In Travel
Solutions GmbH
Langen
(Hessen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.033,00 |
11.086,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.033,00 |
11.086,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
141.780,36 |
79.164,30 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
69.096,28 |
36.548,08 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
72.684,08 |
42.616,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
808,40 |
228,40 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
7.634,94 |
10.304,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
157.256,70 |
100.782,73 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
32.634,94 |
35.304,03 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
7.634,94 |
10.304,03 |
| B.
Rückstellungen |
3.660,00 |
10.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
153.596,70 |
90.582,73 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
153.596,70 |
90.582,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
157.256,70 |
100.782,73 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss des Unternehmens In Travel
Solutions GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Bewertung wurde von der
Going-Concern-Prämisse des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
ausgegangen.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2010 besteht eine
bilanzielle Überschuldung. Der nicht durch
Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt insgesamt
Euro 7.634,94. Eine Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne besteht jedoch nicht, da ein
selbstgeschaffener Firmenwert in Höhe von ca. Euro
120.000,00 besteht und darüber hinaus aufgrund der
bestehenden Unternehmensplanung eine positive
Fortbestehensprognose abgeleitet werden kann. Die
Going-Concern-Prämisse des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
ist somit erfüllt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und der
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs und
Bewertungsmethoden
Im vorliegenden Jahresabschluss wurden erstmals die
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) angewendet. Eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist
deshalb nur bedingt gegeben. Eine Anpassung der
Vorjahreszahlen war jedoch nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
nicht notwendig.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in EURO
Guthaben sowie Forderungen und Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Aufwendungen für die Ingangsetzung des
Geschäftsbetriebs
Von der Möglichkeit, Aufwendungen für die
Ingangsetzung zu aktivieren, wurde Gebrauch gemacht.
Von den aktivierten Beträgen wurden 1.817,00 im
Geschäftsjahr abgeschrieben. Der Posten ist damit
vollständig abgeschrieben.
Die Ausschüttungssperre gemäß §
269 HGB wurde beachtet.
Die Entwicklung der Aufwendungen für die
Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes ergibt sich aus
dem Anlagenspiegel.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Sven
Schönke geführt.
Bilanzverlust
In der Position Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag
in Höhe von Euro 35.304,03 (Vorjahr: Euro 10.921,87)
enthalten.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Euro
|
Forderungen
|
1.192,82
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Euro
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
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