produktentwicklung, Vertrieb sowie Quality und Regulatorik und arbeitet an einem kontinuierlichen Ausbau unseres Sortiments. Wir erweitern das Geschäft mit LIVSANE und weiteren Marken fortlaufend, zum einen durch Drittgeschäft, zum anderen durch die Ergänzung des Sortiments um Arzneimittel und die Einführung der Marke in weiteren Ländern. Erstmals konnten wir im Geschäftsjahr 2022/23 mit Paracetamol ein OTC-Medikament unserer Eigenmarke in Ungarn auf den Markt bringen. Aktuell werden in 19 europäischen Ländern über 500 Produkte in Apotheken vertrieben. Darüber hinaus bieten wir der pharmazeutischen Industrie umfassende Dienstleistungen entlang der gesamten pharmazeutischen Wertschöpfungskette an. Das Portfolio umfasst Logistiklösungen im Bereich "Healthcare Logistics" mit Hubs in ganz Europa sowie "Awareness"- und digitale B2C-Kampagnen über den Apothekenkanal. Wir haben zudem ein umfassendes Angebot an "Representation Services" aufgebaut. Dieses deckt die Bereiche Vertrieb und Marketing, "Medical Affairs" und Marktzugänge in ganz Mittel- und Osteuropa ab. Wir unterstützen unsere strategischen Partner dabei, Komplexität zu reduzieren. Im vergangenen Jahr konnten wir weitere Partnerschaften schließen und bestehende ausbauen. Auch unser Joint Commercial Program" wächst: Hier haben wir unsere Kooperation mit Pharmaunternehmen etwa in den Bereichen Einkauf und unseren zur Verfügung gestellten Kanälen erweitert. Dabei handelt es sich um den Zugang zu unseren eigenen Apotheken sowie den Apotheken in den PHOENIX Kooperations- und Partnerprogrammen. Steuerung über wesentliche Finanzkennzahlen Die Unternehmenssteuerung erfolgt in erster Linie über Finanzkennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie der Bilanz. Bei den GuV-Kennzahlen liegt ein Schwerpunkt auf dem Umsatz und dem Ergebnis vor Steuern, bei der Bilanz auf der Eigenkapitalquote. PROZESSE UND ORGANISATION Zielgerichtete Optimierungen aller Prozesse und Strukturen Wir überprüfen unsere Prozesse und Strukturen kontinuierlich und stellen auf diese Weise die Effizienz und flexible Handlungsfähigkeit von PHOENIX sicher. Zudem können wir so kurzfristig auf Marktveränderungen reagieren. Zur Sicherung unserer Marktführerschaft optimieren und harmonisieren wir in Deutschland sowie europaweit laufend Prozesse und Strukturen. So betreiben wir etwa ein aktives Kostenmanagement, um die stark gestiegenen Kosten beispielsweise in den Bereichen Energie und Transport zu begrenzen. Wesentliche Instrumente sind hier neben langfristigen Lieferverträgen Maßnahmen, die zur Verbrauchsreduktion beitragen, beispielsweise Routenoptimierungen. Wir haben im Berichtsjahr 2022/23 außerdem ein ambitioniertes Programm initiiert, um die operativen Prozesse und die Personalplanung in unseren über 3.200 Apotheken zu analysieren und zu verbessern. Dabei haben wir länderübergreifende Best Practices mit landesspezifischen Ansätzen kombiniert, um die jeweils beste Lösung zu finden. Das Programm trägt damit nachhaltig zur Produktivitätssteigerung in den Apotheken bei. Zudem arbeiten wir fortlaufend an Initiativen, um die betrieblichen Prozesse unseres Logistiknetzwerks zu optimieren. Hier haben wir zu Beginn des Geschäftsjahres 2021/22 unsere etablierten Initiativen wie Warehouse Excellence in das breit angelegte PHOENIX Produktionssystem (PPS) überführt, mit dem wir länderübergreifend unsere Erfahrungen in den Bereichen Betrieb und Logistik bündeln. Das PPS ist ein lebendiges Konzept, das durch Ideen und den Austausch von Best Practices wächst. Dabei haben wir bereits große Erfolge erzielt, beispielsweise in der Reduzierung der Kapitalbindung durch Vorräte. Wir entwickeln beispielsweise Werkzeuge und Methoden, um unsere Vorräte schlanker zu gestalten, ohne dass dabei das Servicelevel für unsere Kunden beeinträchtigt wird. Nach den erfolgreich durchgeführten Projekten in zwei großen Pilotländern werden diese Tools nun maßgeschneidert auch in kleineren Landesgesellschaften Schritt für Schritt ausgerollt. Durch diese Maßnahmen wird die Wertschöpfungskette effizienter und bindet weniger Kapital, wodurch Investitionen verstärkt in Instandhaltung und Wachstum fließen können. Die Übernahme von Teilen von McKesson Europe ist ein weiterer Hebel für das PPS, denn auch dadurch können wir weitere Synergien und Effizienzsteigerungen erzielen. Digitale Unternehmenstransformation aktiv gestalten Ein wichtiger Bestandteil unserer unternehmensweiten strategischen Agenda WINGS ist die Stärkung der digitalen Kompetenz. Hierfür haben wir im Rahmen von DIGITAL WINGS zahlreiche Initiativen angestoßen. Ziel ist es, die digitale Transformation von PHOENIX aktiv zu gestalten. Ein Kernelement ist die Verbesserung der unternehmensweiten Datenverfügbarkeit und Daten-Analysekompetenz. Dafür haben wir eine zentrale Daten- und Analyseplattform aufgebaut und erste Anwendungsfälle durchgeführt. Ziel ist es, bestehende Arbeitsabläufe datengestützt zu optimieren und innovative Geschäftsmodelle durch eine verbesserte Analyse der Kundenbedürfnisse zu fördern. Durch die Digitalisierung des Gesundheitswesens stehen wir als europäischer Gesundheitsdienstleister in der Verantwortung, die Unversehrtheit unserer technischen Infrastruktur und sensibler Daten zu gewährleisten. Daher haben wir im vergangenen Jahr unsere technischen Sicherheitsmaßnahmen weiter verstärkt und in die Schulung unserer Mitarbeiter investiert. Mit der "Data Academy" haben wir zudem ein umfassendes internationales Programm ausgerollt, das bedarfsgerecht und organisationsübergreifend einen Nutzen bringenden Umgang mit Daten fördert. Neben dem Ausbau von digitalen Kollaborationsmöglichkeiten haben wir mit dem "COLAB" am Standort Mannheim in die physische Infrastruktur investiert und eine moderne Arbeitsumgebung geschaffen, die auf "Activity Based Working" - tätigkeitsbezogenes Arbeiten - setzt. Dafür haben wir IT-seitig die Voraussetzungen geschaffen. Gezielten Zugang zu IT-Talenten erhalten wir durch unseren neuen IT-Hub in Sofia, Bulgarien, den wir im Geschäftsjahr 2022/23 eröffnet haben. Darüber hinaus profitieren wir von der Expertise der Kollegen, die im Zuge der Akquisition von Teilen von McKesson Europe zu PHOENIX hinzugekommen sind. Die zentrale IT-Organisation von McKesson Europe war Teil der Übernahme. Zudem wollen wir die digitalen Kanäle zu den Endkunden und Patienten stärken und kanalübergreifende Einkaufserlebnisse schaffen, die die Bereiche online und offline nahtlos miteinander verknüpfen. Dafür weiten wir unsere E-Commerce-Aktivitäten gezielt aus. Wir profitieren dabei von länderübergreifendem Austausch und setzen beispielsweise die in der Tschechischen Republik verwendete Lösung, mit der wir sehr erfolgreich sind, auch in anderen Ländern ein. In Bulgarien etwa haben wir einen neuen BENU-Webshop eröffnet. In Deutschland hat PHOENIX gemeinsam mit Partnern "gesund.de" eingeführt, eine zentrale Gesundheitsplattform und -App, die sich an Endverbraucher und Patienten ebenso wie Apotheken und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen richtet. Sie ermöglicht die Bestellung von über 100.000 verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Medikamenten sowie deren Lieferung zumeist am gleichen Tag. Bereits heute ist jede dritte Apotheke in Deutschland sowie seit dem Jahr 2022 auch Sanitätshäuser auf "gesund.de" vertreten. Mit dem intelligenten und cloudbasierten Medikamentensystem "Smila", das unsere Tochtergesellschaft JDM auf den Markt gebracht hat, bieten wir eine weitere wichtige Innovation an. Der intelligente Medikamentenroboter ermöglicht pflegebedürftigen Menschen ein unabhängigeres Leben und entlastet die Gesundheitskassen. Der Roboter wurde von der JDM in deutsch-finnischer Zusammenarbeit entwickelt und hat das Potenzial, die Gesundheitsversorgung von Patienten in vielen Ländern zu verbessern und ihnen ein unabhängigeres und gesünderes Leben zu ermöglichen. Nach einer ersten Pilotphase wurde "Smila" in Finnland inzwischen offiziell auf den Markt gebracht. Derzeit wird das innovative Medikamentensystem in Dänemark ausgerollt. Ein Markteintritt in weiteren Ländern wird vorbereitet. Künftig wollen wir "Smila" um weitere telemedizinische Systeme ergänzen. Darüber hinaus investiert PHOENIX in die Harmonisierung der Warenwirtschaftssysteme sowie in die Optimierung und Modernisierung der IT-Architektur, beispielsweise durch das Pilotprojekt zur Einführung von SAP S/4HANA in Österreich. Derzeit wird auch die Anwendungslandschaft der Warenwirtschaft in Dänemark mit SAP S/4HANA harmonisiert und modernisiert. WIRTSCHAFTSBERICHT - Wirtschaftliche Entwicklung von Krieg in der Ukraine belastet // Größte Akquisition in der Unternehmensgeschichte vollzogen // Umsatzerlöse um 18,2 Prozent gesteigert // Ergebnis vor Steuern auf Vorjahresniveau // Kontinuierlicher Dialog mit unseren Mitarbeitern WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Krieg in der Ukraine belastet die Wirtschaftsentwicklung Die europäische Wirtschaft war im Jahr 2022 einerseits von einer weiteren Erholung von der COVID-19-Pandemie, andererseits von Russlands Krieg in der Ukraine geprägt. Insgesamt ist das Bruttoinlandsprodukt im Euroraum gegenüber dem Vorjahr um 3,5 Prozent angestiegen (Vorjahr: 5,2 Prozent). Auch in Deutschland war die konjunkturelle Entwicklung im Jahr 2022 geprägt von den Folgen des Kriegs in der Ukraine, wie den extremen Energiepreiserhöhungen. Trotzdem stieg das preis- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent an (Vorjahr: 2,7 Prozent). Die europäischen Pharmamärkte entwickelten sich unterschiedlich. Der deutsche Pharmagroßhandelsmarkt legte 2022 gegenüber dem Vorjahr um 7,0 Prozent zu. Dies war vor allem auf einen spürbaren Anstieg der Umsätze mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zurückzuführen. Der deutsche Markt war weiterhin durch eine hohe Wettbewerbsintensität geprägt. GESCHÄFTSVERLAUF IM ÜBERBLICK Größte Akquisition der Unternehmensgeschichte erfolgreich abgeschlossen Es ist unser Ziel, unsere Position im pharmazeutischen Großhandel und im Apotheken-Einzelhandel auszubauen und unsere Dienstleistungen und Produkte für die pharmazeutische Industrie kontinuierlich zu erweitern. Dies ist uns im vergangenen Geschäftsjahr, auch auf Basis unserer strategischen Agenda WINGS, erneut gelungen. Wir haben in allen Bereichen wichtige Meilensteine erreicht und die Marktposition von PHOENIX vor allem bedingt durch die abgeschlossene Übernahme von Teilen von McKesson Europe noch einmal deutlich gestärkt. Zum 31. Oktober 2022 konnten wir die Akquisition mehrerer Landesgesellschaften von McKesson Europe erfolgreich abschließen. Die Transaktion umfasst die im Kaufvertrag vom Juli 2021 vereinbarten McKesson-Geschäftsaktivitäten in Belgien, Frankreich, Irland, Italien, Portugal und Slowenien sowie ein Shared Service Centre in Litauen, die deutsche recucare GmbH, McKessons Europazentrale in Stuttgart und die Minderheitsbeteiligung an unserer Tochtergesellschaft Brocacef Groep in den Niederlanden. Im Heimatmarkt Deutschland planen wir, den Standort Stuttgart als weiteren IT-Hub zu halten und andere zentrale Funktionen organisatorisch in den Mannheimer Hauptsitz zu integrieren. Mit der Akquisition erschließen wir in Belgien, Irland, Portugal und Slowenien neue Gesundheitsmärkte, während wir in Frankreich und Italien unsere Aktivitäten deutlich stärken. Damit bauen wir unsere Stellung als europaweit führender Pharmagroßhändler, Apothekenbetreiber und Dienstleister für die pharmazeutische Industrie weiter aus. Durch die geografisch wie operativ breitere Aufstellung rücken wir noch näher an unsere Kunden und Partner heran. Dank der gebündelten Expertise beider Unternehmen können alle Kundengruppen von zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen entsprechend ihren lokalen Bedürfnissen profitieren. Bedingt durch die neue Größe werden wir auch von Skaleneffekten im Einkauf profitieren können. Im Zuge der Akquisition konnten wir auch zusätzliches Know-how für uns gewinnen und unsere IT verstärken. Im Bereich Apotheken-Einzelhandel haben wir insbesondere daran gearbeitet, unser Portfolio gezielt auszubauen und die Apothekenzukäufe der vergangenen Jahre weiter zu integrieren. In den vergangenen Jahren ist die Zahl unserer eigenen Apotheken insbesondere in Rumänien, den Niederlanden, der Tschechischen Republik und Serbien stark angestiegen. Zudem sind im Berichtsjahr 410 Apotheken durch die Übernahme von Teilen von McKesson Europe hinzugekommen. Zum Ende des Geschäftsjahres lag die Gesamtzahl unserer Apotheken damit bei 3.261. Stärkung der digitalen Kanäle Darüber hinaus haben wir unsere Aktivitäten im digitalen Bereich basierend auf DIGITAL WINGS ausgeweitet. So haben wir etwa durch die weitere Verzahnung stationärer und digitaler Angebote in den Apotheken unsere Vertriebskanäle gestärkt. Die Landegesellschaften von PHOENIX haben im Kontext des jeweiligen lokalen Marktes ihre digitalen und E-Commerce-Aktivitäten weiterentwickelt. In den meisten Ländern mit eigenen Apotheken verfügt das Unternehmen bereits über eigene E-Commerce-Lösungen. Besonders hervorzuheben sind hier Norwegen sowie unsere mittel- und osteuropäischen Märkte, die ein starkes E-Commerce-Business etabliert haben. Mehr dazu unter "Prozesse und Organisation" auf S. 6. Investitionen in die Zukunft Mit umfangreichen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen stellt sich PHOENIX auf die künftigen Anforderungen ein. In den vergangenen Jahren haben wir in besonderem Maße in den Ausbau und die Modernisierung des Apothekennetzwerkes und der Distributionszentren, in Automatisierungstechnik sowie in die Erweiterung von Logistikdienstleistungen für die pharmazeutische Industrie investiert. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Ersatz- und Restrukturierungsinvestitionen. Im Geschäftsjahr 2022/23 beliefen sich die Investitionen auf insgesamt 229,1 Mio. Euro (Vorjahr: 180,2 Mio. Euro). Wir haben im Berichtsjahr zahlreiche Bauvorhaben begonnen bzw. fortgeführt. Dazu zählen etwa die Bau- und Ausstattungsarbeiten für unseren neuen, hochmodernen Logistikstandort in Wakefield im Vereinigten Königreich. Mit dem Baufortschritt liegen wir im Plan. Mit zusätzlichen Kapazitäten und dank neuer Technologien am Standort werden wir das Groß- und Einzelhandelsgeschäft im Vereinigten Königreich vorantreiben und Skaleneffekte für neue Vertriebsmodelle erzielen. Zu den weiteren Bauvorhaben gehört die Errichtung eines neuen Ersatz-Distributionszentrums im niederländischen Amsterdam, um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Auch hier sind wir im Geschäftsjahr 2022/23 gut vorangekommen. In Ede in den Niederlanden entwickeln wir ein neues Healthcare Logistics-Lager. Dieses soll entscheidend zur Verbesserung von Produktivität, Prozessen und Qualität beitragen. Daneben ist die Grundsteinlegung für den neuen Logistikstandort von Tamro Litauen für Großhandel und Healthcare Logistics im litauischen Kaunas erfolgt. Das Distributionszentrum am derzeitigen Standort in Kaunas, das bereits an der maximalen Kapazitätsgrenze arbeitet, wird dabei ersetzt. Gesamtbeurteilung der Lage durch die Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2022/23 konnte PHOENIX ihre Marktposition als führender Gesundheitsdienstleister in Europa stärken und das Geschäft im Groß- und Einzelhandel erfolgreich weiterentwickeln. Trotz weiterhin anspruchsvoller Rahmenbedingungen ist es PHOENIX erneut gelungen, Gesamtleistung und Umsatz weiter zu erhöhen und stärker als der Gesamtmarkt zu wachsen. Damit haben wir unsere Prognose für das abgelaufene Geschäftsjahr erfüllt. ERTRAGSLAGE
Gesamtleistung und Umsatz erhöht PHOENIX ist im Geschäftsjahr 2022/23 erneut gewachsen. Im Vorjahresvergleich stieg die Gesamtleistung um 15,9 Prozent auf 45.901,2 Mio. Euro an. Der Wert setzt sich aus Umsatzerlösen und Warenumschlag gegen Dienstleistungsgebühr zusammen. Wechselkursbereinigt belief sich der Zuwachs auf 16,2 Prozent. Die Umsatzerlöse stiegen im Geschäftsjahr 2022/23 um 18,2 Prozent auf 36.316,4 Mio. Euro (Vorjahr: 30.723,4 Mio. Euro). Dabei verzeichneten alle Regionen einen Zuwachs. Bereinigt um Wechselkurseffekte belief sich der Anstieg der Umsatzerlöse auf 18,4 Prozent. Änderungen im Konsolidierungskreis wirkten sich mit 9,7 Prozent aus. Diese Entwicklung entspricht - bereinigt um den Umsatzanteil der erworbenen McKesson-Gesellschaften - der im Prognosebericht des Konzernlageberichts 2021/22 getroffenen Aussage, wonach wir einen Umsatzanstieg (ohne den Effekt aus der McKesson-Akquisition) leicht über dem Wachstum der europäischen Pharmamärkte erwarteten.
Die Umsatzerlöse nach Region (vor Konsolidierung) stellen sich wie folgt dar:
Bereinigtes EBITDA höher als im Vorjahr Der Rohertrag ist im Berichtsjahr um 513,3 Mio. Euro auf 3.743,4 Mio. Euro gestiegen. Die Rohertragsquote - berechnet als Rohertrag im Verhältnis zu den Umsatzerlösen - ging von 10,51 Prozent im Vorjahr auf 10,31 Prozent zurück. Dies ist vor allem auf eine höhere Wareneinsatzquote zurückzuführen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist im Berichtsjahr ein Gewinn aus der Erstkonsolidierung von Teilen von McKesson Europe in Höhe von 300,0 Mio. Euro enthalten. Die Personalkosten stiegen von 1.658,2 Mio. Euro auf 1.936,7 Mio. Euro. Bereinigt um Währungskurseffekte erhöhten sich die Personalaufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 16,7 Prozent. Im Wesentlichen ist dies durch Akquisitionen, Tariferhöhungen und eine gestiegene Mitarbeiteranzahl infolge der Geschäftsausweitung begründet. Die sonstigen Aufwendungen haben sich um 182,4 Mio. Euro auf 1.127,4 Mio. Euro erhöht. Dies ist insbesondere auf höhere Transportkosten, Energiekosten, IT-Kosten sowie sonstige Steuern zurückzuführen. Bezogen auf die Umsatzerlöse beliefen sich die sonstigen Aufwendungen auf 3,1 Prozent (Vorjahr: 3,1 Prozent). Insgesamt erhöhte sich dadurch das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) von 670,1 Mio. Euro auf 1.025,3 Mio. Euro. Im Zusammenhang mit COVID-19 waren im Geschäftsjahr 2021 /22 Aufwendungen aus der Vorratsbewertung von 36,7 Mio. Euro angefallen. Bereinigt um den Gewinn aus der Erstkonsolidierung sowie die Aufwendungen aus der Vorratsbewertung im Vorjahr nahm das EBITDA gegenüber der Vergleichsperiode um 2,6 Prozent bzw. 18,5 Mio. Euro zu und liegt nun bei 725,3 Mio. Euro. Ergebnis vor Steuern auf Vorjahresniveau Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen beliefen sich auf 325,8 Mio. Euro (Vorjahr: 290,7 Mio. Euro). In den Abschreibungen sind Abschreibungen auf Nutzungsrechte im Rahmen von IFRS 16 in Höhe von 151,0 Mio. Euro (Vorjahr: 135,9 Mio. Euro) enthalten. Darüber hinaus trugen Akquisitionen und Investitionen zu dem Anstieg bei. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen von 307,3 Mio. Euro (Vorjahr: 23,9 Mio. Euro) erfasst. Die Wertminderungen beinhalten im Wesentlichen Abwertungen auf Apothekenlizenzen in Höhe von 166,1 Mio. Euro (Vorjahr: 12,6 Mio. Euro), Abwertungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Dänemark, Deutschland und Vereinigtes Königreich in Höhe von 67,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) sowie Abwertungen auf Nutzungsrechte in Höhe von 58,9 Mio. Euro (Vorjahr: 8,1 Mio. Euro). Die Wertminderungen waren insbesondere aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus sowie teilweise rückläufiger Ergebniserwartungen vorzunehmen. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden Wertaufholungen, im Wesentlichen auf Apothekenlizenzen, in Höhe von insgesamt 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro) erfasst. Die beschriebenen Effekte führten insgesamt zu einem Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) von 394,3 Mio. Euro (Vorjahr: 357,6 Mio. Euro). Das Finanzergebnis ging um 34,4 Mio. Euro auf -87,6 Mio. Euro zurück. Darin sind Zinsaufwendungen auf Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 24,5 Mio. Euro (Vorjahr: 22,8 Mio. Euro) enthalten. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus einer Erhöhung der Nettozinsaufwendungen im Zusammenhang mit der akquisitionsbedingt gestiegenen Nettoverschuldung. Das Ergebnis vor Steuern belief sich auf 306,7 Mio. Euro (Vorjahr: 304,5 Mio. Euro). Das um wesentliche Einmaleffekte bereinigte Ergebnis vor Steuern verringerte sich um 8,0 Prozent. Es ging um 27,2 Mio. Euro auf 314,0 Mio. Euro zurück. Entgegen unserer im Lagebericht 2021 /22 getroffenen Aussage, wonach ein auf dem Niveau von 2021/22 liegendes Ergebnis vor Steuern (ohne den Effekt aus der McKesson-Akquisition) prognostiziert wurde, lag das um Einflüsse im Zusammenhang mit der Übernahme von Teilen von McKesson Europe bereinigte Ergebnis vor Steuern deutlich unter dem Vorjahreswert. Die Abweichung ist insbesondere auf die außerplanmäßigen Wertminderungen zurückzuführen. Ohne die außerplanmäßigen Wertminderungen wäre das Ergebnis vor Steuern (ohne den Effekt aus der McKesson-Akquisition) höher als im Vorjahr gewesen. An Ertragsteuern wurden 31,3 Mio. Euro (Vorjahr: 86,2 Mio. Euro) erfasst, was einer Steuerquote von 10,2 Prozent (Vorjahr: 28,3 Prozent) entspricht. Der deutliche Rückgang der Steuerquote ist hauptsächlich auf den im Berichtsjahr erfassten nicht steuerbaren Gewinn aus der Erstkonsolidierung im Zusammenhang mit der Übernahme von Teilen von McKesson Europe zurückzuführen. In den Ertragsteuern sind Aufwendungen aus den laufenden Steuern des Geschäftsjahres in Höhe von 77,7 Mio. Euro (Vorjahr: 65,7 Mio. Euro) sowie ein latenter Steuerertrag in Höhe von 46,4 Mio. Euro (Vorjahr: latenter Steueraufwand in Höhe von 20,5 Mio. Euro) enthalten. Das Ergebnis nach Steuern betrug 275,4 Mio. Euro (Vorjahr: 218,3 Mio. Euro).
VERMÖGENSLAGE Die Bilanzsumme des Konzerns ist gegenüber dem 31. Januar 2022 um 26,6 Prozent auf 13.618,4 Mio. Euro gestiegen. Der Anstieg der Bilanzsumme sowie die Veränderung der Bilanzposten gegenüber dem Vorjahr sind im Wesentlichen durch die Übernahme von Teilen von McKesson Europe verursacht. Die Währungsumrechnungsdifferenz auf die gesamte Bilanzsumme, die in der Eigenkapitalveränderungsrechnung ausgewiesen wird, beträgt -106,9 Mio. Euro (Vorjahr: -99,9 Mio. Euro). Die immateriellen Vermögenswerte sind akquisitionsbedingt um 204,3 Mio. Euro auf 2.080,8 Mio. Euro angestiegen. Zum 31. Januar 2023 bestanden die immateriellen Vermögenswerte hauptsächlich aus Geschäfts- oder Firmenwerten (1.394,6 Mio. Euro; Vorjahr: 1.440,4 Mio. Euro) und Apothekenlizenzen (313,5 Mio. Euro; Vorjahr: 280,8 Mio. Euro). Die Sachanlagen sind von 1.775,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 2.268,9 Mio. Euro angestiegen. Der Anstieg resultiert neben laufenden Investitionen im Wesentlichen aus der McKesson-Akquisition. Zum 31. Januar 2023 sind in den Sachanlagen Nutzungsrechte von 868,1 Mio. Euro (Vorjahr: 745,7 Mio. Euro) enthalten. Die Vorräte erhöhten sich akquisitionsbedingt gegenüber dem Vorjahr um 878,0 Mio. Euro auf 3.574,8 Mio. Euro. Die durchschnittlichen Vorratstage (ohne Effekte aus der McKesson-Akquisition) konnten von 32,1 auf 30,1 Tage gesenkt werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen zum Stichtag von 2.928,2 Mio. Euro im Vorjahr, im Wesentlichen bedingt durch Akquisitionseffekte, auf 4.427,0 Mio. Euro an. Die durchschnittlichen Debitorentage (ohne Effekte aus der McKesson-Akquisition) konnten von 39,6 im Vorjahr auf 38,9 Tage reduziert werden. Zum 31. Januar 2023 haben wir Forderungen in Höhe von 125,6 Mio. Euro (Vorjahr: 125,6 Mio. Euro) im Rahmen Off-balance bilanzierter ABS-/Factoring-Programme verkauft. Im Rahmen von ABS-/Factoring-Programmen, die lediglich in Höhe des "Continuing Involvement" bilanziert werden, waren zum 31. Januar 2023 Forderungen in Höhe von 171,3 Mio. Euro (Vorjahr: 174,6 Mio. Euro) veräußert, wobei das "Continuing Involvement" 8,9 Mio. Euro (Vorjahr: 7,7 Mio. Euro) betrug. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte reduzierten sich um 1,9 Mio. Euro auf 95,6 Mio. Euro. FINANZLAGE Ziel des Finanzmanagements ist es, eine solide Kapitalstruktur zur Finanzierung des operativen Geschäfts sicherzustellen. Im Geschäftsjahr 2022/23 hat PHOENIX Schuldscheindarlehen mit einem Nominalvolumen von 300,0 Mio. Euro und Laufzeiten von bis zu sieben Jahren begeben. Eigenkapital weiter gestiegen Das Eigenkapital ist von 3.383,1 Mio. Euro zum 31. Januar 2022 auf 3.508,0 Mio. Euro zum 31. Januar 2023 angestiegen. Die Eigenkapitalquote ging aufgrund der durch die Übernahme von Teilen von McKesson Europe angestiegenen Bilanzsumme von 31,5 Prozent im Vorjahr auf 25,8 Prozent zurück. Bereinigt um Effekte aus der McKesson-Akquisition ergab sich entgegen unserer im Lagebericht des vergangenen Geschäftsjahres getroffenen Aussage, wonach ein leichter Anstieg prognostiziert wurde, ein Rückgang der Eigenkapitalquote. Die Abweichung ist insbesondere auf das aufgrund nicht geplanter Wertminderungen niedrigere Ergebnis (ohne Effekte aus der McKesson-Akquisition) zurückzuführen.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug 462,2 Mio. Euro (Vorjahr: 397,5 Mio. Euro). Der Anstieg ist hauptsächlich auf ein höheres Ergebnis nach Steuern zurückzuführen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -657,5 Mio. Euro nach -179,4 Mio. Euro im Vorjahr. Die Unternehmenserwerbe im Geschäftsjahr 2022/23 führten zu Auszahlungen in Höhe von 437,0 Mio. Euro (Vorjahr: 19,6 Mio. Euro) und beinhalteten im Wesentlichen die Zahlung des vorläufigen Kaufpreises für die erworbenen McKesson-Gesellschaften (abzüglich übernommener Zahlungsmittel) in Höhe von -377,0 Mio. Euro. Der damit verbundene indirekte Erwerb von 45,0 Prozent der Anteile an der Brocacef Groep NV ist mit -196,4 Mio. Euro als Erwerb weiterer Anteile an bereits konsolidierten Unternehmen im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthalten. Die Einzahlungen aus Desinvestitionen beliefen sich auf 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Der freie Cashflow ging von 218,0 Mio. Euro im Vorjahr aufgrund der hohen Zahlungsmittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit auf -195,3 Mio. Euro zurück. Zur Veränderung des freien Cashflows und der liquiden Mittel wird auf die Kapitalflussrechnung verwiesen. Die Rückstellungen für Pensionen erhöhten sich im Wesentlichen bedingt durch Akquisitionseffekte von 294,2 Mio. Euro im Vorjahr auf 301,1 Mio. Euro im Berichtsjahr. Gegenläufig wirkten sich versicherungsmathematische Gewinne von 28,5 Mio. Euro aus. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten beliefen sich auf 1.693,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1.575,4 Mio. Euro). Hierin sind Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 von 792,3 Mio. Euro (Vorjahr: 658,6 Mio. Euro) enthalten. Darüber hinaus beinhaltet der Posten unter anderem Anleihen in Höhe von 397,5 Mio. Euro (Vorjahr: 396,6 Mio. Euro) sowie Schuldscheindarlehen in Höhe von 469,6 Mio. Euro (Vorjahr: 274,1 Mio. Euro). Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beliefen sich zum Stichtag auf 1.195,6 Mio. Euro (Vorjahr: 740,2 Mio. Euro). Sie enthalten Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 in Höhe von 161,2 Mio. Euro (Vorjahr: 132,3 Mio. Euro). Darüber hinaus beinhaltet der Posten unter anderem Verbindlichkeiten gegenüber Banken von 185,5 Mio. Euro (Vorjahr: 113,4 Mio. Euro), Verbindlichkeiten aus ABS-/Factoring-Vereinbarungen von 281,5 Mio. Euro (Vorjahr: 345,0 Mio. Euro) sowie sonstige Ausleihungen von 254,8 Mio. Euro (Vorjahr: 125,6 Mio. Euro). Die Nettoverschuldung erhöhte sich vor allem akquisitionsbedingt gegenüber dem 31. Januar 2022 gemäß nachfolgender Berechnung um 1.101,3 Mio. Euro auf 2.715,0 Mio. Euro.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen gegenüber dem Vorjahr akquisitionsbedingt um 1.638,0 Mio. Euro auf 5.786,0 Mio. Euro. Weitergehende Angaben zu den finanziellen Verbindlichkeiten von PHOENIX befinden sich im Konzernanhang unter den Anhangangaben 21, 26 und 27. MITARBEITER
Zum Ende des Geschäftsjahres 2022/23 waren bei PHOENIX europaweit 48.435 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Damit stieg die Zahl der Beschäftigten gegenüber dem Vorjahr um 21,8 Prozent. Der starke Personalaufbau ist insbesondere auf die Übernahme von Teilen von McKesson Europe zum 31. Oktober 2022 zurückzuführen. Die Zahl der rechnerischen Vollzeitstellen erhöhte sich um 5,94 Prozent auf 35.178. Kontinuierlicher Austausch mit unseren Mitarbeitern Das Engagement und die Motivation unserer Mitarbeiter sind wesentliche Faktoren für die Leistungsfähigkeit unserer Organisation. Deswegen führen wir bereits seit 2015 gruppenweite Mitarbeiterbefragungen durch, um zielgerichtet auf Feedback der Beschäftigten reagieren zu können. In den Jahren 2021 und 2022 wurde ein neues Konzept der Mitarbeiterbefragung in elf Ländern ausgerollt. Die Teilnahmequote von im Schnitt 76 Prozent weist auf eine hohe Akzeptanz und Priorität in den Ländern hin. Die Mitarbeiter haben insbesondere in den Bereichen Job, Teamwork, Arbeitsorganisation und direkter Führung eine positive Rückmeldung gegeben. Seit dem Jahr 2022 setzen wir zudem auf flexible Puls-Befragungen, die noch besser auf die Situation in unseren Ländern angepasst werden können und gleichzeitig gruppenweite Indikatoren erfassen. Eine gut funktionierende digitale Infrastruktur bildet die Basis für unsere bereichs- und länderübergreifende Zusammenarbeit. Das Competence Center IT & Digital hat deshalb im Rahmen von DIGITAL WINGS unter anderem das Projekt "Digital Workplace Program" initiiert. Mit diesem Projekt werden einheitliche, digitale Arbeitsplätze innerhalb der PHOENIX group kreiert, um die neuen Anforderungen der modernen Arbeitswelt zu erfüllen. Mit der "Data Academy" haben wir im vergangenen Jahr ein weiteres umfassendes, internationales Programm ausgerollt. Dieses unterstützt die Mitarbeiter bei Analyse und Umgang mit Daten, um diese bedarfsgerecht und organisationsübergreifend nutzen zu können. Um die Zusammenarbeit und den Austausch vor Ort zu stärken und mit der Möglichkeit des mobilen Arbeitens zu verknüpfen, haben wir das Projekt "Workspace 2022" ins Leben gerufen. Im Anschluss an eine Standortbefragung der Mitarbeiter im Dezember 2021 erarbeitete das Projektteam Maßnahmen, um neuen Anforderungen gerecht zu werden. Hierbei handelte es sich um die engere Zusammenarbeit über Abteilungen hinweg, die effiziente Nutzung unserer Büroflächen und die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Abteilungen je nach Arbeitsweise. Dabei wurde auch dem wachsenden Mannheimer Campus Rechnung getragen. Im November 2022 wurde mit der Eröffnung des "COLAB" eine moderne Arbeitsumgebung geschaffen, die Raum für kreative, kollaborative und interdisziplinäre Zusammenarbeit bietet. Wir setzen auf "Activity Based Working" - tätigkeitsbezogenes Arbeiten - sowie "Desk Sharing" - Arbeiten an "geteilten" Schreibtischen. Fundierte Aus- und Weiterbildung Es ist unser Ziel, den wachsenden Bedarf an Fach- und Führungskräften zunehmend aus den eigenen Reihen zu decken. Aus- und Weiterbildung sowie die Entwicklung unserer Mitarbeiter haben deshalb einen hohen Stellenwert in unserem Unternehmen. Wir wollen es unseren Mitarbeitern ermöglichen, ihre fachliche Kompetenz kontinuierlich auszubauen und sich persönlich weiterzuentwickeln. Dafür haben wir in allen Ländern ein effizientes System der Weiterbildung aufgebaut. Im Geschäftsjahr 2022/23 haben beispielsweise Mitarbeiter und Führungskräfte in Deutschland an insgesamt 77 internen Bildungsmaßnahmen teilgenommen. Im Bereich Weiterbildung verfügen wir mit der PHOENIX LERNWELT in Deutschland über ein wertvolles Tool. Dieses vereint online das gesamte Weiterbildungsangebot und unterstützt so auch das Prinzip des selbstgesteuerten Lernens. Im vergangenen Jahr lag der Fokus weiterhin darauf, die LERNWELT zu erweitern. So haben wir 2022 beispielsweise die neue Kategorie "Schnuppertag" eingeführt, unter der Angebote für Schnuppertage im Unternehmen zu finden sind. Dies soll den Mitarbeitern dabei helfen, ein besseres Verständnis für die Arbeit anderer Abteilungen zu erlangen, die crossfunktionale Zusammenarbeit zu fördern und die Vernetzung zwischen den Abteilungen zu stärken. Zudem haben wir für unsere Auszubildenden die Initiative AzubiSTARK! entwickelt, die zu vielfältigen Themengebieten virtuelle Schulungen mit internen Referenten anbietet. Darüber hinaus haben wir im vorangegangenen Geschäftsjahr 2021/22 ein europaweites E-Learning-Management-System eingeführt. Dieses bildet die Pflichtschulungen für alle Mitarbeiter in allen Ländern und Sprachen effizient und nachverfolgbar ab und ermöglicht zu einzelnen Fachthemen ein kollaboratives Lernen über Ländergrenzen hinweg. Wir haben beispielsweise zwei E-Learning-Kurse im Rahmen der "Data Academy" eingeführt: einen Einführungskurs zur Datenanalyse sowie einen vertiefenden Kurs, der die Mitarbeiter zum "Citizen Data Scientist" ausbildet. Um auch individuellen, landesspezifischen Anforderungen gerecht zu werden, gibt es in den Ländern zusätzlich lokale E-Learning-Management-Systeme. Zudem finden auch weiterhin Präsenzschulungen statt: Alle Mitarbeiter von PHOENIX absolvieren je nach Funktion Einarbeitungsprogramme und Fortbildungen. Im Rahmen von Excellence-Programmen stärken wir zudem die internationale Zusammenarbeit und den Austausch von Best Practices innerhalb von PHOENIX. Wir investieren gezielt in die nächste Generation von Führungskräften und haben uns zum Ziel gesetzt, leitende Positionen möglichst intern zu besetzen. Dafür haben wir im vorangegangenen Geschäftsjahr 2021/22 im Rahmen der strategischen Agenda WINGS die LIFT Talent Initiative aufgesetzt. Sie forciert die Weiterentwicklung und Förderung von High Potentials unseres Unternehmens. Mit einem starken Co-Creation-Ansatz, innovativen Formaten und der interdisziplinären Arbeit an aktuellen sowie relevanten operativen Themen stärkt das Programm die Leadership-Fähigkeiten und crossfunktionale Kompetenzen der Teilnehmer. Außerdem bereitet es sie auf herausgehobene Managementfunktionen innerhalb von PHOENIX vor. Ein Highlight war im vergangenen Jahr die Teilnahme der "LIFTees" am PHOENIX International Management Meeting (PIMM). Dies ist unsere Plattform für den intensiven Austausch der Geschäftsführung von PHOENIX, der Geschäftsleitungen der Landesgesellschaften und der oberen Führungskräfte mit internationaler Verantwortung. Jungen Menschen bietet PHOENIX vielfältige Einstiegsmöglichkeiten wie Praktika, Ausbildungen und duale Studiengänge an. Im Geschäftsjahr 2022/23 beschäftigten wir in Deutschland 76 Auszubildende und 17 dual Studierende. Zu den Ausbildungsberufen in unserem Unternehmen zählen Kauffrau/-mann im Groß- und Außenhandelsmanagement, Kauffrau/-mann für Büromanagement, Elektroniker für Geräte und Systeme, Fachkraft für Lagerlogistik, Fachinformatiker (Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und Systemintegration) sowie die Studiengänge Bachelor in Betriebswirtschaftslehre (Digital Commerce Management, Handel, International Business) und Wirtschaftsinformatik. RISIKO- UND CHANCENBERICHT - Effizientes Risikomanagementsystem zur Identifizierung, Überwachung und Steuerung von Risiken // Stabile Chancen- und Risikosituation aufgrund nur geringer konjunktureller Schwankungen des Pharmamarkts // Keine existenzgefährdenden Risiken erkennbar // Nutzen der sich bietenden Chancen zu weiterem Ausbau der führenden Marktposition RISIKOMANAGEMENT Bei PHOENIX existieren Planungs-, Genehmigungs-, Berichterstattungs- und Frühwarnsysteme, die in ihrer Gesamtheit das Risikomanagementsystem bilden. Die interne Revision kontrolliert dieses System regelmäßig auf Angemessenheit, Funktionsfähigkeit und Effizienz. Der Vorstand erhält regelmäßig Berichte über die Prüfungsfeststellungen der internen Revision. RISIKEN PHOENIX unterliegt Risiken auf der Marktseite. Der Pharmamarkt ist in der Regel weniger von konjunkturellen Schwankungen als andere Branchen betroffen. Ein Rückgang der Kaufkraft und gesundheitspolitische Einsparmaßnahmen von Seiten des Staates können jedoch negative Folgen für den Markt haben und sich ungünstig auf unsere Geschäftstätigkeit auswirken. Die Ertragssituation im Pharmagroßhandel wird maßgeblich durch an Kunden gewährte sowie von Lieferanten erhaltene Konditionen beeinflusst. Diese hängen insbesondere von der Wettbewerbsintensität in den einzelnen Ländern ab und werden daher auf der Vertriebs- ebenso wie auf der Einkaufsseite stetig überwacht. Im operativen Geschäft sind die Qualität und Stabilität der betrieblichen Prozesse von entscheidender Bedeutung. Durch einen Ausfall von IT-Systemen können wichtige Geschäftsabläufe und Prozesse gestört werden. Darüber hinaus können externe Angriffe zu einem Verlust vertraulicher und sensibler Daten führen. Es bestehen hier in weiten Bereichen Pläne, wie der Geschäftsbetrieb selbst bei unvorhergesehenen Störungen aufrechterhalten werden kann. Auch die Standardisierung, die regelmäßige Überprüfung und die Wartung der IT-Systeme tragen dazu bei, die Kontinuität der betrieblichen Abläufe zu gewährleisten. Durch die fortschreitende Digitalisierung versuchen neue Wettbewerber sich im Markt zu etablieren, die durch Online-Angebote in Konkurrenz zum klassischen Apotheken- sowie Großhandelsgeschäft treten. Wir beobachten diese Aktivitäten und prüfen, in welchen Bereichen es sinnvoll und zulässig ist, unser eigenes Online-Angebot auf- bzw. auszubauen. Globale Pandemien, wie die COVID-19-Pandemie, können sich negativ auf die Wirtschaft auswirken und haben möglicherweise auch einen Einfluss auf unsere Geschäftsaktivitäten. Anhaltende geopolitische Krisensituationen, wie etwa der Ukraine-Konflikt, stellen ein Risiko für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung dar. Die weiteren Folgen des militärischen Konflikts und der bereits verhängten Sanktionsmaßnahmen sind zum derzeitigen Zeitpunkt nur schwer abschätzbar. Wir unterhalten nahezu keine direkten Geschäftsaktivitäten in der Ukraine und in Russland. Indirekt könnten sich dennoch Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von PHOENIX ergeben. Transport- und Energiekosten stellen mit einem Anteil von rund 15 Prozent unserer Gesamtkosten einen wesentlichen Kostenfaktor dar. Der deutliche Anstieg der Treibstoff- und Energiepreise im Geschäftsjahr 2022/23 führte zu einer spürbaren Erhöhung dieser Kostenposition. Es besteht nach wie vor das Risiko hoher Treibstoff- und Energiekosten. Durch kompensierende Maßnahmen wird PHOENIX versuchen, daraus resultierende negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu reduzieren. Forderungsrisiko und Debitorenmanagement Das Forderungsrisiko ist für PHOENIX, gemessen am Gesamtforderungsbestand, eher gering. Ungeachtet dessen sind die Zahlungszeiträume im öffentlichen Gesundheitswesen von Land zu Land unterschiedlich, wobei in Süd- und Osteuropa tendenziell längere Zahlungszeiträume üblich sind. Überdies sind die Risiken erfahrungsgemäß durch die Vielzahl der Kundenbeziehungen diversifiziert. Im Zuge der Liberalisierung von Apothekenmärkten in Europa kommt es jedoch zunehmend zur Bildung von Apothekenketten und neuen Vertriebswegen, wodurch die Anzahl der Großkunden mit entsprechend höheren Außenständen zunimmt. Eine konzernweite Debitorenmanagement-Richtlinie zielt darauf ab, die Forderungsrisiken systematisch zu überwachen. Akquisitionsprojekte Zur Strategie von PHOENIX gehört es, Apotheken und Großhandelsunternehmen zu erwerben, um die eigene Marktposition auszubauen. Damit ist der Konzern rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und operativen Risiken aus den Unternehmensakquisitionen ausgesetzt. Die zentrale Mergers & Acquisitions-Abteilung analysiert und überprüft daher Akquisitionsprojekte, bevor sie vom Vorstand genehmigt werden. Es kann dennoch vorkommen, dass die zum Akquisitionszeitpunkt erwartete Entwicklung in der Realität anders ist. Im Rahmen von Werthaltigkeitstests kann dies eine Abwertung von Geschäfts- oder Firmenwerten zur Folge haben. Rechtliche Risiken PHOENIX ist in 29 europäischen Ländern aktiv. Angesichts ihrer starken Marktposition besteht das Risiko, dass Wettbewerbsbehörden in bestimmten Fällen zu unserem Nachteil entscheiden. Im Rahmen des Handels mit pharmazeutischen Produkten sind in den verschiedenen Ländern bestimmte gesetzliche Regelungen zu beachten. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu entsprechenden Sanktionsmaßnahmen seitens der Behörden führen. Finanzwirtschaftliche Risiken Auf der finanzwirtschaftlichen Seite ist PHOENIX verschiedenen Risiken ausgesetzt. Im Rahmen unseres syndizierten Kreditvertrags wurden bestimmte Finanzkennzahlen vereinbart, deren Nichteinhaltung ein Finanzierungsrisiko darstellt. Die Entwicklung der Verschuldung und der Finanzkennzahlen wird daher regelmäßig kontrolliert. Im Geschäftsjahr 2022/23 haben wir die vereinbarten Finanzkennzahlen klar eingehalten. Zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken kommen im Unternehmen Derivate zum Einsatz, die zeitnah und intensiv überwacht werden. Derivate werden nur zu Sicherungszwecken abgeschlossen und Kontrahentenrisiken durch eine sorgfältige Auswahl der Handelspartner minimiert. Die Verträge zu unseren Unternehmensanleihen enthalten marktübliche Beschränkungen und Verpflichtungen für PHOENIX als Emittent. Im Falle eines Verstoßes könnte der Anleihebetrag zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen fällig gestellt werden. Hinsichtlich des Translationsrisikos sind insbesondere die Umrechnungskurse des Britischen Pfunds, der Norwegischen Krone und des Ungarischen Forint für PHOENIX von Bedeutung. Transaktionsrisiken sind in einzelnen osteuropäischen Ländern relevant, wo Lieferungen seitens der Pharmahersteller teilweise in Euro oder US-Dollar fakturiert werden. Für den Konzern sind diese jedoch nicht von wesentlicher Bedeutung. Schwankungen an den Finanzmärkten können auch bei den Pensionsfonds zu Unterdeckungen führen, was das Risiko eines ungeplanten Personalkostenanstiegs birgt. Steuerliche Risiken Die in Deutschland ansässigen Gesellschaften von PHOENIX unterliegen steuerlichen Außenprüfungen. Ausländische Tochtergesellschaften unterliegen den Prüfungserfordernissen der dortigen Steuerbehörden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es anlässlich von Betriebsprüfungen bei in- und ausländischen Gesellschaften zu Steuernachforderungen kommen kann. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Konzernanhang unter Anhangangabe 27 verwiesen. CHANCEN PHOENIX ist in 29 Ländern in Europa aktiv. Diese breite geografische Diversifikation verringert den Einfluss gesundheitspolitischer Veränderungen in einzelnen Märkten auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns. Außerdem kann PHOENIX durch die breite geografische Abdeckung der pharmazeutischen Industrie europaweite Dienstleistungen anbieten. Starke Marktposition im Großhandel PHOENIX hat in fast allen Ländern, in denen sie aktiv ist, eine führende Marktposition im Pharmagroßhandel inne. In einer Vielzahl der Länder ist sie Marktführer. Eine besonders starke Position hat sie in Nord- und Osteuropa sowie in Deutschland. Kein Wettbewerber verfügt hier über eine vergleichbare Länderabdeckung oder Stellung im Markt. Viele unserer Apothekenkunden nehmen an Kooperationsprogrammen des Unternehmens teil. In einigen Ländern offeriert PHOENIX auch Franchise-Systeme für unabhängige Apotheken. Erweiterung der Präsenz in Europa Vor dem Hintergrund einer hohen Wettbewerbsintensität, eines zunehmenden Margendrucks in der europäischen Gesundheitsbranche und einer steigenden Nachfrage nach stationären sowie digitalen Gesundheitsleistungen soll die Position von PHOENIX in Europa weiter ausgebaut werden. Die Akquisition von McKesson Europe war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. In Frankreich und Italien erweitert PHOENIX dadurch ihr bestehendes Angebot und erschließt ihre Präsenz in Belgien, Irland, Portugal und Slowenien. Zudem bieten sich dadurch neue Möglichkeiten, die digitale Transformation des Gesundheitssektors in Europa aktiv mitzugestalten. Finanzielle Voraussetzungen für zukünftiges Wachstum geschaffen Chancen bieten sich darüber hinaus durch die Integration von Pharmagroß- und Apotheken-Einzelhandel. Im logistischen Bereich setzt PHOENIX auf eine europaweite und kontinuierliche Implementierung von Prozessverbesserungen. Mehr dazu unter "Prozesse und Organisation" auf S. 6. Die in einem Land erfolgreichen Prozessoptimierungen dienen als Ansatzpunkte für Verbesserungsmaßnahmen in anderen Ländern und können dort helfen, Kosten zu senken. Durch eine solide Finanzierungsstruktur mit einer Eigenkapitalquote von rund 30 Prozent sowie einer langfristig ausgerichteten Finanzierung sind die finanziellen Voraussetzungen für das zukünftige Wachstum von PHOENIX geschaffen. Dies gilt sowohl für organisches Wachstum als auch für geeignete Akquisitionen. GESAMTBEURTEILUNG DER RISIKO- UND CHANCENLAGE DURCH DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG Insgesamt ist PHOENIX in einem stabilen Markt tätig und hier aufgrund der Aktivitäten in den Bereichen Großhandel, Einzelhandel und Pre-Wholesale gut aufgestellt. So kann sie sich bietende Chancen nutzen, um die starke Marktstellung künftig weiter auszubauen. Die Risiken und Chancen im Pharmahandel unterliegen im Zeitverlauf in der Regel keinen wesentlichen Veränderungen. Es sind derzeit keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. PROGNOSEBERICHT - Künftige wirtschaftliche Entwicklung weiterhin mit hohen Unsicherheiten behaftet // Umsatzanstieg von PHOENIX im Geschäftsjahr 2023/24 leicht über dem Wachstum der europäischen Pharmamärkte erwartet ZUKÜNFTIGES WIRTSCHAFTLICHES UMFELD Für das Jahr 2023 erwartet der IWF ein Wachstum der Weltwirtschaft von 2,9 Prozent. Nach wie vor bestehen jedoch Risiken, die zu einer Verschlechterung führen können, wie eine weitere Verschärfung der Corona-Situation in China, eine Eskalation des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und eine Schuldenkrise aufgrund der strengen Geldpolitik der Zentralbanken. Für den Euroraum prognostizieren die Experten vom IWF einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 0,7 Prozent und für Deutschland ein Wachstum von 0,1 Prozent. Obwohl wir in der Ukraine und in Russland nahezu keine Geschäftsaktivitäten unterhalten, ergeben sich weiterhin indirekt über die hohen Treibstoff- und Energiepreise negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PHOENIX group. Für die europäischen Pharmamärkte gehen wir für 2023 insgesamt von einem Wachstum von rund 5,0 Prozent aus. In Deutschland, unserem größten Markt, erwarten wir ein Marktwachstum von etwa 4,5 Prozent. ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNG DER PHOENIX GROUP Für das Geschäftsjahr 2023/24 geht PHOENIX davon aus, ihre Marktposition in Europa durch organisches Wachstum und Akquisitionen weiter auszubauen und so einen Anstieg der Umsatzerlöse leicht über dem Wachstum der europäischen Pharmamärkte zu erzielen. Umsatzzuwächse erwarten wir in fast allen Märkten, in denen wir vertreten sind. Wir prognostizieren für das Geschäftsjahr 2023/24 ein Ergebnis vor Steuern deutlich unter dem Niveau von 2022/23. Im Geschäftsjahr 2023/24 erwarten wir akquisitionsbedingt höhere planmäßige Abschreibungen sowie höhere Finanzierungskosten aufgrund gestiegener Zinsen und einer höheren Nettoverschuldung. Daneben war das Vergleichsjahr 2022/23 durch Einmaleffekte wie einen Erstkonsolidierungsgewinn und Wertminderungsaufwendungen beeinflusst. Bei der Eigenkapitalquote erwarten wir einen leichten Anstieg. BEURTEILUNG DER KÜNFTIGEN LAGE DURCH DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG Die Geschäftsführung ist überzeugt, dass PHOENIX mit ihrer Präsenz in 29 Ländern in Europa und ihrer soliden Finanzierungsstruktur gut aufgestellt ist, um auch mittel- und langfristig eine positive Geschäftsentwicklung erzielen zu können. Neben dem organischen und akquisitionsbedingten Wachstum soll die weitere Steigerung der Kosteneffizienz hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
Mannheim, 18. April 2023 Gez. Die Geschäftsführung der Komplementärin PHOENIX Verwaltungs GmbH Sven Seidel, Vorsitzender Stephen Anderson Marcus Freitag Stefan Herfeld Leon Jankelevitsh Dr. Carsten Sauerland Dr. Roland Schütz Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022/23
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2022/23
Konzernbilanz zum 31. Januar 2023
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2022/23
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022/23
* Vorjahr angepasst
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022/23Allgemeines Das Unternehmen Grundlagen der Abschlusserstellung Anwendung neuer Rechnungslegungsstandards Veröffentlichte, jedoch noch nicht angewandte Standards, Interpretationen und Änderungen Konsolidierungsgrundsätze Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung Fremdwährungsumrechnung Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Finanzinstrumente) Vorräte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Rückstellungen Laufende und latente Ertragsteuern Leasinaverhältnisse Umsatzerlöse und Ertragsrealisierung Zuwendungen der öffentlichen Hand Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Unternehmenszusammenschlüsse Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung Desinvestitionen Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1 Umsatzerlöse 2 Sonstige betriebliche Erträge 3 Personalaufwand 4 Sonstige betriebliche Aufwendungen 5 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen und Ergebnis aus sonstigen Beteiligungen 6 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 7 Finanzergebnis 8 Ertragsteuern Erläuterungen zur Bilanz 9 Immaterielle Vermögenswerte 10 Sachanlagen 11 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 12 Anteile an anderen Unternehmen 13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 14 Vorräte 15 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 16 Sonstige Vermögenswerte 17 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 18 Eigenkapital 19 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 20 Sonstige Rückstellungen 21 Finanzielle Verbindlichkeiten 22 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23 Sonstige Verbindlichkeiten 24 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte Sonstige Angaben 25 Eventualverbindlichkeiten 26 Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten 27 Finanzrisikomanagement und derivative Finanzinstrumente Ziele und Grundsätze des Finanzrisikomanagements Marktrisiko Ausfallrisiko Liquiditatsnsiko 28 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung 29 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 30 Vergütung der Geschäftsführung 31 Vergütung des Beirats 32 Ereignisse nach dem Stichtag Anlage A zum Anhang Allgemeines Das Unternehmen Der Konzern der PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG, Mannheim ("PHOENIX"), ist ein europäischer Pharmahandelskonzern. PHOENIX betreibt Geschäftsaktivitäten in 29 europäischen Ländern. In mehreren Ländern betreibt PHOENIX auch eigene Apothekenketten. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Mannheim unter HRA 3551 eingetragen und hat ihren Firmensitz in der Pfingstweidstraße 10-12 in 68199 Mannheim, Deutschland. Der Konzernabschluss der PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG wird in den Konzernabschluss der PHOENIX Pharma SE, Mannheim, einbezogen. Grundlagen der Abschlusserstellung Der Konzernabschluss von PHOENIX wurde nach den zum Bilanzstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) sowie den zusätzlich nach § 315e Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Der Konzernabschluss wurde in Euro (EUR) aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. Der Konzernabschluss wird grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips erstellt. Hiervon ausgenommen sind Eigenkapitalinstrumente anderer Unternehmen, bestimmte Fremdkapitalinstrumente anderer Unternehmen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Teil einer ABS- oder Factoring-Vereinbarung sind, derivative Finanzinstrumente und bedingte Kaufpreiszahlungen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanz ist entsprechend IAS 1 in langfristige und kurzfristige Posten gegliedert. Aus Gründen der Klarheit werden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung bestimmte Posten zusammengefasst. Diese werden im Anhang ausführlich dargestellt. Der Konzernabschluss von PHOENIX für das Geschäftsjahr zum 31. Januar 2023 wurde am 18. April 2023 von der Geschäftsführung der PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG zur Veröffentlichung freigegeben. Anwendung neuer Rechnungslegungsstandards Im Geschäftsjahr 2022/23 hat PHOENIX die folgenden Standards und Interpretationen angewandt, die im Geschäftsjahr 2022/23 erstmalig verbindlich sind:
Veröffentlichte, jedoch noch nicht angewandte Standards, Interpretationen und Änderungen IASB und IFRS IC haben die unten aufgeführten Standards und Interpretationen verabschiedet, die für das Geschäftsjahr 2022/23 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und teilweise noch nicht von der Europäischen Kommission ratifiziert waren. Eine vorzeitige Anwendung ist nicht geplant.
Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss beinhaltet die Abschlüsse der PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG und deren Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr zum 31. Januar 2023. Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. PHOENIX erlangt die Beherrschung über ein anderes Unternehmen, wenn sie Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist und die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann. Die Abschlüsse der meisten Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Gesellschaften in Slowenien und Liechtenstein sowie einzelne Gesellschaften in Ungarn, den Niederlanden, Frankreich, Deutschland, der Schweiz und Italien haben den 31. Dezember als Bilanzstichtag. Grundsätzlich gibt es keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss; im Falle wesentlicher Auswirkungen werden diese berücksichtigt. Alle konzerninternen Salden, Erträge und Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert. Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil am Ergebnis und am Reinvermögen dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Das auf diese Anteile entfallende Ergebnis wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Gesamtergebnisrechnung folglich separat vom Anteil am Ergebnis, der den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzuordnen ist, ausgewiesen. Der Ausweis in der Bilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital. Der Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen und Änderungen der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Der vollständige Konsolidierungskreis umfasst 549 (31. Januar 2022: 450) vollkonsolidierte deutsche und ausländische Unternehmen, davon kein (31. Januar 2022: kein) strukturiertes Unternehmen. 22 Unternehmen (31. Januar 2022: 21) wurden nach der Equity-Methode bilanziert. Anlage A zeigt eine Aufstellung der Konzerngesellschaften. 137 (31. Januar 2022: 137) Gesellschaften werden vollkonsolidiert, obwohl PHOENIX über weniger als 50 % der Stimmrechte verfügt. PHOENIX ist hier über vertragliche Regelungen in der Lage, die maßgeblichen Tätigkeiten dieser Gesellschaften zu lenken. Zum Bilanzstichtag bestehen Beziehungen zu insgesamt drei (31. Januar 2022: drei) strukturierten Unternehmen, von denen keines (31. Januar 2022: keines) konsolidiert wird. Bei den strukturierten Unternehmen handelt es sich um Asset Backed Securities (ABS)-Gesellschaften. Die ABS-Gesellschaften werden insbesondere zur Refinanzierung des Konzerns genutzt. Die nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen sind für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von PHOENIX nicht von Bedeutung. Die folgende Tabelle zeigt eine Aufstellung der Beteiligungsänderungen ohne Verlust der Beherrschung, welche im aktuellen Geschäftsjahr angefallen sind.
Die PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG und die Hageda-Stumpf GmbH & Co. KG haben von der Befreiungsvorschrift des § 264b HGB Gebrauch gemacht. Die folgenden Gesellschaften haben von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht:
Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Hierzu gelten folgende Ausnahmen:
Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Als Geschäfts- oder Firmenwert wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen ergibt. Nach der erstmaligen Erfassung wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertberichtigung bewertet und nicht planmäßig abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mindestens einmal jährlich zum Bilanzstichtag 31. Januar auf Wertminderung überprüft oder wann immer sich zum Ende eines Quartals Hinweise auf eine Wertminderung ergeben. Sind zum Erwerbszeitpunkt die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag, nach einer Überprüfung der Identifizierung und Bewertung, direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung werden nach der Buchwertfortführungsmethode (sogenannte "Predecessor-Accounting-Methode") bilanziert. Dabei werden zum Transaktionszeitpunkt die historischen Konzernbuchwerte der Vermögenswerte und Schulden eines erworbenen Geschäftsbetriebs angesetzt. Ein zusätzlicher Geschäfts- oder Firmenwert aus einem Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Beherrschung wird nicht erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen der übertragenen Gegenleistung und dem erworbenen Nettovermögen werden in den Rücklagen erfasst. Eine Anpassung der Finanzinformationen für Perioden vor dem Unternehmenszusammenschluss erfolgt nicht. Die Ergebnisse der erworbenen Geschäftsbetriebe werden nach Erlangung der Beherrschung einbezogen. Fremdwährungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Das ist die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem PHOENIX tätig ist. Fremdwährungsgeschäfte werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung umgerechnet. Am Abschlussstichtag werden monetäre Posten in fremder Währung unter Verwendung des Stichtagskurses angesetzt. Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst, soweit sie nicht auf monetäre Posten in fremder Währung entfallen, die Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb darstellen. In diesem Fall erfolgt eine Erfassung der Umrechnungsdifferenzen im kumulierten übrigen Eigenkapital. Die Vermögenswerte und Schulden der Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die sonstigen Ergebnisse werden zum Durchschnittskurs umgerechnet. Die sich hieraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst. Die Währungskurse haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:
Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden Immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich etwaiger Preisnachlässe oder Rabatte angesetzt. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden die immateriellen Vermögenswerte mit ihren historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Für Abschreibungszwecke wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer differenziert. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und zum Bilanzstichtag 31. Januar sowie unterjährig auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern zum Ende eines Quartals Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von unbestimmter zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Apothekenlizenzen mit unbestimmter Nutzungsdauer gewähren einen zeitlich unbegrenzten öffentlich-rechtlichen Gebietsschutz für den Verkauf von Arzneimitteln und pharmazeutischen Produkten, bzw. die Berechtigung zum Betrieb einer Apotheke innerhalb einer Stadt. Die Nutzungsdauern der bedeutenden Arten immaterieller Vermögenswerte sind wie folgt:
Sachanlagen Sachanlagen werden zu historischen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibung und abzüglich etwaiger kumulierter Wertminderungen angesetzt. Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort aufwandswirksam erfasst. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugerechnet werden können, werden aktiviert. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Mit Ausnahme von Grundstücken werden Sachanlagen über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen werden im Jahr des Erwerbs zeitanteilig abgeschrieben. Die Restwerte, Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethode für die Vermögenswerte werden mindestens einmal zum Geschäftsjahresende überprüft. Die Nutzungsdauern der bedeutenden Arten materieller Vermögenswerte sind wie folgt:
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen solche Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Die Bilanzierung erfolgt analog zu den Sachanlagen nach dem Anschaffungskostenmodell zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und gegebenenfalls notwendiger Wertminderungen. Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf welches der Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens, an dem die Beteiligung gehalten wird, mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Beherrschung über eine Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen werden unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert und anfänglich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Geschäfts- oder Firmenwert, der weder planmäßig abgeschrieben noch einem gesonderten Wertminderungstest unterzogen wird. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Ergebnis nach Steuern der assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen. Unmittelbar im Eigenkapital der assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ausgewiesene Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und, soweit erforderlich, in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil an den assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen eliminiert. Soweit erforderlich, werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen. Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile des Konzerns an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen und dem Buchwert des Anteils als Wertminderungsaufwand ergebniswirksam erfasst. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte Langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (oder Gruppen von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Schulden) werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn ihr Buchwert im Wesentlichen durch einen Verkauf erlöst wird und der Verkauf höchst wahrscheinlich ist. Sie werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten PHOENIX ermittelt am Bilanzstichtag 31. Januar sowie zum Ende eines jeden Quartals, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist wie im Falle von Geschäfts- oder Firmenwerten oder immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmten Nutzungsdauer eine jährliche Überprüfung auf Werthaltigkeit erforderlich, so wird eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vorgenommen. Ein Wertminderungsaufwand wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts, abzüglich Veräußerungskosten, und Nutzungswert. Falls es nicht möglich ist, den erzielbaren Betrag für einen einzelnen Vermögenswert zu schätzen, werden die Vermögenswerte zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) zusammengefasst. Unter einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte bzw. Gruppen von Vermögenswerten sind, verstanden. Nichtfinanzielle Vermögenswerte mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, die von einer Wertminderung betroffen waren, werden zum Ende jeder Berichtsperiode auf mögliche Wertaufholungen überprüft. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Finanzinstrumente) Bewertung und Erfassung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Finanzinstrumente werden erfasst, wenn PHOENIX in Bezug auf das Instrument Vertragspartei wird. Marktübliche Käufe werden am Erfüllungstag erfasst. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinstrumenten, die nicht als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" klassifiziert sind, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe der finanziellen Vermögenswerte bzw. der finanziellen Verbindlichkeit zuzurechnen sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente werden erstmalig zum Transaktionspreis angesetzt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf organisierten Finanzmärkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt besteht, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Verwendung von Discounted-Cashflow-Methoden und anderer Bewertungsmodelle. Kategorien von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9 Finanzielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung für die Folgebewertung entweder als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" klassifiziert. Als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" werden nur solche finanziellen Vermögenswerte klassifiziert, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme zu halten, und die Vertragsbedingungen der finanziellen Vermögenswerte zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" klassifiziert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" klassifiziert. Wertminderungen für erwartete Kreditverluste werden berücksichtigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Teil einer ABS- oder Factoring-Vereinbarung sind, werden als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" klassifiziert, da sie nicht im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme besteht. Ausleihungen werden grundsätzlich als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" klassifiziert. Wertminderungen für erwartete Kreditverluste werden berücksichtigt. Bei der erstmaligen Erfassung werden finanzielle Verbindlichkeiten als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" für die Folgebewertung klassifiziert. Finanzielle Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Gewinne und Verluste werden erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode sowie im Falle von Modifikationen. Vom Konzern ausgereichte Finanzgarantien sind Verträge, die zur Leistung von Zahlungen verpflichten, die den Garantienehmer für einen Verlust entschädigen, der entsteht, weil ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß den Bedingungen eines Schuldinstruments nicht fristgemäß nachkommt. Die Finanzgarantien werden bei erstmaliger Erfassung als Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, abzüglich der mit der Ausreichung der Garantie direkt verbundenen Transaktionskosten. Anschließend wird eine Risikovorsorge gebildet. Sofern zum Berichtsstichtag eine Inanspruchnahme der finanziellen Garantie droht, erfolgt die Bewertung der Verbindlichkeit mit der bestmöglichen Schätzung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Berichtsstichtag erforderlichen Ausgaben oder dem höheren angesetzten Betrag abzüglich der kumulierten Amortisationen. Der Konzern hat keine entgeltlichen Finanzgarantien ausgereicht. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen für erwartete Kreditverluste werden für "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" klassifizierte finanzielle Vermögenswerte und für Leasingforderungen erfasst. Unabhängig von ihrer Laufzeit werden für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Leasingforderungen Wertminderungen in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste (Gesamtlaufzeit-ECL) erfasst. Dabei werden auf historischen Ausfallraten sowie zukünftig erwarteten Entwicklungen - basierend auf Credit Default Swaps - ermittelte Verlustraten zugrunde gelegt, die dem Geschäftsmodell, der jeweiligen Kundengruppe und dem ökonomischen Umfeld der geografischen Region Rechnung tragen. Für sonstige "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" klassifizierte finanzielle Vermögenswerte werden Wertminderungen in Höhe der Gesamtlaufzeit-ECL berücksichtigt, wenn sich im Vergleich zum erstmaligen Ansatz des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat. Sofern der jeweilige finanzielle Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko besitzt oder sich das Ausfallrisiko seit dessen erstmaligem Ansatz nicht signifikant erhöht hat, werden Wertminderungen in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts (12-Monats-ECL) berücksichtigt. Finanzielle Vermögenswerte mit signifikanten Überfälligkeiten, die aufgrund der Kundenstruktur auch mehr als 90 Tage betragen können, oder solche, über deren Schuldner ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde sowie bei Einleitung rechtlicher Schritte, werden einzeln auf Wertminderung geprüft ("Ausfallereignis"). Zur Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko bei einem Finanzinstrument seit seinem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, wird das Risiko eines Kreditausfalls bei dem Finanzinstrument zum Abschlussstichtag mit dem Risiko eines Kreditausfalls bei dem Finanzinstrument zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Dabei werden qualitative und quantitative Informationen, die ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind, berücksichtigt. Eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos liegt vor, wenn die vertraglich vereinbarten Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind, sich das interne Rating des Kunden verschlechtert oder sich die wirtschaftlichen Verhältnisse oder das Zahlungsverhalten des Kunden nachteilig verändern. Darüber hinaus wird angenommen, dass restrukturierte Forderungen ein erhöhtes Kreditrisiko aufweisen. Bei Finanzinstrumenten mit einem niedrigen Kreditrisiko wird davon ausgegangen, dass sich das Ausfallrisiko seit erstmaligem Ansatz nicht erhöht hat. Finanzinstrumente weisen ein niedriges Kreditrisiko auf, wenn sie einer niedrigen internen Risikoklasse zugeordnet sind und der Kreditnehmer voraussichtlich in der Lage ist, seine vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen in naher Zukunft zu erfüllen. Ausbuchung von Finanzinstrumenten Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind. Eine Ausbuchung erfolgt auch, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen wurden - oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Durchleitungsvereinbarung übernommen wurde - und entweder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert übertragen wurde. Eine Ausbuchung erfolgt auch dann, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der Schuldner in Liquidation befindet oder ein Insolvenzverfahren abgeschlossen wurde. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. PHOENIX veräußert im Rahmen von Forderungsverkäufen und Verbriefungsprogrammen Forderungen im wesentlichen Umfang. Erfüllen die veräußerten Forderungen die Bedingungen für eine Ausbuchung gemäß IFRS 9 nicht, bleiben die Forderungen im Konzernabschluss erfasst, obwohl sie rechtlich veräußert wurden. In der Konzernbilanz wird eine entsprechende finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung solcher Vermögenswerte werden so lange nicht erfasst, bis die Vermögenswerte aus der Konzernbilanz entfernt sind. Im Rahmen bestimmter Verbriefungsprogramme hat PHOENIX im Wesentlichen alle Risiken und Chancen des Vermögenswerts weder behalten noch übertragen noch die Verfügungsgewalt an dem Vermögenswert übertragen. Diese Transaktionen werden im Umfang der Verpflichtung des "Continuing Involvement" des Konzerns erfasst. Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente, um sich gegen Zins- und Währungsrisiken abzusichern. Hedge Accounting im Sinne von IFRS 9 wird nicht angewendet. Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als finanzielle Verbindlichkeiten, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten während der Berichtsperiode werden sofort ergebniswirksam erfasst. Im Falle von Derivaten, für die Marktpreise verfügbar sind, ist der beizulegende Zeitwert der positive oder negative beizulegende Marktpreis, falls erforderlich nach entsprechenden Abzügen für das Kontrahentenrisiko. Sind keine Marktpreise verfügbar, wird der beizulegende Zeitwert auf Basis der Bedingungen am Ende der Berichtsperiode ermittelt, wie beispielsweise Zinssätze oder Wechselkurse, sowie unter Anwendung anerkannter Bewertungstechniken, wie etwa Discounted-Cashflow-Methoden oder Optionspreismodellen. Hierarchiestufen der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten PHOENIX wendet zur Bestimmung und Darstellung ihrer zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente die folgenden Hierarchiestufen der beizulegenden Zeitwerte an:
Vorräte Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten basierend auf dem First-in-first-out-Verfahren (FIFO) bewertet. Kosten, die angefallen sind, um ein Produkt an seinen derzeitigen Ort zu bringen und in seinen derzeitigen Zustand zu versetzen, werden bei der erstmaligen Erfassung in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einbezogen. An jedem Bilanzstichtag werden die Vorräte mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Bilanzposten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen, die im Zeitpunkt der Anschaffung eine Laufzeit von maximal drei Monaten aufweisen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Eigenkapital Die Bestandteile des Eigenkapitals werden in Übereinstimmung mit IAS 32 erfasst. Finanzinstrumente sind beim erstmaligen Ansatz entsprechend der wirtschaftlichen Substanz der vertraglichen Vereinbarung und den Definitionen von IAS 32 als finanzielle Verbindlichkeit, finanzieller Vermögenswert oder Eigenkapital einzustufen. Die Kapitaleinlagen der Komplementäre und Kommanditisten der PHOENIX Pharmahandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co KG (kündbare Instrumente) werden als Eigenkapital eingestuft, da die Voraussetzungen des IAS 32 vollständig erfüllt sind. Die Kriterien für als Eigenkapital einzustufende kündbare Instrumente sind:
Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Die Höhe der aus den leistungsorientierten Plänen resultierenden Verpflichtung wird nach IAS 19 unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Hierbei werden nicht nur die zum Abschlussstichtag bekannten Pensionsverpflichtungen und unverfallbaren Anwartschaften berücksichtigt, sondern auch erwartete künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen. Der zur Ermittlung der Nettoverpflichtung verwendete Zinssatz basiert auf erstklassigen festverzinslichen Wertpapieren, deren Laufzeit den Pensionsplänen im entsprechenden Land entspricht. Planvermögen wird zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden vollständig erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort als Aufwand erfasst. Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, sofern sich aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung ergibt und die Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit positiven Erfolgsbeiträgen saldiert. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst, soweit der Zinseffekt wesentlich ist. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwand erfasst. Laufende und latente Ertragsteuern Der Ertragsteueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Laufende Ertragsteuern Die tatsächlichen Ertragsteueransprüche und -schulden für die laufende und frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Latente Ertragsteuern Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte bzw. der Schulden (Tax Base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (sogenannte Verbindlichkeitenmethode), mit Ausnahme von latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. Außerdem erfolgt die Bildung aktiver latenter Steuern auf noch nicht genutzte Verlustvorträge und Steuergutschriften. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerschuld erwartet wird. Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporären Differenzen und noch nicht genutzten Verlustvorträge verwendet werden können. Latente Steuerschulden, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Leasingverhältnisse Leasingverhältnisse werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern als Leasingnehmer zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert. Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz auf Barwertbasis erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:
In der Bewertung der Leasingverbindlichkeit sind darüber hinaus Leasingzahlungen aufgrund einer hinreichend sicheren Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen berücksichtigt. Verträge können sowohl Leasing- als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten. Der Konzern ordnet den Transaktionspreis diesen Komponenten grundsätzlich auf Basis ihrer relativen Einzelpreise zu. Die Abzinsung der Leasingzahlungen erfolgt mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. PHOENIX verwendet grundsätzlich den Grenzfremdkapitalzinssatz, d.h. den Zinssatz, den der jeweilige Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit unter vergleichbaren Bedingungen zu erwerben. Der Konzern ist möglichen künftigen Steigerungen variabler Leasingzahlungen ausgesetzt, welche sich aus einer Änderung eines Indexes oder eines (Zins-)Satzes ergeben können. Diese möglichen Änderungen der Leasingraten sind bis zu deren Wirksamwerden nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt. Sobald Änderungen eines Indexes oder (Zins-)Satzes sich auf die Leasingraten auswirken, erfolgt eine erfolgsneutrale Anpassung des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit. Leasingraten werden in Zins- und Tilgungszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst. Nutzungsrechte werden erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des zugrunde liegenden Leasingvertrags abgeschrieben. Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Vermögenswerte mit geringem Wert beinhalten im Wesentlichen Betriebs- und Geschäftsausstattung. Einige Leasingverträge über Immobilien beinhalten variable Zahlungen in Abhängigkeit von Umsätzen der darin ansässigen Geschäfte. Variable Leasingzahlungen werden in der Periode im Gewinn oder Verlust erfasst, in der die Bedingung, die die Zahlung auslöst, eintritt. Eine Reihe von Immobilien-Leasingverträgen des Konzerns enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Die bestehenden Verlängerungsoptionen können nur durch den Konzern und nicht durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden. Die Mehrheit der bestehenden Kündigungsoptionen kann sowohl durch den Konzern als auch durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden. Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern als Leasinggeber alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer überträgt, werden als Finance Lease behandelt. Der Konzern erfasst in diesem Fall eine Forderung aus Finanzierungsleasingverhältnissen in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis. Die Leasingzahlungen werden so in Zinszahlungen und Tilgung der Leasingforderung aufgeteilt, dass eine konstante periodische Verzinsung der Forderung erzielt wird. Alle übrigen Leasingvereinbarungen, bei denen der Konzern als Leasinggeber auftritt, werden als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert. Anfängliche direkte Kosten, die bei den Verhandlungen und dem Abschluss eines Operating-Leasingvertrags entstehen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstands hinzugerechnet und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses korrespondierend zu den Mieterträgen als Aufwand erfasst. Umsatzerlöse und Ertragsrealisierung PHOENIX generiert Erträge in erster Linie aus einfach strukturierten Verkäufen von Pharmazeutika und damit im Zusammenhang stehenden Waren sowie in geringerem Umfang aus der Erbringung von Dienstleistungen. Die typischen Leistungsverpflichtungen von PHOENIX sind nachfolgend dargestellt:
Bei der Erbringung von Dienstleistungen werden Erlöse bei Leistungserbringung realisiert und auf monatlicher Basis abgerechnet. Im Großhandel werden oftmals retrospektiv wirkende Rabatte vereinbart. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises - abzüglich der gewährten Rabatte - erfasst. Die Schätzung der Rabattverpflichtung basiert auf Erfahrungswerten (Erwartungswertmethode). Die Rabattverpflichtung wird saldiert mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Umsatzerlöse werden nur in dem Umfang erfasst, in dem es hochwahrscheinlich ist, dass eine signifikante Stornierung der Umsätze nicht notwendig wird, sofern die damit verbundene Unsicherheit nicht mehr besteht. Soweit PHOENIX als Auftraggeber den wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren ausgesetzt ist, werden die Erträge aus dem Verkauf von Pharmazeutika und der damit im Zusammenhang stehenden Waren als Umsatzerlöse erfasst. Indikatoren für diesen Fall sind Vertragssituationen, in denen der Konzern Hauptschuldner gegenüber dem Kunden ist, die wesentlichen Risiken und Chancen in Verbindung mit Vorräten trägt und Freiheit bei der Preisgestaltung hat. Handelt der Konzern als Vermittler im Interesse Dritter, werden nur Umsatzerlöse in Höhe des Serviceentgelts ausgewiesen. Dies ist der Fall, wenn die o.g. Indikatoren insgesamt betrachtet überwiegend nicht erfüllt sind. Diese Situation ergibt sich, wenn PHOENIX nicht alle wesentlichen Risiken und Chancen trägt und kein Eigentum an den Waren hat. Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste gezahlt werden, werden in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen. Schätzungen werden in erster Linie bei der Bewertung von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Vermögenswerten, übernommenen Schulden und Eventualverbindlichkeiten, bei Werthaltigkeitstests nach IAS 36 sowie bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen, sonstigen Rückstellungen und Ertragsteuern, insbesondere in Verbindung mit latenten Steueransprüchen auf Verlustvorträge, vorgenommen. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein könnte, werden nachstehend erläutert. Klimabezogene Sachverhalte hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf Planung, Schätzungsnannahmen und Bewertungen. Schätzungen und Ermessensentscheidungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine und der COVID-19-Pandemie Im Geschäftsjahr 2021/22 ergaben sich im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und der COVID-19-Pandemie weiterhin besondere Herausforderungen in Bezug auf Schätzungen und Annahmen. PHOENIX überprüft fortlaufend die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und der COVID-19-Pandemie auf das Geschäft und sich daraus ergebende Effekte auf die Rechnungslegung des Konzerns. PHOENIX ist weder in der Ukraine noch in Russland vertreten. Seit Ausbruch des Kriegs in der Ukraine im Februar 2022 sind verschiedene geopolitische und wirtschaftliche Verwerfungen zu beobachten. Die weitere Entwicklung und die Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung, wie beispielsweise steigende Treibstoff-, Strom- und Energiepreise sowie steigende Inflationsraten, ein Anstieg des Zinsniveaus und die zunehmende Verschuldung in einigen Ländern in Europa, sind aus heutiger Sicht mit großen Unsicherheiten verbunden. Zu den beurteilten Bilanzierungsfragen gehörten insbesondere Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten, Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Leasingforderungen, sowie die Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand. - Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten Die Schätzung künftiger Mittelzuflüsse erfolgte unter Berücksichtigung von externen Marktprognosen für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Länderspezifischen Risiken wurde im Rahmen der Ableitung der Abzinsungsfaktoren Rechnung getragen. Aufgrund des angestiegenen Zinsniveaus und teilweise rückläufiger Ergebniserwartungen ergaben sich insoweit Wertminderungen von TEUR 286.276 (Vorjahr: keine kriegs- bzw. COVID-19-induzierten Wertminderungen). Weitere Einzelheiten zur Wertminderung finden sich in Anhangangabe 9 und 10. - Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Leasingforderungen Zur Ermittlung der Risikovorsorge verwendet PHOENIX als relevanten Faktor für künftige erwartete Entwicklungen die CDS-Rate je Land, in der sich auch die erwarteten Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und der COVID-19-Pandemie widerspiegeln. Die erwarteten Kreditverluste im Geschäftsjahr 2022/23 lagen mit 0,9 % bis 3,5 % je nach Kundengruppe über dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 0,1 % bis 1,2 %). Weitere Informationen zu den erwarteten Kreditverlusten bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Leasingforderungen finden sich in Anhangangabe 27. - Zuwendungen der öffentlichen Hand Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden staatliche Zuwendungen für Personalkosten in Höhe von TEUR 531 (Vorjahr: TEUR 2.315) aufwandsmindernd erfasst. Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten Der Werthaltigkeitstest des Konzerns in Bezug auf den Geschäfts- oder Firmenwert basiert grundsätzlich auf Berechnungen des Nutzungswerts. Dabei werden freie Cashflows unter Anwendung eines angemessenen Abzinsungsfaktors (gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz) abgezinst. Die Cashflows werden aus dem Finanzplan der nächsten fünf Jahre abgeleitet, wobei Restrukturierungsmaßnahmen, zu denen sich der Konzern noch nicht verpflichtet hat, und wesentliche künftige Investitionen, die die Ertragskraft der getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheit erhöhen werden, nicht enthalten sind. Der erzielbare Betrag ist stark abhängig von dem im Rahmen der Berechnung des Nutzungswerts verwendeten Investitionsbetrag und Abzinsungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate. Für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer basiert der Werthaltigkeitstest auf Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten, unter Verwendung einer Lizenzpreisanalogiemethode oder eines Umsatz- bzw. EBITDA-Vielfachen. Sofern es keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu der der immaterielle Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer gehört, gibt, wird der erzielbare Betrag dieser Einheit nur dann bestimmt, wenn der zuvor ermittelte beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten des immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer niedriger als sein Buchwert ist. Weitere Einzelheiten zur Wertminderung finden sich in Anhangangabe 9. Leasingverhältnisse Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Sich aus der Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ergebende Laufzeitänderungen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn eine Verlängerung oder Nichtausübung einer Kündigungsoption hinreichend sicher ist. Die Beurteilung wird überprüft, wenn eine Verlängerungsoption tatsächlich ausgeübt (oder nicht ausgeübt) wird bzw. der Konzern verpflichtet ist, dies zu tun. Eine Neubeurteilung der ursprünglich getroffenen Einschätzung erfolgt dann, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, das/die die bisherige Beurteilung beeinflussen kann, sofern dies in der Kontrolle des Leasingnehmers liegt. Der zur Bewertung der Leasingverbindlichkeiten verwendete Grenzfremdkapitalzinssatz wird anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z.B. laufzeitspezifische Marktzinssätze) ermittelt und um bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen (z.B. Kreditmarge, länderspezifische Risikozuschläge) angepasst. Weitere Einzelheiten zu Leasingverhältnissen finden sich in Anhangangabe 10. Latente Steueransprüche Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Einzelheiten zu latenten Steuern finden sich in Anhangangabe 8. Pensionsleistungen Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand versicherungsmathematischer Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen. Hierzu zählen die Bestimmung der Zinssätze, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeitsraten und künftige Rentensteigerungen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Bei der Bestimmung der angemessenen Abzinsungssätze berücksichtigt das Management die Zinssätze erstklassiger festverzinslicher Wertpapiere, deren Laufzeit den Pensionsplänen im entsprechenden Land entspricht. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln für das jeweilige Land. Künftige Lohn- und Gehalts- sowie Rentensteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten für das jeweilige Land. Weitere Einzelheiten zu den verwendeten Annahmen finden sich in Anhangangabe 19. Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten Sofern der beizulegende Zeitwert von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mit Hilfe von Daten eines aktiven Markts bestimmt werden kann, wird er unter Verwendung von Bewertungsverfahren, insbesondere der Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt. Die in das Modell eingehenden Input-Parameter stützen sich, soweit möglich, auf beobachtbare Marktdaten. Ist dies nicht möglich, stellt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in gewissem Maße eine Ermessensentscheidung dar. Die Ermessensentscheidungen betreffen Input-Parameter wie Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko und Volatilität. Änderungen der Annahmen bezüglich dieser Faktoren könnten sich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert der Finanzinstrumente auswirken. Weitere Einzelheiten zu Finanzinstrumenten finden sich in Anhangangabe 26. Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Leasingforderungen Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Leasingforderungen wendet PHOENIX den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an. Danach wird sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch zu jedem nachfolgenden Abschlussstichtag eine Risikovorsorge in Höhe der Gesamtlaufzeit-ECL erfasst. Die Ermittlung der Risikovorsorge erfolgt getrennt für einzelne Kundengruppen je Land. Anhand historischer Ausfalldaten der letzten drei Jahre in den jeweiligen Ländern werden zunächst die durchschnittlichen Ausfallraten je Kundengruppe ermittelt. Die historischen Ausfallraten werden dann um künftige erwartete Entwicklungen angepasst. Als relevanten Faktor verwendet PHOENIX die CDS-Rate des jeweiligen Landes, auf deren Basis eine Mindest-Ausfallrate ermittelt wird. Gleichzeitig dient die CDS-Rate als Basis zur Ermittlung der Verlustrate für Forderungen gegen staatliche Institutionen. Die Beurteilung des Zusammenhangs zwischen historischen Ausfallquoten, prognostizierten künftigen Entwicklungen und erwarteten Kreditausfällen stellt eine wesentliche Schätzung dar. Die Höhe der erwarteten Kreditausfälle hängt von Änderungen der Umstände und der prognostizierten künftigen Entwicklungen ab. Weitere Informationen zu den erwarteten Kreditverlusten bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Leasingforderungen finden sich in Anhangangabe 27. Umsatzrealisierung Nach IFRS 15 hängt die Erfassung von Umsatzerlösen oder Serviceentgelten davon ab, ob der Konzern im Rahmen der Lieferverträge mit Pharmaherstellern als Prinzipal oder Agent handelt. Diese Ermessensentscheidung erfordert unter anderem eine Schätzung der Chancen und Risiken in Verbindung mit Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die PHOENIX im Zusammenhang mit diesen Lieferverträgen entstehen. Weitere Einzelheiten zu den Umsatzerlösen finden sich in Anhangangabe 1. Unternehmenszusammenschlüsse Nachstehend werden die Unternehmenserwerbe, die im Geschäftsjahr 2022/23 und Geschäftsjahr 2021/22 stattfanden, erläutert. Die Erstkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3 ("Unternehmenszusammenschlüsse") nach der Erwerbsmethode. Unternehmenserwerbe im Geschäftsjahr 2022/23 Die zusammengefassten beizulegenden Zeitwerte sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
McKesson Europe Am 31. Oktober 2022 erwarb der Konzern 100,0 % der stimmberechtigten Anteile an der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA sowie der McKesson Europe Holdings Verwaltungs GmbH. Im Wesentlichen betreibt die Gruppe Pharmagroßhandel in Belgien, Frankreich, Irland, Italien, Portugal und Slowenien sowie Apothekenketten in Belgien, Irland und Italien. Mit der Akquisition erschließt PHOENIX in Belgien, Irland, Portugal und Slowenien neue Gesundheitsmärkte und baut in Frankreich und Italien ihre Aktivitäten aus. Das Periodenergebnis der McKesson Europe-Gruppe seit Einbeziehung in den Konzernabschluss im Geschäftsjahr 2022/23 belief sich auf TEUR -8.879 und die Umsatzerlöse auf TEUR 2.980.709. Unter der Annahme, dass der Erwerbszeitpunkt am Anfang dieser Berichtsperiode läge, beliefen sich für die McKesson Europe-Gruppe die Umsatzerlöse auf TEUR 11.354.014, das Periodenergebnis auf TEUR -23.631 und das EBITDA auf TEUR 125.555. Im Zuge der Erstkonsolidierung der McKesson Europe-Gruppe wurde ein Gewinn in Höhe von TEUR 300.046 innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge aufgrund eines "lucky buy" erfasst. Im Rahmen des Unternehmenserwerbs wurde mit der Veräußerin vereinbart, zeitnah eine Verschmelzung der McKesson Europe AG auf die McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA, die mehr als 90% der Anteile an der McKesson Europe AG hält, unter Ausschluss der Minderheitsaktionäre der McKesson Europe AG (sogenannter "Squeeze-out") gegen Leistung einer angemessenen Barabfindung zu initiieren. Aus Sicht von PHOENIX führt dies zu einer Call-Option gegenüber den Minderheitsaktionären der McKesson Europe AG, wobei PHOENIX die der Call-Option unterliegenden Anteile bilanziell bereits zugerechnet werden, weil PHOENIX Zugriff auf die mit diesen Anteilen verbundene Rendite verfügt. Daher bilanziert PHOENIX zum Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs keine nicht beherrschenden Anteile an der McKesson Europe AG, sondern setzt eine finanzielle Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des Abfindungsanspruchs gegenüber den außenstehenden Aktionären der McKesson Europe AG von TEUR 231.067 an. In der außerordentlichen Hauptversammlung der McKesson Europe AG am 6. April 2023 wurde der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der McKesson Europe AG auf die McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA gegen Gewährung einer Barabfindung mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Der beizulegende Zeitwert von kurzfristigen Forderungen enthält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 1.064.683. Der Bruttobetrag der fälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf TEUR 1.118.652, von denen erwartet wird, dass TEUR 36.330 uneinbringlich sind. Der Ansatz der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter erfolgte zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens der erworbenen Unternehmen. Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 5.476 wurden ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Kaufpreisaufteilung berücksichtigt sämtliche bis zur Aufstellung dieses Abschlusses verfügbaren Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden. Soweit innerhalb des zwölfmonatigen Bewertungszeitraums nach IFRS 3 weitere solche Fakten und Umstände bekannt werden, erfolgt eine entsprechende Anpassung der Kaufpreisaufteilung. Diese Vorläufigkeit bezieht sich insbesondere auf die Höhe des Kaufpreises sowie die Wertansätze der sonstigen langfristigen Vermögenswerte. Im Rahmen der Transaktion wurden weitere 45 % der Anteile an der Brocacef Groep NV, einer Tochtergesellschaft von PHOENIX, zu einem Kaufpreis von TEUR 196.392 erworben und separat vom Unternehmenserwerb als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Der Unterschiedsbetrag von TEUR -61.979 zwischen dem Kaufpreis der Anteile und dem Buchwert der nicht beherrschenden Anteile wurde mit den Rücklagen verrechnet. Sonstige Unternehmenszusammenschlüsse Im Geschäftsjahr 2022/23 belief sich das kumulierte Periodenergebnis der sonstigen erworbenen Unternehmen des Konzerns für das Geschäftsjahr auf TEUR 596 und die kumulierten Umsatzerlöse auf TEUR 14.724. Die kumulierten Umsatzerlöse beliefen sich unter der Annahme, dass der Erwerbszeitpunkt für alle Unternehmenszusammenschlüsse am Anfang dieser Berichtsperiode läge, auf TEUR 40.683. Das kumulierte Periodenergebnis belief sich unter der Annahme, dass der Erwerbszeitpunkt für alle Unternehmenszusammenschlüsse am Anfang dieser Berichtsperiode läge, auf TEUR 2.088. Im Geschäftsjahr 2022/23 erwarb der Konzern im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen insbesondere weitere Apotheken, die für sich genommen unwesentlich sind. Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus diesen Unternehmenserwerben, die im Wesentlichen aus erwarteten Synergien sowie Standortvorteilen resultieren, wurden den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Norwegen (TEUR 7.298), Niederlande (TEUR 6.538), Slowakei (TEUR 3.117), Serbien (TEUR 2.742), Schweiz (TEUR 1.498) und der Tschechischen Republik (TEUR 1.362) zugeordnet und werden in der funktionalen Währung, der jeweiligen Landeswährung (NOK, EUR, RSD, CHF und CZK), geführt. Der Ansatz der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter erfolgte zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens der erworbenen Unternehmen. Von dem erfassten Geschäfts- und Firmenwert der Unternehmenserwerbe ist voraussichtlich ein Betrag von TEUR 1.303 steuerlich abzugsfähig. Die Kaufpreisaufteilung berücksichtigt sämtliche bis zur Aufstellung dieses Abschlusses verfügbaren Informationen über Fakten und Umstände, die zum jeweiligen Erwerbszeitpunkt bestanden. Soweit innerhalb des zwölfmonatigen Bewertungszeitraums nach IFRS 3 weitere solche Fakten und Umstände bekannt werden, erfolgt eine entsprechende Anpassung der Kaufpreisaufteilung. Unternehmenserwerbe im Geschäftsjahr 2021/22 Im Geschäftsjahr 2021/22 belief sich das kumulierte Periodenergebnis der erworbenen Unternehmen des Konzerns für das Geschäftsjahr auf TEUR -2.170 und die Umsatzerlöse auf TEUR 28.290. Die kumulierten Umsatzerlöse beliefen sich unter der Annahme, dass der Erwerbszeitpunkt für alle Unternehmenszusammenschlüsse am Anfang dieser Berichtsperiode läge, auf TEUR 38.164. Das kumulierte Periodenergebnis belief sich unter der Annahme, dass der Erwerbszeitpunkt für alle Unternehmenszusammenschlüsse am Anfang dieser Berichtsperiode läge, auf TEUR -1.956. Die zusammengefassten beizulegenden Zeitwerte sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Im Geschäftsjahr 2021/22 erwarb der Konzern im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen insbesondere weitere Apotheken, die für sich genommen unwesentlich sind. Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus diesen Unternehmenserwerben, die im Wesentlichen aus erwarteten Synergien sowie Standortvorteilen resultieren, wurden den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Schweiz (TEUR 4.511), Niederlande (TEUR 2.024), Slowakei (TEUR 1.711), Serbien (TEUR 1.395), Tschechische Republik (TEUR 1.122) und dem Vereinigten Königreich (TEUR 979) zugeordnet und werden in der funktionalen Währung, der jeweiligen Landeswährung (CHF, EUR, RSD, CZK und GBP), geführt. Der Ansatz der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter erfolgte zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens der erworbenen Unternehmen. Von dem erfassten Geschäfts- und Firmenwert der Unternehmenserwerbe ist voraussichtlich ein Betrag von TEUR 707 steuerlich abzugsfähig. In den sonstigen Unternehmenserwerben sind bedingte Gegenleistungen in Höhe von TEUR 92 (maximal zu erwartender Betrag) erfasst. Die bedingte Gegenleistung bemisst sich im Wesentlichen nach den in den nächsten Jahren erwirtschafteten Umsätzen der erworbenen Unternehmen. Die Kaufpreisaufteilung berücksichtigte sämtliche bis zur Aufstellung des Abschlusses verfügbaren Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden. Eine Anpassung der bisher erfassten Werte war nicht erforderlich. Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung Am 1. Februar 2022 erwarb PHOENIX einen Pharmagroßhändler von einem sonstigen nahestehenden Unternehmen. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Vermögenswerte und Schulden sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Der Unterschiedsbetrag wurde im Eigenkapital erfasst. Desinvestitionen Aus der Veräußerung von Geschäftsbetrieben ergab sich insgesamt ein Entkonsolidierungsgewinn von TEUR 69 (Vorjahr: TEUR 150), der in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wurde. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1 Umsatzerlöse Die folgende Tabelle zeigt eine Aufgliederung der Umsatzerlöse im Sinne des IFRS 15 nach Art der Güter und Dienstleistungen:
In den Handelsumsätzen sind Umsätze aus dem Einzelhandelsgeschäft in Höhe von TEUR 4.484.857 (Vorjahr: TEUR 3.968.914) enthalten. Der restliche Handelsumsatz entfällt im Wesentlichen auf Großhandelsumsätze. Eine geografische Aufgliederung der Umsatzerlöse ist im Konzernlagebericht im Abschnitt "Ertragslage" dargestellt. Die gesamten Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2022/23 belaufen sich auf TEUR 36.316.362 (Vorjahr: TEUR 30.723.448). Hierin sind Umsatzerlöse aus Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 24.263 (Vorjahr: TEUR 22.982) enthalten. Im Berichtsjahr wurden Erlöse in Höhe von TEUR 19.136 (Vorjahr: TEUR 9.934) erfasst, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. 2 Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Gewinne aus der Erstkonsolidierung von Gesellschaften von TEUR 300.046 (Vorjahr: TEUR 0), aktivierte Eigenleistungen von TEUR 12.477 (Vorjahr: TEUR 11.162), Nettogewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von TEUR 3.154 (Vorjahr: TEUR 7.280) und Erträge aus der Entkonsolidierung von Geschäftsbetrieben in Höhe von TEUR 69 (Vorjahr: TEUR 150) enthalten. 3 Personalaufwand
Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl gemessen in Vollzeitäquivalenten erhöhte sich um 1.973 auf insgesamt 35.178 Mitarbeiter. Sonstige Personalkosten umfassen in erster Linie Kosten für Zeitarbeiter und Schulungsaufwendungen. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (Vollzeitäquivalente) verteilt sich auf folgende Regionen:
Der Posten "Löhne und Gehälter" enthält Abfindungen und ähnliche Kosten in Höhe von TEUR 35.047 (Vorjahr: TEUR 9.791) sowie staatliche Zuschüsse im Zusammenhang mit COVID-19 von TEUR 531 (Vorjahr: TEUR 2.315). 4 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Leasing- und Mietkosten beinhalten Aufwendungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverhältnissen, Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen über Vermögenswerte mit geringem Wert sowie variable Leasingzahlungen, die nicht in den Leasingverbindlichkeiten enthalten sind. Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen ist in der Anhangangabe 15 dargestellt. Im Geschäftsjahr 2022/23 erhielt der Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prüfungsgebühren in Höhe von TEUR 979 (Vorjahr: TEUR 950), davon für das Vorjahr TEUR 58 (Vorjahr: TEUR 82), andere Bestätigungsgebühren in Höhe von TEUR 175 (Vorjahr: TEUR 11), Steuerberatungsgebühren in Höhe von TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 17) sowie TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 721) für sonstige Leistungen. Der Posten "Sonstiges" beinhaltet diverse Einzelposten, wie beispielsweise Kommissionsgebühren, Beiträge zu Berufsverbänden und Verwaltungsaufwendungen. 5 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen und Ergebnis aus sonstigen Beteiligungen Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen beinhaltet hauptsächlich den Gewinn verschiedener assoziierter Unternehmen, vor allem Minderheitsbeteiligungen an Apotheken. Das Ergebnis aus sonstigen Beteiligungen beinhaltet Gewinnausschüttungen von Beteiligungen, die nicht als assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert sind. 6 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Weitere Einzelheiten zu den Wertminderungen von Apothekenlizenzen sind in Anhangangabe 9 dargestellt. 7 Finanzergebnis
In den Zinserträgen sind Zinserträge von Kunden in Höhe von TEUR 6.789 (Vorjahr: TEUR 6.758) enthalten. Das übrige Finanzergebnis enthält Wechselkursgewinne von TEUR 20.298 (Vorjahr: TEUR 17.329) sowie Wechselkursverluste von TEUR 23.016 (Vorjahr: TEUR 14.846), Erträge von TEUR 68.419 (Vorjahr: TEUR 52.741) und Aufwendungen von TEUR 77.959 (Vorjahr: TEUR 58.554) aus Marktwertänderungen von Derivaten, Marktwertänderungen von finanziellen Vermögenswerten von TEUR 8.837 (Vorjahr: TEUR 2.086), Netto-Wertaufholungen auf finanzielle Vermögenswerte von TEUR 1.068 (Vorjahr: Netto-Wertaufholungen von TEUR 5.718) sowie sonstige Finanzerträge von TEUR 182 (Vorjahr: TEUR 1.092) und sonstige Finanzaufwendungen von TEUR 1.407 (Vorjahr: TEUR 925). Im Finanzergebnis sind Zinserträge in Höhe von TEUR 9.558 (Vorjahr: TEUR 9.046) auf finanzielle Vermögenswerte und Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 60.213 (Vorjahr: TEUR 47.603) auf finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht der Kategorie "ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" angehören, enthalten. 8 Ertragsteuern Nachfolgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der Bestandteile des Steueraufwands:
Die tatsächlichen Ertragsteuern beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 3.526 (Vorjahr: TEUR 15.932) und Aufwendungen in Höhe von TEUR 749 (Vorjahr: TEUR 6.704). Im Geschäftsjahr 2022/23 wurde ein Steuerertrag (nach Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter) in Höhe von netto TEUR 3.919 (Vorjahr: TEUR 4.993) erfolgsneutral erfasst. Dieser Betrag ergibt sich aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen (TEUR -4.782, Vorjahr: TEUR 8.242) sowie Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe (TEUR 8.701, Vorjahr: TEUR -3.249). Die latenten Steuern zum Jahresende wurden mit den für die entsprechenden Unternehmen in den jeweiligen Ländern geltenden Steuersätzen im Zeitpunkt der Realisierung berechnet. Im laufenden Geschäftsjahr verringerte sich der Steuersatz in Österreich um 2 Prozentpunkte. Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung des erwarteten Ertragsteueraufwands auf den tatsächlichen Ertragsteueraufwand unter Verwendung eines durchschnittlichen Konzernsteuersatzes.
Die sonstigen Auswirkungen enthalten einen latenten Steuerertrag von TEUR 356 (Vorjahr: Steueraufwand von TEUR 1.939) im Zusammenhang mit temporären Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen. Aufgrund einer Verschmelzung im Geschäftsjahr 2022/23 zwischen zwei Tochtergesellschaften der PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG kam es zu einer Abweichung beim Wertansatz der Beteiligung nach Steuerrecht und IFRS. Dies führte zu einer Veränderung der permanenten Differenzen in Höhe von TEUR 500.530, welche in den sonstigen Auswirkungen als Steuerertrag in Höhe von TEUR 76.081 enthalten sind. Da der Verschmelzungsverlust steuerrechtlich außerbilanziell zu korrigieren ist, steigen die Auswirkungen von steuerfreien Erträgen und nicht abzugsfähigen Aufwendungen um den identischen Betrag. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der latenten Steueransprüche und der latenten Steuerschulden:
Passive latente Steuern auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 sind in der Position Sachanlagen und aktive latente Steuern auf entsprechende Leasingverbindlichkeiten in der Position Verbindlichkeiten enthalten. In der Bilanz wurden diese saldiert ausgewiesen. Latente Steuerforderungen für steuerliche Verlust- und Zinsvorträge werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Der Konzern hat latente Steuerforderungen auf Verluste und künftige Zinsvorteile in Höhe von TEUR 445.898 (Vorjahr: TEUR 327.305) nicht angesetzt. In den latenten Steuern sind Aufwendungen aufgrund der Auflösung bisher berücksichtigter steuerlicher Verlustvorträge von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 35) sowie Erträge aufgrund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste von TEUR 413 (Vorjahr: TEUR 145) enthalten. Die nicht genutzten steuerlichen Verlust- und Zinsvorträge verfallen wie folgt:
Auf ausschüttbare Rücklagen von Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 4.069.135 (Vorjahr: TEUR 2.846.528) wurden keine passiven latenten Steuern erfasst, da geplant ist, diese Rücklagen auf unbestimmte Zeit im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Tochterunternehmen zu reinvestieren. Auswirkungen aus der Einführung einer globalen Mindeststeuer der OECD (Pillar II) Die Kommission der Europäischen Union hat am 22. Dezember 2022 eine Richtlinie zur Umsetzung der international abgestimmten Mindeststeuer in den Mitgliedsstaaten verabschiedet. Die Umsetzungen in lokales Recht in den Ländern, in denen PHOENIX aktiv ist, stehen noch aus. Die aktuellen Gesetzesentwicklungen und die Auswirkungen in den betroffenen Ländern werden laufend analysiert. Zum jetzigen Zeitpunkt können die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von PHOENIX aufgrund der nicht vollständig geklärten Umsetzung nicht verlässlich beziffert werden. Erläuterungen zur Bilanz 9 Immaterielle Vermögenswerte
Die Position "Rechte und Lizenzen" enthält hauptsächlich Apothekenlizenzen mit unbestimmter Nutzungsdauer von TEUR 105.735 (31. Januar 2022: TEUR 280.806) und Apothekenlizenzen mit einer Nutzungsdauer von bis zu 20 Jahren von TEUR 207.720 (31. Januar 2022: TEUR 0). Als unbestimmt wird die Nutzungsdauer von Apothekenlizenzen dann festgelegt, wenn sie für einen unbegrenzten Zeitraum vergeben werden. Der Buchwert der Apothekenlizenzen wurde einzelnen Apotheken, bzw. Gruppen von Apotheken zugeordnet. Der auf diese Weise jeder einzelnen Apotheke, bzw. Gruppe von Apotheken zugeordnete Betrag ist nicht signifikant im Vergleich zum gesamten Buchwert der Apothekenlizenzen. Geschäfts- oder Firmenwerte Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte in TEUR
Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts Bei der Prüfung auf Werthaltigkeit wird dem Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren erzielbarer Betrag gegenübergestellt. Die Berechnungen der erzielbaren Beträge für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sind besonders durch die folgenden Annahmen beeinflusst: - Zukünftige freie Cashflows Wesentliche Bestandteile dieser freien Cashflows sind das EBITDA und die Wachstumsrate nach der Planungsperiode, der Cashflow aus der Veränderung des Working Capitals sowie der Cashflow aus Investitionstätigkeit. - Abzinsungssätze Die Wachstumsrate, die zur Extrapolation des EBITDA und des Cashflows jenseits der Planungsperiode verwendet wird, beträgt 1,0 % (31. Januar 2022: 0,5 %). Der fortlaufende Cashflow aus der Investitionstätigkeit wird auf Basis des letzten Detailplanjahres berechnet. Bezogen auf den Umsatz liegt dieser im Durchschnitt bei 1,5 % (31. Januar 2022: 1,4 %). Die Abzinsungssätze spiegeln die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken wider. Sie werden mit Hilfe des Kapitalmarktpreisbildungsmodells (CAPM) berechnet. Die Abzinsungssätze werden in der Regel angepasst, um der Marktbewertung landesspezifischer Risiken Rechnung zu tragen, die in die künftigen Schätzungen der Cashflows nicht eingegangen sind. Der Abzinsungssatz wird mit einem Zwei-Phasen-Ansatz ermittelt. Der Phase-eins- Abzinsungssatz wird zur Abzinsung der künftigen Cashflows der Planungsperiode verwendet und der Phase-zwei-Abzinsungssatz wird zur Berechnung der ewigen Rente herangezogen. Die Differenz zwischen dem Abzinsungssatz der Phase eins und der Phase zwei liegt im Wachstumsabschlag und beträgt 1,0 % (31. Januar 2022: 0,5 %). Nachfolgende Tabelle zeigt die Phase-eins-Abzinsungssätze vor Steuern (WACC) für die wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten:
Zum 31. Januar 2023 ergibt sich ein Wertminderungsaufwand bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Dänemark, Deutschland und dem Vereinigten Königreich:
Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Dänemark liegt der erzielbare Betrag von TEUR 288.290 vor allem durch durch den gestiegenen Diskontierungszinssatz unter dem Buchwert. Der Wertminderung liegt der Nutzungswert zugrunde. Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Deutschland liegt der erzielbare Betrag von TEUR 594.426 vor allem durch den gestiegenen Diskontierungszinssatz unter dem Buchwert. Der Wertminderung liegt der Nutzungswert zugrunde. Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Vereinigtes Königreich liegt der erzielbare Betrag von TEUR 348.208 vor allem durch die reduzierten mittelfristigen Ertragsprognosen unter dem Buchwert. Der Wertminderung liegt der Nutzungswert zugrunde. Der Wertminderungsaufwand wurde so zugeordnet, dass sich der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts verringert. Die Verringerung des Buchwerts wurde als Wertminderungsaufwand behandelt und im Posten Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ergebniswirksam erfasst. Werthaltigkeitsprüfung immaterieller Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer Die Markennamen "Numark" und "PharmaVie" wurden zum 31. Januar 2022 und 2023 auf Wertminderung überprüft. Sofern es keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit gab, wurde der erzielbare Betrag nur dann bestimmt, wenn der zuvor ermittelte beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der jeweiligen Marke niedriger als der Buchwert war. Der beizulegende Zeitwert der Markennamen wird mittels einer Lizenzpreisanalogiemethode unter Anwendung der aktuellen Planungen zum Datum der Überprüfung und angemessener Lizenzraten zwischen 0,1 % und 2,0 % (31. Januar 2022: 0,1 % - 2,0 %) bestimmt (Stufe 3). Die Veräußerungskosten wurden abgezogen, um den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten zu erhalten. Zum 31. Januar 2022 und 2023 war keine Wertminderung auf die Markennamen erforderlich. Die Apothekenlizenzen der L Rowland & Co. (Retail) Ltd., Vereinigtes Königreich, und der Help Net Farma S.A., Rumänien, wurden zum 31. Januar 2022 und 2023 auf Wertminderung geprüft. Sofern es keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung der einzelnen Apotheke bzw. Apothekengruppen als zahlungsmittelgenerierende Einheit gab, wurde der erzielbare Betrag dieser Einheit nur dann bestimmt, wenn der zuvor ermittelte beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der jeweiligen Apothekenlizenzen niedriger als der Buchwert war. Der beizulegende Zeitwert (Stufe 3) abzüglich Veräußerungskosten der L Rowland & Co. (Retail) Ltd. wurde anhand eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Der verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 7,6% (31. Januar 2022: 6,3%). Die Wachstumsrate, die zur Extrapolation der Erträge jenseits der Planungsperiode verwendet wird, beträgt 1,0% (31. Januar 2022: 0,5%). Der beizulegende Zeitwert (Stufe 2) abzüglich Veräußerungskosten der Apothekenlizenzen der Help Net Farma S.A. wurde anhand eines Umsatzmultiplikators von 0,2 (31. Januar 2022: 0,2) ermittelt. Die Wertminderungstests führten zu einer Erfassung eines Wertminderungsaufwands für die Lizenzen im Vereinigten Königreich und in Rumänien:
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2022/23 Wertminderungen auf Apothekenlizenzen im Vereinigten Königreich, die als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte klassifiziert waren (siehe Anhangangabe 24), in Höhe von TEUR 1.788 (Vorjahr: TEUR 3.120) erfasst. Für Lizenzen in Rumänien wurden aufgrund verbesserter Ertragsaussichten Wertaufholungen in Höhe von TEUR 2.129 (Vorjahr: TEUR 1.714) erfasst. 10 Sachanlagen
Es bestehen vertragliche Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von TEUR 28.419 (31. Januar 2022: TEUR 12.010). Die Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen in Deutschland (Vorjahr: Deutschland). Im Rahmen des Wertminderungstests ergaben sich im Geschäftsjahr 2022/23 im Wesentlichen Wertminderungen auf einzelne Nutzungsrechte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Vereinigtes Königreich, Deutschland und Schweiz in Höhe von insgesamt TEUR 58.889 (Vorjahr: TEUR 8.112). Leasingverhältnisse mit dem Konzern als Leasingnehmer PHOENIX mietet verschiedene Büro- und Lagergebäude sowie Einzelhandelsgeschäfte, Anlagen und Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für einen festen Zeitraum abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen aufweisen, wie unten beschrieben. Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Geleaste Vermögenswerte dürfen somit auch nicht als Sicherheit für Kreditaufnahmen verwendet werden. In der Bilanz werden folgende Posten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen:
Eine Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten ist in Anhangangabe 27 dargestellt. Die Zuführungen zu den Nutzungsrechten während des Geschäftsjahres 2022/23 betrugen TEUR 167.634 (Vorjahr: TEUR 147.951). PHOENIX hat verschiedene Leasingverträge abgeschlossen, die zum 31. Januar 2023 noch nicht begonnen haben. Die künftigen Leasingzahlungen für diese unkündbaren Leasingverhältnisse belaufen sich auf TEUR 2.643 (31. Januar 2022: TEUR 3.548). Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen:
Die gesamten Auszahlungen für Leasing im Geschäftsjahr 2022/23 beliefen sich auf TEUR 233.674 (Vorjahr: TEUR 205.084). Einige Leasingverträge über Immobilien beinhalten variable Zahlungen in Abhängigkeit von Umsätzen der darin ansässigen Apotheken. Variable Zahlungen werden in der Regel verwendet, um Mietzahlungen an die Cashflows der Apotheken anzupassen und um Fixkosten zu minimieren. Eine Umsatzsteigerung von 10 % über alle Apotheken, die variablen Leasingzahlungen unterliegen, würde die gesamten Leasingzahlungen um TEUR 344 (Vorjahr: TEUR 460) erhöhen. Eine Reihe von Immobilienverträgen des Konzerns enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Derartige Vertragskonditionen werden dazu verwendet, um der Gruppe die maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf die vom Konzern genutzten Vermögenswerte zu erhalten. Die bestehenden Verlängerungsoptionen können nur durch den Konzern und nicht durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden. Die Mehrheit der bestehenden Kündigungsoptionen kann sowohl durch den Konzern als auch durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden. Leasingverhältnisse mit dem Konzern als Leasinggeber PHOENIX tritt in einigen Ländern, in denen der Konzern tätig ist, als Leasinggeber auf. Die Leasingvereinbarungen stellen sowohl Finanzierungs- als auch Operating-Leasingverhältnisse dar. Finanzierungsleasingverhältnisse Die Vereinbarungen, in denen der Konzern als Finanzierungsleasinggeber auftritt, betreffen im Wesentlichen die deutsche Tochtergesellschaft transmed Transport GmbH, die Kassensysteme vermietet, sowie Gesellschaften in den Niederlanden sowie Ungarn, die Immobilien im Rahmen von Untermietverhältnissen vermieten. Untermietverhältnisse über Immobilien beinhalten in der Regel Mietanpassungsklauseln auf Basis von Verbraucherpreisindizes. Nachfolgende Tabellen zeigen die Überleitung der künftigen Leasingzahlungen und deren Barwert:
Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt folgende Beträge im Zusammenhang mit Finanzierungsleasingverhältnissen:
Operating-Leasingverhältnisse Die wesentlichen Vereinbarungen, in denen der Konzern als Operating-Leasinggeber auftritt, betreffen einzelne Gesellschaften in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Ungarn sowie Italien. In Deutschland werden im Wesentlichen Fahrzeuge vermietet, in Frankreich Gebäude sowie Fahrzeuge. In den übrigen Ländern werden im Wesentlichen Gebäude vermietet. Die künftigen Leasingzahlungen verteilen sich wie folgt:
Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt folgende Beträge im Zusammenhang mit Operating-Leasingverhältnissen:
11 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Der von Sachverständigen anhand von Marktwerten vergleichbarer Objekte ermittelte beizulegende Zeitwert (Stufe 2) der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zum 31. Januar 2023 lag bei TEUR 4.720 (31. Januar 2022: TEUR 5.240). Die Erträge aus Vermietung beliefen sich im Geschäftsjahr 2022/23 auf TEUR 504 (Vorjahr: TEUR 556), Aufwendungen fielen in Höhe von TEUR 283 (Vorjahr: TEUR 584) an. 12 Anteile an anderen Unternehmen Bei nachfolgenden Unternehmen sind wesentliche nicht beherrschende Anteile beteiligt. Der jeweilige Anteilsbesitz ist aus Anlage A ersichtlich. Die Admenta Group wurde im Geschäftsjahr 2022/23 als Teil der Akquisition von McKesson Europe erworben.
Die im Konzernabschluss ausgewiesenen nicht beherrschenden Anteile ergeben sich wie folgt:
PHOENIX hält Anteile an 20 (31. Januar 2022: 19) assoziierten Unternehmen und 2 (31. Januar 2022: 2) Gemeinschaftsunternehmen. Die aggregierten Werte sind nachfolgend dargestellt:
Die Mehrzahl der Gemeinschafts- bzw. assoziierten Unternehmen hat ein anderes Geschäftsjahr als PHOENIX, meistens das Kalenderjahr. Grundsätzlich gibt es keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss; im Falle wesentlicher Auswirkungen werden diese berücksichtigt. 13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte Die nachfolgende Tabelle zeigt die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte:
14 Vorräte
Im Laufe des Geschäftsjahres wurden Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von TEUR 46.770 vorgenommen (Vorjahr: TEUR 53.281). Aufgrund der unerwarteten Veräußerung von wertgeminderten Vorräten wurde im Laufe der Berichtsperiode ein Wertminderungsaufwand in Höhe von TEUR 8.842 (Vorjahr: TEUR 3.994) rückgängig gemacht. Vorräte mit einem Buchwert von TEUR 265.180 (31. Januar 2022: TEUR 210.919) werden zum Nettoveräußerungswert zum Ende der Berichtsperiode bewertet. 15 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 92.249 (31. Januar 2022: TEUR 74.159) sind als Ausfallgarantie für Kreditvereinbarungen verpfändet. Im Rahmen von Factoring- und ABS-Transaktionen übertragene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich zum 31. Januar 2023 wie folgt dar:
Die Buchwerte der Forderungen und Verbindlichkeiten entsprechen deren beizulegenden Zeitwerten. Bei den übertragenen, aber nicht vollständig ausgebuchten Forderungen hat PHOENIX ganz oder teilweise das Ausfallrisiko sowie das Spätzahlerrisiko aus den übertragenen Forderungen zurückbehalten. Die übertragenen Forderungen dienen als Sicherheit für den hierfür erhaltenen Kaufpreis. Der für den Verkauf dieser Forderungen erhaltene Geldbetrag wird als finanzielle Verbindlichkeit bilanziert. Zahlungseingänge aus diesen Forderungen müssen an den Forderungskäufer weitergeleitet werden. Auf diese Weise wird die Verbindlichkeit getilgt. Im Geschäftsjahr 2021/22 wurde ein ABS-Programm von PHOENIX von "off-balance" auf "on-balance" umgestellt. Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Ausleihungen sowie Leasingforderungen stellt sich zum 31. Januar 2023 wie folgt dar:
Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Ausleihungen sowie Leasingforderungen stellt sich zum 31. Januar 2022 wie folgt dar:
16 Sonstige Vermögenswerte
Der Posten "Übrige Vermögenswerte" beinhaltet eine Vielzahl von Einzelposten, wie beispielsweise Vorauszahlungen und Ansprüche im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer. 17 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird in der beigefügten Kapitalflussrechnung dargestellt. 18 Eigenkapital Komplementär- und Kommanditkapital Im Geschäftsjahr 2010/11 erhöhten die Kommanditisten das Kommanditkapital der Muttergesellschaft durch Bareinlage von TEUR 550.000 auf TEUR 1.050.000. Ein Teilbetrag von TEUR 44.500 wurde von vollkonsolidierten Gesellschaften geleistet und mit den Rücklagen verrechnet. Im Geschäftsjahr 2014/15 erhöhten die Kommanditisten das Kommanditkapital der Muttergesellschaft durch Bareinlage von TEUR 135.000 auf TEUR 1.185.000. Ein Teilbetrag von TEUR 10.935 wurde von vollkonsolidierten Gesellschaften geleistet und mit den Rücklagen verrechnet. Im Geschäftsjahr 2017/18 reduzierten die Kommanditisten das Kommanditkapital der Muttergesellschaft um TEUR 185.000 auf TEUR 1.000.000. Ein Teilbetrag von TEUR 14.985 entfällt auf vollkonsolidierte Gesellschaften und wurde mit den Rücklagen verrechnet. Im Geschäftsjahr 2020/21 erhöhte die Kommanditistin PHOENIX Pharma SE das Kommanditkapital durch Sacheinlage um TEUR 1.000 auf TEUR 1.001.000 und reduzierte im weiteren Verlauf ihre Pflichteinlage um TEUR 150.000 auf TEUR 851.000. Darüber hinaus werden in absehbarer Zeit keine Mittelabflüsse aufgrund einer Rücknahme oder eines Rückkaufs dieser Finanzinstrumente erwartet. Rücklagen Die Rücklagen beinhalten im Wesentlichen thesaurierte Ergebnisse. Kumuliertes übriges Eigenkapital Das kumulierte übrige Eigenkapital beinhaltet Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe sowie versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Der Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf TEUR 29.163 (Vorjahr: TEUR 34.612). Kapitalsteuerung Zielsetzung der Kapitalsteuerung von PHOENIX ist die Gewährleistung eines soliden Finanzprofils sowie die Sicherung des Geschäftsbetriebs. In diesem Zusammenhang wird auch eine weitere Stärkung der Eigenkapitalquote durch Ergebnisthesaurierung angestrebt. Investitionen werden im Rahmen der jährlichen Budgetplanung festgelegt. Dabei stehen deren Auswirkungen auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns im Vordergrund. Die Überwachung der Kapitalstruktur erfolgt mit Hilfe der bilanziellen Eigenkapitalquote und der Nettoverschuldung. Darüber hinaus sind die Umsatzerlöse, das EBITDA und das Ergebnis vor Steuern wichtige Kennzahlen für die Unternehmenssteuerung.
Im Rahmen der Kreditverträge in Deutschland und Italien wurde die Einhaltung verschiedener Finanzrelationen (Financial Covenants) vereinbart, die alle im Berichtsjahr erfüllt wurden. Diese beinhalten beispielsweise das Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA oder den Zinsdeckungsfaktor. Die Nichteinhaltung der Financial Covenants stellt ein Finanzierungsrisiko dar, da die Darlehensgeber die Kredite dann fällig stellen könnten. Die Verträge zu unseren Unternehmensanleihen enthalten marktübliche Beschränkungen und Verpflichtungen für PHOENIX als Emittent. Sollten wir dagegen verstoßen, könnte der Anleihebetrag zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen fällig gestellt werden. Die Einhaltung der vereinbarten Covenants wird im Rahmen der Konzernplanung konsequent überwacht und vierteljährlich den Kreditgebern gemeldet. 19 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Basierend auf den wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes stehen den Mitarbeitern von PHOENIX unterschiedliche Systeme zur Alterssicherung zur Verfügung, die als beitrags- oder leistungsorientierte Pläne ausgestaltet sind. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen sind über externe Pensionsfonds sowie durch Rückstellungen finanziert. Gemäß IAS 19 werden diese Verpflichtungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren errechnet. Zur Verringerung eines Anlagerisikos wird das Planvermögen in verschiedene Anlageklassen investiert. Des Weiteren ist die Anlagestrategie darauf ausgelegt, dass die Fälligkeitsstruktur des Vermögens auf die erwarteten Rentenauszahlungszeitpunkte abgestimmt wird. Der Großteil der Leistungszusagen entfällt auf die Länder Norwegen, Schweiz, Deutschland und Vereinigtes Königreich. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Versorgungspläne auf Endgehaltsbasis, bei denen die Rentenzahlungen an die Begünstigten jährlich um die Inflationsrate angepasst werden. Die Verpflichtungen in Norwegen entfallen vor allem auf einen speziell für den Pharmasektor ausgelegten Pensionsplan, der sich an den Regularien von Pensionsplänen des öffentlichen Sektors orientiert. Der Pensionsplan wird vom Norwegian Public Service Pension Fund verwaltet und das Planvermögen muss gemäß den Vorgaben des Pensionsfonds mindestens ausreichen, um 2/3 der künftigen Rentenzahlungen bedienen zu können. Die Verpflichtung in der Schweiz ist an einen externen Versicherer ausgelagert, der im Falle einer Unterdeckung des Pensionsvermögens die Beiträge und zukünftigen Leistungen jederzeit ändern kann. In Deutschland sind die Verpflichtungen mit Ausnahme eines im Jahr 2011 aufgesetzten Contractual Trust Arrangements für einen Teil der Pensionsverpflichtungen für Vorstände der McKesson Europe AG über Rückstellungen finanziert. Die Pensionspläne im Vereinigten Königreich sind ebenfalls über externe Pensionsfonds finanziert. Die Treuhänder entscheiden in Abstimmung mit der Gesellschaft über die Mindestdotierung der Verpflichtung. Zur Gewährleistung der Mindestdotierung sowie der Bestimmung der Höhe der Beiträge werden regelmäßig Bewertungen vorgenommen. Der gesamte Pensionsaufwand in Verbindung mit den beitragsorientierten Plänen beläuft sich auf TEUR 107.266 (Vorjahr: TEUR 93.501). Dieser Betrag beinhaltet die Einzahlungen des Konzerns in die gesetzliche Rentenversicherung, die der Definition beitragsorientierter Pläne entspricht. Nachfolgende Tabelle zeigt den Finanzierungsstatus der Pläne und die Berechnung der leistungsorientierten Nettoverbindlichkeit:
Aus leistungsorientierten Versorgungszusagen sind folgende Beträge im Konzernabschluss enthalten:
Die Entwicklung der leistungsorientierten Nettoverbindlichkeit stellt sich wie folgt dar:
Der Nettozinsaufwand wird innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Das Fondsvermögen gliedert sich wie folgt:
Das Planvermögen enthält keine eigenen Finanzinstrumente von PHOENIX oder selbst genutzte Vermögenswerte. Der Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2023/24 mit Beiträgen zu leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von insgesamt TEUR 43.573. Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen des Konzerns dargestellt:
Die verwendeten Sterbetafeln in den einzelnen Ländern basieren auf öffentlich zugänglichen Daten, wie K2013 BE (Norwegen), S3N[M/F]A Tabellen mit CMI 2021 (Vereinigtes Königreich), BVG 2020 Generationentafeln (Schweiz) sowie Heubeck-Richttafeln 2018 G (Deutschland). Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung aus einer jeweils isolierten Veränderung der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen auf den Anwartschaftsbarwert:
Die Duration der leistungsorientierten Pläne lag im Berichtsjahr bei durchschnittlich 13 (Vorjahr: 15) Jahren. PHOENIX verfügt in Norwegen und den Niederlanden über Pensionspläne, die gemeinschaftlich mit nicht verbundenen Unternehmen unterhalten werden (multi- employer-plans). Dabei handelt es sich im Grundsatz sowohl um leistungs- als auch um beitragsorientierte Versorgungspläne. Soweit im Zusammenhang mit gemeinschaftlich unterhaltenen leistungsorientierten Versorgungsplänen die erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen, werden diese Pläne wie jeder andere leistungsorientierte Plan bilanziert, andernfalls wie beitragsorientierte Pläne. In den Niederlanden gibt es gemeinschaftlich unterhaltene leistungsorientierte Versorgungspläne, die wie beitragsorientierte Pläne bilanziert werden, da eine Zuordnung der Pensionsverpflichtungen und des Planvermögens zu den teilnehmenden Unternehmen aufgrund der nicht vorhandenen Informationen nicht möglich ist. Für diese Pläne rechnet PHOENIX für das Geschäftsjahr 2023/24 mit Beitragszahlungen in Höhe von TEUR 16.000. Die Beiträge werden in Abstimmung mit den Gewerkschaften festgelegt. Der Deckungsgrad dieser Pläne (Verhältnis von Planvermögen zu Verpflichtung) liegt zwischen 98,6% und 118,9% (31. Januar 2022: zwischen 96,5% und 103,7%). In Norwegen existiert ein staatlicher - gemeinschaftlich unterhaltener - leistungsorientierter Plan, der auch als solcher bilanziert wird. Für den Pensionsplan gelten gesetzliche Eigenmittelanforderungen. PHOENIX haftet dem gemeinschaftlichen Plan gegenüber nicht für Verpflichtungen anderer Unternehmen. Eine Aufteilung von Vermögensüberdeckungen oder von Fehlbeträgen im Falle einer Abwicklung oder eines Ausscheidens ist nicht vereinbart. Darüber hinaus rechnet PHOENIX zum 31. Januar 2023 nicht mit wesentlichen Belastungen aus den bestehenden gemeinschaftlichen Plänen mehrerer Arbeitgeber; ein Austritt aus einem dieser Pläne ist nicht beabsichtigt. PHOENIX sind keine wahrscheinlichen, wesentlichen Risiken aus den gemeinschaftlichen leistungsorientierten Plänen mehrerer Arbeitgeber, die als beitragsorientierte Pläne bilanziert werden, bekannt. 20 Sonstige Rückstellungen
Die Mittelabflüsse für die Restrukturierungsrückstellung werden für das nächste Geschäftsjahr erwartet. Die Personalrückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen und Abfindungen. Der Abfluss dieser Mittel wird für das/die nächste(n) Jahr(e) erwartet und ist abhängig vom Eintritt des jeweiligen Ereignisses. PHOENIX rechnet nicht mit Erstattungen. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten unter anderem Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von TEUR 38.645 (31. Januar 2022: TEUR 13.042). Der Abfluss dieser Mittel wird für das/die nächste(n) Jahr(e) erwartet und ist abhängig vom Eintritt des jeweiligen Ereignisses bzw. vom Abschluss der Gerichtsverfahren. PHOENIX rechnet mit Erstattungen von TEUR 26.189, die als "sonstige kurzfristige Vermögenswerte" aktiviert sind. 21 Finanzielle Verbindlichkeiten Zum Ende der Berichtsperiode können die finanziellen Verbindlichkeiten wie folgt in langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten gegliedert werden:
Ende Juli 2014 hat PHOENIX eine weitere Unternehmensanleihe mit einem Volumen von EUR 300 Mio., einer Laufzeit von sieben Jahren und einem Zinskupon von 3,625 % emittiert. Im November 2017 hat PHOENIX Anleihen mit einem Nominalvolumen von EUR 100 Mio. zurückgekauft. Die Unternehmensanleihe wurde im Juli 2021 vollständig zurückgezahlt. Im August 2020 hat PHOENIX eine weitere Unternehmensanleihe mit einem Volumen von EUR 400 Mio., einer Laufzeit von fünf Jahren und einem Zinskupon von 2,375 % emittiert. Im Juli 2021 hat PHOENIX einen syndizierten Kreditvertrag über EUR 2,25 Mrd. abgeschlossen. Der Kreditvertrag enthält eine Brückenfinanzierung in Höhe von EUR 1,0 Mrd. mit einer Laufzeit von 15 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen auf 21 und/oder 27 Monate sowie eine revolvierende Kreditfazilität in Höhe von EUR 1,25 Mrd. mit einer Laufzeit von drei Jahren und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die Brückenfinanzierung wurde nicht in Anspruch genommen und reduzierte sich mit Widerrufserklärung vom 25. Mai 2022 auf EUR 800 Mio., mit finaler Widerrufserklärung vom 28. Oktober 2022 auf EUR 0 Mio. und war somit zum 31. Januar 2023 vollumfänglich aufgehoben. Im Oktober 2016 hat PHOENIX ein Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von EUR 150 Mio. begeben. Das Darlehen besteht aus vier Tranchen:
Tranche 1 und 2 wurden im Oktober 2021 vollständig zurückgezahlt. Im Oktober 2020 hat PHOENIX ein Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von EUR 200 Mio. begeben. Das Darlehen besteht aus fünf Tranchen:
Tranche 2 und 4 wurden im April 2022 vollständig zurückgezahlt. Im Oktober 2022 hat PHOENIX ein Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von EUR 300 Mio. begeben. Das Darlehen besteht aus sechs Tranchen:
Weitere Angaben zu finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen finden sich in Anhangangabe 29. 22 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und werden zu geschäftsüblichen Gepflogenheiten beglichen. 23 Sonstige Verbindlichkeiten
24 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten Im Oktober 2022 haben sich die PHOENIX Pharma Switzerland und die Voigt Gruppe entschlossen, ihre Tochtergesellschaften Amedis-UE AG respektive Voigt AG und Voigt Industrie Service AG in ein 50/50-Joint-Venture einzubringen. Darüber hinaus sollen Sachanlagen veräußert werden. Die Transaktionen soll innerhalb eines Jahres ab dem Abschlussstichtag abgeschlossen sein. Die Hauptgruppen der Vermögenswerte und Schulden, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, setzen sich am 31. Januar 2023 wie folgt zusammen:
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurde eine Wertminderung in Höhe von TEUR 21.055 erfasst, um Veräußerungsgruppen in Höhe ihres beizulegenden Zeitwerts zu erfassen. Die Wertminderung ist in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen enthalten. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte anhand von erwarteten Verkaufspreisen (Stufe 3). Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden Apothekenlizenzen, eine Gesellschaft und Immobilien, die im Vorjahr als zur Veräußerung gehalten klassifiziert waren, veräußert. Die Veräußerungserlöse beliefen sich auf TEUR 4.037 (Vorjahr: TEUR 7.945), es wurde ein Gewinn von TEUR 955 (Vorjahr: Verlust TEUR 1.403) realisiert, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen (Vorjahr: sonstige betriebliche Aufwendungen) enthalten ist. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte zum 31. Januar 2022 von TEUR 3.905 betreffen hauptsächlich einzelne Apotheken, die im Rahmen der Portfoliooptimierung innerhalb der nächsten 12 Monate veräußert werden sollen, und enthalten im Wesentlichen Apothekenlizenzen. Im Geschäftsjahr 2021/22 wurde eine Wertminderung in Höhe von TEUR 3.629 erfasst, um Veräußerungsgruppen in Höhe ihres beizulegenden Zeitwerts zu erfassen. Die Wertminderung ist in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen enthalten. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte anhand von erwarteten Verkaufspreisen (Stufe 3). Sonstige Angaben 25 Eventualverbindlichkeiten Die Nomeco A/S, Dänemark, wird voraussichtlich Partei einer Klage gegen einen ihrer Dienstleister werden. Nach Einschätzung des Managements wird die voraussichtlich bevorstehende Klage abgesehen von den zum 31. Januar 2023 bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten keinen weiteren Einfluss auf die Finanzlage der Gesellschaft haben. Die Wettbewerbsbehörde in Litauen hat einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz der Republik Litauen und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union durch Tamro UAB, Litauen, und BENU Vaistine UAB, Litauen, festgestellt und gegen Tamro UAB und BENU Vaistine UAB eine Geldbuße von insgesamt TEUR 16.990 festgesetzt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Geldbuße wurde bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung ausgesetzt, da Tamro UAB und BENU Vaistine UAB Berufung gegen den Beschluss der Wettbewerbsbehörde eingelegt und Bankgarantien vorgelegt haben, die den vollen Betrag der verhängten Geldbuße abdecken. Unter Berücksichtigung von Konsultationen mit Wettbewerbsrechtsexperten, die Tamro UAB und BENU Vaistine UAB in dieser Angelegenheit beraten, ist es nach Einschätzung des Managements wahrscheinlicher, dass der Fall zu Gunsten der Gesellschaft entschieden wird. Dementsprechend ist zum 31. Januar 2023 keine Rückstellung gebildet worden. 26 Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten Die Bilanzposten für Finanzinstrumente werden in Klassen und Kategorien unterteilt. Die Buchwerte für jede Kategorie und Klasse von finanziellen Vermögenswerten und die beizulegenden Zeitwerte für jede Klasse im Geschäftsjahr 2022/23 sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Die Buchwerte für jede Kategorie und Klasse von finanziellen Vermögenswerten und die beizulegenden Zeitwerte für jede Klasse im Geschäftsjahr 2021/22 sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Eigenkapital- und Schuldinstrumente beinhalten im Wesentlichen Anteile an nicht börsennotierten Gesellschaften sowie Beteiligungen an Limited Partnerships, deren beizulegender Zeitwert mittels eines Multiplikatorverfahrens (Umsatz-Multiple, Stufe 3) ermittelt wird. Dabei kommen individuell abgeleitete Multiplikatoren zwischen 0,70 und 1,10 (31. Januar 2022: 0,50 - 1,10) zur Anwendung. Eine Erhöhung der Multiplikatoren um 10 % würde zu einem um TEUR 6.921 (31. Januar 2022: TEUR 6.414) höheren Wert, eine Verminderung der Multiplikatoren um 10 % würde zu einem um TEUR 6.885 (31. Januar 2022: TEUR 6.419) niedrigeren Wert führen. Derivate werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt (Stufe 2). Aufgrund der kurzfristigen Fälligkeiten von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (Stufe 1), Forderungen und sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten (Stufe 2) entspricht deren Buchwert in der Regel annähernd dem beizulegenden Zeitwert am Ende der Berichtsperiode. Der beizulegende Zeitwert von Ausleihungen an und Forderungen gegen assoziierte oder nahestehende Unternehmen, sonstigen Ausleihungen sowie von sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten mit Fälligkeiten über ein Jahr entspricht dem Barwert der Zahlungen in Verbindung mit den Vermögenswerten, basierend auf aktuellen Zinssatzparametern und -kurven (Stufe 2). Die Buchwerte für jede Kategorie und Klasse von finanziellen Verbindlichkeiten und der beizulegende Zeitwert für jede Klasse im Geschäftsjahr 2022/23 sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Die Buchwerte für jede Kategorie und Klasse von finanziellen Verbindlichkeiten und der beizulegende Zeitwert für jede Klasse im Geschäftsjahr 2021/22 sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Der beizulegende Zeitwert der Anleihen entspricht dem Nominalwert multipliziert mit den Kursnotierungen am Abschlussstichtag (Stufe 1). Derivate werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt (Stufe 2). Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entspricht dem Barwert der mit den Schulden verbundenen Zahlungen (Stufe 2). Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen entspricht dem Barwert der zu leistenden Zahlungen unter Verwendung eines marktüblichen Abzinsungssatzes (Stufe 2). Aufgrund der kurzfristigen Fälligkeiten von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, ABS-/Factoring-Verbindlichkeiten, Ausleihungen und sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entspricht deren Buchwert in der Regel annähernd dem beizulegenden Zeitwert am Ende der Berichtsperiode (Stufe 2). Der beizulegende Zeitwert der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden (bedingte Gegenleistungen im Rahmen von Unternehmenserwerben), wird anhand der in den Kaufverträgen vereinbarten Kaufpreisformel bestimmt (Stufe 3). Nachfolgende Tabelle zeigt die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente nach Hierarchiestufen.
Nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung des beizulegenden Zeitwerts basierend auf Stufe 3.
Nettogewinne bzw. -verluste für jede Kategorie von Finanzinstrumenten
Die Zinserträge und der Zinsaufwand für die entsprechenden Finanzinstrumente sind nicht in der Darstellung der Nettogewinne bzw. -verluste enthalten. Zinsen aus Finanzinstrumenten werden in den Zinsaufwendungen und -erträgen erfasst. Wechselkurseffekte sowie Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden im übrigen Finanzergebnis aus Marktwertänderungen von Derivaten ausgewiesen. Innerhalb der finanziellen Vermögenswerte wurden folgende Saldierungen vorgenommen:
Innerhalb der finanziellen Verbindlichkeiten wurden folgende Saldierungen vorgenommen:
Nachfolgende Tabelle zeigt die Nominal- und Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente:
27 Finanzrisikomanagement und derivative Finanzinstrumente Ziele und Grundsätze des Finanzrisikomanagements Aufgrund ihrer multinationalen Geschäftstätigkeit ist PHOENIX finanziellen Risiken ausgesetzt. Insbesondere gehören hierzu das Marktrisiko (Änderungen der Wechselkurse oder Zinssätze) und das Ausfallrisiko. Aufgrund des oben genannten finanziellen Risikos und unerwarteter Schwankungen auf den Finanzmärkten können sich aus dem operativen Geschäft Liquiditätsrisiken ergeben. Die Überwachung dieser Risiken erfolgt mittels umfangreicher Planungs-, Genehmigungs-, Berichterstattungs- und Frühwarnsysteme, die in ihrer Gesamtheit das Risikomanagementsystem von PHOENIX bilden. Verbindliche Richtlinien in Bezug auf finanzielle Risiken werden durch die zentralen Bereiche Corporate Finance and Asset Management und Corporate Controlling and Accounting aufgestellt. Diese Richtlinien und Vorschriften müssen von dem Vorstand genehmigt werden und sollen die Kontrolle der finanziellen Risiken verdeutlichen. Der Vorstand wird laufend über aktuell bestehende Risiken und die Entwicklung auf den globalen Finanzmärkten informiert. In bestimmten Fällen nutzt PHOENIX Derivate zur Absicherung gegen Zins- und Währungsrisiken, welche ausschließlich mit Kreditinstituten hoher Bonität abgeschlossen werden. Diese Derivate werden regelmäßig bewertet und deren Nutzung fortlaufend sorgfältig überwacht. Obwohl die Derivate zu Sicherungszwecken abgeschlossen werden, sind sie nach IFRS 9 als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert. Der Handel mit Derivaten ist auf wenige hierfür bevollmächtigte Personen beschränkt. Die Handels-, Kontroll- und Berichtsfunktion sind jeweils getrennte, eigenständige Funktionen. Dieser Kontrollmechanismus wird genau eingehalten, indem gemäß den bindenden internen Richtlinien ein Zwei-Personen-Prinzip zur Anwendung kommt. Der Abschluss oder die Auflösung von Derivaten ist nur zulässig, wenn dies in Übereinstimmung mit den internen Finanzrichtlinien von PHOENIX erfolgt. Marktrisiko Währungsrisiko Währungsrisiken ergeben sich aus Wechselkursschwankungen ausländischer Währungen und deren Auswirkung auf Bilanzposten, die nicht auf die funktionale Währung lauten. Die Währungsrisiken für PHOENIX ergeben sich im Wesentlichen aus internen Finanzierungsaktivitäten und Beteiligungen an ausländischen Tochterunternehmen. Da die Konzernunternehmen ihr operatives Geschäft überwiegend in der jeweiligen funktionalen Währung abwickeln, ist das entsprechende Fremdwährungsrisiko als gering einzustufen. Im Rahmen der konzerninternen Finanzierung entstehen Währungsrisiken, wenn nicht auf Euro lautende Kredite an Konzernunternehmen ausgereicht werden. Diese Währungsrisiken werden mittels externer Devisentermingeschäfte mit Banken abgesichert. Bei der Berechnung des Währungsrisikos für die Sensitivitätsanalyse werden diejenigen Bilanzposten berücksichtigt, die nicht auf die funktionale Währung des jeweiligen berichtenden Unternehmens lauten. Diese Bilanzposten werden für den gesamten Konzern zusammengefasst. Auch die internen Kredite, die nicht auf die funktionale Währung der Berichtseinheit lauten, werden einbezogen und ihr Gesamtbetrag ermittelt. Danach wird der Währungseffekt für einen 10 %igen Kursgewinn (-verlust) des Euro gegenüber der entsprechenden Währung beurteilt. In einem nächsten Schritt werden die Änderungen des Marktwerts derjenigen Derivate berechnet (Devisentermingeschäfte), die zur Absicherung dieser Risiken geschlossen wurden. Dies geschieht unter der Annahme eines 10 %igen Anstiegs (Rückgangs) des Kassakurses zum Abschlussstichtag. Schließlich werden die hypothetischen Auswirkungen der Sensitivitätsanalyse auf das Ergebnis vor Steuern oder das kumulierte übrige Eigenkapital berechnet, indem sowohl für die zugrunde liegenden als auch für die derivativen Finanzinstrumente die Auswirkungen des angenommenen 10 %igen Anstiegs (Rückgangs) des Eurokurses zum 31. Januar 2023 gegen die anderen Währungen aufgerechnet werden. Die Sensitivitätsanalyse ergab im Wesentlichen Folgendes: Verliert (gewinnt) der EUR 10 % im Vergleich zu CZK, würde sich das Ergebnis vor Steuern um TEUR 1.642 erhöhen (verringern) (Vorjahr: TEUR 1.548). Dies ergibt sich im Wesentlichen aus Leasingverbindlichkeiten. Verliert (gewinnt) der EUR 10 % im Vergleich zu MKD, würde sich das Ergebnis vor Steuern um TEUR 772 erhöhen (verringern) (Vorjahr: TEUR 1.303). Dieser Effekt ergibt sich aus den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Verliert (gewinnt) der EUR 10 % im Vergleich zu NOK, würde sich das kumulierte übrige Eigenkapital um TEUR 44.857 erhöhen (verringern) (Vorjahr: TEUR 44.740). Dieser Effekt ergibt sich aus internen Darlehen, die als Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb klassifiziert sind. Verliert (gewinnt) der EUR 10 % im Vergleich zu RON, würde sich das Ergebnis vor Steuern um TEUR 476 erhöhen (verringern) (Vorjahr: TEUR 143). Dieser Effekt ergibt sich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Verliert (gewinnt) der EUR 10 % im Vergleich zu RSD, würde sich das Ergebnis vor Steuern um TEUR 2.047 (Vorjahr: TEUR 4.255) und das kumulierte übrige Eigenkapital um TEUR 5.833 (Vorjahr: TEUR 7.367) erhöhen (verringern). Dies ergibt sich aus den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingverbindlichkeiten bzw. aus internen Darlehen, die als Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb klassifiziert sind. Verliert (gewinnt) die DKK 10 % im Vergleich zu NOK, würde sich das Ergebnis vor Steuern um TEUR 2.597 erhöhen (verringern) (Vorjahr: TEUR 2.009). Dies ergibt sich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Verliert (gewinnt) die DKK 10 % im Vergleich zu SEK, würde sich das Ergebnis vor Steuern um TEUR 2.644 erhöhen (verringern) (Vorjahr: TEUR 2.108). Dies ergibt sich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Verliert (gewinnt) die SEK 10 % im Vergleich zu NOK, würde sich das Ergebnis vor Steuern um TEUR 1.375 erhöhen (verringern) (Vorjahr: TEUR 630). Dies ergibt sich in erster Linie aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Verliert (gewinnt) der HUF 10 % im Vergleich zu EUR, würde sich das Ergebnis vor Steuern um TEUR 1.401 erhöhen (verringern) (Vorjahr: TEUR 1.487). Dies ergibt sich in erster Linie aus Leasingverbindlichkeiten. Zinsrisiko Zinsrisiken ergeben sich aus potenziellen Änderungen des Marktzinssatzes und können im Falle festverzinslicher Finanzinstrumente Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nach sich ziehen, im Falle variabel verzinslicher Finanzinstrumente Schwankungen der Zinszahlungen. Zum 31. Januar 2023 existiert lediglich eine Zinsoption (Collar) zur Absicherung gegen steigende Referenzzinsen mit vereinbartem Mindestzins aus dem Jahr 2010/11. Diese wurde als ein zu Handelszwecken gehaltenes Derivat bilanziert. Bei festverzinslichen Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wirken sich Änderungen der Marktzinssätze nicht auf Ergebnis und Eigenkapital aus. Bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten hingegen wirken sich Änderungen des Marktzinssatzes auf das Ergebnis aus und werden deshalb im Rahmen der Sensitivitätsanalyse berücksichtigt. Die unten dargestellte Sensitivitätsanalyse der Zinssätze zeigt, wie sich eine hypothetische Änderung des Marktzinssatzes zum Bilanzstichtag auf das Ergebnis vor Steuern auswirken würde. Dabei wird angenommen, dass das Risiko zum Bilanzstichtag für das gesamte Jahr repräsentativ ist. Die Zinsbindungsfristen von PHOENIX zum Bilanzstichtag sind weitestgehend ausgeglichener Natur. Auf die variabel verzinslichen Nettoverbindlichkeiten würde sich eine positive parallele Verschiebung der Marktzinskurve (EUR) zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte (Vorjahr: 50 Basispunkte) mit TEUR 6.921 negativ auf den Gewinn vor Steuern auswirken (Vorjahr: TEUR 1.034). Eine positive (negative) parallele Verschiebung der EUR-Zinssatzkurve um 100 Basispunkte, unter der Annahme konstanter sonstiger Zinsstrukturkurven und Währungskurse, hätte einen negativen (positiven) Effekt von TEUR 494 (TEUR 496) auf das Ergebnis vor Steuern für die zum Bilanzstichtag im Bestand befindlichen Fremdwährungsderivate ergeben. Im Vorjahr wäre ein negativer (positiver) Effekt von TEUR 424 (TEUR 422) durch die positive (negative) Verschiebung der EUR-Zinssatzkurve um 50 Basispunkte entstanden. Für den im Bestand befindlichen Zinscollar würde eine positive (negative) parallele Verschiebung der EUR-Zinssatzkurven um 100 Basispunkte (Vorjahr: 50 Basispunkte) einen positiven (negativen) Effekt von TEUR 2 (TEUR 3) auf das Ergebnis vor Steuern zur Folge haben. Im Vorjahr wäre ein positiver (negativer) Effekt von TEUR 6 (TEUR 6) durch die positive (negative) Verschiebung der EUR-Zinssatzkurve entstanden. Ausfallrisiko Aus Sicht des Konzerns beschreibt das Ausfallrisiko jenes Risiko, dass eine Partei eines Finanzinstruments ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt und dem Konzern hieraus ein finanzieller Verlust entsteht. Das Ausfallrisiko umfasst sowohl das direkte Ausfallrisiko als auch die Gefahr der Bonitätsverschlechterung einer Gegenpartei sowie Risikokonzentrationen. Im Rahmen seiner operativen Tätigkeit, bestimmter finanzieller Transaktionen und der Gewährung von finanziellen Garantien für Bankkredite von Apothekenkunden (vor allem in Österreich und im Vereinigten Königreich) ist der Konzern Ausfallrisiken ausgesetzt. Das maximale Ausfallrisiko in Bezug auf finanzielle Vermögenswerte entspricht dem Buchwert jeder Klasse von finanziellen Vermögenswerten zuzüglich des Nominalvolumens ausgereichter Finanzgarantien. Das Niveau des Ausfallrisikos aus dem operativen Geschäft wird durch ein Debitorenmanagementsystem überwacht und begrenzt. Aufgrund der Kundenstruktur des Konzerns wird das Ausfallrisiko als eher gering eingeschätzt. Die Kunden des Konzerns, im Großhandel vorwiegend Apotheken, verfügen in der Regel über ein gutes Bonitätsrating. Trotz einiger größerer Kunden entfallen aufgrund unseres stark diversifizierten Kundenstamms nur geringe Forderungsanteile auf einzelne Kunden. Im Zuge der Liberalisierung von Apothekenmärkten in Europa kommt es jedoch zunehmend zur Bildung von Apothekenketten und neuen Vertriebswegen mit der Folge, dass die Anzahl der Großkunden mit entsprechend höheren Außenständen zunimmt. Der Konzern hält in einigen Fällen zudem Wechsel der Kunden, verpfändete Vermögenswerte der Apotheken, Grundschulden und sonstige persönliche Garantien als Sicherheiten für die an Apotheken gewährten Warendarlehen. Sicherheiten wurden im Geschäftsjahr in unwesentlichem Umfang in Anspruch genommen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Leasingforderungen wendet PHOENIX den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an. Danach wird sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch zu jedem nachfolgenden Abschlussstichtag eine Risikovorsorge in Höhe der Gesamtlaufzeit-ECL erfasst. Die Ermittlung der Risikovorsorge erfolgt getrennt für einzelne Kundengruppen. Anhand historischer Ausfalldaten der letzten drei Jahre in den jeweiligen Ländern werden zunächst die durchschnittlichen Ausfallraten je Kundengruppe ermittelt. Die historischen Ausfallraten werden dann um künftige erwartete Entwicklungen angepasst. Als relevanten Faktor verwendet PHOENIX die CDS-Rate des jeweiligen Landes, auf deren Basis eine Mindest-Ausfallrate ermittelt wird. Gleichzeitig dient die CDS-Rate als Basis zur Ermittlung der Verlustrate für Forderungen gegen staatliche Institutionen. Auf dieser Basis ermittelt sich die Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Leasingforderungen zum 31. Januar 2023 wie folgt:
Auf dieser Basis ermittelt sich die Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Leasingforderungen zum 31. Januar 2022 wie folgt:
Weitere Angaben zu erwarteten Kreditverlusten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Anhangangabe 15 dargestellt. Ausleihungen werden in folgende Ausfallrisiko-Klassen zum 31. Januar 2023 unterteilt:
Ausleihungen werden in folgende Ausfallrisiko-Klassen zum 31. Januar 2022 unterteilt:
Die Geldanlagen werden auf verschiedene Kreditinstitute hoher Bonität verteilt, um Risikokonzentrationen zu vermeiden. PHOENIX schließt Derivate ausschließlich mit Kreditinstituten hoher Bonität ab, somit wird das Ausfallrisiko für Derivate mit positivem Marktwert begrenzt. Da PHOENIX die Derivate auf mehr als zehn unserer Kernbanken verteilt, besteht keine Konzentration von Ausfallrisiken mit einem einzigen Kreditinstitut. Zudem überwacht PHOENIX die Finanznachrichten und - märkte sorgfältig und verfügt somit über ein Frühwarnsystem für potenzielle Schwierigkeiten eines Kreditinstituts. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass ein Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht erfüllen kann. PHOENIX hat für die Überwachung der Liquidität des Konzerns ein tagesaktuell rollierendes Liquiditätsplanungssystem eingeführt. Zusätzlich werden wesentliche Liquiditätsfragen und -entwicklungen regelmäßig in einer rollierenden 12-Monats-Liquiditätsplanung erörtert. Die Tochterunternehmen sind in die zentrale Finanzierung des Konzerns einbezogen. Nachfolgende Tabelle zeigt die vertraglich vereinbarten nichtdiskontierten Zinszahlungen und Rückzahlungen in Verbindung mit nichtderivativen finanziellen Verbindlichkeiten sowie derivativen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum 31. Januar 2023.
In der dargestellten Tabelle sind finanzielle Verbindlichkeiten der Bilanzposition "Schulden in Verbindung mit als zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten" berücksichtigt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die vertraglich vereinbarten nichtdiskontierten Zahlungen zum 31. Januar 2022.
Schulden, die ein Recht auf vorzeitige Kündigung enthalten, wurden entsprechend dem ersten Kündigungszeitraum klassifiziert. Für variable Zinszahlungen wird der jeweils aktuelle variable Zinssatz als Basis herangezogen. Zahlungen in ausländischer Währung werden mit dem Jahresendkurs umgerechnet. 28 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds zum Ende der Berichtsperiode in Höhe von TEUR 430.015 (Vorjahr: TEUR 964.327) setzt sich zusammen aus Zahlungsmitteln in Höhe von TEUR 426.729 (Vorjahr: TEUR 964.312) sowie Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von TEUR 3.286 (Vorjahr: TEUR 15). Die darin enthaltenen gebundenen liquiden Mittel zum Ende der Periode belaufen sich auf TEUR 2.445 (Vorjahr: TEUR 4.129) und entsprechen den für revolvierende Kreditlinien hinterlegten Sicherheiten (z. B. ABS und Factoring). Zudem unterliegen zum Ende der Periode Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 31.883 (Vorjahr: TEUR 47.629) Verwendungsbeschränkungen seitens ausländischer Tochterunternehmen, da lokale Auflagen oder sonstige Vereinbarungen es nicht zulassen, dass Teilkonzerne diese Beträge direkt oder indirekt über andere Tochterunternehmen an das Mutterunternehmen übertragen. Geleistete Zahlungen für die Akquisition von konsolidierten Unternehmen und Geschäftseinheiten in Höhe von TEUR 767.327 (Vorjahr: TEUR 22.345) entsprechen dem Kaufpreis abzüglich etwaiger erworbener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 330.315 (Vorjahr: TEUR 2.789). Barmittel aus der Veräußerung konsolidierter Unternehmen und Geschäftseinheiten entsprechen den Veräußerungserlösen in Höhe von TEUR 311 (Vorjahr: TEUR 480) abzüglich veräußerter Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0). Im Zuge der Harmonisierung von Buchungsprozessen ergaben sich Ausweisänderungen innerhalb des Zahlungsmittelflusses aus betrieblicher Tätigkeit. Entsprechend wurden die betroffenen Vorjahreswerte aus Vergleichbarkeitsgründen angepasst. Insgesamt erhöhten sich dadurch im Vorjahr die sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge um TEUR 131.389 und die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 9.715. Gegenläufig reduzierten sich im Vorjahr die Veränderungen der übrigen Aktiva und Passiva um TEUR 141.104. Die Überleitungsrechnung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten stellt sich zum 31. Januar 2023 wie folgt dar:
Die Überleitungsrechnung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten stellt sich zum 31. Januar 2022 wie folgt dar:
Die sonstigen Veränderungen der Leasingverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen den Abschluss neuer Verträge. 29 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Grundsätze Nach IAS 24 müssen Unternehmen oder Personen, die PHOENIX beherrschen oder von ihr beherrscht werden, angegeben werden. Mitglieder der Familie Merckle und die von ihnen beherrschten Unternehmen werden als nahestehende Unternehmen und Personen betrachtet. Die ultimate Controlling party von PHOENIX ist Herr Merckle. Darüber hinaus umfassen die Angabepflichten des IAS 24 Personen und Unternehmen, auf welche PHOENIX einen maßgeblichen Einfluss oder eine gemeinschaftliche Führung ausüben kann. Höhe der Geschäftsvorfälle Die erbrachten Lieferungen und Leistungen und sonstigen Erträge aus Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen und Personen sowie umgekehrt die empfangenen Lieferungen und Leistungen und sonstigen Aufwendungen aus entsprechenden Geschäftsvorfällen stellten sich wie folgt dar:
Höhe der ausstehenden Salden
Diese ausstehenden Salden sind zum Großteil nicht besichert und es bestehen keine diesbezüglichen Garantien. Die Forderungen werden durch Zahlungen beglichen oder mit Verbindlichkeiten verrechnet. Im Oktober 2022 hat PHOENIX ein Schuldscheindarlehen im Umfang von TEUR 300.000 begeben. Daran halten nahestehende Unternehmen Anteile über ein Nominalvolumen von TEUR 20.000, mit einer Laufzeit von 36 Monaten und einem Zinssatz von EURIBOR + 1,85 %. Soweit die Anteile noch gehalten werden, wurden dafür Zinsen im Rahmen der geltenden Konditionen bezahlt. Im Rahmen der Emission der Anleihe im August 2020 halten nahestehende Unternehmen und Personen Anleihenzertifikate über ein Nominalvolumen von TEUR 25.000. Im Rahmen der Emission der Anleihe im Juli 2014 hielten nahestehende Unternehmen und Personen Anleihenzertifikate über ein Nominalvolumen von TEUR 112.400, die im Vorjahr vollständig zurückgezahlt wurden. Soweit die Anleihenzertifikate noch gehalten werden, wurden dafür Zinsen im Rahmen der geltenden Konditionen bezahlt. Im Vorjahr hat ein nahestehendes Unternehmen PHOENIX ein Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von nominal TEUR 220.000, einer Laufzeit von 116 Monaten und einem Zinssatz von 2,40 % gewährt. Darauf sind im Berichtszeitraum Zinsen in Höhe von TEUR 5.280 angefallen. Im Vorjahr hat ein nahestehendes Unternehmen PHOENIX ein Darlehen in Höhe von TEUR 100.000 und einem Zinssatz von EURIBOR + 1,90 % gewährt. Im Berichtszeitraum wurden davon TEUR 45.000 getilgt. Auf das verbleibende Darlehen in Höhe von TEUR 55.000 sind Zinsaufwendungen von TEUR 1.416 angefallen. Im Berichtszeitraum hat ein nahestehendes Unternehmen PHOENIX eine Immobilie zum Kaufpreis von TEUR 6.285 verkauft. Bedingungen Sämtliche nicht extra oben erläuterte Bedingungen für Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen entsprechen den unter unabhängigen Dritten üblichen Bedingungen. Die zum Geschäftsjahresende offenen Salden sind unbesichert und werden durch Zahlung beglichen. 30 Vergütung der Geschäftsführung Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung beliefen sich im laufenden Geschäftsjahr auf TEUR 10.781 (Vorjahr: TEUR 8.231) und stellen in Höhe von TEUR 10.781 (Vorjahr: TEUR 6.486) kurzfristig fällige Leistungen dar, davon entfallen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 203) auf das Vorjahr, sowie in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1.745) andere langfristig fällige Leistungen dar. Der Dienstzeitaufwand für die im laufenden Geschäftsjahr erdienten Versorgungsansprüche der Geschäftsführung lag bei TEUR 162 (Vorjahr: TEUR 204). An frühere Mitglieder der Geschäftsführung wurden im laufenden Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von TEUR 1.115 (Vorjahr: TEUR 1.644) gewährt, davon entfallen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 550) auf vereinbarte Entschädigungen für Wettbewerbsverbote sowie Abfindungen. Pensionsrückstellungen sind in Höhe von TEUR 26.154 (Vorjahr: TEUR 35.553) gebildet. 31 Vergütung des Beirats Die Vergütung des Beirats betrug im laufenden Geschäftsjahr insgesamt TEUR 735 (Vorjahr: TEUR 767). 32 Ereignisse nach dem Stichtag Im März 2023 hat die Schweizerische Wettbewerbsbehörde das Vorhaben der PHOENIX Pharma Switzerland AG und der Voigt Holding AG zur Gründung eines 50/50-Joint Ventures, in dem ihre Aktivitäten des Pharmagroßhandels (Voigt AG, Amedis-UE AG, ein Tochterunternehmen der PHOENIX Pharma Switzerland AG) und des Pre-Wholesales (Voigt Industrie Service AG) gebündelt werden, ohne Einschränkungen genehmigt. Zum 31. Januar 2023 war die Amedis-UE AG als Veräußerungsgruppe ausgewiesen.
Mannheim, 18. April 2023 Gez. Die Geschäftsführung der Komplementärin PHOENIX Verwaltungs GmbH Sven Seidel, Vorsitzender Stephen Anderson Marcus Freitag Stefan Herfeld Leon Jankelevitsh Dr. Carsten Sauerland Dr. Roland Schütz Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Januar 2023 Vollkonsolidierte Unternehmen Die folgenden Gesellschaften wurden zum 31. Januar 2023 vollkonsolidiert:
Von der Befreiungsvorschrift des § 313 Abs. 3 Satz 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Gemeinschaftsunternehmen Die folgenden Gesellschaften wurden at Equity in den Konzernabschluss einbezogen:
Assoziierte Unternehmen Die folgenden Gesellschaften wurden at Equity in den Konzernabschluss einbezogen:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG, Mannheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Januar 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2022 bis zum 31. Januar 2023 sowie den Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2022 bis zum 31. Januar 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 18. April 2023 Ernst
& Young GmbH
Gez. Somes, Wirtschaftsprüferin Bösser, Wirtschaftsprüfer Angaben zur Billigung: Der Konzernabschluss zum 31.01.2023 wurde am 09.05.2023 gebilligt. |
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