Hamon
Research-Cottrell GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.639.837,44 |
8.654.228,58 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
6,00 |
| II.
Sachanlagen |
49.136,99 |
63.528,13 |
| III.
Finanzanlagen |
8.590.694,45 |
8.590.694,45 |
| B.
Umlaufvermögen |
32.894.764,93 |
45.209.267,23 |
| I.
Vorräte |
22.648.396,54 |
31.031.977,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.261.100,80 |
12.048.449,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
985.267,59 |
2.128.840,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.282,65 |
30.286,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
41.548.885,02 |
53.893.782,71 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.080.890,46 |
1.697.455,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
1.533.875,64 |
1.533.875,64 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.120.000,00 |
3.120.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
2.956.420,05 |
2.956.420,05 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.383.434,87 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.047.387,48 |
2.826.761,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
36.420.607,08 |
49.369.565,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
41.548.885,02 |
53.893.782,71 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2018
I. Allgemeine Angaben
Firma
|
Hamon Research-Cottrell
GmbH
|
Sitz
|
Köln
|
Registergericht
|
Köln
|
Handelsregisternummer
|
HRB 68130
|
II. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ist nach
den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im
Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB
aufgestellt worden. Die Gliederung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 266 sowie 275 Abs. 2 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des BilRUG erstellt.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis
256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB). Die
Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich nach
folgenden Grundsätzen:
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden für sämtliche Anlagen
linear berechnet. Zugänge von beweglichen
Anlagegütern werden im Geschäftsjahr zeitanteilig
abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter im Einzelwert
von nicht mehr als Euro 800,00 werden voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bilanziert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen. Außerplanmäßige
Abschreibungen sind nicht angefallen.
Die in Ausführung befindlichen Aufträge
(unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen) sind
grundsätzlich zu Herstellungskosten (insbesondere
Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der
Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und der
Fertigungsgemeinkosten) bewertet. Soweit die angefallenen
und noch aufzuwendenden Herstellungskosten den Auftragswert
übersteigen, erfolgt nach den Grundsätzen der
verlustfreien Bewertung eine angemessene Abwertung.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden
in Höhe der Anschaffungskosten aktiviert und bei
Bedarf entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip auf
den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt.
Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht
mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle
übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert
bilanziert. Flüssige Mittel in Fremdwährung
werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253
Absatz 2 Satz 2). Die Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahre("PUC-Methode"/"Projected Unit
Credit Method") bewertet. Es wurden folgende Annahmen
für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr.
24 HGB):
• Zu Grunde gelegte Sterbetafeln: "Richttafeln
2005 G" von Dr. Klaus Heubeck
• durchschnittlicher Marktzins der letzten zehn
Jahre in Höhe von 3,21 % (Vorjahr: 3,68 %), der von
der Deutschen Bundesbank bekanntgemachwurde
• der Rententrend wurde mit 2 % p.a.
berücksichtigt
• als voraussichtliches Renteneintrittsalter
wurden 63 Jahre zu Grunde gelegt
• Einkommenstrend und Fluktuationsraten wurden
nicht berücksichtigt, da die Pensionsverpflichtungen
keine aktiven Anwärter betreffen
Die Rückstellungen decken in angemessenem Umfang
die ungewissen Verpflichtungen und Risiken; sie wurden auf
Grundlage der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
vorliegenden Erkenntnisse in Höhe des
Erfüllungsbetrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten
Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank
bekannt gegeben worden sind.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten in
Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein
Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
III. Erläuterungen zu Bilanz
In den Forderungen sind TEUR 770 (Vorjahr:
TEUR 748) Forderungen gegenüber Gesellschaftern
enthalten.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und
sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine
Laufzeit von unter einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind TEUR 2.862
(Vorjahr: TEUR 2.862) Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern enthalten.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
eine Laufzeit von unter einem Jahr.
IV. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind
und deren Betrag für die Beurteilung der Finanzlage
von Bedeutung ist, bestehen zum 31. Dezember 2018 nicht.
Die durchschnittliche Zahl der Angestellten betrug
während des Geschäftsjahres 34 (Vorjahr: 37).
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Gesellschaft ist ein Enkelunternehmen der HAMON
& Cie. (International) S.A., Mont-Saint-Guibert,
Belgien (100 %). Die HAMON & Cie. S.A. stellt den
Konzernabschluss für den kleinsten und
größten Konsolidierungskreis auf, in den die
Hamon Research-Cottrell GmbH über die HACOM
Energiesparsysteme GmbH, Bochum, einbezogen wird. Dieser
ist erhältlich am Firmensitz Rue Emile Francqui 2,
1435 Mont-Saint-Guibert, Belgien, sowie über die
Homepage von HAMON & Cie. (International) S.A.
Zwischen der Hamon Research-Cottrell GmbH als
beherrschter Gesellschaft und der Hamon & Cie
(International) S.A. mit Sitz in Mont-Saint-Guibert/Belgien
(Handelsregister von Nivelles, Nr. 0425 256 215) besteht
ein Beherrschungsvertrag seit dem 31.05.2016. Diesem
Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Hamon
Research-Cottrell GmbH durch Beschluss vom 31.05.2016
zugestimmt. In diesem Vertrag ist neben einem Leitungs- und
Weisungsrecht auch eine Verlustübernahme entsprechend
§ 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung
geregelt. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am
14.09.2016.
Bochum, den 05.08.2020
gez. Fabrice Orban, Chaumont-Gistoux / Belgien
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.09.2020 festgestellt.
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