HERMOS
International GmbH
Mistelgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
227.129,20 |
227.129,20 |
| I.
Finanzanlagen |
227.129,20 |
227.129,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.016,09 |
45.927,34 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10,91 |
19,89 |
| II.
Wertpapiere |
|
34.969,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.005,18 |
10.938,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
233.145,29 |
273.056,54 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
231.952,29 |
271.783,74 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
700.000,00 |
700.000,00 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
66.000,00 |
|
| 2.
eingefordertes Kapital |
634.000,00 |
700.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen |
31.030,59 |
34.969,41 |
| III.
Bilanzverlust |
433.078,30 |
463.185,67 |
| B.
Rückstellungen |
1.193,00 |
1.130,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
142,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
233.145,29 |
273.056,54 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267
HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen
Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im
Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines
Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und
Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist
berichtet, wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden
Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht.
Von der den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Da für eine klare und übersichtliche
Darstellung aller geforderten Informationen der Raum
in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht
ausreichend ist, werden die Ausweiswahlrechte im Anhang
dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt:
·
Beteiligungen zu Anschaffungskosten
·
Ausleihungen zum Nennwert.
Soweit erforderlich wurden die Ausleihungen zum
niedrigeren Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Ausweis der eigenen Anteile erfolgt gem. §
272 Abs. 1a HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Eine
Anpassung des Ausweises der Vorjahreswerte ist nicht
erfolgt.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Alle
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungs- oder
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Bewertungsvereinfachungen nach § 240 Abs. 4 HGB
oder § 256 S. 1 HGB wurden nicht angewandt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag
bewertet.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung:
a) Verbindlichkeiten
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
> 5 Jahre
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Weitere
Pflichtangaben nach § 285 HGB
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen:
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Dipl.-Ing. (FH) Dieter Herrmannsdörfer
Herr Dietmar Haase
Angaben zu Investmentvermögen
Die Gesellschaft hält keine Anteile oder
Anlageaktien eines inländischen Investvermögens
i.S. des § 1 InvG.
Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB
Die Gesellschaft hält folgende Beteiligungen im
Sinne von § 285 Nr. 11 HGB:
| Name: |
Hermos FZC (UAE) |
| Anteil am Kapital: |
100 v.H. |
| Name: |
Hermos SDN BHD
(Malaysia) |
| Anteil am Kapital: |
90 v.H. |
| Name: |
Hermos Industrial
Automation (Shanghai) Co., Ltd. |
| Anteil am Kapital: |
100 v.H. |
Die Gesellschaft ist an keiner anderen Gesellschaft
als unbeschränkt haftender Gesellschafter beteiligt.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. Der enthaltene Verlustvortrag
beträgt € 463.185,67.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Mistelgau, 28.03.2011
gez.Dipl.-Ing. (FH) Dieter Herrmannsdörfer,
Geschäftsführer
gez. Dietmar Haase, Geschäftsführer
Der Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt.
|