Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG)
Selbe AdresseBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Dworschak seit 20.12.2019 | Geschäftsführer |
Franziska Buchard-Seidl seit 2.10.2017 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWM Infrastruktur Region GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Lagebericht 2018SWM Infrastruktur Region GmbH, MünchenGliederung 1. Geschäftsmodell 2. Wirtschaftsbericht 3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht 1. Geschäftsmodell Mit dem Betrieb der Verteilnetze für Erdgas leistet die SWM Infrastruktur Region GmbH (SWM Infrastruktur Region), ein Tochterunternehmen der Stadtwerke München GmbH, einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in etlichen Münchner Außengemeinden. Der Ausbau und der Betrieb der Verteilnetze für Erdgas sind für den Stadtwerke München Konzern (SWM) ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Region München. Zentrale Aufgabe der SWM Infrastruktur Region ist es, weiterhin die überdurchschnittlich hohe Versorgungsqualität und -sicherheit für SWM Kunden trotz des Kostendrucks, der durch die Anreizregulierung weiter gestiegen ist, zu gewährleisten. 2. Wirtschaftsbericht Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Vorschläge im Ende 2016 von der Europäischen Kommission vorgestellten "Clean Energy Package" sollen den europäischen Strombinnenmarkt sowie die erneuerbaren Energieträger fit für die Zukunft machen und die Erreichung der Klima- und Energieziele bis 2030 sicherstellen. Bei drei Vorhaben, die auch für die SWM relevant sind, wurde bereits Einigung erzielt: Erneuerbaren-Richtlinie, Energieeffizienz-Richtlinie und Gebäudeeffizienz-Richtlinie. Für die Strombinnenmarkt-Richtlinie und -Verordnung, die wichtige Vorgaben für die Verbraucher und für Eigenerzeuger ebenso wie die Aufgaben und Pflichten von Verteilnetzbetreibern regeln, wurde im Dezember 2018 eine Einigung erzielt. Die Erneuerbaren-Richtlinie weist verbindlich aus, dass bis 2030 32 % des Bruttoendenergieverbrauchs in der EU aus Erneuerbaren Energien stammen sollen. Auch für den Wärme- und Kältemarkt wurden indikative Ziele gesetzt: Der jährlich zu steigernde Anteil an Erneuerbaren Energien soll 1,3 % betragen (wenn Abwärme zu 40 % miteinbezogen wird) oder 1,1 % (ohne Einberechnung von Abwärme). In der Energieeffizienz-Richtlinie wird das EU-Energieeffizienzziel mit 32,5 % - unverbindlich - bis 2030 ausgewiesen. Im Jahr 2023 soll eine Überprüfung des Ziels erfolgen. Geschäftsverlauf Das Jahr 2018 war geprägt von den laufenden Verfahren zur Festlegung der erlösrelevanten Parameter für die 3. Regulierungsperiode (Gas: 2018). Die Verhandlungen mit den Regulierungsbehörden zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor für die Sparte Gas gehen weiter. Die SWM Infrastruktur Region hat ihre Preispolitik für Gasnetzanschlüsse angepasst und erhöhte so ihre Attraktivität im Wettbewerb um die Erschließung von großen Anschlussobjekten. Die SWM Infrastruktur Region verfolgt weiter das Ziel, Netzareale innerhalb ihres Versorgungsgebiets zu gewinnen. Hierzu wurde die Kundenbetreuung weiter verstärkt. Das Geschäftsjahr 2018 war geprägt durch die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit, der Vorbereitung von Kapazitätsausweitungen sowie durch viele konzessionsbezogene und regulatorische Aufgabenstellungen. Beschreibung des Tätigkeitsbereichs Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)) vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert am 17. Dezember 2018, sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Kontentrennung in der internen Rechnungslegung (buchhalterisches Unbundling) verpflichtet. Hierunter ist die Aufstellung jeweils eines Tätigkeitsabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereiche zu verstehen. Die SWM Infrastruktur Region unterhält den Tätigkeitsbereich Gasverteilung. Andere Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Gassektors liegen nicht vor. Da die Gesellschaft nur diesen Tätigkeitsbereich unterhält, wird auf die Aufstellung eines separaten Tätigkeitsabschlusses verzichtet. Wir verweisen auf unseren Jahresabschluss. Dieser ist beim elektronischen Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen. Lage Ertragslage Das Ergebnis nach Steuern für 2018 hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 11.427 Tsd. EUR verbessert und liegt bei -5.182 Tsd. EUR. Die Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern ist auf unterschiedliche Effekte zurückzuführen. Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr vor allem aufgrund der um 3.496 Tsd. EUR höheren Netznutzungserlöse gestiegen. Für den Rückgang des Materialaufwands in Höhe von 8.581 Tsd. EUR ist insbesondere die um 6.440 Tsd. EUR gesunkene Betriebsführung des Gasversorgungsnetzes ursächlich. Nach Berücksichtigung des Steueraufwands ergibt sich ein Verlust in Höhe von 5.252 Tsd. EUR, der entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Stadtwerke München GmbH ausgeglichen wird. Vermögenslage Die Bilanzsumme blieb mit 28.556 Tsd. EUR (Vorjahr: 28.519 Tsd. EUR) auf Vorjahresniveau. Die Rückstellungen sind um 812 Tsd. EUR gesunken und liegen bei 264 Tsd. EUR. Dies resultiert vor allem aus einer Minderung der Rückstellungen für Konzessionsabgaben von 297 Tsd. EUR und der Reduzierung der konzerninternen Rückstellungen um 490 Tsd. EUR. Die Rückstellungsquote beträgt 0,9 % (Vorjahr: 3,8 %). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen stichtagsbedingt um 1.110 Tsd. EUR auf 1.253 Tsd. EUR. Finanzlage Cashflow Die Finanzlage der SWM Infrastruktur Region stellt sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt dar:
Liquidität Die SWM Infrastruktur Region ist in das Cash-Pooling der Stadtwerke München GmbH mit einbezogen. Ihre liquiden Mittel werden im Rahmen des Cash-Poolings bei der Stadtwerke München GmbH angelegt und sind im Saldo der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin erfasst. Die Liquidität war im Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet. Soll-Ist-Vergleich Der Umsatz lag im Rahmen der Erwartungen. Das operative Ergebnis (EBIT) und das Jahresergebnis lagen vor allem aufgrund geringeren Materialaufwands über den Erwartungen. 3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht Prognosebericht In ihrem Bericht vom Herbst 2018 prognostiziert die "Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose" für 2019, dass sich das Wirtschaftswachstum in Deutschland bei 1,9 % bewegen wird. Die Inflationsrate wird bei 2,0 % erwartet. Die Entwicklung in den letzten Wochen des Jahres 2018 lässt für 2019 ein schwächeres als noch im Herbst prognostiziertes Wirtschaftswachstum erwarten. Die konjunkturelle Entwicklung hat aufgrund der großen industriellen und zugleich exportorientierten Basis in Deutschland erheblichen Einfluss auf den Energiebedarf. Daher geht die SWM Infrastruktur Region für 2019 von einer leicht steigenden Nachfrage nach Erdgas aus. Insgesamt rechnet die SWM Infrastruktur Region für 2019 mit einem konstanten Niveau der Umsatzerlöse. Das bereinigte EBIT erwartet die SWM Infrastruktur Region auf dem Niveau des Jahres 2018. Das Ergebnis nach Steuern wird daher für 2019 ebenfalls auf der Höhe von 2018 sein. Risikobericht Risikomanagementsystem Die SWM verfügen über ein unternehmensweites Frühwarn- und Risikomanagementsystem gemäß dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Mit diesem Risikomanagementsystem ist sichergestellt, dass alle innerhalb der SWM existierenden Risiken systematisch erfasst, bewertet und in einem permanent fortgeschriebenen Risikokatalog umfassend dokumentiert werden. Die SWM Infrastruktur Region ist in dieses Risikomanagementsystem integriert. Die Konzernrevision untersucht prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Risikolage Politische und regulatorische Risiken Politische Vorgaben auf europäischer, nationaler und bayerischer Ebene treffen die SWM Infrastruktur Region: Die mit dem Clean Energy Package angestrebte Energieeffizienz wird zu Absatzminderungen bei gleichzeitig hohen Umsetzungsaufwendungen führen. Den genannten Risiken tritt die SWM Infrastruktur Region durch Transparenz und eine offensive Information in den einschlägigen Verbänden und bei den Entscheidungsträgern entgegen. Rechtliche Risiken Die unternehmerischen Tätigkeiten der SWM Infrastruktur Region sind mit rechtlichen Risiken aus den Vertragsbeziehungen zu Kunden und sonstigen Geschäftspartnern verbunden. Zudem können Behörden und Gerichte in die Preisgestaltung eingreifen. Die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes und zugehöriger Verordnungen sowie die Aktivitäten der Regulierungsbehörden können sich finanziell negativ auswirken. Aus Genehmigungsverfahren für technische Anlagen können sich rechtliche Risiken ergeben, die sich wirtschaftlich nachteilig auf den Betrieb auswirken. IT- und Informationssicherheitsrisiken Unter Anwendung technischer, physischer und organisatorischer Maßnahmen begegnet die SWM Infrastruktur Region möglichen Gefährdungen, die sich auf die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Informationen auswirken können. Kritische Informationssysteme und ihre unterstützenden Komponenten der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur sind redundant ausgelegt. Zudem verfügt die SWM Infrastruktur Region über ein systematisches Störungs- und Notfallmanagement auf der Basis relevanter Industriestandards. Gesamtbeurteilung Risiken, die den Fortbestand der SWM Infrastruktur Region gefährden, sind weder im Geschäftsjahr 2018 eingetreten noch für das Geschäftsjahr 2019 erkennbar. Der zunehmende Kostendruck durch die Anreizregulierung stellt auch die SWM Infrastruktur Region weiterhin vor Herausforderungen. Chancenbericht Die Münchner Region wächst sehr stark. Die SWM Infrastruktur Region hat die Chance, durch ihr Angebot an Infrastrukturlösungen mit der immer größer werdenden Metropolregion München zu wachsen.
München, den 22. März 2019 SWM Infrastruktur Region GmbH Geschäftsführerin Franziska Buchard-Seidl Geschäftsführer Dr. Jörg Ochs Bilanz zum 31.12.2018der SWM Infrastruktur Region GmbH, MünchenAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018der SWM Infrastruktur Region GmbH, München
Anhang 2018SWM Infrastruktur Region GmbH, MünchenAllgemeine Angaben Die SWM Infrastruktur Region GmbH (SWM Infrastruktur Region) hat ihren Sitz in München und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 160281) eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und nach den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Dabei werden die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beachtet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und besseren Information werden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Posten zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen werden. Für die Gliederung der GuV findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Umlaufvermögen Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, unter Berücksichtigung erforderlicher Wertberichtigungen, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren, bilanziert. Im Geschäftsjahr wurden im Rahmen des Konzernclearings zum Bilanzstichtag alle Forderungen und Verbindlichkeiten der verbundenen Unternehmen, die einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke München GmbH haben und in deren Konzernabschluss einbezogen sind, auf die Stadtwerke München GmbH übertragen und jeweils mit den originären Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den verbundenen Unternehmen saldiert. Aufgrund der rollierenden Jahresablesung liegen für einen Teil der Kunden keine aktuellen Ablesedaten zum Bilanzstichtag vor. Dies führt zu der Notwendigkeit einer Jahresverbrauchsabgrenzung zum Bilanzstichtag auf der Grundlage der aktuellen Tarife und eines angenommenen Verbrauchsverhaltens. Die Forderungen wurden zum 31. Dezember 2018 hochgerechnet und mit den erhaltenen Abschlagszahlungen der Kunden saldiert dargestellt. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Gesellschaft ist nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Netzes und hat daher die erhaltenen Ertragszuschüsse für Leitungsnetz und Hausanschlüsse an die Verpächter weiterzuleiten. Dieser wird jährlich mit 5,0 % (im Zugangsjahr mit 2,5 %) aufgelöst. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, sind laut § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückabzinsV) abgezinst worden. Bei den Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Einnahmen vor dem Stichtag gebildet, die ertragsmäßig späteren Perioden zuzuordnen sind. Die Auflösung erfolgt entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen. Die von der Gesellschaft erhaltenen Ertragszuschüsse für Leitungsnetz und Hausanschlüsse werden in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und im Jahr des Zugangs mit 2,5 % und in den folgenden Jahren mit jeweils 5,0 % aufgelöst. Die erhaltenen Ertragszuschüsse werden an die Eigentümer der Netze übertragen. Latente Steuern Latente Steuern sind aufgrund der Einbeziehung in den ertragsteuerlichen Organkreis nicht zu bilden. Erläuterungen zur Bilanz 1. Vorräte
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen die Gesellschafterin werden saldiert mit den Verbindlichkeiten ausgewiesen. In den Forderungen gegen die Gesellschafterin sind neben Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auch Forderungen aus der Verlustübernahme sowie Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling enthalten. 3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Im Geschäftsjahr wurden 1.215 Tsd. EUR in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten gegen Konzernunternehmen für empfangene Ertragszuschüsse für Leitungsnetz und Hausanschlüsse neu eingestellt. Zugleich wurden 969 Tsd. EUR mit 2,5 % bzw. 5,0 % aufgelöst. 4. Eigenkapital
Alleingesellschafterin ist die Stadtwerke München GmbH, mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. 5. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (157 Tsd. EUR) und eine Rückstellung für die Mehrmengenabrechnungen 2018 (59 Tsd. EUR). 6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen. 7. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Im Geschäftsjahr wurden 1.215 Tsd. EUR in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten für empfangene Ertragszuschüsse für Leitungsnetz und Hausanschlüsse neu eingestellt. Zugleich wurden 969 Tsd. EUR mit 2,5 % bzw. 5,0 % aufgelöst. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 8. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
Die sonstigen Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus erbrachten Leistungen für den Stadtwerke München Konzern und enthalten darüber hinaus Erlöse aus Lieferungen und Leistungen sowie Erlöse aus Mehr-/Mindermengenabrechnungen. 9. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 928 Tsd. EUR enthalten. Sie betreffen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (781 Tsd. EUR), unter anderem auch gegen Konzernunternehmen aus der Abwicklung von Mehr-/Mindermengenabrechnungen für Vorjahre. 10. Materialaufwand
Der Materialaufwand enthält periodenfremde Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 378 Tsd. EUR. Diese betreffen unter anderem die Abwicklung für Mehr- und Mindermengenabrechnungen für Vorjahre. 11. Finanzergebnis
Die Zinsaufwendungen resultieren aus den Aufwendungen aus der Cash-Pooling-Vereinbarung mit der Gesellschafterin. 12. Steuern Die Steuer wird pauschal auf Basis des auf volle Prozent aufgerundeten nominellen kombinierten Steuersatzes (33 %) aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer des Betriebs gewerblicher Art (BgA) U-Bahnbau und -verpachtung umgelegt. 13. Erträge aus der Verlustübernahme Entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist die Gesellschafterin verpflichtet, den Jahresfehlbetrag in Höhe von -5.252 Tsd. EUR (Vorjahr: -16.683 Tsd. EUR) auszugleichen. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Mit der Stadtwerke München GmbH wurde am 30. Dezember 2005 mit Wirkung zum 1. Januar 2006 ein Pachtvertrag geschlossen. Hierbei verpachtet die Stadtwerke München GmbH ihre sämtlichen außerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt München gelegenen Gasversorgungsanlagen an die Gesellschaft, einschließlich zugehöriger Stationsgrundstücke und -gebäude nebst Zubehör (inklusive zum Betrieb notwendiger Anlagen und Einrichtungen insbesondere der örtlichen Verteilnetzstationen), zuzüglich der Stadtwerke München GmbH eigenen Grundstücke nebst aufstehenden Gebäuden. Dieser Vertrag läuft bis zum 31. Dezember 2023 und verlängert sich jeweils automatisch um fünf Jahre, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einem Vorlauf von einem Jahr gekündigt wird. Einschließlich des vorstehend genannten Pachtvertrages bestehen zum 31. Dezember 2018 finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 114.346 Tsd. EUR. Das Bestellobligo beträgt 1.919 Tsd. EUR. Angaben nach § 6b Absatz 2 EnWG: Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, getätigt: SWM Infrastruktur Region empfängt Leistungen von verbundenen Unternehmen:
Organvergütung Die Gesellschaft hat an die Organmitglieder keine Vergütung ausbezahlt. Abschlussprüferhonorar Auf die Angabe des Gesamthonorars des bestellten Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wurde verzichtet, da die Angabe im Konzernabschluss der Stadtwerke München GmbH enthalten ist. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke München GmbH (HRB 121920) einbezogen. Diese stellt als Mutterunternehmen für das Geschäftsjahr 2018 einen Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Konsolidierungskreis auf, der beim Betreiber des Bundesanzeigers zur Veröffentlichung eingereicht wird. Die Organe der SWM Infrastruktur Region GmbH Die Geschäftsführung Kaufmännische Geschäftsführerin Franziska Buchard-Seidl Technischer Geschäftsführer (1. Januar 2018 bis 30. Juni 2018) Torben Keck Technischer Geschäftsführer (seit 1. Juli 2018) Dr. Jörg Ochs
München, den 22. März 2019 SWM Infrastruktur Region GmbH Geschäftsführerin Franziska Buchard-Seidl Geschäftsführer Dr. Jörg Ochs Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SWM Infrastruktur Region GmbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SWM Infrastruktur Region GmbH, München - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWM Infrastruktur Region GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeite Gasverteilung - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft. Nach unserer Beurteilung • wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 in allen wesentlichen Belangen erfüllt und • entsprechend der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG" sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile hierzu zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde."
München, 22. März 2019 Ernst
& Young GmbH
Hantke, Wirtschaftsprüfer Müller, Wirtschaftsprüferin |
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