Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG)
Selbe AdresseBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dietmar Beine seit 23.1.2014 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 8.17% | |
| 8.17% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Landeshauptstadt MünchenEigenbeteiligung | 51.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MCard GmbHMünchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2012Handelsbilanz zum 31. Dezember 2012MCard GmbH, MünchenAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2012Grundlagen der RechnungslegungFür den Abschluss des Geschäftsjahres waren die Vorschriften des HGB sowie die ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes anzuwenden. Nach § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenSachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Bei zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur gebildet, wenn die Einzelbeträge nicht unbedeutend sind. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden mit diesen Schulden verrechnet; entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen zu verfahren. Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen beruht auf der "Methode der laufenden Einmalprämien". Gemäß § 253 Abs. 2 HGB wird im Berichtsjahr ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener Marktzinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung für Restlaufzeiten von 15 Jahren mit 5,05 % bei der Bewertung zugrunde gelegt. Die Rentendynamik wurde mit 1,75 % p.a. angenommen. Es wurde zudem einen Bewertungsannahme von 80 % der Fluktuationswahrscheinlichkeiten gemäß der Heubeck-Richttafeln-GmbH zugrunde gelegt. Als Bewertungsgrundlage dienen die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Das gesetzliche Gliederungsschema der Bilanz nach § 266 HGB wurde bei den Verbindlichkeiten um den Posten Verbindlichkeiten aus Guthaben Dritter ergänzt, um den Besonderheiten des Geschäftsmodells der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Gemäß § 274a Nr. 5 HGB wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die Abgrenzung der latenten Steuern nach § 274 HGB nicht anzuwenden. Erläuterungen zur BilanzForderungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen am Bilanzstichtag insgesamt 110.112,97 € (Vorjahr: 103.609,17 €) und waren bis zum Abschluss der Bilanzerstellung i.H.v. 97.161,73 € bezahlt. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) in Höhe von 84.594,37 € (Vorjahr: 69.343,80 €). Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (§ 285 Nr. 25 HGB) Vermögensgegenstände im Sinne des § 246 Abs. 2 S. 2 und S. 3 HGB und Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen waren zu verrechnen. Der nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB bewertete Erfüllungsbetrag zum 31. Dezember 2012 in Höhe von 20.233,00 € war dementsprechend mit dem saldierungsfähigen Deckungsvermögen zum 31. Dezember 2012 in Höhe von 21.558,00 € zu verrechnen. Der sich hiernach zum Bilanzstichtag ergebende aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung beträgt 1.325,00 €. Verbindlichkeiten In der Position Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) in Höhe von insgesamt 91.078,85 € (Vorjahr: 275.508,02 €) enthalten. Sonstige PflichtangabenOrgane Zum alleinigen Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2012 Herr Dipl.-Kfm. Dietmar Beine, MBA, bestellt.
München, den 28. März 2013 Dipl.-Kfm. Dietmar Beine, MBA, Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses 2012 Die Gesellschafterversammlung hat den ungekürzten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 am 13.08.2013 festgestellt. |
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