M.G.
Systemgastronomie GmbH
Trier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
62.109,00 |
74.601,44 |
| I.
Sachanlagen |
62.109,00 |
74.510,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
91,44 |
| B.
Umlaufvermögen |
107.051,90 |
86.942,32 |
| I.
Vorräte |
11.115,81 |
8.830,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
95.240,26 |
77.970,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
695,83 |
140,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.370,54 |
2.467,91 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
327.610,31 |
230.642,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
499.141,75 |
394.653,91 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
280.642,24 |
203.570,20 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
96.968,07 |
77.072,04 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
327.610,31 |
230.642,24 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
3.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
368.976,75 |
391.053,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
186.741,37 |
218.985,14 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
126.665,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
499.141,75 |
394.653,91 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
2. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen
Posten des Jahresabschlusses
A. Bilanz
B. Gewinn- und Verlustrechnung
C. Sonstige Angaben
II. Sonstige Angaben
1. Unternehmensorgane
2. Ergebnisverwendung
3. Sonstiges
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechtes beachtet.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des § 266 HGB und des
§ 275 HGB gegliedert. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens erfolgte
entsprechend den Vereinfachungsregelungen des Steuerrechts.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
größer 150,00 EUR bis zu einem Wert von 1.000,00
EUR wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und
planmäßig abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen im
Anlagevermögen waren nicht vorzunehmen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. zu
den niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
2. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten
des Jahresabschlusses
A. Bilanz
a) Forderungen
Die Forderungen unter der Position Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände der Bilanz haben
eine Laufzeit von unter einem Jahr. Es wird auf § 268
Abs. 4 HGB und die Verlautbarung des Institutes des
Wirtschaftsprüfers Sabi 3/86 Abs. 3 hingewiesen.
b) Verbindlichkeiten
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten geht aus dem
nachfolgenden Verbindlichkeitespiegel hervor.
Es wird auf § 268 Abs. 5 HGB in Verbindung mit
dem der Verlautbarung des Institutes der
Wirtschaftsprüfer Sabi hingewiesen.
B. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung haben wir nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB aufgestellt.
Beim Gesamtkostenverfahren ergeben sich die
Aufwendungen und Erträge unmittelbar aus den Konten
der Finanzbuchhaltung. Es werden die gesamten Aufwendungen
der Periode, gegliedert nach Aufwandsarten, den
Umsatzerlösen gegenübergestellt, unabhängig
davon, ob sie zu Umsatzerlösen geführt haben oder
nicht.
C. Sonstige Angaben
a) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen.
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB.
II. Sonstige Angaben
1. Unternehmensorgane
Die alleinige Geschäftsführung wurde im
abgelaufenen Berichtsjahr durch Rosemarie Gaspar
wahrgenommen.
2. Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag auf
Rechnung des nächsten Jahres vorzutragen.
Eine Ausschüttung ist nicht vorgesehen.
3. Sonstiges
Von der Gesellschafterin wurden Darlehen
gewährt, die verzinst wurden.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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