"Only You" Mode-Vertriebs-GmbHLiquidiert

74072 Heilbronn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 721698
Eingetragen
18.12.2006
Branche
Großhandel mit TextilienTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörGroßhandel mit Schuhen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Import und Vertrieb von Textilien, Schuhen, Taschen und Accessoires

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

"Only You" Mode-Vertriebs-GmbH

Heilbronn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 265.826,00 113.440,00
I. Sachanlagen 265.826,00 113.440,00
B. Umlaufvermögen 444.373,85 381.271,78
I. Vorräte 83.621,00 48.621,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 314.330,76 293.126,67
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 265.548,24 278.166,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 46.422,09 39.524,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 32.141,33 16.383,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 742.341,18 511.094,78

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 269.911,36 233.749,26
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 208.749,26 126.969,30
III. Jahresüberschuss 36.162,10 81.779,96
B. Rückstellungen 38.878,41 52.058,41
C. Verbindlichkeiten 433.551,41 225.287,11
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 298.983,61 157.473,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 742.341,18 511.094,78

Anhang


 


 Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 264 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendenten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleinen Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMog) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung


Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze nach § 252 Abs. 1 HGB sind berücksichtigt worden.

Im Einzelnen:

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.

Grundsätzlich wurden die Posten der Aktivseite  nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Die mit den Pensionsverpflichtungen im Rahmen gesetzlicher Vorschriften verrechnet (siehe hierzu Buchstabe i).

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.


Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Einzelne Postitionen sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert vom Euro 410,- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung eines latent vorhandenen Ausfallriskios bewertet. Den in den Forderungen aus Lieferung und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch die Bildung angemessen dotierter Einzel -und Pauschalwertberichtungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen allle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beruteilung notwendig ist ( §253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die Gewinn -und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fanden nicht statt.

Gewinnvortrag

Der Jahrsabschluss wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Sonstige Pflichtangaben

Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.

Bei der Aufstellung der Bilanz- und Verlustrechnung des Anhangs wurden die größenabhängige Erleichterungen gem. §§ 274 a, 276 und 288 HGB in Anspruch genommen.


Haftungsverhältnisse

Zum Abschlusszeitpunkt bestanden keine Haftungsverhältnisse i.S. § 251.



Angaben zur Geschäftsführung:


Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr durch Herrn Oliver Gries, Weingarten wahrgenommen.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.



Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die nachfolgende Rechte und Pflichten:

Forderungen gegenüber Gesellschafter         265.548,24 Euro (Vorjahr 278.166,38 Euro)

Im Geschäftsjahr 2010 bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahrin Höhe von 144.410,15 Euro (Vorjahr 43.570,54 Euro).

Im Geschäftsjahr 2010 bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr in Höhe von 26.529,17 Euro (Vorjahr 0,00 Euro).

Heilbronn, den _________________




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Oliver Gries
Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.02.2012 festgestellt.

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