AMADI GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Dr. Sallmann seit 17.10.2024 | Vorstandsmitglied |
Jan-Patrick Weltin seit 13.7.2023 | Prokura |
Thomas Dr. Seemayer seit 13.7.2023 | Prokura |
Michael Müller seit 30.4.2019 | Prokura |
Fabian Schubert seit 29.9.2018 | Prokura |
Beate Krost seit 15.6.2015 | Vorstandsmitglied |
Christoph Wolf seit 3.7.2013 | Vorstandsmitglied |
Jürgen Dr. Höller seit 2.5.2012 | Prokura |
Jürgen Seemann seit 1.4.2003 | Prokura |
Claus-Dieter Schulz seit 1.4.2003 | Prokura |
Volker Conradi seit 1.4.2003 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance GroupWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023GESCHÄFTSBERICHT 2023LageberichtBeitragsentwicklungDie InterRisk konnte wie im Vorjahr ihren Marktanteil weiter erhöhen, musste aber eine Verminderung ihrer gebuchten Bruttobeiträge um 2,7 % auf 110,7 Millionen € verzeichnen. Dem steht ein Abrieb in der Branche von 4,0 % gegenüber. Im vorangegangenen Jahr konnte die InterRisk die Bruttobeiträge kräftig um 7,5 % in einem schwachen Marktumfeld mit einem Einbruch um 7,0 % steigern. Die laufenden Beiträge gingen in 2023 um 1,9 % auf 79,0 Millionen € zurück, da das Neugeschäft vor allem biometrischer Tarife die Vertragsabläufe von kapitalbildenden Versicherungen und der alten hoch tarifierten Risikoversicherungen nicht kompensieren konnte. Die Branche berichtet von einer Stagnation der laufenden Beiträge. Die Einmalbeiträge und Zuzahlungen gingen um 4,7 % (gegenüber - 13,1 % im Markt) auf 31,7 Millionen € zurück, nachdem im Vorjahr noch ein starkes Wachstum um mehr als ein Drittel anfiel. Da die verdienten Rückversicherungsbeiträge stagnierten, verminderten sich die verdienten Nettobeiträge leicht überproportional zu den laufenden Prämien um 3,3 % auf 100,7 Millionen €. Die Beitragsentwicklung resultiert aus Zugängen und Abgängen von Versicherungen im Jahresverlauf, über deren wichtigste Größen im Folgenden berichtet wird. Im Geschäftsjahr betrug der Neuzugang gemessen an laufendem Jahresbeitrag 4,2 Millionen €, der zu 76,2 % biometrische Produkte betraf, die einem anhaltend starken Preisdruck ausgesetzt waren. Der Neuzugang fiel damit gegenüber dem Vorjahr um 6,8 %. Die größte Sparte Todesfallversicherung verfehlte mit 2,5 Millionen € das Vorjahresniveau um 22,2 %. Demgegenüber konnte sich der Neuzugang der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Anstieg auf 0,6 Millionen € um 18,2 % verbessern. In der Rentenversicherung wurden laufende Neuprämien in Höhe von 0,9 Millionen € nach 0,6 Millionen € im Vorjahr erzielt. Der gesamte Neuzugang inklusive Summenerhöhungen, Zuzahlungen und Einmalbeiträge reduzierte sich demzufolge von 37,8 Millionen € auf 35,9 Millionen €. Die Beitragssumme des Neugeschäfts, bei der die laufenden Beiträge mit ihrer Laufzeit gewichtet werden, verminderte sich um 15,9 % auf 97,3 Millionen €. Der Anteil der Risikolebensversicherung an der Neuproduktion verminderte sich von 72,8 % auf 60,8 %. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gewann mit einem um 3,3 % auf 15,4 % erhöhten Neugeschäftsanteil an Bedeutung. Auf Rentenversicherungen entfielen 22,1 % nach 13,5 % im Vorjahr. Die laufenden Bestandsbeiträge gingen um 2,3 % auf 78,2 Millionen € zurück. Davon entfielen 55,0 Millionen € (-3,1 %) auf die Risikolebensversicherung, deren Anteil am Gesamtbestand nun 70,3 % beträgt. Die Gesamt-Versicherungssumme lag mit 11,3 Milliarden € um 2,8 % unter dem Vorjahr. Die am mittleren Bestandsbeitrag gemessene Stornoquote verharrte bei 2,2 %. Weitere Informationen über die Bewegung und Struktur des Bestandes sind Seite 39 und 40 zu entnehmen. KostenDie Abschlusskosten erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 11,0 % von 4,7 Millionen € auf 5,2 Millionen €. Der an der Beitragssumme des Neugeschäftes bemessene Abschlusskostensatz erhöhte sich von 4,1 % auf 5,3%. Die Verwaltungskosten gingen weiter um 5,7 % auf 3,8 Millionen € zurück, nachdem sie bereits im Vorjahr um 12,0 % gefallen waren. Der Verwaltungskostensatz verminderte sich aufgrund des weniger starken Beitragsabriebs von 3,6 % auf 3,4 %. Die Verwaltungskosten enthalten auch die den Vermittlern vergüteten Bestandspflegeprovisionen. KapitalanlagenDer Kapitalanlagenbestand für eigene Rechnung verminderte sich um 1,5 % auf 463,2 Millionen €. Auf der anderen Seite wurde die Liquidität im Jahresvergleich um 25 Millionen € erhöht, um Chancen aus der inversen Zinsstrukturkurve nutzen und maximale Flexibilität gewinnen zu können. Im Vorjahr wurden nach der scharfen Zinswende laufende Guthaben noch um 40 Millionen € zugunsten von Neuinvestitionen in Kapitalanlagen abgebaut. Die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen verbesserten sich um 1,7 Millionen € auf 14,3 Millionen €. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen auf Gebäude in Höhe von 0,5 Millionen € belief sich die laufende Durchschnittsverzinsung nach Verbandsformel auf 2,9 % nach 2,6 % im Vorjahr. Die Zuschreibungen betrugen 0,4 Millionen €; außerordentliche Abschreibungen fielen keine an. Im Vorjahr betrug der Verlust aus Zu- und Abschreibungen 5,1 Millionen €. Aus abgelaufenen oder schon veräußerten Kapitalanlagen wurde ein Gewinn von 0,1 Millionen € erzielt gegenüber einem Verlust von 0,6 Millionen € im Vorjahr. Insgesamt ergab sich ein Nettoergebnis von 13,9 Millionen € nach 6,4 Millionen € in 2022. Die Nettoverzinsung belief sich damit auf 3,0 % nach 1,4 % im Vorjahr. Die Zeitwerte der Kapitalanlagen lagen zum 31.12.2023 um insgesamt 9,7 Millionen € unter den Buchwerten, während im Vorjahr bedingt durch zinsinduzierte Kurs- und Bewertungsverluste nach dem scharfen Zinsanstieg der negative Saldo 32,1 Millionen € betrug. Der Zeitwert setzt sich aus stillen Reserven in Höhe von 21,4 Millionen € und stillen Lasten in Höhe von 31,1 Millionen € zusammen. Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko der Versicherungsnehmer stiegen gegenüber dem Vorjahr um 12,6 % von 68,8 Millionen € auf 77,5 Millionen € zum Ende des Berichtsjahres. VersicherungsleistungenDie Brutto-Zahlungen für Versicherungsfälle erhöhten sich um 1,0 Millionen € von 47,1 Millionen € auf 48,1 Millionen €. Dabei stiegen die Zahlungen für Rückkäufe um 1,4 Millionen €, während die Leistungen aus Abläufen, Todes- und Rentenfällen leicht zurückgingen. Der Anteil der Rückversicherer verharrte bei 2,9 Millionen €. Nachdem im Vorjahr die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle netto um 2,1 Millionen € aufgelöst werden konnte, belief sich die Auflösung im Berichtsjahr auf 0,8 Millionen €. Damit betrug der Gesamtnettoaufwand für Versicherungsfälle 44,3 Millionen € nach 42,1 Millionen € im Vorjahr. Für eingegangene künftige Leistungsverpflichtungen wurden der Deckungsrückstellung brutto 15,1 Millionen € zugeführt nach 16,7 Millionen € im Vorjahr, die sich damit auf 408,0 Millionen € beläuft. In der diesjährigen Zuführung saldiert ist eine Auflösung um 1,9 Millionen € der sich im Abbau befindlichen Zinszusatzreserve. Von der Deckungsrückstellung entfällt mithin ein Betrag von 22,1 Millionen € (Vorjahr 24,0 Millionen €) auf die gesamte Zinszusatzreserve. Der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (RfB) wurden 16,3 Millionen € nach 9,6 Millionen € im Vorjahr zugeführt. Der festgelegte Teil der RfB (gebundene RfB) erhöhte sich wegen der Erhöhung der Zinsüberschussanteile um 1,1 Millionen € auf 14,6 Millionen €. Der ungebundene Teil der RfB (freie RfB), der als Puffer zum Ausgleich von Ertragsschwankungen dient, wurde um 4,0 Millionen € auf 18,6 Millionen € verstärkt. Der Anteil der freien an der gesamten RfB erhöhte sich demzufolge von 52,0 % auf 56,1 %. JahresergebnisAus den Kapitalanlagen sowie mit den für Kosten und Leistungen nicht verbrauchten Beitragsanteilen erwirtschaftete die InterRisk einen Rohüberschuss von 49,3 Millionen €, der den bisherigen Rekordwert aus 2021 um 7,9 % übertraf. Die Beteiligung der Versicherungsnehmer im Wege der Direktgutschrift sowie durch Dotierung der RfB belief sich im Berichtsjahr auf 44,3 Millionen € nach 38,1 Millionen € im Vorjahr. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nach Steuern auf Kapitalanlagen verbesserte sich von 4,8 Millionen € auf 5,0 Millionen €. Mit der Obergesellschaft InterRisk Versicherungs-AG VIG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die Ertragsbesteuerung erfolgt auf Ebene des Organträgers. Nach vollständiger Abführung des Gewinnes von 5,0 Millionen € verblieb im Berichtsjahr somit wie im Vorjahr ein Jahresüberschuss von 0 €. Ereignisse nach dem BilanzstichtagWesentliche, das Geschäft belastende Ereignisse sind bis zur Erstellung des Geschäftsberichtes nicht eingetreten. AusblickDie InterRisk behält weiterhin ihren Fokus auf der Absicherung des Todesfall- und Invaliditätsrisikos. Dabei werden auch spezielle Anforderungen wie Erbschaftssteuerabsicherung und Marktwertdeckung von Profisportlern angeboten. Eine Verbreiterung der Vertriebswege soll die zielgruppenorientierten Tarife mit variantenreichen und führenden Bedingungen für noch mehr Kunden erschließen. Darüber hinaus soll durch attraktive Fondsgebundene Tarife, intelligente Rückdeckungsmodelle für Zeitwertkonten sowie bilanzneutrale Auslagerungskonzepte für betriebliche Altersversorgung zusätzliches Wachstum generiert werden. Die Zinsüberschussbeteiligung konnte nach der vorjährigen Erhöhung für Zuteilungen im Jahr 2024 weiter angehoben werden: Rechnungszins und laufende Zinsüberschüsse summieren sich auf 2,7 %. Durch die Schlussgewinnanteile beträgt die Gesamtverzinsung bis zu 3,14 %. Die konkurrenzfähige Überschussbeteiligung positioniert die InterRisk hervorragend auch im Bereich kapitalbildender Tarife mit Garantieverzinsung. Die Stabilität und Nachhaltigkeit bilden sich auch in der überdurchschnittlichen Solvabilität ab, die ohne Anwendung von erleichternden Übergangsmaßnahmen oder Volatilitätsanpassungen auskommt. Das solide Geschäftsmodell der InterRisk ist von der unabhängigen Ratingagentur Morgen &Morgen in ihrem neuesten Unternehmensrating wieder mit der 5-Sterne-Höchstwertung ausgezeichnet worden. Der Kundenservice erhielt vom Wirtschaftsmagazin EURO ganz aktuell ebenfalls die Höchstbewertung. Das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 wird leicht über dem Niveau des Berichtsjahrs erwartet. Chancen- und RiskoberichtUnternehmerische Chancen und Risiken sind im Regelfall eng miteinander verbunden. Dies erfordert, Chancen und Risiken systematisch zu identifizieren, zu bewerten und daraus geeignete Maßnahmen abzuleiten. Zu diesem Zweck sind in unserem Unternehmen verschiedene, unserem Geschäfts- und Risikoprofil angemessene Strukturen und Prozesse etabliert, um Chancen und Risiken ertragsorientiert nutzen zu können. Vor diesem Hintergrund beschreiben wir im Folgenden die wesentlichen Bestandteile unserer Risikoorganisation. ChancenberichtChancen ergeben sich heute aus mehreren Quellen. Die wichtigsten darunter sind:
Die sich stark verändernden Bedürfnisse von Kunden - worunter wir als Maklerversicherer sowohl Endkunden als auch unsere Vertriebspartner verstehen - sind Herausforderung und Chance zugleich. Absicherung und Vorsorge gewinnen durch den demographischen Wandel und die gesellschaftlichen Veränderungen immer mehr an Bedeutung. Weiterhin sind Nachhaltigkeit und Klimawandel Themen, die aus wirtschaftlichen, politischen und regulatorischen Entwicklungen nicht mehr wegzudenken sind und auch für Kunden bei Veranlagungsentscheidungen immer mehr in den Vordergrund rücken, woraus sich neue Möglichkeiten zur Kundengewinnung und -bindung ergeben. Darauf wollen wir uns mit Produkten und Service bestmöglich einstellen. Durch unsere Vertriebspartner erhalten wir unmittelbares Feedback zu den Wünschen und Bedürfnissen unserer Kunden. Wir nutzen dies für ständige, kundenorientierte Weiterentwicklung unserer Angebote und unseres Service.
Digitalisierung und der Fortschritt der Informationstechnologie sind auch für Versicherungsunternehmen ein essentieller Bestandteil der Geschäftsentwicklung geworden. Neue Möglichkeiten im Service und in der Kommunikation mit Kunden eröffnen ebenso Chancen wie Effizienzsteigerungen und Vereinfachung von Prozessen in der Verwaltung. Wir sind überzeugt, dass der dadurch ermöglichte, noch stärkere Fokus auf Service und Kunden in den kommenden Jahren stark an Bedeutung gewinnen wird.
Wenngleich das gesamtwirtschaftliche Umfeld, insbesondere im Hinblick auf die Inflationsentwicklung, auch die Versicherungsbranche vor große Herausforderungen stell, können daraus auch Chancen gezogen werden: Langfristig und nachhaltig orientierte Kapitalanlagepolitik, die gleichzeitig auch flexibel genug ist, um Opportunitäten wahrnehmen zu können, wird immer wichtiger. Durch positive versicherungstechnische Ergebnisse (insbesondere Risikoergebnisse) ist es möglich, risiko- und ertragsorientiert anlegen zu können, ohne übermäßiges Risiko nehmen zu müssen. Risikobericht
Der Vorstand verantwortet das gesamte Governance-System und legt Geschäfts- und Risikostrategie sowie Risikopolitik fest. Das Governance-System besteht aus dem Risikomanagementsystem mit den verschiedenen Risikomanagementprozessen, dem internen Kontrollsystem (IKS), den Unternehmensleitlinien zu risikorelevanten Bereichen (einschließlich der Bestimmungen zu den Erfordernissen für die fachliche Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit - Fit &Proper), sowie den vier Governance-Funktionen: Risikomanagement-Funktion, versicherungsmathematische Funktion, Compliance-Funktion und Interne Revision. Im Rahmen des internen Kontrollsystems (IKS) werden laufend in enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Abteilungen die Risiken sowie die dazugehörigen Kontrollen aktualisiert und dokumentiert. Dabei werden die operativen und für den Jahresabschluss relevanten Risiken inklusive der gesetzten Kontrollen bestätigt und auf ihre Effizienz untersucht. Die Geschäfts- und Risikostrategie des Vorstandes legt Ziele, das Limitsystem und seine Risikotoleranz, Risiko-Grundsätze und Hauptrisikosteuerungsmaßnahmen fest und stellt ein Rahmenwerk für die weiteren Risikoprozesse dar. Wichtige Prozesse sind die Berechnungen des Risikokapitalerfordernisses nach Solvency II (Standardformel), der IKS- und der Risikoinventurprozess, sowie der Prozess der eigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA). Die Risikoinventur wird unternehmensweit nach der Durchführung des IKS-Prozesses und nach der Risikoberechnung durchgeführt. Die Risikoinventur fasst alle Risiken der InterRisk im Risikokatalog zusammen. Dabei werden sowohl die Ergebnisse der Risikoberechnungen als auch jene der Dokumentation des IKS berücksichtigt. Als Teil des ORSA-Prozesses wird die Angemessenheit der Risikokapitalberechnung überprüft und das eigene Risikoprofil analysiert. Darüber hinaus werden Projektionen zur zukünftigen Entwicklung der Solvabilitätssituation über den Planungshorizont des Unternehmens zur risikobasierten Untermauerung der Geschäftsplanung ermittelt.
Nach dem Ende der langjährigen Niedrigzinsphase bieten sich nun wieder für alle Marktteilnehmer attraktivere finanziellen Ertragsmöglichkeiten, wobei ein großer Teil niedrig verzinster Kapitalanlagen über lange Zeit noch im Bestand bleiben wird. Die InterRisk überprüft regelmäßig die Finanzierbarkeit der langfristigen Lebensversicherungsverpflichtungen unter den aktuellen Marktbedingungen und unter verschiedenen Kapitalmarktszenarien. Aus diesen Tests zeigt sich, dass auch in schwankenden Zinsszenarien alle Verpflichtungen finanziert werden können. Die Diversifikation der Kapitalanlagen ist darauf ausgerichtet, auch in einem schwierigen Umfeld ausreichende Erträge erzielen zu können und über ausreichende Liquidität für die notwendigen zukünftigen Zahlungen zu verfügen. Die finanzielle Stabilität und Solvabiliät der InterRisk liegt deutlich über den regulatorischen Kapitalanforderungen. Die regulatorische Bedeckungssituation wird in der InterRisk nach der Solvency II - Standardformel ohne jede Übergangsmaßnahme oder sonstige Erleichterungen auf Grundlage des Verhältnisses von Risikokapitalerfordernis und ökonomischer Risikotragfähigkeit ermittelt. Im Jahr 2023 lag die Bedeckung zu jedem Zeitpunkt deutlich über dem regulatorischen Erfordernis. Dadurch sehen wir unsere finanzielle Stabilität gewährleistet und sehen uns in der Lage, auch unter schweren finanziellen oder versicherungstechnischen Schockereignissen allen Verpflichtungen nachzukommen. Komponenten des RisikoprofilsDas Risikoprofil des Unternehmens setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die das gesamte Tätigkeitsfeld abdecken. Zur Einschätzung, welche Risiken für die InterRisk wesentlich und bedeutend sind, orientieren wir uns am Risikoprofil nach Solvency II. Demnach sind insbesondere das versicherungstechnische Risiko sowie das Marktrisiko für unser Unternehmen bedeutend. Diese beiden Risikokomponenten stehen für rund 90 % des gesamten Risikokapitalbedarfs. MarktrisikoMarktrisiko bezeichnet das Risiko von Wertverlusten oder ungünstigen Wertveränderungen, das sich aus (indirekten oder direkten) Schwankungen der Höhe und/oder der Volatilität des Marktpreises von Kapitalanlagen, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumenten ergibt. Das Marktrisiko unterteilt sich in Zinsänderungsrisiko, Aktienrisiko, Immobilienrisiko, Spreadrisiko, Konzentrationsrisiko sowie Währungsrisiko. Aus nach dem Ende der Niedrigzinsphase bleibt die Zinsentwicklung selbstverständlich im Fokus der Risikobewertung. Unsere garantierten Rechnungszinssätze übersteigen nicht die Höchstzinssätze gemäß Deckungsrückstellungsverordnung und betragen tariflich im Durchschnitt 1,8 %. Da die derzeitige laufende Durchschnittsverzinsung um rund 1,3 Prozentpunkte höher liegt, kann von einer angemessenen Sicherheitsspanne ausgegangen werden. Darüber hinaus ist das Zinsgarantierisiko durch die Bildung einer den rechtlichen Vorschriften entsprechend gebildeten Zinszusatzreserve begrenzt. Gemessen am Marktwert ist nur ein geringfügiger Teil unserer Kapitalanlagen unmittelbar von der Kursentwicklung der Aktienmärkte abhängig. Für den Bestand an festverzinslichen Anlagen gilt, dass durch die Zinsentwicklung im Jahr 2023, insbesondere im vierten Quartal, eine Erholung der Marktwerte zu verzeichnen war, jedoch nach wie vor stille Lasten bestehen. Insgesamt sind andererseits im Vergleich zur davorliegenden Niedrigzinsphase deutlich gestiegene Wiederanlagerenditen erzielbar. Als langfristig orientierte Anleger sind zinsinduzierte Marktwertveränderungen während der Laufzeit in der Regel mit keinem besonderen finanziellen Risiko verbunden, da wir unsere festverzinslichen Kapitalanlagen bis zur Fälligkeit halten. Im Kapitalanlagenbestand der Gesellschaft befanden sich zu keinem Zeitpunkt Asset Backed Securities (ABS), Credit Linked Notes (CLN) oder sonstige implizite Kreditderivate. Fremdwährungsanlagen bestehen nur in sehr geringem Umfang, auch zur Bedeckung eines kleinen Altbestandes an Fremdwährungspolicen in CHF. Zur Bestimmung der quantitativen Anlagerisiken dienen auch die jährlichen Stresstests der BaFin. Diese geben Szenarien vor, die an den jeweils aktuellen Entwicklungen ausgerichtet sind und auf deren Grundlage die Unternehmen analysieren, inwieweit auch in adversen Marktsituationen aus dem Bestand der Kapitalanlagen ausreichende Erträge erwirtschaftet werden, um die zugesagten Zinsgarantien zu erfüllen. Aus dem in diesem Zusammenhang zuletzt durchgeführten Stresstest nach BaFin Vorgaben ergeben sich folgende Sensitivitäten zum Stichtag 30.9.2023:
Die Kapitalanlage erfolgt ganz überwiegend bei deutschen oder innergemeinschaftlichen Emittenten angemessener Bonität. Ratings werden regelmäßig beobachtet und auf die Einhaltung zumindest des Investmentgrade-Status geachtet. Neben der Bedeutung für die Versicherungstechnik sind Nachhaltigkeitsrisiken bzw. ESG-Themen mittlerweile auch im Bereich der Kapitalanlage in die Risikobetrachtung miteinzubeziehen. Risiken können hier insbesondere durch ESG-getriebene Marktwertschwankungen sowie auch durch Reputationsrisiken infolge von Investments in unter ESG-Gesichtspunkten ungünstige bzw. nicht erwünschte Anlagen entstehen. Um diesen Risiken zu begegnen, gilt für die InterRisk im Rahmen der Kapitalanlage - und Risikostrategie eine "Black List" zum Ausschluss von Anlagen bzw. Finanzierungen im Bereich von geächteten Waffen sowie strikte Einschränkungen bzw. Abbauvorgaben im Bereich der Kohleindustrie. Versicherungstechnisches RisikoIn der Lebensversicherung bezeichnet das versicherungstechnische Leben-Risiko jenes Risiko, dass versicherte Leistungen über den Erwartungen liegen. Das Leben-Risiko wird zu diesem Zweck in Sterblichkeitsrisiko, Langlebigkeitsrisiko, Invaliditätsrisiko, Stornorisiko, Kostenrisiko, und Katastrophenrisiko unterteilt. Diese Risiken bestehen in der Gefahr, dass sich die bei der Kalkulation der Prämien angenommenen Sterblichkeits-, Langlebigkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten (biometrische Risiken) im Laufe der Zeit stark verändern oder sonstige Änderungen der ökonomischen, sozialen, technologischen und rechtlichen Rahmenbedingungen eintreten. Diese kalkulatorischen Risiken beachten wir bei der Tarifierung durch Verwendung unter Berücksichtigung von Sicherheitszuschlägen vorsichtig kalkulierter Berechnungsgrundlagen (Sterbetafeln, Invaliditätstafeln) und bei der Produktentwicklung durch eine vorausschauende Gestaltung der Bedingungen und sonstigen Leistungsmerkmale sowie bei der Zeichnung von Risiken durch eindeutige Annahmerichtlinien und eine sorgfältige Antragsprüfung. Zur Begrenzung des Stornorisikos fließen tatsächliche und erwartete Stornoerfahrungen und -wahrscheinlichkeiten in die Tarifierung ein. Aufgrund des starken Zinsanstiegs im Jahr 2022 war auch im Jahr 2023 weiterhin im Fokus, ob vermehrt bzw. gehäuft Kündigungen bzw. Rückkäufe und Neuveranlagung der Gelder in höher verzinste Bankprodukte stattfinden würden. Sofern dies in größerem Ausmaß stattfindet, können damit für ein Lebensversicherungsunternehmen auch Liquiditätsrisiken verbunden sein. Für die InterRisk war festzustellen, dass sich das Stornoverhalten, begründet durch den Fokus auf biometrische Absicherungen und die bei diesen Verträgen deutlich geringere Zinssensitivität der Kunden, kaum verändert hat. Weiterhin besteht die Gefahr, dass zufallsbedingt erhöhte Schadenaufwendungen notwendig werden. In Bezug auf den Eintritt größerer Schäden begrenzen wir dieses Risiko durch Rückversicherungsverträge, die ausschließlich bei für die gesamte Unternehmensgruppe unter Sicherheits- und Bonitätsgesichtspunkten vorab genehmigten Rückversicherern bestehen. Forderungen gegenüber Rückversicherern in materieller Größenordnung bestehen ausschließlich gegenüber (Rückversicherungs-)Gesellschaften mit einem Rating (S&P) von zumindest A+. Für eingetretene, aber noch nicht abschließend regulierte Versicherungsfälle bilden wir Rückstellungen, die sich am handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip orientieren. Die Abwicklung der Rückstellungen wird ständig überwacht. AusfallsrisikoDas Ausfallsrisiko bezieht sich auf Risiken, die aus einem unerwarteten Ausfall oder einer Herabstufung der Kreditbeurteilung von Gegenparteien während der folgenden zwölf Monate entstehen. Um dieses Risiko zu begrenzen, wird eine Konzentration auf einzelne Schuldner durch eine breite bzw. der Bonität angemessene Streuung der kurzfristigen Einlagen und Rückversicherungspartner vermieden. Die Kapitalanlage einerseits sowie Aufnahme von Rückversicherungsbeziehungen andererseits erfolgt anhand von Limiten zum Exposure und zur Bonität. Ratings werden regelmäßig beobachtet und auf die Einhaltung zumindest des Investmentgrade-Status geachtet.
Immaterielles VermögenswertrisikoDas immaterielle Vermögenswertrisiko ist das Verlustrisiko aufgrund von Wertminderungen bei immateriellen Vermögensgegenständen. Dieses Risiko ist für die InterRisk derzeit nicht relevant. Operationales RisikoOperative Risiken können durch Unzulänglichkeiten in Geschäftsprozessen und Kontrollen entstehen, aber auch technisch bedingt oder durch Menschen innerhalb und außerhalb des Unternehmens verursacht sein. Diese Risiken werden bei der InterRisk durch ein Internes Kontrollsystem (IKS), Sicherungen und Arbeitsanweisungen minimiert. So unterliegen alle Zahlungsströme und Verpflichtungserklärungen definierten Regelungen hinsichtlich der Vollmachten und Berechtigungen. Funktionstrennungen in den Arbeitsabläufen und das Vier-Augen Prinzip reduzieren die Eintrittswahrscheinlichkeit von Unregelmäßigkeiten. Unser Internes Kontrollsystem wird regelmäßig von der Internen Revision risikoorientiert und prozessunabhängig auf Effizienz und Angemessenheit geprüft. Insbesondere das Mobile Arbeiten und die damit zusammenhängenden Verbesserungen an den zugrundeliegenden technischen Systemen sowie der Prozesseffizienz sind zum festen Bestandteil des operativen Geschäftsbetriebs geworden. Die fortschreitende Digitalisierung führt andererseits auch zu neuen Risiken: Die Bedrohungslage im Hinblick auf Cyber-Angriffe hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Angreifer versuchen, Unternehmens- und/oder Kundendaten zu stehlen oder den Geschäftsbetrieb zu blockieren, regelmäßig verbunden mit Lösegeldforderungen. IT-Sicherheit und Informationssicherheit sind daher von zentraler Bedeutung: System, Netzwerke und Daten sind angemessen gegenüber Angriffen von außen zu schützen. Diesbezüglich werden auch regulatorische Anforderungen regelmäßig an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Im Jahr 2023 wurden dementsprechend, in enger Abstimmung innerhalb der Unternehmensgruppe, Umsetzungsschritte zur Vorbereitung auf das Inkrafttreten von DORA (Digital Operations Resilience Act) im Januar 2025 eingeleitet. Festzuhalten bleibt, dass im Hinblick auf die sich ständig verändernde Bedrohungslage und die Weiterentwicklung der Angriffsmethoden trotz aller Sicherheitsmaßnahmen ein Restrisiko im Hinblick auf Cyber-Angriffe nicht ausgeschlossen werden kann. Die InterRisk misst der IT- und Informationssicherheit hohen Stellenwert zu. Wir verfügen über robuste und moderne Absicherungssysteme, und bedienen uns professioneller externer Dienstleister zum ständigen Monitoring, Beratung und Weiterentwicklung unserer Systeme, Vorkehrungen und Richtlinien. Zu den Vorbeugungsmaßnahmen gehören auch klare Richtlinien zum Umgang mit IT sowie Sensibilisierungsmaßnahmen der Mitarbeiter. Ebenso führen wir regelmäßig technische Überprüfungen wie Penetrationstests und andere simulierte Angriffe durch. Der Sicherheit unserer Programme und Daten dienen Kontrollsysteme und Schutzvorkehrungen einschließlich einer mehrstufigen Firewall. Als Notfallvorsorge dient ein externes Rechenzentrum. Mittels automatisierter Spiegelung der erforderlichen Daten einschließlich des optischen Archivs können wir daher auch bei Totalausfall unserer physischen Infrastruktur den Betrieb aufrechterhalten. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen nicht zeitgerecht ihren fälligen finanziellen Verbindlichkeiten nachkommen können. Wir prüfen, ob die eingegangenen Verpflichtungen jederzeit erfüllt und auch bei unerwartet hohen Versicherungsleistungen Kapitalanlagen problemlos veräußert werden können. Die voraussehbaren Geldströme steuern wir über eine fortlaufende Liquiditätsplanung. Die Staffelung der Restlaufzeiten unserer Rentenpapiere berücksichtigt die Fälligkeit der Versicherungsverträge und die Einschätzung der künftigen Zinsentwicklung. ReputationsrisikoDas Reputationsrisiko bezeichnet das Risiko, dass negative Medienberichte, die die gesamte Branche oder einzelne Unternehmen hinsichtlich der vergangenen oder aktuellen Geschäftstätigkeit betreffen, unabhängig vom Wahrheitsgehalt, Grund für einen Kundenrückgang oder für kostspielige Rechtsstreitigkeiten sein können oder zu einem allgemeinen Ertragsrückgang führen können. Wir begegnen diesem Risiko durch klare strategische Orientierung auf Kundenzufriedenheit und hohe Servicestandards. Es ist nicht unser Ziel, nur über den Preis zu verkaufen. Dies erfordert ständigen Einsatz insbesondere von angemessenen Personal- und technischen Ressourcen, um die Servicestandards aufrecht zu erhalten und dabei tatsächlich einen Schritt voraus zu sein. Strategisches RisikoDas strategische Risiko betrifft die Unvereinbarkeit zwischen zwei oder mehreren definierten Kriterien, wie z. B. die strategischen Unternehmensziele, die entwickelte Geschäftsstrategie und die eingesetzten Res sourcen zur Erreichung der Ziele, die Qualität der Implementierung und das wirtschaftliche Marktumfeld, in dem das Unternehmen tätig ist. Wir begegnen diesen Herausforderungen unter Leitung unseres erfahrenen Management-Teams durch Weiterentwicklung und Umsetzung der langjährig erfolgreichen Strategie. Wir setzen daher Maßnahmen, um diesen strategischen und Wettbewerbsrisiken zu begegnen, dazu zählen eine permanente Beobachtung und Analyse des Wettbewerbs, Produktvergleiche, ausgeprägte Kunden- und Serviceorientierung sowie regelmäßige Umfragen unter den Vertriebspartnern. Der im Februar 2022 begonnene Angriffskrieg Russlands in der Ukraine hat - neben unermesslichem menschlichen Leid - geopolitische Risiken und signifikante globale wirtschaftliche Herausforderungen mit sich gebracht. Der Einfluss dieser Risiken und der damit verbundenen mittel- und langfristigen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sind aus heutiger Sicht noch nicht vollständig abschätzbar.
Auch im Geschäftsjahr 2023 wurden alle vorgesehenen Risikomanagementprozesse, gegebenenfalls unter Beachtung von zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen des regulatorischen Rahmens, durchgeführt. Insbesondere wurden sämtliche Berichtspflichten erfüllt, die umfangreiche quartalsweise Berechnungen und Berichte vorsehen. In enger Abstimmung innerhalb des Konzerns der Vienna Insurance Group wurden die entsprechenden Prozesse im Unternehmen weiterentwickelt. Im ORSA-Prozess wurde die Angemessenheit des Risikoprofils anhand der Standardformel überprüft sowie eine Risiko- und Solvabilitätsprojektion durchgeführt. Diese dient der Verknüpfung des Risikoprofils mit der mittelfristigen Unternehmensplanung und ist ein wichtiges Element der Unternehmenssteuerung. Stresstests und Sensitivitätsanalysen zeigen die wirtschaftliche Bedeutung der Risikofaktoren und ihrer Treiber für das Risikoprofil und seine Projektion. Im Jahr 2023 fanden vier Berechnungsdurchgänge zur Eigenmittelausstattung und zum risikobasierten Solvabilitätserfordernis (Solvency II Standardformel) statt. Entsprechend der geltenden Anforderungen wurden die Ergebnisse der BaFin mittels der etablierten technischen Berichtswege gemeldet. Neben den bestehenden internen und externen Kontrollinstanzen wie z. B. Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, Verantwortlicher Aktuar oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übernehmen die im Unternehmen eingerichteten Governance-Funktionen zusätzliche Aufgaben zur Risikoüberwachung und -steuerung. Dazu gehören die Risikomanagementfunktion, die Versicherungsmathematische Funktion, die Compliance-Funktion sowie die Interne Revision. Mit unserer risikobewussten Geschäftspolitik und Finanzstärke werden wir auch weiterhin über eine angemessene Risikotragfähigkeit und Eigenmittelausstattung verfügen, die über den regulatorischen Anforderungen liegt. Für die InterRisk zeigt sich, dass die Konzentration auf biometrische Risiken, verbunden mit einem vergleichsweise geringeren Einfluss der Kapitalmarktrisiken auf einen kleineren Bestand an langfristig zu bedeckenden Garantien, gerade für die geltenden risikobasierten Eigenkapitalregelungen einen geschäftspolitischen Vorteil darstellt. Weiterhin wird fester Bestandteil unserer Geschäfts- und Risikopolitik sein, dass die Entwicklung und Kalkulation neuer Produkte sowie die Bildung von Rückstellungen vorsichtig und stets unter Beachtung der dafür maßgeblichen Richtlinien bzw. eingerichteten Kontrollen erfolgt. Die Kapitalanlagen werden unter Berücksichtigung von Mischung und Streuung so angelegt, dass eine möglichst hohe Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität erreicht wird. Unter HGB ermitteln sich folgende Kennzahlen zur Eigenkapitalausstattung: Das Eigenkapital beläuft sich auf 23,5 Millionen Euro und damit 23,3 % der verdienten Nettobeiträge. Die Summe aus Eigenkapital, Zinszusatzreserve, stillen Reserven und stillen Lasten der Kapitalanlagen sowie freier RfB liegt mit 54,1 % der verdienten Nettobeiträge auf sehr hohem Niveau. Erklärung zur UnternehmensführungDer Aufsichtsrat hat im Juni 2023 Zielgrößen für den Frauenanteil für die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sowie für den Vorstand festgelegt. Diese liegen bei 25 % für die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sowie 25 % für den Vorstand. Die Frist zur Erreichung wurde jeweils mit 31. Dezember 2024 festgelegt. Zum 31. Dezember 2023 wurde die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand eingehalten. Die Zielgröße für den Frauenanteil für die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats wurde zum 31.12.2023 übertroffen (50 %). Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG , dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Wiesbaden, 27. Februar 2024 Der Treuhänder Wilfried Henzler Passiva
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten B.II und C. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung von § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 09.09.2019 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Wiesbaden, 18. Januar 2024 Der Verantwortliche Aktuar Jürgen Seemann Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Erläuterungen zur Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva Position A. und B. und C.Immaterielle Vermögensgegenstände und KapitalanlagenDie Buchwerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt:
Aktiva Position A.Immaterielle VermögensgegenständeHierbei handelt es sich hauptsächlich um Anschaffungskosten für EDV-Software. Die Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen über 5 Jahre linear. Aktiva Position B.KapitalanlagenI. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden GrundstückenDie InterRisk Lebensversicherungs-AG besitzt seit Ende 2015 eine eigengenutzte Immobilie in Wiesbaden mit einem Bilanzwert in Höhe von 5.606 Tausend Euro und seit Mitte 2016 eine fremdgenutzte Immobilie in Frankfurt. Der bilanzielle Wert entspricht den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen auf die Gebäude. Die Immobilien wurden nach dem Ertragswertverfahren - Wiesbaden zuletzt im Jahr 2023 - bewertet. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Die InterRisk Lebensversicherungs-AG hält 100 % der Anteile der InterRisk Informatik GmbH und der AMADI GmbH. Der Jahresüberschuss 2023 belief sich bei der InterRisk Informatik GmbH auf 1 Tausend Euro bei einem Eigenkapital von 45 Tausend Euro. Die AMADI GmbH erwirtschaftete einen Jahresüberschuss von 0,9 Tausend Euro bei einem Eigenkapital von 43 Tausend Euro. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. Die in Tabelle auf Seite 21 angegebenen Zeitwerte entsprechen den Buchwerten. Beide Gesellschaften haben ihren Sitz in Wiesbaden. Daneben ist die InterRisk Lebensversicherungs-AG an einer Konzernimmobiliengesellschaft (VIG Fund AS) mit Sitz in Prag in Höhe von 4.078 Tausend Euro beteiligt. Der Anteil am Eigenkapital beträgt 1,6 %. Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug zum 31.12.2022 275.127 Tausend Euro bei einem Jahresergebnis von 14.448 Tausend Euro nach IFRS.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden an die Konzernimmobiliengesellschaft, an der die InterRisk Anteile hält, und an deren Tochtergesellschaft in Höhe von 5.881 Tausend Euro gewährt. Daneben wurden fünf weitere Ausleihungen an eine Tochtergesellschaft vom Konzern in Höhe von 3.000 Tausend Euro gewährt. Die Zeitwerte wurden unter Zugrundelegung der zum Bilanzstichtag gültigen Zinsstrukturkurve mit aktuellen Spreads ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Der Wert der Beteiligung betrifft ausschließlich unseren Anteil von 0,04 % an der Auffanggesellschaft Protektor Lebensversicherungs-AG, den wir 2003 als Mitglied des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) gezeichnet haben. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. III. Sonstige Kapitalanlagen
Die Bewertung der dem Umlaufvermögen zugeordneten Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen erfolgt nach dem strengen Niederstwertprinzip. Sie werden zum Zeitwert, höchstens jedoch zu fortgeführten Anschaffungskosten, angesetzt. Wurden Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen gleicher Art und Gattung zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erworben, so wurde daraus ein Durchschnittsanschaffungswert gebildet. Die Zeitwerte wurden anhand der Börsenwerte und Rücknahmepreise zum 31.12.2023 ermittelt. Insgesamt beträgt die Abschreibung bei 33 Papieren 108 Tausend Euro. Die Zuschreibung bei 64 Papieren beträgt 439 Tausend Euro. Die in dieser Position enthaltenen Immobilienfonds sind dem Anlagevermögen zugeordnet und wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Für Investmentanteile (nur Immobilienfonds) mit einem Buchwert von 13.890 Tausend Euro ergaben sich stille Reserven von 2.414 Tausend Euro und stille Lasten in Höhe von 79 Tausend Euro.
Die Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind dem Anlagevermögen zugeordnet. Sie wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die Zeitwerte wurden anhand der Börsenkurse bzw. anhand einer theoretischen Bewertung mittels Zinsstrukturkurve und Spreads ermittelt. Für die Zeitwertermittlung der strukturierten Produkte wurden zudem weitere Parameter wie Volatilität und Optionspreisberechnung berücksichtigt. Die Zeitwerte liegen um 3.271 Tausend Euro über beziehungsweise 9.411 Tausend Euro unter dem Buchwert bei Buchwerten von 115.191 Tausend Euro der Papiere mit stillen Lasten. Es wurden keine Abschreibungen und Zuschreibungen im Geschäftsjahr vorgenommen. Differenzen von Agien und Disagien wurden nach der Effektivzinsmethode amortisiert. Die zur Bedeckung eines kleinen Altbestandes an Fremdwährungspolicen gehaltenen Wertpapiere in SFR wurden zum Stichtagskurs umgerechnet.
Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert abzüglich der zum Bilanzstichtag geleisteten Tilgungen sowie in der Vergangenheit vorgenommenen Abschreibungen und Zuschreibungen.
Die Bewertung erfolgte zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die positiven Bewertungsreserven belaufen sich auf 502 Tausend Euro, die stillen Lasten betragen zum Bilanzstichtag 13.692 Tausend Euro. Es wurden keine Abschreibungen und Zuschreibungen im Geschäftsjahr vorgenommen.Differenzen von Agien und Disagien wurden nach der Effektivzinsmethode amortisiert. Die Zeitwerte wurden anhand einer theoretischen Bewertung mittels Zinsstrukturkurve und Spreads ermittelt. Für die Zeitwertermittlung der strukturierten Produkte wurden zudem weitere Parameter wie Volatilität und Optionspreisberechnung berücksichtigt.
Die Bewertung der Schuldscheinforderungen und Darlehen erfolgte zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Zeitwerte wurden anhand einer theoretischen Bewertung mittels Zinsstrukturkurve und Spreads ermittelt. Für die Zeitwertermittlung der strukturierten Produkte wurden zudem weitere Parameter wie Volatilität und Optionspreisberechnung berücksichtigt. Die Zeitwerte der Schuldscheinforderungen und Darlehen liegen um 302 Tausend Euro über beziehungsweise 7.359 Tausend Euro unter dem Buchwert. Es wurden keine Abschreibungen und Zuschreibungen im Geschäftsjahr vorgenommen. Differenzen von Agien und Disagien wurden nach der Effektivzinsmethode amortisiert.
Die Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine sind zum Nominalwert bewertet.
Die Bewertung erfolgte zu fortgeführten Anschaffungskosten. Unter den übrigen Ausleihungen ist eine Sicherungsfondseinlage in Höhe von 463 Tausend Euro enthalten.
Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert. FolgebewertungFolgende Positionen werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und mit fortgeführten Anschaffungskosten oder dem niedrigeren auf Dauer beizulegenden Wert angesetzt:
Abschreibungen werden bei diesen Positionen vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegendem Wert liegen und von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen wird. Zeitwerte der Kapitalanlagen:Die Zeitwerte der Kapitalanlagen nach § 54 RechVersV und § 285 Nr. 19 HGB stellen sich wie folgt dar:
Es wurde für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere von der Regelung des § 341b Abs. 2 zweiter Halbsatz HGB Gebrauch gemacht und diese wie Anlagevermögen bewertet. Grundsätzlich werden festverzinsliche Wertpapiere bis zum Ablauf gehalten. Aktiva Position C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
Die Bilanzierung erfolgte zum Zeitwert. Aktiva Position D.ForderungenDie Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nominalbetrag abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko angesetzt. In Einzelfällen wurden Forderungen an Vermittler einzelwertberichtigt. Zu den Forderungen an Versicherungsnehmer wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 13 Tausend Euro für fällige und 48 Tausend Euro für noch nicht fällige Ansprüche vorgenommen. Der bedeutendste Posten der sonstigen Forderungen ist der Aktivwert aus der Rückdeckungsversicherung für Direktzusagen in Höhe von 5.778 Tausend Euro. Aktiva Position E.Sonstige VermögensgegenständeI. Sachanlagen und VorräteSachanlagen und Vorräte sind zu Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibung auf Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen, wobei geringwertige Anlagegüter im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und KassenbestandDiese sind zum Nennwert ausgewiesen. III. Andere VermögensgegenständeBei den mit dem Nominalbetrag angesetzten Andere Vermögensgegenstände handelt es sich um den Versicherungsnehmern im Wege der Beitragsverrechnung im Voraus gutgeschriebene Überschussanteile in Höhe von 4,3 Millionen Euro, soweit diese den Beitragszahlungszeiträumen des Folgejahres zuzurechnen sind. Aktiva Position F.RechnungsabgrenzungspostenDie wesentlichen Positionen sind abgegrenzte Zinsen, die auf die Zeit bis zum Abschlussstichtag entfallen, aber noch nicht fällig sind. Sie sind zum Nominalwert ausgewiesen. Passiva Position A.EigenkapitalDas Grundkapital ist in 900 nennwertlose Namensstückaktien eingeteilt. Die Gewinnrücklage entwickelte sich wie folgt:
Passiva Position B.Versicherungstechnische RückstellungenDie Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen berücksichtigen die vertraglichen Vereinbarungen. I. BeitragsüberträgeZu jeder einzelnen Versicherung wird bei Beitragserhebungen, die über den 31. Dezember hinausreichen, der auf das Folgejahr entfallende Beitragsanteil abgegrenzt. II. DeckungsrückstellungDie Deckungsrückstellung, mit Ausnahme der fondsgebundenen Versicherungen (auf die weiter unten eingegangen wird), wird für die eingegangenen Verpflichtungen in Höhe ihres versicherungsmathematisch errechneten Wertes nach Abzug des versicherungsmathematisch ermittelten Barwertes der künftigen Beiträge gebildet (prospektive Methode). In der Deckungsrückstellung sind bereits zugeteilte Überschussanteile enthalten, während verzinslich angesammelte Überschussanteile unter "Andere Verbindlichkeiten" ausgewiesen werden. Für Kapital- und Risikoversicherungen, die bis 30.09.1994 abgeschlossen wurden, findet die Sterbetafel ADST 1986T und danach die Sterbetafel DAV 1994T Anwendung. Für Risikoversicherungen, die ab dem 1.10.2011 abgeschlossen wurden, gelten die Sterbetafeln DAV 2008T bzw. DAV 2008 TR und ab 21.12.2012 die Sterbetafeln DAV 2008 TR bzw. DAV 2008 NR, aus denen - abhängig von der Tarifgeneration - eine Differenzierung nach 6 bzw. 7 Risikoklassen abgeleitet wurde. Für Kapitalversicherungen ab dem 21.12.2012 gilt die Sterbetafel DAV 2008T. Als Rechnungsgrundlage für den Bestand an Aussteuerversicherungen dient die Heiratstafel 1960 / 62 für Ledige. Bei Leibrentenversicherungen wird für Abschlüsse bis 31.08.1995 die Sterbetafel ST 1987R, für Abschlüsse bis 31.12.2004 die Sterbetafel DAV 1994R und danach die Sterbetafel DAV 2004R angewandt. Für Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen gelten bei Abschlüssen bis 31.12.1993 die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten gemäß einer Untersuchung amerikanischer Unternehmen aus den Jahren 1935 - 1939 und bei Abschlüssen bis 30.6.2000 die Verbandstafeln 1990. Seit 1.7.2000 werden die Tafeln DAV 1997 I/RI/ TI zugrunde gelegt, wobei für Abschlüsse ab 1.1.2002 aus diesen Tafeln eine Differenzierung nach vier Berufsgruppen und für Abschlüsse ab dem 21.12.2012 nach acht Berufsgruppen abgeleitet wurde. Für die KreVita wurden die Ausscheideordnungen aus den Informationen des Zentrums für Krebsregisterdaten des Robert Koch-Institutes nach Rauchern und Nichtrauchern abgeleitet. Die Höhe des angewandten Rechnungszinses richtet sich ebenfalls nach dem Abschlussdatum und entspricht dem bei der Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer angegebenen Garantiezins (siehe "Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer"). Bei Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen und Leibrentenversicherungen, die nicht nach aktuellen DAV-Tafeln kalkuliert wurden, haben wir die Deckungsrückstellungen auf der Grundlage der neuesten Rechnungsgrundlagen überprüft und entsprechend einzelvertraglich erhöht. Ebenso haben wir bei Unisex-Tarifen eine geschlechtsabhängige Kontrollrechnung der Deckungsrückstellung gemäß dem entsprechenden DAV-Hinweis durchgeführt und die Deckungsrückstellung entsprechend angepasst. Auf die Rechnungszinssätze 0,25 %, 0,9 %, 1,25 %, 1,75 %, 2,25 %, 2,75 %, 3 %, 3,25 %, 3,5 % bzw. 4 % entfallen 16,8 %, 26,4 %, 5,8 %, 8,5 %, 10,0 %, 12,5 %, 0,1 %, 3,3 %, 11,5 % bzw. 5,1 % der Deckungsrückstellung vor Dotierung der Zinszusatzreserve. Der tarifliche Rechnungszins beträgt somit 1,79 %. Nach Bildung der Zinszusatzreserve in Höhe von 22,1 Millionen Euro beträgt der bilanzielle Rechnungszins 1,17 %. Die Zinszusatzreserve wurde für den Neubestand gemäß § 5 Absatz 4 Deckungsrückstellungsverordnung gebildet. Die Berechnung der Zinsverstärkung im Altbestand erfolgte mit einem Rechnungszins von 1,57 % gemäß dem genehmigten Geschäftsplan. Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden einmalige Abschlussaufwendungen nach dem Zillmerverfahren über mehrere Jahre verteilt. Bis zum 30.9.1994 abgeschlossene Verträge werden mit 3,5 % der Versicherungssumme bzw. der 10-fachen Jahresrente gezillmert. Zwischen dem 1.10.1994 und 31.3.1997 abgeschlossene Verträge werden mit 4 % und zwischen dem 1.4.1997 und dem 31.12.2007 mit 0,5 % der Beitragssumme gezillmert. Bei Neuabschlüssen vom 1.1.2002 bis 31.12.2014 beträgt der Zillmersatz für A-Tarife 4 % und für C-Tarife 2 % der Beitragssumme. Bei Abschlüssen ab 1.1.2015 für A-Tarife 2,5 % und für C-Tarife 1,5 %. Um zu vermeiden, dass sich im Einzelfall durch die Zillmerung ein negatives Deckungskapital oder eine Unterschreitung des garantierten Rückkaufswertes ergeben würde, wird der Differenzbetrag entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften unter Position D I.1. der Aktiva als Forderung aus noch nicht fälligen Ansprüchen ausgewiesen. III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte VersicherungsfälleDie Rückstellung wurde für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und Rückkäufe gebildet, die bis zum 31.12.2023 eingetreten sind. Für jeden bis zur Bestandsfeststellung gemeldeten Versicherungsfall bzw. Rückkauf wurde eine Einzelreserve nach dem voraussichtlichen Aufwand gestellt. Für jeden nach der Bestandsfeststellung gemeldeten Versicherungsfall wurde eine Spätschadenreserve in Höhe des riskierten Kapitals ermittelt. Für unbekannte Spätschäden wurde eine pauschale Zuschätzung vorgenommen. In den ausgewiesenen Bruttobeträgen ist eine Rückstellung für die voraussichtlich anfallenden Schadenregulierungsaufwendungen in steuerlich zulässiger Höhe enthalten. IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (RfB)Die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung entwickelte sich wie folgt:
Für den Schlussüberschussanteilfonds gilt ein abweichendes Verfahren gemäß § 28, Absatz 7e, Ziffer 2 RechVersV. Der Schlussüberschussanteilfonds entspricht der Schlussüberschussanwartschaft. Diese wird in Prozent der laufenden Überschussbeteiligung der Hauptversicherung gewährt und mit dem Ansammlungszinssatz verzinst. Der Prozentsatz wird jährlich im Rahmen der Überschussdeklaration neu festgelegt. Passiva Position C.Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wirdBei Versicherungen gemäß § 125 Abs. 5 VAG (Fondsgebundene Versicherungen) wird die Deckungsrückstellung nach der retrospektiven Methode aus dem Rücknahmepreis für eine Anteileinheit und der Gesamtzahl der Anteileinheiten, jeweils zum Berechnungsstichtag, ermittelt. Die Anteileinheiten werden am Bilanzstichtag zum Zeitwert bewertet. Passiva Position D.Andere RückstellungenRückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bemessen. Die Rückstellungen für Pensionen zum 31.12.2023 betreffen einen Altersrentner und zwei Anwartschaften und wurden nach dem modifizierten Teilwertverfahren mit einem Gehaltstrend von 3,0 % und einem Rententrend von 2,0% entsprechend der Zielvorgabe der EZB für Preisstabilität bei einer maximalen Inflationsrate von 2,0 %, und unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck ermittelt. Als Rechnungszins wurde der von der Deutschen Bundesbank für November 2022 veröffentlichte Referenzzinssatz (10-Jahresdurchschnitt) in Höhe von 1,82 % verwendet. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB bei Ansatz des Abzinsungssatzes als 7-Jahresdurchschnitt in Höhe von 1,72 % beträgt 84 Tausend Euro. Die Rückstellung für Jubiläumszusagen wurde ebenfalls nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit einem Rechnungszins von 1,72 % berechnet. Die bedeutendsten Positionen der sonstigen Rückstellungen betreffen Tantiemen in Höhe von 774 Tausend Euro sowie Jahresabschlusskosten in Höhe von 345 Tausend Euro. Passiva Position E.DepotverbindlichkeitenDie Depotverbindlichkeiten entsprechen dem einbehaltenen Rückversicherungsanteil aus der Deckungsrückstellung. Passiva Position F.Andere VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern beinhalten verzinslich angesammelte Überschussanteile in Höhe von 10,5 Millionen Euro (Vorjahr: 10,8 Millionen Euro). Alle Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit länger als ein Jahr. Passiva Position G.RechnungsabgrenzungspostenBei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um noch nicht verdiente Zinsen aus Zahlungen zu Policendarlehen in Höhe von 0,5 Tausend Euro. Es wurde zum Nennwert angesetzt. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungZu Position I.Versicherungstechnische RechnungLaufende und Einmalbeiträge
Herkunft des Geschäftes
Rückversicherungssaldo
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter sowie Personalaufwendungen
Entstehung und Verwendung der ÜberschüsseAus den Kapitalanlagen sowie den für Kosten und Leistungen nicht verbrauchten Beitragsanteilen haben wir einen Rohüberschuss von 49,3 Millionen Euro erwirtschaftet. Davon erhielten unsere Versicherungsnehmer 28,0 Millionen Euro unmittelbar (Direktgutschrift) sowie weitere 16,3 Millionen Euro mittelbar durch Dotierung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). Der verbleibende Gewinn von 5,0 Millionen Euro wird auf Basis des bestehenden Gewinnabführungsvertrages an die InterRisk Versicherungs-AG VIG abgeführt. Die Höhe der für die einzelnen Policen gültigen Überschussanteile richtet sich nach dem abgeschlossenen Tarif (siehe "Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer). Welche Überschussanteile als Direktgutschrift gewährt und welche der RfB entnommen werden, ist wie folgt geregelt: Der Sofortrabatt für Risiko- und Selbstständige Berufs-/ Erwerbsunfähigkeitsversicherungen wird in 2024 zu 75 % aus der Direktgutschrift und zu 25 % aus der RfB finanziert. Alle weiteren Überschussanteile werden der RfB entnommen. Beteiligung der Versicherungsnehmer an den BewertungsreservenDie Bewertungsreserven der Kapitalanlagen werden zu jedem Monatsultimo ermittelt. Sie werden auf unserer Homepage im Internet veröffentlicht (www.InterRisk.de, Rubrik Kennzahlen) oder auf Anfrage mitgeteilt. Ebenfalls monatlich erfolgt die Ermittlung des relativen Anteils jeder einzelnen anspruchsberechtigten Versicherung an den verteilungsrelevanten Bewertungsreserven. Jährlich zum Bilanzstichtag wird festgestellt, welcher Anteil verteilungsrelevant ist. Dieser Anteil wird vom 1.4. des Folgejahres bis zum 31.3. des darauffolgenden Jahres verwendet. Bezüglich den Detailwerten gemäß § 54 Satz 3 Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung wird auf die Tabelle "Zeitwerte der Kapitalanlagen" verwiesen. Die Gesamtsumme der Zeitwerte entspricht 453.472 Tausend Euro bei Buchwerten von 463.208 Tausend Euro und saldierten stillen Lasten von 9.736 Tausend Euro. Überschussbeteiligung der VersicherungsnehmerDie nachstehend genannten Überschussanteilsätze sind für 2024 ab dem jeweiligen Versicherungsjahrestag gültig. 1. Risikolebensversicherungen1.1 Sofortrabatt für Nichtraucher-Tarife (Bestandsgruppe R/2008)Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt von 70,00% für Männer bzw. 66,67% für Frauen oder bei Versicherungen für verbundene Leben vermindert. 1.2 Sofortrabatt für Tarifwerk 2011 (Bestandsgruppe R/2011)Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise ohne Stückkosten und ohne eventuell eingeschlossene Risikozuschläge wird um einen Sofortrabatt bei Rauchern von 61,00% für Frauen bzw. 60% für Männer oder bei Versicherungen für verbundene Leben sowie bei Nichtraucher von 61,00% für Frauen bzw. 57% für Männer oder bei Versicherungen für verbundene Leben vermindert. 1.3 Sofortrabatt für Tarifwerk 2013 (Bestandsgruppe R/2013)Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise ohne Stückkosten und ohne eventuell eingeschlossene Risikozuschläge wird um einen Sofortrabatt bei Rauchern von 60,00% sowie bei Nichtrauchern von 48,00% vermindert. 1.4 Sofortrabatt für Tarifwerk ab 2015 (Bestandsgruppe R/2015/2017)Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt bei Rauchern von 60,00% sowie bei Nichtrauchern von 48,00% vermindert. 1.5 Sofortrabatt für Tarifwerk ab 07/2017 (Gewinnverband N33, R33, N39, R39)Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt bei Rauchern von 65,00% sowie bei Nichtrauchern von 60,00% vermindert. 1.6 Sofortrabatt für Tarifwerk ab 05/2023 (Gewinnverband N42, R42)Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt von 40,00% vermindert. 1.7 Sofortrabatt für sonstige TarifeDer Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt gemäß nachfolgender Tabelle vermindert:
1.8 Verzinsliche AnsammlungBei Verträgen nach Tarif R1, R2, R4 und R5 kann vereinbart werden, dass der Sofortrabatt gemäß Nr. 1.1 bis 1.4 anstelle der Beitragsverrechnung verzinslich angesammelt wird. Das Ansammlungsguthaben wird in diesem Fall gemäß Nr. 4.1 und 4.2 verzinst und die Beteiligung an den stillen Reserven gemäß Nr. 4.3 gewährt. 1.9 TodesfallbonusIst anstelle des Sofortrabattes ein Todesfallbonus vereinbart, so erhöht sich die für den Todesfall versicherte Summe um den Prozentsatz gemäß nachfolgender Tabelle (der Todesfallbonus ist bei Verträgen gegen Einmalbeitrag obligatorisch):
2. Berufsunfähigkeitsversicherungen2.1 Sofortrabatt für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit Vertragsbeginn bis 31.12.2003Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise vermindert sich um einen Sofortrabatt in Höhe von 25,00 %. Für Frauen mit bis 31.12.1993 beginnendem Vertrag beträgt der Sofortrabatt 35,00 %. 2.2 Risikoüberschuss für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zu fondsgebundenen Lebensversicherungen mit Vertragsabschluss bis 20.12.2012Die sich aus nachstehender Tabelle ergebenden Beitragsanteile werden dem Fondsguthaben zugeführt:
2.3 Risikoüberschuss für BerufsunfähigkeitsZusatzversicherungen zu fondsgebundenenLebensversicherungen mit Vertragsabschluss vom 21.12.2012 bis 31.12.2016Die sich aus nachstehender Tabelle ergebenden Beitragsanteile werden dem Fondsguthaben zugeführt:
2.4 Sofortrabatt für sonstige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Vertragsabschluss bis 20.12.2012Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt gemäß nachfolgender Tabelle vermindert:
2.5 Sofortrabatt für sonstige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Vertragsabschluss vom 21.12.2012 bis 31.12.2016Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt gemäß nachfolgender Tabelle vermindert:
2.6 Sofortrabatt für Berufsunfähigkeitsversicherungen mit garantiertem Rechnungszinssatz von 0,90% (Vertragsabschluss ab 01.10.2016 für Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen bzw. 01.01.2017 für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen)Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt gemäß nachfolgender Tabelle vermindert:
2.7 Sofortrabatt für Berufsunfähigkeitsversicherungen mit garantiertem Rechnungszinssatz von 0,25 % (Vertragsabschluss ab 01.01.2022)Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird für alle 10 Berufsgruppen um einen Sofortrabatt von 25 % vermindert. 2.8 Verzinsung im RentenbezugFür Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rentenbezug wird eine Verzinsung gemäß Nr. 4.1 und 4.2 gewährt. Abweichend von den dort genannten Werten gilt für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit Vertragsbeginn bis 31.12.1993 ein Garantiezins von 3,00 % und ein Zinsüberschuss von 0,00 % sowie bei Vertragsbeginn vom 1.1.1994 bis 31.3.1997 ein Garantiezins von 3,50 % und ein Zinsüberschuss von 0,00 %. Der in den Tabellen angegebene Garantiezins von 4,00 % und der Zinsüberschuss von 0,00 % gilt somit erst bei einem Vertragsbeginn ab dem 1.4.1997. Für Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Vertragsbeginn vom 01.10.2016 bis 31.12.2021 gilt ein Garantiezins von 0,90 %. 3. Unfalltod-ZusatzversicherungenFür Unfalltod-Zusatzversicherungen gegen Einmalbeitrag sowie beitragspflichtige Unfalltod-Zusatzversicherungen nach Tarif U2 wird eine Verzinsung gemäß Nr. 4.1 und 4.2 sowie die Beteiligung an den stillen Reserven gemäß Nr. 4.3 gewährt. 4. Kapitallebens-, Leibrenten- und Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen4.1 GarantiezinsDie Deckungsrückstellung wird mit dem über die gesamte Vertragsdauer garantierten Rechnungszins (= Garantiezins) gemäß nachstehender Tabelle verzinst:
* Leibrentenversicherungen bis 31.8.1995
** Leibrentenversicherungen ab 1.9. 1995
4.2 ZinsüberschussZusätzlich wird ein Zinsüberschuss in % des überschussberechtigten Deckungskapitals gewährt. Als überschussberechtigtes Deckungskapital gilt der mit dem jeweiligen Rechnungszins um ein halbes Jahr abgezinste Mittelwert des Deckungskapitals zu Beginn und am Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres. Die Höhe des Zinsüberschusses ergibt sich aus folgender Tabelle:
4.3 Beteiligung an den stillen ReservenEs ist eine Beteiligung in Höhe von 50 % des auf den Vertrag entfallenden Anteils an den stillen Reserven vorgesehen. Bei Rentenversicherungen in der Rentenbezugszeit erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven über einen zusätzlichen Zinsüberschussanteil in Höhe von 0,00 %. Dieser wird unabhängig vom zugrunde liegenden garantierten Rechnungszins gewährt. 4.4 Beitragsüberschuss für Kapitallebensversicherungen4.4.1 Kapitallebensversicherungen mit Gesundheitsprüfung sowie AktivPlan und RenditePlanFür beitragspflichtige (nicht beitragsfrei gestellte) Kapitallebensversicherungen der Gewinnverbände K21, K24, K27, K30 bzw. K39 wird ein Beitragsüberschuss in Höhe von 15 % des Tarifbeitrages inklusive Stückkosten abzüglich des Rabattes für den Ratenabschlag sowie abzüglich des Sparbeitrages gewährt. Für sonstige beitragspflichtige (nicht beitragsfrei gestellte) Kapitallebensversicherungen wird ein Beitragsüberschuss in Höhe von 40 % des Tarifbeitrages inklusive Stückkosten abzüglich des Sparbeitrages gewährt. Für bis zum 30.9.1994 abgeschlossene Policen ist der Beitragsüberschuss auf 1 %o der Versicherungssumme begrenzt. 4.4.2 Kapitallebensversicherungen ohne GesundheitsprüfungFür beitragspflichtige (nicht beitragsfrei gestellte) Kapitallebensversicherungen der Gewinnverbände G21, G24, G27, G30 bzw. G39 wird ein Beitragsüberschuss in Höhe von 35 % des Tarifbeitrages inklusive Stückkosten abzüglich des Rabattes für den Ratenabschlag sowie abzüglich des Sparbeitrages gewährt. Für sonstige beitragspflichtige (nicht beitragsfrei gestellte) Kapitallebensversicherungen wird ein Beitragsüberschuss in Höhe von 35 % des Tarifbeitrages inklusive Stückkosten abzüglich des Sparbeitrages gewährt. Für bis zum 30.9.1994 abgeschlossene Policen beträgt der Beitragsüberschuss 40 % des Tarifbeitrages inklusive Stückkosten abzüglich des Sparbeitrages und der Beitragsüberschuss ist auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt. 4.5 SchlussüberschussFür beitragspflichtige (nicht beitragsfrei gestellte) Versicherungen wird ein Schlussüberschuss gewährt. Bei Kapitallebensversicherungen mit Vertragsbeginn ab 1.1.2004 sowie bei Leibrentenversicherungen mit Vertragsbeginn ab 1.1.2005 gilt der Schlussüberschuss auch für planmäßig beitragsfreie Versicherungen (nicht jedoch im Rentenbezug oder Bonus) und Versicherungen gegen Einmalbeitrag. Der sich aus nachstehender Tabelle ergebende Schlussüberschuss wird in % der sich aus Nr. 4.2 und 4.4 ergebenden laufenden Überschussbeteiligung gutgeschrieben und bei Tod oder bei Ablauf der Versicherungs- bzw. Aufschubdauer fällig:
* Einschließlich AktivPlan und RenditePlan
5. Fondsgebundene Rentenversicherungen5.1 Risikoüberschuss10 % der Beitragsanteile aus der Todesfallabsicherung werden als Risikoüberschuss dem Fondsguthaben zugeführt. Für bis zum 31.12.2011 abgeschlossene Versicherungen beträgt der Risikoüberschuss 30 %. 5.2 Fondsabhängige ÜberschussbeteiligungVerträge nach Tarifen HFRV, HFRVE, HFRVB und HFRVBE (myIndex ® -Satellite ETF-Evolution) erhalten fondsabhängige Überschüsse gemäß den Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung, bei allen anderen Tarifen wird eine fondsabhängige Überschussbeteiligung gemäß Nummer 8 gewährt. 5.3 Garantiezins für die Erlebensfallabsicherung Die Deckungsrückstellung wird mit dem über die gesamte Vertragsdauer garantierten Rechnungszins (= Garantiezins) gemäß 4.1 verzinst. 5.4 Zinsüberschuss für die ErlebensfallabsicherungEs wird ein Zinsüberschuss in % des überschussberechtigten Deckungskapitals gewährt. Als überschussberechtigtes Deckungskapital gilt das Deckungskapital zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsmonats. Die Höhe des Zinsüberschusses beträgt monatlich ein Zwölftel des Satzes gemäß 4.2. 5.5 Beteiligung an den stillen ReservenFür die Erlebensfallabsicherung wird eine Beteiligung an den stillen Reserven gemäß 4.3 gewährt. 6. KreVita - Die KrebsversicherungDer Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt von 25,00 % vermindert. 7. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen7.1 SofortrabattDer Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt von 30,00 % vermindert. 7.2 Verzinsung im RentenbezugFür Erwerbsunfähigkeitsversicherungen im Rentenbezug wird eine Verzinsung gemäß Nr. 4.1 und 4.2 gewährt. 8. Fondsabhängige ÜberschussbeteiligungFür Versicherungen nach den Tarifen AFRV, AFRVE, AFRVB, AFRVBE , SFRV, SFRVE, SFRVB, SFRVBE, NFRV und NFRVE wird eine fondsabhängige Überschussbeteiligung in % des jeweiligen Fondswerts gegeben:
Bewegung und Struktur des Versicherungsbestandes 2023A. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen
B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)
C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen
1) einschließlich Zusatzversicherungen
2) bei Leibrenten- und
Berufsunfähigkeitsversicherungen = 12-fache
Jahresrente
Kollektivversicherungen sowie Risiko- und Zeitrenten-Zusatzversicherungen bestehen nicht. GesellschaftsorganeMitglieder des Aufsichtsrates:Mag. Liane Hirner - Vorsitzende (ab 01.07.2023) - - stellvertretende Vorsitzende (bis 30.06.2023) - Mitglied des Vorstandes der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Wien Prof. Elisabeth Stadler - stellvertretende Vorsitzende (ab 01.07.2023) - - Vorsitzende (bis 30.06.2023) - Vorstandsvorsitzende der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (bis 30.06.2023), Wien Dieter Fröhlich Wiesbaden Dr. Martin Simhandl Wien Oliver Engelhardt Arbeitnehmervertreter Said Khamal Arbeitnehmervertreter Mitglieder des Vorstandes:Roman Theisen - Vorsitzender - Beate Krost Marcus Stephan Christoph Wolf Sonstige AngabenVersicherungsartenIm Geschäftsjahr 2023 wurden folgende Versicherungsarten für den Neuzugang angeboten:
Es wurde kein Geschäft in Rückdeckung übernommen. MitarbeiteranzahlIm Jahresdurchschnitt waren 30 Mitarbeiter beschäftigt. Von diesen waren 22 als Vollzeit- und 8 als Teilzeitkräfte tätig. Angaben zur GesellschaftDie InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group mit Sitz in Wiesbaden ist beim Amtsgericht in Wiesbaden unter der HRB 12059 registriert. Aufwendungen für OrganeDie Bezüge des Aufsichtsrates betrugen für 2023 51 Tausend €. Dem Vorstand wurden für die Tätigkeit im Jahr 2023 Gesamtbezüge in Höhe von 846 Tausend € gewährt. Honorar für AbschlussprüfungDas Honorar für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 187 Tausend € beinhaltet die gesetzliche Abschlussprüfung, die Prüfung der Solvabilitätsübersicht sowie die prüferische Durchsicht des IFRS-Packages. Latente SteuernAuf die Bilanzierung aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. HaftungsverhältnisseEs bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 des Handelsgesetzbuches. Die Gesellschaft ist gemäß §§ 124 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds der Lebensversicherer. Während der letzten Jahre hat der Sicherungsfonds auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungsverordnung (Leben) jährliche Beiträge von maximal 0,2 %o der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erhoben. Seit 2010 ist das Sicherungsvermögen in Höhe von 1 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen vollständig aufgebaut. Es bestehen daher keine zukünftigen Beitragsverpflichtungen mehr. Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 0,4 Millionen €. Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 4,4 Millionen €. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 des Handelsgesetzbuch bestehen nicht. KonzernabschlussMuttergesellschaft des Unternehmens ist die InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group, Wiesbaden, die 100 % der Anteile hält. Unsere Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Wien, einbezogen. Der Konzernabschluss der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Wien, wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ereignisse nach dem BilanzstichtagWesentliche, das Geschäft belastende Ereignisse sind bis zur Erstellung des Geschäftsberichtes nicht eingetreten. GewinnabführungGemäß dem im Geschäftsjahr 2014 mit der Muttergesellschaft abgeschlossenen und zuletzt in 2019 geänderten Ergebnisabführungsvertrag verblieb nach vollständiger Abführung des Gewinns von 5,0 Millionen € im Berichtsjahr ein Jahresüberschuss von 0 €.
Wiesbaden, den 28. Februar 2024 Der Vorstand Roman Theisen Beate Krost Marcus Stephan Christoph Wolf Unter der Bedingung, dass der Aufsichtsrat dem Beschluss des Vorstands zustimmt, vom Gesamtüberschuss € 16.280.000 der Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung zuzuweisen, erteilen wir den nachstehenden Bestätigungsvermerk: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group, Wiesbaden Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group, Wiesbaden - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: [1] Bewertung der Kapitalanlagen [2] Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: (1) Bewertung der Kapitalanlagen(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Kapitalanlagen in der Bilanz in Höhe von T€ 463.208 (77,3 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung der einzelnen Kapitalanlagen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. deren Zeitwert. Nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB können gewisse Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden. In diesem Fall werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip) und nur vorübergehende Wertminderungen als stille Lasten in Folgejahre vorgetragen. Eine Bestimmung als dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend setzen eine Dauerhalteabsicht und -fähigkeit für diese Kapitalanlagen voraus. Zur Ermittlung des beizulegenden Werts bzw. Zeitwerts wird - soweit vorhanden -der Marktpreis der jeweiligen Kapitalanlage herangezogen. Bei Kapitalanlagen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt (wie z.B. bei Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, nicht börsennotierten Beteiligungen, Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, Namensschuldverschreibungen sowie Schuldscheinforderungen und Darlehen), besteht aufgrund der Notwendigkeit der Verwendung von Modellberechnungen ein erhöhtes Bewertungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen zu treffen. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Kapitalanlagen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Kapitalanlagen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, des Umfangs der in Folge des gemilderten Niederstwertprinzips vorgetragenen stillen Lasten sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Kapitalanlagen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Kapitalanlagen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von der Gesellschaft verwendeten Modelle und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unsere Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen, unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen und Erfassung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Kapitalanlagen vorgenommen. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen gewürdigt. Wir haben unter anderem auch die zugrundeliegenden Wertansätze und deren Werthaltigkeit anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Hinsichtlich der Beurteilung vorhandener stiller Lasten haben wir gewürdigt, inwiefern die Voraussetzung zur Dauerhalteabsicht und -fähigkeit vorlagen und vorhandene Wertminderungen nicht von Dauer sind. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Kapitalanlagen sind im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz zum 31. Dezember 2023" des Anhangs enthalten. (2) Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter den Bilanzposten B.II.1. (Deckungsrückstellung) und C. (Deckungsrückstellung) versicherungstechnische Rückstellungen in Höhe von insgesamt T€ 485.529 (81,0 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind neben den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften auch eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen verlangt von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen haben. Die in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthaltene Deckungsrückstellung der Gesellschaft umfasst vor allem langfristige Verpflichtungen aus Renten-, Invaliditäts-, Erlebens- und Todesfallleistungen. Ausgelöst durch die anhaltende Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt, veranlasste der Gesetzgeber am 1. März 2011 im Rahmen einer Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) die Einführung einer Zinszusatzreserve (ZZR) für den Neubestand bzw. eine Zinsverstärkung entsprechend der genehmigten Geschäftspläne für die Versicherungsverträge des regulierten Altbestandes. Der Ausweis der Zinszusatzreserven erfolgt als Teil der Deckungsrückstellung. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, der Komplexität der anzuwendenden Vorschriften und der zugrundeliegenden Methoden sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Deckungsrückstellung im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten Methoden und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung der versicherungstechnischen Rückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen vorgenommen. Wir haben unter anderem auch in einer risikoorientierten Auswahl die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden überprüft. Ferner haben wir die Bindung und Verwendung von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Entnahmen sowie Zuführungen der versicherungstechnischen Rückstellungen überprüft. Bezüglich der Ermittlung der Zinszusatzreserve haben wir die Bestimmung und Verwendung des Referenzzinses überprüft. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den in der versicherungstechnischen Rückstellung enthaltenen Deckungsrückstellung sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten. Risikoangaben finden sich im Chancen- und Risikobericht als Teil des Lageberichts der Gesellschaft im Abschnitt "Versicherungstechnisches Risiko". Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Abschnitt "Nachhaltigkeitsbericht" als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 28. März 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. März 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2022 als Abschlussprüfer der InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group, Wiesbaden, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Steffen Wohn.
Frankfurt am Main, den 6. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Christian Sack, Wirtschaftsprüfer ppa. Steffen Wohn, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen während des Berichtsjahres 2023 den Vorstand der Gesellschaft überwacht und die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Vorstand hat regelmäßig über die jeweilige Geschäftslage und über besondere Geschäftsvorgänge schriftlich und mündlich berichtet. Der Vorstand hat weiterhin regelmäßig über die Risikolage und die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft berichtet. Der Aufsichtsrat hat die genannten Themen mit dem Vorstand erörtert und dessen Geschäftsführung überwacht. Die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats bezog sich insbesondere auch auf die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, des Internen Kontrollsystems und des Internen Revisionssystems. Der vorliegende Jahresabschluss und der Bericht des Vorstandes wurden durch die gemäß § 341k HGB beauftragte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main, geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Der Jahresabschlussprüfer hat bestätigt, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt unter der Bedingung, dass der Aufsichtsrat dem Beschluss des Vorstandes zustimmt, vom Gesamtüberschuss 16.280.000 Euro der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzuweisen. Dem Vorschlag des Vorstandes für die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung hat der Aufsichtsrat zugestimmt. Dem Ergebnis des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses schließt sich der Aufsichtsrat nach Prüfung des Berichtes an. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt, der damit gemäß § 172 des Aktiengesetzes festgestellt ist. Den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars hat der Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen.
Wiesbaden, den 08. April 2024 Für den Aufsichtsrat Mag. Liane Hirner, Vorsitzende |
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