FIWO
Wohnbau GmbH
Waiblingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.115.159,49 |
17.415.178,09 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.297.691,68 |
16.597.710,28 |
| III.
Finanzanlagen |
817.464,81 |
817.464,81 |
| B.
Umlaufvermögen |
452.822,73 |
451.814,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
159.917,65 |
163.961,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
292.905,08 |
287.853,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.624,09 |
9.768,50 |
| Aktiva |
17.577.606,31 |
17.876.761,37 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.808.133,66 |
1.386.770,55 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.782.569,07 |
1.361.205,96 |
| B.
Rückstellungen |
621.129,00 |
282.673,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.121.362,27 |
16.199.729,62 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.981,38 |
7.588,20 |
| Passiva |
17.577.606,31 |
17.876.761,37 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Firma hat ihren Sitz in Waiblingen. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 263000
eingetragen.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
wurden nicht in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften sowie den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages in
EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum
31. Dezember 2021 aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die
handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweisvorschriften gegenüber dem Vorjahr
grundsätzlich unverändert angewandt worden.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§
265, 266 ff. HGB).
C.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Erstellung erfolgt unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die Bilanzierung des
Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 1 Satz 1,
Abs. 3 i.V.m. § 255 Abs. 1 HGB). Bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen
(§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB).
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineareAbschreibungen, bewertet. Sie haben eine
Nutzungsdauer zwischen 3 und 5 Jahren.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt.
Bei den planmäßigen Abschreibungen wird
für Grundstücke,grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere
Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung im
Regelfall von einer Nutzungsdauer von 3 bis 50 Jahren
ausgegangen.
Ab dem 1. Januar 2018 werden
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 800,00 sofort abgeschrieben
(entsprechend § 6 Abs. 2 EStG).
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten,
gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen wegen
vorübergehender oder dauernder Wertminderung angesetzt
(§ 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nominalwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und - soweit unverzinslich oder niedrig verzinslich - bei
Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den
Bilanzstichtag abgezinst.
Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 Abs. 1 HGB).
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen
für einen bestimmten Zeitpunkt danach darstellen
(§ 250 Abs. 1 HGB).
Auf die Bildung von aktiven
latenten Steuern auf die bestehenden steuerlichen
Verlustvorträge sowie auf die temporären
Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und
steuerlichen Wertansätzen wurde gemäß
§ 274 Abs. 1 Satz 2, Satz 4 HGB verzichtet.
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet (§ 253
Abs. 1 Satz 2, 2. Hs. HGB). Künftige Preis- und
Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der
Verpflichtung werden berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 Satz 1, 4 HGB).
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB).
Passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach
darstellen (§ 250 Abs. 2 HGB).
D.
ANGABEN ZUR BILANZ
Finanzanlagen
Unter den langfristigen Ausleihungen sind
Ausleihungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von
EUR 807.623,19 (Vj. EUR 807.623,19) enthalten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
eine Restlaufzeit unter einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von EUR 8.734,93 (Vj. EUR 11.030,11) haben
eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die
übrigen sonstigen Vermögensgegenstände haben
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete
Kapital beträgt DM 50.000,00; es ist noch nicht auf
EURO umgestellt (Art. 42 Abs. 3 EGHGB).
Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR
2.217.010,58 (Vj. EUR 2.357.387,59) enthalten.
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von über einem Jahr in Höhe von
EUR 12.904.351,69 (Vj. EUR 13.842.342,03).
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über fünf Jahren in Höhe von
EUR 6.438.151,17 (Vj. EUR 6.141.206,53).
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 8.916.958,98
(Vj. EUR 9.936.873,88) sind durch Grundschulden gesichert.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in
Höhe von EUR 3.783.439,70 (Vj. EUR 4.846.546,22). Es
handelt sich dabei um Darlehen und Verrechnungskonten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31.12.2022 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten, Haftungsverhältnissen
und außerbilanziellen Geschäften folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a
HGB):
|
|
2022
|
|
|
EUR
|
Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und
Pachtverträgen
|
|
fällig
|
in 1 Jahr
|
4.081,56
|
|
in 2 - 5 Jahren
|
4.081,56
|
|
> 5 Jahren
|
0,00
|
|
|
8.163,12
|
E.
SONSTIGE ANGABEN
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 7
Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 1 gewerblicher
Arbeitnehmer und 6 kaufmännische Arbeitnehmer
beschäftigt. Die Auszubildenden und Praktikanten
wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB).
Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 288
HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Waiblingen, den 19.01.2024
Die Geschäftsführung
Werner Fischer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.02.2024
festgestellt.
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