Growth & Partners GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tino Mittelmeier seit 4.7.2023 | Prokura |
Malte Kosub seit 20.6.2017 | Geschäftsführer |
Stefan Ostwald seit 20.6.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
M**** K**** | 8.17% |
| 1.22% | |
| 0.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Parloa GmbHEigenbeteiligung | 1.32% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
57 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 57 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Parloa GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Parloa GmbH, Berlin Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Parloa GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Hinweis auf Erstprüfung Der Jahresabschluss der Parloa GmbH für das vorherige, am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr, der Grundlage für die Vergleichsangaben im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist, wurde nicht geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 21. Januar 2025 W+P
Wagemann Baumgardt + Partner mbB
Jens Baumgardt, Wirtschaftsprüfer Kai Kim, Wirtschaftsprüfer Inhaltsverzeichnis 1. Bilanz zum 31. Dezember 2023 2. Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2023 3. Anhang BILANZ zum 31. Dezember 2023PARLOA GmbH, BerlinAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2023 bis 31.12.2023PARLOA GmbH, Berlin
ANHANG zum 31.12.2023PARLOA GmbH, BerlinAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 800,00 (netto) werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Regelungen direkt in voller Höhe abgeschrieben. Innerhalb der Finanzanlagen werden Anteile an verbundenen Unternehmen mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt und haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr bzw. in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 33) eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit Forderungen auf fremde Währung lauten, werden diese zum Bilanzstichtag gemäß §256a HGB bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag berücksichtigt, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag berücksichtigt, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten neben Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 92 (Vorjahr: TEUR 0), welche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie in Höhe von TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 0) sonstige Forderungen betreffen auch Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 20), welche sonstige Forderungen betreffen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit TEUR 244 (Vorjahr: TEUR 159) personalbezogene Rückstellungen sowie ausstehende Rechnungen (TEUR 45; Vorjahr: TEUR 14). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, die in voller Höhe Darlehensverbindlichkeiten sowie darauf entfallene Zinsen betreffen. Aufgrund der aktuellen Marktentwicklung im Bereich generativer künstlicher Intelligenz, erfolgte im Rahmen der Überprüfung der Nutzungsdauer der selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände eine Anpassung der Nutzungsdauer. Die Anpassung der Nutzungsdauer führte zu einer zusätzlichen Abschreibung in Höhe von TEUR 103. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 126. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen nicht. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.534.
Berlin, 21. Januar 2025 Malte Kosub, Geschäftsführer Stefan Ostwald, Geschäftsführer |
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