cnc -
technik schwerdt gmbh
Lünen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
49.457,00 |
49.377,00 |
| I.
Sachanlagen |
49.457,00 |
49.377,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.311,58 |
18.791,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.123,51 |
17.911,57 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.188,07 |
879,63 |
| Summe
Aktiva |
96.768,58 |
68.168,20 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.359,90 |
12.286,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
12.713,24 |
2.471,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.073,14 |
-10.241,52 |
| B.
Rückstellungen |
3.640,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
63.768,68 |
54.881,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
46.671,24 |
41.073,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
17.097,44 |
13.808,00 |
| Summe
Passiva |
96.768,58 |
68.168,20 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2016
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des HGB (§§ 238 ff;
§§ 264 ff) aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 (1), 276 und 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§§ 326 und 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Folgende Grundsätze und Methoden wurden
zugrunde gelegt:
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr. Eine mit Zugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestanden nicht.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte unter
Maßgabe des § 266 HGB. Die Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorgaben der
§§ 275 und 277 HGB.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite der Bilanz sind nicht mit
den Posten der Passivseite der Bilanz, Aufwendungen nicht
mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die
Gründung des Unternehmens und für die
Beschaffung von Eigenkapital sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250
HGB gebildet. Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB sind nachfolgend
gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wird mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen werden linear und degressiv verrechnet,
von der Sofortabschreibung für geringwertige
Anlagegüter wird Gebrauch gemacht.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet
worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst
wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen wurden linear und degressiv verrechnet, von
der Sofortabschreibung für sogenannte geringwertige
Anlagegüter wird Gebrauch gemacht.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung
war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend linear
vorgenommen. Bei beweglichem Anlagevermögen
welches zunächst degressiv abgeschrieben wird, erfolgt
der Übergang zur linearen Abschreibung in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Abschreibung führt.
Von der Vereinfachungsregelung der R 44 (2) Satz 3
ff. EStR wurde Gebrauch gemacht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (R 40 EStR)
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des
Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
Abschreibungen im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen
worden.
Beteiligungen, sofern sie in der Bilanz ausgewiesen
sind, wurden zu den Anschaffungskosten, oder dem
niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert
angesetzt.
Ausleihungen wurden mit dem Barwert der dem
steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Wert entspricht
angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein
entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Sofern ein Börsen- oder Marktpreis
nicht festzustellen war, wurden sie auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde nicht durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung erfolgte durch:
- Herrn Marek Diezasch.
Dortmund, 01.08.2017
cnc-technik Schwerdt GmbH
Die Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des
Jahresabschlusses erfolgte am 31.07.2017.
Dortmund, 05.08.2017
Gezeichnet Marek Diezasch
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