cnc - technik schwerdt gmbh

Frydagstraße 4, 44536 Lünen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 27137
Eingetragen
26.1.2015
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von sonstigen harten StoffenGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
die Bearbeitung von Maschinenteilen, Kokillenbau (Formen), Werkzeugbau, das Schweißen, Fräsen und Bohren von Metallteilen, spahnabhebende Fertigung, Handel mit Maschinenteilen und Geräten, Im- und Export sowie Sondermaschinenbau. (Branche Metallverarbeitung und Werkzeugbau)

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Dieter Schulz
seit 16.1.2019
Geschäftsführer
Krzysztof Jan Gilner
seit 16.1.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Krzysztof Jan Gilner
Nordkirchen
12.500 €
50.00%
Jürgen Dieter Schulz
Selm
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

cnc - technik schwerdt gmbh

Lünen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 49.457,00 49.377,00
I. Sachanlagen 49.457,00 49.377,00
B. Umlaufvermögen 47.311,58 18.791,20
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.123,51 17.911,57
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.188,07 879,63
Summe Aktiva 96.768,58 68.168,20

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 29.359,90 12.286,76
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 12.713,24 2.471,72
III. Jahresüberschuss 17.073,14 -10.241,52
B. Rückstellungen 3.640,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 63.768,68 54.881,44
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 46.671,24 41.073,44
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 17.097,44 13.808,00
Summe Passiva 96.768,58 68.168,20

Anhang für das Geschäftsjahr 2016



Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvor­schriften des HGB (§§ 238 ff; §§ 264 ff) aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften wur­den die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 (1), 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 und 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in An­spruch genommen.

Folgende Grundsätze und Methoden wurden zugrunde gelegt:

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Eine mit Zuge­hörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestanden nicht.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte unter Maßgabe des § 266 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorgaben der §§ 275 und 277 HGB.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rech­nungsabgrenzungspo­sten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit ge­setzlich nichts anderes bestimmt ist. Die
Po­sten der Aktivseite der Bilanz sind nicht mit den Posten der Passivseite der Bilanz, Aufwendungen nicht mit Erträ­gen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgren­zungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Ge­schäftsbetrieb dau­ernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Un­ternehmens und für die Beschaffung von Eigenkapital sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rech­nungsab­grenzungsposten nach § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse ge­mäß § 251 HGB sind nachfol­gend gesondert angegeben.


Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear und degressiv verrech­net, von der Sofortabschreibung für geringwertige Anlagegüter wird Gebrauch gemacht.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet wor­den, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksich­tigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstel­lungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear und degressiv verrechnet, von der Sofortabschreibung für sogenannte geringwertige Anlagegüter wird Gebrauch gemacht.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenom­men. Bei beweglichem Anlagevermögen welches zunächst degressiv abgeschrieben wird, erfolgt der Übergang zur linearen Abschreibung in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Abschrei­bung führt.

Von der Vereinfachungsregelung der R 44 (2) Satz 3 ff. EStR wurde Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (R 40 EStR) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen worden.

Beteiligungen, sofern sie in der Bilanz ausgewiesen sind, wurden zu den Anschaffungskosten, oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässi­gen Wert angesetzt.

Ausleihungen wurden mit dem Barwert der dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Wert entspricht ange­setzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entspre­chender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag ab­geschrieben. Sofern ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen war, wurden sie auf den niedrige­ren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde nicht durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert an­gesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rück­stellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.


Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Sonstige Pflichtangaben

Die Geschäftsführung erfolgte durch:
- Herrn Marek Diezasch.

Dortmund, 01.08.2017

cnc-technik Schwerdt GmbH
Die Geschäftsführung


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.07.2017.

Dortmund, 05.08.2017

Gezeichnet Marek Diezasch

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